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Freiwilliges Ökologisches Jahr - Informationen zum Antragsverfahren für das FÖJ 2021/2022

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

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Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau  Contrescarpe 72  28195 Bremen

zur Veröffentlichung auf bauumwelt.bremen.de

Auskunft erteilt Katja Stolz Dienstgebäude:

An der Reeperbahn 2 Zimmer T 3.20

Tel. +49 421 3 61-3 53 62 katja.stolz@umwelt.bremen.de Bremen, 12. Januar 2021

Informationen zu den Antragsverfahren zur Trägerschaft sowie zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Land Bremen

für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau nimmt ab sofort bis zum 15.02.2021 Anträge auf Zulassung als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) sowie Anträge auf Zuwendungen zur Förderung des FÖJ für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022 entgegen.

Hintergrund

Das „Freiwillige Ökologische Jahr“ (FÖJ) zählt zu den Jugendfreiwilligendiensten. Diese sind als be- sondere Form des bürgerschaftlichen Engagements darauf ausgerichtet, die Bildungsfähigkeit der Ju- gendlichen zu befördern. Das FÖJ wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeig- neten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließ- lich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind. Das FÖJ wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, sozi- ale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Im FÖJ sollen insbesondere der nachhaltige Umgang mit Natur und Um- welt gestärkt und Umweltbewusstsein entwickelt werden.

Gesetzliche Grundlage und Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen

Die gesetzliche Grundlage für die Durchführung des FÖJ ist das Gesetz zur Förderung von Jugend- freiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842 ff). Im Land Bremen regeln zudem die Richtlinie zur Durchführung des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“

(FÖJ) und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des „Freiwilligen Öko- logischen Jahres“ (FÖJ) die Durchführung und Förderung des FÖJ. Diese wurden im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht (Nr. 333 und Nr. 334, verkündet am 18. Dezember 2014).

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 12. Januar 2021

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Hinweise zur Antragstellung auf Zulassung als Träger des FÖJ

Es können nur solche Einrichtungen als Träger des FÖJ zugelassen werden, die die Voraussetzungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes erfüllen. Der Träger ist verantwortlich für die rechtmäßige Durchführung des FÖJ. Mehr Informationen über die Zulassung von Trägern des FÖJ, die Trägerauf- gaben und -pflichten entnehmen Sie bitte dem JFDG und der Richtlinie zur Durchführung des „Frei- willigen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) im Land Bremen.

Der Antrag auf Trägerzulassung muss die folgenden Unterlagen umfassen:

1) Nachweis über den Hauptsitz der Organisation bzw. Institution im Land Bremen.

2) Darstellung der Organisation bzw. Institution zur Organisationsform und Organisationsstruk- tur (einschl. Darlegung der Zielsetzung, des satzungsgemäßen Aufgabenbereichs oder des Leitbilds bzw. der Nachweis der Erfahrung im Bereich der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements).

3) Nachweis über die fachliche und sachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit,

4) Nachweis über ausreichende personelle Kapazitäten zur Erfüllung der pädagogischen und verwaltungstechnischen Aufgaben des FÖJ (insbesondere Darlegung der Personalausstat- tung und Stellenbeschreibung der pädagogischen Fachkräfte (Betreuungsschlüssel 1:40)).

5) Konzept der pädagogischen Begleitung des FÖJ, insbesondere

o pädagogische Rahmenkonzeption (Lernziele, Methoden, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der gem. JFDG vorgeschriebenen FÖJ-Seminare),

o Konzept zur Auswahl und Betreuung der FÖJ-Einsatzstellen,

o Konzept zur kontinuierlichen und individuellen Begleitung der Freiwilligen im FÖJ ein- schließlich Beratung und Krisenintervention,

o Konzept zur Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Lernbedürfnisse der Frei- willigen (ggf. als Bestandteil der pädagogischen Rahmenkonzeption),

o Konzept zur Gewährleistung von Austausch und Erfahrungswerten der Freiwilligen (wie auch des Trägers) jenseits des FÖJ-Jahrgangs.

6) Entwurf einer Mustervereinbarung gem. Punkt 7 der Richtlinie zur Durchführung des „Freiwil- ligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) im Land Bremen.

Ein Anspruch auf Förderung gem. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde- rung des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) im Land Bremen kann aus der Beantragung und Zulassung als Träger nicht abgeleitet werden.

Hinweise zur Antragstellung auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des FÖJ

Der Antrag auf Zuwendungen zur Förderung des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ ist gesondert zu stellen. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der zugelassenen Träger des FÖJ und der anerkannten Einsatzstellen für die Durchführung des FÖJ. Dazu gehören die für die Freiwilligen direkt entstehen- den Ausgaben sowie die Kosten für die Ausübung der Trägerschaft einschl. der pädagogischen Be- gleitung. Von einer Förderung ausgenommen sind die Kosten der Einsatzstellen für die fachliche und persönliche Anleitung der Freiwilligen. Mehr Informationen über Art und Umfang der Zuwendung ent- nehmen Sie bitte der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des „Freiwilligen Ökologischen Jahres“ (FÖJ) im Land Bremen.

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Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Schreiben vom 12. Januar 2021

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Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen muss die folgenden Unterlagen umfassen:

1) Konzept der pädagogischen Begleitung des FÖJ, insbesondere

o pädagogische Rahmenkonzeption (Lernziele, Methoden, Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der gem. JFDG vorgeschriebenen FÖJ-Seminare),

o Konzept zur Auswahl und Betreuung der FÖJ-Einsatzstellen,

o Konzept zur kontinuierlichen und individuellen Begleitung der Freiwilligen im FÖJ ein- schließlich Beratung und Krisenintervention,

o Konzept zur Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Lernbedürfnisse der Frei- willigen (ggf. als Bestandteil der pädagogischen Rahmenkonzeption),

o Konzept zur Gewährleistung von Austausch und Erfahrungswerten der Freiwilligen (wie auch des Trägers) jenseits des FÖJ-Jahrgangs.

2) Nachweis einer ausgewogenen Personal- und Finanzstruktur durch

o Darlegung der Personalkapazitäten zur Erfüllung der pädagogischen und verwal- tungstechnischen Aufgaben des FÖJ,

o Nachweis der gesicherten Finanzierung der Durchführung des FÖJ,

o sonstige Nachweise zur Darlegung einer ausgewogenen Finanzstruktur des Trägers.

3) Konzept zur Gewährleistung der für den Start des FÖJ zum 01.09.2021 erforderlichen Vorar- beiten.

4) Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit für das Bremer FÖJ, insbesondere um qualifizierte Bewer- bungen sowohl von Freiwilligen als auch von Einsatzstellen zu generieren.

5) Ausgefülltes Formular „Kalkulierte Kosten für die Durchführung des FÖJ im Land Bremen“

sowie die ausgefüllten Formblätter für die Beantragung von Zuwendungen nach den Förder- richtlinien Jugendfreiwilligendienste des Bundes (Formulare und Formblätter bei SKUMS er- hältlich; Kontaktdaten s.u.).

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die SKUMS als zuständige oberste Landesbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, vorbehaltlich noch ausstehender Haushaltsbeschlüsse und vorbehaltlich der Förde- rung des Bundes.

Frist und Adressat der Antragstellungen

Anträge auf Zulassung als Träger des FÖJ sowie Anträge auf Zuwendungen zur Förderung des FÖJ für den Jahrgang 2021/2022 vom 01. September 2021 bis 31. August 2022 nimmt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bis zum 15. Februar 2021 ent- gegen. Die Antragstellung richten Sie bitte schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen an

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen

z.H. Frau Stolz, Referat 20 Contrescarpe 72

28195 Bremen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stolz unter Tel. 0421/361-35362 oder per Email an katja.stolz@umwelt.bremen.de.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag Dr. Wehlau

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