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Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz

über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten

(VwV-AufwEntschBeirJVollz)

Vom 3. Dezember 1998

I.

Aufwandsentschädigung

Nach Nummer 3.3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen und Kommissionen in der Landesverwaltung (VwV- Beiratsentschädigung) vom 14. März 1997 (SächsABl. S. 417) und Nummer 6 SVV zu § 162 StVollzG vom 9. Januar 1998 (nicht veröffentlicht) wird für die Entschädigung der Mitglieder des Beirates der

Justizvollzugsanstalt bestimmt:

Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt

für den Vorsitzenden des Beirates 102,26 EUR und für die anderen Mitglieder des Beirates jeweils 76,69 EUR.

Die jährliche Aufwandsentschädigung wird nur dann gewährt, wenn die Mitglieder des Beirats an mindestens sechs Sitzungen im Kalenderjahr teilgenommen haben.

Bei einer Teilnahme an weniger als sechs Sitzungen wird eine Aufwandsentschädigung je Sitzungsteilnahme gewährt. Sie beträgt

für den Vorsitzenden des Beirates 17,90 EUR und für die anderen Mitglieder des Beirates jeweils 12,78 EUR.

II.

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Regelung über die „Bildung von Anstaltsbeiräten bei Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen, hier: Entschädigung für die Aufwendungen der Beiratsmitglieder,

Verwaltungsvorschrift zu Nr. 7 SVV zu § 162 StVollzG“ gemäß Justizministerialschreiben vom 14. April 1993 (nicht veröffentlicht), geändert durch Justizministerialschreiben vom

16. August 1995 (nicht veröffentlicht) und durch Justizministerialschreiben vom 1. Februar 1996 (nicht veröffentlicht) außer Kraft.

Dresden, den 3. Dezember 1998 Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

Änderungsvorschriften

Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Aufwandsentschädigung bei Einsätzen und Übungen der Polizei

Ziff. IX der Verwaltungsvorschrift vom 15. November 2001 (SächsJMBl. S. 157)

Zuletzt enthalten in

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die geltenden Verwaltungsvorschriften des

Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199)

VwV-AufwEntschBeirJVollz

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 01.01.2002 Seite 1 von 1

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