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Medienmitteilung
Mordfall Oensingen – Vater hat Strafe angetreten
Solothurn, 19. Januar 2018 – Demo B. wurde im Dezember 2016 in zweiter Instanz in Abwesenheit wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Jetzt ist er in die Schweiz zurückgekehrt und hat die Strafe angetreten.
Demo B., kosovarisch-schweizerischer Doppelbürger, hatte zusammen mit seinem Sohn im Sommer 2012 in Oensingen zwei Personen mit Schusswaffen tödlich verletzt – dies im Streit mit einer anderen Familie kosovarischer Herkunft. Noch in der Tatnacht hatten sich die beiden der Polizei gestellt.
Während sein Sohn direkt aus der Untersuchungshaft den vorzeitigen Strafvollzug antrat, wurde Demo B. zunächst aus der Untersuchungshaft entlassen. Vor der Hauptverhandlung vor Obergericht reiste Demo B. in den Kosovo.
Anfang Jahr nun hatte Demo B. den Strafvollzugsbehörden des Kantons Solothurn seine Rückkehr in die Schweiz angekündigt. Am 17. Januar 2018 konnte er nach angekündigter Einreise ohne Gegenwehr am Flughafen Zürich verhaftet werden. Der wegen Mordes und vorsätzlicher Tötung verurteilte Demo B. verbüsst nun seine Freiheitsstrafe von 17 Jahren in der Schweiz.