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Archiv "Stichverletzungen: Patientenschutz steht im Vordergrund" (27.05.2005)

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wird eine Person abgebildet mit Pflaster am Finger (also selbst verletzte Haut/Schutz- barriere), ohne Schutzhand- schuhe, und dann auch noch mit unidentifizierten Proben- gefäßen . . . Leider ist die Pro- bennahme mit solchen nicht identifizierten Gefäßen sehr häufig anzutreffen (löbliche Ausnahmen gibt es Gott sei Dank aber auch). Die Proben werden dann einer Pflegekraft, Arzthelferin etc., auf den Tisch deponiert, und irgendwann landet dann noch ein Identifi- zierungsetikett auf den Gefä- ßen. Das ist für die immunhä- matologischen Untersuchungs- gänge genauso schrecklich wie für alle anderen auch. Und es gilt auch hier wie überall: Der Rufer im eigenen Lande . . . Andrea Michelsen,Klinikum Lahr- Ettenheim, Klostenstraße 19, 77933 Lahr

Den Betriebsarzt ansprechen

Herzlichen Dank an Herrn Kollegen Mülder, er hat mit seinem Beitrag dieses immer wieder aktuelle Thema in un- ser aller Bewusstsein gerückt.

Auch wir machen als Unfall- kasse Baden-Württemberg lei- der die Erfahrung, dass die Postexpositionsprophylaxe in sehr vielen Fällen nicht sach- gerecht erfolgt. Allerdings möchte ich aus meiner Sicht Herrn Kollegen Mülder in ei- nem Punkt ergänzen bzw. kor- rigieren: Die Erfahrung zeigt, dass in Betrieben, in denen ein

Betriebsarzt anwesend ist, die- ser oft am besten in der Lage ist, wirklich sachgerecht vorzu- gehen. Leider ist die Möglich- keit, den Betriebsarzt aufzusu- chen, dadurch eingeschränkt, dass der Betriebsarzt keinen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr versieht. Aber immer dann, wenn der Betriebsarzt vor Ort anwesend ist, ist er ein guter Ansprechpartner. Er ist in aller Regel mit der infektio- logischen Problematik bestens vertraut. In chirurgischen Not- fallaufnahmen besteht näm- lich das Problem, dass schicht- bedingt das Personal ständig wechselt. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Assistenz- ärzte oft nur für kurze Zeit in der Notfallaufnahme tätig sind – und kaum haben sie sich in die Materie eingearbeitet, wechseln sie an einen anderen Arbeitsplatz. Dies alles macht das sachgerechte Vorgehen oft schwierig . . .

Dr. med. Ulrich Straile, Unfallkasse Baden-Württemberg, Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart

Patientenschutz steht im Vordergrund

Für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Gesundheits- dienst hat der Schutz vor (Stich-)Verletzungen mit po- tenzieller Übertragung von in- fektiösen Material eine hohe Bedeutung. Die Auseinander- setzung und die warnenden Hinweise des Autors finden deshalb unsere nachhaltige

Unterstützung. Wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Thema ist, zeigt der Besorgnis erregende „Schnappschuss“

der Kollegin Ricca A. Keller- mann in Heft 13 (Leserbrief).

Nicht alle Aussagen des Arti- kels treffen jedoch auf unsere ungeteilte Zustimmung. Wider- sprochen werden muss der recht undifferenzierten Aussa- ge „. . . denn nicht nur mit akti- ven Infektionen, sondern auch als asymptomatische Träger können sie die meisten Berufe im Gesundheitswesen nicht mehr ausüben“. Die Entschei- dung darüber, ob ein chronisch Infizierter im Gesundheitswe- sen seinen Beruf am Patienten weiter ausüben kann, ist von mehreren Faktoren abhängig.

Hierzu zählen die Bewertung der konkreten Tätigkeit („ver- letzungsträchtige Tätigkeiten“

entsprechend der DVV-Liste), die Infektiosität des Betroffenen (Viruslast bei HBV-Infektion), die Möglichkeit von Schutz- maßnahmen und die Zuverläs-

sigkeit bzw. die berufliche Er- fahrung des Mitarbeiters. Nur die sorgfältige Prüfung dieser Punkte in einer Fallkonferenz kann eine realistische Risiko- bewertung ergeben. Ziel muss immer der Patientenschutz und der Schutz des Betroffenen sein. Nach unseren praktischen Erfahrungen mit Fallkonferen- zen in Bremen können die Be- troffenen weiterhin zahlreiche Tätigkeiten im Gesundheits- dienst ausüben. In Einzelfällen sind selbst invasive Tätigkeiten unter Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für bestimm- te Arten von Eingriffen mög- lich. Jeder Fall muss in der Fall- konferenz individuell, bezogen auf die konkrete Tätigkeit, be- wertet werden. Beschäftigungs- verbote müssen nur für wenige Tätigkeitsbereiche ausgespro- chen werden – zum Beispiel in der Unfallchirurgie wegen der nicht planbaren Eingriffe oder in der Thoraxchirurgie. Bei vie- len invasiv-elektiven Eingriffen genügt die Anwendung adä-

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2127. Mai 2005 AA1509

B R I E F E

Foto: Peter Wirtz

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quater Vorsichts- und Schutz- maßnahmen. Die Venenpunk- tion und viele andere kleine Eingriffe können auch durch Infizierte mit hoher Viruslast – ohne Patientengefahr – durch- geführt werden . . .

Dr. med. Frank Hittmann, Landesgewerbearzt, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen,

Dr. med. Hubertus v. Schwarzkopf, St.-Jürgen-Straße 1, 28177 Bremen, Dr. med. Werner Wunderle, Horner Straße 60/70, 28203 Bremen

Passive Hepatitis-B- Impfung überflüssig

Ergänzend zu Punkt zwei (Un- zureichend Geimpfter, das heißt „nonresponder“) sei angemerkt, dass mit der Titer- bestimmung auf Anti-HBs le- diglich die humorale Antwort der geimpften Person bestimmt wird. Die zelluläre Antwort kann leider nicht gemessen werden. Aus diesem Grund wird dem Anti-HBs-Titer in der Schweiz und den Vereinig- ten Staaten keine entscheiden- de Bedeutung beigemessen, sondern vorrangig auf eine ordnungsgemäße Durch- führung des Impfschemas Wert

gelegt. Unter der Vorausset- zung, dass eine Grundimmuni- sierung mit Hepatitis-B-Impf- stoff in den vorgeschriebenen Zeitabständen erfolgte, kann von einem sicheren Schutz über mindestens zehn Jahre ausgegangen werden. Dies ist belegt durch die Tatsache, dass – entsprechend der Statistiken der Berufsgenossenschaften – kein ordnungsgemäß geimpf- ter so genannter Nonrespon- der jemals durch eine Nadel- stichverletzung eine Hepatitis- B-Infektion bekommen hat.

Aus diesem Grund halte ich ei- ne passive Hepatitis-B-Imp- fung nicht nur wegen der ho- hen Kosten für überflüssig. Im Fall einer Nadelstichverlet- zung kann natürlich diskutiert werden, eine vierte bzw. zu- sätzliche aktive Hepatitis-B- Impfung zu verabreichen, wie dies nach Auskunft von Ar- beitsmedizinern in der Schweiz und in den USA auch prakti- ziert wird. Die zusätzlich vor- geschlagenen Handlungswei- sen bezüglich einer möglichen Hepatitis-C-Infektion bzw.

HIV-Infektion bleiben davon natürlich völlig unberührt.

Prof. Dr. med. F. Schardt,Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Klinikstraße 3, 97070 Würzburg

Patienten seien nur mit mehr Geld im System zu erreichen.

Dabei würde eine verbesserte Qualität unserer Medizin sehr viele unnötige Ausgaben ver- meiden (teure Behandlung von Komplikationen, Antibio- sen bei nosokomialen Infek- ten etc.) und somit bei gleich bleibender Finanzierung die wirtschaftliche Lage des Sy- stems verbessern! Leider ver- zögert der Ruf nach mehr Geld immer den Beginn von wichtigen Maßnahmen. Es gibt inzwischen sicher ausrei- chend belegte Untersuchun- gen, die beweisen, mit welch einfachen und nahezu kosten- losen Maßnahmen bereits be- achtliche Erfolge der Qua- litätssicherung zu erzielen sind (siehe CIRS). Der erste und wichtigste Schritt, bei uns Ärz- ten ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass die Qualität un- serer Arbeit effektiv verbes- sert werden kann und vor al- lem muss, ist ohnehin kosten- los, aber eben nicht umsonst!

Dr. Annette Busley,Ophoffsfeld 43, 45309 Essen

cme – Druckfehler

Zu dem Druckfehler auf der Titelseite von Heft 17/2005, der sich auf den Beitrag „Grundlagen der Basisreani- mation bei Erwachsenen“ von Prof.

Dr. med. Peter Sefrin bezog:

Ungewöhnliche Fortbildung

Der erste Verdacht, bei der auf dem Titelblatt von Heft 17/2005 angekündigten unge- wöhnlichen zertifizierten me- dizinischen Fortbildung „Ba- sisanimation bei Erwachse- nen“ handele es sich als wirkli- che Neuerung um eine durch Fortbildungspunkte belohnte Anleitung für Niedergelasse- ne, wie man Patienten auf- munternd in die Kassenpraxis lockt, zum Beispiel um diese eventuell durch EBM 2000plus angeschlagene Praxis zu ret- ten, erweist sich als Irrtum in- folge eines Satz-/Druckfehlers:

Es geht dann doch um die Rettung lebloser Menschen.

Reinhard Roßdeutscher, Badergasse 2, 14913 Jüterbog

Animationsfachkräfte

Erfreut habe ich Ihr Angebot zur zertifizierten Fortbildung über Basisanimation bei Er- wachsenen auf dem Titelblatt Ihres Heftes 17/2005 entdeckt.

Gerade in Ferienanlagen, in denen kein Arzt rund um die Uhr erreichbar ist, sehen wir uns als Animationsfachkräfte häufig mit Schnappatmung und Kreislaufstillstand bei- spielsweise nach lustigen San- gria-Tequila-Poolpartys kon- frontiert. Auch hier ist es uns Verpflichtung, den Gästen näher zu kommen und ihnen durch eine qualifizierte Mund- zu-Mund-Beatmung ein un- vergessliches Erlebnis zu be- reiten.

Hans Ober,Palma de Mallorca, c/o Marktplatz 5/7, 93491 Stamsried

Zu dem Beitrag „Tumorschmerz“ von Priv.-Doz. Dr. med. Michael Strumpf et al. in Heft 13/2005:

Zu viele Statistiken

Leider wird bei allen cme-Fra- gen nach meiner Ansicht viel zu viel Wert gelegt auf Stati- stik, Zahlen und Prozente etc.

statt auf „basics“: praxisrele- vante Fragen, die man nach Lektüre ohne mehrmaliges Spicken nach Spitzfindigkei- ten wie exakten Zahlen beant- worten können sollte.

Dr. med. Bettina Thoma, Am Bürgl 25, 83115 Neubeuern

Patientensicherheit

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Auf- wand kostet“ von Prof. Dr. med. Fritz Beske in Heft 16/2005:

Ungleiche Verhältnisse

Kürzer und prägnanter, als es Prof. Dr. Beske ausgeführt hat, kann man es kaum sagen. In Klinik und Praxis sollen höchstmögliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingehal- ten werden, der Patient soll ausführlichst aufgeklärt wer- den, genügend Zeit und Zu- wendung erhalten, nicht war- ten müssen, eine gute Therapie und Pflege durch ausgeruhtes, bestqualifiziertes Kranken- haus- und Praxispersonal er- halten – der Aufwand dafür ist allerdings immer schon grund- sätzlich bereits abgegolten. Es gilt im Bereich der GKV nicht

als akzeptiert, dass Aufwand extra kostet. Die GKV-Ho- norare sind sowieso schon niedrig genug. So erbringt etwa ein Hausbesuch mit Beratung und Untersuchung circa 15 bis 20 Euro, während eine Bera- tung beim Rechtsanwalt zwi- schen 100 und 200 Euro kostet, ohne dass jener seine Kanzlei verlässt; für eine Abszessspal- tung gibt es fünf bis acht Euro, während ein Tätowierer circa 75 bis 150 Euro nimmt.

Dr. med. Rainer Hakimi, Schickhardtstraße 33, 70199 Stuttgart

Qualität muss verbessert werden

Herr Prof. Dr. Beske lässt in seinem Kommentar den Ein- druck entstehen, Verbesserun- gen der Qualität in der medizi- nischen Versorgung deutscher A

A1510 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 2127. Mai 2005

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, wer- den aufmerksam gelesen.

Sie können jedoch nur ver- öffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leser- brief“ bezeichnet sind. Vor- aussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E- Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sol-

len, zu kürzen.

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