• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Bildung zur Arzt-Persönlichkeit" (16.07.1982)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Bildung zur Arzt-Persönlichkeit" (16.07.1982)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen MC-Examina

lich eingebaute unvertretbar hohe Zufallsschwankung des Schwie- rigkeitsgrades die Qualität einer Schutzbehauptung.

Den für das Prüfungsverfahren zu- ständigen Politikern, insbesonde- re den Gesundheitsministern der Bundesländer, dürfte die Ursache für die Bocksprünge in der Prü- fungsschwierigkeit spätestens seit Mitte 1981 bekannt sein. Zu die- sem Zeitpunkt hat die von ihnen eingesetzte Sachverständigen- kommission zur Untersuchung der Gründe für die Schwankungen in den Ergebnissen der Ärztlichen Vorprüfung ihren Bericht vorge- legt. Da die Kommission zumin- dest das hier in Abbildung lvorge- legte Material analysiert hat, muß sie zu ähnlichen Ergebnissen wie diese Studie gekommen sein.

Trotzdem ist noch kein Ansatz für eine konsequente Therapie der Krise des Prüfungssystems, die am besten in einer operativen Ent- fernung des fiebererzeugenden Herdes bestehen sollte, zu erken- nen. Im Gegenteil, über die Miß- stände im Prüfungssystem wird schützend der Mantel der Geheim- haltung gebreitet. Der Direktor des IMPP hat sogar erreicht, daß auf der Grundlage seiner Behauptun- gen Verwaltunsgerichte eine feste Bestehensgrenze in der zentralen MC-Prüfung als verfassungswidrig disqualifiziert haben, obwohl die Prüfungsanforderungen mit der Gleitklauselregelung zumindest in der Vorprüfung von August zu März stärker schwanken als bei fe- ster Grenze und korrekter Prü- fungserstellung.

Es stellt sich die Frage, ob die ver- antwortlichen Politiker nicht fähig sind, die Fehlentwicklung der Prü- fungen in den letzten Jahren durch entscheidende Korrekturen zu beenden oder ob sie möglicher- weise gar nicht willens sind. Die Verantwortung für den eingetrete- nen und vielleicht noch fortdau- ernden Vertrauensschwund in die Leistungskontrolle bei der Ausbil- dung zum Arzt können sie jedoch nicht abschieben.

Prof. Dr. med. Karl Brecht

Bildung zur

Arzt-Persönlichkeit

Die Denkschrift „Die Ausbildung zum Arzt in der Bundesrepublik Deutschland", verfaßt von einer Gruppe medizinischer Hochschul- lehrer, hätte einen besseren Start haben können. Als sie kurz vor und auf dem 85. Deutschen Ärzte- tag bekannt wurde, dann mit ne- gativen Vorzeichen. Aus ihr wur- den lediglich jene Passagen zi- tiert, die sich mit dem äußeren Er- scheinungsbild und den Charak- tereigenschaften des Medizinstu- denten von heute beschäftigen.

Zweifellos reizen die pauschalen Urteile über „den Studenten" zum ironischen Zitieren und damit zur Abwertung dieser Reformvor- schläge. Die Verfasser hätten auf ihre Pauschalverurteilungen ge- trost verzichten können; sie wir- ken auch im Gesamtzusammen- hang der Denkschrift deplaziert.

Die Veröffentlichung verdient eine unvoreingenommene Lektüre. In ihr wird endlich einmal die Ausbil- dung zum Arzt in einen größeren geistigen Zusammenhang gestellt:

Was eigentlich soll Bildung, fra- gen (und beantworten) sich die Verfasser. Ihnen liegt vor allem an der Persönlichkeitsbildung. Auch das Studium habe dazu seinen Beitrag zu leisten. Doch dazu komme es heute kaum noch. Das liegt — folgt man den hier durch- aus überzeugenden Argumenten der Autoren — an den Auswüchsen der derzeitigen Ausbildungssitua- tion: das Durchschleusen großer Studentenmassen, das eine per- sönliche Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden beein- trächtigt, oder das Multiple- choice-Prüfungssystem, das allen- falls kognitive Fähigkeiten fördert.

Das große Ziel „Bildung zur Arzt- Persönlichkeit" ist aller Mühen wert. Es wird auch nicht dadurch entwertet, daß sich die Denk- schrift-Autoren damit zugleich ei- ne Wiederbelebung des klassi- schen Hochschullehrers erhoffen, der eben jene Bildungsleistung zu

KURZBERICHTE

erbringen hätte. Die Verfasser sind freimütig genug, an ihre Kollegen zu appellieren, sich vor der Aufga- be nicht zu drücken.

In den praktischen Schlußfolge- rungen für eine Reform des Stu- diums läßt sich das Konzept der Professoren mit den Vorschlägen, die der Deutsche Ärztetag 1979 in Nürnberg diskutierte, in Einklang bringen. Die Verfasser plädieren für die Einführung eines propä- deutischen Jahres, in das alle Be- werber aufzunehmen wären. Nach diesem Jahr käme es dann, ähn- lich wie in Frankreich, zu einer Se- lektion bis zu der tatsächlich von den Fakultäten zu verkraftenden Studentenzahl. Nach Auffassung der Verfasser wären das 7000 Stu- dienanfänger pro Jahr, gegenüber den rund 11 000 heute. Dem er- sten Jahr würde sich ein zweijähri- ges klinisches Studium anschlie- ßen. Das Kurrikulum soll so ausge- staltet werden, daß der Student aus einer anfänglichen Verschu- lung heraus zu einem immer selb- ständigeren Arbeiten angeleitet wird. Das fünfjährige Studium soll mit dem Staatsexamen und einer Teilapprobation enden. Die volle Approbation soll erst nach einer Pflichtpraxisphase von zwei Jah- ren erteilt werden.

Die Ziele der Autoren wie Persön- lichkeitsbildung, zunehmend selb- ständigeres Lernen, enger Kontakt von Lehrenden und Lernenden, Abwendung von schematischen Prüfungen wäre wohl auch mit der derzeit geltenden Approbations- ordnung zu erreichen gewesen.

Sie ist freilich gescheitert an den Studentenzahlen, für die sie nicht konzipiert war. Das wird in der Denkschrift übersehen. Statt des- sen findet sich eine Kritik der an- geblich der Approbationsordnung zugrundeliegenden Ideologie. Da- bei wird zum Teil das kritisiert, was die Autoren später selbst be- fürworten, nämlich die Bildung zu Verantwortlichkeit. Zum Teil wer- den der Approbationsordnung Fehler untergeschoben, die ihr nicht anzulasten sind. Beispiels- weise sieht die Approbationsord-

Ausgabe B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 28 vom 16. Juli 1982 63

(2)

nung an sich kein ausschließlich auf das Multiplechoice ausgerich- tetes Prüfungswesen vor, sondern eine ständige Prüfung, die daraus folgt, daß der Student beim Ler- nen in kleinen Gruppen unweiger- lich vom Lehrenden kontinuierlich überprüft wird. Das "Kreuzchen- machen" sollte eine Ergänzung und Objektivierung sein. Daß die Prüfungen heute fast ausschließ- lich daraus bestehen, ist eine Per- vertierung der ursprünglichen Ab- sichten.

Unverständlich ist die Kritik der Verfasser an der von ihnen so ge- sehenen Ideologie des Praxisbe- zuges, der die Väter der AO be- wegt haben soll. Fälschlicherwei- se interpretieren die Verfasser die Absicht, Praxis durch Unterricht in kleinen Gruppen zu erreichen, als ein plattes "learning by doing".

Das ist aber nicht im Sinne der - richtig verstandenen und ausge- führten - Approbationsordnung. Gemeint ist vielmehr ein kontinu- ierlicher Prozeß von Lernen, Zu- schauen und Üben, der schließlich zu immer größerer praktischer Selbständigkeit führt. Mithin ge- nau das, was auch den Autoren der Denkschrift vorschweben düi1te.

Nun ist eine Rechtfertigung der geltenden Approbationsordnung heute müßig. Die Studentenzahlen haben die guten Absichten über- rollt. Sie werden möglicherweise auch die Denkschrift überspülen, denn die Rechnung der Autoren, die Anfängerzahlen auf 7000 zu senken, mag richtig sein, aber sie wird ohne den Wirt gemacht, den Rechtsanspruchsstaat Die Nei- gung, Chancengleichheit mit Hilfe der Gerichte zu suchen, wird auf natürliche Weise erst nachlassen, wenn die ärztlichen Berufschan-

cen sinken. NJ

Prof. Dr. Michael Arnold, Tübingen, Prof.

Dr. Ekkehard Grundmann, Münster, Prof.

Dr. Hans Heimann, Tübingen, Prof. Dr.

Hanns-Gotthart Lasch, Gießen, Prof. Dr.

Hansjakob Mattern, Heidelberg, Prof. Dr.

Edgar Ungeheuer, Frankfurt: "Die Aus- bildung zum Arzt in der Bundesrepublik Deutschland - Denkschrift zur Reform der ärztlichen Ausbildung", Gerlingen (Bleicher-Verlag), 1982

Transparenzliste

für das Indikationsgebiet

"Arterielle Hypertonie"

Die Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt Berlin hat am 2. Februar 1982 mit 12 Stim- men ohne Gegenstimmen die 4.

Transparenzliste für das Indika- tionsgebiet "Arterielle Hyperto-

nie" beschlossen (DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT, Heft 17/1982).

Die Transparenzlisten sollen laut amtlichem Auftrag das Marktange- bot an Fertigarzneimitteln inner- halb eines Indikationsgebietes übersichtlich darstellen, um dem behandelnden Arzt Entschei- dungshilfen bei der Arzneimittel- auswahl zu geben. Es werden des- halb alle mit der Indikation "arte- rielle Hypertonie" auf dem Markt befindlichen Präparate mit Dar- reichungsform, Packungsgröße und Preis je Arzneiform aufgeli- stet. Wichtige Angaben zum Wir- kungsmechanismus, zur Pharma- kokinetik, zu Gegenanzeigen und unerwünschten Wirkungen finden sich in den Vorspanntexten zu den einzelnen Listenabschnitten.

Im Unterschied zu den bereits ver- öffentlichten drei Listen (Herz- muskelinsuffizienz, Antiarrhythmi- ka, Angina pectoris) sind Quali- tätskennzeichnungen der Fertig- arzneimittel aufgrund von Herstel- lerangaben nicht enthalten.

Dieser vorläufige Verzicht wurde durch eine einstweilige gerichtli- che Anordnung notwendig, ob- wohl die Transparenzkommission mehrheitlich die Auffassung ver- tritt, daß Qualitätskennzeichnun- gen für die Transparenz sinnvoll und für die Praxis notwendig sind.

Nach Klärung der Rechtslage sol- len diese deshalb baldmöglichst nachgetragen werden.

Die arterielle Hypertonie bedarf ei- ner medikamentösen Langzeitthe- rapie mit dem Ziel einer anhalten- den Senkung des erhöhten Blut- drucks. Obwohl das therapeuti-

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen KURZBERICHTE

sehe Prinzip nur die symptomati- sche Therapie sein kann, haben die angewendeten Arzneimittel unterschie-dliche Wirkungsmecha- nismen; dementsprechend ist die Transparenzliste untergliedert in:

~ Diuretika, die den Natriumbe- stand des Organismus vermin- dern, Betarezeptorenblocker, die gezielt adrenerge Rezeptoren blockieren, Vasodilatatoren, die direkt oder indirekt den Tonus der glatten Muskulatur der Arteriolen senken, und Antisympathikotoni- ka, die zentral oder peripher den Sympathikustonus vermindern. Bei der Mehrzahl aller Hochdruck- patienten wird durch einen oder höchstens zwei Arzneistoffe mit verschiedenen Wirkungsprinzi- pien eine ausreichende Blutdruck- senkung erzielt. Fixe Kombinatio- nen aus Arzneistoffen mit ver- schiedenen Wirkungsprinzipien können sinnvoll sein.

Bei der Beurteilung der auf dem Markt befindlichen Arzneimittel unterscheidet man zwischen neu zugelassenen Arzneimitteln nach den Richtlinien des zweiten Arz- neimittelgesetzes und den regi- strierten Arzneimitteln. Die seit 1978 neu zugelassenen Arzneimit- tel sind am "Z" auf der Packung zu erkennen und müssen die phar- makologische und pharmazeuti- sche Qualität nachweisen. Dies gilt ebenso für den Ersthersteller wie für den Nachahmer.

Die sogenannten "Aitpräparate", an einem "R" auf der Packung er- kenntlich, werden nicht diesem strengen Qualitätsnachweis unter- worfen und sind nach dem ersten Arzneimittelgesetz nur registriert.

Da also nicht alle Arzneimittel die Qualitätsnormen des zweiten Arz- neimittelgesetzes '76 erfüllen, sind Unterschiede in der Wirksamkeit möglich.

Dem behandelnden Arzt soll die Transparenzliste Arterielle Hyper- tonie eine preisgünstige Auswahl unter qualitativ gleichwertigen Arzneimitteln ermöglichen. G. Hä.

Ausgabe B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 28 vom 16. Juli 1982 67

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bürgerbegehren verfolgte Ziel hat sich – bereits vor Einreichung von Klage und Antrag und zudem vor Erreichen des notwendigen Quorums (s.o.) – durch das Inkrafttreten

Stellvertreterinnen der hauptberuflichen Frauenbeauftragten aus der Gruppe der Studierenden erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung einer studentischen Hilfskraft

Ist der Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich begründet oder unbegründet, so wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträ- ten, wenn

Bei Erlass der einstweiligen Anordnung wäre das Einfuhr- und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde zunächst nicht anwendbar, so dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache

Derzeit ist zudem nicht ersichtlich, dass Arbeitgeber in einem Maße, das den Be- schwerdeführern das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich machen

b) Bei der danach gebotenen Abwägung sind die Folgen, die sich ergäben, wenn die beantragte einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, sich später aber die Verfassungswidrigkeit des

Bliebe das von den Fachgerichten bestätigte, durch die Eigentümerin des Platzes ausgesprochene Hausverbot gegen den Antragsteller bestehen, hätte eine Verfas- sungsbeschwerde

Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse daher bereits des- halb entsprochen werden, weil auch bei summarischer Prüfung der Erfolgsaussich- ten