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Archiv "Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken: Negative Folgen für die Wissenschaft werden abgemildert" (03.04.2009)

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A636 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 14⏐⏐3. April 2009

P O L I T I K

D

er Durchbruch in den Ver- handlungen gelang in der Nacht vom 26. auf den 27. März: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erklärte sich bereit, den Gel- tungsbereich des Tarifvertrags für Ärztinnen und Ärzte an Univer- sitätskliniken (TV-Ärzte) auf alle Ärzte auszudehnen, die „vorüberge- hend in einen Bereich ohne überwie- gende Aufgaben in der Patientenver- sorgung wechseln“. Im Gegenzug akzeptierte der Marburger Bund (MB), dass der bisherige § 27 Abs. 6 TV-Ärzte, wonach den Ärzten für Nachtarbeit Sonderurlaub zusteht,

„jederzeit gesondert kündbar ist, frühestens zum 30. Juni 2009“.

Dass ab dem 1. Mai auch for- schende Ärzte von den arztspezifi- schen Regelungen profitieren kön- nen, bewertete der MB-Vorsitzende Rudolf Henke als „bemerkenswerte Weiterentwicklung“ des TV-Ärzte.

Bislang sei es für die TdL unumstöß- lich gewesen, dass der Tarifvertrag nur für überwiegend in der Kranken- versorgung tätige Ärzte gelte. „Die- ses Dogma ist nun gefallen“, betonte Henke gegenüber dem Deutschen

Ärzteblatt. Er hofft, den Geltungsbe- reich in den kommenden Jahren auf alle Ärzte an den Universitätsklini- ken ausdehnen zu können. Die jetzt getroffene Regelung für die über- wiegend wissenschaftlich tätigen Universitätsärzte sei der Einstieg in diese Entwicklung. Jedoch gibt es einen Schönheitsfehler: Der TV- Ärzte findet nur dann Anwendung für die betreffenden Ärzte, „wenn bei Aufnahme der Tätigkeit in diesem Bereich feststeht, dass sie zwölf Monate nicht übersteigt und weiterhin ärztliche Aufgaben aus- geübt werden“.

Die Gehälter der Universitätsärz- te werden vom 1. Mai an um 3,8 Prozent steigen, womit für das Jahr 2009 das Entgeltniveau in kommu- nalen Krankenhäusern erreicht ist.

Henke sprach von einer Erhöhung in einer Größenordnung, „mit der wir angesichts des wirtschaftlichen Umfelds sehr gut leben können“.

In einem weiteren Schritt werden die Tabellenentgelte vom 1. August 2010 an um 1,2 Prozent angehoben.

„Inwiefern das ein Verhandlungser- folg für den MB ist, muss die kon-

junkturelle Entwicklung zeigen“, kommentierte der MB-Vorsitzende.

Für die Entgelttabelle wurde eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2011 ver- einbart. Dies ist ein strategischer Er- folg für die Ärztegewerkschaft.

Denn der Tarifvertrag für den öf- fentlichen Dienst der Länder, den Verdi mit der TdL ausgehandelt hat, endet bereits Ende 2010. Somit fin- den die Tarifverhandlungen für die Ärzte und die sonstigen Beschäf- tigten in den Universitätskliniken künftig nicht mehr parallel statt. Da- durch sinkt die Vergleichbarkeit der Abschlüsse, wodurch es der TdL leichter fallen könnte, den Ärzten Zugeständnisse zu machen.

Wie beim ersten Tarifabschluss zwischen MB und TdL im Jahr 2006 vereinbart, werden sämtliche Ent- geltbestandteile im Tarifgebiet Ost zum 1. Januar 2010 an die Entgelte im Tarifgebiet West angepasst. In beiden Tarifgebieten gilt dann eine einheitliche Tabelle.

Die Tarifparteien einigten sich auch auf eine Strukturveränderung in der Entgelttabelle: Die Entgeltgrup- pe für Fachärzte umfasst in Zukunft vier statt drei Stufen. Fachärzte ge- langen somit im zehnten Jahr ihrer Tätigkeit in eine neue, höhere Ge- haltsstufe. Diese errechnet sich nach der Erhöhung der Tabelle um 3,8 Prozent aus dem Wert der dritten Stu- fe für Fachärzte mit einem Zugewinn von 210 Euro im Tarifgebiet West und 190 Euro im Tarifgebiet Ost.

Durch die Veränderung verdient ein erfahrener Facharzt nur noch etwas weniger als ein Oberarzt im ersten Jahr. Für die Klinikarbeitgeber dürfte daher der Anreiz steigen, Fachärzte zu Oberärzten zu befördern. I Jens Flintrop

TARIFVERTRAG FÜR ÄRZTE AN UNIVERSITÄTSKLINIKEN

Negative Folgen für die Wissenschaft werden abgemildert

Der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben sich auf einen

neuen Tarifvertrag geeinigt. Erstmals profitieren auch überwiegend in der Forschung tätige Ärzte von den arztspezifischen Regelungen – jedoch nur befristet.

* Monatsbeträge bei 42 Wochenstunden und jährlich zwölf Gehältern;

die Entgelte im Tarifgebiet Ost werden zum 1. Januar 2010 an das Tarifgebiet West angepasst.

Entgelttabelle für Ärzte an Universitätskliniken im Tarifgebiet West ab dem 1. Mai 2009und ab dem 1. August 2010*

Bezeichnung Euro Euro Euro Euro Euro

Arzt 3 846/3 892 4 064/4 113 4 219/4 270 4 489/4 543 4 811/4 869

im 1. Jahr im 2. Jahr im 3. Jahr im 4. Jahr ab dem 5. Jahr

Facharzt 5 076/5 137 5 501/5 567 5 875/5 946 6 085/6 158

ab dem 1. Jahr ab dem 4. Jahr ab dem 7. Jahr ab dem 10. Jahr

Oberarzt 6 358/6 434 6 731/6 812 7 266/7 353

ab dem 1. Jahr ab dem 4. Jahr ab dem 7. Jahr

Ständiger 7 479/7 569 8 013/8 110 8 439/8 540

Vertreter des ab dem 1. Jahr ab dem 4. Jahr ab dem 7. Jahr ltd. Arztes

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