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Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

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(1)

11 041

Sozialpolitische Maßnahmen - Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen

119 01 234 Vermischte Einnahmen . . . 2 250 000 2 250 000 — 1 032 119 50 011 Erstattungen von Verwaltungskosten durch die Stiftung

des Landes NRW für Wohlfahrtspflege . . . 403 000 403 000 — 407

Übrige Einnahmen

231 10 249 Erstattung des Bundesanteils an den Aufwendungen nach dem Gesetz über den Ausgleich beruflicher Be- nachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Bei-

trittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz) . . . 93 000 93 000 — 73 siehe Haushaltsvermerk Nr. 2 bei Titel 681 13

(2)

Zu Titel 119 01:

Veranschlagt sind Einnahmen aus Rückflüssen.

Zu Titel 119 50:

Personal- und Sachausgaben der Geschäftsstelle werden von der Stiftung des Landes NRW für Wohlfahrtspflege gem. § 12 Abs. 2 der Stiftungssat- zung erstattet.

Zu Titel 231 10:

Siehe Erläuterungen zu Titel 681 13.

(3)

Titelgruppen

Titelgruppe 80

Zinsen und Tilgung von Darlehen für Baumaßnahmen von sozialen Einrichtungen

153 80 235 Zinsen . . . — 20 500 -20 500 3 173 80 235 Tilgung. . . 3 398 300 2 174 700 +1 223 600 3 555

233 80 235 Verwaltungskostenbeiträge . . . — — — —

Summe Titelgruppe 80 . . . 3 398 300 2 195 200 +1 203 100 3 558

Titelgruppe 92

Zinsen und Tilgung von Darlehen für Baumaßnahmen von Pflegeeinrichtungen

153 92 235 Zinsen . . . — 10 200 -10 200 21 173 92 235 Tilgung. . . 20 912 200 16 600 000 +4 312 200 20 887

233 92 235 Verwaltungskostenbeiträge . . . — — — —

Summe Titelgruppe 92 . . . 20 912 200 16 610 200 +4 302 000 20 908 Gesamteinnahmen Kapitel 11 041 . . . 27 056 500 21 551 400 +5 505 100 25 979

(4)

Zu Titelgruppe 80:

Veranschlagt sind die Rückflüsse aus den bei Titel 853 80 bis Titel 863 80 ausgezahlten Darlehen.

Kapitalstand am 1. Januar 2005 EUR

Restkapital 106.612.192

Zinsen (Titel 153 80):

Die Darlehen sind zinsfrei. Der Titel ist insbesondere für die im Falle der Rückforderung und der vorzeitigen Auszahlung von Dar- lehen fälligen Zinsen vorgesehen.

Tilgung (Titel 173 80):

2 v.H. jährlich vom Kapital 3.398.300

Abgerundet 3.398.300

Zu Titelgruppe 92:

Veranschlagt sind die Rückflüsse aus den bei Titel 853 92 bis Titel 863 92 ausgezahlten Darlehen.

Kapitalstand am 1. Januar 2005 EUR

Restkapital 830.000.000

Zinsen (Titel 153 92):

Die Darlehen sind zinsfrei. Der Titel ist insbesondere für die im Falle der Rückforderung und der vorzeitigen Auszahlung von Dar- lehen fälligen Zinsen vorgesehen.

Tilgung (Titel 173 92):

2 v.H. jährlich vom Kapital 20.912.200

Abgerundet 20.912.200

(5)

A u s g a b e n

Sächliche Verwaltungsausgaben

531 10 234 Kosten für die Herausgabe der Materialien zur Umset- zung des Pflege-Versicherungsgesetzes und des Lan-

despflegegesetzes in Nordrhein-Westfalen. . . — 9 000 -9 000 —

546 01 234 Vermischte Ausgaben . . . — — — —

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen)

636 10 226 Verwaltungskostenerstattung an die Landwirtschaftli-

chen Alterskassen . . . 150 000 150 000 — 163 681 13 249 Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz über den Aus-

gleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitie-

rungsgesetz) . . . 155 000 155 000 — 129 1. § 17 Abs. 3 LHO.

2. Mehrausgaben können durch Mehreinnahmen bei Titel 231 10 gedeckt werden.

684 11 236 Zuschüsse an die in der Arbeitsgemeinschaft der Spit- zenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammenge-

schlossenen Organisationen . . . 9 326 000 9 816 700 -490 700 13 089 686 10 234 Beiträge an Vereine, Verbände, Gesellschaften, wissen-

schaftliche Einrichtungen und dergleichen . . . 39 400 39 400 — 37 686 20 236 Förderung von Querschnittsaufgaben nach § 1908 f

BGB . . . — — — 775 Ausgaben dürfen in Höhe von bis zu 1,5 Mio. Euro gegen Deckung bei

Kapitel 04 210 Titel 546 50 geleistet werden.

(6)

Zu Titel 531 10:

Weniger in Anpassung an das Istergebnis.

Zu Titel 636 10:

Erstattung der Verwaltungskosten an die landwirtschaftlichen Alterskassen als Träger der Alterssicherung der Landwirte gemäß dem Gesetz zur Förde- rung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989 (BGBl. I S. 233).

Zu Titel 681 13:

Veranschlagt für Leistungen nach dem 2. und 3. Abschnitt des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfol- gung im Beitrittsgebiet (Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG-). Auf die Leistungen (berufliche Fortbildung und Umschulung nach dem 2. und auf Ausgleichsleistungen - 184 EUR monatlich je Fall - nach dem 3. Abschnitt des BerRehaG) besteht ein gesetzlicher Anspruch. Von den Leistungen, die den Ländern durch die Zahlung der Ausgleichsleistungen entstehen, trägt der Bund gemäß §§ 28, 29 BerRehaG 60 v.H. der Ausgaben. Die Erstat- tungen des Bundes werden bei Titel 231 10 nachgewiesen. Die Ausgleichsleistungen werden in voller Höhe bei Titel 681 13 verausgabt.

Zu Titel 684 11:

Veranschlagt für die Mitfinanzierung von Beratungs- und Koordinierungsaufgaben im non-profit-Sektor der Freien Wohlfahrtspflege und für Unterstüt- zungsleistungen der Spitzenverbände bei der Modernisierung der sozialen Infrastruktur auf der Basis von Zuwendungsvereinbarungen bzw. Projektför- derungen.

Zu Titel 686 10:

Die Aufteilung der hier veranschlagten Mittel ist wie folgt vorgesehen:

1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), Frankfurt . . . 33 600 EUR 2. Verein zur Förderung der Stiftung "Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen", Berlin . . . 2 700 EUR 3. Gesellschaft für sozialen Fortschritt e.V., Bonn. . . 2 700 EUR 4. Deutscher Sozialrechtsverband e.V., Essen. . . 400 EUR Zusammen . . . 39 400 EUR

Zu Titel 686 20:

Die Mittel sind veranschlagt für die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung nach Maßgabe des Betreuungskonzeptes.

(7)

Titelgruppen

Titelgruppe 70

Zuschuss an die Stiftung des Landes Nordrhein-West- falen für Wohlfahrtspflege

1. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die Ausgaben der Titelgruppe sind übertragbar.

684 70 299 Zuschuss an die 'Stiftung des Landes Nordrhein-Westfa-

len für Wohlfahrtspflege' . . . 3 500 000 7 169 500 -3 669 500 7 170 Verpflichtungsermächtigung: 4 417 600 EUR.

884 70 299 Zuschuss für Investitionen. . . 10 500 000 17 895 500 -7 395 500 17 896 Verpflichtungsermächtigung: 5 153 800 EUR.

Summe Titelgruppe 70 . . . 14 000 000 25 065 000 -11 065 000 25 065

Titelgruppe 71 Altenpflegeausbildung

1. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Mehrausgaben können bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel- gruppe 80 geleistet werden

3. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Mitteln des jeweiligen Titels zu.

4. Abweichend von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Veröffentli- chungen, die aus Mitteln dieser Titelgruppe finanziert werden, unent- geltlich oder zu ermäßigten Preisen abgegeben werden.

5. Aus der Titelgruppe dürfen Ausgaben neben kommunalen oder ihnen gleich gestellten Trägern nur an solche frei gemeinnützige Träger geleistet werden, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrts- pflege des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Landesarbeitsge- meinschaft der ausschließlich in der Altenpflege ausbildenden pri- vaten gemeinnützigen Fachseminare des Landes Nordrhein-West- falen angeschlossen sind.

526 71 299 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorha-

ben . . . — — — — 531 71 299 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumenta-

tion. . . — — — —

541 71 299 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen . . . — — — —

547 71 299 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben . . . — — — —

633 71 299 Zuweisungen an Gemeinden (GV) . . . — — — —

684 71 299 Zuschüsse an freie Träger . . . 31 000 000 30 602 200 +397 800 30 600 Verpflichtungsermächtigung: 400 000 EUR.

686 71 299 Zuschüsse an sonstige Träger . . . — — — —

893 71 299 Zuschüsse für investive Zwecke an freie Träger . . . — — — —

Summe Titelgruppe 71 . . . 31 000 000 30 602 200 +397 800 30 600

(8)

Zu Titelgruppe 70:

Gemäß § 4 des Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land NRW vom 19.3.1974 (GV NRW S. 93) sind die Spielbankunternehmen verpflichtet, eine Spielbankabgabe an das Land zu entrichten. Die Einnahmen aus der Spielbankabgabe werden im Kapitel 20 020, Titel 093 11, 093 12, 093 13 und 093 14 nachgewiesen. Der aus dem verbleibenden Landesanteil der Spielbankabgabe an die "Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege" abzuführende Zuschuss wird hier nachgewiesen.

Zu Titelgruppe 71:

Die Mittel sind vorgesehen für die bedarfsgerechte Ausbildungsförderung in staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege und Familienpflege.

Zu Titel 684 71:

Förderung von Fachseminaren

Die Mittel sind vorgesehen für die bedarfsgerechte Ausbildungsförderung in staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege und Familienpflege.

Für die Förderung gelten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern und Familienpflegerinnen/Familienpflegern.

(9)

Titelgruppe 80

Gesellschaftliche Integration von behinderten Menschen

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die bei Titel 863 80 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung gilt für alle Titel der Titelgruppe.

3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei der Titel- gruppe 90 geleistet werden.

4. siehe Haushaltsvermerk Nr. 2 bei Titelgruppe 71

429 80 235 Nicht aufteilbare Personalkosten. . . — — — —

526 80 235 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorha-

ben . . . — — — 267

531 80 235 Kosten der Drucklegung und Veröffentlichung . . . — — — 50

541 80 235 Durchführung von Veranstaltungen, Informations- und Koordinierungsmaßnahmen, Ausstellungen und Wettbe-

werben. . . — — — 204

547 80 235 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben . . . — — — —

633 80 235 Zuweisungen an Gemeinden (GV) . . . — — — —

671 80 236 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landschafts-

verbände . . . — — — 141 684 80 235 Zuschüsse an freie Träger . . . 1 997 000 1 991 000 +6 000 1 075 686 80 234 Zuschuss an die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehin-

dertenvertretungen des Bundes und der Länder,

Berlin . . . — 6 000 -6 000 — 853 80 235 Darlehen an kommunale Träger für Baumaßnahmen so-

zialer Einrichtungen und zum Erwerb solcher Einrichtun-

gen in besonderen Fällen . . . — — — —

863 80 235 Darlehen an freie gemeinnützige Träger für Baumaßnah- men sozialer Einrichtungen und zum Erwerb solcher Ein-

richtungen in besonderen Fällen . . . 2 465 000 2 465 000 — 461 Verpflichtungsermächtigung: 2 125 000 EUR.

883 80 235 Zuweisungen an kommunale Träger für Baumaßnahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für so-

ziale Einrichtungen und sonstige soziale Zwecke. . . — — — —

893 80 235 Zuschüsse an freie gemeinnützige Träger für Baumaß- nahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenstän- den für soziale Einrichtungen und sonstige soziale

Zwecke. . . — — — 338 Summe Titelgruppe 80 . . . 4 462 000 4 462 000 — 2 536

(10)

Zu Titelgruppe 80:

Aus dieser Titelgruppe können Ausgaben zur Erarbeitung des Programms "Teilhabe für Alle" sowie sonstige Maßnahmen der sozialen Integration der Behinderten durch Forschungs- und Modellvorhaben sowie Aufklärungs- und Koordinierungsmaßnahmen aller Art finanziert werden, die das Land ent- weder selbst oder durch zu fördernde Dritte durchführen läßt. Sie können auch zur Förderung von Modellprojekten zur Umsetzung des Aktionspro- grammes verwendet werden sowie für Zuwendungen für Baumaßnahmen, für Baudarlehen und Einrichtungskostenzuschüsse für soziale Einrichtungen (insbesondere Einrichtungen für sinnesbehinderte, für geistig und schwerst mehrfach behinderte Menschen). Für die Förderung gelten die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen freier gemeinnütziger und kommunaler Träger im Bereich der Sozialhilfe vom 28.02.2006 (SMBl. NW. 2170).

(11)

Titelgruppe 90

Förderung von pflegebedürftigen Menschen und von Modellprojekten zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die bei Titel 686 90 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung gilt für alle Titel der Titelgruppe.

3. Siehe Deckungsvermerk bei Titelgruppe 80.

547 90 299 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben . . . — — — 291

633 90 299 Zuweisungen an Gemeinden (GV) . . . — — — 596

682 90 299 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unterneh-

men . . . — — — —

(12)

Zu Titelgruppe 90:

Veranschlagt sind Mittel zur Förderung nach § 14 Abs. 3 Landespflegegesetz NRW; im einzelnen sind dies:

in EUR

1. Wohnberatung 1.010.000

2. Qualitätssicherung in der Pflege, Referenzprogramme 1.656.000

3. Neue Wohnformen für Hilfe- und Pflegebedürftige, Regionale Beratungsstellen 170.000

4. Projekt "Seniorenwirtschaft" –

5. Institut für Pflegewissenschaften 242.100

Zusammen 3.078.100

(13)

685 90 299 Zuschüsse für laufende Zwecke an das Institut für Pfle-

gewissenschaft an der Universität Bielefeld . . . 242 100 242 100 — 222

(14)

Zu Titel 685 90:

Ausgaben 2006 2005 Ist 2004

(EUR) (EUR) (EUR)

I. Institutionelle Förderung

1. Personalausgaben 210.100 202.100 180.769,83

2. Sächliche Verwaltungsausgaben 32.000 40.000 40.000,00

3. Zuwendungen und Zuschüsse (ohne Investitionen), Mieten – – –

4. Ausgaben für Investitionen – – –

Zwischensumme I 242.100 242.100 220.769,83

II. Projektförderung

1. Personalausgaben 68.755 160.438 116.215,39

2. Sächliche Verwaltungsausgaben 10.348 23.208 38.036,70

3. Ausgaben für Investitionen – – –

Zwischensumme II 79.103 183.646 154.252,09

Zwischensumme I 242.100 242.100 220.769,83

Zwischensumme II 79.103 183.646 154.252,09

Gesamtausgaben 321.203 425.746 375.021,92

Stellenübersicht

Vergütungsgruppe Stellensoll Stellensoll Istbesetzung

2006 2005 31.12. 2004

I. Institutionelle Förderung

Bes. Gr. C 4 – – 1,00

Verg.Gr. I b BAT 1,00 1,00 –

Bes. Gr. C 1 / Verg.Gr. II a BAT – – 1,00

Verg. Gr. II a BAT 2,00 1,50 0,50

Verg. Gr. VI b BAT 0,67 1,00 1,00

Zwischensumme I 3,67 3,50 3,50

II. Projektförderung

Verg. Gr. I b BAT – – –

Verg. Gr. II a BAT 0,75 0,75 0,75

Verg. Gr. III BAT 1,50 1,50 1,50

Verg. Gr. VI b BAT – – –

Zwischensumme II 2,25 2,25 2,25

Zwischensumme I 3,67 3,50 3,50

Zwischensumme II 2,25 2,25 2,25

Personal insgesamt 5,92 5,75 5,75

(15)
(16)

Finanzierung der Ausgaben 2006 2005 Ist 2004

(EUR) (EUR) (EUR)

I. Institutionelle Förderung

1. Eigene Mittel und Mittel nicht öffentlicher Stellen – – –

2. Zuwendungen von Gemeinden – – –

3. Zuschüsse anderer Länder – – –

4. Zuschuss des Bundes – – –

5. Zuschuss des Landes NRW aus Kapitel 11 041 Titel 685 90 242.100 242.100 220.769,83

Zwischensumme I 242.100 242.100 220.769,83

II. Projektförderung

1. Zuschüsse des Bundes – – –

2. Zuschüsse anderer Länder 7.140 42.398 19.461,29

3. Zuschüsse von Gemeinden – – –

4. Zuschüsse des Landes NRW – – –

5. Sonstige Zuschüsse 71.963 141.248 134.790,80

Zwischensumme II 79.103 183.646 154.252,09

Zwischensumme I 242.100 242.100 220.769,83

Zwischensumme II 79.103 183.646 154.252,09

Gesamteinnahmen 321.203 425.746 375.021,92

(17)

686 90 299 Zuschüsse an freie und private Träger für lfd. Zwecke . . 2 836 000 3 994 000 -1 158 000 2 170 Verpflichtungsermächtigung: 3 000 000 EUR.

853 90 235 Darlehen an kommunale Träger für Baumaßnahmen von Einrichtungen der Altenhilfe und zum Erwerb solcher

Einrichtungen in besonderen Fällen . . . — — — —

883 90 299 Zuweisungen an Gemeinden (GV) für investive

Zwecke . . . — — — — 891 90 299 Zuschüsse für investive Zwecke an öffentliche Unterneh-

men . . . — — — — 893 90 299 Zuschüsse für investive Zwecke an freie und private Trä-

ger . . . — — — 52 Summe Titelgruppe 90 . . . 3 078 100 4 236 100 -1 158 000 3 332

Titelgruppe 93

Hilfen für demenziell erkrankte alte Menschen, Weiter- entwicklung ambulanter Hilfen gem. § 45 c SGB XI

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die Verpflichtungsermächtigung bei Titel 686 93 gilt für alle Titel der Titelgruppe.

547 93 299 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben . . . — — — —

686 93 299 Zuschüsse an Sonstige . . . 1 000 000 1 000 000 — 410 Verpflichtungsermächtigung: 800 000 EUR.

893 93 299 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige. . . — — — —

Summe Titelgruppe 93 . . . 1 000 000 1 000 000 — 410

(18)

Zu Titelgruppe 93:

Veranschlagt zur Kofinanzierung von Hilfen zur Weiterentwicklung der häuslichen Versorgung, insbesondere von Modellmaßnahmen zur besseren Ver- sorgung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. demenziell erkrankter Menschen) und zur Entlastung pflegender Angehöriger gem.

Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz - PflEG.

(19)

Titelgruppe 94

Sozialwissenschaftliche Untersuchungen

1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig.

2. Die bei Titel 686 94 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung gilt für alle Titel der Titelgruppe.

526 94 299 Kosten für Sachverständige und Untersuchungsvorha-

ben . . . — — — 94

531 94 299 Kosten der Drucklegung und Veröffentlichung . . . — — — 7

541 94 299 Veranstaltungen und Informationsmaßnahmen . . . — — — 207

547 94 299 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben . . . — — — —

633 94 299 Zuweisungen an Gemeinden (GV) . . . — — — —

686 94 299 Zuschüsse an freie Träger . . . 280 000 850 000 -570 000 512 Verpflichtungsermächtigung: 300 000 EUR.

Summe Titelgruppe 94 . . . 280 000 850 000 -570 000 820 Gesamtausgaben Kapitel 11 041 . . . 63 490 500 76 385 400 -12 894 900 76 957 Verpflichtungsermächtigungen Kapitel 11 041 . . . 16 196 400 16 067 200 +129 200

(20)

Zu Titelgruppe 94:

Die veranschlagten Mittel sind bestimmt für Untersuchungen zur Erstellung einer Sozialberichterstattung, zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe und der vorrangigen sozialen Sicherungssysteme.

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