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die Einführung des Deutschunterrichts ab der dritten Klasse wie im Kanton Neuenburg auf das Jahr 2002 zu verschieben, damit die Lehrkräfte entsprechend vorbereitet und ausgebildet werden können

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M 049/2001 ERZ 16. Mai 2001 48C

Motion

1632 Aellen, Tavannes (PSA)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 02.04.2001

Einführung von Frühdeutsch ab August 2001

Die Erziehungsdirektion will ab August 2001 Frühdeutsch für Drittklässlerinnen und Dritt- klässler einführen.

Die Mitglieder des «Syndicat des Enseignant(e)s du Jura bernois» haben dieses Projekt im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens abgelehnt, weil diese wichtige Reform übereilt und ziemlich unprofessionell durchgeführt wird.

Die Ablehnung erklärt sich mit den gegenwärtigen Ungewissheiten und Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einführung von Frühdeutsch an den Schulen. Die frankophonen Lehrkräfte sind nicht mehr bereit, überstürzt neue Methoden anzugehen, sei es in den Fä- chern Deutsch, Französisch, Mathematik oder in anderen Fächern und Bereichen, wie dies in den vergangenen Jahren oft der Fall war. So fehlte beispielsweise zu Beginn des Schul- jahres sehr oft das Unterrichtsmaterial oder die Weiterbildung erfolgte erst während des Schuljahres.

Die Lehrkräfte möchten in Zukunft gründlich und professionell weitergebildet werden, um diese neue und ihnen unbekannte Methode des Deutschunterrichts einführen zu können.

Sie lehnen es auch ab, dass der neue Deutschunterricht zu Lasten des Französisch- oder NMM-Unterrichts gehen soll.

Der Regierungsrat wird daher beauftragt:

1. die Einführung des Deutschunterrichts ab der dritten Klasse wie im Kanton Neuenburg auf das Jahr 2002 zu verschieben, damit die Lehrkräfte entsprechend vorbereitet und ausgebildet werden können;

2. keine Französischstunden zu Gunsten des Deutschunterrichts abzubauen;

3. nichts an den NMM-Lektionen zu ändern, sondern nach anderen Lösungen für den Fremdsprachenunterricht zu suchen und wenn nötig die Lektionenzahl um eine Stunde zu erhöhen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 05.04.2001

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Antwort des Regierungsrates Einleitung

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Die Vorverlegung des Deutschunterrichts ist Teil des Willens, den Fremdsprachenunterricht und insbesondere den Unterricht der Partnersprache zu stärken. Dieser Wille gründet auf den Empfehlungen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), und der Beschluss wurde im Rahmen der Koordination zwischen den französischsprachigen Kantonen gefällt. Publiziert wurde er im «Feuille officielle scolaire» (Amtliches Schulblatt) Nr. 10 vom 13. Oktober 1999 sowie im «Feuille officielle scolaire» Nr. 2 vom 15. Februar 2001.

Die Vorteile eines vorgezogenen Unterrichts sind vielmehr die Haltung gegenüber Fremd- sprachen sowie die Motivation, diese zu erlernen, als die rein sprachlichen Aspekte. Nach Aussagen von Jean-Bernard Lang, Co-Autor der beiden Lehrmittel «Wir sprechen Deutsch» und «Cours romand», haben 9-jährige Kinder keinerlei Vorurteile gegenüber der deutschen Sprache, und sie sind in diesem Alter fähig, ein neues phonologisches System aufzunehmen und grosse Anstrengungen zu leisten, die sie nicht entmutigen.

Zu den Punkten der Motion

1. Die Erziehungsdirektion trägt der Sorge um eine zusätzliche Ausbildungszeit für die betroffenen Lehrkräfte Rechnung und hat daher beschlossen, der Forderung des Motionärs nachzukommen, die Einführung des Deutschunterrichts ab der dritten Klasse auf den 1. August 2002 zu verschieben. Um den interessierten Schulen, die sich bereits entsprechend vorbereitet haben, dennoch eine unverzügliche Einführung des Deutschunterrichts zu erlauben, wird die Möglichkeit, den Deutschunterricht für Drittklässlerinnen und Drittklässer ab August 2001 zu beginnen, aufrecht erhalten.

Die didaktische Ausbildung wird wie vorgesehen erfolgen.

2.+3. Die Stundenplanänderung von 1996 verfolgte zwei Ziele. Einerseits sollte das Pensum der Schülerinnen und Schüler reduziert werden, da es nach Ansicht der Eltern, Lehrkräfte und Schulbehörden eine Überforderung für die Schulkinder darstellte. Andererseits sollte sich die Herabsetzung der Lektionenzahl auf die Staatsrechnung auswirken. Auf Primarstufe blieb die Anzahl der Lektionen jedoch unverändert.

Die heutigen Änderungen des Stundenplans sind als Übergangslösung zu betrachten, da die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Westschweizer Rahmenlehrplan (plan d’études cadre romand, PECARO) zu einer grundlegenden Überarbeitung des Lehr- und Stundenplans führen werden. Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Empfehlungen der Kommission für Lehrplan- und Lehrmittelfragen der französischsprachigen Volksschule (COMEO) hält die Erziehungsdirektion an der Einführung des Deutschunterrichts ab der 3. Klasse mit gleichzeitiger Kürzung des Französischunterrichts um eine Wochenlektion fest.

Um zu verhindern, dass sich die Deutschlektion zu sehr auf den Französischunterricht der 3. Klasse auswirkt, wird die COMEO entsprechende Empfehlungen erlassen.

Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat:

- Annahme von Punkt 1 der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

- Ablehnung der Punkte 2 und 3 An den Grossen Rat

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