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Sprachliche Weiterbildung im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes Rahmenbedingungen

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Academic year: 2022

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Institut für Weiterbildung und Medienbildung Weltistrasse 40, CH-3006 Bern

T +41 31 309 27 11, info.iwm@phbern.ch, www.phbern.ch

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Sprachliche Weiterbildung im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes

Rahmenbedingungen

Im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes können Lehrpersonen sprachliche Weiter- bildungen im jeweiligen Sprachgebiet besuchen.

Rechtliche Grundlage

Bildungsurlaube richten sich nach der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) Art. 73 – 79. Die Urlaube werden im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel gewährt; das vorhandene Ja h- reskontingent ist begrenzt.

Teilnahmeberechtigung

Berechtigt sind Lehrpersonen, die Französisch oder Englisch im Zyklus 2 oder 3 unterrichten. Die Zu- stimmung der Schulleitung und der Anstellungsbehörde ist erforderlich.

Ein Bildungsurlaub kann in der Regel frühestens nach 8 Jahren im bernisch en Schuldienst und spätes- tens vier Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung bezogen werden. Es sind in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen möglich.

Angestrebtes Sprachniveau

Es werden Bildungsurlaube für die Teilnahme an Sprachkursen zur Erlangung des Niveaus B2, C1 oder C2 im jeweiligen Sprachgebiet gewährt. Das Bestehen einer entsprechenden Abschlussprüfung wird nicht zur Bedingung gemacht.

Urlaubsdauer

Es können Bildungsurlaube von drei bis neun Wochen Dauer bewilligt werden. Bitte geben Sie die ge- nauen Urlaubsdaten an. Die Urlaube dauern jeweils von Montag bis Sonntag. Längere Bildungsurlau- be sind im Rahmen des Verfahrens für individuelle Studienprogramme mit mehreren Weiterbildungs- schwerpunkten möglich. Die Gesamtheit aller jemals bezogenen Bildungsurlaube darf sechs Monate nicht übersteigen.

Weiterbildungsinhalte

Die Lehrpersonen legen in ihrer Planung die Inhalte des Bildungsurlaubes dar. Die zu leistende Ar- beitszeit entspricht dem aktuellen Beschäftigungsgrad. Im Zentrum des Bildungsurlaubes steht der Besuch einer Sprachschule. Um einen Anteil von ca. drei Viertel der Arbeitszeit an gestützter Weiter- bildung zu erreichen, werden der Besuch eines Intensivkurses und die Hospitation in Schulen der Zie l- sprache empfohlen. Diese gilt ebenso wie der Besuch einer Sprachschule als gestützte Weiterbil dung.

Je nach Land und Schulsystem können Schulbesuche oder Hospitationen schwierig zu realisieren o- der gar verboten sein.

Weitere mögliche Arbeitsformen: Fachdidaktische Selbststudien, Literatur und Medien der Zielsprache, Auseinandersetzung mit der Jugendkultur und den kulturellen Begebenheiten des Gastlandes.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt spätestens drei Monate vor Beginn des Bildungsurlaubes mit dem Formular

„Sprachliche Weiterbildungen im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes“. Das A n- meldeformular ist als Download im Internet erhältlich unter

www.phbern.ch/weiterbildung/intensivweiterbildung -> Fremdsprachenurlaube

Im Interesse der Schule wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfohlen. Eine qualifizierte Stell- vertretung muss gewährleistet sein. Nach Anmeldeeingang wird eine Reservationsbestätigung ver- schickt.

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Rahmenbedingungen F Stand Juli 2018 Studienprogramm und Bestätigungen

Die Lehrpersonen erarbeiten bis spätestens zwei Monate vor Beginn des Bildungsurlaubs das „Stu di- enprogramm Fremdsprachenurlaube“. Das Studienprogramm muss am Computer ausgefüllt werden.

Zusammen mit dem Studienprogramm reichen die Lehrpersonen die Bestätigung der Urlaubsgewäh- rung durch die zuständige Anstellungsbehörde ein. Die Anstellungs- und Beurlaubungskompetenz ist je nach Gemeinde unterschiedlich zugeordnet: Schulleitung, Schulkommission oder Gemeinderat. Ein Muster einer Stellungnahme ist verfügbar unter www.phbern.ch/weiterbildung/intensivweiterbildung ->

Fremdsprachenurlaube

Die Kommission für Bildungsurlaube prüft das Vorliegen der Bestätigungen, beurteilt die Studienpr o- gramme und leitet den Antrag auf Bildungsurlaub an die Erziehungsdirektion weiter.

Kostenübernahme

Die Gesuche werden durch die Erziehungsdirektion behandelt. Siehe auch Merkblatt "Rückerstat- tungsgesuch Weiterbildung einzelner Lehrpersonen und Schulleitungspersonen“ als Download unter www.erz.be.ch > Kindergarten & Volksschule > Schulleitungen/Lehrpersonen > Rückerstattungen Wei- terbildung

Geeignete Sprachschulen

Die Lehrpersonen suchen eine passende Sprachschule. Auf Anfrage stellt das IWM eine Liste mit Sprachschulen, die von Lehrpersonen im Rahmen dieses Angebots besucht wurden, zur Verfügu ng.

Darin sind Namen von Lehrpersonen aufgeführt, die bereit sind, über die besuchte Sprachschule Au s- kunft zu geben.

Berichterstattung

Bis zwei Monate nach dem Bildungsurlaub muss ein Kurzbericht verfasst werden. Zudem muss die Bestätigung des Kursbesuches eingereicht werden. Das Formular für die Berichterstattung ist verfüg- bar unter www.phbern.ch/weiterbildung/intensivweiterbildung -> Fremdsprachenurlaube

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