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2021.

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Newsletter Sexualisierte Gewalt, Rituelle Gewalt Herausgegeben von: Werner Tschan (info@bsgp.ch)

Das Zeichen @ steht für Verbindung, oder für Brücken bauen zum Ver- ständnis. Die Untersuchung der Australian Royal Commission an rund 10'000 Opfern von sexuellen Übergriffen hat gezeigt, dass Opfer im Mittel 34 Jahre benötigen, bis sie jemanden in die Übergriffe einweihen. Mit Dunkelfeld wird die nicht entdeckte Kriminalität bezeichnet – bei sexua- lisierter Gewalt wird heute davon ausgegangen, dass rund 6% aller Delikte zur Anzeige gelangen. d.h. das Dunkelfeld liegt in einer Grössenordnung von 94%. Als Arzt werden mir Dinge mitgeteilt, die nie an die Öffentlichkeit kommen – so auch bei sexualisierter Gewalt. Vor Jahren konnte man in der NZZ lesen: „Die Vorstellung dessen was möglich, haben sich beachtlich verschoben“ – es ging dabei um die Berichterstattung über den Fall Jimmy Savile in England, der als Serientäter für etwa 1000 Opfer verantwortlich gemacht wurde. Er hatte als Freiwilliger in Spitälern gearbeitet und sich dabei wiederholt an Patientinnen und Patienten vergriffen.

Unter ideés fixes versteht man in der Psychopathologie überwertige Vor- stellungen und Überzeugungen, die nicht der Realität entsprechen, jedoch im Gegensatz zu Wahnerkrankungen noch korrigierbar sind. In Zusam- menhang mit sexualisierten Gewaltdelikten wird Betroffenen regelmässig unterstellt, das Gesagte sei erfunden und könne nicht der Realität ent- sprechen. Dinge, die man nicht wahrhaben will, werden in der Erkenntnis- theorie als „black swan event“ bezeichnet – solange man nicht um die Existenz schwarzer Schwäne wusste, hielt man alle Schwäne für weiss. Was man sich nicht vorstellen kann, will man nicht glauben. So einfach ist das.

Das gilt auch für Richter, es gilt genauso für andere Fachleute.

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Gemäss der Strafprozessordnung Art. 182 StPO ziehen Staatsanwaltschaft oder Gerichte ... „sachverständige Personen bei, wenn sie nicht über die be- sonderen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Feststellung oder Be- urteilung eines Sachverhalts erforderlich sind“.

Glaubhaftigkeitsgutachten (auch als aussagepsychologische Gutachten be- zeichnet) gehen von der Hypothese aus, dass das Gesagte nicht stimmt (so- genannte Nullhypothese). Gysi diskutiert in seinem neuen Buch (Gysi 2021), ob diese Nullhypothese nicht schon eine Form der Suggestion dar- stelle – die Aussage eines Zeugen wird solange als unwahr angesehen, bis sie mit den gesammelten Fakten nicht mehr in Übereinstimmung gebracht werden kann. Das Negationsprinzip der Nullhypothese steht im Wider- spruch zur gutachterlichen Neutralität und führt zu konfirmatorischer Be- fragung mit umgekehrtem Vorzeichen, so die Kritik an dieser Vorgehens- weise.

Grundsätzlich gehört die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Beweisaussagen zu den Kernaufgaben und Kompetenzen jedes Richters (BGE 129 I 49). „Zu prüfen ist, ob die Aussagen verständlich, zusammenhängend und glaubhaft sind. Ebenso ist abzuklären, ob sie mit den weiteren Beweisen in Einklang stehen“ (Urteil 6B_653/2016 vom 19. Jan. 2017 E. 3.2 mit Hinweis). Die Richter verfügen über einen Ermessensspielraum, ob weitere Sachver- ständige zugezogen werden sollen, um die Glaubwürdigkeit einer aussage- psychologischen Beurteilung zu unterziehen. „Nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung entscheiden die Organe der Strafrechtspflege frei von Beweisregeln und nur nach ihrer persönlichen Ansicht aufgrund gewissen- hafter Prüfung darüber, ob sie eine Tatsache für erwiesen halten (Art. 10 Abs.

2 StPO)“ (Urteil 6B_1006/2017 E. 2.3.1).

Bei der Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens ist es Aufgabe des Sach- verständigen, „auf Grundlage der mit wissenschaftlichen Methoden erhobe- nen und ausgewerteten Befunde und Anknüpfungstatsachen eine Wahr- scheinlichkeitseinschätzung des Erlebnisbezugs einer Aussage abzugeben. Der hiezu notwendige diagnostische Prozess folgt der Leitfrage, ob die aus- sagende Person unter Berücksichtigung der konkreten Umstände, der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der Motivlage die zu beurteilende Aussage auch ohne realen Erlebnishintergrund machen könnte. Die Analyse der Qualität der Aussage nimmt die Gutachterin mittels merkmalsorientierter Inhaltsanalyse (anhand von Realkriterien) vor“ (Urteil 6B_1006/2017 E.

2.3.3.). Realkriterien sind Glaubhaftigkeitsmerkmale – wobei das Fehlen von Realitätsmerkmalen in einer Aussage kein Indiz für einen fehlenden Er- lebnishintergrund darstellt (Häcker 2021, S. 78, § 331). Grundlage der in-

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haltsorientierten Glaubhaftigkeitanalyse bildet die Undeutsch-Hypothese, wonach sich Aussagen über tatsächlich selbst Erlebtes durch qualitative Merkmale von Aussagen über nicht selbst Erlebtes unterscheiden (Udo Undeutsch, 1917-2013). William Stern forderte erstmals in einem Gerichts- verfahren 1903 eine Begutachtung durch einen Sachverständigen – seit den Anfängen wurden derartige Glaubhaftigkeitsanalysen in erster Linie bei mutmasslichen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Auftrag gegeben.

Um das Jahr 1900 waren Kinderärzte mit einer erschreckenden Zahl von jungen Patientinnen und Patienten konfrontiert, die an Syphillis erkrankt waren – woher hatten die Betroffenen ihre Infektionen? Dazu muss man wissen, dass um diese Zeit vor allem in den Grossstädten etwa 20% der erwachsenen Bevölkerung an Syphillis erkrankt waren – als Hauptüber- tragungsweg wurde die Prostitution angenommen. Die Justiz sollte verhindern, dass angesehene Bürger aus unberufenem Kindermund der sexuellen Übergriffe bezichtigt wurden – namhafte Kinderärzte forderten deshalb, dass kindliche Zeugen vor Gericht nicht mehr angehört werden dürfen. Baginski in Berlin sprach von der Impressionablität der Kinder unter dem Einfluss des Mileus. 1891 hatte der deutsche Psychiater Anton Delbrück (1862 – 1944) den Ausdruck Pseudologica phantastica geschaffen, die krankhafte Lügensucht. Im französischen heisst der Begriff „Mytho- manie“: „une tendance constitutionelle présentée par certain sujets à altérer la vérité, à mentir, à imaginer des histoires (fabulations) ...“ (Ernest Dupré 1862 – 1921).

Ob man einem Opfer von Sexualdelikten glaubt oder nicht, ist immer eine persönliche Entscheidung; Wissenschaft hin oder her. Fehlen weitere Sach- beweise wie DNA-Spuren oder Bild-/Tonaufnahmen, gilt die Aussage des Opfers als einziger Beweis der Anklage – der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage muss das Tatgeschehen beweisen.

Wegen der Unschuldsvermutung gelten Sexualdelinquenten selbst bei of- fensichtlichen Beweisen bis zur rechtsgültigen Verurteilung als Beschul- digte.

Für den Richter und die Richterin gilt im Verfahren die freie Beweiswürdi- gung. In der älteren Rechtssprechung wurde die persönliche Gewissheit des Richters als ausreichend angesehen. Dieser Grundsatz hat immer noch seine Gültigkeit – der Richter ist überzeugt vom Tathergang und den Hand- lungen des Beschuldigten. Überzeugung bedeutet persönliche Gewissheit (Schwarz 2021, S. 146, § 602). Heutzutage werden in Gerichtsverfahren für eine Verurteilung objektive Tatsachengrundlagen verlangt – für die Beweis- intensität bedeutet dies: „hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des Be-

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weisergebnisses“ (Schwarz 2021, S. 148, § 617). Das Urteil muss „die Prü- fung der Beweise aufgrund objektiver, einleuchtender, nachvollziehbarere Er- wägungen erkennen lassen. Die Beweiswürdigung muss intersubjektiv disku- tierbar und nachvollziehbar sein“. (Schwarz 2021, S. 148-149, § 618).

Am 1. Februar 2021 wurde der Entwurf für ein neues Sexualstrafrecht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates in der Schweiz in die Ver- nehmlassung geschickt. Auch da lässt sich die ideé fixe erkennen: weiterhin soll gelten, dass man nur von Vergewaltigung spricht, wenn sich eine Frau dagegen gewehrt habe. Wenn sie sich nicht gewehrt hat (selbst wenn sie nicht konnte), gilt der Übergriff nicht als Vergewaltigung. Das Konsens- prinzip „Ja heisst Ja“ wird nicht berücksichtigt. Die Schweizer Bevölkerung muss nun den Gesetzesvorschlag diskutieren – zahlreiche europäische Länder haben ihre Gesetzgebung inzwischen angepasst; die Gesetzgebung von Schweden von 2018 gilt als wegleitend.

Gysi weißt in seinem Buch darauf hin, dass nur 9% aller Vergewaltigungs- anzeigen in westlichen Ländern zu einem Gerichtsverfahren führen – in den übrigen Fällen werden die Verfahren nicht eröffnet oder eingestellt. Haupt- grund: die Aussagen des Opfers werden als nicht glaubhaft erachtet. In vielen Strafverfahren bildet das mangelhafte Fachwissen zu traumatischen Erinnerungen sowie peri- und posttraumatischen Verhaltensweisen eines der wichtigsten Hindernisse (Gysi 2021).

Gewisse Dinge will man gar nicht so genau wissen – zu erschütternd, wenn man die Realität anerkennen muss. Die Wissenschaft, die sich mit solchen Fragen auseinandersetzt nennt sich Agnotologie, im wesentlichen ins Leben gerufen nach einer Auseinandersetzung um das Thema: Cultural Production of Ignorance. Bei sexualisierter Gewalt geht es um ein kollektives Versagen – aber auch um ein Versagen der Justiz. Das will man nicht wahrhaben, das darf nicht sein. Also wird einfach das Gegenteil behauptet. Die Politik ist für die heutige Situation verantwortlich – sexualisierte Gewalt ist eine Men- schenrechtsverletzung: die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der div.

UN-Konventionen dazu verpflichtet, Menschen vor Gewalt zu schützen.

„Im Namen Gottes des Allmächtigen!“ So beginnt unsere Bundesverfassung.

„Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf kör- perliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit“. So Art. 10, Absatz 2 der Bundesverfassung. Im Übereinkommen über die Rechte des Kindes, abgeschlossen am 20. Nov. 1989, von der Bundesversammlung am 13.12.1996 genehmigt, die Ratifikationsurkunde durch die Schweiz am 24.02.1997 hinterlegt und am 26.03.1997 in Kraft getreten, heisst es unter Art. 4: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwal-

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tungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Über- einkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Massnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rah- men der internationalen Zusammenarbeit“.

Literatur:

Gysi Jan: Diagnostik von Traumafolgestörungen. Bern, Hogrefe, 2021.

Schwarz Volker: Beweislehre. In: Bender R., Häcker R., Schwarz V.:

Tatsachenfeststellung vor Gericht. München, C.H. Beck, 2021, 5. Auflage.

Häcker Robert: Die Lüge. In: Bender R., Häcker R., Schwarz V.:

Tatsachenfeststellung vor Gericht. München, C.H. Beck, 2021, 5. Auflage.

Schweizer Bundesgericht (www.bger.ch)

In den Medien:

AZ = Schaffhauser Arbeiterzeitung AGZ = Aargauer Zeitung

FAZ = Frankfurter Allgemeine Zeitung FR = Frankfurter Rundschau

NZZ = Neue Zürcher Zeitung SD = Süddeutsche Zeitung Spiegel-online

Südkurier

TA = Tages Anzeiger (Zürich) TAZ.de = Tageszeitung

20minuten

Mit Kreide gegen sexuelle Belästigung. TA 13. Jan. 2021. Zwei Frauen schreiben anzügliche Sprüche auf den Boden, die Männer Zürcherinnen nachrufen. So wollen sie auf die Belästigung aufmerksam machen, die für viele trauriger Alltag ist.

Die beteiligten Frauen thematisieren Übergriffe im öffentlichen Raum und schreiben die Dinge an dem Ort auf, wo sie passiert sind. Auf dem Asphalt vor dem Hauptbahnhof in Zürich: „Hesch mega geili Bruescht, dörfi mal“; an der Tramhaltestelle Limmatplatz, oder auf der Europabrücke – es sind keine erfundenen Sätze, sondern solche, die Frauen an diesen Stellen in der Stadt zugerufen wurden. Als Unterschrift wird jeweils angefügt:

#stopptbelästigung und @catcallsofzrh

In 150 Städten – von Chicago über Bogotá, Rom bis Kairo und Dhaka – gibt es mittlerweile derartige Accounts, die auf das Thema aufmerksam machen.

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Irland: Regierung entschuldigt sich bei Opfern von Kinderheimen. FAZ 13.01.2021

Der irische Ministerpräsident Micheál Martin hat sich im Parlament für das Leid bei den Opfern entschuldigt: „Im Namen der Regierung, des Staates und seiner Bürger entschuldige ich mich für das Fehlverhalten einer Generation“.

Am Tag zuvor war der Abschlussbericht der Untersuchungskommission über 18 Frauen- und Kinderheime veröffentlicht worden. Im Zeitraum von 1922 bis 1998 kamen in diesen Heimen über 9000 Kinder zu Tode. Die aktuelle Untersuchung geht auf die Nachforschungen einer Historikerin zurück.

Eine Frau erhält nicht länger Schutz, weil die Polizei patzte. AGZ, 13. Jan.

2021.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Verlängerung von Schutzmassnah- men abgelehnt. Eine Frau hatte nach partnerschaftlicher Gewalt die Stadt- polizei Zürich aufgesucht – diese handelte und auferlegte dem Mann für die nächsten 14 Tage ein Kanton- und Rayonverbot. Wie in solchen Fällen vorgesehen, beantragte die Frau beim Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich eine Verlängerung der Schutzmassnahmen um drei Monate – doch der Haftrichter beschied der Frau, dass er nicht zuständig sei. Der Streit hatte sich im Wohnkanton des damaligen Partners zugetragen – laut VG hat der Haftrichter richtig gehandelt, falsch lag jedoch die Fachgruppe Gewalt- delikte der Stadtpolizei Zürich, welche die Frau an die Polizei des betreffen- den Kantons hätte verweisen müssen.

Eingesperrt und angebunden. In einer Behinderteneinrichtung in Bad Oeynhausen sollen Bewohner schwer misshandelt worden sein. Ermit- telt wird gegen 145 Ärzte, Betreuer und Pflegekräfte. SD, 13. Jan. 2021.

Die Ermittlungen laufen seit Herbst 2019.; es geht um Freiheitsberaubung und gefährliche Köperverletzung. Bewohner sollen über längere Zeit (in einem Fall über mehrere Monate) im Zimmer eingeschlossen worden sein, sie sollen unbeaufsichtigt in ihren Zimmer fixiert worden sein; in 21 Fällen soll CS-Gas gegen Bewohner eingesetzt worden sein. (Hinweis durch WT:

CS-Gas besteht aus 2-Chlorbenzylidenmalonäusredinitril und wird nach seinen Entdeckern B.B. Corson und R.W. Stoughton als CS-Gas oder als Trä- nengas bezeichnet).

Massengräber für unerwünschte Kinder. In Irland enthüllt ein Bericht das Ausmass des Missbrauchs in von der katholischen Kirche betrie- benen Kinderheimen. NZZ, 15. Jan. 2021.

Ein Bericht der irischen Regierung legt offen, dass Tausende von Kindern in Irland in Heimen für unverheiratete Mütter gestorben sind. Die Ordens-

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schwestern sollen die Frauen als „Sünderinnen“ und „Teufelsbrut“ be- schimpft haben. Anstoss für den Bericht war ein Fund von 796 Skeletten in einem Massengrab – einem Abwasserkanal des Heimes - in der irischen Kleinstadt Tuam. Bereits 2009 fand die Aussage von Philomena Lee Beachtung, deren Sohn 1952 der Mutter weggenommen worden war, und die jahrelang nach ihrem Kind gesucht hatte.

Ein Skandal erschüttert die französische Elite. Der Poliologe Olivier Duhamel soll seinen Stiefsohn missbraucht haben – wer wusste davon und schwieg? NZZ, 16. Jan. 2021.

Der 70-jährige Duhamel soll seinen Stiefsohn Ende der 1980er Jahre regel- mässig sexuell missbraucht haben. Duhamel trat wegen der Vorwürfe in- zwischen von all seinen Funktionen zurück. Der Vater des Opfers, der Arzt Bernard Kouchner, Mitbegründer von Médecins Sans Frontières, franzö- sischer Aussenminister zwischen 2007 und 2010, ging auf Bitten seines Sohns nicht an die Öffentlichkeit. Duhamel ist Verfassungsrechtler, Sohn eines ehemaligen Ministers, früherer Europaabgeordneter, Vorsitzender von „Le Siècle“ einem hochexklusiven Klub, sowie Stiftungspräsident von Sciences Po, einer renommierten Pariser Hochschule.

Schock nach Tötungsdelikt. Südkurier 18. Jan. 2021.

In Liggersdorf wird ein 35-jähriger Mann verdächtigt, dass er einen 46- jährigen Mann getötet und zwei Kinder im Alter von neun und zwölf Jahren schwer verletzt haben.

Die Mutter war gut ins Dorfleben integriert. Gerlafingen. Zwei Mädchen wurden in einer Wohnung tot aufgefunden. Die dringend tatverdächtige Mutter wurde festgenommen. 20minuten, 18. Jan. 2021.

Ein Mädchen besuchte die Primarschule, das andere war noch im Kindergarten. „Es war eine Bilderbuchfamilie“.

Die Belgrader Schule des sexuellen Missbrauchs. Eine Schauspielerin erzählt, wie sie als 17-jährige von einem einflussreichen Regisseur ver- gewaltigt wurde. Sie ist offenbar eine von vielen missbrauchten Frauen.

Endlich diskutiert Serbien über einen grossen blinden Fleck. TA, 19. Jan.

2021.

Milena Radulovic ist eine 25-jährige und erfolgreiche Schauspielerin, die in zahlreichen Serien und Filmen mitgewirkt hat. In einem Interview mit der Zeitung „Blic“ schockierte die Schauspielerin mit ihren Offenlegung über die Zustände in einer Schauspielschule in Belgrad: „Ich war 17 Jahre alt, als mich der Regisseur Miroslav Aleksic vergewaltigt hat“. Inzwischen haben sich weitere betroffene Frauen gemeldet. Journalisten in Serbien sprechen

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vom grössten Skandal in der jüngsten Geschichte des Landes – es wird damit gerechnet, dass in den nächsten Tagen oder Wochen noch mehr Opfer auspacken können. Der beschuldigte Regisseur wurde inzwischen festgenommen.

Siehe auch: „Serbien erster „MeToo-Skandal“. SD 22. Jan. 2021.

Manche Gespräche müssen sein. Wie unser Papablogger seine Kinder auf sexualisierte Gewalt vorbereitet. TA 20.01.2021.

Ein Vater spricht über seine Erfahrungen und wie er Gespräche mit seinen Kindern führte: „Niemand hat das Recht, dich gegen deinen Willen anzu- fassen. Niemand. Ja, auch Mama und Papa nicht. Und weil die Regel für allen gilt, hast auch du nicht das Recht, andere gegen ihren Willen anzufassen“.

Unter vier Augen. Ein Mann soll über Jahre seine eigene Tochter ver- gewaltigt haben. Doch die Beweislage ist dünn. AZ 21. Jan. 2021.

Die Staatsanwältin Jasmine Stössel spricht zweieinhalb Stunden – die Mutter und ihre drei Kinder sind von der Polizei nach allen Regeln der Kunst befragt worden. Die Staatsanwältin sieht diverse Glaubhaftigkeits- kriterien erfüllt, sie atttestiert eine hohe Aussagequalität, diverse Realkenn- zeichen und sie weist auf detailreiche Schilderungen hin. Ausser der Aus- sage der betroffenen Opfer gibt es keine Zeugen und keine Sachbeweise.

Der Beschuldigte wird durch den Richter Andreas Textor nach dem Grund- satz in dubio pro reo vom Vorwurf der Vergewaltigung der neunjährigen Tochter freigesprochen – als erwiesen sieht das Gericht hingegen, dass der Beschuldigte seine Kinder wiederholt körperlich misshandelt, dass er sie mit einem Gürtel geschlagen und ihnen mit der Metallschnalle offene Wun- den zugefügt hat. Zudem hat er verbotene Pornografie konsumiert.

Pädophiler besitzt Kinderpornografie in der Zelle. TA, 23. Jan. 2021. Die Akte Beat Meier ist um ein Kapitel reicher. In der Zelle des bekennenden Pädophilen wurde ein Handy sichergestellt, auf dem kinderpornogra- fische Inhalte gespeichert waren. Nun wurde er dafür verurteilt.

Das Personal der JVA Pöschwies fand im April 2019 in der Zelle ein Handy mit kinderpornografischen Inhalten - Beat Meier ist seit über 20 Jahren verwahrt. Die Erklärung von Meier: Jemand habe ihm das Handy unterge- jubelt. Kurz nach Inbetriebnahme wurde auf dem Handy eine App instal- liert, mittels derer man ins Darknet gelangt und dort anonym surfen kann.

Zudem fand sich auf dem Handy ein Bild von Meier, wo er nackt zu sehen ist. Meier gilt als unbelehrbarer Wiederholungstäter. Das Gericht verfügte zwar eine Geldstrafe – die ihren Zweck jedoch verfehlt, da Meier mittellos ist und folglich die Busse nie bezahlen wird. Eine Freiheitsstrafe ist in An-

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betracht der Verwahrung auch nicht zweckdienlich. Meier hat allerdings eine Interessensgemeinschaft „fair-wahrt?“ gegründet, wo er sich mit an- deren Verwahrten für eine Freilassung einsetzt.

Meier war führendes Mitglied der Schweizer Arbeitsgemeinschaft für Pädo- philie, deren erklärtes Ziel es war, Pädosexualität gesellschaftsfähig zu machen. Meier heiratete anfangs der 1990er Jahre eine aus der DDR stam- mende Frau und missbrauchte ihre beiden Söhne im Alter von sieben und zehn Jahren massiv. Seit seiner Verhaftung in Frankreich 1993 sitzt er im Knast. In 17 weiteren Fälle war Meier tatverdächtig – wegen Verjährung stellte die Justiz alle Verfahren ein. Bereits 2012 wurde in seiner Zelle eine Speicherkarte mit pornografischen Comics gefunden – dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Anna Ardin bricht ihr Schweigen. TAZ.de, 24. Jan. 2021. Vor fast zehn Jahren brachte ihre Aussage die Ermittlungen gegen Julian Assange we- gen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Gang.

Anna Ardin ist eine der beiden Schwedinnen, deren Aussagen bei der Poli- zei das Ermittlungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer wegen Verge- waltigung und sexueller Nötigung in Gang gebracht hatten. Ardin will ein Buch herausbringen: „Im Schatten von Assange – Mein Zeugnis“. Die inz- wischen 41-jährige Diakonin hatte 2010 als Pressesekretärin für den christlich-sozialdemokratischen Verband Broderskapsrörelsen gearbeitet, der Assange zum Seminar „Erstes Opfer des Kriegs ist die Wahrheit“ einlud.

Weil der Australier nicht in einem Hotel, sondern „heimlich“ übernachten wollte, stellte Ardin ihm eine Gästematratze in ihrer Wohnung zur Ver- fügung. Sie küssten sich und schmusten und gingen dann getrennt in ihre Betten – mitten in der Nacht sei er plötzlich in ihr Bett gekommen und habe sie zu Sex gedrängt. Sie habe von ihm verlangt, dass er ein Kondom ver- wende. Das war plötzlich kaputt. Eigentlich sei die Sache für sie erledigt gewesen – dann habe sie jedoch die Fotografin Sofia W. kontaktiert, mit der Assange ebenfalls sexuellen Umgang hatte. Sie entdeckten Parallelen und beschlossen mit der Frage zur Polizei zu gehen, ob man Assange zu einem HIV-Test zwingen könne. Doch dann ermittelte die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen.

Irland: Das Massengrab der unerschwünschten Babys. Südkurier 26. Jan.

2021.

Ein Abschlussbericht legt auf 2685 Seiten die Schicksale von 56'000 unver- heirateten Müttern und ihren Kindern offen – die unbarmherzigen Moral- vorstellungen des Klerus wurden durch den Staat als verbündeter Erfül- lungsgehilfe umgesetzt. Die Historikerin Catherine Corless brachte mit ihren Recherchen 2014 alles ins Rollen. Hinweise wurden lange ignoriert –

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so fanden 1975 der zwölfjährige Barry Sweeney und sein Freund beim Spie- len, als sie eine Bodenplatte aufstemmten, darunter einen Raum voller Skelette – man nahm an, dass diese Knochen von einer Hungersnot aus dem 19. Jahrhundert stammten. Der Priester kam vorbei, segnete die Grabstätte, und alles wurde wieder verschlossen. Der Historikerin fiel auf, dass von vielen hundert Kindern, die im Heim in Tuam gelebt hatten, bloss eine einzige Bestattungsurkunde vorlag. Föten, Babys und Kleinkinder bis zum Alter von drei Jahren waren in einer Abwassergrube vergraben worden.

Siehe auch: Keine Barmherzigkeit für die „Kinder der Sünde“. TA 14. Jan, 2021.

Oder: Bericht über katholische Heime: Die schrecklichen Nonnen von Irland. Spiegel-online, 9. Jan. 2021.

Der irische Minister Roderic O’Gorman versuchte seine Landsleute auf eine erschütternde Lektüre vorzubereiten, er sprach von einem massiven gesell- schaftlichen Versagen. Zu sehen sei eine Frauenfeindlichkeit, welche die ganze Gesellschaft durchdrungen hat. Oft waren es die eigenen Eltern, die ihre schwangere Tochter in eines der Heime der katholischen Ordens- schwestern eingewiesen hatten. In Irland, welches sich 1922 nach einem Unabhängigkeitskrieg von Grossbritannien löste, habe sich nach Ansicht von Anna Corrigan, einer Aktivistin zur Aufdeckung der Verbrechen in den Mother and Baby Homes, ein klerikaler Faschismus unter der Führung des Erzbischofs von Dublin etabliert. Erst 1998 wurde die letzte dieser Schre- ckensinstitutionen geschlossen. Zudem wurde bekannt, dass Kinder aus diesen Heimen für medizinische Zwecke benutzt worden waren; an min- destens 200 von ihnen haben Wissenschaftler zwischen 1961 und 1973 Impfstofftests im Auftrag von Pharmaunternehmen durchgeführt.

USA: Epstein-Gehilfin Ghislaine Maxwell fordert Ende des Prozesses. FR 26. Jan. 2021.

Wegen Fluchtgefahr sitzt Ghislaine Maxwell in New York im Knast - sie wurde am 2. Juli 2020 im US-Bundesstaat New Hampshire verhaftet.

Maxwell wird vorgeworfen, den Finanzier Jeffrey Epstein bei der Verschlep- pung mit anschliessendem sexuellen Missbrauch von minderjährigen Mäd- chen geholfen zu haben. Nun fordert Maxwell einen Richter auf, den Prozess gegen sie einzustellen. Die Anklage bestehe zu Unrecht und sei zu ungenau, um einen Prozess gegen sie einzuleiten.

Abermals bundesweite Razzia gegen Kinderpornografie. FAZ 26.01.2021 Mehr als 1000 Beamte haben in zehn Bundesländern Razzien gegen Kinder- pornografie gegen 65 Tatverdächtige durchgeführt. Der Leiter der BAO Berg (Besondere Aufbauorganisation) der Polizei Köln, Michael Esser, teilte

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den Medien mit, dass dies der zweite bundesweite Grosseinsatz der Ermitt- lungsgruppe im Fall Bergisch Gladbach darstelle. Im vergangenen Septem- ber hatte die Polizei in 12 Bundesländern mit rund 1000 Einsatzkräften die Anwesen von rund 50 Tatverdächtige durchsucht. Die Ermittlungen laufen seit Oktober 2019.

Tatort Familie. SD, 27. Jan. 2021. Sexueller Missbrauch an Kindern pas- siert meist Zuhause.

Mehr als 2500 Betroffene haben sich inzwischen an die UBSKM gewandt ( Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs).

Die Kommissionsvorsitzende Sabine Andresen beklagt: „Meist bleiben be- troffene Menschen allein mit den familiären Gewalterfahrungen und den Folgen, weil sich niemand verantwortlich fühlt“. Die Betroffenen stammen aus allen sozialen Schichten. Die Kommission beschäftigt sich auch mit der Rolle der Mütter als Mitwissende, aber auch als Täterinnen – im kommen- den Sommer soll eine Fallstudie über Formen und Umstände sexueller Gewalt in Familien sowie Hilfe für Opfer erscheinen. Weiter ist geplant, die Rolle von Jugendämtern und Gerichten zu untersuchen.

App zur Einvernehmlichkeit SD, 27. Jan. 2021. In Dänemark muss man ausdrücklich zustimmen zum Sex.

Ja zum Sex. In Dänemark gibt es eine App „iConsent“, welche zwei Parteien über ihre Telefonnummern zusammenbringt und eine mögliche Antwort auf die Gesetzesnovelle darstellt – die Zustimmung gilt für 24 Stunden und lässt sich jederzeit widerrufen. Set 17. Dezember 2020 hat Dänemark ähn- lich wie Schweden seit 2018 ein Gesetz, welches die ausdrückliche Zustim- mung zum Sex verpflichtend macht – Sex ohne Einwilligung gilt seither als Vergewaltigung. Derzeit überwiegen die ablehnenden Stimmen, mit dem Zustimmungsgesetz raube man dem Sex seine Magie, so ein Zeitungs- kommentar.

Gutachten sieht 61 Kleriker als schuldig an. FAZ 29.01.2021.

Die vom Erzbistum Berlin beauftragten Juristen benennen 61 Beschuldigte und 121 Betroffene. Im Erzbistum Köln wächst derweil mit dem Unmut über die Blockade eines entsprechenden Gutachtens die Zahl der Kirchen- austritte.

Kindsmisshandlungen nehmen zu. NZZ 29.01.2021.

Die Kinderschutzgruppe des Zürcher Kinderspitals hat 2020 mit 592 Fällen eine erneute Zunahme bei Kindsmisshandlungen gegenüber 2019 ver- zeichnet. Bei 397 Kindern wurden die Misshandlungen durch die Untersuchungen bestätigt, in 168 blieb ein Verdacht bestehen, der jedoch

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nicht weiter erhärtet werden konnte, und bei 27 Kindern wurden medi- zinische Gründe für die Beschwerden gefunden. 193 Kinder erlitten kör- perliche Misshandlungen und 185 sexualisierte Übergriffe. Die meisten Betroffenen sind im Vorschul- resp. Primarschulalter. Laut Anja Böni, Oberärztin bei der Kinderschutzgruppe, könne Home-Office eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung spielen: Viele Menschen haben bedingt durch die Corona-Pandemie resp. das Arbeiten zu Hause mehr Kontakt mit ihrer un- mittelbaren Nachbarschaft und würden damit eher mitbekommen, was in anderen Familien passiere. Andererseits wird wegen Home-Schooling eine höhere Dunkelziffer befürchtet: niemand entdeckt die blauen Flecken oder andere Spuren von Misshandlungen.

Siehe auch: „Das Konfliktpotential steigt“. TA 29.01.2021 (Interview mit Anja Böni).

18'000 Franken Geldstrafe – weil er die falschen Comics besass. Ein 31- Jähriger wird wegen Manga-Pornografie durch Bezirksgericht verurteilt.

TA 30. Jan. 2021.

Die Polizei hatte auf dem Handy und dem Laptop des 31-jährigen Be- schuldigten über 2000 Hentai-Bilder gefunden – das sind pornografische Mangas. In den Comics geht es um unnatürlich grosse Brüste, knappe Kostüme, Sex mit ausserirdischen Fantasiewesen; Subkategorien umfassen Lolicon/Shotacon (Sex von minderjährigen Mädchen mit Erwachsenen), ero guro (blutrünstige Erotik), Sexualverkehr von Tieren mit Mädchen, etc. Seit 2014 sind derartige Darstellungen in der Schweiz verboten.

#MeTooInceste. Seitdem das französische Kollektiv „Nous Toutes“ offen- legen will, das Inzest nicht bloss illustre Kreise, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft, haben sich Tausende gemeldet. Was folgt daraus?

FAZ Sonntagszeitung, 31. Jan. 2021.

Gibt es sie wirklich, diese berühmte „andere Zeit“? Gab es mal eine Zeit, in der Leute ehrlich dachten, ein Kind könnte in eine sexuelle Beziehung mit einem Erwachsenen, einer Autoritätsperson, einwilligen? Ist womöglich der Mai 68 an allem schuld, eine von manchen missverstandene Ideologie sexueller Befreiung? Oder geht es bei Olivier Duhamel, wie bei Vanessa Springora, um ein gewisses Milieu, die sogenannte intellektuelle Elite von Saint-Germain-des-Prés, die meint, Grundregeln des gesellschaftlichen Mit- einanders gelten nur für Spiessbürger, nicht für sie selbst? Ist also dieses Schweigen, das einen so fassungslos macht, milieubedingt, oder ist es viel- mehr ein strukturelles Problem, etwas, das sich durch alle gesellschaft- lichen Schichten zieht? Nun beweisen sowohl die Statistiken wie auch die jetzt publik gewordenen Opferberichte, dass Inzest weder oben noch unten

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noch links noch rechts zu verorten ist, er passiert überall. Und zwar an- dauernd.

Nach dem Erscheinen von Kouchners Buch hörte man von Experten immer wieder Sätze, die auf eine schockierende Weise verharmlosend klangen: so etwa die Psychiaterin Muriel Salmona, Inzest sei ein „banales“ Vergehen;

oder die Historikerin Fabienne Giulini, Inzest sei ein gewöhnliches Verbre- chen. Gibt man auf Twitter den Hashtag „MeTooInceste“ ein, kommen einem hundertausend Tweets entgegen. Opfer sagen, das schlimmste sei, dass man seine Familie verliere, wenn man darüber spricht. Die Anthropologin Dorothée Dussy erklärt: „Das wahre Verbot ist nicht die Vergewaltigung von Kindern, sondern darüber zu sprechen“. Man solle endlich aufhören, so zu tun als würden Kinder nie etwas sagen: „Kinder sprechen darüber, schon immer, zumindest versuchen sie es, nur werden die meisten nicht gehört“. Es sei kein französisches Problem und auch nicht das eines gewissen Milieus, sondern hängt mit der patriarchalen Gesellschaftsstruktur zusammen: es gibt eine Bewegung, die darauf abziele, Missbrauch- und Inzest-Vorwürfe als Manipulation kontrollsüchtiger Mütter darzustellen. Leider finden diese Theorien auch in juristischen Kreisen Gehör.

Geständiger: „Ich ekle mich selbst und es tut mir leid“. 20minuten, 03.

Febr. 2021.

Ein 49-jähriger IV-Rentner wurde verurteilt, weil er ein dreijähriges Mäd- chen aus der Nachbarschaft, das er jeweils hütete, mehrmals sexuell miss- braucht hatte – dabei filmte und fotografierte er die Taten. Ein Teil des Bild- materials sandte er seiner damaligen Partnerin; auch sie wurde verurteilt.

Bücher

Camille Kouchner: La familia grande. Paris, Seuil, 2021.

Das Buch einer französischen Anwältin, welches den Übergriff von Olivier Duhamel an ihrem Zwillingsbruder öffentlicht macht. Man erhält Einblick in das Milieu von Intellektuellen und Politikern in Frankreich – der Macht- elite der Pariser Bourgeoisie. Im Sommer traf man sich im Ferienhaus von Duhamel in Sanary-sur-Mer in Südfrankreich. Viele wussten Bescheid, viele schwiegen.

Jan Gysi: Diagnostik von Traumafolgestörungen. Bern, Hogrefe, 2021.

Schon die Danksagung lässt aufhorchen: „Dieses Buch baut auf der Arbeit von tausenden von Forscherinnen und Forschern sowie Autorinnen und Autoren in den vergangenen 100 Jahren auf“. Gysi legt mit seinem Buch eine

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diagnostische und therapeutische Wegleitung über Traumafolgestörungen vor und berücksichtigt dabei die Neuerungen der ICD-11. Immer wieder schlägt er dabei Brücken zur Justiz, insbesondere den Strafverfolgungs- behörden und stellt dabei die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse anschaulich dar. Ein umfangreiches Kapitel stellt die Glaubwürdigkeits- probleme von Opfern von Sexualstraftaten dar.

Patric Jean: La Loi des pères. Monaco, Rocher, 2020.

Der Autor legt eine schockierende Analyse über das Versagen der Justiz und der Gesellschaft angesichts von sexuellen Übergriffen vor. „Ayant infiltré les groupes masculinistes, Patric Jean met en évidence l’idéologie qui protège pédocriminels et pères incestueux. Aujourd’hui, des pathologies pseudo- scientifiques, comme le „syndrome d’aliénation parentale“, servent devant les tribunaux à exonérer les agresseurs, voire à mettre en accusation les mères et les personnels de santé qui les signalent“.

Dieser newsletter darf weitergegeben werden. Es handelt sich um einen ein- malige Veröffentlichung aus Anlass der Vernehmlassung zum neuen Schweizer Sexualstrafrecht – weitere Ausgaben sind nicht vorgesehen. Ich sehe seit Jahren jeden Monat die Berichte zu sexualisierter Gewalt in deutschsprachigen Medien durch – die hier vorgestellte Auswahl betrifft den Januar 2021. Ich danke an dieser Stelle allen Helfern im Hintergrund.

Anfangs Februar habe ich in den Medien ein Interview gegeben: „Je schwerer das Trauma, desto unglaubwürdiger das Opfer“. Delikte gegen die sexuelle Integrität sind systemische Delikte – die treffen die ganze Familie und letztlich die Gesellschaft – die Anerkennung der Wahrheit ist ein schmerzhafter Prozess, nicht nur für die unmittelbaren Opfer, sondern für alle.

Referenzen

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