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Sitzungstitel7 2012.1218 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 25. März 2013

Erziehungsdirektion

52 2012.1218 Motion 209-2012 Schärer (Bern, Grüne) Plafonierung der Studiengebühren

Vorstoss-Nr: 209-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 12.09.2012

Eingereicht von: Schärer (Bern, Grüne) (Sprecher/ -in)

Imboden (Bern, Grüne) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 30.01.2013

RRB-Nr: 109/2013

Direktion: ERZ

Plafonierung der Studiengebühren

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Änderung der gesetzlichen Grundlagen dahinge- hend vorzubereiten, dass die Studiengebühren an den drei Berner Hochschulen höchstens 750 Franken betragen.

Begründung:

Die Hochschulgesetze geben den Rahmen für die Studiengebühren vor. Heute ist dies eine Bandbreite von 500 bis 1000 Franken, die vom Regierungsrat konkretisiert wird. Im Rahmen des Entlastungspakets 2012 wurden die Studiengebühren im Kanton Bern um 150 Franken erhöht und der zusätzliche Betrag beim Kantonsbeitrag an die Hochschulen gespart. Von Regierungsrat und Grossem Rat wurde damals argumentiert, diese Erhö- hung sei gerade noch vertretbar.

Studiengebühren sind – nebst den Lebensunterhaltskosten – die grösste finanzielle Hürde für die Aufnahme eines Studiums. Dabei haben sie keinen Zusammenhang mit der fachli- chen Eignung. Studierende der Universität Bern verfügen im Schnitt über 1650 Franken pro Monat, jene der Berner Fachhochschule über knapp 1500. 85 Prozent (Universität) bzw. 80 Prozent (Fachhochschule) der Berner Studierenden arbeiten heute während ihres Studiums zur Finanzierung desselben und verdienen durchschnittlich 710 Franken im Mo- nat.

Heute machen die Studiengebühren jährlich ein Monatsbudget der Studierenden aus. Je- ne, die ihre Ausbildung grossteils selbst finanzieren, müssten noch mehr arbeiten. Dies betrifft vor allem Studierende aus sozial schwachen Verhältnissen und aus dem Mit- telstand sowie jene, die ihr Studium nicht über den klassischen Weg – die gymnasiale Ma- turität – aufnehmen.

Eine weitere Studiengebührenerhöhung wäre deshalb sozial nicht verkraftbar. Viele Ju- gendliche aus sozial schwachen Verhältnissen und aus dem Mittelstand würden nicht stu- dieren. Der Zugang zur Bildung im Kanton Bern wäre nicht mehr gewährleistet.

Deshalb sind 750 Franken genug! Diese Motion will die Chancengleichheit beim Zugang zur Hochschulbildung sichern. Durch die Plafonierung auf den heutigen Zustand kann ver-

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hindert werden, dass zukünftig talentierte junge Menschen mit einem bescheidenen finan- ziellen Hintergrund von einem Studium abgehalten werden.

Antwort des Regierungsrates

Die drei Hochschulgesetze (Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität, UniG;

BSG 436.11, Gesetz vom 19. Juni 2003 über die Berner Fachhochschule, FaG; BSG 435.411 und Gesetz vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule PHG; BSG 436.91) sehen für die Studiengebühren einen Rahmen von 500 bis 1000 Franken pro Semester vor. Dieser Rahmen wurde mit der Revision vom 29. Novem- ber 2000 festgelegt (indirekte Änderung von UniG, FaG und PHG mit dem Gesetz über die Änderung von Vorschriften über Schulgelder und Studiengebühren; BAG 01-43). Ziel der Revision war eine Harmonisierung der Schulgelder und Studiengebühren auf der Tertiär- stufe. Anlässlich der parlamentarischen Debatte wurde dargelegt, dass der Gebührenrah- men bewusst weit gefasst worden sei. Ein engerer Rahmen führe dazu, dass bei nötigen Gebührenanpassungen jeweils das Gesetz geändert werden müsse. Der Grosse Rat sprach dem Regierungsrat das Vertrauen aus, dass die Höhe der Gebühren jeweils mass- voll bestimmt wird (siehe hierzu Tagblatt des Grossen Rates, Septembersession 2000).

Im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Finanzhaushalts beschloss der Regie- rungsrat im November 2011 für die drei Berner Hochschulen eine Erhöhung der Studien- gebühren von 600 auf 750 Franken pro Semester. Die vorangehende Gebührenerhöhung lag zu diesem Zeitpunkt bei der Universität mehr als 13 Jahre und bei der Berner Fach- hochschule mehr als 7 Jahre zurück. Angesichts der Finanzlage des Kantons und der dro- henden Sparmassnahmen bei den Hochschulen muss diese Gebührenerhöhung als ver- hältnismässig und massvoll bezeichnet werden. Sie wurde in der Novembersession 2011 denn auch mit einer klaren Mehrheit im Grossen Rat unterstützt. Weitere Gebührenerhö- hungen sind derzeit nicht geplant.

Aufgrund der Motion soll der Regierungsrat nun eine Revision der drei Hochschulgesetze vorbereiten mit dem Ziel, für Studiengebühren die Höchstgrenze bei den aktuellen 750 Franken pro Semester zu fixieren. Wie bereits dargelegt, hat der Regierungsrat seit der Einführung des heute gültigen Rahmens bei der Gebührenerhöhung ausserordentliche Zurückhaltung an den Tag gelegt. Dieselbe Zurückhaltung wird er auch in Zukunft aus- üben. Das Gesetz muss aber weiterhin einen Rahmen vorsehen, der zwingende Not- massnahmen nicht ausschliesst und das Ziel der Revision von November 2000, die Har- monisierung der Schulgelder und Studiengebühren, nicht wieder in Frage stellt.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsidentin. Die Motion wird von der Mitmotionärin Imboden vertreten.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Nachdem wir vorhin über Stipendien für die Berufsausbildung diskutierte haben, geht es in der vorliegenden Motion um die Hochschulen des Kantons Bern. Was will die Motion? Sie möchte, dass in den zuständigen Gesetzen, dem der Uni, dem der Fachhoch- schulen und dem der PH, festgelegt wird, dass die Studiengebühren auf 750 Franken plafoniert werden. Wir erinnern uns: Der Grosse Rat hat die Studiengebühren der Studierenden auf Anfang 2012 erhöht. Die Studierenden wehrten sich damals dagegen, sie sammelten mehr als 5000 Unterschriften für eine Petition. Die Motion will den damaligen Entscheid nicht rückgängig ma- chen. Das möchte ich betonen. Sie will jedoch eine Plafonierung, damit der letzten Erhöhung, die vorgenommen wurde, keine weiteren folgen. Auch wenn der Regierungsrat die Motion leider ab-

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lehnt, sind wir froh, dass er wenigstens schreibt, es seien vorläufig keine weiteren Gebührenerhö- hungen geplant. Uns ist es trotzdem ein Anliegen, das auch im Gesetz zu fixieren. Die Hochschul- gesetze geben den Rahmen vor, wie die Studiengebühren festgelegt werden. Heute ist es eine Bandbreite von 500 bis 1000 Franken. Derzeit liegen die Gebühren genau in der Mitte. Hier hat der Regierungsrat die Kompetenz zu konkretisieren. Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2012 wurden die Studiengebühren erhöht, und wir erinnern uns, dass wir bereits im vorliegenden Budget bei den Hochschulen Sparmassnahmen vornehmen mussten, die sehr schwierig sind. Ins- gesamt wird von einem Paket von 8 Mio. Franken gesprochen, die bei den Hochschulen reduziert werden mussten. Uns ist es ein Anliegen, dass bildungspolitisch die Studierenden nicht weiterge- hend belastet werden. Die Studiengebühren sind für die Studierenden neben den Lebenshaltungs- kosten der grösste finanzielle Ausgabenposten. Ich kann es nachvollziehen, dass für viele von uns ein paar hundert Franken nicht nach wahnsinnig viel Geld klingen. Wenn man aber weiss, dass Studentinnen und Studenten an der Uni pro Monat 1650 Franken zur Verfügung haben, Fachhoch- schülerinnen und Fachhochschüler knapp 1500 Franken, dann machen höhere Studiengebühren eben doch einen Unterschied. 80 respektive 85 Prozent der Studierenden arbeiten neben dem Stu- dium, und höhere Studiengebühren führen bei den meisten dazu, dass sie mehr Erwerbsarbeit leis- ten müssen und dass damit ihr Studium verlängert wird. Gerade für Studierende aus sozial schwä- cheren Verhältnissen sind das oft schwierige Situationen. Es reicht knapp nicht für Stipendien, aber es ist dennoch einschränkend, wenn man weniger Geld zur Verfügung hat.

Fazit: Die vorliegende Motion, die wir Ihnen gern zu Unterstützung empfehlen, möchte eine Plafo- nierung bei diesen 750 Franken, beim aktuellen Status quo, sodass wir jungen Menschen, die eine Ausbildung im Tertiärbereich absolvieren, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten weiterhin die Chance geben, nicht mit weiteren Gebührenerhöhungen rechnen zu müssen. Das wäre bil- dungspolitisch sinnvoll. Wir haben in anderen Kantonen und konkret bei der ETH sowohl in Lau- sanne wie auch in Zürich in den letzten Wochen miterlebt, dass die Studiengebühren erhöht werden sollten. Sehr schnell setzten sich alle Parteien – ich betone: alle Parteien inklusive SVP, CVP, links- grün sowieso – dafür ein, dass diese Studiengebühren nicht erhöht werden. Das ist aus meiner Sicht ein deutliches Signal, dass der Plafond erreicht ist. Die Studierenden haben im Moment auch eine Petition am Laufen, die ich Ihnen ans Herz legen möchte. Sie legt den Fokus auf die Frage, ob die Finanzierung unserer Hochschulen ins politische Bewusstsein ruft, dass es Geld für unsere Ausbildung braucht. Oft wird gesagt, Bildung sei unsere einzige natürliche Ressource. Die Jugend ist es, welche die Bildung und unsere Zukunft gestalten kann. Mit dieser Motion möchte ich ein Sig- nal setzen, damit die Studiengebühren nicht erhöht werden und die Bildungspolitik im Kanton Bern für alle offen bleibt. Ich danke herzlich für Ihre Unterstützung.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Die Motion «Plafonierung der Studiengebühren» setzt ein deut- liches Zeichen: Der Kanton Bern soll auch in Zukunft ein attraktiver Bildungskanton auf der Tertiär- stufe bleiben. Es muss doch das Ziel sein, dass auch in Zukunft die talentiertesten und fähigsten jungen Menschen an unseren Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen studieren. Diese Zielsetzung wird aber nur erreicht, wenn sich alle Jugendlichen, welche die Vor- aussetzungen erfüllen, ein Studium auch leisten können. Das Stichwort ist Chancengleichheit. Das ist bereits heute nur beschränkt der Fall. Mit den heutigen Studiengebühren von 750 Franken pro Semester liegt der Kanton Bern gegenwärtig im oberen Mittelfeld der Hochschulgebühren in der Schweiz. Während die Gebühren in der Westschweiz bedeutend niedriger sind – im Kanton Genf zum Beispiel bei 500 Franken –, gehört der Kanton Bern unterdessen zu den teuersten Kantonen.

Ein Ausreisser nach oben ist die HSG St. Gallen, aber dort gelten wohl andere Grundsätze. Meine Vorrednerin, Natalie Imboden, sagte, dass Studiengebühren nur ein Faktor der Lebenshaltungskos- ten der Studierenden sind. Das geht bei der ganze Geschichte wohl etwas vergessen. Gemäss Be- rechnungen der Universitäten kommt es auf die Lebenshaltungskosten je nach Studienort und selbstverständlich auch auf die persönlichen Ansprüche an. Die Gesamtkosten schwanken zwi- schen 21 000 und 31 000 Franken pro Jahr. Da können wir selbst ausrechnen, was das kostet. Was mich ebenfalls stört: Bereits bei der letzten Studiengebührenerhöhung mussten ausgerechnet die Studierenden – und damit meine ich vor allem deren Eltern – einen Beitrag an die Sanierung des Staatshaushalts leisten. Aus meiner Sicht ist das kurzsichtig und widerspricht auf krasse Weise dem Slogan «Bildung ist der einzige Rohstoff unseres Landes». Wenn man landauf, landab Reden zur Bildungspolitik beiwohnt, ist das vermutlich das meistverwendete Zitat – aber eben nur in den Sonn- tagsreden. Wenn es um den Tatbeweis geht, ist es weniger der Fall. Heute kann der Grosse Rat ein Zeichen für die Studierenden setzen, indem er diese Motion überweist. Die SP-JUSO-PSA-Fraktion

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unterstützt sie grossmehrheitlich.

Thomas Brönnimann, Mittelhäusern (glp). Ich muss die Kollegin Imboden enttäuschen: Die glp- CVP-Fraktion kann diese Motion nicht unterstützen. Wieso? Res Blaser versuchte vorhin bereits wieder, es so darzustellen, als ob die Befürworter der Motion für Bildung seien und wer dagegen ist, gegen Bildung. Ich glaube, auch im vorliegenden Fall ist es etwas komplizierter. Ganz bewusst wur- de diese Bandbreite in das Hochschulgesetz aufgenommen, um dem Regierungsrat diesen Spiel- raum zu geben. In seiner Antwort schreibt der Regierungsrat vollkommen zu Recht, dass er mit die- sem Spielraum sehr sorgfältig umgeht. Häufig werden hier persönliche Erfahrungen zum Besten gegeben. Ich kann das auch machen. Auch ich habe an der Uni Bern studiert und war Werkstudent, ohne Stipendien. Die Semestergebühren taten weh, aber sie waren nicht der entscheidende Faktor.

Es gab viel wichtigere Faktoren, zum Beispiel die Miete. Wenn man eine Arbeit schreiben musste, war für mich auch immer ein Faktor, ob man jemanden findet, der die Arbeit betreut, also der Betreuungsfaktor, um effizient studieren zu können. Heute wäre, wie man hört, sicher die Verschu- lung des Universitätsstudiums ein Thema, die es immer schwieriger macht, im Bologna-System noch als Werkstudent tätig zu sein – zumindest, ohne dass die Studienzeit verlängert wird. Und das wird sie offenbar, obwohl man sich vom Bologna-System kürzere Studienzeiten erhoffte hatte. Item, das wäre ein anderes Thema. Wir hatten uns vom Bologna-System viel erhofft, und nichts davon ist eingetroffen – stattdessen einiges von dem, was wir befürchtet hatten.

Die glp-CVP-Fraktion nimmt hier das kleine Tabu in den Mund: Wir wären sogar bereit, darüber zu diskutieren, ob man angesichts der Rahmenbedingungen nicht eine Erhöhung der Studiengebühren ins Auge fassen müsste, und zwar bis ans obere Ende der Bandbreite von 1000 Franken. Was wir uns dafür wünschen würden, ist leider nicht Gegenstand dieser Motion. Vielleicht finden sich noch Interessierte, eine Motion einzureichen, die in diese Richtung geht. Wir würden uns wünschen, dass das Geld, vielleicht etwa 5 Mio. Franken, in der Uni bleibt, wenn die Studiengebühren plötzlich an- gehoben werden. Das wäre ein Wunsch an den Erziehungsdirektor, vielleicht kann er sich dazu äussern. Es gab bekanntlich eine Studie, die zeigt, dass Geld, das wir in die Uni investieren, gut investiertes Geld ist: Davon kommt etwas zurück. Ich glaube, wir könnten den Studenten eine Stu- diengebührenerhöhung zumuten, jedoch nur, wenn sie die Gewissheit haben, dass dieses Geld im Unibudget bleibt und dass nicht gleich im entsprechenden Ausmass beim Unibudget gekürzt wird.

Ueli Spring, Lyss (BDP). Ich kann mich sehr kurz fassen: Wir gehen mit der Antwort des Regie- rungsrats auf diese Motion vollumfänglich einig. Der Rahmen ist gegeben, und in diesem Rahmen bewegen sich die Studiengebühren. Sie sind noch nicht am obersten Rand davon. Es gibt keinen Grund, die geforderte Plafonierung vorzunehmen. An den steigenden Studierendenzahlen ist zu- dem ersichtlich, dass die Studiengebühren nicht den Ausschlag geben, ob jemand studiert oder nicht. Das ist sicher nicht der Hauptgrund. Die Zahlen sind klar steigend. Aus diesen Gründen bean- tragt die BDP-Fraktion, den Vorstoss abzulehnen.

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Ich kann mich Grossrat Brönnimann anschliessen: Ich war ebenfalls Werkstudent und finanzierte mein Studium vollumfänglich selbst, ohne irgendwelche Stipendien und ohne Unterstützung meiner Eltern. Die EVP-Fraktion lehnt die Motion ab, und zwar, weil wir den Eindruck haben, sie sei, aus einem anderen Blickwinkel gesehen, unfair. Sie ist unfair gegenüber anderen Bereichen in der Bildung, die in den nächsten Jahren werden sparen müssen.

Aus unserer Sicht wäre es die Bevorteilung und Privilegierung eines bestimmten Bereichs, nämlich des Hochschulbereichs, wenn dort eine Plafonierung stattfinden würde. Wir müssen uns bewusst sein, dass in den nächsten Jahren auch der Bildungsbereich bei den Sparmassnahmen noch mehr zur Kasse gebeten werden wird. Man wird Opfer bringen müssen, auch im Hochschulbereich. Dass wir im Gesetz ähnliche Formulierungen bereits haben, sehe wir zum Beispiel im Musikschulgesetz:

«Zur Erhaltung eines ausgeglichenen Finanzhaushalts» soll der Kanton Beiträge an Musikschulen plafonieren können. Auch dort besteht bereits eine Ungleichbehandlung oder eine ungerechte Be- lastung gewisser Familien. Ich sehe nicht ein, weshalb der Hochschulbereich davon ausgenommen werden soll, indem die Studiengebühren plafoniert werden sollen.

Ein zweiter Punkt: Wir erachten die aktuelle Situation im Gesetz mit dem Kostenrahmen von 500 bis 1000 Franken als vernünftig und nachvollziehbar. Ich kann mich auch da Grossrat Brönnimann an- schliessen: Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass für einen Studenten die Erhöhung der Stu- diengebühren von beispielsweise 100 Franken pro Semester den Ausschlag geben könnte, um ein Studium nicht mehr weiterführen zu können. Das kann nicht entscheidend sein. Da muss man ledig-

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lich zwei- oder dreimal weniger in den Ausgang gehen, und dann hat man die 100 Franken wieder drin. Wir lehnen die Motion ab: Wir sind auch im Sinn einer Gleichbehandlung mit anderen Berei- chen, welche Sparmassnahmen über sich ergehen lassen müssen, gegen die Plafonierung von Studiengebühren.

Lars Guggisberg, Kirchlindach (SVP). Die Motionärinnen verlangen die Plafonierung der Stu- diengebühren in allen drei Berner Hochschulen, und das als Reaktion auf das Entlastungspa- ket 2012. Sie erinnern sich sicher noch an das Tohuwabohu, das sich deswegen auf der Tribüne abspielte. Ich kann es vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion ist derselben Meinung wie der Regie- rungsrat und betrachtet es als verhältnismässig und massvoll, dass die Studiengebühren um 150 Franken erhöht wurden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Gebühren beispielsweise an der Uni während 13 Jahren nicht mehr erhöht worden waren. Das wird in der Antwort auch klar dargelegt. Inzwischen gab es eine Teuerung von 9 Prozent. Unter dem Strich war es also eine Er- höhung von weniger als 100 Franken. Die SVP-Fraktion möchte den Spielraum, der momentan im Gesetz festgelegt ist, einstimmig beibehalten. Dies auch, um allenfalls reagieren zu können. Wir teilen die Meinung der Motionärinnen gar nicht, die behaupten, die Chancengleichheit sei nicht mehr gewährleistet und gewisse Studierende würden dadurch von einem Studium abgehalten.

Vielmehr sind wir der Ansicht, dass selbst bei einer Erhöhung auf 1000 Franken, die ebenfalls noch im Rahmen liegen würden, niemand davon abgehalten würde zu studieren. Schliesslich gibt es die Möglichkeit von Stipendien. Darüber wurde vorhin ausgiebig diskutiert. Aus den genannten Gründen lehnen wir die Motion einstimmig ab.

Stefan Oester, Belp (EDU). Die EDU lehnt die Motion ab. Im Moment steht die Bandbreite von 500 bis 1000 Franken zur Diskussion, wir finden das richtig so. Bis jetzt war das ausgewogen und an- gemessen, und der Regierungsrat hat dort Augenmass bewiesen und wird das auch weiterhin tun.

Wir hörten etwas von Chancengleichheit: Diese sehe ich natürlich auch im Vergleich mit anderen Studiengängen, vielleicht nicht an der Uni, aber bei Weiterbildungen und Meisterprüfungen im handwerklichen Sektor. Dort ist es so, dass man zum Teil 100 Prozent arbeitet und die Weiterbil- dung in der Freizeit und am Abend macht. Ich habe mich kurz informiert, was bei uns Installateuren eine Weiterbildung am Abend kostet: Ein Semester kostet bis 2200 Franken. Deshalb bin ich der Meinung, man könne die Studiengebühren so lassen, wie sie aktuell sind. Gerade wegen der Chan- cengleichheit lehnen wir die Motion ab.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Studiengebühren sind vor allem eine Hürde für finanziell Schwäche- re. Wir müssen uns überlegen, was das Resultat dessen ist, was in einem Studium gelehrt wird: Es sind Leute mit höherer Qualifikation, mit höheren Löhnen, Leute, die mehr Steuern zahlen. Es gibt Bereiche, in denen wir auf mehr qualifizierte Leute dringend angewesen sind. Ich spreche speziell meinen Bereich an: den der Ingenieurinnen und Ingenieure. Wir haben zu wenige Leute und müs- sen Ausländer holen, was finanztechnisch ebenfalls interessant sein mag. Vor allem aber sollten wir mehr Studierende haben. Es wäre kein Problem, an den bernischen Ausbildungsstätten mehr Inge- nieurinnen und Ingenieure auszubilden. Wenn man nun die Folgen einer Erhöhung der Studienge- bühren betrachtet, ist es sicher nicht matchentscheiden, ob jemand 600, 750 oder 900 Franken zahlt. Aber es ist natürlich immer wieder eine Erhöhung der Schwelle und trifft die finanziell Schwä- cheren stärker als die andern. Es ist ganz einfach: In dem Fall gehen die Studierenden arbeiten.

Wenn ich heute schwächere Studierende frage, weshalb sie nicht mehr lernen und sich engagieren würden, bekomme ich zu hören: «Ich arbeite noch an einer Tankstelle.» Oder: «Ich habe noch ei- nen Nebenerwerb.» Das wird durch Bologna noch unterstützt, denn dort ist ein erheblicher Teil von Selbststudium vorgesehen. Ein Selbststudium kann man auf tieferem Niveau halten und stattdessen arbeiten gehen. Und dann wundert man sich, weshalb ein solcher Studierender schlechtere Leis- tungen zeigt und vielleicht noch eine Ehrenrunde dreht. Das sind die Leute, die mit Käse und Brot auf ihre 180 ECTS-Punkte kommen. Danach erhalten sie ein Diplom als «diplomiertes Eichhörn- chen», das 180 Nüsschen sammeln konnte. Aber ein guter Ingenieur oder eine gute Ingenieurin, wie wir es uns wünschten, ist das nicht. Wir entlassend sie mit unguten Gefühlen in die Praxis und hoffen, dass keine Rückmeldung kommt und niemand fragt, wo so jemand studiert hat. Wir können uns also selbst das Leben schwer machen, indem wir bei den jungen Leuten, die finanziell schlech- ter gestellt sind, die Hürden erhöhen. Schlauer wäre es jedoch, diese Hürde nicht allzu hoch zu set- zen, damit wir Leute haben, welche die Zeit des Studiums so brauchen, wie sie gedacht ist: nämlich zum Studieren.

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Noch ein Wort zur Studiengebühr als solcher: Sie hat einen gewissen Wert und soll eine gewisse Höhe haben. Manchmal haben wir Studierende, bei denen wir uns fragen, was sie eigentlich bei uns machen und wie wir sie auf eine anständige Weise loswerden. Wir sagen uns jeweils, schlimmsten- falls zahlt er wenigstens seine Studiengebühren, und irgendwann sind wir ihn auch wieder los. Stu- diengebühren haben durchaus ihren Wert. Es ist ein Rückkopplungseffekt im ganzen System. Wir müssen jedoch schauen, dass wir es nicht übertreiben. Deshalb ist die Höhe von 750 Franken wahrscheinlich ein recht gutes Signal, dass es sich lohnt, an den bernischen Hochschulen zu stu- dieren. Ich persönlich werde die Motion annehmen.

Natalie Imboden, Bern (Grüne). Vieles wurde nun gesagt, und ich möchte auf drei Punkte noch einmal eingehen. Vorweg möchte ich aber in Erinnerung rufen, dass die letzte Runde einer Erhö- hung der Studiengebühren nicht dazu diente, das Betreuungsverhältnis der Studierenden an der Fachhochschule oder an der Universität zu verbessern; vielmehr war es ein Beitrag zur Verbesse- rung der Kantonsfinanzen. Es ist sicher nicht der geeignete Ort, das Geld vor allem beim Bildungs- nachwuchs, der den Kanton vorwärtsbringen sollte, zu holen. Zwischen dem Jahr 2000 und 2010 nahmen die Studierendenzahlen, nur bezogen auf die Universität, um 50 Prozent zu. Die Mittel der Universität Bern stiegen jedoch nur um 12 Prozent. Das zeigt recht deutlich, dass es ein Missver- hältnis gibt. Das wirkt sich auch auf die Qualität der Bildung aus. An die Adresse der glp: Tatsäch- lich sind die Studiengebühren, wie ich ebenfalls sagte, nicht der ausschlaggebende Punkt. Die Wohnungsmieten der Studierenden kann der Grosse Rat leider nicht direkt beeinflussen. Man könn- te zwar, aber man tut es nicht. Von daher sind eben die Studiengebühren der Bereich, den wir hier beeinflussen können. An die Adresse der BDP: Es ist in der Tat nicht der allein entscheidende Punkt, aber wenn die Studiengebühren steigen, steigen auch die Mieten und die übrigen Lebenshal- tungskosten. Die Stipendien halten da nicht mit. Deshalb sind die Studiengebühren trotzdem ein wichtiger Bereich. Und an die Adresse der SVP: Man kann eine Weiterbildung nicht mit einer Grundausbildung vergleichen. Die Leute, die eine Fachhochschule oder eine Universität besuchen, sind 18-, 19-, 20-jährig. Es handelt sich um eine Erstausbildung, und sie haben im Normallfall noch keine Ausbildung absolviert und haben noch nichts im Portemonnaie beiseitelegen können. Sie ha- ben auch keinen Lehrbetrieb, der ihnen die Ausbildung finanziert. Entweder finanzieren die Eltern das Studium; wenn sie dazu nicht in der Lage sind, gibt es Stipendien. Viele sind irgendwo dazwi- schen. Und da ist es durchaus von Bedeutung, ob man pro Monat ein paar hundert Franken mehr oder weniger für die Studiengebühren bezahlen muss. Fazit: Wir würden das Signal wichtig finden, die Studiengebühren in der Verordnung respektive im Gesetz zu regeln. Wir sagen im Moment:

«750 Franken sind genug.»

Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor. Im Entlastungspaket 2012 wurden in der Tat die Studiengebühren für die drei Hochschulen auf 750 Franken pro Semester angehoben. Wie Thomas Brönnimann richtig sagte, kam dieses Geld nicht den Hochschulen zugute, sondern der Staatskasse. Wir kürzten entsprechend den Beitrag an die Hochschulen. Es handelte sich um eine Entlastungspaketsmassnahme für den Staatshaushalt und nicht um eine Förderungsmassnahme für die Hochschulen. In dem Sinn habe ich Verständnis für den Protest der Studierenden, die gewünscht hätten, dass die höheren Studiengebühren wenigstens in die Kasse der Hochschulen fliessen, um die Betreuungsverhältnisse zu verbessern. Es handelt sich immerhin um einen kleinen, einstelligen Millionenbetrag. Aber es brachte etwas, und wenn das Geld der Uni, der PH oder der Fachhochschule zugutegekommen wäre, hätten sich die Studierenden weniger daran gestört. Die Finanzlage des Kantons Bern ist nun einmal so, wie sie ist, und deshalb wurde diese Massnahme ergriffen. Bei den Studiengebühren bewegen wir uns innerhalb der Schweiz damit im oberen Mittelfeld. Wir sind nicht die teuersten, sind aber nicht mehr im Mittelfeld, sondern, wie gesagt, im oberen Mittelfeld. Deshalb haben wir auch nicht die Absicht, die Studiengebühren weiter anzuheben. Wir sind jetzt bei diesen 750 Franken, und im Moment gibt es kein Projekt, darüber hinauszugehen. Im Gesetz ist eine Bandbreite von 500 bis 1000 Franken festgehalten. Wir lehnen die vorliegende Motion ab, die im Gesetz diese Bandbreite verringern und 750 Franken als obersten Betrag festsetzen will. Das Gesetz muss nach Möglichkeit ein paar Jahre Gültigkeit haben. Von daher ist es richtig, eine Bandbreite von 500 bis 1000 Franken pro Semester zu haben. Das scheint uns die richtige zu sein. Sie wurde auch im neuen Uni-Gesetz nicht geändert. Wir lehnen also die Motion nicht deswegen ab, weil wir beabsichtigen würden, demnächst die Studiengebühren anzuheben, sondern weil wir finden, das Gesetz sollte einen gewissen Spielraum zulassen. Und der Spielraum, den das Gesetz enthält, ist der richtige. Deshalb bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

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Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 34

Nein 103

Enthalten 3

Präsidentin. Der Grosse Rat hat die Motion abgelehnt.

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