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Archiv "Wasserschaden: Falsche Adresse, kein Geld" (18.04.2003)

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D

er Verbraucherzentra- le Bundesverband e.V.

(vzbv), Berlin, hat auf schwerwiegende Informations- defizite bei Versicherungsan- bietern im Internet aufmerk- sam gemacht. Die Verbrau- cher hätten in den wenigsten Fällen die Möglichkeit, sich vollständig über die ange- botenen Produkte und ihre Rechte zu informieren, sagte Wolfgang Scholl, vzbv-Refe- rent für Versicherungen. Eine aktuelle Untersuchung des vzbv belege, wie wichtig eine gesetzliche Pflicht für die Ver- sicherungen wäre, fair, klar und wahr über ihre Produkte und die Rechte der Ver- braucher zu informieren. Die- se Verpflichtung müsse durch wirksame Sanktionen bei Ver- stößen begleitet werden, sag- te Scholl.

Nach Auffassung der Ver- braucherschützer ist eine um- fassende Reform des Versi- cherungsvertragsrechts über- fällig. So sollten die Versiche- rungen verpflichtet werden, über gravierende Deckungs- lücken und für Verbraucher besonders nachteilige Pro- duktcharakteristika zu infor- mieren. Könne eine Versiche- rung nicht nachweisen, dass sie ausreichend informiert habe, müssten die nicht aus- reichend angezeigten Kosten als nicht vom Verbraucher ge- schuldet gelten. Nicht offen- barte Deckungslücken sollten dann unwirksam sein.

Bei seiner Untersuchung hat der vzbv die Websites von Versicherungen mit beson- ders starker Internetpräsenz überprüft. In der Untersu- chung heißt es: „Nur wenige Anbieter stellten dem Ver- braucher die für ihn wichti- gen Informationen auf ihrer Website so zur Verfügung, dass er sie einfach auffinden und verstehen kann. Häufig werden für den Versicherer besonders nachteilige Infor- mationen sogar komplett vor- enthalten.“ So sei in allen untersuchten Versicherungs- sparten (außer bei Kfz-Ver- sicherungen) nicht über we- sentliche und teilweise exi- stenzbedrohende Deckungs- lücken oder gravierende wirt-

schaftliche Nachteile der an- gebotenen Produkte aufge- klärt worden. „Wie verhee- rend ein fehlender Versiche- rungsschutz für den Verbrau- cher sein kann, hat die Hoch- wasser-Katastrophe im ver- gangenen Jahr gezeigt“, sagte Scholl.

Der vzbv nennt zwei Bei- spiele, um die mangelnde In- formationspolitik der Unter- nehmen zu verdeutlichen:

>Bei Hausratversicherun- gen informiert nur einer der sieben Anbieter über den feh- lenden Versicherungsschutz bei Elementarschäden wie

Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch.

> Bei Kapital-Lebens- und fondsgebundenen Versiche- rungen informiert keiner der Anbieter über die zum Teil erheblichen Abschlusskosten und die daraus resultierende massive Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der angespar- ten Gelder. In der Angebots- berechnung wird nur in einem Fall die unterstellte Verzin- sung genannt. Jedoch wird auch hier keine Aussage dazu gemacht, worauf sich die Ver- zinsungsannahme gründet. JF

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 1618. April 2003 [75]

V E R S I C H E R U N G E N

Internetauftritte

Wenig informativ

Verbraucherschützer haben die Websites von Versicherungsunternehmen untersucht.

Die untersuchten Websites: Victo- ria Versicherung AG, DEVK Versi- cherungen, HUK 24 AG, mamax Lebensversicherung AG, NV-Versi- cherungen VVaG, DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, Ger- ling-Konzern, Allianz AG, Gothaer Versicherungen, Ineas BV, und ASPECTA Lebensversicherung AG

Wasserschaden

Falsche Adresse, kein Geld

W

er aus Aufregung oder Unaufmerksamkeit einen Schadensfall an seiner Immobilie zunächst bei der falschen Versicherung mel- det, erlebt eventuell ein böses Erwachen.

Möglicherweise entfällt die Zahlungspflicht der Versicherung .

Großer Ärger für einen Hausbesitzer: In sei- ner Immobilie war ein eingefrorenes Wasser- rohr geplatzt und hatte einen Schaden an Ge- bäude und Einrichtung in Höhe von mehr als 70 000 Euro verursacht.Wegen der finanziellen Konsequenzen machte sich der Eigentümer al- lerdings zunächst keine Sorgen, weil er für die- sen Fall versichert war. Er reichte seine Scha- densmeldung an die Gesellschaft weiter und wartete auf eine Antwort.

Die angeschriebene Versicherung teilte ihm jedoch nach einiger Zeit mit, dass sie gar nicht zuständig sei. Also unternahm der Be- troffene einen zweiten Versuch und wandte sich nun an den richtigen Vertragspartner. Die Meldung traf zwei Monate nach dem Vorfall bei der Gesellschaft ein. Diese weigerte sich allerdings, das Geld vertragsgemäß auszuzah- len. Der Hausbesitzer habe zu lange gewartet, ehe er seine Ansprüche geltend machte.

Der Eigentümer blieb trotz gültiger Versi- cherung auf seinen Kosten sitzen. Das Ober- landesgericht (OLG) Zweibrücken schloss sich dem Argument der Fristüberschreitung an. Nach zwei Monaten habe die Gesellschaft keine Möglichkeit mehr gehabt, die Ursa- che des Schadens sofort zu überprüfen, und deswegen sei ihr eine Auszahlung nicht zuzu- muten (OLG Zweibrücken, Az.: 1 U 187/99).

Da half auch der Hinweis auf die versehentli- che Falschmeldung nichts. Im Vertrag war klar festgelegt, dass eventuelle Ansprüche unmittelbar mitzuteilen seien. rco

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