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FORUM-11-2014

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Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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KVB FORUM

MiteinandeR VeRBUnden

Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung

GeSUndHeitSPOLitiK: Ärzte gründen initiative zur Versorgung von Flüchtlingen it in deR PRaXiS: KV-ident Plus tritt nachfolge von KV-ident an

VeRORdnUnGen: Maximale transparenz durch neue Wirkstoffprüfung

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editORiaL 2

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

liest man die bisher vorliegenden Entwürfe zum neuen Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG), dann kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Gesetzgeber von einem zerrütteten Verhältnis zwischen ambulan- tem und stationärem Sektor ausgeht. Immer wieder ist die Rede davon, dass diese beiden Bereiche besser zusammenarbeiten müssten. So heißt es an einer Stelle: „Die Kassenärzt- lichen Vereinigungen (...) werden aber zur Kooperation mit den Krankenhäusern verpflichtet.“

Dass wir nun genau diese Kooperation für die vorliegende Ausgabe von KVB FORUM als Titelthema gewählt haben, ist alles andere als vorauseilender Gehorsam. So zeigt das In- terview mit Beteiligten an einer unterfränkischen Bereitschaftspraxis auf Seite 10 beispiel- haft auf, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Ärzten in Kliniken und Praxen funktio- nieren kann. Dass auch die Vertreter der Institutionen KVB für den ambulanten und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) für den stationären Sektor miteinander reden können, verdeutlichen der gemeinsame Artikel zur ambulanten Notfallversorgung, der gleichlautend auch in den BKG-Mitteilungen veröffentlicht wird, sowie der durchaus poin- tierte Kommentar von BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein auf Seite 13. Wir können Herrn Hasenbein nur zustimmen, wenn er von einem „Missverhältnis von Erlösen und Kos- ten“ spricht. Denn das kennen auch alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die keine oder kaum Privatpatienten haben.

Für uns ist klar: Auch wenn das neue GKV-VSG mit Themen wie den Terminservicestellen oder auch der Erweiterung von Ermächtigungen eher neuen Zündstoff für Konflikte bietet, sollten sich die Ärzte in Kliniken und Praxen nicht auseinander dividieren lassen. Letzten Endes können die einen nicht ohne die anderen – und einer guten Patientenversorgung ist ein harmonisches Miteinander auf alle Fälle zuträglich.

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

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Wichtiges für die Praxis

KV-SaFenet*-FöRdeRPROGRaMM: Mit- MacHen Und BiS zU 1.000 eURO SicHeRn!

Der Countdown läuft: Vom 1. No- vember 2014 bis 31. März 2015 können sich alle Praxen, die von den Vorteilen eines KV-SafeNet*- Anschlusses profitieren möchten, mit unserem speziellen Förderpro- gramm bis zu 1.000 Euro sichern.

Die KVB will Sie damit bei der An- schaffung und Nutzung eines KV-SafeNet*-Anschlusses unterstützen.

Die volle Summe in Höhe von 1.000 Euro gibt es für jeden Neuanschluss.

Aber auch, wer bereits über einen KV-SafeNet*-Anschluss verfügt und entweder auf einen höherwertigen KV-SafeNet*-Router umrüstet oder gezwungenermaßen seinen KV-SafeNet*-Anbieter wechseln muss, kann die volle Fördersumme erhalten. Praxen, die ihren KV-SafeNet*-Anschluss weiterhin unverändert nutzen möchten, erhalten 600 Euro. Egal, welche Fördersumme für Sie infrage kommt: Bitte senden Sie uns Ihren Antrag ausschließlich online zu. Das Antragsformular sowie weiterführende In- formationen zum Förderprogramm, den technischen Voraussetzungen und möglichen KV-SafeNet*-Providern finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Online-Angebote/KV-SafeNet/Förderung. Zu den Vor- teilen von KV-SafeNet* und den Hintergründen zu unserem Förderpro- gramm siehe auch KVB FORUM, 10/2014, Seite 24.

Redaktion

Geräteüberprüfung Sonographie

„endspurt“ bei der initialen abnahmeprüfung Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung bereits im Jahr 2009 im Rahmen der Ultra- schallvereinbarung beschlossen, dass veraltete Ul- traschallsysteme in der vertragsärztlichen Versor- gung zeitnah durch neue ersetzt werden müssen.

Die KVB hat sich seit dem Start dieser verbindlichen Regelung dafür eingesetzt, das notwendige Prüf- verfahren zu vereinfachen und die Ausschlussfris- ten zu verlängern. So konnte erreicht werden, dass die Übergangsfrist für das Weiterbetreiben der älte- ren Geräte um zwei Jahre verlängert und die Frist für die Neubeschaffung eines Ultraschallsystems von vier Wochen auf sechs Monate erhöht wurde.

Zum 31. März 2015 läuft die bereits verlängerte Übergangsfrist zum Weiterbetreiben der älteren Ultraschallsysteme endgültig aus. Das bedeutet, dass alle notwendigen Unterlagen bis Ende des Jahres vorliegen müssen. Trotz teils mehrfacher An- schreiben fehlen uns in Bayern noch von zirka 3.000 Mitgliedern die notwendigen Unterlagen.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, diese einmalige Überprüfung Ihrer Ultraschallsysteme fristgerecht abschließen zu können. Stellen Sie uns – sofern noch nicht geschehen – gemäß Ihrer entsprechen- den Anforderung eine aktuelle Gewährleistungs- erklärung sowie ein Ultraschallbild jedes verwen- deten Schallkopfes zur Verfügung.

Für Nachfragen kontaktieren Sie bitte das

„Serviceteam Sonographie“ der KVB:

Telefon 0 89 / 5 70 93 – 4 05 00 E-Mail Sono-GWE@kvb.de

Die notwendigen Dokumente und Unterlagen fin- den Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

Qualität/Qualitätssicherung/Ultraschallvereinbarung/

Unterlagen.

Tina Cernicka (KVB)

zaHL deS MOnatS zitat deS MOnatS

„Irgendwann muss jeder bei Mama ausziehen. Es kann nicht sein, dass die Bürger Bayerns, Baden-Württem- bergs und Hessens weiter für unbe- grenzte Zeit Berlin finanzieren.“

Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder über die Tücken des Länderfinanzausgleichs

(Quelle: FOCUS vom 28. September 2014)

2,16

Milliarden Euro gingen nach einem Gutachten den bayerischen Bei- tragszahlern allein im Jahr 2011 durch die Umverteilungsmechanis- men in der Gesetzlichen Kranken- versicherung verloren.

(Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2. Oktober 2014)

VeRtReteRVeRSaMMLUnGen 2014

Die letzte Vertreterversammlung der KVB in diesem Jahr findet am Samstag, den 22. November 2014, Beginn 9.00 Uhr, in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt.

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

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inHaLtSVeRzeicHniS 4

BaRRieRen aBBaUen

20 „Eine barrierefreie Praxis war für mich ein Muss“

Dr. Judith Maier aus Tännesberg baut als Landärztin nicht nur im übertragenen Sinne Brücken

aRzneiMitteLtHeRaPie- SicHeRHeit

22 Zulassung von Flupirtin- haltigen Arzneimitteln

Begrenzung im Einsatz und Warnhinweise zeigen die er- wünschten Wirkungen GeSUndHeitSPOLitiK

14 Gesundheitsversorgung in der Stadt und auf dem Land

Auf dem Europäischen Gesund- heitskongress diskutierten Ex- perten zukunftsweisende Lö- sungsansätze

16 Hinsehen statt Wegschauen Drei Ärzte gründen in Erlangen eine Initiative zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen 18 Fachveranstaltung Gendermedizin

Physische und psychische Be- sonderheiten der Geschlechter sollten besser berücksichtigt werden

titeLtHeMa

6 Ambulante Notfall- versorgung

Welche Regelungen bei Leis- tungsumfang und Vergütung müssen Vertragsärzte und Kran- kenhäuser beachten?

10 „Die Versorgung der Patienten hat sich erheblich verändert“

Im unterfränkischen Kitzingen befinden sich die Räume der Be- reitschaftspraxis seit Anfang des Jahres in der örtlichen Klinik 13 Von enger Zusammenarbeit profitieren

Der Geschäftsführer der Bayeri- schen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, will Koope- rationen fördern

Durch die Vermei- dung von Barrie- ren in der Arzt- und Psychothera- peutenpraxis können behin- derte Patienten mehr Autonomie erlangen

20

In der ambulan- ten Notfallversor- gung ist präzise Kooperation un- abdingbar

6

Die Behandlung

von Menschen in Notunterkünften ist eine organisa- torische Heraus- forderung

16

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KURzMeLdUnGen

32 Politisches Oktoberfest 32 Erstes Praxisnetz in Bayern anerkannt

32 Welt-Sepsis-Tag

32 Seminar für guten Zweck

33 iMPReSSUM

34 KVB SeRVicenUMMeRn PatientenORientieRUnG

26 Leben mit einer Spender- niere

Regionale Selbsthilfegruppen unterstützen ihre Mitglieder vor und nach einer Transplantation

RecHt inteReSSant 28 Rechtliche Aspekte der Therapiefreiheit

Dem Wunsch nach einer optima- len medizinischen Versorgung stehen häufig Restriktionen des Gesundheitssystems entgegen 31 LeSeRBRieFe

VeRORdnUnGen

24 Maximale Transparenz durch neue Wirkstoffprüfung

Zukünftig soll die Verantwortung auf der indikationsgerechten Wirkstoffauswahl liegen

it in deR PRaXiS 25 Neu: KV-Ident Plus

Die KVB bietet für Praxen eine flexible und handhabbare Anbin- dungsvariante an

Viele chronisch nierenkranke Dialysepatienten sind auf Trans- plantationen an- gewiesen

26 24

Generikaquoten

und Anteile an bestimmten Leit- substanzen sind zukünftig die In- dikatoren für wirtschaftliches Verordnen

Eine Rahmenvor- gabe regelt die Kriterien für die Anerkennung von Praxisnetzen

32

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titeLtHeMa 6

abgrenzung ambulante notfall- versorgung (notfalldienst) und Rettungsdienst

Im Rahmen ihres Sicherstellungs- auftrags nach Paragraf 75 SGB V sind die Kassenärztlichen Vereini- gungen verantwortlich für die be- darfsgerechte vertragsärztliche Versorgung „rund um die Uhr“. Dies bedeutet, dass auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten sowie an Wochenenden, an Feiertagen und in der Nacht eine angemessene und zeitnahe vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen ist. Die KVB hat zu diesem Zweck einen flächendeckenden allgemeinen und zusätzlich einen regionalen fachärztlichen Bereitschaftsdienst organisiert. Die Mitglieder der KVB sind verpflichtet, nach entspre- chenden Einsatzplänen am Bereit- schaftsdienst teilzunehmen. Über die bundesweite Bereitschafts- dienstnummer 116 117 erfolgt die Vermittlung an einen diensthaben- den Arzt. An vielen Standorten gibt es auch Bereitschaftsdienstpra- xen, die zu bestimmten Öffnungs- zeiten unmittelbar aufgesucht wer- den können.

Eine enge Zusammenarbeit von niedergelassenen Vertragsärzten und Kranken- häusern ist im Sinne einer guten Patientenversorgung wünschenswert und in vielen Fällen gelebte Praxis. Dennoch entstehen hier vereinzelt Unklarheiten, die die KVB und die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) im Sinne eines partnerschaftlichen Miteinanders vermeiden wollen. Im Rahmen unseres Titelthemas soll über die wichtigsten Regeln der Kooperation zwischen Ver- tragsärzten und Krankenhäusern informiert und der Aspekt der „ambulanten Notfallversorgung“ aufgegriffen werden. Der Beitrag erscheint gleichlautend auch in den BKG-Mitteilungen.

aMBULante

nOtFaLLVeRSORGUnG

Darüber hinaus dürfen nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Einrich- tungen, sogenannte „Nichtver- tragsärzte“ (zum Beispiel Kranken- häuser) gemäß Paragraf 76 Absatz 1 SGB V im Notfall direkt in An- spruch genommen werden. Hierzu bedarf es keiner Zulassung oder Ermächtigung durch die Zulas- sungsausschüsse. Krankenhäuser sind insofern „per Gesetz“ be- rechtigt, Patienten im Notfall am- bulant zu behandeln. Die Behand- lung erfolgt im Regelfall in soge- nannten Notfallambulanzen.

Der vertragsärztliche Bereitschafts- dienst sowie die Notfallambulan- zen der Krankenhäuser sind grund- sätzlich für die Behandlung von nicht lebensbedrohlichen Be- schwerden in den Fällen zustän- dig, in denen Patienten normaler- weise eine Arztpraxis aufsuchen würden, die Behandlung aber nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag war- ten kann.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen ist hingegen der Ret- tungsdienst beziehungsweise Not-

arztdienst zuständig. Dieser ist rund um die Uhr einsatzbereit und über die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 erreichbar. Die Organisation der notärztlichen Versorgung in Bayern obliegt auf- grund der entsprechenden Lan- desgesetzgebung ebenfalls der KVB.

ambulante notfallversorgung (notfalldienst)

Die ambulante Notfallversorgung durch Vertragsärzte sowie Kran- kenhäuser zählt gemäß Paragraf 2 Absatz 2 Nummer 4 Bundesman- telvertrag-Ärzte (BMV-Ä) zur ver- tragsärztlichen Versorgung. Die meisten Regelungen gelten glei- chermaßen für Vertragsärzte und Krankenhäuser, teilweise sind aber abweichende Vorschriften zu be- achten.

Um Irritationen im Verhältnis zwi- schen Vertragsarzt und Kranken- haus wie auch im Verhältnis zum Patienten zu vermeiden, haben wir die wichtigsten Regelungen zur ambulanten Notfallversorgung im Folgenden zusammengestellt.

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Vergütungsanspruch

Der Vergütungsanspruch der im organisierten, ärztlichen Bereit- schaftsdienst tätigen Vertragsärz- te sowie der Krankenhäuser, die Leistungen der ambulanten Not- fallversorgung erbringen, richtet sich unmittelbar gegen die zustän- dige Kassenärztliche Vereinigung.

Die Vergütung der ärztlichen Leis- tungen erfolgt auf Basis des Ein- heitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und ist Bestandteil der mor- biditätsbedingten Gesamtvergü- tung. Nach einem Urteil des Bun- dessozialgerichts (BSG) gelten in der ambulanten Notfallversorgung für die Krankenhäuser dabei grund- sätzlich die gleichen Abrechnungs- voraussetzungen wie für die Ver- tragsärzte.

Die im Rahmen der ambulanten Not- fallversorgung anfallenden Sach- kosten werden von den Vertrags- ärzten nach Maßgabe der einschlä- gigen Regelungen der Sprechstun- denbedarfsvereinbarung, der Sach- kostenvereinbarung beziehungs- weise des EBM abgerechnet. Von

Krankenhäusern werden die anfal- lenden Sachkosten nach der „Emp- fehlungsvereinbarung zur Sprech- stundenbedarfspauschale“ geltend gemacht.

Umfang der ambulanten notfallversorgung

Die Behandlung im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Be- handlung ausreichend und zweck- mäßig zu versorgen. Aus diesem Grund ist die ambulante Notfall- versorgung auf das hierfür Notwen- dige zu beschränken. Sie umfasst alle diagnostischen und therapeu- tischen Leistungen, die im unmit- telbaren Zusammenhang mit der Erkrankung oder Verletzung stehen, die den Notfall begründen. Das bedeutet, dass einerseits auch fachfremde Leistungen erbracht und abgerechnet werden können, dass andererseits aber eine Ein- schränkung des Behandlungsum- fangs auf das medizinisch Not- wendige besteht (Erstversorgung).

Die Abrechnung der so erbrachten Leistungen erfolgt durch Vertrags- ärzte und Krankenhäuser jeweils nach dem EBM. Neben den Not- fallpauschalen nach den Gebühren- ordnungspositionen (GOP) 01210 bis 01219 EBM sind ausschließlich diejenigen GOP berechnungsfähig, die in unmittelbarem diagnostischen oder therapeutischen Zusammen- hang mit der Notfallversorgung stehen. Die Abrechnungsausschlüs- se des EBM im Anschluss an die jeweiligen Notfallpauschalen sind zu beachten. Auch dürfen zahlrei- che GOP des EBM nicht im Rah- men der Notfallversorgung abge- rechnet werden (zum Beispiel Vor- sorgeleistungen). Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmun- gen des EBM im Anschluss an die jeweiligen Leistungslegenden.

arbeitsunfähigkeitsbescheini- gungen

Krankenhäuser sind nicht berech- tigt, im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung Arbeitsunfähig- keitsbescheinigungen (AU) nach dem Vordruckmuster 1 auszustel-

die ambulante notfallversor- gung durch Ver- tragsärzte sowie Krankenhäuser ist sowohl im Bundesmantel- vertrag-Ärzte als auch im SGB V geregelt.

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titeLtHeMa 8

len. Nach Paragraf 5 der bundes- weiten AU-Richtlinie sind aus- schließlich Vertragsärzte zur Be- scheinigung der Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung anhand des vorgesehenen Vordrucks berech- tigt. Eine formlose Bestätigung über die notfallmäßige Behand- lung und Arbeitsunfähigkeit zur Vorlage beim Arbeitgeber ist bei Bedarf vom Krankenhaus auszu- stellen. Benötigt der Versicherte eine Bescheinigung nach dem Vor- druckmuster 1, muss nachträglich ein Vertragsarzt aufgesucht wer- den. Entsprechend Paragraf 5 Ab- satz 3 AU-Richtlinien in Verbin- dung mit den Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung (Muster 1) darf der Vertragsarzt in diesen Fällen die Arbeitsunfähigkeit aus- nahmsweise auch rückwirkend be-

scheinigen, indem das Datum ein- getragen wird, an dem durch den Arzt, der die Notfallversorgung durchgeführt hat, die Arbeitsunfä- higkeit anstelle des die Unter- schrift leistenden Vertragsarztes bereits vorher festgestellt wurde.

Verordnungen für arznei-, Heil- und Hilfsmittel

Krankenhäuser dürfen im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung keine Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnen. Dagegen sind die un- mittelbar für die Behandlung be- nötigten Arzneimittel zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist es den Krankenhäusern erlaubt, den Pa- tienten erforderlichenfalls eine be- darfsgerechte Arzneimittelmenge als Überbrückungsmedikation bis

zum nächsten Tag beziehungswei- se für ein Wochenende mitzuge- ben. Dies ist eine Kann- und keine Muss-Bestimmung.

Eine darüber hinausgehende Ver- sorgung mit Medikamenten fällt nicht mehr in den Zuständigkeits- bereich der Notfallversorgung durch das Krankenhaus, da diese nur die Erstversorgung der unmit- telbaren Notfallerkrankung umfasst.

Für die weitere Versorgung bezie- hungsweise Verordnung von Arz- neimitteln muss sich der Patient daher im Nachgang an einen Ver- tragsarzt wenden. Gleiches gilt für die Verordnung von Heilmitteln.

Sofern Hilfsmittel im Rahmen der Erstbehandlung benötigt werden, sind Krankenhäuser berechtigt, diese dem Patienten mitzugeben.

Die hierfür anfallenden Kosten werden nach Maßgabe der „Emp- fehlungsvereinbarung zur Sprech- stundenbedarfspauschale“ von den Krankenkassen erstattet.

Im Gegensatz zum Krankenhaus dürfen Vertragsärzte auch im Rah- men der Notfallversorgung Arznei-, Heil- und Hilfsmittel verordnen. Es gelten dabei die gleichen Regelun- gen wie für Verordnungen, die au- ßerhalb des Notfalldienstes ausge- stellt werden. Die verordneten Arzneimittel erhält der Patient im Regelfall in einer Notdienst haben- den Apotheke.

überweisungen

Im Rahmen der ambulanten Not- fallversorgung sind die Notfallam- bulanzen der Krankenhäuser grund- sätzlich nicht berechtigt, Leistun- gen an niedergelassene Vertrags- ärzte per Überweisung zu veran- lassen. Allerdings konnte mit den Krankenkassen in Bayern eine Ausnahmeregelung für Radiologie-, Pathologie- und Laborleistungen vereinbart werden. Wenn solche die ambulante

notfallversor- gung umfasst alle diagnosti- schen und thera- peutischen Leis- tungen, die in unmittelbaren zusammenhang mit der erkran-

kung oder Ver- letzung stehen.

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Leistungen im Notfall medizinisch erforderlich sind und das Kranken- haus selbst über keine Abteilung verfügt, die diese Leistungen er- bringen kann, darf eine entspre- chende Überweisung an Vertrags- ärzte erfolgen. Der so hinzugezo- gene Vertragsarzt rechnet seine erbrachten Leistungen gegenüber der KVB mittels Scheinart 27 (La- borleistungen) beziehungsweise Scheinart 21 (Auftragsleistungen für Pathologie- und Radiologieleis- tungen) ab.

Krankentransport

Nach den Krankentransport-Richt- linien sind Krankenfahrten in Zu- sammenhang mit ambulanten Be- handlungen nur im Ausnahmefall nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse zulässig.

Das Einholen einer Genehmigung durch die Krankenkasse ist im Notfall, insbesondere bei Behand- lungen am Wochenende und in der Nacht, regelmäßig nicht möglich.

Daher empfiehlt sich für die Not- fallambulanzen der Krankenhäuser folgendes Vorgehen: Bei zwingend erforderlichen Krankenfahrten (beispielsweise Beförderung per Taxi zu einer externen Einrichtung wegen Durchführung einer medizi- nisch notwendigen Untersuchung) sollte der Patient in Vorleistung tre- ten und die Fahrtkosten zunächst übernehmen. Dem Patienten ist eine formlose Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit des Transports zur Vorlage bei sei- ner Krankenkasse auszuhändigen, mit welcher er die Rückerstattung der Transportkosten beantragen kann. Diese Empfehlung bezieht sich nur auf sogenannte Zwischen- fahrten, das heißt Fahrten von der Notfallambulanz hin zu externen Einrichtungen und wieder zurück.

Die Kosten sowie die Organisation von Fahrten hin zur Notfallambu- lanz beziehungsweise wieder zu- rück nach Hause sind vom Patien-

ten selbst zu übernehmen.

Im Rahmen des organisierten ärzt- lichen Bereitschaftsdienstes ist vom diensthabenden Arzt jeweils einzelfallabhängig vor Ort zu ent- scheiden, ob für die weitere medi- zinische Behandlung des Patien- ten ein Transport zwingend not- wendig ist und ob dieser als Kran- kenfahrt, Krankentransport oder Rettungsfahrt zu erfolgen hat. Ist eine Krankenfahrt beziehungswei- se ein Krankentransport im Rah- men der ambulanten Notfallver- sorgung des Patienten erforder- lich, darf die entsprechende Ver- ordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) ausnahmsweise nach- träglich ausgestellt werden. Die Verordnung muss stets von dem Arzt ausgestellt werden, der in den Notfall involviert war. Die An- forderung des jeweils benötigten Transportfahrzeugs erfolgt nach entsprechender Meldung des Arz- tes durch die Mitarbeiter der Ver- mittlungs- und Beratungszentrale der KVB.

Ausführliche Informationen zum Ausstellen einer Krankentrans- portverordnung finden Sie auch unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Sonstige Verord- nungen.

impfleistungen

In Zusammenhang mit einem aku- ten Ereignis können auch Impfun- gen erforderlich sein (zum Beispiel Tetanus, Tollwut). Hierbei ist so- wohl von Vertragsärzten als auch von Krankenhäusern zu beachten, dass solche expositionellen Imp- fungen stets als kurative und nicht als präventive Leistung gelten. Sie sind daher mit der Notfallpauscha- le (GOP 01210 ff. EBM) abgegolten und nicht als Einzelleistung nach der Bayerischen Impfvereinbarung abrechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn eine Kombinationsimpfung, beispielsweise Tetanus-Diphterie-

Pertussis (Tdap), verabreicht wird.

Die reinen Sachkosten für die ver- wendeten Impfstoffe werden von Krankenhäusern nach der „Emp- fehlungsvereinbarung zur Sprech- stundenbedarfspauschale“ gegen- über der KVB abgerechnet. Ver- tragsärzte rechnen die Kosten für den Impfstoff entsprechend der Regelungen der Impfvereinbarung – soweit nichts anderes bestimmt ist – grundsätzlich über eine Ver- ordnung nach Muster 16 ab.

Keine Vorlage der

Krankenversichertenkarte Auch wenn ein Patient weder sei- ne Krankenversichertenkarte noch andere Ausweisdokumente mit sich führt, ist eine medizinische Versorgung im Notfall durchzufüh- ren. Die Abrechnung der erbrach- ten Leistungen ist in diesen Fällen im Rahmen des sogenannten Er- satzverfahrens gemäß Anlage 4a, Anhang 1, Absatz 2.3 BMV-Ä durchzuführen. Im Rahmen des Er- satzverfahrens sind aufgrund der Angaben des Patienten oder des- sen Begleitperson folgende Infor- mationen zu erheben:

„ Bezeichnung der Krankenkasse

„ Name und Geburtsdatum des Versicherten

„ Versichertenart

„ Postleitzahl des Wohnorts

„ nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer Diese Daten sind bei der Abrech- nung und der Ausstellung von Vor- drucken anzugeben.

Susanne Singl, Sabine Tripps (KVB) Juliane Lieb, Heike Oesterwinter

(BKG)

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titeLtHeMa 10

I

n Unterfranken bestehen mittler- weile vier Bereitschaftspraxen, eine davon seit Anfang des Jah- res in Kitzingen an der Klinik Kitzin- ger Land. Welche Vorbereitungen dafür nötig waren und wie sich die Praxis in den letzten neun Monaten entwickelt hat, erläutern der Allge- meinmediziner Dr. Edgar Gramlich und Krankenhausvorstand Thilo Penzhorn im Interview mit KVB FORUM.

Herr Dr. Gramlich, Herr Penz- horn, seit wann gibt es die Be- reitschaftspraxis an der Klinik Kitzinger Land? Wie ist die Idee entstanden, die Praxis an der Klinik zu installieren und wer waren die Initiatoren, die das Projekt vorangebracht haben?

Dr. Edgar Gramlich: Die Bereit- schaftspraxis besteht seit Mitte Januar 2014. Aufgrund der Vorga- ben der KVB, fünf Notdienstberei- che zur Versorgung der Patienten des Landkreises zusammenzulegen, musste eine Lösung geschaffen werden, die sowohl die vorgegebe- nen Bedingungen berücksichtigt als auch allen Beteiligten möglichst gerecht wird. Die Idee einer Praxis am Krankenhaus haben schon an-

Bayernweit gibt es inzwischen fast 50 privat organisierte Bereitschaftspraxen, die meisten davon sind in den Räumen von Kliniken untergebracht und können im Bedarfsfall die dortige Infrastruktur mitnutzen. Das hat für die niedergelasse- nen Ärzte im Bereitschaftsdienst Vorteile, aber auch für die Kliniken, deren Not- fallambulanzen spürbar entlastet werden, vor allem aber für die Patienten, die auch außerhalb der Sprechzeiten eine feste Anlaufstelle haben.

„die VeRSORGUnG deR Patien- ten Hat SicH eRHeBLicH VeR- ÄndeRt“

dere Häuser umgesetzt, sodass es rasch zu der Entscheidung kam, dieses Modell auch bei uns zu ver- wirklichen.

Thilo Penzhorn: Wir haben dafür eine Arbeitsgemeinschaft beste- hend aus niedergelassenen Ärzten und Vertretern des Krankenhau- ses gebildet, die das Projekt initi- iert und bis zur Betriebsfähigkeit gebracht haben und es auch wei- ter begleiten.

Welche Vorarbeiten waren nötig, damit die Bereitschaftspraxis überhaupt an den Start gehen konnte? Wie wurde die Praxis räumlich und technisch ausge- stattet? Wie funktioniert der bü- rokratische Ablauf, wo konnte die KVB unterstützen?

Gramlich: Im Vordergrund der Vor- arbeiten standen seitens der nie- dergelassenen Ärzte primär die Klärung der rechtlichen Situation und die daraus resultierende Um- setzbarkeit. Glücklicherweise be- stand bereits das Ärztenetz Kitzin- ger Land, aus deren Reihen sich dann letztendlich der Arbeitskreis gegründet hat. In Absprache mit dem Krankenhaus hat dann die

dr. edgar Gramlich ist Facharzt für all- gemeinmedizin und seit 1987 in al- bertshofen niedergelassen. er hat als zweiter Vorsitzender des Gesund- heitsnetzes Kitzinger Land den auf- bau der Bereitschaftspraxis von an- fang an begleitet.

Klinik Kitzinger Land zwei Untersu- chungszimmer sowie einen Stütz- punkt für die Arzthelferin im Be- reich des chirurgischen Funktions- traktes in direkter Nachbarschaft zur Zentralen Aufnahme geschaf- fen, sodass in diesen Räumen tags- über der normale Klinikbetrieb lau- fen und in den Zeiten der Bereit- schaftspraxis von den dafür einge- teilten Ärzten genutzt werden kann.

Penzhorn: Um den unterschiedli- chen Bedürfnissen zwischen am-

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bulanter und stationärer Versor- gung gerecht zu werden, haben die Betreiber der Bereitschafts- praxis einen eigenen Medikamen- tenpool, der vom Krankenhaus un- abhängig ist. Ansonsten besteht die Absprache, dass im Bedarfsfall auch die Logistik des Krankenhau- ses genutzt werden kann. In der Planungsphase hat die KVB bera- tend mitgewirkt. Von engagierten Ärzten wurden Arbeitsgruppen, beispielsweise zur IT, Verträgen und Medikamenten, gebildet, die sich zirka neun Monate fast wö- chentlich getroffen haben.

Wie hat sich die Situation seit- her entwickelt? Haben Sie den Eindruck, dass sich die Praxis bei der Bevölkerung des Kitzin- ger Landes bereits gut etabliert hat?

Penzhorn: Die Versorgung der Pa- tienten hat sich in unseren Augen durch das Zusammenspiel zwischen kassenärztlichem Bereitschafts- dienst und Krankenhaus aufgrund der kurzen Wege erheblich verbes- sert. Zwar haben die Patienten, die am Rande unseres Landkreises le- ben, zum Teil deutlich längere An- fahrtswege zu bewältigen, aber die zentrale Position der Bereitschafts- praxis ist auch durchaus als Vor- teil zu sehen, der diesen Nachteil aufwiegt. Die Zahlen der Patien- ten, die die Bereitschaftspraxis in Anspruch nehmen, lassen vermu- ten, dass auch die Bevölkerung die Bereitschaftspraxis gut akzep- tiert.

Wie viele Ärzte übernehmen momentan in der Praxis Bereit- schaftsdienste? Welche Dienst- gruppen waren von der Umstruk- turierung betroffen und wie ha- ben Sie die Umstellung beglei- tet?

Gramlich: Gut 50 Ärzte überneh- men derzeit den Dienst in der Be-

reitschaftspraxis. Zuvor bestan- den fünf Notdienstbereiche, von denen schon einige in Auflösung begriffen waren, da die notwendi- ge Ärztezahl unterschritten wurde.

Betroffen waren die Dienstgrup- pen Kitzingen, Mainstockheim/

Dettelbach/Schwarzach, Wiesent- heid/Geiselwind, Iphofen/Main- bernheim, Volkach/Nordheim/

Sommerach. Zunächst wurde eine Befragung der Mitglieder durchge- führt, ob eine zentrale Bereitschafts- praxis eingerichtet werden sollte.

Dem wurde mit großer Mehrheit zugestimmt. Das weitere Vorge- hen wurde dann von der Planungs- gruppe übernommen, nachdem in einer Mitgliederversammlung des Gesundheitsnetzes Kitzingen eine entsprechende Ermächtigung be- schlossen wurde. Ein Fahrdienst ist installiert und pro halbtägli- chem Bereitschaftsdienst werden durchschnittlich 30 bis 50 Patien- ten versorgt.

Inwiefern kann eine Bereitschafts- praxis dazu beitragen, junge Me- diziner für eine Niederlassung – insbesondere auf dem Land – zu interessieren?

Gramlich: Für die jungen Kollegen bieten die Bereitschaftspraxis und der parallele Fahrdienst den Vor- der Betriebswirt thilo Penzhorn ist seit 2012 Vorstand der Klinik Kitzinger Land und dort unter anderem für die Generalsanierung und zertifizierung des Krankenhauses zuständig.

teil, dass nach Sprechstundenende wirklich die Freizeit beginnt. So sind Beruf und Familie sicherlich besser vereinbar, denn die frühere Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft hat doch manchen abgeschreckt. Zu- dem hat der ärztliche Nachwuchs die Klinik als Sicherheit für unkla- re Fälle vor Ort.

Welche Vorteile ergeben sich aus Ihrer Sicht generell, wenn eine Bereitschaftspraxis an einer Klinik angesiedelt ist? Welche be- sonderen Vorteile bietet die Ko- operation mit Ihrem Haus darü- ber hinaus?

Penzhorn: Durch die Bereitschafts- praxis an der Klinik ist die Kommu- nikation und Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kollegen deutlich intensiver geworden. Das hat auch zur Folge, dass es zeitli- che Verzögerungen bei der Versor- gung der Patienten kaum noch gibt, insbesondere wenn es um die Not- fallbehandlung akut oder schwer erkrankter Mitbürger geht. Die Mög- lichkeit, auch Dienstleistungen des Krankenhauses im ambulan- ten Betrieb wahrzunehmen, bei- spielsweise eine Röntgenuntersu- chung oder Laborbestimmung, ist auch für die Ärzte der Bereitschafts- praxis ein bisher nicht gekannter Vorteil.

Wie oft kommt so etwas vor und wie ist das organisatorisch ge- regelt?

Gramlich: Der Arzt der Bereit- schaftspraxis kann rund um die Uhr Ärzte des Krankenhauses zu bestimmten Fragestellungen kon- sultieren. Dies kommt aber auf- grund der hohen fachlichen Kom- petenz der diensthabenden Kolle- gen der Bereitschaftspraxis eher selten vor. Einer organisatorischen Regelung im eigentlichen Sinne be- darf dies nicht, da es sich um eine kollegiale Zusammenarbeit handelt.

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titeLtHeMa 12

Wie oft passiert es, dass ein Pa- tient aus der Praxis direkt in die Klinik eingewiesen wird?

Penzhorn: Die direkte Einweisung aus der Bereitschaftspraxis in un- ser Krankenhaus liegt allein in der Verantwortung des Arztes der Be- reitschaftspraxis. Patienten, die einer stationären Behandlung be- dürfen, werden direkt im Kranken- haus aufgenommen. Aus den uns

zur Verfügung stehenden Unterla- gen lässt sich aber keine Steige- rung ablesen. Auch dies spricht für die hohe fachliche Kompetenz der Ärzte der Bereitschaftspraxis.

Welche Entlastung spürt die Kli- nik in der zentralen Notaufnah- me seit dem Start der Bereit- schaftspraxis?

Penzhorn: Die ambulante Versor- gung von Mitbürgern des Land- kreises, die außerhalb der Sprech- zeiten der niedergelassenen Kolle- gen ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen wollten, hat spürbar nach- gelassen, da sich diese Patienten

nunmehr in der Bereitschaftspra- xis vorstellen.

Eine Bereitschaftspraxis ist selbstverständlich auch ein un- ternehmerisches Engagement.

Trägt sich die Praxis wirtschaft- lich gesehen?

Gramlich: Für exakte Aussagen sind knapp neun Monate Laufzeit noch zu kurz. Wir gehen davon

aus, dass sich der Bereitschafts- praxisbetrieb wirtschaftlich trägt.

Hilfreich war die Zusammenarbeit von KVB, Gesundheitsnetz und Kli- nik für den Start der Bereitschafts- praxis, insbesondere die Erstaus- stattung bis hin zu Patientenrufan- lage oder dem Druck von Informa- tionsflyern.

Welche organisatorischen Ver- besserungsmöglichkeiten sehen Sie noch? Was sind Ihre Ziele für die nächste Zeit?

Penzhorn: Unser Krankenhaus steht im Moment am Beginn einer Umbauphase, weshalb die Räume,

die der Bereitschaftspraxis zur Ver- fügung gestellt wurden, nur ein Provisorium darstellen. Sobald der Umbau der Zentralen Aufnahme abgeschlossen ist, wird auch die Bereitschaftspraxis dort eine zeit- gemäße Unterbringung erfahren.

Durch diese Modernisierung ver- sprechen wir uns eine noch bes- sere räumliche Trennung der am- bulanten und stationären Versor- gung.

Herr Dr. Gramlich, Herr Penz- horn, vielen Dank für das Ge- spräch!

Interview Markus Kreikle (KVB) Bereitschafts-

praxis und paral- leler Fahrdienst haben die frühe- re Rund-um-die- Uhr-Bereitschaft abgelöst, was gerade auch jun- gen Ärzten hilft, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

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D

ie Trennung von ambulanter und stationärer Behand- lung ist in Deutschland his- torisch gewachsen und wird in kaum einem anderen Land so strikt ge- handhabt. Angesichts der demo- grafischen Entwicklung, des medi- zinisch-technischen Fortschritts, der anhaltend knappen finanziellen Mittel im Gesundheitssystem sowie der Berücksichtigung des Patien- teninteresses ist ein besseres In- einandergreifen der beiden Berei- che jedoch notwendig. Vor allem die aktuellen Entwicklungen (Nach- wuchsmangel, veränderte Gewich- tung der „Work-Life-Balance“), ma- chen eine verstärkte Zusammen- arbeit der beiden Bereiche unab- dingbar.

Hierfür gibt es eine Fülle von Mög- lichkeiten: Mit dem Belegarztsys- tem und verschiedenen Kooperati- onsprojekten, zum Beispiel zur ge- meinsamen Gerätenutzung, bis hin zu Weiterbildungsverbünden, wird die Zusammenarbeit vor Ort be- reits mit Leben gefüllt. Bei einer sachdienlichen Ausgestaltung bie- ten Behandlungsabläufe und Syn- ergien Vorteile, von denen alle Be- teiligten profitieren: die niederge- lassenen Ärzte, die Krankenhäu- ser und nicht zuletzt die Patienten.

Ein bedeutender Versorgungsbe- reich an der Schnittstelle „Praxis/

Krankenhaus“, ist die ambulante Notfallversorgung. Obwohl die Zu-

Siegfried Hasenbein ist Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesell- schaft e. V. (BKG). Im Rahmen unseres Titelthemas berichtet er über die Vernet- zungsmöglichkeiten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung und den

damit verbundenen Vorteilen für alle Beteiligten.

VOn enGeR zUSaMMenaRBeit PROFitieRen

ständigkeit gesetzlich eindeutig bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegt, tragen die Kliniken meist die Hauptlast der Versorgung. Und oh- ne Krankenhäuser würde die am- bulante Notfallversorgung vieler- orts zusammenbrechen. Die daraus resultierenden organisatorischen und personellen Anforderungen sind für die Kliniken erheblich, erst recht in Zeiten des Fachkräfteman- gels, der in den Krankenhäusern so- wohl im ärztlichen als auch im Pfle- gedienst immer deutlicher zutage tritt. Hoch problematisch und für die Kliniken besonders ärgerlich ist das krasse Missverhältnis von Erlösen und Kosten. Die ambulante Notfall- versorgung führt in allen Einrichtun- gen zu Defiziten, die aus Mitteln des Krankenhausträgers ausgeglichen werden müssen. Die Kliniken be- grüßen deshalb, dass der Koalitions- vertrag der Regierungsparteien vor- sieht, die gesetzlichen Rahmenbe- dingungen anzupassen. Angekün- digt wird unter anderem die Pflicht der KVen, mit den Krankenhäusern zu kooperieren. Die BKG und die KVB machen mit dem gemeinsam initiierten Aufbau von Bereitschafts- praxen am Krankenhaus bereits einen ersten Schritt in Richtung einer solchen Kooperation. Mit Pro- jekten wie diesen werden viele ty- pische Vorteile einer Zusammen- arbeit erfüllt: Der Vertragsarzt, der in der Bereitschaftspraxis tätig ist, kann auf die Infrastruktur des Kran- kenhauses zurückgreifen. Im Falle

einer notwendigen stationären Be- handlung kann der Patient nahtlos weiterversorgt werden, die Klinik wird von unplanbaren ambulanten Notfällen entlastet und kann sich gegebenenfalls am Dienstplan der Bereitschaftspraxis beteiligen. Al- lein mit Bereitschaftspraxen am Krankenhaus wird das Problem der ambulanten Notfallversorgung je- doch nicht zu lösen sein. Die Rea- lität des Alltags wird eine neue ge- setzliche Grundlage erfordern. Das Einbeziehen der Krankenhäuser in den Sicherstellungsauftrag und die Vergütung der ambulanten Notfäl- le in den Krankenhäusern werden dabei im Mittelpunkt stehen.

Die künftig engere Vernetzung wird noch eine Fülle von Fragen aufwer- fen, die gemeinsam beantwortet werden müssen. Hierfür sichert die BKG ihre konstruktive Zusam- menarbeit zu.

Siegfried Hasenbein (BKG)

Siegfried Hasen- bein will die Ko- operation von Vertragsärzten und Kranken- häusern - unter anderem durch mehr Kommuni- kation Sektoren übergreifender themen - fördern.

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GeSUndHeitSPOLitiK 14

Ü

ber 800 Fachbesucher aus insgesamt zehn Ländern, davon die meisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, waren ins Münchner Hilton Hotel am Tucherpark gekommen, um sich mit den 150 Referenten in 26 Foren über zukunftsweisende Lösungsansätze aus dem In- und Ausland auszutauschen. Aus KVB- Sicht besonders interessant war die Diskussion zum Thema „Versor- gungssicherheit mit Hausärzten und Spezialisten“, an der neben Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands e. V., und Professor Dr. Andreas Beivers, Studiendekan Gesundheitsökonomie an der Hoch- schule Fresenius in München, auch der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz, teilnahm.

Moderator Christian Bredl, Leiter der TK-Landesvertretung Bayern, eröffnete die Themenrunde mit der Frage, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig eingeleitet werden müssten, um die medizini- sche Versorgung künftig auch au- ßerhalb der Ballungsgebiete sicher- zustellen. Diese Frage müsse man sich auch angesichts der Einfüh- rung des neuen GKV-Versorgungs- strukturgesetzes Teil 2 Anfang Ok- tober stellen. Teil 1, auch als „Land- ärztegesetz“ bezeichnet, habe nach einem aktuellen Gutachten des

Unter diesem Motto fand am 30. September und 1. Oktober in München der 13. Europäische Gesundheitskongress statt. Zahlreiche Experten, darunter die

beiden KVB-Vorstandsmitglieder Dr. Wolfgang Krombholz und Dr. Ilka Enger, nutzten die Gelegenheit zur Teilnahme, um mit Vertretern des in- und ausländi- schen Gesundheitswesens über die aktuelle und künftige Sicherstellung einer urbanen und ländlichen Gesundheitsversorgung zu diskutieren.

GeSUndHeitSVeRSORGUnG in deR Stadt Und aUF deM Land

Sachverständigenrates die Proble- me der Unter- und Überversorgung nicht lösen können. Jetzt werde al- so mit Teil 2 nachgebessert.

ansätze der Raumordnung und aspekte der erreichbarkeit Doch wie definiert man eigentlich Über- oder Unterversorgung? Ein spannendes Thema für Gesund- heitsökonom Professor Dr. Andre- as Beivers. „Wir können Über- und Unterversorgung nur dann richtig messen, wenn wir den Bedarf ken- nen. Doch diesen richtig zu ermit- teln, ist wissenschaftlich äußerst schwierig.“ Für eine Bedarfspla- nung, so Beivers, benötige man ei- ne Raumordnung. Diese sei eng verknüpft mit der Feststellung der Erreichbarkeit und der prospekti- ven Bevölkerungsentwicklung in gewissen Regionen. Nur so könne man möglichst kleinräumig die richtige Kapazität des Bedarfes er- fassen. Doch sei es eine logisti- sche Herausforderung, Ärztinnen und Ärzte – gerade in den ländli- chen Regionen – genau dorthin zu bekommen, wo sie benötigt wür- den. „Allein mit monetären Anrei- zen wird dies nicht gelingen.“ Er sei gespannt, was das GKV-Ver- sorgungsstrukturgesetz Teil 2 hier bewegen werde und ob die Kassen- ärztlichen Vereinigungen dann aus

überversorgten Gebieten Ärzte in unterversorgte Gebiete „verschie- ben“ könnten. „Es dürfte für die KVen schwierig werden, sich hier gegen die Präferenzen ihrer eige- nen Mitglieder zu stellen.“

Dem konnte KVB-Chef Dr. Wolfgang Krombholz nur zustimmen. Eine Berufslenkung der Ärzte in der Art, ihnen vorschreiben zu wollen, an welchem Ort sie sich niederzulas- sen haben, sei völlig undenkbar.

Krombholz wehrte sich dagegen, dass das Problem der Über- und Unterversorgung meist ausschließ- lich der KV angelastet werde. „Die KV soll alles lösen, denn sie ist an allem schuld. Als Vorstand habe ich gelernt, dass die Regeln, die wir einzuhalten haben und die uns ein- engen, ein Ergebnis der Politik sind.“ Die KVB, so Krombholz wei- ter, habe selbstverständlich den gesetzlichen Sicherstellungsauf- trag umzusetzen und hier auch ei- nige erfolgreiche Ansätze auf den Weg gebracht. So habe man die Bedarfsplanung regionalisiert und eine Umstrukturierung des Bereit- schaftsdienstes initiiert. Außerdem würden betroffene Planungsberei- che gezielt gefördert, wobei die För- dermöglichkeiten der KVB stark reglementiert seien. „Die Hand- lungsfähigkeit der KVB ist durch viele zentralistische Vorgaben auf

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KV, Kassen und Wissenschaft gemeinsam an einem tisch: dr.

Wolfgang Kromb- holz, christian Bredl, Professor andreas Beivers und Franz Knieps (von links).

Bundesebene stark eingeschränkt.

Das führt aus meiner Sicht ganz klar zu einer Aufweichung unseres Sicherstellungsauftrags.“

Für Franz Knieps liefern die ganzen Studien, auch die des Sachverstän- digenrates, zum Thema Über-, Un- ter- und Fehlversorgung keine ver- bindlichen Antworten. Im Gegen- teil: „Durch all diese Analysen ist deutlich geworden, dass es keinen Zaubertrick gibt, um den Ärzte- und Pflegekräftemangel in Deutsch- land zu beheben. Deshalb ist auch die Debatte, ob man bestimmte Tätigkeiten der Ärzte auf andere Berufe verlagern kann, notwendig, wenn auch nicht hinreichend, um die aktuellen Probleme zu lösen.“

Wandel der Berufsbilder Damit griff er bereits das Thema einer weiteren Diskussionsrunde am Nachmittag auf, an der auch Dr.

Ilka Enger, zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, teil- nahm. Unter dem Motto „Wandel der Berufsbilder“ wagten die Teil- nehmer eine Prognose, inwiefern sich der drohende Ärzte- und Pfle- gekräftemangel durch die Etablie- rung des sogenannten Physician Assistant (PA) auffangen lasse.

Professor Dr. Achim Jockwig, Vize- präsident der Hochschule Freseni- us, sprach sich deutlich für eine Delegation ärztlicher Leistungen

auf nichtärztliches Personal aus, so dieses dafür im Rahmen eines Bachelorstudiengangs über acht Semester entsprechend ausgebil- det wurde. „Der Physician Assis- tant ist eine qualitativ hochwertige und sinnvolle Ergänzung der Ge- sundheitsberufe. Wir bieten damit einer Generation motivierter jun- ger Menschen die Möglichkeit ei- nes neuen attraktiven Berufsbil- des im Gesundheitswesen und leisten damit einen wichtigen Bei- trag zur Fachkräftesicherung und medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung.“

Der PA könne nicht nur im Kranken- haus delegierte ärztliche Tätigkei- ten ausführen, sondern auch im ambulanten Sektor – zum Beispiel in Ärztehäusern, Medizinischen Versorgungszentren sowie in Haus- und Facharztpraxen – zum Einsatz kommen. In den USA habe sich der PA schon längst bewährt. Und auch in der Schweiz – wie der an- wesende Präsident der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Dr. Jürg Schlup, bestätigte – hat sich das Berufsbild des PA bereits seit Jah- ren erfolgreich etabliert. „Fast alle chronisch Kranken werden bei uns ausschließlich vom Physician Assis- tant betreut und sehen den Arzt gar nicht. Der PA berichtet an ihn, aber bei normalen Verläufen muss dieser nicht einschreiten.“ Der PA, so Schlup weiter, übernehme in

der Schweiz oft auch den Großteil der Anamnese, wobei die Diagnose selbst allein dem Arzt obliege.

Dieser Ansatz ging Dr. Ilka Enger offenkundig zu weit. „Die Anamne- se gehört vollständig in die Hand des Arztes“, so ihr Credo. Zum Arztsein gehöre auch die persönli- che Beziehung zum Patienten. Die Substitution der Ärzte durch Phy- sician Assistants, so Enger weiter, führe dazu, dass Politik, Kassen oder Klinikkonzerne aufgrund wirt- schaftlicher Erwägungen zuneh- mend auf die medizinische Behand- lung Einfluss nehmen würden. „Es mag vielleicht schick und modern sein – und auch ein bisschen be- quem – dass man die schwinden- de Menge an Ärzten einfach durch andere Berufe substituieren will.

Aber meiner Ansicht nach wird dies scheitern.“

Ihre Podiumskollegen sahen dies jedoch anders und kamen zu dem Fazit, dass die Etablierung neuer Berufsbilder im Gesundheitswesen, allen voran die Übernahme ärzt- lich delegierter Leistungen durch Physician Assistants, ein verfol- gungswürdiger Ansatz sei, um den Versorgungslücken der nächsten Jahre ressourcenschonend begeg- nen zu können.

Marion Munke (KVB)

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GeSUndHeitSPOLitiK 16

Frau Dr. Lemmer, wie können Sie im Rahmen Ihrer Initiative die medizinische Versorgung von Flüchtlingen sicherstellen und mit welchen Herausforderungen werden Sie konfrontiert?

In der Erlanger Notunterkunft bie- ten wir Hausärzte mit Unterstüt- zung von BRK- und ASB-Mitarbei- tern eine tägliche Sprechstunde an. Wir arbeiten mit einer Minimal- ausstattung, also nur mit Fieber- thermometer, Ohrspiegel, Blut- druck- und Blutzuckermessgerät, Urin-Stix. Der Beginn unserer Tä- tigkeit war besonders schwierig:

Wir hatten kein Dokumentations- system und waren als Team nicht eingespielt. Sprachliche Hürden mussten überwunden werden, wenn kein Dolmetscher dabei war.

Auch durch die rigide Gesetzge- bung waren wir mitunter einge- schränkt und sind es immer noch.

Zum Beispiel dürfen wir keine Bril- len verordnen oder die Patienten mit Hilfsmitteln wie Unterarmgeh- stützen versorgen. Facharzttermi- ne sind wegen des Transports und der notwendigen Begleitung durch Dolmetscher nach wie vor organi- satorisch aufwendig. Positiv ist, dass viele Ärztemuster gespendet werden. Für alles andere gibt es eine sehr gute Kooperation mit ei- ner nahe gelegenen Apotheke.

Dr. Anke Lemmer, Dr. Markus Beier und Dr. Peter Eggenwirth haben in Erlangen eine Initiative zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen gegründet. Seit Anfang September organisieren die drei Mediziner mit Unterstützung des Arbei- ter-Samariter-Bundes (ASB), des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) sowie ehren- amtlicher Helfer und Dolmetscher in einem improvisierten Sprechzimmer die tägliche medizinische Versorgung vor Ort. KVB FORUM sprach mit Mitinitiatorin Dr. Anke Lemmer.

HinSeHen Statt WeGScHaUen

Was sind die häufigsten Krank- heitsbilder, die Sie bei Asylbe- werbern sehen? Gibt es Proble- me mit der Compliance?

Wir sehen dieselben Krankheitsbil- der wie in jeder „normalen“ Sprech- stunde auch: Infekte der oberen Atemwege, Schmerzen des Bewe- gungsapparats, Hautprobleme, Verletzungen, Anämien, Erschöp- fungszustände – diese sind natür- lich besonders ausgeprägt durch die Strapazen der langen Flucht.

Wir sehen vereinzelt auch Fälle von Scabies. Sehr häufig sind Zahn- probleme, Angstzustände und De- pressionen.

Die Patienten sind insgesamt sehr dankbar für die Behandlung, weil man sich endlich um ihre lange Zeit unzureichend behandelten Krankheiten wie Gelenk- und Rü- ckenschmerzen, Diabetes oder Bluthochdruck kümmert, auch wenn dies unter den vorherrschen- den Gegebenheiten nur behelfs- mäßig möglich ist.

Die meisten Patienten sind sehr ge- duldig und sehen unser Bemühen, zum Beispiel bei der Brillenversor- gung Lösungen für ihre Probleme zu finden. Hier ist es gelungen, über Spenden und Kooperationen mit günstigen Optikern, zu helfen.

In Einzelfällen bleiben die Proble-

me durch die Regelung zur Verord- nung von Heil- und Hilfsmitteln je- doch bestehen.

Wie können Sprachbarrieren – besonders vor dem Hintergrund posttraumatischer Belastungs- störungen – überwunden werden?

Die Sprachbarrieren lassen sich in der Tat nur mit Hilfe von Dolmet- schern überwinden. Akute psychi- sche Notfallbehandlungen sind bislang in der Institutsambulanz des Klinikums am Europakanal möglich. Doch wegen der kurzfris- tigen Unterbringung in der Notun- terkunft wird dies nur vereinzelt in Anspruch genommen. Viele der psychischen Probleme werden wohl direkt mit den Dolmetschern oder untereinander besprochen.

Wie funktioniert die Zusammen- arbeit zwischen Ihrer Initiative und den psychosozialen Bera- tungsstellen, Psychiatern und Sozialpädagogen?

Generell sind in Erlangen alle Diens- te, Ämter und Beratungsstellen sehr gut vernetzt. Wir treffen uns seit Jahren im Rahmen sogenann- ter „Runder Tische“ zu relevanten Themen. Es gibt hier zum Beispiel das „Netzwerk frühe Kindheit“, die AG Hausärzte und Heime, das Be- wegungsprojekt GESTALT für

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Von links:

dr. Markus Beier, Facharzt für all- gemeinmedizin, dr. anke Lem- mer, Ärztin für allgemeinmedi- zin, naturheil- verfahren und Homöopathie, dr. Peter eggen- wirth, Facharzt für allgemein- medizin.

Senioren, ein hausärztliches Pro- jekt zur Palliativmedizin, das Ak- tionsbündnis ambulante Medizin Erlangen und vieles mehr.

Von welcher Seite wünschen Sie sich weitere Unterstützung?

Unserer Ansicht nach wäre grund- sätzlich ein besseres Krisenmana- gement notwendig. Hierfür sind dringend langfristige Planungen seitens der Bayerischen Landesre- gierung, der Bundesregierung und der Europäischen Union erforder- lich. Es müssen Notfallpläne und Strukturen geschaffen werden, auf die man im Bedarfsfall schnell zu- greifen kann, sodass nicht jeder Flüchtlingsstandort jedes Mal neu überlegen muss, was gebraucht wird und wer was leisten kann.

Diese Versorgungsnotwendigkeit ist in aller Offenheit und Öffent- lichkeit zu regeln. Im Grunde be- nötigen wir einen Flüchtlingsgipfel.

Wir halten es für sinnvoll, wenn in jeder zentralen Aufnahmestelle und in jeder Notunterkunft täglich eine hausärztliche Vor-Ort-Sprech- stunde stattfinden würde, am bes- ten im Rahmen einer eigenen Arzt- stelle mit einer medizinischen Fach- angestellten oder einem Rettungs- assistenten. Dadurch wäre die Kontinuität der medizinischen Ver- sorgung besser gewährleistet als in wechselnden Teams. Gut wäre auch eine Liste mit den Namen kooperierender Facharztkollegen, die bereit sind, sich unbürokra- tisch und zeitnah an der Versor- gung zu beteiligen. Außerdem be- nötigen wir dringend Sonderrege- lungen für Schwangere und schwer Kranke, damit diese möglichst rasch die Erlaubnis erhalten, in ei- ne feste Unterkunft umziehen zu dürfen. Bislang ist hierfür als „Lö- sung“ nur die stationäre Unter- bringung erlaubt. In Einzelfällen konnte unbürokratisch geholfen werden.

Wie lässt sich aus Ihrer Sicht das Engagement in Sachen „ärztli- che Versorgung von Flüchtlin- gen“ bei Ihren niedergelassenen Kollegen stärken?

Das Engagement der Kollegen lie- ße sich durch die Information stär- ken, dass es sich hier um eine

„normale“ Sprechstundentätigkeit handelt, die „lediglich“ durch die sprachlichen und räumlich einge- schränkten Untersuchungsbedin- gungen erschwert ist.

Halten Sie die bestehenden Ab- rechnungsmöglichkeiten durch das Asylbewerberleistungsge- setz für ausreichend? Hält sich der bürokratische Aufwand für Sie im Rahmen?

Die Abrechnungsmöglichkeiten durch das Asylbewerberleistungs- gesetz sind ohne die Gebührenzif- fern der psychosomatischen Grund- versorgung nicht ausreichend. Der bürokratische Aufwand ist enorm.

Die Genehmigungsverfahren für alle Untersuchungen, die nicht im Notfall erfolgen und kostenauf- wendiger sind, dauern beispiels- weise mindestens zehn Tage, da mehrere Ämter beteiligt sind.

Welchen Herausforderungen im Umgang mit Flüchtlingen muss sich unsere Gesellschaft Ihrer Ansicht nach in Zukunft stellen?

Uns Erlanger Hausärzten liegt die- ses Thema sehr am Herzen. Auf- grund unserer Erfahrungen im Um- gang mit den Flüchtlingen sind wir der Ansicht, dass deutschlandweit darüber nachgedacht werden muss, mit welcher Haltung wir Menschen, die in ihrem Heimatland nicht mehr leben können, begegnen. Nur mit einer vorausschauenden Planung werden wir künftige Herausforde- rungen meistern können und von diesen spontanen und lokalen Hilfsaktionen wegkommen. Wir benötigen dringend eine Auswei- tung fester und dezentraler Unter- bringungsmöglichkeiten und ein Konzept zur schnellen Integration anerkannter Asylbewerber in un- sere Gesellschaft, einschließlich entsprechender Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Frau Dr. Lemmer, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Marion Munke (KVB)

(18)

GeSUndHeitSPOLitiK 18

M

it rund 150 Teilnehmerin- nen und Teilnehmern, die sich speziell für medizini- sche Forschung, Diagnosefindung und Therapien unter geschlechts- spezifischen Aspekten interessier- ten, war die Fachveranstaltung Gendermedizin gut besucht. Die Gendermedizin ist eine recht junge Wissenschaft, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, wie die wach- sende Anzahl von Studien, Veröffent- lichungen und auch Kongressen zu diesem Thema belegt. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung arbeitet derzeit an einem eigenen Gender- medizin-Modul, das für die Arbeit in den Qualitätszirkeln ab 2015 zur Verfügung steht. Und auch die KVB beschäftigt sich mit dem Thema und hat im März dieses Jahres der Gendermedizin ein eigenes Titel- thema in ihrem Mitgliedermagazin KVB FORUM gewidmet. Auf Initia- tive des StMGP und gemeinsam mit dem Deutschen Ärztinnenbund lud die KVB nun zu einer eigenen Fachveranstaltung ein.

Dr. Ilka Enger, zweite stellvertreten- de Vorsitzende der KVB, übernahm die Begrüßung der Anwesenden und wies unter anderem auf die Unter- schiede zwischen Frauen und Män-

Die Erforschung unterschiedlicher Krankheitsverläufe und Behandlungsstrate- gien bei Frauen und Männern ist das Thema der Gendermedizin. Zwar gibt es keine nach Geschlechtern getrennte Medizin, es ist aber sinnvoll, sich den geschlechtsbedingten Einfluss im medizinischen Alltag bewusst zu machen.

Am 16. September fand zu diesem Thema in der KVB in München eine Fach- veranstaltung mit zahlreichen Experten statt, in deren Rahmen das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ein neues Faltblatt zur Frauengesundheit präsentierte.

FacHVeRanStaLtUnG GendeRMedizin

nern in deren depressivem Verhalten und in der Akzeptanz präventiver Maßnahmen hin. Außerdem sprach sie die Unterschiede in der ge- schlechtsspezifischen Wirkung von Medikamenten an. Die Genderme- dizin, so Enger, trage entscheidend dazu bei, das Geschlecht des Pa- tienten bei Diagnose und Therapie stärker zu berücksichtigen. Gerade in der medizinischen Aus- und Wei- terbildung werde es eine der Heraus- forderungen sein, das Wissen um

die geschlechtsspezifischen Un- terschiede zu vertiefen, damit zu- künftig Ärztinnen und Ärzte schnell und angemessen reagieren könn- ten.

Gendertypische Krankheiten frühzeitig erkennen

Nach Engers Begrüßung präsen- tierte Ministerialdirektorin Ruth Nowak, Amtschefin des StMGP, in Vertretung der kurzfristig verhin- derten Bayerischen Gesundheits- ministerin Melanie Huml das neue Informationsblatt des Staatsminis- teriums: „Frauen – leben gesund länger“. Einige gesundheitliche Ri- siken oder auch Krankheiten be-

träfen überwiegend das weibliche, manche wiederum überwiegend das männliche Geschlecht. Das Wissen über diese Unterschiede könne helfen, manche gendertypi- Vermittelten

zum thema Gen- dermedizin viel Fachwissen (von links): dr. nata-

scha Hess, dr. ilka enger, Ruth nowak, Professor dr.

Manfred Wolfers- dorf, dr. astrid Bühren und dr. Sabine Oertelt-Prigione.

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schen Krankheiten frühzeitig zu er- kennen oder zu vermeiden. Das Faltblatt informiert über frauentypi- sche gesundheitsspezifische Ereig- nisse in jeder Lebensphase und er- klärt, worauf Frauen achten müssen, um möglichst gesund zu bleiben.

Das Faltblatt steht auf der Internet- seite des Staatsministeriums unter www.stmgp.bayern.de in der Rub- rik Frauengesundheit als Down- load zur Verfügung, kann aber auch kostenfrei in gedruckter Form be- stellt und in den Praxen ausgelegt werden.

Gendersensible Sichtweise gefordert

Im Anschluss an die Präsentation des Faltblattes begrüßte Dr. Astrid Bühren, zweite Vorsitzende der KVB- Vertreterversammlung und Ehren- präsidentin des Deutschen Ärztin- nenbundes, die vier eingeladenen Referentinnen und Referenten, alle- samt Fachexperten auf dem Gebiet der Gendermedizin, und hielt zu- nächst selbst einen einführenden Vortrag zum aktuellen Tagesthema.

Sie stellte klar, dass Gendermedi- zin die spezifischen Aspekte der Frauen- und Männermedizin gleich- wertig betreffe – allerdings gäbe es zum Beispiel in wissenschaftlicher Hinsicht noch erheblichen Nachhol- bedarf in der Einbeziehung von weib- lichen Probanden und Patientinnen in medizinische Studien. Die jewei- ligen physischen und psychischen geschlechtsspezifischen Besonder- heiten müssten im ärztlichen Alltag mehr Berücksichtigung finden so- wie der breiten Öffentlichkeit zu- gänglich gemacht werden, da eine gendersensible Sichtweise in na- hezu allen Fachgebieten eine neue Dimension eröffne.

Die erste der vier eingeladenen Referentinnen und Referenten, Dr.

Sabine Oertelt-Prigione, Fachärz- tin für Innere Medizin von der Cha- rité Berlin, stellte anschließend die

Gendermed Datenbank vor. Diese offen zugängliche Datenbank bie- tet nach vorheriger Registrierung unter www.gendermeddb.charite.de eine systematische Zusammenstel- lung von Literatur im Bereich der Gendermedizin. Die erst kürzlich mit dem Max Rubner-Preis für Inno- vationen an der Charité ausgezeich- nete Referentin sprach zudem über Geschlechterunterschiede bei kar- diovaskulärem Risiko, geschlechter- sensible Präventionsansätze und Zukunftsperspektiven.

Gendermedizin ins medizini- sche Regelstudium aufnehmen Ebenfalls aus Berlin angereist war Dr. Natascha Hess, niedergelasse- ne Kardiologin und Gründerin eines fachübergreifenden Qualitätszirkels zum Thema Gendermedizin. Der Schwerpunkt ihres Vortrags lag auf den Geschlechtsunterschieden im Bereich der Herz-Kreislauf-Er- krankungen. Dabei ging sie explizit auf die unterschiedliche Sympto- matik, Diagnostik und Therapie von kardiovaskulären Erkrankungen bei Frauen und Männern ein. Hess plädierte zudem dafür, die Gender- medizin in das medizinische Regel- studium aufzunehmen und in der Facharztweiterbildung zu berück- sichtigen.

Über Genderaspekte in der Psy- chotherapie referierte Professor Dr. Manfred Wolfersdorf. Der ärzt- liche Direktor des Bezirkskranken- hauses Bayreuth und Leiter des

Referats Suizidologie der Deut- schen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosoma- tik und Nervenheilkunde themati- sierte neben der Psychodynamik und Ätiologie einer Depression auch den Bereich Suizid bei De- pressionen.

Der vierte Referent kam aus den Reihen der KVB. Johann Fischaleck, Fachapotheker für klinische Phar- mazie im Referat Vertragspolitik und Arzneimittel, informierte sein

zu später Stunde immer noch inte- ressiertes Publikum über das unter- schiedliche Schmerzempfinden von Frauen und Männern und gab Antworten auf so spannende Fragen wie „Der Herzinfarkt äußert sich bei Frauen anders als bei Männern:

Ist die Pharmakologie daran schuld?“

oder „Nüchtern- und postprandia- ler Blutzucker: Worin unterschei- det sich die Diabetesdiagnostik bei Frauen und Männern?“

Insgesamt konnten die Organisato- ren auf eine gelungene Veranstal- tung mit einem interessanten Pa- ket an Fachvorträgen zurückbli- cken. Die Reaktionen im Publikum waren äußerst positiv. Nach den Vorträgen wurde rege diskutiert und es konnten viele interessante Gespräche geführt sowie neue An- regungen mit nach Hause genom- men werden.

Fabienne Braun (KVB)

das Faltblatt des Bayerischen Staatsministeri- ums für Gesund- heit und Pflege ist unter www.

stmgp.bayern.de in der Rubrik Frauengesund- heit verfügbar.

(20)

BaRRieRen aBBaUen 20

B

rücke oder Treppe: Für Dr.

Judith Maier war das bei der Planung ihres Praxisneu- baus von Anfang an keine Frage.

Als sie sich nach ihrer Facharztaus- bildung an der Universitätsklinik Regensburg entschloss, sich in ih- rem Heimatort Tännesberg in der

nördlichen Oberpfalz niederzulas- sen und die Hausarztpraxis ihres Vorgängers zu übernehmen, war klar: Mit den 30 Stufen zum Praxis- eingang ist Schluss. Und weil auch die sonstigen baulichen Gegeben- heiten ihren hohen Ansprüchen

In unserer Rubrik „Barrieren abbauen“ stellen wir Praxen vor, die – im Großen wie im Kleinen – Wege gefunden haben, um behinderten Patienten den Zugang und Aufenthalt in ihren Räumen zu ermöglichen. Dr. Judith Maier aus Tännes- berg ging sogar noch einen Schritt weiter: Sie entschloss sich, die schwer zugängliche Altbaupraxis ihres Vorgängers durch einen behindertengerechten Neubau zu ersetzen. Und damit baute sie ihren Patienten eine Brücke – und zwar im wahrsten Sinne des Wortes.

„eine BaRRieReFReie PRaXiS WaR FüR MicH ein MUSS“

nicht genügten, machte die junge Ärztin kurzen Prozess und errich- tete einen hellen, freundlichen Neubau mit ebenerdig zugängli- chen Praxisräumen. Seit 1. April 2013 ist die – in jeder Hinsicht barrierefreie Praxis – nun in Be- trieb und wird von den Patienten in der Region dankbar angenom- men. „Das Patientenfeedback ist wirklich außerordentlich gut“, be- richtet die 34-Jährige nicht ohne Stolz. Neben dem Patienten- stamm ihres Vorgängers habe sie rund 40 Prozent neue Patienten hinzugewonnen. Mehr könne sie fast nicht mehr verkraften.

Schon immer hatte Dr. Judith Maier ein besonderes Verhältnis zu Men- schen mit Behinderung. „Mein Zwillingsbruder erkrankte in jun- gen Jahren schwer. Sein Zustand hat sich im Laufe der Zeit stark ver- schlechtert. Vor seinem Tod war er hemiparetisch, taub und zuletzt auch blind. Für meine Eltern und mich war es stets ein ungeheurer Kraftakt, ihn in eine nicht behin- dertengerechte Arzt- oder Physio- therapeutenpraxis zu bringen. Auf- grund dieser Erfahrung stand für mich immer fest, dass meine eige- ne Praxis unbedingt barrierefrei sein muss.“

Barrierefreie ideen ästhetisch umgesetzt

Über eine kleine bogenförmige Brücke gelangen die Patienten von Dr. Judith Maier in ihre Praxis. Die- se einfache Zugangsmöglichkeit hat sich nicht nur für ältere, gebrechli- che, mobilitätseingeschränkte Pa- tienten und Rollstuhlfahrer bes- tens bewährt, sondern auch für Mütter mit Kinderwägen, Sanitäter mit Tragen für Krankentransporte oder Paketzusteller. „Die Brücken- lösung passt sehr gut zum archi- tektonisch-ästhetischen Gesamt- konzept des Gebäudes und war von den Kosten her mit alternativen Stufenlösungen vergleichbar“, so die Fachärztin für Innere Medizin.

Der Empfangstresen der Praxis ist bewusst zweigeteilt und hat einen erhöhten Bereich für stehende Pa- tienten und einen niedrigen für Rollstuhlfahrer, die so direkt von der Eingangstür aus mit den Pra- xismitarbeiterinnen Blickkontakt aufnehmen können. „Wir halten im Übrigen auch einen Rollstuhl und Krücken bereit, um im Bedarfsfall gebrechlichen oder gehbehinder- ten Menschen schon beim Aus- steigen aus dem Auto behilflich sein zu können.“

dr. Judith Maier lebt ihren traum von einer barrie-

refreien Land- arztpraxis.

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