Institut für Weiterbildung und MedienbildungInstitut für Weiterbildung und Medienbildung
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Sprachliche Weiterbildung im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes
Bestätigung der Anstellungsbehörde
Die Anstellungsbehörde bestätigt, dass sie die Weiterbildung von
zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz im Rahmen eines individuellen bezahlten Bildungsurlaubes unterstützt und dass eine Weiterbeschäftigung nach Abschluss des Bildungsurlaubes unbestritten ist.
Bildungsurlaub wird von Montag, bis Sonntag, gewährt.
Hinweise der Anstellungsbehörde:
Ort, Datum Unterschrift
Hinweise:
Die Urlaubsgewährung durch die zuständige Anstellungsbehörde ist Voraussetzung für die Bewilligung des Studienprogramms durch die Kommission für Bildungsurlaube.
Anstelle dieser Vorlage kann die Anstellungsbehörde eine eigene Bestätigung verfassen.
Die Bestätigung muss durch die Lehrperson zusammen mit dem Studienprogramm eingereicht werden.
Bestätigung Anstellungsbehörde F Stand Juli 2018