Statistik
Ärzte selten krank
BKK Bundesverband stellt aktuelle Zahlen zum Kran- kenstand von 2002 vor.
D
ie Krankheitszeiten der Erwerbstätigen werden kürzer. Das ergeben die aktu- ellen Zahlen der Arbeitsun- fähigkeitsstatistik des Bun- desverbandes der Betriebs- krankenkassen (BKK). Mit 14,5 Krankheitstagen je er- werbstätiges Pflichtmitglied lag der Krankenstand 2002 auf einem Rekordtief.Auffallend ist die Entwick- lung psychischer Erkrankun-
gen. Lag deren Anteil an Krankheitstagen 1980 noch bei 2,5 Prozent, sind es heute 7,5 Prozent. Damit rangiert der Anteil an Arbeitsunfähig- keitstagen bei psychischen Er- krankungen zwar hinter Mus- kel- und Skeletterkrankungen mit 27,8 Prozent, Atemwegs- erkrankungen mit 16,2 Pro- zent und Verletzungen und Vergiftungen mit 14,8 Prozent, aber vor Verdauungserkran- kungen mit 6,8 Prozent und Kreislauferkrankungen mit 4,9 Prozent. Außerdem stehen psychische Erkrankungen mit einer Fehlzeit von 29,3 Tagen an zweiter Stelle der am läng- sten dauernden Erkrankun- gen. Den ersten Platz nehmen Krebserkrankungen mit einer Fehlzeit von 32,7 Tagen ein.
Aus der Krankheitsarten- statistik des BKK Bundesver- bandes für 2001 geht hervor, dass sich Ärzte, Apotheker, Chemiker, Physiker und Inge- nieure am seltensten krank- schreiben ließen. Sie fehlten im Jahresdurchschnitt 1,5 bis 3,4 Tage. Der berufliche Sta- tus hat danach großen Ein- fluss auf die Arbeitsunfähig- keit: Waren Arbeiter an 19 Tagen arbeitsunfähig, fehlten pflichtversicherte Angestellte 10,5 Tage und freiwillig Versi- cherte 7,8 Tage.
Trinkwasser
Qualität sichern
Internationale Konferenz tagte in Berlin.
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in hohes Niveau beschei- nigt das Umweltbundes- amt der Wasserversorgung in Deutschland. „Etwa 70 Pro- zent des Bedarfs werden aus gut geschützten Grundwas- serleitern oder Uferfiltrat ge- deckt, und es steht genügend Wasser zu Verfügung“, berich- tete dessen Vizepräsident Dr.Thomas Holzmann. Weltweit allerdings, so schätzen die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF, haben etwa 1,1 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser.
Zum Thema „Sicheres Trinkwasser“ veranstaltete das Umweltbundesamt Ende April in Berlin gemeinsam mit der WHO, dem Bundesgesund- heitsministerium, UNICEF und Organisationen der Was- serversorgung eine internatio- nale Konferenz.Anlass war die Revision der Trinkwasserleitli- nien der WHO. Diese werden, so Holzmann, in den EU-Staa- ten und anderen Ländern als Grundlage für die nationale Gesetzgebung verwendet.
„Am wichtigsten ist die Einführung des Water-Safety- Plans“, betonte Holzmann.
Danach soll jedes Versor- gungssystem vom Einzugsge- biet bis zum Verbraucher die Gefährdungen der Wasser- qualität analysieren. Außer- dem sollen die Kontrollmaß- nahmen daraufhin geprüft werden, ob sie funktionieren.
Beispiele für Kontrollmaß- nahmen sind die Begrenzung der Düngemittelausbringung im Einzugsgebiet, die Ge- währleistung einer Mindest- aufenthaltszeit des Wassers in Talsperren sowie die Filtrati- on im Wasserwerk. Ob auch Deutschland die WHO-Leit- linie umsetzen wird, ist nach Aussage von Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsmini- sterium noch offen.
A K T U E L L
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A1314 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2016. Mai 2003
Immunglobuline
Bei MS nicht erstattungsfähig
Sozialgericht Berlin
entschied über „Off-label-use“.
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ersicherte der gesetzlichen Krankenkas- sen, die an multipler Sklerose (MS) lei- den, haben keinen Anspruch auf die Versor- gung mit Immunglobulinen. Weil die Arznei- mittel für die Indikation nicht zugelassen sind und auch unter Experten kein Konsens über deren therapeutischen Nutzen bei MS be- steht, kommt eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht in Betracht. Das hat das Sozialgericht Berlin am 30. April ent- schieden (Az.: S 84 KR 3669/01). Geklagt hat- te eine 46-jährige Frau, die seit 1984 an MS in der akut schubförmigen Verlaufsform leidet.Das Gericht beruft sich bei seiner Ent- scheidung auf ein Grundsatzurteil des Bun- dessozialgerichts vom 19. März 2002. Da- nach dürfen Arzneimittel grundsätzlich nur für die Krankheiten eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Ein „Off-label-use“
zulasten der Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, für die keine andere Therapie verfügbar ist und in Fachkreisen Konsens über den Nutzen des Medikaments besteht.
Das trifft im vorliegenden Fall nach Auf- fassung des Sozialgerichts nicht zu. For- schungsergebnisse zum Einsatz von Im- munglobulinen bei MS stünden noch aus.
Die Anwendungsempfehlungen in Leitli- nien, unter anderem der Bundesärztekam- mer, reichten nicht aus, um bereits von einem breiten Konsens der Ärzteschaft zu spre- chen. Unabhängig vom Erfolg im Einzel- fall habe die Klägerin deshalb keinen An- spruch auf die weitere Übernahme der Ko- sten durch die Krankenkasse.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation haben 1,1 Milliar- den Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Foto: dpa
Die Zahl psychischer Erkrankun- gen steigt. Foto: Caro/Hechtenberg