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Informationsblatt "Qualifizierungsbonus" für Träger und Betriebe Version 3, gültig ab 12.10.2020

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Infoblatt_Q_Bonus_Bildungstraeger_V3_1_201012 Seite 1 von 2

Abteilung Arbeit ESF-zwischengeschaltete Stelle

Informationsblatt zum Qualifizierungsbonus für Bildungsträger und Betriebe

Förderung der Teilnahme an abschlussbezogener beruflicher W eiterbildung (Umschulung) für Beziehende von SGB II – Leistungen im Land Bremen

Das Land Bremen fördert die Teilnahme an Umschulungen per Qualifizierungsbonus durch Mittel des Europäischen Sozialfonds. Mit der Förderung sollen mehr Personen als bisher motiviert werden, eine Umschulung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Durch die erfolgreiche Teilnahme werden die Chancen verbessert, im Anschluss an eine Umschulung auf dem Arbeitsmarkt eine passende Stelle zu finden.

1. Wie werden Teilnehmende über den Qualifizierungsbonus informiert und welche Verpflichtungen gehen sie ein?

Die Jobcenter Bremen bzw. Bremerhaven beraten SGB II Leistungsempfangende und bewilligen einen Weiterbildungsgutschein. Darüber hinaus werden die Teilnehmenden durch ihr Jobcenter über die Wahlmöglichkeit zwischen Weiterbildungsprämie (gefördert durch den Bund) und Qualifizierungsbonus (gefördert durch das Land Bremen mit ESF-Mitteln) informiert.

Mit der Entscheidung für den Qualifizierungsbonus haben die Betreffenden beim Jobcenter einen Antrag auf den Qualifizierungsbonus des Landes Bremen gestellt. Sie erhalten für die Dauer der Umschulung monatlich jeweils 150 Euro, die nachträglich für den Vormonat ausgezahlt werden. Damit ist gleichzeitig der Verzicht auf die Beantragung der bundesfinanzierten Weiterbildungsprämie verbunden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Teilnehmenden noch nicht mit der Umschulungsmaßnahme begonnen haben. Eine rückwirkende Beantragung in Bezug auf bereits begonnene Umschulungsmaßnahmen ist i.d.R. nicht möglich. Daher muss der Antrag auf den Qualifizierungsbonus vor dem Eintritt in die abschlussbezogene Umschulung (Qualifizierungsmaßnahme) gestellt werden. Das SGB III definiert als Qualifizierungsmaßnahme eine abschlussbezogene Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff SGB III, die über einen Bildungsgutschein - hier über die Jobcenter Bremen oder Bremerhaven - gefördert wird und die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.

Die Auszahlung des Qualifizierungsbonus wird durch einen von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa beauftragten externen Dienstleister in Bremerhaven vorgenommen. In Bremen überweist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa den Qualifizierungsbonus.

Mit dem Antrag auf den Qualifizierungsbonus haben sich die Teilnehmenden mit der Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten (Kontoverbindung und soziodemographische Daten) sowohl an den externen Dienstleister, als auch die ESF-Verwaltungsbehörde einverstanden erklärt. Die Jobcenter erheben bei der Antragstellung auf den Qualifizierungsbonus sogenannte Stammblattdaten der Teilnehmenden, die über den externen Dienstleister in die Datenbank VERA eingegeben werden.

Diese dienen dann anonymisiert der Berichterstattung an die EU-Kommission.

Zudem bestätigen die Teilnehmenden ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an der taggenauen Erfassung ihrer Anwesenheit in der Umschulungsmaßnahme, um Anforderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen.

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Informationsblatt zum Qualifizierungsbonus für Bildungsträger und Betriebe

Infoblatt_Q_Bonus_Bildungstraeger_V3_1_201012 Seite 2 von 2

2. Auszahlung des Qualifizierungsbonus

Die Auszahlung des Qualifizierungsbonus sowie weitere administrative Leistungen erfolgen durch externe Dienstleister in Bremen und in Bremerhaven. Durch die Auszahlung entsteht für Sie als Durchführer von Umschulungen kein zusätzlicher Aufwand.

Die Gewährung des Qualifizierungsbonus beginnt mit Eintritt in die Weiterbildungsmaßnahme und endet mit deren Ende, entweder durch Abschluss oder Abbruch. Einzelne Fehltage führen nicht zu einer Kürzung des Qualifizierungsbonus.

Die Information über die Beendigung der Umschulung erfolgt durch das Jobcenter an den externen Dienstleister. Solange keine Beendigungsmeldung beim externen Dienstleister vorliegt, zahlt dieser monatlich rückwirkend für den Vormonat den Qualifizierungsbonus aus.

3. Taggenaue Erfassung der Teilnehmenden-Anwesenheit durch den Bildungsträger oder den Betrieb

Um den Anforderungen der EU zu entsprechen, ist es notwendig, täglich die Anwesenheit der Umschulenden, die den Qualifizierungsbonus erhalten, zu erfassen.

Dafür hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ein gesondertes Dokumentationsblatt entwickelt. Dieses muss für jede/n Teilnehmende/n, der/die den Qualifizierungsbonus erhalten, täglich ausgefüllt und mit zwei Unterschriften versehen werden. Diese taggenaue Erfassung muss durch die Unterschrift des Teilnehmenden und die Unterschrift eines Anleiters/ Dozenten bestätigt werden. Namenskürzel als Unterschriftsersatz sind nicht zulässig.

Diese Anwesenheitsdokumentation für die Teilnehmenden muss an den jeweiligen externen Dienstleister zu Beginn des Nachfolgemonats im Original weitergeleitet werden. Sie dient dazu, das sog. Teilnehmer-Unterhaltsgeld gegenüber der Europäischen Kommission tagesgenau ermitteln und abrechnen zu können.

Die zuständigen Jobcenter erhalten eine Kopie.

4. Ansprechpartner für die Bildungsträger und Betriebe:

Bremerhaven:

Bremen:

Der beauftragte externe Träger ist für Bremerhaven das afz Bremerhaven (Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen – GmbH), Erich-Koch-Weser- Platz 1, 27568 Bremerhaven, Tel. 0471-9839911.

In Bremen setzt die „Senatorin für Arbeit“ den Qualifizierungsbonus um:

Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Hutfilter Strasse 1-5, 28195 Bremen, Herr Schirmer, Tel. 0421-361-31204.

5. Weitere Informationen

• Für die ESF-konforme Abrechnung sind auch die Kosten der Umschulung wichtig, die das zuständige Jobcenter im Rahmen der Bildungsgutscheine beim jeweiligen Bildungsträger bzw.

Betrieb finanziert. Die Bestätigung der jeweiligen Höhe wird durch das Jobcenter dem zentralen Dienstleiter teilnehmerbezogen übermittelt.

• Der Qualifizierungsbonus wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. ESF Informationsmaterial erhalten Sie über die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Herrn Lubeck, Tel. 0421-361 97901. Plakate und give aways stehen zur Verfügung.

• Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich entweder an das afz Bremerhaven, Frau Hagel oder an die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa z.H. Herr Schirmer.

• Weitere Informationen und ggf. notwendige Vordrucke finden Sie auf der Webseite www.esf.bremen.de.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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