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Jahrgang 1 Freitag, den 26. Juni 2020 Nr. 6

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Academic year: 2022

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Nächster Redaktionsschluss Freitag, den 10.07.2020

Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 24.07.2020

Amtsblatt

Buttstädt

Jahrgang 21 Freitag, den Nummer XX

Nächster Redaktionsschluss:

Freitag, den xx.xx.xxxx

Nächster Erscheinungstermin:

Freitag, den xx.xx.xxxx

Buttstädt Ellersleben Eßleben-Teutleben Großbrembach Guthmannshausen Hardisleben Kleinbrembach Mannstedt Olbersleben Rudersdorf

Jahrgang 1 Freitag, den 26. Juni 2020 Nr. 6

der Gemeinde

Im Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt erfolgen amtliche und nichtamtliche

Bekanntmachungen der Gemeinde Buttstädt für die Ortsteile Buttstädt, Ellersleben,

Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und

Rudersdorf

Das Freibad in Butts tädt ist wieder täglich von

10 - 20 Uhr geöff ne t.

ASB-Schwimmbad Buttstädt

startet in die Freibads aison

ASB-Schwimmbad, Am Safrangarten, 99628 Buttstädt Mail: asb@asb-soemmerda.de | www.asbsoemmerda.de

Zu Ihrer & unserer Sicherheit gilt natürlich auch auf dem Freibadgelände:

• Abstand halten ( mind. 1,5 m )

• Hygienemaßnahmen einhalten

• Hinweisschilder beachten

• Beschränkte Besucherzahl

(2)

Kontaktbereichsbeamter der Polizei

Verwaltungsgebäude, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt, Tel.: 03 63 73/9 90 85

Sprechzeiten:

dienstags ... 16.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Brandmeister der Gemeinde und Stellvertreter

Ortsbrandmeister

Stellv. Ortsbrandmeister Herr Gröschner ...0162/7291567 Herr Schindler ...0173/3655649

Schiedsstelle der Gemeinde Buttstädt

für die Ortschaften Buttstädt, Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf

Sprechstunde der Schiedspersonen

Die Sprechstunde der Schiedspersonen findet nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 036373/41110 im Gebäude der Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt statt.

Die Schiedsstelle ist für die im § 380 der Strafprozessordnung vorge- schriebenen Sühneversuche bei den Vergehen:

1.2.

3.4.

des Hausfriedensbruches (§ 123 Strafgesetzbuch StGB) der Beleidigung (§§ 3, 185 bis 187a und 189 StGB) der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)

der einfachen, gefährlichen und fahrlässigen Körperverletzung (§§

223, 223a und 230 StGB) 5.6. der Bedrohung (§ 241 StGB)

der Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

und für einen Sühneversuch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach Maßgabe des Thüringer Schiedsstellengesetzes vom 17. Mai 1996 (ThürSchieStG) sowie der in 1/97 erlassenen Durchführungsvorschriften zum ThürSchieStG zuständige Vergleichsbehörde.

Blose Bürgermeister

Netzwerk Regenbogen e.V.

Sömmerdaer Tafel/ Ausgabestelle Buttstädt Kirchstr. 2, 99628 Buttstädt

Telefon: 036373/998794 Öffnungszeiten Dienstag Mittwoch Donnerstag

14 - 16 Uhr 10 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr

Ausgabe Neuregistrierung Ausgabe

Projekt ThINKA Sömmerda

Kontaktbüro Buttstädt

Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung Th.inka

Zielgruppe:

Das Projekt richtet sich generationsübergreifend an alle BewohnerInnen der Stadt und Verwaltungsgemeinschaft Buttstädt, ungeachtet ihrer sozi- alen oder kulturellen Herkunft.

Aufgaben des Kontaktbüros

- Bei Problemen und Sorgen sind wir für Sie da als 1. Anlaufstelle vor Ort - Wir vermitteln Sie gern an zuständige Kooperationspartner/ Bera-

tungsangebote

- Wir unterstützen Sie bei Berufsfragen

- Wir vereinbaren Termine für Sie und begleiten Sie bei Bedarf - Wir gestalten mit Ihnen Ihr Wohnumfeld durch Aktivitäten und Projekte Wir engagieren uns für Sie und Ihr Wohnumfeld. Wenn Sie ehrenamtlich ak- tiv sein möchten sprechen Sie uns an, wir freuen uns über freiwillige Helfer.

Ansprechpartner Buttstädt Öffnungszeiten Yvonne Pächnatz

Kirchstraße 2 99628 Buttstädt

MoDi Do

12:00 bis 16:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 17:00 Uhr 0172/ 4161780 sowie jeweils nach Vereinbarung y.paechnatz@asb-soemmerda.de

thinka@asb-soemmerda.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.thinka.de.

Notrufe

Notrufe bei Havarie

Wasser

Buttstädt, Ellersleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben:

BeWA Sömmerda Trinkwasser ... 08 00 / 0 72 51 75 Zentrale ... 0 36 34 / 6 84 90 Eßleben-Teutleben, Rudersdorf:

Wasser GmbH Apolda ... 0 36 44 / 53 90 Abwasser

Buttstädt, Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Guthmannshausen, Hardisleben, Mannstedt, Olbersleben:

BeWA Sömmerda ... 08 00 / 3 63 48 00 Zentrale ... 0 36 34 / 6 84 90 Großbrembach, Kleinbrembach:

AZV Scherkondetal Vogelsberg ... 03 63 72 / 9 03 56 ... oder 03 63 71 / 5 40 15 und 03 63 71 / 5 28 88 Rudersdorf

Wasser GmbH Apolda

... 0 36 44 / 53 90 Strom

Thüringer Energie, Ulmenallee 3, 99631 Weißensee:

... 03 63 74 / 31-0 Versorgung mit Flüssiggas in Buttstädt und Olbersleben

03644/5390

Notrufe für den Bereich der Gemeinde

Allgemeiner Rettungsdienst ... 1 12 Polizei:

Polizeinotruf ... 1 10 Polizeiinspektion Sömmerda ... (0 36 34) 33 60 Feuerwehr:

Feuerwehrnotruf ... 1 12 Stützpunktfeuerwehr:

Buttstädt

- Herr Schindler ... 01 73 / 3 65 56 49 - Herr Mechelt ... 01 74 / 9 13 07 52 Tierheim Sömmerda ... 0 36 34 / 61 10 92 Notruf: ... 01 71 / 6 40 85 70 Weißenburg 7, 99610 Sömmerda

www.tierheim-soemmerda.de • info@tierheim-soemmerda.de

Telefon

Gemeinde Buttstädt

Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt Tel.:

Fax:E-Mail:

(03 63 73) 4 10 (03 63 73) 4 11 90 poststelle@lg-buttstaedt.de Wegweiser

Bürgermeister der Gemeinde ... 4 11 11 Leiter Hauptamt/Liegenschaften ... 4 11 09 Sekretariat ... 4 11 10 Personalwesen ... 4 11 12 Einwohnermeldeamt ... 4 11 20 Leiter Kämmerei ... 4 11 51 Kämmerei/Wohnungsverwaltung ... 4 11 50 und 4 11 53 Steuern/Abgaben ... 4 11 52 Leiter Kasse ... 4 11 61 Kasse ... 4 11 60 Ordnungsamt/Marktwesen ... 4 11 21 Standesamt/Friedhofsverwaltung ... 4 11 23 Politesse ... 4 11 24 Leiter Bauamt ... 4 11 41 Bauamt ... 4 11 40 Liegenschaftsamt ... 4 11 52 Hoch- und Tiefbau ... 4 11 43 Erschließungsbeiträge/Straßenausbaubeiträge ... 4 11 45 Notruf Wohnungsverwaltung bei Havarie ... 01525 8815100

(3)

Immobilien / Grundstücke / Wohnungsangebote

Wohnungsangebot

Die Gemeinde Buttstädt hat ab sofort folgende Wohnungen im Ortsteil Guthmannshausen zu vermieten:

In der Schulgasse 178 a:

eine 1-Raum-Wohnung im 1. Obergeschoss mit 31,08 m² Grundmiete - 235,00 € monatlich plus Nebenkosten

Eine Kaution in Höhe von 2 Grundmieten ist beim Einzug fällig.

In der Schulgasse 178 b:

eine 2-Raum-Wohnung im 1. Obergeschoss mit 51,76 m² Grundmiete - 334,00 € monatlich plus Nebenkosten

Eine Kaution in Höhe von 2 Grundmieten ist beim Einzug fällig.

In der Schulgasse 178 c:

eine 2-Raum-Wohnung im 2. Obergeschoss mit 51,76 m² Grundmiete - 347,00 € monatlich plus Nebenkosten

Eine Kaution in Höhe von 2 Grundmieten ist beim Einzug fällig.

Das 1992 errichtete Gebäude verfügt über einen Energieverbrauchsaus- weis mit einem Energieverbrauchskennwert von 137 kWh/(m². a). Das Gebäude verfügt über eine zentrale Gasheizung.

Gemeinde Buttstädt 17.06.2020

Frau Merk, Tel. 036373 / 41153

Wohngebiet „Hinter der Hölle“ in Hardisleben

Das Wohngebiet liegt in ruhiger, ansprechender Lage am nordöstlichen Rand der Gemeinde Hardisleben. Die im Lageplan grün dargestellten voll erschlossenen Eigenheimstandorte sind zum Preis von 36,50 EUR/

qm zu erwerben.

Ansprechpartner Herr Hans-Jürgen Bauer,

Ortschaftsbürgermeister der Gemeinde Hardisleben Tel. 036377/4775 + 036377/80663

Buttstädter Straße 29, OT Hardisleben oderHerr Christopher Nagel

Leiter des Hauptamtes der Gemeinde Buttstädt Tel. 036373/41109, Fax 036373/41190 E-Mail: c.nagel@lg-buttstaedt.de Postanschrift:

Gemeinde Buttstädt Großemsener Weg 5 99628 Buttstädt

Wichtige Rufnummern

Landratsamt Sömmerda

Postfach 12 15 99601 Sömmerda

Zentrale Bahnhofstraße Telefon: ...(0 36 34) 3 54-0 Rezeption Bahnhofstraße 9 ... Fax: (0 36 34) 3 54-3 94 Zentrale Wielandstraße ...(0 36 34) 3 54-6 00 Rezeption Wielandstraße 4 ...(0 36 34) 3 54-1 50 www.landkreis-soemmerda.de

E-Mail: pressestelle@lra-soemmerda.de

Ärztebereitschaft / Apotheken

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Anlaufpraxis für alle gehfähigen Patienten in unserer Verwaltungsge- meinschaft, die akut erkrankt sind, ist das Robert-Koch-Krankenhaus GmbH Apolda, Tel.: 03644/570, Jenaer Straße 66, 99510 Apolda zu folgenden Zeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: ... von 19.00 bis 21.00 Uhr Mittwoch und Freitag ... von 16.00 bis 21.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage

sowie am 24.12. und 31.12. ... von 09.00 bis 12.00 Uhr ... und 16.00 bis 21.00 Uhr Vordergründig sollte die Notdienstzentrale in Apolda zur akuten medizini- schen Versorgung genutzt werden. Notfallhausbesuche sollten lt. Mittei- lung der kassenärztlichen Vereinigung eine Ausnahme darstellen.

Zusätzlich zum allgemeinen Notdienst ist ein augenärztlicher Notdienst in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes eingerichtet. Telefon- nummern und Anschrift erfahren Sie ebenfalls über das Robert-Koch- Krankenhaus Apolda, Tel.: 03644/570.

Dringende Hausbesuche sind unter der Hotline des allgemeinen Notdienstes 0700 11501000 oder über Rettungsleitstelle Apolda 03644 50000 anzumelden.

Bei akuter Lebensgefahr gilt die Telefonnummer des Rettungs- dienstes 112 !

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst

Für Patienten mit akuten Schmerzen steht landesweit die einheitliche Telefonnummer:

0180 / 59 08 077 (0,12 EUR pro Minute) zur Verfügung.

Der Bereitschaftsdienst beginnt für das Wochenende am Freitag um 18.00 Uhr und endet am Montag, 8.00 Uhr. Für gesetzliche Feiertage beginnt der Bereitschaftsdienst um 18.00 Uhr des Vortages und endet um 08.00 Uhr des folgenden Tages.

Die geregelten Sprechzeiten während des Notfallvertretungsdienstes sind von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und

von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Neben der Notdiensttelefonnummer können sich die Patienten auch im Internet über die Notdienstpläne ihrer Region unter www.kzv-thueringen.

de informieren.

Nacht- und Notdienst der Apotheken

Apothekennotruf: 0800 00 22833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)

Nähere Informationen dazu

finden Sie unter www. aponet.de oder in Ihrer Apotheke.

(4)

Öffentliche Ausschreibung der Ortschaft Mannstedt

Bauplatz in Mannstedt - Lange Straße 21/22

Flur 1, Flurstück 120 zu 1533 m2 Mindestgebot: 25.000,00 €

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen voll erschlossenen Eigen- heimstandort.

Ihr Angebot senden Sie bitte schriftlich an die Gemeinde Buttstädt, Hauptamt, Herrn Nagel, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt.

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 036373/41109 möglich.

Blose Bürgermeister

Ausschreibung von 3 Grundstücken im Ortsteil Großbrembach, Am Kirschberge

Flur 6, Flurstück 769/12 Grundstückspreis (4 €/m²) Vermessungskosten Gesamtsumme

769 m² 3.076,00 € 1.125,77 € 4.201,77 € Flur 6, Flurstück 769/13

Grundstückspreis (4 €/m²) Vermessungskosten Gesamtsumme

769 m² 3.076,00 € 1.125,77 € 4.201,77 € Flur 6, Flurstück 769/14

Grundstückspreis (4 €/m²) Vermessungskosten Gesamtsumme

597 m² 2.388,00 € 1.125,77 € 3.513,77 €

Bei den Grundstücken handelt es sich um Gartenland. Bei Kaufinteresse wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Buttstädt, Herrn Nagel, Großem- sener Weg 5, 99628 Buttstädt.

Rückfragen sind unter der Telefonnummer 036373 41109 möglich.

Blose Bürgermeister

Amtlicher Teil

Bankverbindung

Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisungen an die Gemeinde Butt- städt (alle Ortschaften) ab sofort folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: Gemeinde Buttstädt IBAN:

BIC: DE74 1203 0000 1020 3004 79 BYLADEM 1001, DKB IBAN:

BIC: DE97 8205 1000 0140 0041 14

HELADEF 1WEM, Sparkasse Mittelthüringen

Denken Sie bitte daran, Ihren Dauerauftrag zu ändern und die Beträ- ge den neuen Bescheiden anzupassen.

Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse aus der 08. Sitzung des Gemeinderates Buttstädt am 08.06.2020 in Buttstädt

Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesord- nungspunkten zusammen. Die Ladung erfolgte form- und fristgerecht. 19 von 21 Gremiumsmitgliedern waren anwesend. Das Gremium war be- schlussfähig.

gez. Hendrik Blose Bürgermeister

Beratung und Beschlussfassung

über die Tagesordnung der 8. Sitzung des Gemeinderatses vom 08.06.2020

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung über die 8. Sitzung des Gemeinderates vom 08.06.2020 ohne Änderungen und Ergänzungen.

Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschlussnummer GR 2020/08/117

Öffentliche Ausschreibung der Ortschaft Guthmannshausen

zum Verkauf der Liegenschaft Hauptstraße 76A.

Gemarkung Guthmannshausen, Flur 2, Flurstück 129 zu 234 m2 innerhalb der bebauten Ortslage von Guthmannshausen zum Mindestgebot von 23 .000,00 €.

Bei dem vorliegenden Objekt handelt es sich um die Gemeindeverwal- tung der Gemeinde Guthmannshausen (Baujahr 1976).

Das Gebäude ist eingeschossig, einseitig angebaut und voll unterkellert.

In das Gutachten kann eingesehen werden.

Ihre Angebote senden Sie bitte an die Gemeinde Buttstädt, Hauptamt, Herrn Nagel, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt.

Ein Besichtigungstermin kann unter der Telefonnummer 036373/41109 vereinbart werden.

Blose Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

der Gemeinde Buttstädt - Ortsteil Hardisleben

Verkauf der Liegenschaft Schulstraße 141, Gemarkung Hardisleben,

Flur 1, Flurstück 8/2 zu 422 qm und eine Teilfläche von ca. 20 qm, innerhalb der Ortslage, Mehrfamilienhaus 3 WE mit Nebengebäude.

Mindestgebot 70.800,00 €

Bei der Immobilie handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus teilunterkel- lert und eingeschössigen Nebengebäude.

Eine Wohnungseinheit ist vermietet.

In den letzten Jahren wurden Sanierungsarbeiten vorgenommen.

Das Objekt ist voll erschlossen. Das Gutachten kann eingesehen werden.

Ihre Angebote, die wir mit äußerster Diskretion behandeln, senden Sie bitte schriftlich an die Gemeinde Buttstädt, Kämmerei/Liegenschaften, Angebot: Schulstraße 141 - Ortsteil Hardisleben, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt.

Ein Besichtigungstermin kann unter der Telefonnummer 036373/41152 vereinbart werden.

Blose Bürgermeister

(5)

Beratung und Beschlussfassung

über die Satzung zur Festlegung der Grenzen des im Zusammen- hang bebauten Ortsteiles Olbersleben der Gemeinde Buttstädt Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt die als Bestandteil die- ses Beschlusses beigefügte Satzung zur Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Olbersleben der Gemeinde Buttstädt.

Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschlussnummer GR 2020/08/121

Wahl des Ortsbrandmeisters und seines Stellvertreters

Die Kameraden und Kameradinnen der Einsatzabteilungen waren am Freitag den 12.06.2020 zur gemeinsamen Hauptversammlung der Ge- meindefeuerwehr Buttstädt ins Kulturhaus Guthmannshausen geladen.

Die Hauptversammlung war erforderlich, da der bisherige Ortsbrand- meister Herr Gröschner diese Aufgabe aufgrund seiner Tätigkeit beim Landkreis Sömmerda rechtlich nicht mehr wahrnehmen durfte.

Nach der Eröffnung der Hauptversammlung durch den stellvertretenden Ortsbrandmeister Herrn Schindler und der Begrüßung durch den Bür- germeister Herrn Blose, welcher für den geleisteten Einsatz der Kame- raden und Kameradinnen seinen Dank aussprach und sich besonders bei Herrn Gröschner für die geleisteten Dienste als Ortsbrandmeister bedankte, erfolgte die erforderliche Wahl.

Herr Mechelt stellte sich als Einzelbewerber zur Wahl des Ortsbrandmeis- ters und wurde durch die anwesenden 77 Kameraden und Kameradinnen einstimmig zum neuen Ortsbrandmeister der Gemeinde Buttstädt gewählt.

Zum stellvertretenden Ortsbrandmeister stellte sich Herr Schindler als Einzelbewerber zur Wahl. Er wurde ebenfalls einstimmig zum erneuten stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt.

Die Berufung von Herrn Mechelt zum Ortsbrandmeister und von Herrn Schindler zum stellvertretenden Ortsbrandmeister wurden durch den Bürgermeister Herrn Blose in Anschluss vorgenommen.

Der Bürgermeister sprach ihnen Dank und Anerkennung für ihre ehren- amtliche Führungstätigkeit aus, bei der sie ihre ganze Kraft in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr stellen und wünschte ihnen für die Zukunft persönlich und in der Freiwilligen Feuerwehr alles erdenklich Gute.

Information über Straßenbauarbeiten auf der B85 in der Ortslage Olbersleben vom 20. Juli 2020 bis voraussichtlich 07. August 2020

Wegen Straßenbauarbeiten wird die B85 in der Ortslage Olbers- leben vom 20. Juli 2020 bis voraussichtlich 07. August 2020 für sämtlichen Durchgangsverkehr voll gesperrt. Eine Umleitung ist von Weimar kommend über die L1058 - B176 - Frohndorf nach Kölleda und in die Gegenrichtung ausgewiesen.

Alle betroffenen Verkehrsteilnehmer werden um Rücksichtnahme und Verständnis gebeten.

Einladung

Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hardisleben

Am Montag den 06.07.2020 um 19.00 Uhr, findet die jährlich durchzufüh- rende Rechenschaftslegung für das Jagdjahr 2019/2020 im Bürgerhaus der Gemeinde Hardisleben, Gottlob-König-Straße 29, in 99628 Buttstädt OT Hardisleben statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Vorlesung des Versammlungsprotokolls vom 01.04.2020 3. Bericht Jagdjahr 2019/2020 vom Jagdvorsteher 4. Information der Jagdpächter

5. Kassenbericht 6. Bericht Revision

7. Bestätigung Reinertrag Jagdjahr 2019- 2020

8. Entlastung Kassenführung und Vorstand für das Jagdjahr 2019- 2020 9. Beschluss über Verwendung nicht in Anspruch genommener Jagd-

pachtbeträge 10. Anfragen Diskussion Beratung und Beschlussfassung

über den öffentlichen Teil der Niederschrift über die 7. Sitzung vom 18.05.2020

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Buttstädt beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift über seine 7. Sitzung vom 18.05.2020 ohne Ände- rungen und Ergänzungen.

Beratungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Beschlussnummer GR 2020/08/118

Beratung und Beschlussfassung

über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2020 für die Ge- meinde Buttstädt

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt nachstehende 1. Nachtragshaushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2020:

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Buttstädt, Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund des § 60 der ThürKO in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ge- setzes vom 16.10.2019 (GVBl. S. 429,433) erlässt die Gemeinde Butt- städt folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festge- setzt; dadurch werden

erhöht um€

vermindert um€

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes ein- schließlich der Nachträge gegenüber

bisher € auf nunmehr

€ verändert a) im

Verwaltungs- haushalt

die Einnahmen 0,00 598.800,00 9.989.700,00 9.390.900,00 die Ausgaben 0,00 598.800,00 9.989.700,00 9.390.900,00 b) im

Vermögens- haushalt

die Einnahmen 336.500,00 0,00 3.919.800,00 4.256.300,00 die Ausgaben 336.500,00 0,00 3.919.800,00 4.256.300,00

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen wird weiterhin nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt wird von 0,00 € um 6.200.000,00 € erhöht und damit auf 6.200.000,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht verän- dert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- gaben nach dem Haushaltsplan wird von 1.664.900,00 € um 99.800,00 € gemindert und damit auf 1.565.100,00 € neu festgesetzt.

§ 6 Die Deckungsringe werden nicht verändert.

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.

Buttstädt, den

Gemeinde Buttstädt - Siegel -

Blose Bürgermeister

Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschlussnummer GR 2020/08/119

Beratung und Beschlussfassung

über den Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Gemeinde Buttstädt 2020.

Beratungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Beschlussnummer GR 2020/08/120

(6)

3. Anträge, die Ansprüche nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung bei der Flurbereinigungs- behörde zu stellen.

4. Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes wird gemäß § 80 Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12.07.2018 (BGBl. 1 S. 1151), angeordnet.

5. Ein Abdruck dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Be- kanntmachung in

- der Landgemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Gründe:

Der Flurbereinigungsplan einschließlich seiner Nachträge wurde den Beteiligten gemäß § 59 FlurbG bekannt gegeben. Die im Anhörungs- termin bzw. innerhalb der Frist von zwei Wochen nach diesem Termin erhobenen Widersprüche wurden behoben, soweit sie begründet waren.

Die verbliebenen Widersprüche wurden der oberen Flurbereinigungs- behörde vorgelegt, die durch diese Anordnung nicht gehindert ist, die Abfindung zu ändern. Da nach § 63 Abs. 2 FlurbG im Rechtsbehelfsver- fahren angeordnete Änderungen auf den in der Ausführungsanordnung festgesetzten Tag zurückwirken, erwächst den Widerspruchsführern aus dem Erlass der Anordnung kein Nachteil.

Die Voraussetzungen zum Erlass der vorzeitigen Ausführungsanordnung sind gegeben.

Mit dieser Anordnung tritt die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten neuen Berechtigten werden Eigentü- mer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

Rechte und Pflichten, die durch den Flurbereinigungsplan abgelöst oder aufgehoben werden, erlöschen. Neue im Flurbereinigungsplan begrün- dete Rechte und Pflichten entstehen. Die öffentlichen und privatrechtli- chen Lasten der alten Grundstücke gehen, soweit sie nicht aufgehoben oder abgelöst werden, auf die neuen Grundstücke über.

Die im Flurbereinigungsplan getroffene Regelung öffentlicher Rechtsver- hältnisse wird wirksam.

Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungs- gemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z. B. die Beseitigung von Obstanlagen, Bäumen, Hecken, Beerensträuchern, Errichtung oder Ver- änderung von Bauwerken und Einfriedungen, usw.) können weiterhin nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.

Zu der unter Nr. 3 angeführten Fristwahrung wird folgendes festgestellt:

Gemäß § 69 FlurbG hat der Nießbraucher einen angemessenen Teil der dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten.

Darüber hinaus hat er dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zah- lungstage ab zum angemessenen Zinssatz zu verzinsen. Entsprechend ist auch eine Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung zu leisten hat.

Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem altert und neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Minderung des Pachtzin- ses oder in anderer Weise auszugleichen (§ 70 Abs. 1 FlurbG). Wird der Pachtzins durch die Flurbereinigung so erheblich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesentlich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der Ausführungsanordnung laufenden oder des darauffolgenden Pachtjahres aufzulösen (§ 70 Abs.

2 FlurbG). Die Entscheidung hierüber ergeht nur auf Antrag. Antragsbe- rechtigt ist nur der Pächter.

Über die Leistungen nach § 69 FlurbG, den Ausgleich nach § 70 Abs.

1 FlurbG und die Auflösung des Pachtverhältnisses nach § 70 Abs. 2 FlurbG entscheidet nur die Flurbereinigungsbehörde.

Der Erlass von Überleitungsbestimmungen ist wegen der einfachen Struktur und der einheitlichen Pachtverhältnisse im Flurbereinigungsge- biet nicht erforderlich.

Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung liegt im überwie- genden Interesse der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wir- kung eines Widerspruches würde Belastungen und andere Verfügungen über die neuen Grundstücke verhindern. Daraus würden den Beteiligten voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen.

Mit Rücksicht darauf, dass der Allgemeinheit im Hinblick auf die in das Flurbereinigungsverfahren investierten erheblichen öffentlichen Mittel an einer möglichst schnellen Herbeiführung der Auswirkungen des Verfah- rens gelegen ist und durch den Erlass der vorzeitigen Ausführungsanord- nung eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung herbeigeführt wird, liegt die sofortige Vollziehung auch im öffentlichen Interesse.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wi- derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flurbereinigungs- behörde einzulegen.

Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Im Auftrag Cöster Referatsleiter Bitte bringen Sie zum Ausfüllen des Anwesenheitsnachweises ei-

nen eigenen Kugelschreiber mit. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist Voraussetzung für den Zutritt in den Veranstaltungsraum.

Alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Hardisleben, die bejagbare Flächen besitzen, sind Jagdgenossen und sollten ihre Rechte in der Ver- sammlung wahrnehmen.

Der Nachweis von Eigentumsflächen in der Gemarkung Hardisleben kann durch eine Kopie aus dem Grundbuch erbracht werden.

Der Nachweis ist eine Bringschuld des Jagdgenossen.

Unterlagen über Veränderung bzw. Besitzwechsel von bejagbaren Flä- chen der Gemarkung Hardisleben, sind zur Aktualisierung des Jagdkata- sters beim Jagdvorsteher Guido Himmelreich abzugeben.

Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Guido Himmelreich

Hinweis bei Verhinderung eines Jagdgenossen:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Ver- wandten in gerader Linie (Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel aber nicht Bruder, Schwester, Onkel, Tante), durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Voll- jährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Or- gane oder deren Beauftragte.

Vollmacht

Ich, ...,

wohnhaft in ...

(Wohnort)

...

(Straße, Hausnummer),

bevollmächtige hiermit

...

(Vor, Zuname)

mich bei der Jagdgenossenschaftsversammlung

am ... zu vertreten.

Meine jagdbare Fläche beträgt ... Hektar.

...

(Ort, Datum)

...

(Unterschrift)

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Flurbereinigungsbereich Gera Gera, den 18.06.2020 Az.: 2-1-0317

Vorzeitige Ausführungsanordnung gemäß § 63 FlurbG 1. Im Flurbereinigungsverfahren Teutleben/Eßleben-Ort, Landkreis

Sömmerda, Landgemeinde Buttstädt, wird die Ausführung des durch die Nachträge I, II und III geänderten Flurbereinigungsplanes ge- mäß § 63 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. 1 S. 2794), angeordnet.

2. Mit dem 10.07.2020 tritt der neue Rechtszustand ein. Die nach § 34 bzw. § 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkun- gen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurberei- nigungsplanes bestehen. Zu dem genannten Zeitpunkt gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf die in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über. Weitere Oberleitungsbestimmungen sind nicht erforderlich.

(7)

Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeisterin, Frau Heike Titze

Ellersleben, Dorfgemeinschaftshaus Dorfstr. 54

montags ... von 17.00 bis 18.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung.

Tel. und Fax: 03 63 73 / 4 11 10

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Ralph Tränkner

Eßleben-Teutleben Buttstädter Str. 49 Eßleben

Dorfgemeinschaftshaus, Waldstraße 60

dienstags von ... 18.30 bis 19.00 Uhr Teutleben

Dorfgemeinschaftshaus, Buttstädter Str. 49

dienstags von ... 17.30 bis 18.15 Uhr Darüber hinaus können unter folgender Telefonnummer

Termine vereinbart werden: 01 76 / 10 56 70 68 od. 0 3 63 73 / 4 11 10 Ansprechpartner für Bürgerhäuser in Eßleben-Teutleben Eßleben

Frau Anneli Schmidt Teutleben

Frau Ute Schmiedmann

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Rolf Vinup

Großbrembach, Am Anger 185 b

dienstags ... von 16.00 bis 17.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10 od. 0174/ 319 18 00

Öffnungszeiten Bücherei Großbrembach

donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr im Mehrzweckraum im Ratskeller

Kegeln

Großbrembacher Kegler belegen einen klasse 4. Platz in ihrer ersten Thüringenliga Spielzeit

Das letzte Heimspiel gegen die Sportfreunde aus Kaltennordheim wur- de nun doch noch abgesagt. Am Ende der ersten Saison im Thüringer Oberhaus der 120 Wurf Kegler avancierten die Spieler um Christian Karpe zum Überraschungsteam. So wurde als Höhepunkt der Saison am 6. Spieltag die Tabellenspitze für einige Wochen erobert. Im Verlauf wurde nur gegen Jena nach einem schwachen Spiel zu Hause verloren.

Gegen Auma, Ossmannstedt und Sonneberg wurden die Punkte geteilt, alle andere Heimspiele entschieden, teilweise bis kurz vor Ende sehr spannend, die SG AUE für sich. Hervorzuheben waren die recht guten, teilweise klasse Leistungen auf Gegners Bahnen. In Kaltennordheim gab es eine deftige Klatsche, aber in Jena, Apolda, Rudolstadt und Rieth hätte man auch zählbares mitnehmen können. Siege wurden beim Thü- ringenmeister in Auma, in Rossleben und Sonneberg eingefahren. Eine Punkteteilung gab es wie im Heimspiel in Ossmannstedt. Das beste aus- wärts erzielte Ergebnis gab es in Auma.

Nichtamtlicher Teil

Der Gartenverein Buttstädt e. V. hat jetzt eine Website!

Der Gartenverein ist jetzt online! Um der gestiegenen Nachfrage nach frei- en Parzellen und Informationen rund um einen Kleingarten in Buttstädt nachzukommen, wurde vom Garten- verein eine Website erstellt. Darin wird die Geschichte des aus 5 Kleingarten- anlagen bestehenden Vereins mit Fotos erzählt. Die Kontaktdaten der Vorsitzenden sind angegeben und auch freie Parzellen können mit Foto und Beschreibung angesehen werden. Wenn wieder Feste gestattet sind, erhalten Sie auch Infos zu unseren Veranstaltungen.

Schauen Sie doch mal rein:

www.gartenverein-buttstädt.de Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Hendrik Blose

Buttstädt, Rathaus, Marktplatz 1

dienstags ... von 16.00 bis 18.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat ... von 09.00 bis 11.00 Uhr

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10

Buttstädt

Wohnungsverwaltung

99628 Buttstädt Großemsener Weg 5

Telefon: ... 036373/41155 Fax: ... 036373/41159 Marktwesen

99628 Buttstädt Großemsener Weg 5

Telefon: ... 036373/41121 oder ... 036373/41120 Fax: ... 036373/41129 Die Sprechzeiten von Wohnungsverwaltung und Marktwesen sind mit den Sprechzeiten der Gemeinde Buttstädt identisch.

Notruf Wohnungsverwaltung

in Havariefällen: ... 0151/27619618 Bücherei

Tel.: ... 0177/8232988 Achtung neue Öffnungszeiten:

montags 16.00 bis 18.00 Uhr Freibad Buttstädt

Telefonisch zu erreichen: ... 0172 7087252

(8)

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn René Langer

Mannstedt, Bürgerzentrum, Lindenstraße 104

dienstags ... von 18.30 bis 19.30 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10

oder 01 74 / 2 40 56 51

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Lars Pekarek

Olbersleben, Schänkplatz 201

montags ... von 18.00 bis 19.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10

oder 03 63 72 / 9 03 09

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Dirk Schauroth

Rudersdorf, Willerstedter Str. 62 a

donnerstags ... von 17.00 bis 18.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10

Kirchliche Nachrichten

Evang.-Luth. Pfarramt Buttstädt

Samstag, 27.06.2020

18.00 Uhr Workshop in und rund um die Kirche Thema „Michaelis baut“

Sonntag, 28.06.2020 3. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr Gottesdienst in Buttstädt mit Jubelkonfirmation Sonntag, 05.07.2020 4. Sonntag nach Trinitatis

10.00 Uhr Gottesdienst in Buttstädt Sonntag, 12.07.2020 5. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst in Buttstädt Sonntag, 19.07.2020 6. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst in Buttstädt Sonntag, 26.07.2020 7. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Gottesdienst in Buttstädt Samstag, 01.08.2020

10.00 Uhr Taufgottesdienst in Buttstädt

Alle Gottesdienste finden unter Beachtung der Corona-Schutzbe- stimmungen statt, es muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden!!

Gottesdienst to go geht weiter!!

Die Andachten hängen an den Kirchentüren.

Seniorenkreis: entfällt vorerst Kinderkirche: entfällt bis auf weiteres Kinderchor: entfällt bis auf weiteres

Die Kinder erhalten einen Christenlehrebrief zugeschickt von Frau Pfarrerin Franke.

Hier brachten die Jungs 3443 Kegel zu Fall und überraschten die Favo- riten. Zu Haus erlebten die Zuschauer gegen den Meister ein außerge- wöhnliches Spiel. Auma spielte mit 3240 einen neuen Bahnrekord, aber auch die Großbrembacher überboten die alte Bestmarke mit 3225. Am Ende ein umjubeltes 4:4 Unentschieden. Im nachfolgenden Heimspiel gegen Rossleben eroberten die Kegler der SG AUE den Bahnrekord mit 3255 endlich mal selbst. Christopher Nagel 600, Markus Hofmann 603 und Denny Spremberg mit 611 erzielten die besten Ergebnisse in der Ferne. Markus stellte zudem gegen die TSG Apolda einen sensationel- len Bahnrekord mit 603 zu Fall gebrachten Kegel in Großbrembach auf.

Außerdem unterstrich er seine stabil gute Form mit einen beachtlichen 3. Platz in den Top Ten der Auswärtsspiele. Alles im allen eine gelungene Saison, die nur mehr Zuschauer verdient hätte.

Senioren in erster 120 Wurf Saison nur zu Hause zufrieden Im ersten Spiel in Kromsdorf wurden gleich die Punkte mitgenommen.

Das war es auswärts aber bereits. Mit 12:18 Punkten erreichte die Mann- schaft einen 7. Platz. Wobei zu Hause ganz ordentlich gekegelt wurde.

Nur gegen die Spitzenteams aus Gispersleben und Mihla wurde ver- loren. Martin Müller spielte zu Hause am sicherersten und schaffte mit guten 558 Kegel einen ersten ordentlichen Bahnrekord für Senioren A.

Die Mannschaftsbestleistung wurde mit 2034 Kegel am 21.12.19 in der Besetzung J. Mende, R. Werner, D. Rüger und M. Müller erzielt. Bestes Einzelergebnis schaffte J. Mende mit 564 zu Fall gebrachten Kegel in Buttstädt. Er belegte auch im Auswärtsschnitt aller den 4. Platz. Gilt für die neue Saison zu hoffen, dass alle Mann gesund an Bord bleiben.

Mix Mannschaft zu unkonstant

In der Kreisklasse kegelte auch die Mix Mannschaft wieder um Punkte.

Hier änderte sich fast jedes Mal die Aufstellung der Mannschaft. Eini- ge Spieler hatten auch sehr selten Trainingswürfe absolviert, so das ein ehr mäßiges Nivea die Folge war. Spaß hat es aber trotzdem gemacht, wurden 4 Spiele auch gewonnen. M. Mende spielte über die gesamte Spielzeit am erfolgreichsten. In der neuen Saison werden sie als „Zweite“

sich ebenfalls an 120 Wurf in der Kreisklasse Weimar versuchen. Dazu jetzt schon ein „Gut Holz“.

Jürgen Mende

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn David Heller

Guthmannshausen, Kulturhaus, Hauptstr. 101

donnerstags ... von 17.00 bis 18.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung.

Tel.oder 03 63 73 / 4 11 10 01 72 / 9 25 73 53

Sprechzeiten des Ortschaftsbürgermeisters, Herrn Hans-Jürgen Bauer

Hardisleben, Gottlob-König-Straße 29

montags ... 18.00 bis 19.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Tel.: 03 63 73 / 4 11 10

oder 03 63 77 / 47 75

Sprechzeiten der Ortschaftsbürgermeisterin, Frau Beate Raube

Kleinbrembach, An der Waage 7

montags ... 16.30 bis 18.00 Uhr und darüber hinaus nach Vereinbarung

Telefon

Fax 0173 / 7 82 82 21 od. 03 63 73 / 4 11 10 9 75 42

(9)

Öffnungszeiten Kirchenbüro Rastenberg:

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr, 99636 Rastenberg, Lossaer Str. 8; Tel. 036377/80324

homepage: www.kircherastenberg.de E-mail: Ev.kircherastenberg@t-online.de Kirchengemeinde Mannstedt Bibelworte im Juli 2020

„Was ist der Mensch, dass DU seiner gedenkst, und des Menschen Kind,

dass DU Dich seiner annimmst.“ Psalm 8,5

„Wir sind sein Werk, geschaffen in Christus Jesus zu guten Werken, die GOTT zuvor bereitet hat, dass wir darin wandeln sollen.“ Epheser 2,10 Sie sind herzlich eingeladen zu folgenden Gottesdiensten

und kirchlichen Veranstaltungen

26.07. 09.00 Uhr Gottesdienst in Mannstedt Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen

Fallen vorerst voraussichtlich noch aus!

Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge, für mögliche Änderungen!!!

Öffnungszeiten Kirchenbüro Rastenberg:

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr, 99636 Rastenberg, Lossaer Str. 8; Tel. 036377/80324

homepage: www.kircherastenberg.de E-mail: Ev.kircherastenberg@t-online.de Kirchengemeinde Eßleben Bibelworte im Juli 2020

„Gerechtigkeit führt zum Leben;

aber dem Bösen nachjagen führt zum Tode.“ Sprüche 11,19

„Selig sind, die da hungert und dürstet nach der Gerechtigkeit,

denn sie sollen satt werden.“ Matthäus 5,6 Sie sind herzlich eingeladen zu folgenden Gottesdiensten

und kirchlichen Veranstaltungen

05.07. 09.00 Uhr Gottesdienst in Eßleben Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen

Fallen vorerst voraussichtlich noch aus!

Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge, für mögliche Änderungen!!!

Öffnungszeiten Kirchenbüro Rastenberg:

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr, 99636 Rastenberg, Lossaer Str. 8; Tel. 036377/80324

homepage: www.kircherastenberg.de E-mail: Ev.kircherastenberg@t-online.de Kirchengemeinde Teutleben Bibelworte im Juli 2020

„Bis hierher hat uns der HERR geholfen.“ 1.Samuel 7,12

„Wir sind von allen Seiten bedrängt, aber wir ängstigen uns nicht.

Uns ist bange, aber wir verzagen nicht.“ 2. Korinther 4,8 Sie sind herzlich eingeladen zu folgenden Gottesdiensten

und kirchlichen Veranstaltungen

05.07. 10.30 Uhr Gottesdienst in Teutleben Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen

Fallen vorerst voraussichtlich noch aus!

Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge, für mögliche Änderungen!!!

Öffnungszeiten Kirchenbüro Rastenberg:

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr, 99636 Rastenberg, Lossaer Str. 8; Tel. 036377/80324

homepage: www.kircherastenberg.de E-mail: Ev.kircherastenberg@t-online.de Kontaktdaten

Pastorin Franke, Hardisleben, Tel.: 036377 / 80363 Kirchenbüro im Gemeindehaus Buttstädt Birgit Verwiebe

Gustav-Reimann-Str. 1, Tel. 036373 / 40290 www.kirche-buttstaedt.de

kirchenbuero@kirche-buttstaedt.de Öffnungszeiten: Dienstag 16 - 18 Uhr Fair Trade Kiosk in Buttstädt

Die Kirchengemeinde Buttstädt be- treibt in Zusammenarbeit mit dem ASB Sömmerda einen Kiosk mit Fair Trade Produkten. Es gibt Kaffee, Tee, Kakao, Schokolade, Wein, Gewürze, verschie- dene Süßwaren und kleine Geschenke zu kaufen, die garantiert unter fairen Bedingungen hergestellt wurden.

Schauen Sie doch mal rein:

Geöffnet ist jeden Dienstag von 16 - 18 Uhr im Kirchenbüro Butt- städt in der Gustav-Reimann-Str. 1.

Evang.-Luth. Pfarramt Rudersdorf

Sonntag, 19.07.2020 6. Sonntag nach Trinitatis 14.00 Uhr Gottesdienst

Evang.-Luth. Pfarramt Hardisleben

Samstag, 18.07.2020 13.30 Uhr Gottesdienst Frauenkreise/Gesprächskreise:

entfallen vorerst Kontaktdaten Pastorin

Franke, Hardisleben, Tel.: 036377 / 80363 Kirchenbüro:

Birgit Verwiebe

Gustav-Reimann-Str. 1, Tel. 036373 / 40290 Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr geöffnet.

Pfarramt Rastenberg

Kirchengemeinde Guthmannshausen Bibelworte im Juli 2020

„Ich danke dem HERRN von ganzem Herzen

und erzähle alle Deine Wunder.“ Psalm 9,2

„Seid dankbar in allen Dingen; denn das ist der Wille GOTTES

in Christus Jesus für euch.“ 1. Thessalonicher 5,18 Sie sind herzlich eingeladen zu folgenden Gottesdiensten

und kirchlichen Veranstaltungen

26.07. 10.30 Uhr Gottesdienst in Guthmannshausen Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen

Fallen vorerst voraussichtlich noch aus!

Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge, für mögliche Änderungen!!!

Öffnungszeiten Kirchenbüro Rastenberg:

dienstags 09.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr, 99636 Rastenberg, Lossaer Str. 8; Tel. 036377/80324

homepage: www.kircherastenberg.de E-mail: Ev.kircherastenberg@t-online.de Kirchengemeinde Olbersleben Bibelworte im Juli 2020

„So fern der Morgen ist vom Abend,

lässt ER unsere Übertretungen von uns sein.“ Psalm 103,12

„Wo die Sünde mächtig geworden ist,

da ist die Gnade noch viel mächtiger geworden.“ Römer 5,20 Sie sind herzlich eingeladen zu folgenden Gottesdiensten

und kirchlichen Veranstaltungen

19.07. 09.00 Uhr Gottesdienst in Olbersleben Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen

Fallen vorerst voraussichtlich noch aus!

Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge, für mögliche Änderungen!!!

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Konzert Saalfelder Vocalisten

am 06.09.2020 um 15.00 Uhr Kirche Guthmannshausen

Die Saalfelder Vocalisten, ein Männerdoppelquartett, sind - bis auf einen Sänger, der seine sängerischen Wurzeln in Leipzig hat - ehemalige Thü- ringer Sängerknaben. Bei diesem in Saalfeld seit 1950 bestehenden Kna- benchor erhielten die Sänger seit ihrem achten Lebensjahr unter der Lei- tung von KMD Walter Schönheit (1927-1985) und nachfolgend durch den Gewandhausorganisten Michael Schönheit (geb. 1961) in mehr als zehn Jahren eine grundlegende und prägende musikalische Ausbildung. Die Lieder der alten Meister, der Liedertafelzeit, Volks- und Trinklieder, Hits der Comedian Harmonists gehören ebenso zu ihrem Repertoire wie die zeitgenössische Literatur. Das Hauptaugenmerk liegt aufgrund ihrer Kir- chenchorprägung auf der Interpretation geistlicher a cappella Chormusik.

Dem ersten Fernsehauftritt im ZDF auf der Wartburg in Eisenach im Juli 1989 folgten nach der politischen Wende viele Konzerte in den al- ten Bundesländern und im europäischen Ausland. Seit 1995 waren sie in verschiedenen Fernsehsendungen, u.a. „Kein schöner Land“ mit Gün- ter Wewel oder „Zauberhafte Heimat“ mit Gunter Emmerlich zu Gast. Im September 2000 folgten die Saalfelder Vocalisten der Einladung des Goe- the-Center-Dallas anlässlich des 10. Jahrestages der Deutschen Einheit zu einer Konzertreise in die USA. Im Oktober 2003 belegten sie einen einwöchigen Meisterkurs mit dem Hillard Ensemble an der Landesmu- sikakademie Berlin. Es folgten ungezählte Konzerte im In- und Ausland.

Besondere Höhepunkte waren die großen Konzertreisen 2000 USA, 2007 nach Japan, sowie 2011 nach Südafrika und 2019 nach Rumänien.

Am Sonntag, den 6. September 2020 um 15 Uhr werden die Saalfelder Vocalisten einen bunten Querschnitt aus ihrem Repertoire in der Kirche zu Guthmannshausen zu Gehör bringen. Im ersten Teil des Programmes werden a cappella Werke alter Meister (Palestrina, Schütz), Chorstücke der Romantik (Mendelssohn, Rheinberger) aber auch zeitgenössische geistliche Literatur (Gjeilo) erklingen. Der weitere Verlauf des Konzertes soll dann der leichteren Muse mit heiteren und frühlingshaften Weisen bis hin zu Schlageradaptionen gewidmet sein.

Im Anschluss daran sind alle herzlich zum gemütlichen Beisammensein eingeladen. Es lädt der Gemeindekirchenrat ein. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Karten können ab 01.08.2020 unter 017630126661 bestellt werden oder am 06.09.2020 vor Ort gekauft werden (Erwachsene und Jugendliche 10,00 Euro, Kinder bis 14 Jahre frei)

Einladung zum Workshop am Samstag, 27.06.2020 ab 18 Uhr Kirche St. Michaelis Buttstädt

Wir suchen mit Ihnen nach Ideen, wie das Kirchengebäude umgestaltet und den Bürgern der Stadt als Ort für Kunst, Kultur und vieles andere zugänglich ist.

Das Kirchgebäude St. Michaelis soll saniert werden. Im Zuge der Sa- nierung möchte die Kirchgemeinde das Gebäude für neue Nutzungen öffnen und sucht nach kreativen Ideenvorschlägen.

Schon aus der Ferne grüßt in alle Richtungen der Kirchturm der Micha- eliskirche von Buttstädt. Wer sich dann dem Stadtkern nähert, wird auf dem Marktplatz ein imposantes Ensemble wahrnehmen. Das historische Rathaus und die Michaeliskirche. Seit über 500 Jahren steht diese Kirche an der Südseite des Marktes und ist von Geschichten schwer. Ein ganz besonderer Schatz ist zum Beispiel die Heroldorgel aus dem Jahre 1721, der prächtige barocke Altar oder die Deckenmalerei im Hauptschiff. Ge- bäude und Orgel sollen nun saniert werden.

Die Sanierung nimmt die Kirchgemeinde zum Anlass, um über die Nut- zung, Gestaltung und Auslastung des Gebäudes zu reflektieren. Bisher war die Kirche ein Haus, das durch Gottesdienste, Taufen, Konfirmati- onen und Trauungen genutzt wurde. Aber geht da vielleicht mehr? Wie kann so ein großes Gebäude noch genutzt werden und durch wen?

Wir laden Sie zu einem Ideenwettbewerb ein und bedanken uns über Ihre Vorschläge und Gedanken!! Ob bauliche Änderungen, neue Nutzun- gen oder Angebote; ob Sport, Musik oder Gastronomie.

Auf der Website : https://zukunft-buttstaedt.de/michaelisbaut/ können Sie ebenso Ihre Ideen mitteilen.

(Quelle Grafik u. Text: Stadt Buttstädt)

Die Kirchengemeinde Buttstädt freut sich auf Sie!

MICHAELISKIRCHE

Buttstädt

Sa 05.09.20, 19.30 Uhr

Project Unplugged 2018

10. Jubiläum

Weitere Informationen unter:

www.project-unplugged.de

Songs der Musikgeschichte

einzigartig interpretiert von großartigen Musikern in eindrucksvoller Atmosphäre ...

für Paula

Kartenvorverkauf:

Buttstädt: Buttstädter Vollkornbäckerei & Cafe Celestina, Blatt und Blüte, Metzgerei Bennewitz und Kirchenbüro

Online: Eventim & Ticketshop Thüringen sowie deren Vorverkaufsstellen

Reservierungen Abendkasse unter 0173/4175510 VK: 25,-€ (Vollzahler), 22,-€ (ermäßigt), 12,-€ (Kinder bis 16 Jahre)

St. Georgenkirche Unplugged 2015Bachkirche Unplugged, Arnstadt

BestOf-T our

Project Unplugged 2018

Impressum

Amtsblatt der Gemeinde Buttstädt

Herausgeber: Gemeinde Buttstädt, Großemsener Weg 5, 99628 Buttstädt

Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Ge- meinde Buttstädt

Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.: 0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de

Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschied- licher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.

Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

Verlagsleiter: Mirko Reise

Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos im Gebiet der Land- gemeinde Buttstädt Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen.

Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/

oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.

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