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b bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 400 000 bis 800 000 Franken: 1,6 Prozent Art

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Sitzungstitel7 2013.0601 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 2. September 2013

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

19 2013.0601 Gesetz

Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» Gesetz betreffend die Handänderungssteuer (HG) (Änderung)

Beilage Nr. 23 2. Lesung

Anträge EVP (Löffel, Münchenbuchsee) Neuer Gegenvorschlag:

Der heutige Einheitssteuersatz von 1,8 Prozent wird wie folgt durch einen progressiven Steuersatz ersetzt:

bis CHF 400 000: 1,2 Prozent

CHF 400 000 bis CHF 800 000: 1,6 Prozent CHF 800 000 bis CHF 1 600 000: 2,0 Prozent über CHF 1 600 000: 2,4 Prozent Gesetz betreffend die Handänderungssteuer (HG) Die Handänderungssteuer beträgt:

Art. 1 Abs. 1 Bst. a

Bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb von bis zu 400 000 Franken: 1,2 Prozent Art. 1 Abs. 1 Bst. b

bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 400 000 bis 800 000 Franken: 1,6 Prozent Art. 1 Abs. 1 Bst. c

bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 800 000 bis 1 600 000 Franken: 2,0 Prozent Art. 1 Abs. 1 Bst. d

bei einer Gegenleistung für den Grundstückerwerb ab 1 600 000 Franken: 2,4 Prozent Gemeinsame Beratung

Präsident. Ich begrüsse den Regierungspräsidenten zur Beratung der Geschäfte der JGK. Wir sind noch dabei, die Anlage einzurichten, sodass wir dann auch den Kommissionspräsidenten hören können. Wir kommen zu den Traktanden 18 und 19. Ich gebe zuerst dem Kommissionspräsidenten das Wort, damit er uns über die Kommissionsarbeiten informieren kann. Danach werden wir zuerst den Gegenvorschlag zur Initiative bereinigen. Es wird zunächst der Antragsteller das Wort erhalten, und anschliessend beraten wir den Gegenvorschlag ganz durch und machen die Schlussabstim- mung. Dann beraten wir die Initiative und werden dort die entsprechenden Abstimmungen durchfüh- ren. Es wird also keine sehr grosse Debatte geben. Ich werde aber vor der Schlussabstimmung über den Gegenvorschlag den Fraktionen noch die Möglichkeit geben, Schlusserklärungen ab- zugeben, denn danach gibt es eigentlich praktisch nur noch eine Abstimmungskaskade. Dies ist auch nicht unwichtig für das Abstimmungsbüchlein. Der Kommissionspräsident hat das Wort. Er

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Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP), Kommissionspräsident. Wir haben nach der ersten Lesung eine Zusatzrunde in der Kommission gemacht, weil eine zweite Lesung beantragt worden war. Es haben sich in der Kommission keine weiteren neuen Erkenntnisse ergeben, daher konnten wir das Ge- schäft in relativ kurzer Zeit beraten. Der hier vorliegende Antrag EVP von Ruedi Löffel lag der Kommission vor. Er wurde diskutiert und schliesslich mit 10 zu 7 Stimmen abgelehnt. Damit stellt die Kommission denselben Antrag zum Gegenvorschlag, den sie bereits in der ersten Lesung ge- stellt hat. Bei selbst bewohntem Grundeigentum sollen die ersten 800 000 Franken von der Hand- änderungssteuer befreit werden. Soweit der der Antrag der Kommission.

Präsident. Für die Begründung seiner Anträge zum Gegenvorschlag gebe ich Herrn Löffel das Wort.

Ruedi Löffel, Münchenbuchsee (EVP). Der Kommissionspräsident hat es gesagt: Ich habe den- selben Antrag in der Kommission eingebracht. Wir wissen noch von der ersten Lesung, dass der jetzt vorliegende Gegenvorschlag, also das Resultat der ersten Lesung, zwei ganz grobe Unschön- heiten aufweist. Einerseits würde er den Kanton Bern pro Jahr rund 25 Mio. Franken kosten. Das ist aus Sicht der EVP-Fraktion in der heutigen Situation, angesichts der ASP, einfach nicht akzeptabel.

Die zweite Unschönheit, auf die in der ersten Lesung auch der Regierungsrat hingewiesen hat, ist der beträchtliche administrative Zusatzaufwand. Es ist schon ein wenig seltsam, wenn hier im Rat immer wieder gesagt wird, die Verwaltung sollte besser und effizienter arbeiten, und man dann bei einem solchen Gesetz einen Gegenvorschlag bringt, der beträchtlichen administrativen Zusatzauf- wand verursacht. Es wurde hier in der Debatte, in der Kommission und auch darum herum viel da- von gesprochen, dass der Eingriff in das Handänderungssteuergesetz den Mittelstand entlasten soll, sofern wir daran herumschrauben. Dies zumindest, wenn die Handänderungssteuer nicht ab- geschafft werden soll, wie es die Initianten möchten. Diese drei Punkte haben mich dazu bewogen, Ihnen einen neuen Gegenvorschlag vorzulegen, der die beiden erwähnten Unschönheiten eliminiert und gleichzeitig den Mittelstand entlastet. Die EVP-Fraktion unterstützt dies, es handelt sich um einen Fraktionsantrag.

Wie Sie in unserem Abänderungsantrag sehen, handelt es sich um ein abgestuftes, progressives System. Bis 400 000 Franken würden nicht mehr 1,8 sondern 1,2 Prozent gelten, und danach ginge es abgestuft pro 400 000 Franken hinauf, bis auf 2,4 Prozent. Wenn wir das Gesetz so ändern, kos- tet das den Kanton «nur» rund 6 Mio. Franken im Jahr und nicht mehr das Vierfache, wie es der jetzt vorliegende Gegenvorschlag vorsieht. Unser System würde null administrativen Zusatzauf- wand verursachen, denn es würde wie bisher automatisch laufen. Die im Hintergrund laufende Be- rechnung wäre einfach etwas anders, aber es würde kein administrativer Zusatzaufwand entstehen.

Das Wichtigste in Bezug auf die Entlastung des Mittelstands ist: Bis zu einer Summe von 1,86 Mio.

Franken als Handänderungspreis gäbe es gegenüber heute eine Entlastung. Ich habe dies mit Ex- cel ausgerechnet; wer sich das ansehen möchte, kann nachher bei mir vorbeikommen. Wenn wir von 1,86 Mio. Franken sprechen, sei dies bei Eigentumswohnungen oder Häusern, so kann man doch festhalten, dass man den Mittelstand wohl nicht mehr viel weiter oben ansiedeln könnte. Also entlastet der von der EVP vorgeschlagene Gegenvorschlag den Mittelstand. Wir treffen demnach drei Fliegen auf einen Schlag und könnten damit die Nachteile des jetzt vorliegenden Gegenvor- schlags eliminieren.

Ich nenne Ihnen noch ein Beispiel. Ein Objekt, das für 1 Mio. Franken die Hand ändert, würde um 2800 Franken entlastet. Bei einer Million befänden wir uns wohl auch ungefähr irgendwo im Mit- telstand, wenn wir diesen einmal so definieren möchten. Bei 1,25 Mio. Franken wären es immer noch über 2000 Franken. Danach steigt es an bis auf 1,86 Mio. Franken. Dort kippt es dann; bei allem, was über 1,86 Mio. Franken liegt, wird es teurer. Es würde dann halt auch bei einer Villa in Gstaad oben, die 100 Mio. Franken kostet, teurer. Aber dort werden die Leute, die diese Handände- rung vornehmen, dies wohl ohnehin aus dem «Kaffeekässeli» bezahlen und sich nicht gross dafür interessieren, wie viel das ausmacht. Dort wäre es also etwas teurer, aber das würde uns dabei helfen, weiter unten eine Entlastung bieten zu können und das Ganze für den Kanton beinahe kos- tenneutral zu gestalten. Ich danke Ihnen vielmals, wenn Sie auf den Beschluss der ersten Lesung zurückkommen und mithelfen, diesen progressiven Steuersatz einzusetzen, der die erwähnten Vor- teile bringt.

Präsident. Nun haben die Fraktionssprechenden das Wort. Wie gesagt, wird es nachher, wenn wir

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dies bereinigt haben, vor der Schlussabstimmung noch Gelegenheit für Fraktionserklärungen ge- ben, denn danach gibt es mehr oder weniger nur noch eine Abstimmungskaskade. Im Moment geht es nur darum, den Gegenvorschlag zu bereinigen, indem wir den EVP-Antrag dem Kommissionsan- trag gegenüberstellen.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Wir haben die zweite Lesung ja nicht zuletzt aus dem einfachen Grund gewünscht, weil wir wollten, dass Sie alle inzwischen erfahren, wie das ASP-Programm aus- sieht. Dieses hat zwar keinen direkten, aber einen sehr grossen indirekten Zusammenhang. Auch Sie werden wohl, wie wir alle, tagtäglich mit Briefen bombardiert, in denen die Leute, die bald von diesen Einsparungen betroffen sein werden, versuchen, Ihnen die Hölle heiss zu machen und Ihnen zu sagen, dass dies nicht funktioniert. Das ist ja auch die Ausgangslage dieses ganzen Geschäfts;

dass wir gesagt haben, wir könnten uns dies eigentlich gar nicht leisten. Wir können uns die Initiati- ve nicht leisten, aber auch den Gegenvorschlag nicht, der immerhin noch 25 Mio. Franken aus- macht. Nun haben wir den Antrag Löffel vor uns. In der Kommission sagten wir, in der allergrössten Not könnten wir diesem zustimmen. Aber auch dort gilt natürlich: Die Abschaffung der Handände- rungssteuer ergibt für den Kanton Bern keinen Standortvorteil. Das ist etwas, was die wenigsten merken; es ist nicht relevant. Es wird sehr wahrscheinlich nicht eine Person deswegen in den Kan- ton Bern kommen, und es wird auch niemand wegziehen wegen der Handänderungssteuer, die er längst bezahlt hat. Aber das Problem ist, dass dieses Geld aus unserer Sicht einfach am falschen Ort eingesetzt ist. Deshalb sind wir nach wie vor der Auffassung, man müsse den Gegenvorschlag, aber insbesondere auch die Initiative ablehnen. Beim Gegenvorschlag der EVP haben wir nun erstmals neue Zahlen gehört, wie gross die Ausfälle wären. Wir finden es auch dort schade, aber in unserer Fraktion sind die Meinungen dazu geteilt. Es ist sicher so, dass einzelne diesem Gegenvor- schlag zustimmen können, weil die Summe der dadurch noch entstehenden Mindereinnahmen für den Kanton nicht sehr hoch ist.

Ich fasse zusammen: Wir lehnen den Gegenvorschlag ab, und beim Antrag Löffel steht es ein wenig offen. Persönlich bin ich der Meinung, das Geld sei auch dort nicht am richtigen Ort im Sinne des Kantons Bern eingesetzt. Und in Anbetracht der Sparübungen, die auf uns zu kommen, ist dies wohl auch nicht gerade das Sinnvollste.

Ruedi Sutter, Grosshöchstetten (FDP). Die Haltung der FDP in dieser Frage ist klar, wir haben sie in der Junisession dargelegt. Wir sind keine Freunde der Handänderungssteuer und könnten im Grundsatz gut mit dem Gedanken leben, dass diese nicht mehr erhoben würde. Die Situation im Kanton Bern ist derzeit aber, wie sie eben ist, und wir können es uns nicht erlauben, zusätzlich 120–130 Mio. Franken Steuerausfall verkraften zu wollen. Entsprechend lehnen wir die Initiative aus den erwähnten Gründen ab. Nachdem wir nach der Motorfahrzeugsteuer-Abstimmung nicht mehr davon ausgehen können, dass die Initiative in dieser Form abgelehnt wird, scheint es uns sehr zweckmässig zu sein, für die Autoren der Initiative doch einen Schritt zu tun und eine Alternative aufzuzeigen, die das Steuerausfallpotenzial für den Kanton von 120–130 Mio. Franken auf 25 Mio.

Franken reduziert. Natürlich sind 25 Mio. Franken auch viel Geld, aber wenn man schon unbedingt an dieser Handänderungssteuer herumschrauben will, bietet das zumindest die Möglichkeit, sich für eine moderatere Variante auszusprechen.

Der Antrag der EVP hat seinen Charme. Ruedi Löffel hat den Antrag erläutert und aufgezeigt, dass man damit noch weniger als die 25 Mio. Franken Steuerausfall hätte und insbesondere – und das ist der Hauptcharme –, dass man die Verwaltung nicht um die geschätzten 400 Stellenprozente aufbauen müsste. Aber dieser Antrag hat einen grossen Haken. Der Nachteil ist nämlich, dass da- mit Objekte, die teurer als 1,86 Mio. Franken sind, steuerlich stärker belastet würden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lesen Sie den Titel der Initiative! Die Initiative will die Verteuerung der Wohnkosten von Mietern und Wohneigentümern senken. Im Zeitalter des verdichteten Wohnens, von grösseren Mietobjekten und Mehrfamilienhäusern, ist es nicht verwunderlich, dass auch die Objektpreise teurer werden. Wir lösen damit also eigentlich fast eine Perversion aus, indem wir mit dem Vorschlag die Mieten verteuern, anstatt sie zu vergünstigen, wie es die Initianten wollten. Wir lehnen daher die Anträge der EVP ab. Auch die Initiative lehnen wir ab, und wir sagen Ja zum Ge- genvorschlag, weil er tiefere Steuerausfälle zur Folge hat als die Initiative und insbesondere auch, weil er den verfassungsmässigen Auftrag zur Förderung des Wohneigentums unterstützt.

Präsident. Ich habe es vorhin vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt: Wir befinden uns in der Bera- tung des Gegenvorschlags und stellen in Prinzip im Moment das Konzept Löffel zur Diskussion. Ich

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werde danach über die Konzepte abstimmen lassen: Konzept Löffel gegen Konzept Kommission.

Danach wissen wir, welchen Gegenvorschlag wir möchten. Wir werden daraufhin die einzelnen Schlusserklärungen der Fraktionen hören und anschliessend abstimmen. Danach beraten wir die Initiative und führen die entsprechenden Abstimmungen durch. Damit sind diese Geschäfte dann bereinigt.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). Die BDP lehnt den Antrag ab. Sie ist der Meinung, man müsse einen Gegenvorschlag machen, weil die Initiative an sich attraktiv ist. Heute würde man die Hand- änderungssteuer sicher nicht mehr einführen, aber ihre Abschaffung hätte massive Steuerausfälle zur Folge. Deshalb ist eine moderate Version einer Entlastung in den Gegenvorschlag aufzuneh- men. Dies jedoch – und hier argumentiere ich beinahe ähnlich wie Ruedi Sutter – sicher nicht mit einer partiellen Erhöhung des Steuersatzes. Insbesondere in den oberen Bereichen ergäbe diese Erhöhung ja fast 50 Prozent; ich glaube es sind 44,8 Prozent. Damit würde man vor allem auch Mietobjekte verteuern. Ich komme zur selben Schlussfolgerung wie Ruedi Sutter. Wenn man mit der Initiative auch die Wohnkosten für die Mieter senken will, respektive «Schluss mit gesetzlicher Ver- teuerung», so operiert man mit diesem Gegenvorschlag eigentlich genau in die andere Richtung.

Wir lehnen diese Version des Gegenvorschlags ab.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Ich argumentiere eigentlich gleich wie Ruedi Sutter und Die- ter Widmer. Auch in der ersten Lesung haben wir bereits so argumentiert. Die Initiative ist ernst zu nehmen. Ich glaube, wir haben aus der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer Lehren gezogen.

Aus dieser Sicht können wir nicht einfach sagen, das habe keine Chance beim Volk und es spiele daher keine grosse Rolle, ob wir einen Gegenvorschlag bringen und wenn ja, was für einen.

Wir haben in der ersten Lesung klar für den Gegenvorschlag der Kommission gestimmt. Ich sagte damals aber auch, ich sei noch nicht so überzeugt davon, wie beispielsweise unsere Wähler, die EDU-Wähler, dies auffassen würden. Ich habe dabei an unsere Delegiertenversammlungen ge- dacht. Wenn wir dann Parolen fassen, bin ich mir nicht so sicher, ob wir mit einem solchen Gegen- vorschlag durchkommen würden. Daher muss ich Ruedi Sutter sagen, dass wir nun fast ein wenig dem Antrag Ruedi Löffel, der Charme-Offensive, erlegen sind. Wenn wir diesen Antrag durchden- ken und durchrechnen, können wir ihm eigentlich absolut viel Positives abgewinnen. Stelle ich den Antrag EVP jenem der Kommission gegenüber, wie er jetzt im Raum steht, so muss ich sagen, dass wir damit der Bevölkerung gegenüber besser argumentieren können. Das Argument, das Ruedi Sutter vorhin angeführt hat, nämlich die Wirkung für die Mieter – seien wir ehrlich: Das ist ein wenig ein Argumentationsfeigenblatt. Ob sich das wirklich auf die Miete durchschlägt, wenn man sieht, welche anderen Kosten bei Mehrfamilienhäusern anfallen; das zu berechnen und zu beurteilen überlasse ich Ihnen. Ich beurteile vor allem die politische Situation, und die EDU-Fraktion ist eigent- lich der Meinung, man habe mit dem Antrag Löffel als Gegenvorschlag wahrscheinlich die besseren Argumente als mit dem Antrag, wie wir ihn bisher vorgesehen haben. Aus dieser Sicht können wir den Antrag der EVP unterstützen.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Wir haben diesen irrsinnigen Husarenritt der Ab- schaffung der Handänderungssteuer. Damit besteht ein klarer Zielkonflikt zwischen der Sanierung des Staatshaushalts und einer weiteren Steuersenkung. Wir haben weiter den weichgespülten Ge- genvorschlag, den die glp-CVP-Fraktion auch nicht unterstützen kann. Und jetzt haben wir zudem die Charme-Offensive von Ruedi Löffel. Sein Antrag würde die 20–25 Mio. Franken, die wir mit dem Gegenvorschlag immer noch verlieren würden, nochmals etwas abschwächen in Richtung maxima- ler Schadensbegrenzung bei diesem Husarenritt der Abschaffung der Handänderungssteuer. Ich gebe Ruedi Löffel Recht: Partikularinteressen werden mit seinem Antrag etwas ausgeglichen. Der administrative Aufwand ist deutlich kleiner. Das möchte ich vor allem auch in Ihre Richtung sagen (Die Rednerin richtet sich an die Reihen der SVP). Gerade Sie möchten immer, dass möglichst we- nig administrativer Aufwand betrieben wird. Was aber auch mit dem Antrag Löffel nicht erreicht wird, ist, dass der grosse Teil der Mieter irgendeine Entlastung spüren wird. Im Gegenteil, sie werden noch mehr belastet. Ich sehe also für die Mieter keinen Vorteil.

Wir werden jetzt in der ersten Abstimmung dem Antrag von Ruedi Löffel zustimmen, aber für uns ist ganz klar: Wir wollen, dass diese Initiative «blutt» vors Volk gebracht wird. Wir müssen nicht immer solche weichgespülten Sachen als Alternative dazu geben. Der Bürger kann entscheiden, ob er die 120 Mio. Franken einsparen will, was ihm dann irgendwo wehtun wird. Will er das nicht, soll er die Abschaffung der Handänderungsänderungssteuer ablehnen. Unsere Haltung ist ganz klar; wir leh-

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nen in der Schlussabstimmung alle Gegenvorschläge ab.

Maria Esther Iannino Gerber, Hinterkappelen (Grüne). Nachdem wir in der Junisession be- schlossen hatten, eine zweite Lesung durchzuführen, dachte ich wirklich, dass die Kommissions- mitglieder etwas offener wären und hinsichtlich der finanziellen Prognosen und Konsequenzen auch einsichtiger würden. Ich war eigentlich überzeugt, die Tatsache, dass dem Kanton Bern 400 Mio.

Franken Einnahmen fehlen, um seine Aufgaben wirklich verantwortungsvoll und nachhaltig auszu- führen, hätte einen Meinungsumschwung herbeigeführt. Aber die meisten meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Kommission und – angesichts der Voten meiner Vorredner – offenbar auch aus den meisten Fraktionen sind meiner Meinung nach nicht vernünftig geworden und lehnen den An- trag der EVP ab. Ich hoffe nun, die Grossratsmitglieder, also Sie, die heute hier im Saal sitzen, wer- den dies ändern. Denn es ist doch ein riesengrosser Unterschied, ob wir 6 oder 25 Mio. Franken Einnahmeneinbussen hinnehmen müssen. Wir lösen mit diesen Senkungen die Probleme der schwächsten Glieder in unserer Gesellschaft nicht. Im Gegenteil: Wir verschärfen deren Not. Meis- tens sind das Nöte von Menschen, die bedürftig sind und die ganz sicher nicht x-Mal ihren Wohnort wechseln und ebenso wenig x-Mal Häuser kaufen können. Es sind Menschen, die ohnehin über- haupt kein Wohneigentum besitzen. Für diejenigen, die heute Eigentum kaufen können, sind eigent- lich auch die heute bestehenden Handänderungssteuern nicht wirklich sehr massgebend. Aber die Menschen, die heute auf Angebote angewiesen sind, welche der Kanton finanziert oder mitfinan- ziert, werden auch in Zukunft nach wie vor auf diese Angebote angewiesen sein. Deren und auch mein Wunsch ist es, weiterhin wirklich ein nachhaltiger und sozialer Kanton zu sein für alle Men- schen, für die ganze Bevölkerung, also auch für die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft. Ich bitte Sie deshalb innigst, Ihre Verantwortung zu übernehmen und für alle, die gesamte Bevölkerung des Kantons Bern, richtig abzustimmen.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Meine bürgerlichen Kollegen haben eigentlich bereits vieles ge- sagt. Nur noch Folgendes: Der Zusatzaufwand wurde hier ein paar Mal beschworen. Es ist natürlich überhaupt nicht so, dass der Kanton Bern irgendwie unter den zusätzlichen Stellen leiden würde.

Und ob es dann wirklich so viele Stellen mehr braucht, wie hier angekündet wurde, da habe ich meine Zweifel. Das ginge sicher auch einfacher. Aber selbst wenn es sie braucht, ist es so, dass wir im Grundbuchwesen ein so genanntes tariertes Punktesystem haben. Das heisst, jede Verrichtung, die das Grundbuchamt vornimmt, wird schlussendlich demjenigen weiterverrechnet, den das Ge- schäft betrifft. Damit wird also der Zusatzaufwand mehr als nur gedeckt sein. Ich muss Ihnen sagen, ein direkt Betroffener, der ein Haus oder eine Wohnung kauft, bezahlt gern diese – ich weiss nicht, wie viel es dann sein wird – 50, 100 oder 150 Franken mehr Grundbuchgebühren, wenn er dafür bis 800 000 Franken keine Handänderungssteuer bezahlen muss. Das ist also sicher einmal kein Ar- gument.

Weiter ist der Vorschlag, der hier vorliegt, einmal mehr eine Umverteilung. Auf verschiedensten Ge- bieten sind Umverteilungsübungen im Gang, und dies ist eine weitere. Bei allen anderen Steuertari- fen haben wir ja eigentlich einen degressiven Tarif, also je mehr Einkommen jemand hat oder je mehr er verdient, desto mehr sinkt der zu bezahlende Betrag degressiv. Hier will man gerade das Umgekehrte machen und dort noch erhöhen. Das ist mehr als nur fragwürdig.

Noch etwas zu den Kostenberechnungen. Man hat es nun gerade bei den Autosteuern und im neu- en Voranschlag gesehen. Es wurde immer angeführt, das werde 120 Mio. Franken kosten. In Tat und Wahrheit, weil es immer ein wenig besser läuft – und wenn man das jeweils wüsste, könnte man es ja eigentlich einrechnen, aber das will man nicht – sind es nun noch 86 Mio. Franken. Des- halb müssen wir auch zu den Ausfällen, die hier in den verschiedenen Varianten berechnet worden sind, Vorbehalte machen. Die Mieter von Mehrfamilienhäusern wurden bereits erwähnt. Für die SVP ist völlig klar, dass man dem verfassungsmässigen Gedanken der Wohneigentumsförderung mit dem Gegenvorschlag der Kommission viel besser gerecht wird als mit dem Vorschlag der EVP.

Deshalb lehnt die SVP diesen Antrag ab.

Markus Wenger, Spiez (EVP). Wenn man in den letzten Tagen mit einem Altersheimleiter, einer Behindertenorganisation oder beispielsweise einer Spitex-Angestellten gesprochen hat, so er- scheint es doch heute fast lächerlich, wenn wir hier über eine Steuererleichterung von 25 Mio. Fran- ken diskutieren. Es kann doch nicht sein, dass wir uns darüber Gedanken machen, wo wir Erlasse machen können, wenn die Not, die Notwendigkeit auf der anderen Seite dermassen heftig drückt.

Das Einzige, wozu unsere Fraktion Hand bieten kann, ist der Vorschlag von Kollege Ruedi Löffel.

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Bei diesem Vorschlag haben wir wohl auch eine Einnahmenreduktion um 6 Mio. Franken, aber wenn man die tieferen Gebäudepreise unbedingt entlasten will, so erachten wir diesen Vorschlag als möglich und denkbar. Alles andere kann doch im Moment hier im Rat kein Thema sein. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie nicht erst Ende Oktober an die Novemberdebatte zu denken beginnen, sondern bereits jetzt auch mit der Einnahmenseite haushälterisch umgehen.

Präsident. Damit sind wir am Ende der Fraktionserklärungen angelangt. Gibt es Einzelsprecherin- nen oder -sprecher? – Das ist nicht der Fall, dann hat der Antragsteller das Wort.

Ruedi Löffel, Münchenbuchsee (EVP). Ich möchte nur zu drei Voten etwas sagen. An die glp: Ich habe nicht restlos verstanden, was du gemeint hast mit dem Entlasten der Mieterinnen und Mieter.

Ich weiss, dass ihr noch nicht so lange in der Politik seid, aber selbst wenn man via Handände- rungssteuer eine Entlastung bei Handänderungen machen würde, glaubt wohl niemand hier im Rat, dass dies in irgendeiner Form an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben würde. Und wenn doch, würde man es gar nicht merken. Das ist auch bei meinem Antrag so. Bei teureren Objekten wird die Handänderung ein wenig teurer, aber was das für die Mieterinnen und Mieter ausmachen würde, wäre allerhöchstens ein Kaffee pro Monat, und das wird hier sicher kein entscheidendes Argument in der Frage sein, welchen Gegenvorschlag man vorlegen will. Den Mitgliedern der BDP möchte ich nochmals schnell sagen, wie das System eines progressiven Tarifes funktioniert und ihnen rasch ein wenig beim Rechnen nachhelfen. Bis 400 000 Franken läge der Tarif bei 1,2 Prozent, bis 800 000 Franken bei 1,6 Prozent und danach gegen oben, bei mehr als 1,6 Mio. Franken, wären es 2,4 Prozent. Für den unteren Teil bleibt also der tiefere Tarif stehen, erst bei über 1,6 Mio. Franken läge er bei 2,4 Prozent. Wenn ich dies beispielsweise bei einem Objekt von 5 Mio. Franken berech- ne, komme ich auf eine Differenz von 21 Prozent gegenüber heute, und nicht von 45 Prozent, wie hier vorne gesagt wurde. Bei sehr teuren Objekten steigt er noch etwas mehr, aber wir kommen nie und nimmer auf diese 45 Prozent, die behauptet wurden.

Schliesslich noch zur SVP: Es ist richtig, dass ein solcher Aufwand der Verwaltung auch weiterver- rechnet werden kann. Aber du, Andreas Blank, bist genau derjenige, der hier in der Budgetdebatte immer am lautesten hustet über die steigenden Ausgaben. Die Einnahmen spielen bei dieser Argu- mentation jeweils keine Rolle. Es heisst immer, der Staatsapparat werde aufgebläht und die Regie- rung schaffe immer neue Stellen. Genau das würde hier passieren, wenn euer Regierungsrat Recht hat bei dem, was er zu diesem Thema gesagt hat. Ich bitte euch also, seid hier auch konsequent in der Argumentation.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Der Regierungsrat war bisher dezidiert sowohl gegen die Initiative wie auch gegen den Gegenvorschlag. Nun haben wir eine neue Situation hier im Rat: Es liegt ein Antrag von Herrn Löffel vor. Die einen sagen, der Antrag habe Charme, die anderen finden, er sei weniger schlecht, und die dritten verdammen ihn. Klar ist, dass wir mit diesem Antrag deutlich weniger Verwaltungsaufwand haben. Das habe ich Ihnen beim letz- ten Mal erklärt. Wir haben es Ihnen vorgerechnet. Man kann das weiterverrechnen, bei geschätzten 20003000 Gesuchen pro Jahr wird das pro Gesuch 400500 Franken kosten. Das bewirkt nicht mehr Wertschöpfung. Es gibt einfach eine weitere Ausweitung der Staatsquote und der Anzahl ent- sprechender Staatsangestellter, und wir haben deutlich weniger Einnahmenausfälle, als dies beim Gegenvorschlag der Fall wäre ganz zu schweigen von der Initiative. Ich kann mir daher vorstellen, dass der Regierungsrat gewisse Sympathien hat für den Antrag Löffel. Allerdings konnte er sich damit nicht auseinandersetzen. Deshalb würde ich es im Namen des Regierungsrats begrüssen, wenn er den Antrag in Kenntnis eines entsprechenden Kommissionsentscheids würdigen könnte.

Das heisst, man würde hier ein Timeout nehmen, die Kommission könnte in den nächsten Tagen den Antrag noch besprechen, und wir würden dann am kommenden Dienstag oder Mittwoch im Regierungsrat darüber diskutieren.

Präsident. Wir sind beim Gegenvorschlag und kommen nun zur Abstimmung über – ich nenne es einmal so: Konzept Antrag EVP, Löffel, gegen Konzept Kommission. Wenn der Antrag Löffel ob- siegt, werde ich die Beratungen hier abbrechen, weil man dann nämlich in der Kommission das Ge- setz beraten muss, denn dieser Entscheid hat Konsequenzen für die übrigen Bestimmungen des Gesetzes. Wir würden also eine Kommissionssitzung durchführen und dann irgendwann im Laufe der nächsten Woche die Beratung wieder aufnehmen, den Gegenvorschlag zu Ende beraten und schliesslich auch die Initiative zur Abstimmung bringen. Deshalb nun also diese Systemwahl; Kon-

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zept Löffel gegen Konzept Kommission. Wenn der Kommissionsantrag obsiegt, werden wir in die Detailberatung einsteigen, danach die Schlusserklärungen anhören und schliesslich abstimmen.

Es folgt nun also eine Abstimmung mit der Frage, wer für den Antrag EVP, Löffel und wer für den Antrag Kommission ist, und danach wissen wir, wie es weitergeht. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Wer für den Gegenvorschlag den Anträgen EVP, Löffel zustimmt, stimmt Ja, wer den Anträgen der Kommission zustimmt, stimmt Nein.

Abstimmung (Antrag EVP gegen Antrag Kommission) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung des Antrags EVP

Ja 60

Nein 65

Enthalten 3

Präsident. Die Kommission hat sich mit ihren Anträgen durchgesetzt, der Antrag EVP wird verwor- fen.

Detailberatung

I. Art. 11a (neu), Art. 11b (neu), Art. 17, Art. 17a (neu), Art. 17b (neu) Angenommen

II.

Angenommen Titel und Ingress Angenommen Kein Rückkommen

Präsident. Nun haben Sie Gelegenheit für Schlusserklärungen. Danach wird über den bereinigten Gegenvorschlag abgestimmt. Anschliessend gehen wir zurück zur Initiative und führen dort alle Ab- stimmungen durch.

Jürg Iseli, Zwieselberg, (SVP), Kommissionspräsident. Wir sind nach relativ langer Zeit endlich in die Nähe des Abschlusses dieses Geschäfts, der Initiative und des Gegenvorschlags, gelangt. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir bis hierher gekommen sind. Denn wenn der Antrag Löffel an- genommen worden wäre, wären wir nun nochmals auf einer Zusatzrunde. Das hätte mich in dieser Situation nicht ganz befriedigt. Der Gegenvorschlag ist meiner Meinung nach das kleinere Übel, und er ist für den Kanton Bern machbar. Schlussendlich wird das Volk entscheiden, was es will. Wenn die Leute die Initiative und einen Gegenvorschlag haben, haben sie eine Alternative. Wenn sie nur die Initiative haben, haben sie keine Alternative. Es wurde bereits diverse Male auf die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer hingewiesen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, unterschätzen Sie deren Effekt draussen im Volk nicht! Ich bitte Sie deshalb, den von der Kommission ausgearbei- teten Gegenvorschlag zu unterstützen und ihn dem Volk vorzulegen.

Ich möchte an dieser Stelle der Verwaltung danken für die Mithilfe bei der Erarbeitung dieses Ge- genvorschlags. Bei den Kommissionsarbeiten hatten wir gute Unterstützung. Wir konnten alle unse- re Varianten durchrechnen lassen, man hat uns kompetent Auskunft gegeben, und wir hatten die Konsequenzen jederzeit vor Augen. Vielen Dank an die Verwaltung. Ich danke ebenfalls den Kom- missionsmitgliedern. Ich glaube, die Situation in der Kommission war dergestalt, dass man reden konnte. Es fanden konstruktive Gespräche statt ungeachtet, auf welcher Seite man stand. Ich möchte daher auch der Kommission danken.

Andreas Blank, Aarberg (SVP). Es wurde beim Eintreten auf die erste Lesung bereits sehr viel gesagt. Ich möchte das nicht alles wiederholen. Aber weil man nie genau weiss, was es dann schlussendlich noch bis in die Abstimmungsbroschüre schafft, möchte ich doch die zwei, drei wich- tigsten Punkte wiederholen. Die Handänderungssteuer ist mehrfach erhöht worden, vor allem da-

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mals, als es dem Kanton noch viel schlechter ging. Sie können die Protokolle aus dieser Zeit nach- lesen. Man hat damals versprochen, wenn es wieder besser gehe, werde man dies dann wieder korrigieren. Das verlief genau gleich wie mit den Autosteuern: Man hat es grosszügigerweise wieder einmal vergessen, und die Steuer blieb so hoch. Wir haben einen verfassungsmässigen Auftrag für Wohneigentumsförderung. Dies sieht im Kanton Bern etwas seltsam aus, mit den x-fachen Besteu- erungen, die es rund um die Immobilien herum gibt. Den Immobilienbesitzern und den Autofahrern kann man am einfachsten einen Einzahlungsschein schicken, denn da weiss man, dass das Geld immer hereinkommt. Bei den Immobilien ist das x-fach der Fall: Grundstückgewinnsteuer, Liegen- schaftssteuer, Eigenmietwert und so weiter und so fort. Hier hätten wir nun einmal die Möglichkeit, dem verfassungsmässigen Auftrag ein Stück weit nachzukommen.

Es ist ebenfalls nicht mehr so, wie man früher immer gesagt hat; solch ein Objekt zu erwerben, das mache man ja nur einmal im Leben. Das ist heute völlig anders. Heute gibt es immer wieder Leute, die in ihrer Lebensdauer dort, wo sie gerade sind, Eigentum haben wollen. Heute sind sie mobil, daher kann es durchaus sein, dass dies mehrfach geschieht. Oder sie wollen vielleicht gerade auch auf das Alter hin eine Sicherheit haben. Es gibt heute auch diese Altersimmobilienprojekte, Wohnen mit Hilfe, bei denen zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden. Das läuft sehr gut, denn das entspricht einem Bedürfnis. Dort müssen die Leute dann kurz vor Schluss die Handänderungssteu- er gleich nochmals bezahlen. Ich erinnere an die Abstimmung im Kanton Zürich, als die Steuer ab- geschafft wurde, oder im Kanton Solothurn, wo ebenfalls ein Gegenvorschlag vorgelegt wurde. Die- ser enthielt die Befreiung für den Eigenbedarf. Das wurde mit grossem Mehr angenommen und bie- tet in der Praxis keine Probleme.

Und ich sage Ruedi Löffel gerne nochmals etwas wegen dieses Zusatzaufwands. Es ist schon selt- sam: Seine Partei hat früher nie irgendeine Aufwandsteigerung angeprangert und in dieser Hinsicht in den letzten Jahren alles mitgemacht, wenn man unermessliche Aufwandsteigerungen hatte. Und jetzt, da man in einem Gebiet ganz wenige zusätzliche Stellen schaffen will, um dann denjenigen, die es betrifft, eine Handänderungssteuer von 1,8 Prozent erlassen zu können, jetzt wird das plötz- lich gross propagiert. Das halte ich für eine sehr eigenartige Argumentation. Wir haben es bereits vom Kommissionspräsidenten gehört: Wer meint, die Initiative allein habe keine Chance, könnte sich täuschen. Bei der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer wurde ebenfalls Angst gemacht, wie das hier dann wahrscheinlich wieder geschehen wird. Aber die Bevölkerung hatte dafür eigent- lich kein Verständnis und akzeptierte die Steuersenkung. Die SVP wird grossmehrheitlich zweimal Ja sagen, sowohl zum Gegenvorschlag der Kommission wie auch zur Initiative. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.

Peter Bernasconi, Worb (SP). Ich habe es vorhin bereits angetönt: In ein paar Wochen werden wir wieder hier im Saal sein und uns darüber die Haare raufen, wo überall man wohl noch Einsparun- gen machen muss, darf und kann, weil der Kanton Bern sich nicht mehr alles leisten kann, was er heute anbietet. Wir werden dort über geringe Millionenbeträge streiten. Hier geht es um eine ganz andere Grössenordnung. Bei der Initiative geht es um ein Minus von 120 Mio. Franken und beim Gegenvorschlag um ein Minus von 25 Mio. Franken. Und das obwohl – darin ist man sich hier im Rat weitgehend einig es für den Kanton kaum ein Standortvorteil sein wird, wenn er die Handän- derungssteuer nicht mehr erhebt. Mit Ausnahmen – das sage ich extra – liegen die Nachbarkantone etwa in derselben Grössenordnung. Sie haben es vorhin gehört, es gibt auch Kantone, die diese Steuer abgeschafft oder reduziert haben. Aber ich habe noch nie gehört – und hier komme ich zur Wohneigentumsförderung –, dass irgendjemand ein Haus nicht gekauft hat, weil er sich sagte: Die Liegenschaft könnte ich mir eigentlich leisten, aber die Handänderungssteuer ist mir zu teuer, ich trete vom Kauf zurück. Es ist also wirklich gesucht, wenn heute jemand erzählt, die Wohneigen- tumsförderung sei ein Argument gegen die Handänderungssteuer. Das kann man wirklich nicht sa- gen. Zudem muss eine eher geringe Anzahl Leute aus der Bevölkerung diese Steuer je einmal be- zahlen, weil immer noch eine deutliche Mehrheit kein Eigentum hat. Und die meisten, die einmal Wohneigentum haben, bleiben dann bei diesem. Die anderen, welche mehrfach dazu kommen, die Handänderungssteuer bezahlen zu müssen, sind eher die Ausnahme.

Sie haben in der Botschaft gesehen, dass es für den Vollzug dieses Gegenvorschlags mehr Perso- nal braucht. Das kann man nun belächeln oder nicht. Wenn ich jeweils als Präsident des Staatsper- sonalverbands hier vorne stehe, höre ich wie überall darüber geklagt wird, der Personalbestand werde ausgebaut. Und plötzlich soll das hier gar nichts ausmachen. Wir schaffen also ein Minus für den Kanton und wir benötigen mehr Personal, obwohl alle immer sagen, wir müssten Personal ab- bauen. Das passt einfach nicht in die momentane politische Landschaft hinein. Im Namen der SP-

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JUSO-PSA-Fraktion bitte ich Sie, sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag abzulehnen.

Dieter Widmer, Wanzwil (BDP). In dieser Debatte und auch schon in der ersten Lesung hatte ich manchmal den Eindruck, einige Mitglieder im Grossen Rat meinen, wir würden hier definitiv und endgültig entscheiden. Es geht hier darum, der Bevölkerung allenfalls eine Alternative vorzulegen.

Sie wissen, dass sich die BDP schwergetan hat. Wir haben lange überlegt, welche Haltung wir ge- genüber einem Gegenvorschlag einnehmen wollen. Nach langer Prüfung in der Kommission und auch im Rat kamen wir zur Auffassung, man solle der Initiative einen Gegenvorschlag entgegenstel- len. Dies einfach, weil die Ausfälle bei der Initiative zu hoch sind. Ich habe den Eindruck, die Initiati- ve sei nicht ganz ohne Chance. Das habe ich bei der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuer verstanden. Das Volk hat Lust bekommen, unsere kantonalen Behörden zum Sparen zu zwingen.

Ich möchte dem vorgreifen, respektive eine Variante entgegenstellen, damit man für die Volksab- stimmung nicht ausschliesslich die Variante mit 120–130 Mio. Franken Steuerausfällen hat, sondern dem auch etwas entgegenstellen kann, das moderat ist. Deshalb wird sich die BDP für den Gegen- vorschlag in der vorliegenden Form einsetzen und ihn bei der Abstimmung unterstützen. Wie sich dann unsere kantonale Mitgliederversammlung hinsichtlich der Volksabstimmung entscheiden wird, lassen wir bewusst offen. Uns geht es darum, Hand zu bieten, einen Gegenvorschlag zu entwickeln, der dem Volk rechtsgültig unterbreitet werden kann.

Ruedi Löffel, Münchenbuchsee (EVP). Dass die Initiative aus dem Tierbuch ist, das ist uns allen klar. Aus Sicht der EVP ist auch dieser Gegenvorschlag aus dem Tierbuch, der nun leider überlebt hat. Persönlich bin ich etwas entsetzt, wenn ich hier vorne vom Kommissionspräsidenten – der zugleich noch eine andere wichtige Funktion hat in diesem Rat höre, der Gegenvorschlag, sprich der Einnahmenverlust von 25 Mio. Franken pro Jahr, sei machbar. Es ist angesichts der ASP mei- nes Erachtens ein Hohn, wenn man in der derzeitigen Situation den Verzicht auf 25 Mio. Franken als machbar bezeichnet. Die EVP lehnt sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag klar und aus Überzeugung ab.

Wenn wir hier vorne schon von Eindrücken sprechen, Dieter Widmer, so habe ich einen ganz ande- ren erhalten: Ich habe den Eindruck, der Gegenvorschlag, den ihr jetzt beschlossen habt, habe eine ganz andere Funktion. Er soll es nämlich den Leuten, welche die Initiative lanciert haben – und die mittlerweile wohl selber gemerkt haben, dass es nicht gerade der intelligenteste Entscheid war, eine solche Initiative zu lancieren –, ermöglichen, die Initiative zurückzuziehen und so halbwegs das Ge- sicht zu wahren. Und Andreas Blank, wenn ich dich sprechen höre, wie du uns als EVP solche Vor- würfe machst, was die Finanzpolitik anbelangt, so mag ich inhaltlich nicht darauf eingehen. Ich habe aber einfach den Eindruck, dass wir wohl während der letzten zehn Jahre in unterschiedlichen Par- lamenten politisiert haben.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Angst ist immer ein gefährliches Argument. Mit Angst wird jetzt hantiert und gesagt, womöglich nehme die Bevölkerung die Abschaffung der Hand- änderungssteuer dann doch an. Ich glaube, wir müssen einfach der Wahrheit ins Auge sehen. Mich stört übrigens auch, wenn man immer wieder die Handänderungssteuer- mit der Motorfahr- zeugsteuer-Abstimmung vergleicht. Es fliesst nie zweimal dasselbe Wasser die Aare hinunter. Die Situation hat sich drastisch verändert, wir wissen es alle. Die Spar- und Sanierungsmassnahmen sind bei der Bevölkerung angekommen. Die Einsparungen im Spitexbereich oder bei der Bildung sind bei der Bevölkerung angekommen. Ich bin überzeugt, die Bevölkerung wird nicht mehr so leichtfertig einfach wieder einmal 100 Mio. Franken zum Fenster hinaus werfen, sondern sich genau überlegen, was sie will.

Ich möchte noch das Votum von Peter Bernasconi aufgreifen. Die Initiative steht wirklich sehr, sehr schräg in der Landschaft; in einer Landschaft, in der uns das Wasser am Hals steht und wir sparen und jeden Rappen umdrehen müssen. Wir können das nicht verstehen. Die glp-CVP-Fraktion ist ganz klar gegen die Initiative und gegen den Gegenvorschlag.

Alfred Schneiter, Thierachern (EDU). Ich weiss, ich spreche hier wohl eher fürs Protokoll als für Ihre Ohren. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht aus unseren persönlichen Befindlichkeiten her- aus Entscheidungen treffen; fast so ein wenig im Glashaus, während das politische Empfinden in der Bevölkerung vielleicht ein ganz anderes ist. Es ist eine Tatsache, die Initiative liegt vor, und sie wurde immerhin stark unterstützt. Daher können wir sie nicht einfach als – wie es Ruedi nannte

«aus dem Tierbuch» bezeichnen. Das ist politische Legitimität. Auf der andern Seite sehen wir

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auch, dass die Initiative hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Finanzen im Moment viel zu weit gehen würde. Also müssen wir uns als EDU-Fraktion überlegen, welchen Weg wir wählen. Wir fin- den, es sei ebenfalls legitim, dass man einen Gegenvorschlag vorlegt. Dies selbst dann, wenn er dazu führt, dass der Eigentümerverband seine Initiative zurückzieht. Ich finde daran eigentlich nichts Stossendes. Vielmehr gehört dies zu unserem politischen Spiel, um es so zu nennen, dass wir solche Überlegungen anstellen und solche Massnahmen beschliessen. Aus dieser Sicht, und nachdem der Antrag Löffel nun nicht angenommen wurde, bleibt die EDU bei ihrer Meinung aus der ersten Lesung. Zur Initiative sagen wir klar Nein, jedoch Ja zum Gegenvorschlag. Später soll das Volk entscheiden. Es ist selber mündig und weiss, wie stark es den Geldbeutel gewichtet usw. Aus dieser Sicht: Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag der Kommission, wie er ja bereits seit langem vorliegt.

Maria Esther Iannino Gerber, Hinterkappelen (Grüne). Ich kann es ganz kurz machen. Die grüne Fraktion ist weder für die Initiative noch für den Gegenvorschlag. Im Gegensatz zu anderen in die- sem Saal sind wir der Meinung, dass die Stimmbevölkerung sehr wohl lernfähig ist. Auch wenn sie vielleicht letztes Jahr noch ja gestimmt hat, heisst das nicht, dass sie nun bei dieser Initiative nicht merkt, worum es geht. Es liegt auch in unserer Verantwortung hier im Grossen Rat, dies entspre- chend aufzuzeigen, indem wir heute abstimmen. Wenn es dann später zur Volksabstimmung kommt, gilt natürlich für alle, die hier ihre Meinung geäussert haben, dass sie sich dann auch an diese halten und sich entsprechend einsetzen sollten. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man die Motorfahrzeugsteuer-Abstimmung schon immer wieder erwähnt: Die entsprechenden Par- teien haben sich damals überhaupt nicht eingesetzt und aufgezeigt, was eine Senkung der Motor- fahrzeugsteuer bedeutet; nämlich dass eigentlich alle diese Einnahmen in die allgemeine Staats- kasse fliessen. Ich glaube, das haben inzwischen alle gelernt. Auch wenn wir eigentlich in dieser Session noch nicht viele Worte darüber verlieren wollen: Die Einsparungen, die jetzt anstehen, wer- den in Zukunft ganz viele Leute, unsere Wählerinnen und Wähler, spüren.

Präsident. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor. Gut Ding will Weile haben, und Geduld bringt – normalerweise – Rosen. Was lange währt, wird aber für einmal nicht gut. Der Kan- ton kann sich diese Ausfälle nicht leisten; das ist keine Angstmacherei, dazu muss man sich nur die ASP einmal etwas genauer ansehen. Die Handänderungssteuer als Wohneigentums- Förderungsmassnahme zu bezeichnen ist schlicht falsch. Die Handänderungssteuern sind immer noch dieselben wie vor fünf bis zehn Jahren, und wir schreiben Rekord um Rekord. Das hat andere Gründe. Und der Gegenvorschlag bringt personellen Zusatzaufwand, ebenfalls für die Justiz. Der Regierungsrat ist der vollen Überzeugung, jetzt sei hierfür nicht der falsche, sondern der allerfal- scheste Augenblick. Stimmen Sie zweimal nein!

Präsident. Damit sind wir abstimmungsreif. Ich weise nochmals darauf hin, dass dies eine neue Anlage ist. Früher mussten wir jeweils x-mal drücken, bis die Stimme erfasst wurde. Wenn Sie jetzt zweimal auf denselben Knopf drücken, haben Sie nicht abgestimmt, sondern die Antwort gelöscht.

Kontrollieren Sie also gut, was bei Ihnen aufleuchtet. Man drückt einmal, und dann ist die Stimme erfasst. Wir hatten vorhin das Gefühl, es seien mehr Leute anwesend gewesen, als abgestimmt haben. Aber es ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass einige im Saal sitzen und gar nichts machen.

Also nochmals: Nur einmal drücken und dann kontrollieren. Wir wissen, dass es zuvor bei einzelnen nicht funktioniert hat, das haben wir angeschaut. Aber ein allfälliges Fehlverhalten Ihrerseits können wir nicht korrigieren – ich meine damit ein Fehlverhalten nicht in Bezug darauf, wie Sie abstimmen, sondern darauf, ob sie ein- oder zweimal drücken. (Heiterkeit) Wir kommen damit zur Abstimmung.

Wer der Änderung des Gesetzes über die Handänderung als Gegenvorschlag zustimmen will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Gesetz, Gegenvorschlag, 2. Lesung) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme und damit Zustimmung zum Gegenvorschlag

Ja 79

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Nein 62

Enthalten 2

(Unruhe. Einige Ratsmitglieder kommen nach vorne zum Präsidenten. Es ist herrscht Unklarheit, ob die Abstimmung richtig erfasst wurde oder nicht.)

Präsident. Sie dürfen sich nicht dadurch täuschen lassen, dass bei manchen, die den Platz verlas- sen haben, das Licht noch brennt, das bei der letzten Abstimmung aufgeleuchtet hat. Die nachfol- gende Abstimmung wird dennoch richtig erfasst. – An Frau Kipfers Platz leuchtete noch das Licht von der letzten Abstimmung, obwohl sie bei dieser Abstimmung abwesend war. Wir haben das jetzt kontrolliert: Auf dem Ausdruck der letzten Abstimmung ist sie als abwesend erfasst. Es hat also richtig funktioniert, auch wenn bei Ihnen teilweise noch das vorherige Resultat eingeblendet war.

Wir haben bereits als Korrekturbedarf angemeldet, dass die Lämpchen sich vor der nächsten Ab- stimmung wieder ausschalten müssen. Das wird behoben. Aber das Abstimmungsprotokoll zeigt, dass die Abstimmung korrekt erfasst wurde. Das knappe Resultat der vorangegangenen Abstim- mung ist eher darauf zurückzuführen, dass vielleicht einige von Ihnen mehrmals gedrückt haben.

Sie haben dem Gesetz zugestimmt. Nun nehmen wir wieder den Grossratsbeschluss betreffend die Initiative hervor.

Geschäft 2010.9522 Grossratsbeschluss betreffend die Volksinitiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer»

Detailberatung Ziff. 1–3 Angenommen Ziff. 4

Präsident. Der Kommissionspräsident hat sich noch zu Wort gemeldet.

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP), Kommissionspräsident. Ich habe Ihnen das Abstimmungsresultat der Kommission zur Initiative noch nicht bekannt gegeben. Die Kommission lehnt die Initiative mit 10 gegen 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Präsident. Damit stimmen wir über Ziffer 4 ab. Wer die Initiative annehmen will, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung (Ziff. 4)

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung der Initiative

Ja 18

Nein 122 Enthalten 2

Präsident. Sie haben die Initiative abgelehnt.

Ziff. 5

Präsident. Wir kommen zur Abstimmung über Ziffer 5. Das ist die letzte Abstimmung in diesem Geschäft, es gibt danach keine separate Schlussabstimmung. Wir stellen den Antrag Regierung dem Antrag Kommission gegenüber. Der Antrag der Regierung beinhaltet die Empfehlung auf Ab- lehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag. Der Antrag der Kommission beinhaltet ebenfalls die Empfehlung auf Ablehnung der Initiative, beziehungsweise auf Annahme des Gegenvorschlags.

Wer dem Antrag Regierung zustimmen will, stimmt Ja, wer dem Antrag Kommission zustimmen will, stimmt Nein.

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Abstimmung (Ziff. 5 Antrag Regierung gegen Antrag Kommission) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag Kommission

Ja 63

Nein 78

Enthalten 1

Präsident. Sie haben den Antrag Kommission angenommen. Damit sind Initiative und Gegenvor- schlag bereinigt und bereit für das weitere Verfahren.

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