A-2994 (22) Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 46, 15. November 1996 Die Beratung und Aufklärung
der Patienten wird nach Auffassung der Bundesregierung an Gewicht ge- winnen. Vor allem im Hinblick auf den Wettbewerb der Krankenkassen und die damit verbundenen Differenzie- rungen bei den Satzungsleistungen sei dies erforderlich, heißt es in der Ant- wort des Bundesgesundheitsministeri- ums auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abge- ordneten Monika Knoche und Mat- thias Berninger wollten wissen, ob es die Bundesregierung für notwendig halte, das Niveau der „Verbraucher- beratungen“ im Gesundheitswesen dem anderer Bereiche anzugleichen.
Das Seehofer-Ministerium hält grundsätzlich die Verbraucherzentra- len mit ihrem Beratungsstellennetz für geeignet, „Verbraucherinforma- tionen hinsichtlich der wirtschaftli- chen Aspekte der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen“ zu übernehmen. Für bundesweite und koordinierende Aufgaben käme auch die Stiftung Warentest in Frage.
Beratungsbedarf bei Hilfsmitteln
Einen erhöhten Aufklärungsbe- darf sieht die Bundesregierung in den Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung, „in denen der Versicherte die Auswahl zwischen verschiedenen Leistungserbringern mit erheblichen Preis- und Qualitäts- unterschieden der dort angebotenen Güter und Dienstleistungen hat“. Als Beispiel wird der Sektor der Hilfsmit- tel genannt.
Beratung und Aufklärung in be- zug auf die medizinische Diagnostik und Therapie obliege hingegen der Ärzteschaft und ihren Organisa- tionen. Daß sich daran in Zukunft etwas ändern solle, ist der Antwort der Bundesregierung nicht zu ent- nehmen. JM
P O L I T I K AKTUELL