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Arzneimittelkauf über das Internet Vorsicht vor dubiosen Anbietern

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Illegale Arzneimittel bergen Risiken!

Insbesondere durch

• falschen, zu hohen oder zu niedrig dosierten Wirkstoff

• fehlenden Wirkstoff

• nicht deklarierten Wirkstoff, z.B. in als „rein pflanzlich“ bezeichneten Arzneimitteln

Die Einnahme dieser Arzneimittel kann eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten!

Vorsicht bei:

• der Möglichkeit einer online-Rezepter- stellung. Diese ist nicht zulässig. Um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel bestellen zu können, müssen Sie das von Ihrem Arzt aus- gestellte Rezept im Original der Versand- apotheke zusenden.

• Beratungen und Arzneimittelempfehlun- gen über Internetforen. Eine Diagnose mittels Internetrecherchen kann niemals die persönliche medizinische Beratung durch einen fachkundigen Apotheker ersetzen.

• mangelnder Beratungsleistung im In- ternet. Auch Versandapotheken sind zur Beratung des Kunden zur Anwendung von Arzneimitteln gesetzlich verpflichtet. Die Beratungshotline muss mit deutschspra- chigem pharmazeutischem Personal besetzt sein.

Arzneimittelkauf über das Internet

Vorsicht vor dubiosen Anbietern

Die Nutzung des Internet ist für viele Menschen alltäglich geworden. Verlockend wirken die Preis- vorteile, die auch beim Arzneimittelkauf per Mausklick angeboten werden. Zahlreiche Anbieter werben mit der vermeintlichen Diskretion und Anonymität des Internet.

Illegal vertriebene Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel bergen eine große Gefahr für Ihre Ge- sundheit. Daher gilt es, die Risiken zu kennen und besondere Vorsicht beim Arzneimittelkauf im Internet walten zu lassen.

• überzogenen Werbeversprechen. Es gibt weder Allheilmittel, noch Arzneimittel, die für alle Verbraucher nebenwirkungsfrei sind.

Kaufen Sie daher Arzneimittel im Internet nur über Apotheken, die über eine Erlaubnis für den Versandhandel in Deutschland verfügen.

Meist führt die Suche nach einem Arzneimittel zu einer Vielzahl von Anbietern. Daher müssen Sie einen legalen Anbieter von einem illegalen Anbieter unterscheiden können.

Wie erkenne ich eine in Deutschland zuge- lassene Versandapotheke?

Prüfen Sie selbst auf der Seite der Versandapo- theke!

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Nur zugelassene Versandapotheken dürfen das Sicherheitslogo des Deutschen

Instituts für Medizinische Do- kumentation und Information (DIMDI) auf ihrer Seite füh- ren. Die Echtheit des Zertifi- kates können Sie durch einen einfachen Klick auf das Logo in der Internetpräsenz der Ver- sandapotheke überprüfen.

Sie werden dann zu dem entsprechenden Re- gistereintrag dieser Apotheke beim DIMDI weitergeleitet und können den dortigen Sicher- heitshinweisen folgen.

Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht aller für den Versandhandel in Deutschland zugelas- senen Apotheken im Versandapothekenregister des DIMDI unter

http://www.dimdi.de/static/de/amg/var/apothe- ken/index.htm

Der Registereintrag des DIMDI zeigt Ihnen:

• Name der Versandapotheke

• Internetadresse(n)

• Anschrift und Kontaktdaten der Versand- apotheke

• Name und Anschrift der Präsenzapotheke (falls abweichend)

• Name und Anschrift der für die Erlaubnis zuständigen Stelle

• Datumsangabe Erlaubnisbeginn

Weitere Informationen finden Sie auf folgen- den Seiten:

Informationen zur Arzneimittelkriminalität u.a Anwendungsbereiche des Arzneimittelgesetzes (AMG) und Straftatbestände nach dem AMG sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BKA.

http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Delikts- bereiche/Arzneimittelkriminalitaet/arzneimit- telkriminalitaet

Anschriften und Ansprechpartner der Arznei- mittelüberwachung, geordnet nach Bundeslän- dern, finden Sie auf der Seite der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arznei- mitteln und Medizinprodukten (ZLG).

http://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/

laenderbehoerden.html

Daten zu in Deutschland zugelassenen Arznei- mitteln finden Sie im Portal für Arzneimittel- informationen des Bundes und der Länder.

http://www.pharmnet-bund.de

Informationen rund um das Thema Verbrau- cherschutz und Arzneimittel finden Sie ergän- zend auch im Internetangebot der Apotheken- verbände.

Bundesverband Deutscher Versandapotheken http://www.bvdva.de

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apo- thekerverbände

http://www.abda.de/verbraucherschutz.html

Verdächtige Webseiten melden!

Sollten Sie auf einen vermutlich illegalen An- bieter aufmerksam geworden sein, können Sie diesen bei jeder Polizeidienststelle / Staatsan- waltschaft melden.

Hinweise nimmt auch die Arzneimittelüberwa- chung ihres Bundeslandes oder der BVDVA (faelschermelden@bvdva.de) entgegen.

Wiesbaden, September 2012

Herausgeber: Bildnachweis:

Bundeskriminalamt Bundeskriminalamt Thaerstraße 11

65173 Wiesbaden

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