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Infoblatt-BD-Fahrdienst

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Academic year: 2022

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Allgemeine Informationen zum Fahrdienst im Ärztlichen

Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (Stand: 02/2022)

Sehr geehrtes Mitglied,

dieses Dokument soll Ihnen als Einführung für Ihre ersten Fragen dienen sowie ein paar weitere Informationen zum Fahrdienst an die Hand geben.

Die Implementierung des Fahrdienstes entlastet die diensthabenden Ärzte und optimiert die Sicherheit durch die Begleitperson zum Einsatzort. Sollten Sie noch weiterführende, allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner Ihrer zuständigen Bezirksstelle. Bei Fragen während Ihrer Dienstzeit, stehen Ihnen gerne die Disponenten der Vermittlungszentrale zur Verfügung, siehe Seite 8.

Inhalt

Zu welchen Zeiten fährt der Fahrdienst für Hausbesuche? ... 2

Wie viele Fahrdienste werden zu welchen Zeiten eingeteilt? ... 2

Fahrer / Mitwirkungspflichten ... 2

Wo ist der Abholort und Zielort? ... 2

Nutzung des eigenen Privat-Pkw etc. statt dem Fahrdienst ... 3

Wie werden die Einsätze an den Arzt übergeben? ... 3

Wie erhält der Fahrer seinen Einsatz? ... 3

Wie ist der Vermittlungsablauf? ... 4

Transportbegleitung des Patienten ... 5

Regionübergreifende Vermittlung ... 5

Medikamenten-Vorrat fürs Fahrzeug ... 5

Aufsplitten eines geplanten Dienstes ... 6

Welche medizinische Ausbildung haben die Fahrer? ... 6

Patient kontaktiert diensthabenden Bereitschaftsarzt ... 6

Welche Fahrzeuge sind im Einsatz? ... 7

Versicherungen für die Fahrzeuge vom Fahrdienstleister ... 7

Wie lautet die direkte Kontaktnummer zur Vermittlungszentrale, etc.? ... 7

VBZ-Serviceteam ... 8

Wegegeldprotokolle ... 8

Dienstplan ... 8

Plötzliche Erkrankung, besondere Vorkommnisse ... 8

Lagerung persönlicher Ausrüstung im Fahrzeug ... 8

Diagnoseschlüssel / Einsatzgrund ... 9

Priorität ... 9

(2)

Zu welchen Zeiten fährt der Fahrdienst für Hausbesuche?

Hausbesuche werden vollumfänglich zu den Zeiten des Bereitschaftsdienstes durchgeführt.

Montag bis Dienstag 18:00 bis 08:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 18:00 bis 08:00 Uhr Mittwoch bis Donnerstag 13:00 bis 08:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 18:00 bis 08:00 Uhr Freitag bis Montag 13:00 bis 08:00 Uhr

Vorabend des Feiertags 18:00 Uhr bis nachfolgender Werktag 08:00 Uhr

Wie viele Fahrdienste werden zu welchen Zeiten eingeteilt?

Die Anzahl der diensthabenden Ärzte bemisst sich an einer im Vorfeld kalkulierten und auf Vergangenheitswerten basierenden Auslastung in der jeweiligen Bereitschaftsdienstregion. Die Anzahl ist daher je nach Region unterschiedlich.

Fahrer / Mitwirkungspflichten

Jedem Arzt steht zu seinem Dienst ein Fahrzeug mit Fahrer zur Verfügung. Die Fahrer bringen alle für die KVB relevanten Kriterien/Voraussetzungen mit, die sowohl von den Fahrdienstleistern als auch von der KVB geprüft und kontrolliert werden. Die Leistungen zwischen der KVB und dem jeweiligen Fahrdienstleister sind vertraglich geregelt. Auf Wunsch des diensthabenden Arztes, kann der Fahrer angewiesen werden diesen zu begleiten, um z.B. Dokumentationsaufgaben oder das Tragen des Einsatzequipments zu übernehmen.

Die Begleitung des diensthabenden Arztes dient dabei gleichzeitig zu dessen Sicherheit. Sollte der diensthabende Arzt eine qualifizierte Unterstützung bei organisatorischen Maßnahmen beim Patienten wünschen, so kann der Fahrer als Gehilfe des Arztes in dessen Auftrag und Verantwortung tätig sein.

Wo ist der Abholort und Zielort?

Die Vermittlungs- und Beratungszentrale München (VBZ) wird Sie entweder einige Tage vorher, jedoch spätestens ca. 1-2 Stunden vor Dienstbeginn, anrufen, um den finalen Abholort von Ihnen zu erfragen.

Sie haben auch die Möglichkeit eine feste Abholadresse mitzuteilen. Die VBZ hinterlegt diese entsprechend. Somit würden bei dieser Variante die vorherigen Abfragen durch die Vermittlungszentrale entfallen. Bitte beachten Sie, Änderungen der Abholadresse der VBZ aktiv und rechtzeitig mitzuteilen.

Dies ist notwendig um die Fahrtzeiten der Abholung bei Einsatzbeginn so kurz wie möglich zu halten.

Sie können sich an jedem Ort innerhalb Ihrer Dienstregion abholen und wieder zurück bringen lassen.

Der Abholort muss immer innerhalb der Dienstregion liegen (siehe KVB-Bereitschaftsdienstordnung).

(3)

Nutzung des eigenen Privat-Pkw etc. statt dem Fahrdienst

Die Nutzung des Fahrdienstes ist für alle Bereitschaftsärzte verpflichtend. Eine Fahrt mit dem eigenen Pkw ist nicht zulässig.

Sollte ein Einsatz, während Sie zu Hause sind, fußläufig erreichbar sein, kann dieser „per pedes“

durchgeführt werden. Der Disponent ist über diesen „Hausbesuch zu Fuß“ in jedem Fall zu informieren.

Wie werden die Einsätze an den Arzt übergeben?

Jeder Arzt benötigt ein SMS-fähiges Mobiltelefon. Sie erhalten zeitnah alle Einsätze auf Ihr Mobiltelefon als SMS. In der SMS, die auf 160 Zeichen beschränkt ist, werden die folgenden Einsatzdaten übergeben:

 Einsatznummer (Bsp.: M/2015/09/051847)

 Telefonnummer des Patienten

 Name des Patienten

 Adresse (Einsatzort)

 Einsatzgrund (z.B. Herz-Kreislauf, verschlüsselt mit Ziffer, siehe letzte Seite)

 Priorität (Orange, Gelb oder Grün, siehe letzte Seite)

 Infofeld (Einsatzinfos)

Wie erhält der Fahrer seinen Einsatz?

Die Fahrer erhalten die Einsatzaufträge auf ein TomTom-Navigationsgerät. Auf diesem Gerät werden ausschließlich folgende Einsatzdaten übertragen:

 Einsatznummer (Bsp.: M/2015/09/051847)

 Adresse (Einsatzort)

 Infofeld (Einsatzinfos)

Die definitive Zuordnung der Einsätze zwischen Arzt (SMS) und Fahrer (TomTom) ist über die eindeutige Einsatznummer möglich.

Um sicher zu stellen, dass die SMS erfolgreich an Sie übertragen wurde, erfolgt ein Kontrollanruf durch die VBZ. Momentan kann die VBZ keine Antwort-SMS empfangen. Der SMS-Kontrollanruf wird nur dann durchgeführt, wenn Sie sich nicht im Fahrzeug befinden.

(4)

Wie ist der Vermittlungsablauf?

Sobald ein Auftrag im Einsatzleitsystem erfasst wurde, erhalten der Arzt (per SMS) und der Fahrer (per TomTom) die oben beschriebenen Einsatzdaten. Die Entscheidung, ob ein Hausbesuch durchgeführt wird, obliegt dem Arzt.

Sollten Sie einen Hausbesuch durchführen, informieren Sie bitte die VBZ telefonisch. Diese wird einen Arztabholungsauftrag an das Fahrzeug senden. Das Fahrzeug wird sich umgehend zu Ihrem Aufenthaltsort begeben. Die Abholungszeit beträgt max. 20 Minuten. Sobald das Fahrzeug eingetroffen ist, beginnt die Fahrt zum Patienten. Bei Beginn wird der Fahrer im TomTom-Gerät den Beginn der Einsatzannahme elektronisch an die VBZ übertragen. Sind Sie am Einsatzort eingetroffen, bestätigt dies der Fahrer ebenfalls am TomTom-Gerät.

Erst wenn Sie den Hausbesuch beendet haben, wird am TomTom-Gerät der Einsatz beendet.

Sollten Sie einen Hausbesuch nicht durchführen, weil Sie den Patienten telefonisch beraten oder in eine Praxis verwiesen haben, informieren Sie uns bitte kurz telefonisch. Wir dokumentieren dies in der Einsatzleitsoftware und stornieren den Auftrag beim Fahrer (elektronisch). Sie haben jedoch auch die Möglichkeit den Fahrer anzuweisen einen Auftrag, den Sie nicht durchführen, per TomTom-Gerät, elektronisch abzulehnen. Die Vorgehensweise ist den Fahrern bekannt und es entfällt das Telefonat mit der VBZ.

Sollten Sie absehen können, dass Sie Ihre Einsatzaufträge aufgrund der Menge/ der Zeit nicht im Rahmen Ihrer Dienstzeit abarbeiten können, so teilen Sie dies der VBZ rechtzeitig mit.

Bitte senden Sie uns keine Antwort-SMS, das System kann diese nicht empfangen!

Folgeeinsätze

Direkt folgende Einsätze werden wie oben beschrieben als SMS an den Arzt und das TomTom-Gerät übertragen. Sie haben nun direkt drei Möglichkeiten den Auftrag zu bearbeiten:

a.) Einsatz übernehmen und Hausbesuch durchführen.

Hier wird der Fahrer, auf Ihre Anweisung, direkt die Übernahme am TomTom-Gerät per

„Übernahme drücken“ bestätigen. Die VBZ erhält den Status elektronisch, ein Telefonat ist nicht notwendig. Wir sehen in der Einsatzleitsoftware, dass Sie zu dem Patienten unterwegs sind.

b.) Sie möchten weitere Informationen zu dem Patienten, z. B. das Meldebild eines Patienten.

In diesem Fall rufen Sie uns bitte kurz an oder teilen Sie uns über das TomTom-Gerät einen Rückrufwunsch mit. Auch diese technische Vorgehensweise kennt der Fahrer. Möchten Sie im Anschluss einen Hausbesuch durchführen, gehen Sie wie unter a.) beschrieben vor.

c.) Sie haben den Patienten telefonisch kontaktiert und diesen entweder beraten oder in eine Praxis verwiesen.

Jetzt können Sie ohne Anruf in der VBZ direkt im TomTom-Gerät den Auftrag abbrechen lassen.

Nennen Sie dem Fahrer hierzu den Abbruchgrund (z.B. Pat wurde in die Praxis geschickt). Die VBZ erhält diesen Abbruchgrund elektronisch übersandt und storniert den Auftrag im Einsatzleitsystem. Hierfür ist kein Anruf in der VBZ mehr notwendig.

(5)

Abschlussauftrag

Stehen keine Aufträge mehr an und Sie möchten einen Abschlussauftrag anfordern, so teilen Sie dies der VBZ telefonisch mit - die VBZ sendet dem Fahrer einen entsprechenden Abschlussauftrag. Sollte die Abschluss-Auftrag-Adresse die gleiche sein wie Ihre Abholadresse, so ist keine weitere Information an die VBZ notwendig.

Sollte sich die Abschlussadresse von der Abholadresse unterscheiden, teilen Sie bitte vor Antritt der Fahrt mittels dem TomTom-Gerät durch den Fahrer oder telefonisch die gewünschte Adresse der VBZ mit. Der Fahrer benötigt grundsätzlich vor jeder Fahrt einen Auftrag.

Pause

Möchten Sie eine Pause einlegen, die länger als 30 Minuten dauert, teilen Sie dies bitte der VBZ telefonisch mit. Der Fahrer erhält einen entsprechenden Abschlussauftrag.

Informieren Sie uns bitte auch vor Beginn Ihrer Pause über Ihren Abholort bei Wiederaufnahme des Dienstes.

Bitte beachten Sie, dass bei einer längeren Pause immer ein Abschlussauftrag geschrieben werden muss.

Transportbegleitung des Patienten

Der Bereitschaftsdienstarzt darf den Patienten nicht ins Krankenhaus begleiten. Wenn es medizinisch erforderlich ist, dass der Patient unter Aufsicht eines Arztes in ein Krankenhaus befördert werden muss, so ist ein entsprechendes Rettungsmittel (RTW, KTW), ggf. ein Notarzt, anzufordern.

Nur in Ausnahmefällen, wenn z. B. kein Notarzt zur Verfügung steht und dieser der Abwehr eines gesundheitlichen Schadens des Patienten dient, darf der Arzt den Patienten mit in die Klinik begleiten.

Ggf. kann ein Rendezvous-System mit dem Notarzt über die Integrierte Rettungsleitstelle vereinbart werden. Die VBZ ist über das Vorgehen umgehend zu informieren.

Regionübergreifende Vermittlung

Dienstärzte in benachbarten Regionen können Einsätze erhalten, wenn diese örtlich näher stehen und/

oder es das Aufkommen der benachbarten Regionen erfordert. Es gibt bei der übergreifenden Vermittlung grundsätzlich keine Begrenzung der Kilometer. Die Disponenten agieren auch hier nach Sinnhaftigkeit und wirtschaftlichem Nutzen.

Medikamenten-Vorrat fürs Fahrzeug

Grundsätzlich müssen Dienstärzte einen entsprechenden Medikamenten-Vorrat mit zum Dienst bringen. Die Fahrzeuge haben genügend Lagerungsfläche.

Sollte es zwingend erforderlich sein, dass Material nachgefüllt werden muss, ist dies unbedingt mit dem Disponenten in der VBZ abzusprechen, damit ein günstiger Rückweg zur Praxis organisiert wird.

Alternativ kann der Fahrdienst den Arzt auch in eine geöffnete Notdienstapotheke in der Nähe fahren.

(6)

Aufsplitten eines geplanten Dienstes

Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist das Splitten eines bereits geplanten Dienstes statthaft. Das Aufteilen des Dienstes auf zwei Ärzte ist möglich, wenn bei einer akuten Erkrankung des aktuell diensthabenden Arztes, bei der eine sofortige Vertretung bzw. andere Besetzung erforderlich ist, der Dienst nicht anderweitig besetzt werden kann.

Sollte ein langer Dienst aus organisatorischen Gründen geteilt werden bzw. müssen, rufen Sie bitte Ihre zuständige Bezirksstelle oder die Vermittlungs- und Beratungszentrale an. Voraussetzung für eine solche Splittung ist, dass die Abholung der Ärzte vom gleichen Abholort erfolgt.

Hintergrund ist, dass der Fahrdienst vor Beginn des Dienstes einen Aufenthaltsort des Arztes mitgeteilt bekommt, um die vertraglich vereinbarte Abholzeit einzuhalten. Falls die Abholadresse des zweiten Arztes identisch mit der vom vorherigen Arzt ist (z.B. GP, Rastplatz), ist ggf. ein hälftiger Splitt bei einem langen Dienst möglich. Aus organisatorischen Gründen sind Überschneidungen nicht möglich!

Leerfahrten gilt es zu vermeiden.

Welche medizinische Ausbildung haben die Fahrer?

Die Mindestanforderung für die im Fahrdienst tätigen Fahrer ist die Sanitätsdienstausbildung mit einem Nachweis über die abgeschlossenen Teile A und B oder eine gleichwertige Ausbildung als Sanitätshelfer / Sanitäter oder Einsatzsanitäter (mindestens 48 h –

Ausbildung) oder jede weitere höhere Ausbildung. Weitere Ausbildungen, die der fachlichen Anforderung genügen, sind:

 Rettungsdiensthelfer

 Rettungssanitäter

 Rettungsassistent

 Notfallsanitäter

 Kranken- und Gesundheitspfleger

 Medizinischer Fachangestellter

 Medizinstudent nach erfolgreichem Abschl. des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (cand.med.)

 Eine vergleichbare Ausbildung, die in der Bundeswehr erfolgreich abgeschlossen wurde.

 Die Anerkennung bereits vorheriger genehmigter Ausbildungen

Patient kontaktiert diensthabenden Bereitschaftsarzt

Grundsätzlich gilt, dass der Fahrdienst nicht für Hausbesuche von Eigen-Patienten des Arztes gedacht ist und er auch nicht mit dem Fahrer seine Praxis-Hausbesuche durchführen darf. In solch einem Fall kann der Patient einen Hausbesuch bei der VBZ anfordern, mit dem Hinweis, dass sein eigener Hausarzt im Fahrdienst ist. Ein genereller Anspruch darauf, seinen Eigen-Patienten zu besuchen, besteht jedoch nicht. Auch „Eigenpatienten“ werden aus wirtschaftlichen Gründen von der VBZ an den nächstgelegenen zuständigen Arzt vermittelt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Disponenten in der VBZ.

(7)

Welche Fahrzeuge sind im Einsatz?

Der Fahrdienstleister ist verpflichtet, für die Fahrdienstleistungen mindestens Pkws (Limousine/Kombi) der Kompaktklasse oder vergleichbare SUVs oder Geländewagen einzusetzen, die allradbetrieben sein müssen.

Den genauen Fahrzeugtyp können Sie vor Ort von Ihrem Fahrer erfahren. Grundsätzlich gelten für die Einsatzfahrzeuge besondere Anforderungen des Allgemeinen Ärztlichen Bereitschaftsdienstes:

5-türig, Antiblockiersystem, Fahrdynamikregelung (ESP oder ESC), Front-, Kopf- und Seitenairbags für Fahrer und Beifahrer, Klimaanlage, Zentralverriegelung (auch auf den Gepäckraum wirkend), frei schaltbare Leselampe für Beifahrer, Mobiltelefon mit im Fahrzeug integrierter Freisprecheinrichtung, grüne Umweltplakette, tragbarer Feuerlöscher gemäß DIN-EN 3-7. Weiterhin ist der Einsatz von Winterreifen (M+S Reifen) ab 15. Oktober bis 15. April, darüber hinaus nach Maßgabe des § 2 Abs. 3a StVO verpflichtend.

Zusätzlich sind im Winter funktionsfähige Schneeketten mitzuführen. Die Fahrzeuge sollen über weitere Sicherheitsstandards verfügen, unter anderem über einen Bremsassistenten und über einen Spurhalteassistenten.

Die Fahrzeugbeschriftung erfolgt nach Vorgaben der KVB.

Versicherungen für die Fahrzeuge vom Fahrdienstleister

Der Fahrdienstleister hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis mit einem Sublimit von mindestens 10 Mio. Euro pro geschädigter Person sowie eine Insassenunfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 100 Tsd. Euro bei Invalidität und 50 Tsd. Euro im Todesfall abgeschlossen. Des Weiteren besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungs- summe von 10 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert).

Hiermit sind Schäden, welche dem Dienstarzt und seinem Begleiter (z.B. Arzthelfer/in) bei jedwedem Unfall, den der Fahrdienstleister zu verantworten hat, während der Dienstfahrt oder in dessen Zusammenhang entstehen, abgedeckt.

Für Schäden, die ohne Beteiligung des Fahrdienstleisters entstehen, haften Sie selbst. Sie können sich, wie bisher, selbst versichern.

Wie lautet die direkte Kontaktnummer zur Vermittlungszentrale, etc.?

 Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz: 089 54546-85301

 München Stadt und Land: 089 5795708220

 Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken: 0921 88099-5205

Unter dieser Nummer erhalten Sie rund um die Uhr direkten Kontakt zum Disponenten der Vermittlungszentrale. Dieser betreut Sie vor, während und nach Ihrem Dienst zu allen Fragen, die Ihren operativen Bereitschaftsdienst betreffen.

Bei Fragen zur Abrechnung erreichen Sie unsere Servicetelefonie unter der 089/57093-40010 (Mo - Do: 07:30 - 17:30 Uhr und Fr: 07:30-14:00 Uhr)

Für allgemeine organisatorische Fragen zum Bereitschaftsdienst wenden Sie sich an Ihren regionalen Ansprechpartner Ihrer Bezirksstelle.

(8)

VBZ-Serviceteam

Das VBZ-Serviceteam steht Ihnen, außerhalb Ihres Dienstes, zu allen Fragen zum Fahrdienst hilfreich zur Seite.

Sie erreichen das Team Mo/Di/Mi/Do von 09:00-11:00 Uhr und von 13:00-15:00 Uhr sowie Fr von 08:00-11:00 Uhr telefonisch unter der 089 57093-40800.

Wegegeldprotokolle

Die Wegegeldprotokolle kann jeder niedergelassene Arzt und Poolarzt direkt in DPP-Online ausdrucken.

Eine exakte Beschreibung finden Sie unter:

https://www.kvb.de/praxis/aerztlicherbereitschaftsdienst/aerztlicher-fahrdienst/.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, so wenden Sie sich bitte unter 089/ 57093 - 40800 an das VBZ-Serviceteam.

Dienstplan

Bei Fragen zu Ihrem Dienstplan / Dienstzeiten wenden Sie sich an den zuständigen Ansprechpartner Ihrer Bezirksstelle.

Plötzliche Erkrankung, besondere Vorkommnisse

Für den Fall, dass Sie während Ihres Dienstes erkranken, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Disponenten in der Vermittlungszentrale und teilen ggf. Ihren Vertreter mit. Auch über alle weiteren außerordentlichen Vorkommnisse ist unser Disponent bitte von Ihnen zu informieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen bzw. den Sachverhalt zu dokumentieren.

Lagerung persönlicher Ausrüstung im Fahrzeug

Bitte lagern Sie Ihre nicht im Fahrzeug benötigten Gegenstände, wie Arztkoffer und andere Gegenstände, ausschließlich im Kofferraum des Fahrzeuges. Diese Maßnahme ist aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit und der Schonung der Fahrzeuge für alle BSD-Fahrzeuge gültig.

(9)

Diagnoseschlüssel / Einsatzgrund

0 Hafttauglichkeit

1 Herz-Kreislauf 2 Atembeschwerden

3 Allergie/Ausschlag/Stoffwechsel/Diabetes 4 Neurologische Erkrankung/Apoplex 5 Magen-Darmerkrankungen

6 Grippe-Infekte

7 Schmerzen/Koliken/Chirurg/Orthopäde 8 Alkohol/Drogen/Intoxikation

9 Kind erkrankt 10 Leichenschau

11 Nervenarzt/Psychiater/Psychische Erkrankung 12 Urologische Erkrankung/Katheter

13 Augenerkrankung

99 Organisatorische Einsatzgründe

Priorität

Priorität Orange:

Schnellstmögliche, ärztliche Versorgung, Innerhalb von 4 h - kein Notarzt-Einsatz, Vermittlungsfrist an den Arzt für die VBZ: 1 h

Priorität Gelb:

Ärztliche Versorgung heute, nach Orange und vor Grün,

Vermittlungsfrist an den Arzt für die VBZ: 2 h Priorität Grün:

Ärztliche Versorgung eilt nicht,

Vermittlungsfrist an den Arzt für die VBZ: 4 h

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