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2. Dresdner Medizin-rechtssymposium

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Academic year: 2022

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tigt zur lang andauernden Verbrei- tung der Brennhaare mit dem Luft- strom kommen, deshalb sollte die Bekämpfung Fachleuten vorbehalten bleiben. Wenn ein Biozid-Produkt indikationsgerecht eingesetzt wer- den soll, ist zu beachten, dass die Mittel, die im Rahmen des Biozid- rechts verfügbar sind, zum Teil andere sind als jene, die im Rahmen des Pflanzenschutzes eingesetzt wer- den. Nach Maßgabe von § 16 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung ist der Einsatz von chemischen Bekämp- fungsmitteln zu beschränken, die BAuA empfiehlt zusätzliche flankie-

rende Maßnahmen, wie zum Bei- spiel:

■ zeitlich beschränktes Zugangsver- bot zu betroffenen Waldgebieten oder Hinweis-/Warntafeln, die über möglichen Kontakt mit Brennhaaren und Verhaltensmaß- nahmen bei Kontakt informieren,

■ eine zielorientierte Aufklärung der Öffentlichkeit,

■ mechanisches Entfernen (zum Beispiel Absaugen durch Spezial- firmen).

Weitere Auskünfte über zu verwen- dende chemische Bekämpfungsmit-

tel sowie deren Stoff- und Zulas- sungsmerkmale sind der eingangs zitierten Informationsbroschüre der BAuA zu entnehmen.

Literatur beim Verfasser Anschrift der Verfasser:

Dr. Thomas Knetschke SG Amtsärztlicher Dienst Landratsamt Bautzen Gesundheitsamt Postadresse: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Telefon: 03591 5251-53112 Telefax: 03591 5250-53112 E-Mail: Thomas.Knetschke@lra-bautzen.de

Originalie

348 Ärzteblatt Sachsen 8 / 2013

Abb. 3: Steckbrief Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea)

Abb. 4: Lepidopterismus („Raupendermatitis“)

Abb. 5: Rechtsgrundlagen

2. Dresdner Medizin- rechtssymposium

Am 25. und 26. Oktober 2013 findet das 2. Dresdner Medizinrechtssym- posium der Dresden International University in der Sächsischen Landes- ärztekammer statt. Interdisziplinär und praxisorientiert werden fol- gende sieben Themenbereiche disku- tiert:

■ Betreuungsrecht / Zwangsbehand- lung,

■ Bewältigung von Hygieneverstö- ßen,

■ Verkammerung der Pflegeberufe in Deutschland,

■ Korruptionsprävention im Ge - sundheitswesen,

■ Rechtliche und ökonomische Aspekte sektorübergreifender Ver- sorgungsformen,

■ Aktuelle datenschutzrechtliche Problemstellungen,

■ Nichtindizierte Heileingriffe.

Das Symposium wird bereits zum zweiten Mal gemeinsam von der Dresden International University und

„Förderverein Medizinrecht der Dres-

den International University e.V.“

organisiert. Die Teilnahmegebühr liegt zwischen 150 und 350 Euro.

Ausführliche Informationen (Pro- gramm, Ablauf, Anmeldung, Organi- satorische Hinweise) finden Sie hier:

www.di-uni.de/.

Ass. jur. Michel Schulte Westenberg Hauptgeschäftsführer

Referenzen

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