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Archiv "Grundsätze für eine novellierte Bundes-Pflegesatzverordnung" (29.06.1978)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

dung ohne Abstimmung mit den Beteiligten getroffen werden wird", und er zitierte als Beispiel für diese Haltung des Bundesmini- steriums für Wirtschaft die Ent- scheidung, die ursprünglich ge- plante Einbeziehung der Architek- ten und Ingenieure in die Verdin- gungsordnung für öffentliche Auf- träge wieder fallenzulassen, nach- dem die betroffenen Gruppen selbst dies nicht als zweckmäßig angesehen hatten.

Entschließungen des Bundesverbandes der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Be- rufe hat angelegentlich des Kon- gresses zu einigen aktuellen politi- schen Fragen Stellung genom- men. So hat er gefordert, alle Ab- sichten fallenzulassen, die selb- ständigen und freien Berufe mit einer Arbeitsmarktabgabe an die Bundesanstalt für Arbeit zu bela- sten. Er forderte angesichts der zu befürchtenden „Akademiker- schwemme" Bund, Länder und Gemeinden auf, das allgemeinbil- dende und berufsbildende Schul- wesen so auszubauen, daß Schul- abgänger auch ohne ein Studium offene Berufs- und Aufstiegsmög- lichkeiten haben. Er setzte sich für eine Entstaatlichung und Repriva- tisierung von zur Zeit in öffentli- cher Hand ausgeführten Aufgaben ein, wo es möglich ist. Er wieder- holte die Forderung nach einer Verbesserung des Vorwegabzuges für Sonderausgaben und forderte außerdem eine Verdoppelung des Freibetrages für freie Berufe ge- mäß § 18 Abs. 4 des Einkommen- steuergesetzes.

Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes hat durch eini- ge Satzungsänderungen die Mög- lichkeit eröffnet, für Einzelperso- nen den Status eines fördernden Mitgliedes zu schaffen; außerdem kann das Präsidium ein beraten- des Kuratorium aus unabhängigen Persönlichkeiten sowie einen par- lamentarischen Beirat aus Mitglie- dern des Bundestages und des Bundesrates berufen. bt

Nachdem das Bundeskabinett am 24. Mai dem Bundesrat den Entwurf zur Neufassung des Krankenhaus- finanzierungsgesetzes vorgelegt hat (worauf in diesem Heft auf Seite 1527 ff. ausführlich eingegangen wurde), arbeitet das Bundesar- beitsministerium an einer neuen Bundespflegesatzverordnung.

Sie soll zugleich mit der Neufas- sung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes am 1. Januar 1979 in Kraft treten. Eine solche Verbin- dung zwischen Krankenhausfi- nanzierungsgesetz und Bundes- pflegesatzverordnung ist erforder- lich, weil die Materie sachlich und rechtlich zusammengehört.

> In einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat es die Bundes- ärztekammer daher auch als not- wendig bezeichnet, daß alsbald — schon während des Gesetzge- bungsverfahrens für das neue

Krankenhausfinanzierungsgesetz

— Klarheit über die mit der Bundes- pflegesatzverordnung verfolgten Absichten der Bundesregierung besteht. Da noch kein formulierter Verordnungsentwurf vorliegt, hat die Bundesärztekammer dem Mi- nisterium wunschgemäß einige Grundsätze mitgeteilt, die nach ih- rer Auffassung in der neuen Bun- despflegesatzverordnung berück- sichtigt werden müssen:

Die bisher vollpauschalierten Pflegesätze müssen stärker diffe- renziert werden, um Art und Um- fang der Leistungen im Kranken- haus auch für die Patienten und Kostenträger erkennbar zu ma- chen. Eine solche Differenzierung hat die Bundesärztekammer be- reits vor Erlaß des Krankenhausfi- nanzierungsgesetzes 1972 gefor- dert.

Der bisherige vollpauschalierte Pflegesatz ist zu ersetzen durch eine Grundpauschale für die Grundleistungen des Krankenhau- ses. Daneben sollen besondere Aufwendungen, zumindest alle aus dem Rahmen des Üblichen fal- lenden medizinischen und pflege- rischen Leistungen, gesondert ab- rechenbar sein. Nur so wird eine gerechte Belastung der Kostenträ- ger und selbstzahlenden Patienten mit den von ihnen jeweils verur- sachten Kosten erreicht.

Für Krankenhäuser in einer Versorgungsregion, die nach Art und Umfang in ihrem Leistungsan- gebot vergleichbar sind, sollen einheitliche Gruppenpflegesätze gebildet werden. Soweit Beson- derheiten in einem Krankenhaus nicht durch differenzierte Pflege- satzgestaltung ausgeglichen wer- den, müssen Abweichungen von Gruppenpflegesätzen möglich sein.

Bei einer Gruppeneinteilung darf nicht nur auf die Zahl der Abteilun- gen in einem Krankenhaus abge- stellt werden. Es muß stärker auf die Aufgabenstellung sowie die medizinische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kranken- häuser Rücksicht genommen werden.

(i) Den einzelnen Krankenhäusern muß es überlassen werden, durch eigenverantwortliche Wirtschafts- führung dafür zu sorgen, daß sie mit den Gruppenpflegesätzen aus- kommen. Etwa erzielte Über- schüsse sollten für andere ge- meinnützige Zwecke im Rahmen ihres Aufgabenbereiches verwen- det werden dürfen.

Die bisherigen Grundsätze des Gewinn- und Verlustvortrages sind daher zu streichen. Sie haben

Grundsätze für eine novellierte Bundes-Pflegesatzverordnung

Bundesärztekammer schreibt an das Bundesarbeitsministerium

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 26 vom 29. Juni 1978 1533

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung Pflegesatzvero rd n u ng

sich für ein ökonomisches Han- deln als leistungsfeindlich erwie- sen.

43 Bei der Festsetzung der Pflege- sätze sind einseitige Benachteili- gungen einzelner Benutzergrup- pen zu vermeiden. Die Zuschläge für Komfortleistungen müssen ei- nerseits die hierdurch entstehen- den Mehrkosten decken, dürfen andererseits aber auch gewisse in der Verordnung festzulegende Obergrenzen nicht überschreiten.

O Bei der Inanspruchnahme der ärztlichen Behandlung als Wahl- leistung muß entweder ein Ab- schlag vom Pflegesatz vorgesehen oder auf Abgaben der liquida- tionsberechtigten Krankenhaus- ärzte an den Krankenhausträger verzichtet werden.

• Bei belegärztlicher Versorgung muß der Arzt-Abschlag vom Pfle- gesatz verbindlich sein.

• Durch Finanzierungsregelun- gen dürfen keine Weiterentwick- lungen im Bereich der inneren Struktur der Krankenhäuser aus- geschlossen werden.

Die Bundesärztekammer hat sich eine detaillierte Stellungnahme vorbehalten, sobald ein formulier- ter Referentenentwurf für die neue Verordnung vorliegt. GV/BÄK

ZITAT

Kooperatives Belegarztwesen

„Die Bundesärztekammer hat die Landesärztekam- mern aufgefordert, ... dar- auf hinzuwirken, daß soweit irgend möglich an den schon bestehenden Beleg- abteilungen die kooperative Zusammenarbeit mehrerer Belegärzte gleicher Fach- richtung eingeführt wird, wie sie der Ärztetag vorgeschla- gen hat ..."

Aus: Tätigkeitsbericht '78 der Bundesärztekammer, Seite 148

NACHRICHTEN

Zusatzbelastungen wie nie zuvor

Die Steigerung der Arzneimittel- ausgaben um 3,5 Prozent im Jahre 1978 pro Kopf der Versicherten ist nach Ansicht des Hauptgeschäfts- führers des Bundesverbandes der

Pharmazeutischen Industrie, Dr.

Hans-Otto Scholl, eine Festle- gung, „die dem Arzt die Möglich- keit bietet oder beläßt, weiterhin so zu therapieren, wie er es im Einzelfall für geboten hält". Damit sei die Phase der Verunsicherung vieler Ärzte abgeschlossen. Die Gefahr einer Einwirkung auf die Verordnungsweise der Ärzte sei allerdings mit Sicherheit noch nicht endgültig gebannt, sie könne erst dann als überwunden gelten, wenn es auch in den kommenden Jahren bei Arzneimittelhöchstbe- trägen bleibe, die als einigerma- ßen angemessen angesehen wer- den könnten. Die Hoffnung, daß es dabei bleiben werde, teilte Scholl auf der traditionellen Pressekonfe- renz aus Anlaß des 27. Deutschen Kongresses für ärztliche Fortbil- dung in Berlin nicht.

Der Bundesverband habe die

„Konzertierte Aktion" nicht ge- wollt, weil sie zu unserer Wirt- schaftsordnung überhaupt nicht passe und von einem solchen gro- ßen Gremium nicht einmal ein Ver- such für sachliche Ergebnisse er- wartet werden könnte. Die beab- sichtigte Herausnahme von Arz- neimitteln aus der Erstattungs- pflicht der Kassen werde zu einer Zweiklassenmedizin führen, weil sozial Schwache nicht in der Lage seien, die Arzneimittel auf eigene Rechnung zu kaufen, die ihnen Er- leichterung verschafften, von den Kassen aber als Bagatellarzneimit- tel eingestuft würden.

Nach Auffassung des Bundesver- bandes mußten die Arzneimittel- preissteigerungen zu Jahresbe- ginn über das in den vergangenen Jahren übliche Maß hinausgehen, weil das am 1. Januar in Kraft ge- tretene Arzneimittelgesetz (AMG) für die Industrie „Zusatzbelastun-

gen in einer Dimension wie nie zu- vor" geschaffen hat. Allein die ver- schuldensunabhängige Haftung müsse seither Arzneimittel erheb- lich verteuern, so daß der Preisan- stieg nicht - wie bisher - unter dem Level des allgemeinen Le- benskostenanstieges bleiben kön- ne. Die Behauptungen des „Spie- gel" widerlegte der Verband mit den tatsächlichen Marktdaten.

Nach Ansicht der Pharmaindustrie zeuge es von politischer Kurzsich- tigkeit, wenn auf Kosten der Phar- maforschung gespart werde; da- durch unterbleibe die Entwicklung neuer Präparate, die möglicher- weise bei bisher noch nicht zufrie- denstellend zu behandelnden Krankheiten wirksamer seien.

Auch die Liegezeiten in den Kran- kenhäusern könnten durch neue und bessere Medikamente ge- senkt und dadurch enorme Kosten eingespart werden. zel

Weniger

Infektionskrankheiten

Im Jahre 1977 wurden 86 100 mel- depflichtige Krankheiten regi- striert, meldete das Statistische Bundesamt (Wiesbaden). Gegen- über 1976 bedeutet dies eine Ab- nahme um 14 Prozent. Die in den Jahren 1973 bis 1976 relativ hohe Häufigkeit bei Infektionskrankhei- ten hat sich damit weiter auf die Werte vor 1973 zurückentwickelt.

An erster Stelle lag im Jahr 1977 mit 34 Prozent aller Erkrankungen erstmals die infektiöse Darment- zündung mit 29 650 Fällen. Die Zahl der Scharlacherkrankungen ist besonders stark zurückgegan- gen — um 9400 auf 26 900 Fälle (31 Prozent). Die infektiöse Gelbsucht hat sich um 500 Fälle auf 20 850 (24 Prozent) aller Meldungen ver- ringert. Die vierthäufigste Infek- tionskrankheit, die übertragbare Hirnhautentzündung, hatte mit 5250 Meldungen ebenfalls einen stärkeren Rückgang zu verzeich- nen (-1280). EB

• Fortsetzung auf Seite 1536

1534 Heft 26 vom 29. Juni 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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