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Informationen zur Grundsteuerreform für Kommunen

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Academic year: 2022

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Informationen zur Grundsteuerreform für Kommunen

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Gemeinden und Städten. Sie fließt in die Finanzierung der

Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Die Kommunen finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien. Sie ist also wichtig für jeden von uns. Wir bitten Sie daher um Ihre Unterstützung und Mitwirkung.

Bitte erstellen Sie auf Ihrer Homepage einen Link zu

http://lsaurl.de/Grundsteuer

, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Zusätzlich können Sie folgenden QR-Code verwenden:

Was müssen Sie tun?

Als Städte und Gemeinden sind die Kommunen von der Grundsteuerreform zum einen als Steuerpflichtige und zum anderen als Steuergläubiger betroffen.

Kommunen als Steuerpflichtige

Als Grundstückseigentümer, müssen Sie als Kommune im Jahr 2022 grundsätzlich für jede ihnen gehörende wirtschaftliche Einheit eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben.

Das „Online-Finanzamt“ ermöglicht es Ihnen als Steuerpflichtige, Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes vollkommen papierlos abzugeben. Sie benötigen dazu nur einen Internet-Browser und sparen sich damit das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren umfangreicher Programme.

Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich. Informationen zur Registrierung erhalten Sie unter

https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl . Bitte registrieren Sie sich bereits jetzt!

Bei Problemen mit der Registrierung wenden Sie sich an zentralstelle- elster@sachsen-anhalt.de .

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Kommunen als Steuergläubiger

Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich Ihrer Kommune gelegen ist, erhalten Sie die Daten für Zwecke der

Festsetzung der Grundsteuer in elektronischer Form vom Finanzamt („elektronischer Datenaustausch“).

Der Datenaustausch erfolgt zukünftig über ELSTER-Transfer.

Nähere Informationen zum Verfahren „ELSTER-Transfer“, zur

Beantragung einer entsprechenden Zertifikatsdatei (Account-ID) sowie einen Leitfaden finden Sie auf

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/verwaltung oder auf der Internetseite des MF

ELSTER-Transfer (ETR) (sachsen-anhalt.de)

Hinweis:

Dieses Verfahren ist von der Registrierung unter Punkt 1 zu

unterscheiden.

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