• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Neu: Europäische Arzneimittelagentur: Zentrale Koordinierungsund Zulassungsstelle" (26.11.1993)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Neu: Europäische Arzneimittelagentur: Zentrale Koordinierungsund Zulassungsstelle" (26.11.1993)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

POLITIK

zu zeitaufwendig, weil ohne Unter- stützung einer automatisierten Da- tenverarbeitung insbesondere die Allgemeinärzte den richtigen Dia- gnosebegriff aus etwa 6 000 verschie- denen Begriffen in der ICD-Nomen- klatur heraussuchen müssen.

D

as zentrale Zulassungsver- fahren soll für biotechnologi- sche Produkte verpflichtend werden. Den pharmazeuti- schen Unternehmen werde allerdings auch für andere hochtechnologische Produkte und innovative Arzneimit- tel die Möglichkeit gegeben, die Zu- lassung zentral zu beantragen, heißt es in der EG-Verordnung. Alle im Rahmen des zentralen Zulassungs- verfahrens gestellten Anträge müß- ten direkt bei der Europäischen Arz- neimittelagentur eingereicht werden.

Für Gutachten über Arzneimittel für den menschlichen Gebrauch sei der Ausschuß für Arzneispezialitäten zu- ständig. Besondere Auflage: Bei Me- dikamenten, die genetisch veränder- te Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, müsse der Aus- schuß in seinem Gutachten die Um- weltschutzauflagen der Richtlinie 90/220/EWG einhalten. Damit sollen etwaige schädliche Auwirkungen ver- mieden werden, die durch die Frei- setzung oder das Inverkehrbringen genetisch veränderter Organismen auf die menschliche Umwelt oder Gesundheit entstehen können.

KURZBERICHTE

Die Verschlüsselungsebene für Diagnosen könne nur in Abhängig- keit des Auswertungs- und Erkennt- nisinteresses des Arztes definiert werden. Dieses Interesse sei weder festgelegt noch bisher vertraglich ver- einbart worden. HC

Werde die Zulassung erteilt, dürfe das betreffende Arzneimittel in der EG vertrieben werden. Umge- kehrt stelle eine Zulassungsverweige- rung ein Verbot für das Inverkehr- bringen des betreffenden Arzneimit- tels in der gesamten Gemeinschaft dar. Durch die Zentralisierung von Zulassungsverfahren soll gewährlei- stet werden, daß es ab 1995 nur je- weils eine wissenschaftliche Beurtei- lung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit eines Medikaments gibt. Auf Antrag würden jeder inter- essierten Person die Gründe zur Er- teilung oder Verweigerung einer Ge- nehmigung über die Arzneimittel be- reitgestellt, die von der Agentur be- urteilt worden sind.

Schiedsrichter bei Unstimmigkeiten

Hinsichtlich des dezentralen Ge- meinschaftsverfahrens nehme die Europäische Arzneimittelagentur in erster Linie eine Koordinierungs- funktion wahr. Dieses Verfahren be- ruht auf dem Prinzip der gegenseiti-

gen Anerkennung nationaler Zulas- sungsbescheide. Die neue EG-Be- hörde soll hierbei nur dann in An- spruch genommen werden, wenn ei- ne nationale Arzneimittelbehörde die Erstzulassung eines Arzneimit- tels eines anderen EG-Landes nicht auf ihren Mitgliedstaat ausdehnen will. Aus der Verordnung des Euro- päischen Rates geht hervor, daß das Londoner Institut dann quasi als Schiedsstelle fungieren soll, die letztendlich über die Erteilung oder Verweigerung einer Zulassung zu entscheiden habe.

Die Entscheidungen der Agen- tur sind sowohl bei zentralen als auch dezentralen Zulassungsbescheiden verbindlich. Das heißt: Die betref- fenden Mitgliedstaaten müssen die auf EG-Ebene getroffenen Zulas- sungsbescheide umsetzen.

Darüber hinaus soll die Europäi- sche Arzneimittelagentur die Über- wachung der in der Gemeinschaft ge- nehmigten Arzneimittel unter prakti- schen Anwendungsbedingungen ko- ordinieren. Außerdem soll durch die Zusammenfassung von Produkt- merkmalen, durch einheitliche Eti- kettierungen und Packungsbeilagen die Harmonisierung auf dem Arznei- mittelmarkt vorangetrieben werden.

Informationen über die Neben- wirkungen eines EG-weit vertriebe- nen Arzneimittels (Pharmakovigi- lanz) sollen künftig über zentrale Da- tenbanken zugänglich sein. Die EG- Verordnung sieht vor, daß die Agen- tur zu diesem Zweck eng mit den na- tionalen Arzneimittelüberwachungs- behörden zusammenarbeitet. Da- durch soll gewährleistet werden, daß ein Arzneimittel mit unannehmbaren Nebenwirkungen umgehend vom Markt zurückgenommen werden kann

Außerdem sei für den Bereich der internationalen Pharmakovigi- lanz künftig eine enge Kooperation mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geplant. Über entsprechen- de Maßnahmen, die zwar für den eu- ropäischen Raum getroffen werden, die sich aber auch unmittelbar auf die Gesundheit der Bevölkerung in Drittländern auswirken können, soll die WHO durch die Londoner Agen- tur in Zukunft unverzüglich unter- richtet werden. Petra Spielberg

Neu: Europäische Arzneimittelagentur

Zentrale Koordinierungs- und Zulassungsstelle

Am 1. Januar 1995 soll die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln ihre Arbeit aufnehmen. Wie die Nachrichtenagentur afp meldete, erhielt London auf einem EG- Sondergipfel Ende Oktober in Brüssel den Zuschlag als Standort für das Arzneimittelinstitut.

Bereits Mitte dieses Jahres hatte der EG-Rat eine Verordnung verabschiedet (Nr. 2309/93), die die Aufgaben und Strukturen der neuen Behörde regelt. Wichtigste Abteilungen: der Ausschuß für Arzneispezialitäten und der Ausschuß für Tierarzneimittel. Hauptaufgabe der europäischen Agentur sollen Zulassungen nach einem zentralisierten Verfahren und die Ko- ordinierung dezentralisierter Zulassungsverfahren von Arzneimitteln sein (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Heft 12/1993, Rubrik „Themen der Zeit").

A1-3118 (26) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 47, 26. November 1993

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

40 Prozent der Befragten (älter als 16 Jahre) in West- deutschland und 44 Prozent in den neuen Ländern haben nach eigenen Angaben „in den letzten vier Wochen"..

Beispielsweise: daß die CSU je- dem Bürger gewährleisten will, ohne Rücksicht auf seine finanzielle Situa- tion die notwendigen Hilfen der mo- dernen Medizin in Anspruch nehmen

Über entsprechen- de Maßnahmen, die zwar für den eu- ropäischen Raum getroffen werden, die sich aber auch unmittelbar auf die Gesundheit der Bevölkerung in Drittländern

Es sei daran erinnert, d a ß die seinerzeitige DDR rund 80 Prozent ihres Außenhandels mit der Sowjetunion abwickelte (abwickeln m u ß - te), wesnalb auch künftig insbesondere die

Wurde die gewählten Maßnahmen für das jeweilige Land / die Zielregion bereits in einem früheren Antrag gefördert, so sind die Unterschiede der aktuell geplanten Maßnahmen zu

Wer beabsichtigt, seine Praxis, seine Klinik oder das Medizinische Versorgungszent- rum um oder neu zu planen oder vor hat, Be- triebs- und Arbeitsprozesse umzuorganisieren, kann

c) gilt, dass sie nur angeboten werden darf, wenn eine aktive Überwachung einen Progress gezeigt hat. d) gilt, dass sie nur angeboten werden darf, wenn sie Urologen und Onkologen

Huber zeigte die Arztpraxis aus der Pers- pektive des Patienten sowie der Mitarbeiter, präsentierte Beispiele von Grundrisskonzepten und gestalterischen Leitideen und thematisier-