• Keine Ergebnisse gefunden

Zahlen aus dem Haushaltsplan 2017-2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zahlen aus dem Haushaltsplan 2017-2018"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ordentliche Erträge

% %

Erträge aus Kirchensteuern 541.370.000 92,0 539.080.000 91,9

Zuschüsse von Dritten 24.587.700 4,2 24.966.700 4,3

Sonstige ordentliche Erträge 22.262.300 3,8 22.543.300 3,8

Summe Erträge 588.220.000 100,0 586.590.000 100,0

Zahlen aus dem Haushaltsplan 2017/2018

der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

2017 2018

Erträge aus Kirchensteuern

92,0 %

Zuschüsse von Dritten 4,2 %

Sonstige ordentliche Erträge

3,8 %

Ordentliche Erträge Haushaltsjahr 2017

(2)

Ordentliche Aufwendungen (nach Handlungsfeldern)

% %

Leben in den Gemeinden, Pfarrdienst 389.303.600 67,5 404.590.700 68,2 davon:

Zuweisung an Kirchengemeinden und Kirchenkreise, u.a.

156.610.600 153.080.600

Pfarrbesoldung, Aus- und Fortbildung 186.888.800 193.619.500 Bauinstandhaltung, v.a. der Kirchen und

Kapellen

23.864.200 34.847.600

Gesamtkirchliche Aufgaben, EKD, Ökumene

40.522.400 7,0 40.693.800 6,9

Religionsunterricht, Evangelische Schulen, Bildung

14.751.300 2,6 14.633.000 2,5

Diakonie, Gesellschaft, Umwelt, Medien 49.626.400 8,6 49.309.100 8,3 Finanz- und Immobilienwirtschaft,

Versicherungen

46.293.000 8,1 46.626.700 7,9

Leitung und zentrale Verwaltung 36.028.300 6,2 37.181.700 6,2

Summe Aufwendungen 576.525.000 100,0 593.035.000 100,0

2017 2018

Leben in den Gemeinden, Pfarrdienst

67,5 %

Gesamtkirchliche Aufgaben, EKD,

Ökumene 7,0 %

Religionsunterricht, Evangelische Schulen,

Bildung 2,6 %

Diakonie, Gesellschaft, Umwelt, Medien

8,6 %

Finanz- und Immobilienwirtschaft,

Versicherungen 8,1 %

Leitung und zentrale Verwaltung

6,2 %

Ordentliche Aufwendungen Haushaltsjahr 2017

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 42 GemHVO) des Vorjahres; entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173; bei erstmaliger Aufstellung des Haushalts

Zur Umsetzung des zentralen Cash- managements wird die Senatorin für Finanzen nach Zustimmung durch den Haus- halts- und Finanzausschuss für den jeweiligen Einzelfall

Einsparungen bis zur Höhe von 100.000 EUR sind mit Zustimmung der Senatorin für Finanzen und darüber hinaus nur mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses zulässig.

Der Produktbereich beinhaltet die Leistungen der Landeszentrale für politische Bildung und der Weiterbildung nach Weiterbildungsgesetz (Angelegenheiten der politischen, beruflichen

Über die Aufhebung der Sperre entscheidet die Senatorin für Finanzen nach Vorlage der Planungsunterlagen gem.. Über die Aufhebung der Sperre entscheidet die Senatorin für Finanzen

- Gewährleistung einer hohen Qualität von Lehre und Studium durch Aufbau hochschulinterner Qualitätssicherungssysteme - Effektive Ausbildung von Studierenden.. - Förderung

Sicherstellung einer nachhaltigen Mobilität für Menschen und Güter im Rahmen der Daseinsfürsorge für das Land Bremen und Stadtgemeinde Bremen zur Erreichung der

Mit dem Ortsgesetz über die Errichtung des Sondervermögens Gewerbeflächen vom 20.03.2003, zuletzt geändert am 24.01.2012 wurden dem Sondervermögen rückwirkend zum 01.01.2003 die