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Volksbegehren für Artenvielfalt: Erste Nagelprobe bei Umsetzung nicht bestanden

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Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/54 82 98‐63 Fax 089/54 82 98‐18 fa@bund‐naturschutz.de www.bund‐naturschutz.de

München, 4. Februar 2020

PM 05/20/LFG_München Natur und Landschaft

Unsere Pressemitteilungen finden Sie auch online:

S. 1 Staatsregierung missachtet Volkswillen

BN kritisiert heutigen

Ministerratsbeschluss einer

Streuobst-Verordnung. Großteil der Streuobst-Bestände bleibt schutzlos.

„Die bayerische Staatsregierung hat heute die erste Nagelprobe nicht bestanden, wie ernst sie den Naturschutz und den Bürgerwillen zur Umsetzung des Volksbegehrens nimmt. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die das Volksbegehren unterschrieben haben.“ kritisiert

Landesvorsitzender Richard Mergner die heute Entscheidung scharf.

Mit dem Volksbegehren müssen artenreiche Streuobstwiesen gesetzlich geschützt werden. Die Details muss eine Verordnung regeln. Der Entwurf der Staatsregierung wurde vom BUND Naturschutz und anderen massiv kritisiert.

Der Großteil der artenreichen Streuobstwiesen würde mit den dort gesetzten Kriterien nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen und weiterhin gerodet werden können.

„Obwohl wir in zahlreichen Gesprächen gut begründete Vorschläge für Verbesserungen gemacht haben, hat der Ministerrat die Verordnung heute unverändert beschlossen. Um die Streuobstbestände wirklich zu schützen, werden wir rechtliche Schritte gegen die heute beschlossene Verordnung prüfen.“ so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz.

Die erhöhten Fördersätze für die finanzielle Unterstützung und die Definition der ebenfalls neu zu schützenden Wiesen werden vom BN begrüßt.

Anlage: Stellungnahme des BN zur Verordnung, wie sie im November vorgelegt und heute verabschiedet wurde.

Für Rückfragen:

Dr. Christine Margraf Artenschutzreferentin Tel. 089/548298-89

E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de

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