• Keine Ergebnisse gefunden

Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln 2003

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln 2003"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Frankfurt (Oder)

Abteilung 4 Landwirtschaft und Gartenbau Referat 43 Acker- und Pflanzenbau Fachbereich Bodenschutz und Düngung Berliner Straße, 14532 Güterfelde

Bericht zur Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln 2003

1. Aufgabenstellung

Für eine sachgerechte Anwendung von Düngemitteln müssen diese,

- einen pflanzenbaulichen, produktions- oder anwendungstechnischen Nutzen haben und somit das Pflanzenwachstum wesentlich fördern oder deren Qualität wesentlich verbessern,

- durch Zufuhr an organischer Substanz und/oder Nährstoffen die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bzw. erhöhen,

- den Boden und die Nahrungskette nicht mit Schadstoffen anreichern,

- für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen unbedenklich sind und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Mit der amtlichen Düngemittelkontrolle wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, landwirtschaftliche Produkte in angemessener Menge und hoher Qualität herzustellen, die Fruchtbarkeit des Bodens nachhaltig zu sichern und die Umwelt vor schädlichen Einträgen zu schützen.

Während der Schwerpunkt der Düngemittelkontrolle in den zurückliegenden Jahren in der Überprüfung der Zusammensetzung mineralischer Düngemittel lag, ist mit Inkrafttreten neuer abfall- und düngemittelrechtlicher Regelungen verstärkt mit dem Einsatz organischer Abfälle als Ausgangsstoffe für organische Düngemittel zu rechnen. Daher wurde in Kompost- und Biogasanlagen die Überprüfung der Ausgangsstoffe und der daraus hergestellten organischen Dünger eine Schwerpunktaufgabe der amtlichen Düngemittelkontrolle.

Gesetzliche Grundlage:

Das Düngemittelgesetz v. 15. Nov. 1977 (BGBl.I S. 2134), zuletzt geändert am 17. Dez.

1999 (BGBl I S. 2451) schreibt in § 8 Abs. 1 vor, dass die Einhaltung des Düngemittelgesetzes sowie das Inverkehrbringen von Düngemitteln sowie Stoffen nach § 1, Nr. 2 bis 5, entsprechend der gültigen Düngemittelverordnung (BGBl. I Nr. 42 S. 1758 v. 11 Aug. 1999 bzw. BGBl. I Nr. 57 S. 2373, v. 4. Dez. 2003) von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu überwachen ist.

Auf der Grundlage der „Verordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Düngemittelrechts (DüngeZV)“ vom 9. Dez. 1997 wurde das Landesamt für Ernährung und Landwirtschaft Frankfurt/Oder (LELF) bzw. dessen Nachfolger das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) als zuständige Behörde für die Überwachung der Vorschriften der Düngemittelverordnung bestimmt.

(2)

2. Kontrolle mineralischer und organischer Düngemittel 2.1. Mineralische Düngemittel

Im Rahmen der in den Jahren 2001 bis 2003 durchgeführten Düngemittelkontrollen bei Großhändlern (Agro-Service, Raiffeisen-, Bau- und Gartenmärkten), wurden nachfolgende Proben mineralischer Düngemittel untersucht (Tab. 1):

Tabelle 1: Umfang amtlicher Kontrolle mineralischer Düngemittel der Jahre 2001 - 2003

Düngemittel 2001 2002 2003

insg. beanst. insg. beanst. insg. beanst.

Stickstoffdünger 45 2 30 3 31 3

Phosphatdünger 14 5 7 3 4 1

Kalidünger 8 0 19 2 17 0

Kalk- und Mg-dünger 7 0 2 0 1 1

Kalk-Mg und S-dünger 11 0 5 0 4 1

NPK-Dünger 16 1 7 1 5 1

NP-Dünger 16 4 8 1 4 0

NK-Dünger 0 0 0 0 0 0

PK-Dünger 14 2 9 2 6 2

Spurennährstoffdünger 3 0 0 0

Mineraldünger insg. 134 14 87 12 72 9

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, hat sich durch veränderte Schwerpunktsetzung die Anzahl der beprobten mineralischen Düngemittel im Jahr 2003 weiter verringert. Bei den insgesamt entnommen 72 Mineraldüngerproben wurde eine Überschreitung der zulässigen Toleranz bei 9 Proben beanstandet. Hauptursachen waren, wie in den Vorjahren auch, die zu geringen P-Gehalte in den P-haltigen mineralischen Mehrnährstoffdüngern und die Nichteinhaltung der deklarierten Nebenbestandteile, insbesondere Magnesium- und Schwefelgehalte in wasserlöslicher Form.

Da es sich bei den Verstößen ausschließlich um nicht wesentliche Toleranzüberschreitungen in den Düngemitteln handelte, sind die Düngemittelhändler darüber informiert und um Stellungnahme gebeten worden. In den meisten Fällen ist eine unmittelbare Reaktion in fernmündlicher und/oder schriftlicher Form erfolgt.

Da die Düngemittelhändler oftmals keinen unmittelbaren Einfluß auf die Zusammensetzung des Düngemittels haben, wurden von ihnen die Lieferer bzw. Hersteller der Düngemittel darüber in Kenntnis gesetzt. Seitens des LVLF wurde darauf hingewiesen, dass es sich nach Düngemittelverordnung, Anlage 4, bei Überschreitung der zulässigen Toleranz um einen Verstoß gegen das Düngemittelrecht und damit eine Ordnungswidrigkeit handelt, für die der Inverkehrbringer (also der Händler) verantwortlich ist. Für den Wiederholungsfall wurden rechtliche Konsequenzen angedroht.

2.2 Organische Düngemittel

Im Unterschied zu den mineralischen Düngemitteln werden organische Düngemittel im Land Brandenburg in über 100 Kompostanlagen, 100 Kläranlagen und 20 Biogasanlagen aus Gemischen von Bioabfällen oder Klärschlämmen und anderen Stoffen sowie Wirtschaftsdüngern hergestellt und in Form von Bodenhilfsstoffen oder organischer Einzel- und Mehrnährstoffdünger in fester oder flüssiger Form in Verkehr gebracht. Diese Düngemittel können auch außerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen zum Zwecke der Düngung eingesetzt werden. Bedingt durch die unterschiedlichen Ausgangsstoffe unterscheiden sich die hergestellten Düngemittel stark voneinander (Tab. 2).

(3)

Tabelle 2: Nährstoffgehalte amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2003

Substrat TS oTS pH Nges. P2O5 K2O CaO MgO

n % % TS % TS

Mittelwert (alle) 51 47,1 39,2 4,9 3,57 1,66 5,86 0,57 Klärschlamm 4 57,8 23,2 1,43 2,84 0,23 18,8 0,69 Klärschlammkompost 3 75 15,5 0,74 1,36 0,41 4,57 0,58 Komposte (16 Anlagen) 19 67,9 18,7 7,6 0,71 0,33 0,45 2,59 0,34 Gärrückstände (7 Anlagen) 13 4,4 61,8 8,3 13,1 7,78 4,39 8,5 0,87

Erden 3 41,7 76,8 1,21 0,23 0,23 2,75 0,21

In den entnommenen Düngemittelproben wurden neben den vorgeschriebenen Nährstoffen auf Grundlage des Düngemittelgesetzes § 2, Abs. 2, erster Satz in Verbindung mit Düngemittelverordnung § 1, Abs. 3 auch die Schadstoffgehalte, insbesondere die Schwermetalle kontrolliert (Tab. 3).

Tabelle 3: Schadstoffgehalte amtlich geprüfter organischer Düngemittel 2003

Substrat Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn

n mg/kg TS

Mittelwert (alle) 51 26,6 0,51 21,1 130 16,2 0,19 333

Klärschlamm 4 18,7 0,88 25 178 15,3 0,50 434

Klärschlammkompost 3 50,3 0,99 26,6 109 21,9 0,60 381 Komposte (16 Anlagen) 19 44,8 0,58 13,2 32,5 8,2 0,16 163 Gärrückstände (7 Anlagen) 13 10,1 0,25 16,6 265 17,9 0,10 506

Erden 3 6,59 0,27 4,64 17,3 4,19 0,07 66

Grenzwerte BioAbfV 150 1,50 100 100 50 1 400

Entsprechend der Mindestgehalte an Nährstoffen für Düngemittel (DüMV, Anlage 1, Abschnitt 3) bzw. der zulässigen Nährstoffgehalte für Bodenhilfsstoffe und Kultursubstrate (DüMV, § 3 Abs. 2) wurde festgestellt, dass insbesondere Komposte und Klärschlammgemische die Mindestgehalte für organische Düngemittel nach Abschnitt 3 nicht erreichen und demzufolge als Bodenhilfsstoff einzuordnen sind ( Tab. 4).

Tabelle 4: Einordnung der Proben als organische Düngemittel bzw. Bodenhilfsstoff

Substrat

beprobte Betriebe

Proben insg.

Boden- hilfsstoff

NPK- Dünger

NP- Dünger

PK- Dünger

Erden 3 3 3

Klärschlamm 3 4 1 3

Klärschlammkompost 3 3 2 1

Komposte 16 19 10 1 8

Gärrückstände 7 13 13

Gülle 3 3 3

Sonstige 6

Summe 35 51 16 18 3 8

(4)

2.2.1 Klärschlamm

Die in der Landwirtschaft eingesetzten Klärschlämme werden entsprechend dem vorgeschriebenen Lieferscheinverfahren nach der AbfKlärV durch Kläranlagen oder Beauftrage Dritte in Verkehr gebracht. Nachdem sich in den Vorjahren schon zeigte, dass bei den Klärschlämmen zwar die angegebenen Nähr- und Schadstoffgehalte im großen Bereich schwanken, aber keine Verstöße gegen die DüMV und die AbfKlärV festgestellt wurden, sind Beprobungen nur nach Hinweisen erfolgt. Im Vergleich mit den Mittelwerten aller eingesetzten Klärschlämme fällt auf, dass in den amtlich kontrollierten Klärschlämmen (KS) und –gemischen höhere Trockensubstanzgehalte, aber wesentlich geringere Gehalte an organischer Substanz (oTS) und Nährstoffen enthalten sind (Tab. 5).

Tabelle 5: Gehalte an ausgewählten Inhaltsstoffen in Klärschlämmen und –gemischen

oTS N P2O5 K2O Cd Cu Zn

TS

% % TS mg/kg TS

KS-Mittelw.2003 1) 28 43 3,3 5,4 0,8 0,86 325 571

amtl. Kontrolle 58 23 1,4 2,8 0,2 0,88 178 434

KS-Gemische 75 15 0,7 1,4 0,4 0,99 109 381

Grenzwert AbfKlärV 5 800 2000

1) Mittelwert landwirtschaftlich verwerteter Klärschlämme, nach Klärschlammbericht 2003 (n=90)

Offensichtlich sind in den kontrollierten Proben hohe Anteile an Erde ohne wesentliche Anteile organischer Substanz und Nährstoffen zugesetzt worden. Infolge des hohen Zusatzes von Erdstoffen werden in einigen Gemischen auch die Anforderungen an ein organisches Düngemittel nicht erreicht, so dass eine Verwertung nur in begrenzten Mengen als Bodenhilfsstoff auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen kann.

Außerhalb des Düngemittelrechts wäre eine Entsorgung solcher Gemische auf abfallrechtlicher Basis zu prüfen, wobei aber zur Herstellung einer Bodenschicht die Vorsorgewerte nach BBodSchV zu beachten sind.

2.2.2 Kompost

Die amtliche Kontrolle erfolgte vorwiegend in Kompostanlagen, die nicht einer regelmäßigen Überwachung durch die Gütegemeinschaft Kompost unterliegen. So konnte in stichprobenartigen Kontrollen in 16 Kompostanlagen, anhand vorliegender Unterlagen festgestellt werden, dass die abfallrechtlichen Vorschriften zur Behandlung von Bioabfällen weitgehend bekannt sind. Dagegen besteht in den Kompostanlagen über die düngemittelrechtlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen von Düngemittel oder Bodenhilfsstoffen (DüMV, § 4, Anlage 3 bzw. § 5, Anlage 4) noch Aufklärungsbedarf.

Insbesondere trifft das auf die Kompostanlagen zu, die nicht der Gütegemeinschaft Kompost angehören.

Bemerkenswert ist das Ergebnis, dass von 19 Kompostproben nur 1 Kompost die Mindestgehalte an einen NPK-Dünger eingehalten hat, in allen anderen Komposte lag der Stickstoffgehalt zu niedrig. In weiteren 8 wurden gerade noch die Mindestgehalte für organische PK-Dünger (0,3% P205, 0,5% K2O) erreicht, die übrigen 10 Komposte können nur als Bodenhilfsstoffe oder, soweit sie die Vorsorgewerte für Böden einhalten, außerhalb des Düngemittelrechts nach BBodSchV verwertet werden.

Im Vergleich zu den Ergebnissen der regelmäßig überwachten Kompostanlagen enthielten die amtlich geprüften Komposte wesentlich geringere Gehalte an organischer Substanz und Nährstoffen (Tab. 6).

(5)

Tabelle 6: Durchschnittlich Gehalte an ausgewählten Inhaltsstoffen in Komposten 2003

oTS N P2O5 K2O Cd Cu Zn

TS

% % TS mg/kg TS

Gütegemeinschaft1) 26 1,1 0,62 1,07 0,43 42 204

amtl. Kontrolle 67 19 0,71 0,33 0,45 0,58 32 163 1) Bewertung von Kompostqualitäten in Brandenburg nach Reinhold (2003)

3. Anfall und Zusammensetzung von Gärrückständen

Eine Schwerpunktaufgabe der amtlichen Düngemittelüberwachung 2003 bildete die Kontrolle von Ausgangsstoffen für eine Vergärung in Biogasanlagen und der dabei anfallenden Gärrückstände. Insbesondere in Anlagen, die neben Wirtschaftsdüngern und im Betrieb eigens für die Vergärung hergestellte pflanzliche Produkte einsetzen, wurde anhand vorliegender Unterlagen überprüft, ob es sich nur um Ausgangsstoffe handelt, die in der DüMV, Anhang 2, Tab. 11 oder 12 aufgeführt sind und vermischt werden dürfen. Zusätzlich müssen beim Einsatz von Bioabfällen die Anforderungen der BioAbfV und bei tierischen Nebenprodukten die der EU-Hygieneverordnung 1774/2002 beachtet werden.

3.1 Ausgangsstoffe

In den kontrollierten Biogasanlagen wurden neben Wirtschaftsdüngern im unterschiedlichen Maße Stoffe zur Vergärung eingesetzt, die entweder in der Positivliste der BioAbfV enthalten sind oder für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 2 der BioAbfV erteilt wurde.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die tierischen Nebenprodukte den seuchenhygienischen Bestimmungen entsprechen. Die wesentlichen eingesetzten Stoffgruppen mit ihren Inhaltsstoffen sind in Tab. 7 zusammengestellt.

Tabelle 7: Nährstoffgehalte ausgewählter Inputstoffe in Biogasanlagen

Inputstoffe n TS oTS pH-Wert Nges. P2O5 K2O MgO CaO

% % in TS % in TS

Fettabfälle 26 5,6 86,6 5,0 1,6 0,38 0,11 0,1 1,5 Futterreste 4 24,4 87,6 4,9 4,7 2,3 0,8 0,2 1,8 Melasse 11 35,5 70,0 3,7 4,2 2,4 1,4 0,1 0,1 pflanzl.Abfälle 3 27,1 77,7 5,0 2,0 4,7 0,4 0,4 5,3 Schlachtabfälle 17 34,7 91,2 6,2 8,5 0,9 0,4 0,3 0,8

Fleischkn-mehle 5 93 7,4 15 0,5 0,4

Speiseabfälle 3 11,8 81,8 4,4 2,5 3,2 5,8 0,2 3,6 Gülle Rind 7 6,1 80,0 7,5 7,5 2,8 4,3 0,9 4,1 Gülle Schwein 3 2,3 69,6 7,5 8,6 5,6 6,1 2,2 5,2

Die zur Vergärung eingesetzten Inputstoffe weisen überwiegend sehr hohe Gehalte an vergärbarer organischer Substanz auf. Während Fettabfälle, vorwiegend aus Fettabscheidern bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln (Frittierfette) bei der Vergärung sehr energieeffizient sind und damit einen produktions- und anwendungstechnischen Nutzen nach DüMV, § 2, Nr. 2a) bb) aufweisen, liegen in Fleischknochenmehlen und Schlachtabfällen zusätzlich hohe Mengen an Stickstoff und teilweise Phosphor vor, die deren pflanzenbaulichen Nutzen begründen.

Neben den wertbestimmenden Inhaltsstoffen sind in den Inputstoffen auch mehr oder weniger Schwermetalle enthalten (Tab. 8).

(6)

Tabelle 8: Schadstoffgehalte ausgewählter Inputstoffe in Biogasanlagen

Inputstoffe TS Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn

% g/t TS

Fettabfälle 5,6 10 0,47 10 112 10 0,72 283

Futter 24,4 0,9 0,16 2,4 12,6 3,5 0,05 83

Melasse 35,5 4,6 0,50 41,4 50 28,6 0,08 51

pflanzl.Abfälle 27,1 1,4 0,25 12,8 5,2 5,7 0,18 43 Schlachtabfälle 34,7 0,6 0,10 2,2 12,0 1,5 0,05 64 Fleischkn-mehle 93 0,4 0,01 5,6 8,6 3,0 0,02 120 Speiseabfälle 11,8 10 0,26 10 10,7 10 0,46 81

Gülle Rind 6,1 10 0,20 4,6 221 9,35 0,14 343

Gülle Schwein 2,3 6,63 0,41 14,2 447 18 0,06 1400

Die Wirtschaftsdünger (Rinder- und Schweinegülle) enthalten, bezogen auf die Trockensubstanz die weitaus höchsten Gehalte an Kupfer und Zink. Ursache dafür sind in Rinderanlagen die Klauenbäder, die in den Großanlagen technisch-technologisch bedingt in die Gülle entwässert werden. In Schweinegülle führt der Einsatz von Cu- und Zn-Präparaten bei der Ferkelfütterung zu den hohen Gehalten. Zur Reduzierung dieser teilweise extrem hohen Gehalte an Schwermetallen wurden mit den betroffenen Tierproduktionsbetrieben Gespräche geführt. Im Ergebnis dieser konnten, ohne Beeinträchtigungen in der Tiergesundheit, die Cu-Gehalte in Rindergüllen auf unter 150 mg/kg TS gesenkt werden. In der Schweinefütterung werden derzeit die Rezepturen der Futtermischungen verändert, um auch dort die Schermetalleinträge auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu reduzieren.

Auch in Fettabfällen, insbesondere Frittierfetten werden teilweise sehr hohe Konzentrationen an Kupfer (max. 750 mg/kg TS) und Zink (max. 3500 mg/kg TS) nachgewiesen. Dabei ist zu prüfen, ob es sich dabei tatsächlich um Abrieb von den elektrisch betriebenen Geräten handeln kann.

3.2 Gärrückstände

Da während des Gärprozesses praktisch nur organische Substanz in Form von Biogas aus dem Substrat entweicht, werden die Nährstoffgehalte der anfallenden Gärrückstände von den Ausgangsstoffen bestimmt (Tab 9).

Tabelle 9: Nährstoffgehalte von Gärrückständen im Land Brandenburg 2003

n TS oTS pH-Wert Nges. P2O5 K2O MgO CaO Biogasanlage

% % in TS % in TS

A (GülleR+BioAbf) 18 3,8 72,2 8,3 9,96 2,94 7,15 1,08 3,07 B (GülleR+BioAbf 10 3,7 74,8 8,0 13,5 5,04 4,70 0,67 4,58 C) (BioAbf) 19 3,0 64,1 8,0 12,4 2,49 4,70 0,59 5,19

D (GülleR+S+BioAbf) 18 5,2 73,4 8,1 12,9 3,39 3,91 4,29

E (GülleR+BioAbf) 13 4,1 65,9 7,2 8,4 3,34 6,03 0,65 2,80 F (GülleS+BioAbf) 7 2,9 74,0 7,6 19,9 3,44 4,64 1,00 3,69 Gesamtmittel 85 3,8 72,8 8,0 12,7 3,36 4,70 0,67 4,0 Gärrückstand (fest) 16 77 87,8 8,50 1,61 1,71 0,93 0,46 1,81

Gegenüber den Ausgangsstoffen werden in den Gärrückständen auf Grund des Abbaus organischer Substanz geringere Gehalte an organischer Substanz (oTS) gefunden.

In einigen Biogasanlagen wird nach der Vergärung von dem flüssigen Gärrückstand zusätzlich Feststoff mechanisch abgetrennt. Diese Feststoffe enthalten einen höhere Gehalte an organischer Substanz aber, bezogen auf die TS, wesentlich geringere

(7)

Nährstoffgehalte. Neben den wertgebenden Inhaltsstoffen sind, bedingt durch die Inputstoffe auch in den Gärrückständen wesentliche Gehalte an Schwermetallen enthalten (Tab. 10) Tabelle 10: Gärrückstände aus Biogasanlagen im Land Brandenburg 2003

Biogasanlage TS Pb Cd Cr Cu Ni Hg Zn

% g/t TS

A (GülleR+BioAbf) 3,8 6,4 0,26 12,4 208 8,9 0,06 414

B (GülleR+BioAbf) 3,7 3,5 0,24 8,4 272 8,8 0,08 391 C (BioAbf) 3,0 55,3 1,00 23,5 258 19,8 0,31 597

D (GülleR+S+BioAbf) 5,2 15,7 0,29 16,3 153 19,5 0,12 359

E (GülleR+BioAbf) 4,1 13,9 0,20 38,7 381 32,0 0,7 855

F (GülleS+BioAbf) 2,9 2,3 0,08 16,8 285 16,2 0,04 682

Gesamtmittel 4,8 10,1 0,25 16,6 265 17,9 0,10 506 Gärrückstand (fest) 77 3,62 0,22 21,5 147 9,40 0,15 188

Auf die Problematik der hohen Cu- und Zn- Einträge durch die eingesetzte Gülle wurde schon hingewiesen (Tab. 8, S. 6). Auffallend ist, dass beim ausschließlichen Einsatz von Bioabfällen (Biogasanlage C) deutlich höhere Cd-Gehalte, als in allen anderen Gärrückständen nachgewiesen werden.

Rein formell betrachtet, werden bei den Gärrückständen die Schadstoffgrenzwerte der BioAbfV für Kupfer und Zink nicht eingehalten. In diesen Fällen ist eine Verwertung von Abfällen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nach BioAbfV, § 6 Abs. 2 nur gestattet, wenn die Schadstofffracht aus aufbringbarer Menge und Schadstoffgehalt geringer ist als sich nach BioAbfV errechnen läßt.

Bedingt durch die geringen Trockensubstanz-, aber hohen Nährstoffgehalte können nach Düngeverordnung bei landwirtschaftlicher Verwertung in Abhängigkeit von Nährstoffbedarf der Fruchtarten, des Versorgungszustandes des Bodens, dem Zeitpunkt der Ausbringung sowie der zulässigen Wassermenge nur zwischen 20 und 40 m3/ha, entsprechend 1,0 bis 2,0 t TS/ha im ein- bis dreijährigem Abstand ausgebracht werden. Die damit verbundene Schadstofffracht liegt deutlich unter der, die auf Grundlage abfallrechtlicher Vorschriften eingesetzt werden darf.

4. Zusammenfassung und Schlußfolgerungen

Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung hat als zuständige Behörde die Überwachung und Einhaltung des Düngemittelverkehrs durchgeführt sowie amtliche Düngemittelproben entnommen und kontrolliert. Der Umfang der Düngemittelkontrollen bei den Händlern mit mineralischen Düngemitteln wurde gegenüber der Vorjahre reduziert, dafür wurden zusätzliche Kontrollen in Bau- und Gartenmärkten, Kompostier- und Kläranlagen sowie vertiefte Kontrollen in Biogasanlagen vorgenommen.

Neben der Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften geht es bei der amtlichen Überwachung auch darum, den Herstellern Hilfestellung beim Inverkehrbringen von Düngemitteln zu geben, rechtliche Sicherheit für die Landwirte bei deren Einsatz zu schaffen und den Schutz der Verbraucher bei Anwendung von Düngemitteln im Garten- und Freizeitbereich zu gewährleisten.

(8)

Die Ergebnisse der amtlichen Düngemittelkontrollen 2003 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Beim Inverkehrbringen mineralischer Düngemittel wurden bei den Großhändlern (Agro- Service, Raiffeisengenossenschaften, Baumärkten u.a.) keine vorsätzlichen Verstöße gegen die Vorschriften der Düngemittelverordnung festgestellt. Erteilte Hinweise zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Düngemittel im Lager, zur Vervollständigung der Deklaration beim Inverkehrbringen wurden von den Händlern umgehend befolgt.

2. Die Ergebnisse der Schadstoffuntersuchungen organischer Düngemittel zeigen, dass z.T. recht große Abweichungen von den deklarierten Gehalten aufgetreten sind. Zum Schutz des Bodens und der Nahrungskette vor unerwünschten Einträgen müssen auch weiterhin die Schadstoffgehalte in ausgewählten organischen Düngemitteln kontrolliert werden.

3. Die untersuchten Klärschlämme und Klärschlammgemische enthielten unterschiedliche Mengen an Erdstoffen, so dass einige nicht als Düngemittel sondern als Bodenhilfsstoff verwertbar sind. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Herkünfte der Klärschlämme aus verschiedenen Bundesländern und der teilweise sehr geringen Nährstoffgehalte in Klärschlammgemischen ist weiterhin zu prüfen, ob die düngemittelrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

4. Die in den kontrollierten Anlagen geprüften Komposte wiesen nur geringe Gehalte an organischer Substanz und Nährstoffen auf, so dass deren Beitrag zur Reproduktion organischer Substanz des Bodens nur gering ist. Dazu wurden die Nährstoffgehalte für organische Dünger nach DüMV, Abschnitt 3, nicht erreicht. Eine Verwertung dieser Gemische ist nur als Bodenhilfsstoff oder außerhalb düngemittelrechtlicher Regelungen nach BbodSchV möglich.

5. Die vertiefte Kontrolle in den Biogasanlagen zeigte, dass die vorgelegten Untersuchungsergebnissen mit den amtlich entnommenen Proben weitgehend bestätigt wurden. Obwohl bereits bei der Zulassung der Inputstoffe eine Prüfung nach DüMV, Anlage 2 Tab. 11 und 12 erfolgt, wurde deutlich, dass insbesondere die Inputstoffe hinsichtlich der Schadstoffgehalte überwacht werden müssen.

6. In den Biogasanlagen anfallenden Gärrückstände sind nach ihren Nährstoff- und Schadstoffgehalten mit flüssigem Wirtschaftsdünger (Gülle) vergleichbar. Deren Anwendung ist auf Grundlage der Düngeverordnung nach den Nährstoffgehalten zu bemessen, so dass die Aufbringmenge auf ca. 20 bis 40 m3/ha bzw. 1 bis 2 t TS/ha zu begrenzen ist.

Herzlicher Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die am zustande kommen des Berichtes mitgewirkt haben:

- Ref. 21, Prüfdienst

- Ref. 45, Saatbauinspektionen Cottbus, Frankfurt und Neuruppin

- Ref. 32, Pflanzenschutzaußenstellen Cottbus, Eberswalde, Manschnow, Schönberg und Wünsdorf sowie

- dem Landeslabor Brandenburg, Fachbereich Landwirtschaft

Dr. Roschke

Güterfelde, im Sept. 04

Abbildung

Tabelle 1: Umfang amtlicher Kontrolle mineralischer Düngemittel der Jahre 2001 - 2003
Tabelle 4: Einordnung der Proben als organische Düngemittel bzw. Bodenhilfsstoff
Tabelle 5:   Gehalte an ausgewählten Inhaltsstoffen in Klärschlämmen und –gemischen
Tabelle 7: Nährstoffgehalte ausgewählter Inputstoffe in Biogasanlagen
+2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die bakteriellen Gemeinschaften innerhalb eines Kompostes sind sehr homogen, unterscheiden sich aber teilweise sehr stark von anderen

Durch diesen Umstand sei nicht auszuschließen, dass Postsendungen, die der Postkontrolle unterfielen, nicht in jedem Einzelfall bis zum Zeitpunkt des ersten Postgangs

März 2017 können Sendungen mit Fleischzubereitungen, die von einer Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigung für Fleischzubereitungen begleitet werden, die

(3) Gegen einen Drittstaatsangehörigen hat das Bundesamt unter einem mit Bescheid eine Rückkehrentscheidung zu erlassen, wenn dessen Antrag auf Erteilung eines

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 4,65 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 85,88 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um

Insoweit den Feststellungen zur Lage im Herkunftsstaat Berichte älteren Datums zugrunde liegen, ist auszuführen, dass sich seither die darin angeführten Umstände

Die nähere technische Prüfung durch den technischen Amtssachverständigen Thomas Janiczek hat ergeben, dass die beantragten technischen Parameter vollständig durch