• Keine Ergebnisse gefunden

INFORMATIONSBLATT Notizen zum Bauvorhaben Name des Bauvorhabens

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "INFORMATIONSBLATT Notizen zum Bauvorhaben Name des Bauvorhabens"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

INFORMATIONSBLATT

Notizen zum Bauvorhaben Name des Bauvorhabens – Baugrubensicherung:

Ansuchen per E-Mail an: post.liegenschaftsangelegenheiten@innsbruck.gv.at

Erforderliche Angaben/Unterlagen:

 Firmenname und Anschrift des Vertragspartners, Firmenbuchnummer

 Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners

 Angabe der betroffenen städtischen Grundstücke

 Bekanntgabe der Anzahl der Erdanker, die im städtischen Grund verlegt werden

 Bekanntgabe der Kubikmeter Spritzbetonwand, die im städtischen Grund verlegt werden

 Geotechnische Stellungnahme als PDF-Dokument

 Lagepläne als PDF-Dokumente – Pläne mit Namen des Planverfassers, Datum, Plannummer, Maßstab – Pläne als Vertragsbeilage

 Planschnitte als PDF-Dokument

 Nachweis Haftpflichtversicherung bzw Deckungsbestätigung Haftpflichtversicherung; die Versicherungssumme muss jedenfalls ausreichen, um die Stadt Innsbruck aus sämtlichen Schäden (Personen- und Sachschäden) zur Gänze schad- und klaglos zu halten

 Angabe vom Enddatum – Baufertigstellung

Haftungserklärung bei der Innsbrucker Kommunalbetrieb AG unterschreiben:

Salurner Straße 11 6020 Innsbruck Irene EHRER Tel. 0512 / 502 5451 E-Mail: irene.ehrer@ikb.at

Bemerkungen/Hinweise:

Die schriftliche Stellungnahme des Amtes für Tiefbau der Stadt Innsbruck wird von uns eingeholt, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil darstellt.

 Straßenverkehrsrechtliche (StVR)-Bewilligung einholen: Ansuchen beim Amt für Straßen und Verkehrsrecht für die Fläche, die beansprucht wird (Verkehrsverhandlung)

Weder der Antragsteller bzw der zukünftige Vertragspartner noch von ihm beauftragte Unternehmen dürfen vor allseitiger Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages Grabungsarbeiten in einem Grundstück, das im grundbücherlichen Eigentum der Stadt Innsbruck steht, durchführen!

Kosten:

€ 110,00 netto pro Erdanker (temporär)

€ 154,00 netto pro m³ Spritzbeton

€ 218,00 netto Vertragserrichtung

Gesetzliche Vergebührung + Umsatzsteuer

Für Rück- und Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

MAGISTRATABTEILUNG I Amt für Präsidalangelegenheiten Referat Liegenschaftsangelegenheiten

Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck

Telefon +43 512 53 60 3226 - Sekretariat post.liegenschaftsangelegenheiten@innsbruck.gv.at www.innsbruck.at

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

MUSIKSCHULE DER STADT

Lugger Alois, DDr.. Nikolaus

Auch in der Wirtschaft setzt sich zunehmend die Ansicht durch, dass Unternehmen mit Risiken für Menschenrechte auch tiefer in ihren Lieferketten umgehen können

Eine solche Beteiligung ist bei der Festlegung der sozialmedizinischen Kriterien für die Bestimmung einer konkreten Einrichtung nun enthalten (§ 15 Abs. 3 SGB VI-E), muss aber

Sie zeigen auch, dass die Rechte von trans* Personen nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, sondern es auch hier im Bundestag eine Debatte darüber braucht,

problematischer Vergleichbarkeit über die Zeit nur mit Vorsicht zu interpretieren sind, zeigt sich doch eine eindeutige Tendenz: waren 1995 noch weniger als 44 Prozent

Es genügt nicht, wenn der Gesetzgeber Arbeitgeber nur verpflichten würde, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten gemessen werden

Abzulehnen ist hingegen der Gedanke einer maximalen Wahlfreiheit, die sowohl die Vorsor- geform als auch deren Umfang umfassen soll. Eine völlige Wahlfreiheit der Vorsorgeform steht