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FÖRDERBETRAG FÜR ARBEITGEBER ALS SOZIALPOLITISCHER KERN DES BRSG ZIEL DES BRSG UND UMSETZUNG BEI ALLIANZ LEBEN

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Juni 2018

FÖRDERBETRAG FÜR ARBEITGEBER ALS SOZIALPOLITISCHER KERN DES BRSG

ZIEL DES BRSG UND UMSETZUNG BEI

ALLIANZ LEBEN

(2)

© Allianz 2

BESSERE VORSORGE FÜR ARBEITNEHMER MIT GERINGEM EINKOMMEN

Arbeitnehmer mit einem Einkommen ≤ 2.200 EUR/Monat befinden sich in einem Dilemma

− Es besteht eine deutliche Versorgungslücke in der Rentenphase und bei Einkommensausfall

− Die gesetzliche Rente der DRV bietet nur eine Grundversorgung

− Finanzieller Spielraum reicht oft nicht aus für eine Altersvorsorge

Neue Chancen durch das BRSG

− Freibetrag in der Grundsicherung – damit fällt die Hemmnis für das Sparen:

Sockelbetrag 100 EUR zzgl. 30 % des übersteigenden Betrags, maximal 208 EUR in 2018

− Der Staat fördert diese Zielgruppe nun besonders:

Bietet der AG dieser Zielgruppe eine arbeitgeberfinanzierte bAV, erhält er vom Staat eine Förderung von 30 %

des Beitrages.

(3)

© Allianz 3

EINE BESONDERS BETROFFENE ZIELGRUPPE

17 %

29 %

41 %

56 %

69 %

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 %

< 1.500 EUR 1.500 - 2.499 EUR 2.500 - 3.499 EUR 3.500 - 4.499 EUR > 4.499 EUR

Verbreitung der bAV nach Bruttogehalt (EUR/Monat)

2

57 % 49 % 48 % 38 %

31 % 25 % 16 %

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 %

Industrie, Verarbeitendes Gewerbe Banken, Versicherungen, Unternehmensdienstleistungen Bergbau, Energie- und Wasserwirtschaft Handel, Gastgewerbe und Verkehr Baugewerbe, Handwerk Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Verwaltung, Bildungs-, Gesundheits- und

Sozialwesen

Verbreitung der bAV nach Branchen

2

1Quelle: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut, Bruttomonatseinkommen ohne Sonderzahlungen auf Basis einer 38-Stunden-Woche (=Vollzeit)

2 Quelle: Forschungsbericht Verbreitung der Altersvorsorge 2011, Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Durchführung TNS Infratest Sozialforschung 2.030 EUR

2.010 EUR 1.800 EUR

1.890 EUR 2.190 EUR

2.410 EUR

0 EUR 500 EUR 1.000 EUR 1.500 EUR 2.000 EUR 2.500 EUR Berufskraftfahrer

Reisebürokaufmann/frau Hotelfachmann/frau Verkäufer/in Altenpfleger/in Pflegeberufe insgesamt

Durchschn. Einkommen nach Berufsgruppen

1

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© Allianz 4

Monatliche Gesamtrente bei Eintrittsalter

25 30 35 40 45 50 55

Beitrag

240 EUR

1

80,74 EUR 65,19 EUR 51,76 EUR 40,16 EUR 30,14 EUR 21,91 EUR 14,62 EUR Beitrag

480 EUR

1

165,48 EUR 133,61 EUR 106,09 EUR 82,31 EUR 61,78 EUR 44,48 EUR 29,52 EUR

Leistungen (auch aus dem maximal förderfähigen AG-Beitrag von 480 EUR)

− schöpfen i.d.R. nicht den Freibetrag in der Grundsicherung aus (Sockelbetrag 100 EUR)

Leistungen für verschiedene Altersgruppen bei Aufwendung des Mindest- und Höchstbeitrags

1Tarif StRSKU9, Endalter 67, konstante Beitragszahlung bis Rentenbeginn, Beitragsrückzahlung bei Tod vor Rentenbeginn, Garantiekapital in Höhe der 10-fachen jährlichen ab Rentenbeginn garantierten Rente bei Tod ab Rentenbeginn, derzeit gültiger Überschussanteilsatz, Überschussverwendung ab Rentenbeginn: Überschussrente

− übersteigen i.d.R. die KVdR/PVdR-freie Bagatellgrenze von derzeit 152,25 EUR (§ 226 Absatz 2 SGB V) nicht

MIT GERINGEM AUFWAND GROSSE WIRKUNG

ERZIELEN

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© Allianz 5

Gehaltserhöhung bAV „alt“ bAV „neu“

Gehaltserhöhung 480 EUR 0 EUR 0 EUR

AG-Beitrag bAV 0 EUR 480 EUR 480 EUR

Förderbetrag

(30 % vom AG-Beitrag) 0 EUR 0 EUR 144 EUR

SV-Abgaben (20 %) 96 EUR 0 EUR 0 EUR

Steuerersparnis durch

Betriebsausgabe (30 %) 173 EUR 144 EUR 101 EUR

Aufwand im

Unternehmen 403 EUR 336 EUR 235 EUR

Aufwandsquote AG 84 % 70 % 49 %

− Der Zugang zur bAV wird AG durch das BRSG und die niedrigere Aufwandsquote erleichtert

− Die bAV lohnt sich aus AG- Sicht nun noch mehr im Vergleich zu einer Gehalts- erhöhung

− Die eigentliche Förderquote beim Förderbetrag beträgt nicht 30 %, sondern 51 %

BRSG BEWIRKT EINE NIEDRIGERE

AUFWANDSQUOTE FÜR DEN AG

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© Allianz 6

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN FÖRDERBETRAG

Neuer AG-Beitrag in Höhe von mindestens 240 EUR zur bAV

− 30 % Förderbetrag auf max. 480 EUR

− Neue Beiträge im Vergleich zum Jahr 2016

AN mit Einkommen im Zeitpunkt der Beitragszahlung bis max. 2.200 EUR monatlich

− Anderer Lohnabrechnungszeitraum  entsprechende Umrechnung des max. Verdienstes

− Entgeltumwandlung reduziert maßgebliches Einkommen Bestehendes erstes Dienstverhältnis

− Arbeitslohn muss im Inland der Lohnsteuer unterliegen Durchführungswege

− Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Abschluss- und Vertriebskosten

− Verteilung über die gesamte Laufzeit

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© Allianz

Die i.d.R. monatliche LSt-Anmeldung erfolgt spätestens bis zum 10. des Monats, der dem Lohnzahlungszeitraum folgt.

Beispiel: AG-Beitrag von 480 EUR wird im März gezahlt.

− Bis zum 10. April erfolgt die LSt-Anmeldung für März.

− AG nimmt die für März zu entrichtende Lohnsteuer auf. Dabei zieht er den Förderbetrag für den im März erbrachten AG-Beitrag ab.

− AG überweist einen um 144 EUR gekürzten Lohnsteuerbetrag.

Der Förderbetrag wird in Zeile 23 der LSt-Anmeldung vermerkt.

Wenn eine LSt abzuführen ist, die geringer als der Förderbetrag ist, wird der fehlende Förderbetrag vom Betriebsstättenfinanzamt an den AG erstattet.

7

WIE MACHT DER AG DEN FÖRDERBETRAG

GELTEND?

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© Allianz

Ausscheiden des AN

Erbrachte Förderbeträge sind (auch bei unterjährigem Ausscheiden)

grundsätzlich nicht zurückzuzahlen.

Ausnahme: Rückzahlung an den AG aufgrund verfallbarer Ansprüche.

AG-Beitrag > 480 EUR

Beiträge über 480 EUR sind lediglich im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.

Kombination Förderbetrag für AG mit Riester in d. bAV

Für ein und denselben AG-Beitrag ist keine Kombination des Förderbetrags für AG oder die Riesterförderung möglich.

AG-Beiträge vor 2017

Voraussetzung ist, dass der AG einen neuen Beitrag im Verhältnis zu 2016 zusagt und es sich um einen

ungezillmerten Tarif handelt.

Kombination AG-Zuschuss und Förderbetrag für AG

Es ist keine Kombination des 15 %- Zuschusses mit dem Förderbetrag für AG möglich.

8

FRAGEN AUS DER PRAXIS

AG-Wechsel

Der Förderbetrag kann auch vom

neuen AG geltend gemacht werden.

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Durchführungsweg Direktversicherung

− Vorsorgekonzept Perspektive gegen variable, jährliche Einmalbeiträge

− Reine AG-Finanzierung

− Keine Zusatzbausteine

− Leistungsbild wie § 3 Nr. 63 EStG: Rentenzusage mit Kapitalwahlrecht

− Versorgungszusagen: Ausschließliche § 100 EStG-Förderung oder Kombination § 100 EStG mit der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Vergütung

− Laufende Vergütung Schlanke Verwaltung

− Einzelzahlerverfahren obligatorisch, keine Briefschreibung bei Geldeingang

− In der jährlichen Standmitteilung wird eine weitere Beitragszahlung, die daraus resultierende neue Leistungshöhe, sowie die Überschussbeteiligung dokumentiert

9

UMSETZUNG FÖRDERBETRAG

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© Allianz 10

Förderbetrag für Arbeitgeber mit Entgeltumwandlung

beispielhafte Darstellung

Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG

40 EUR AG-Beitrag (Förderbetrag nach § 100 EStG)

40 EUR

AG-Zuschuss auf Entgeltumwandlung 6 EUR (15 %)

löst aus

Brutto-Gesamtbeitrag in die bAV 86 EUR pro Monat

40 EUR Bruttobeitrag AG – 12 EUR Förderbetrag

(30 % von 40 EUR)

– 8,40 EUR Steuerersparnis

(Betriebsausgaben)

6 EUR AG-Zuschuss

(15%)

– 8 EUR SV-Ersparnis AG

2

(aus Entgeltumwandlung)

40 EUR Bruttobeitrag MA – 18 EUR

(aus SV und Steuerersparnis)1

1Jahreseinkommen: 18.000 EUR, StKl I bzw. IV, KiSt. 8 %, GKV inkl. Zusatzbeitrag von 1,0 %, GPV inkl. Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 %. Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen führen. Steuerabgaben sowie ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erst im Rentenbezug. Berechnungen basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen 2018.

2 SV-Ersparnis für Entgeltumwandlung beim AG: pauschal 20 % SV-Ersparnis aus 40 Euro AN-Beitrag (6 Euro Weitergabe als Zuschuss).

Arbeitnehmer Arbeitgeber

= 17,60 EUR AG-Aufwand

= 22 EUR AN-Aufwand

UMSETZUNG FÖRDERBETRAG: MATCHING-MODELL

(11)

© Allianz 11

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Angaben, die sich auf Mitbewerber von Allianz Leben beziehen, Presseartikeln, Geschäftsberichten und Modellrechnungen Dritter entnommen sind.

Für eventuelle Fehler oder missverständliche Darstellungen kann daher keine Gewähr oder Haftung übernommen werden.

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Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen

mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die

tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus

Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit

von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise - tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von Kreditnehmern resultieren.

Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (z.B. Marktschwankungen

oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge

und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Keine Pflicht zur Aktualisierung.

Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

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