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Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Roland Engeler- Ohnemus betreffend Reaktivierung eines Fussgängerübergangs über den Teich im Gebiet Hutzlen

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.14 Nr. 14-18.623.02

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Roland Engeler- Ohnemus betreffend Reaktivierung eines Fussgängerübergangs über den Teich im Gebiet Hutzlen

Am 6. April 2016 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"Der Bereich zwischen der Riehener Siedlungszone und der Wiese ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Den Zufussgehenden und teilweise auch den Velofahrenden stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Besonders beliebt sind dabei die Wege entlang eines Wasserlaufs.

Wie der untenstehenden Karte von 1979 entnommen werden kann, hat sich das Wegnetz in den letzten Jahrzehnten aus verschiedenen - dem Anfragestellenden nicht immer bekannten - Gründen auch verändert. So existiert heute z.B. der Fuss- weg Bachtelenwegli-Wiesenmatten über den Teich nicht mehr.

In diesem Zusammenhang bittet der Unterzeichnete den Gemeinderat um die Be- antwortung folgender Fragen:

1. Ist es möglich, den auf der Karte von 1979 anscheinend noch in Betrieb stehen- den Uebergang über den Teich zwischen dem Gebiet „Auf Hutzlen/Bachtelen" und

„beim Kanal/beim Teich" wieder öffentlich für zu Fuss Gehende zugänglich zu ma- chen?

2. Ist es möglich den bestehenden Hutzlenweg in Richtung Norden als Fusspfad über den obgenannten Teichübergang zu verlängern und so eine Verbindung zu schaffen zum bestehenden Fusspfad auf der nördlichen Seite entlang des Neuen Teichs?.“

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Die Wieseebene ist unbestritten ein beliebtes Naherholungsgebiet. Das Wegnetz ist relativ dicht und gut ausgebaut, etliche Wege führen bereits heute entlang der verschiedenen Wasserläufe. Zu den offiziellen Wegen kommen verschiedene Trampelpfade, die von der intensiven Nutzung zeugen. Neben der Naherholung kommt der ganzen Wieseebene aber auch eine grosse Bedeutung für den Naturschutz zu. Dem Neben- und Miteinander von Na- turschutz und Erholungsnutzung wird im Landschaftsrichtplan zum Landschaftspark Wiese Rechnung getragen, indem u. a. Gebiete für unterschiedlich intensive Erholungsnutzung und Naturschutz ausgeschieden wurden.

Der genannte Übergang befindet sich unmittelbar bei der Verzweigung von neuem und al- tem Teich. Dieses Gebiet ist im Landschaftsrichtplan als Landschaftsschutzgebiet ausge- wiesen und im neuen Zonenplan Riehen als Landschaftsschutzzone bezeichnet. Sowohl der alte als auch der neue Teich sind im Riehener und auch im kantonalen Naturinventar ver- zeichnet und Lebensraum von beispielsweise seltenen Libellen- und Tagfalterarten.

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Seite 2 Verschiedene weitere Tier- und Pflanzenarten der Wieseebene sind auf ungestörte Rück- zugsorte angewiesen. Besonders wertvoll sind dabei sogenannte Übergangsbereiche. Das heisst zum Beispiel Übergang vom Wald zum Wiesenland, aber auch Gehölze entlang von Gewässern. Solche ungestörten Übergangsbereiche werden zunehmend selten, da sie meist auch für die Erholungssuchenden sehr attraktiv sind. Insbesondere entlang der Ge- wässer gibt es im Landschaftspark Wiese nur noch wenige Abschnitte, welche nicht unmit- telbar von einem Weg begleitet werden. Die Abschnitte am neuen und alten Teich kurz nach der Verzweigung gehören dazu.

Obwohl Trampelpfade bereits heute vom Hutzlenweg zum genannten Teichübergang füh- ren, ist der Ort doch relativ ungestört und bietet mit den beiden Gewässern, der Uferbesto- ckung, den extensiv genutzten Wiesen und dem kleinen alten Obstgarten ein Lebensraum- mosaik auf kleinstem Raum, welches als sehr wertvoll zu bezeichnen ist. Neben den bereits erwähnten Libellen und Schmetterlingen finden hier beispielsweise auch der in der Wiese- ebene sehr selten gewordene Feldhase und viele Vogelarten wie beispielsweise der Garten- rotschwanz ungestörte Rückzugs- und Brutplätze. Ein neuer Weg und Übergang würde hier zweifelsohne zu einer Beeinträchtigung in Form von Störung der heute vorhandenen Habita- te führen.

Ob der genannte Übergang den heutigen Sicherheitsaspekten genügt, scheint zudem sehr fraglich. Vermutlich wären bauliche Anpassungen nötig, um die Sicherheit aufgrund der stei- len seitlichen Abgänge zu gewährleisten. Mit der Wiederinbetriebnahme des Übergangs und der Schaffung eines neuen Wegs wird zudem für die Fussgänger keine unbedingt notwendi- ge Verbindung geschaffen oder wieder hergestellt. Das Gebiet Wiesenmatten kann heute aus dem Dorf einfach via Bachtelenwegli und Bachtelenweg oder mit einem kleinen Umweg via Erlensträsschen, Eisweiher, Wiesenmattweg erreicht werden.

Der Gemeinderat ist deshalb der Ansicht, dass die vorgeschlagene Wegführung nicht als notwendig zu erachten ist und die Aufwertung für Erholungssuchende die Beeinträchtigun- gen für Flora und Fauna und die erforderlichen baulichen Anpassungen nicht rechtfertigt.

Aus diesen Gründen lehnt er es ab, den Übergang wieder in Betrieb zu nehmen und eine neue Wegführung zu schaffen.

Riehen, 13. September 2016 Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Stv. Generalsekretär:

Hansjörg Wilde Patrick Breitenstein

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