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44. Jahrgang Donnerstag, 4. Juni 2020 Nr. 10

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Anschrift: Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid · Tel. 09503 / 92 23-0 · Fax 09503 / 92 23-55 e-Mail: poststelle@oberhaid.de · Internet: www.oberhaid.de

Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Montag von 14.00 - 18.00 Uhr

44. Jahrgang Donnerstag, 4. Juni 2020 Nr. 10

Gratulationen durch den 1. Bürgermeister

Aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie wird Bür- germeister Carsten Joneitis auch weiterhin die Glück - wünsche der Gemeinde Oberhaid bei runden Geburtsta- gen und Jubiläen lediglich an der Haustüre über rei - chen.

Wenn es die allgemeine Lage zulässt, wird er ab dem 1. Juli 2020 gerne wieder persönlich die Glückwünsche überbringen.

Rathaus Oberhaid

am 12. Juni 2020 geschlossen!

Am Freitag, 12. Juni 2020,bleibt die Gemeinde- verwaltung geschlossen.

Bei Notfällen wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst unter Telefon 0160 8806608.

Gemeinde Oberhaid

„WENN ICH WÜSSTE, DASS MORGEN DIE WELT UNTERGINGE;

WÜRDE ICH HEUTE EIN APFELBÄUMCHEN PFLANZEN“

(Martin Luther)

Wir erleben gerade einen historischen Moment. Während selbst die Erwachsenen es kaum fassen können, was zu Zeiten von Corona auf der Welt passiert, ist es für die Kinder umso schwerer zu verstehen. Die Kinder, deren Eltern einen systemrelevanten Beruf haben, haben jedoch besonderen Grund, stolz auf ihre Eltern zu sein. Um diesen Stolz auszu- drücken, pflanzen wir mit den Kindern aus der Notbetreuung diese Dankbarkeitsbäumchenals Zeichen der Dankbarkeit und Hoffnung. Und ganz nebenbei wirken wir dadurch auch ein kleines Stückchen der Klimakrise entgegen.

Oberhaid, 19. Mai 2020 Kindergarten „Regenbogen“

mit 1. Bürgermeister Carsten Joneitis

(2)

I

MPRESSUM

Das „AMTSBLATT" erscheint für die Gemeinde Oberhaidmit den Gemeindeteilen Johannishof, Sand- hof, Staffelbach, Unterhaid und Oberhaid.

Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der 1. Bürgermeister, für den kirchlichen Teil der jeweilige Pfar- rer, für die Vereinsnachrichten der zuständige Vorstand. Namentlich gezeichnete Artikel geben die Mei- nung des Autors wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos, Zeichnungen usw. wird keine Haftung übernommen. Der Schreiber akzeptiert Textkürzungen. Für eine korrekte Wiedergabe der Texte übernimmt der Verlag keine Haftung, auch dann nicht, wenn dadurch irgendwelche Folgeschäden für den Verein bzw. Schreiber entstehen sollten.

Herausgeber: Gemeindeverwaltung Oberhaid, Rathausplatz 1, 96173 Oberhaid verantwortlich: 1. Bürgermeister Carsten Joneitis

Erscheinungsweise: 1. und 3. Donnerstag im Monat (Ausnahmen werden rechtzeitig mitgeteilt), kos ten los an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.

Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden der Gemeindeverwaltung oder infolge höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die gesamte Zeitung ist urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften nichts anderes ergibt.

Darunter fallen auch alle Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wurde. Jede Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme.

Die Abgabe der Privatanzeigenkann nur direkt über die Gemeinde erfolgen. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig die Begleichung der Kosten in bar zu erfolgen hat.

Für gewerbliche Anzeigenwenden Sie sich bitte an:

CARO Druck & Verlag GmbH, Hinterm Herrn 9, 96129 Strullendorf Telefon 09543 40600 - Telefax 09543 40601 - e-mail: info@carodruck.com Beilagen zum Amtsblatt (weder privat noch gewerblich) sind nicht erlaubt.

Nächster Erscheinungstag:

Donnerstag, 18. Juni 2020 Abgabeschluss: Montag, 8. Juni 2020

I I N F O T A F E L N F O T A F E L

Notruf-Nummern

Feuer-Notruf 112

Polizei-Notruf 110

Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112

Polizei Bamberg-Land 0951 9129-315

Ärztlicher Notfallruf 116117

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 0800 6649289

Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451

Notruf-Bauhof 0160 8806608

(nur für akute Notfälle,

wie z.B. Rohrbrüche, Wassereinbrüche u.ä.)

Wichtige Telefonnummern

Telefonseelsorge 0800 1110111

(kostenlos, 24h abrufbar) 0800 1110222

Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333

(kostenlos, Montag bis Samstag 14.00 - 20.00 Uhr)

Familienpflegewerk Bamberg 0951 502661 Service für Multimediastörungen 0171 5133675

Apotheke Oberhaid 673

Dr. Saring, praktischer Arzt 7622

Dr. Frisch, Zahnarzt 4408

Dr. Heid, Zahnärztin 5400

Sprechzeiten des 1. Bürgermeisters

nach telefonischer Vereinbarung 9223 -14

Forstrevier Baunach

Sprechtag: Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr 09544 984550

Wertstoffhof Oberhaid - Öffnungszeiten

Sommerzeit Di 16.00 - 18.00 Uhr Do 15.00 - 18.00 Uhr Sa 10.00 - 15.00 Uhr

Gemeindebücherei Oberhaid

5024474 Öffnungszeiten Di 15.00 - 17.00 Uhr

Mi 9.00 - 12.00 Uhr + 14.30 - 16.30 Uhr Fr 16.00 - 18.00 Uhr

So 10.00 - 11.30 Uhr

Kostenlose Energieberatung

der Stadt und des Landkreises Bamberg

17.06. Landratsamt Bamberg, Ludwigstr. 23, Zi.-Nr. 234 24.06. Rathaus der Stadt Bamberg, Maxplatz 3,

Zi.-Nr. 220

Jeweils von 12.00 bis 18.00 Uhr - Anmeldung erforderlich:

Landratsamt Bamberg 0951 85-554

Stadt Bamberg 0951 87-1724

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Außensprechtag im Rathaus der Stadt Bamberg, Maxplatz 3, 2. OG, Zi.-Nr. 215, „Kapelle“

– Nur mit telefonischer Vereinbarung möglich ! –

Sie erreichen das ZBFS – Region Ofr. – unter Telefon 0921 605 -1 bzw. die Beratungskräfte an den Außensprechtagen unter Telefon 0160 5928887.

Ein Defibrillator kann Leben retten!

Standorte in Oberhaid: Sparkasse, Dr.-Hau-Platz und FC-Sportheim, Johannishofer Str. 18 Standort in Staffelbach: Altes Rathaus, Hallstadter Str. 1

Ärztlicher Notfalldienst

Den diensthabenden Arzt des ärztlichen Be reit schafts - dienstes der Vertragsärzte er fahren Sie unter der kosten- freien Telefonnummer 116117.

Allgemeinärztliche

Bereitschaftspraxis Steigerwald Steigerwaldklinik Burgebrach Am Eichelberg 1, 96138 Burgebrach Tel. 09546 88888

Routenplaner (Google Maps) Sprechzeiten ohne Voranmeldung:

Mittwoch: 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag: 18.00 bis 20.00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 19.00 Uhr Kinderärztlicher Notdienst:

Am Mittwochnachmittag 16.00 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag 10.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr hat immer ein/e Kinderarzt/ärztin Sprechstunde in der eigenen Praxis.

Welche/r Kinderärztin/arzt Notdienst hat, erfahren Sie über den AB Ihres Kinderarztes oder über die Rufnummer 116117.

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Satzung

zur 1. Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen

des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Gemeinde Oberhaid

vom 19.05.2014

Die Gemeinde Oberhaid erlässt aufgrund von Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.

Dezember 2019 (GVBl. S. 737) folgende Änderungssatzung:

§ 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

„Der zweite und dritte Bürgermeister bzw. die zweite und dritte Bürgermeisterin sind Ehrenbeamte.“

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft.

Oberhaid, den 13. Mai 2020 Gemeinde Oberhaid

Carsten Joneitis Erster Bürgermeister

Gemeinde Oberhaid Flurneuordnung Viereth

Gemeinde Viereth-Trunstadt, Landkreis Bamberg Flurbereinigungsbeschluss

Bekanntmachung

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat mit Flur- bereinigungsbeschluss vom 12. März 2020 das Verfahren Vie- reth - Regelverfahren - angeordnet.

Der Flurbereinigungsbeschluss und eine Gebietskarte sowie das Verzeichnis der in das Verfahren einbezogenen Flurstük-

ke sind in der Verwaltung der Gemeinde Oberhaid, Rathaus- platz 1, 96173 Oberhaid, vom 15. Juni 2020 mit 15. Juli 2020 ausgelegt und können dort während der Dienststunden einge- sehen werden.

Der Anordnungsbeschluss und die Gebiets- karte können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntma- chung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Anordnung“ eingesehen werden

(http://www.landentwicklung.bayern.de/oberfranken/137278/).

Oberhaid, 14. Mai 2020 Carsten Joneitis Erster Bürgermeister

Bauleitplanung

Bekanntmachung des Aufstellungs- beschlusses und der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

für den Änderung des Flächennutzungs - planes (Sondergebiet Freiflächen -

photovoltaikanlage Staffelbach), der Gemeinde Oberhaid

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sit- zung am 21.01.2020 die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Oberhaid beschlossen.

Vorhabenträger ist die Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt. Im Geltungsbereich soll ein Sondergebiet „Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ ausge- wiesen werden. Bisher sind im betroffenen Geltungsbereich

„Flächen für die Landwirtschaft“ enthalten.

In der Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2020 wurde der Vor- entwurf gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Be - teiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Das Planungsgebiet liegt rund drei Kilometer westnordwest- lich des Hauptortes, zwischen den Gemeindeteilen Staffel- bach und Unterhaid, die jeweils etwa einen Kilometer entfernt sind.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungspla- nes ist wie folgt umgrenzt:

• im Norden von landwirtschaftlichen Flächen (Grundstücke Flur-Nummer 1777 und 1773),

• im Osten vom Wirtschaftsweg Flur-Nummer 1771,

• im Süden durch die Bahnlinie Bamberg-Haßfurt,

• im Westen von der Autobahn A 70 und dem Wirtschaftsweg Flur-Nummer 1778 (alle Gemarkung Staffelbach).

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Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungspla- nes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grund- stücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Staffelbach:

Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung

1774 --- 1775 Weg, TF

1776 --- 1777 TF

Der Vorentwurf kann im Zeitraum

vom 8. Juni 2020 bis 10. Juli 2020 während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Vorent- wurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.oberhaid.de eingesehen werden.

Da das Rathaus wegen des Coronavirus nur eingeschränkt zugänglich ist, wird bei persönlicher Vorsprache empfohlen, vorher telefonisch (09503 9223-0) einen Termin zu vereinba- ren.

Hinweis:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rah- men dieses Verfahrens nicht durchgeführt.

Oberhaid, den 4. Juni 2020

Carsten Joneitis Erster Bürgermeister

Bauleitplanung

Bekanntmachung des Aufstellungs- beschlusses und der frühzeitigen Beteiligung

der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Freiflächen-

photovoltaikanlage Staffelbach“, Gemeinde Oberhaid

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid hat in seiner Sit- zung am 21.01.2020 die Aufstellung eines vorhabenbezoge- nen Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage Staffel- bach“ beschlossen. Vorhabenträger ist die Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt.

Im Geltungsbereich soll ein Sondergebiet „Flächen für Anla- gen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – Sonnenenergie“ ausgewiesen werden.

In der Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2020 wurde der Vor- entwurf gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Be - teiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Das Planungsgebiet liegt rund drei Kilometer westnordwest- lich des Hauptortes, zwischen den Gemeindeteilen Staffel- bach und Unterhaid, die jeweils etwa einen Kilometer entfernt sind.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist wie folgt um - grenzt:

• im Norden von landwirtschaftlichen Flächen (Grundstücke Flur-Nummer 1777 und 1773),

• im Osten vom Wirtschaftsweg Flur-Nummer 1771,

• im Süden durch die Bahnlinie Bamberg-Haßfurt,

• im Westen von der Autobahn A 70 und dem Wirtschaftsweg Flur-Nummer 1778 (alle Gemarkung Staffelbach).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grund- stücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Staffelbach:

Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung

1774 --- 1775 Weg, TF

1776 --- 1777 TF

Der Vorentwurf kann im Zeitraum

vom 8. Juni 2020 bis 10. Juli 2020 während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung Montag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Dienstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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Der Gemeinderat informiert Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2020

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder In der Legislaturperiode 2020 bis 2026 wurden neu in den Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid gewählt und waren somit zu vereidigen:

Gemeinderat Harald Postler (CSU) Gemeinderat Robert Gocker (SPD) Gemeinderat Rudolf Stretz (UBV) Gemeinderat vertreten waren.

Beschlussfassung über die Art und Anzahl der weiteren Bürgermeister

1. Anzahl der weiteren Bürgermeister

Bisher wurde in der Gemeinde Oberhaid ausschließlich ein zweiter Bürgermeister gewählt. Zusätzlich wurde in der Geschäftsordnung des Gemeinderats die weitere Vertretung des Bürgermeisters in der Art geregelt, dass ein Gemeinde- ratsmitglied namentlich als weiterer Vertreter des Bürgermei- sters benannt wurde. Der Bayerische Gemeindetag empfiehlt, aufgrund des großen Aufgabenspektrums des Ersten Bürger- meisters, die Wahl von zwei Stellvertretern (also des zweiten und dritten Bürgermeisters).

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, zur Stellvertretung des ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister (=

zweiter und dritter Bürgermeister) zu wählen.

2. Rechtsstellung (Art) des/der weiteren Bürgermeister/s Grundsätzlich sind die weiteren Bürgermeister Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister). Auf- grund der Größe der Gemeinde Oberhaid ist ein berufsmäßi- ger zweiter oder dritter Bürgermeister nicht erforderlich.

Es bestand daher Einverständnis, dass der zweite und der dritte Bürgermeister Ehrenbeamte sind.

Wahl des/der weiteren Bürgermeister/s

Die Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters (= weitere Bür- germeister/innen) werden aus der Mitte des Gemeinderats gewählt. Die Wahl der weiteren Bürgermeister erfolgte in ge - heimer Abstimmung mit entsprechenden Stimmzetteln in der öffentlichen Sitzung.

Die SPD-Fraktion schlug als Kandidaten für die Wahl zum zweiten Bürgermeister Gemeinderat Peter Deusel vor. Durch seine nunmehr 12-jährige Tätigkeit als zweiter Bürgermeister hat er bereits sehr viel Erfahrung bei der Ausübung seines Amtes sammeln können. Als Kandidat für den dritten Bürger- meister wurde von der SPD Fraktion Gemeinderat Ernst Rin- gel (CSU) vorgeschlagen, da dieser bei der Kommunalwahl die meisten Stimmen für die CSU erhalten hat.

Die CSU-Fraktion schlug als Kandidaten für den zweiten Bür- germeister Gemeinderat Ottmar Schels und als Kandidat für das Amt des dritten Bürgermeisters Gemeinderat Ernst Ringel vor.

Zum (ehrenamtlichen) zweiten Bürgermeister der Gemeinde Oberhaid wurde Gemeinderat Peter Deusel mit 10 zu 6 Stim- men gewählt.

Zum (ehrenamtlichen) dritten Bürgermeister der Gemeinde Oberhaid wurde Gemeinderat Ernst Ringel mit 14 Stimmen gewählt.

Beide Kandidaten nahmen die Wahl an und wurden anschlie- ßend vereidigt.

Erlass einer Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gemäß Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) muss sich jeder Gemeinderat eine Geschäftsordnung geben. In der Geschäftsordnung des Gemeinderats werden alle Fragen zur Selbstorganisation, insbesondere die Frage nach Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenbereich der Ausschüsse, aber auch die grundsätzliche Verteilung der Geschäfte zwi- schen Bürgermeister und Gemeinderat, geregelt.

Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Geschäftsord- nung für den Gemeinderat der Gemeinde Oberhaid vom 4.

Mai 2020 wurde unter Berücksichtigung der in der Sitzung vor- getragenen Ergänzungen und Änderungen als Geschäftsord- nung beschlossen.

Erlass/Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind die Zusammensetzung des Gemeinderats, die Ausschüsse, die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters und der weiteren Bürgermeister sowie die Entschädigung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder geregelt. Für letztere hat die Gemeindeverwaltung für die Legislaturperiode 2020 bis 2026 eine geringfügige Anpassung im Rathaus der Gemeinde Oberhaid, Rathausplatz 1, von

jedermann eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Vorent- wurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.oberhaid.de eingesehen werden.

Da das Rathaus wegen des Coronavirus nur eingeschränkt zugänglich ist, wird bei persönlicher Vorsprache empfohlen, vorher telefonisch (09503 9223-0) einen Termin zu vereinba- ren.

Hinweis:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rah- men dieses Verfahrens nicht durchgeführt.

Oberhaid, den 4. Juni 2020

Carsten Joneitis Erster Bürgermeister

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vorgeschlagen. Die Aufwandsentschädigung für die Teilnah- me an Gemeinderatssitzungen sollte auf 40 € , für die Teilnah- me an Fraktionssitzungen auf 20 € erhöht werden. Das Gre- mium sprach sich jedoch geschlossen dafür aus, auf die Erhöhung, insbesondere aufgrund der derzeitigen Corona- Situation und die damit einhergehende Schwächung der Wirt- schaft und der Gemeindefinanzen zu verzichten.

Durch die Entscheidung, einen dritten Bürgermeister zu wäh- len, ist eine Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erforderlich, da dessen Rechtsstellung zu klären ist. Nach verwaltungsrechtli- chen Vorschriften ist die Änderung nur durch einen Neuerlass der Satzung oder durch eine Änderungssatzung möglich. Da aus Sicht der Verwaltung über die notwendige Ergänzung hin- aus keine weiteren Anpassungserfordernisse bestehen, er - folgt die Anpassung anhand einer Änderungssatzung.

Bestellung der Ausschussmitglieder sowie deren Vertreter

Auf Vorschlag der Parteien und Wählergruppen werden fol- gende Gemeinderatsmitglieder bestellt:

1. Haupt- und Finanzausschuss:

Aus der CSU-Fraktion GR Ottmar Schels, GRin Erika Rudel Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GR Ernst Ringel, GR Harald Postler

Aus der SPD-Fraktion GR Claus Reinhardt, GRin Stefanie Stretz-Jeltsch, GRin Karin Weber

Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GR Dominik McCor- vey, GR Oliver Dotterweich, GR Robert Gocker

Aus der UBV-Fraktion GR Peter Deusel, GR Andreas Klar- mann

Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GRin Dr. Brigitte Lot- ter, GR Rudolf Stretz

2. Bau- und Umweltausschuss:

Aus der CSU-Fraktion GR Ottmar Schels, GR Ernst Ringel Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GR Norbert Then, GR Harald Postler

Aus der SPD-Fraktion GR Claus Reinhardt, GR Oliver Dotter- weich, GR Robert Gocker

Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GRin Stefanie Stretz- Jeltsch, GR Dominik McCorvey, GRin Karin Weber

Aus der UBV-Fraktion GR Peter Deusel, GR Rudolf Stretz Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GR Herbert Ramer, GRin Dr. Brigitte Lotter

3. Rechnungsprüfungsausschuss:

Aus der CSU-Fraktion GR Norbert Then, GR Harald Postler Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GRin Erika Rudel, GR Ernst Ringel

Aus der SPD-Fraktion GRin Stefanie Stretz-Jeltsch, GRin Karin Weber, GR Dominik Mc Corvey

Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge GR Claus Reinhardt, GR Oliver Dotterweich, GR Robert Gocker

Aus der UBV-Fraktion GR Herbert Ramer, GRin Dr. Brigitte Lotter

Die Vertretung erfolgt in der Reihenfolge, GR Andreas Klar- mann, GR Rudolf Stretz

Zum Vorsitzenden im Rechnungsprüfungsausschuss wurde das Ausschussmitglied Herbert Ramer berufen und zur stell-

Landratsamt Bamberg

Probealarm im Landkreis am 6. Juni

Am Samstag, 6. Juni 2020, führt das Landratsamt Bamberg in der Zeit von 11.00 bis ca. 13.00 Uhr einen Probebetrieb der Feuerwehrsirenen durch.

In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Bamberg- Forchheim werden die örtlichen Sirenen im Landkreis ausge- löst, um deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Das Landratsamt Bamberg bittet die Bevölkerung um Ver- ständnis.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Achtung Waldbesitzer – Borkenkäfer schwärmt Bohrmehlkontrolle wichtig

Bamberg – In den Landkreisen Bamberg und Forchheim ist der Schwärmflug der Borkenkäfer in vollem Gange. Die För- ster des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bamberg appellieren deshalb dringend an die Waldbe- sitzerinnen und Waldbesitzer, sofort und dann in zweiwöchi- gem Rhythmus zu kontrollieren, ob ihre Fichtenwälder befal- len sind. Dies ist vor allem an alten Befallsherden notwendig.

Derzeit ist das braune Bohrmehl am Stammfuß von frisch befallenen Fichten deutlich erkennbar. Das Bohrmehl sieht aus wie Schnupftabak. Es sammelt sich auf Rindenschuppen, am Stammfuß, in Spinnweben oder auf der Bodenvegetation.

Erst später färben sich die Kronen braun und die Rinde blättert ab. Dann ist der Jungkäfer bereit auszufliegen und eine wirk- same Bekämpfung ist kaum mehr möglich.

„Befallene Stämme müssen rasch aufgearbeitet und dann ent- rindet oder mindestens 500 Meter aus dem Wald transportiert

Sonstige Bekanntmachungen

vertretenden Vorsitzenden das Ausschussmitglied Stefanie Stretz-Jeltsch.

Mitteilung der Fraktionsvorsitzenden und deren Stellvertreter

CSU-Fraktion: Ottmar Schels

Stellvertreter: Norbert Then SPD-Fraktion: Claus Reinhardt

Stellvertreterin: Stefanie Stretz-Jeltsch UBV-Fraktion: Herbert Ramer

Stellvertreter: Rudolf Stretz

Die ÜL/CWG stellt nur einen Vertreter im Gemeinderat und kann daher keine eigene Fraktion bilden, so dass mit der UBV eine Fraktionsgemeinschaft geschlossen wurde.

(7)

werden“, erklärt Hans Schmittnägel, Leiter des AELF Bam- berg. Zudem sei es notwendig, die Baumkronen zu häckseln, denn die Käfer nutzen schon Äste ab drei Zentimetern Durch- messer als Brutstätte.

Wie die Symptome eines Borkenkäferbefalls aussehen und was dann zu tun ist, wird erstmals auch in zwei Kurzvideos der Bayerischen Forstverwaltung erklärt.

Detailinfos zur Borkenkäferbekämpfung, zu den Fördermög- lichkeiten und den Ansprechpartnern gibt es unter www.aelf- ba.bayern.de. Hier finden sich auch die beiden neuen Video- Tutorials.

Gemeinnützige Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH

Absage aller Gesundheits- und Infor ma - tions vorträge der GKG Bamberg für 2020

Die Vorträge für die Bevölkerung in der Juraklinik, in der Steigerwaldklinik und in den Seniorenzentren wer- den für 2020 bis auf weiteres abgesagt

In Zeiten einer Epidemie ist es das wesentliche Ziel als Unternehmen des Gesundheitswesens, eine weitere Aus- breitung der Coronavirus-Erkrankung zu verlangsamen und Bewohner*innen, Patient*innen, Mitarbeiter*innen, Be - sucher*innen und Gäste vor jeglichen Infektionen zu schützen.

Auch wenn die Zahl der Infizierten, erfreulicherweise, kon- tinuierlich zurückgeht, muss weiterhin jegliches Risiko einer Infektion vermieden werden. Aus diesem Grund werden alle im Jahr 2020 anstehenden Gesundheits- und Informationsvorträge bis auf weiteres abgesagt.

Die angekündigten Vorträge voraussichtlich in das Jahr 2021 übernommen.

Wir bedauern die Absagen und freuen uns, Sie in 2021 gesund wieder begrüßen zu dürfen.

Hospiz-Akademie Bamberg

Erwachsenenbildung in Zeiten von Corona

Neustart und Onlineangebote in der Hospiz-Akademie Bamberg

Am 13. März endete, bedingt durch die Corona-Krise, abrupt der Seminarbetrieb in der Hospiz-Akademie Bam- berg. Nun möchte die gemeinnützige Bildungseinrich- tung am 15. Juni 2020 wieder neu starten – mit einem Onlineangebot und Präsenzunterricht.

Wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wartet seit geraumer Zeit auch die Erwachsenenbildung auf Öffnungen und neue Perspektiven. In enger Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde ein Schutzkonzept entwickelt, welches den Seminarstart zum 15. Juni 2020 möglich macht.

Gleichzeitig entwickelte die Hospiz-Akademie Bamberg ein neues Online-Programm mit vielfältigen Themen und Angebote. Bei einem Livetalk können Menschen in Kontakt mit Hospiz’ler, Pflegekräften oder Künstlern kommen und hier Fragen stellen sowie eigene Erfahrungen einbringen.

Online-Seminare wie „Abschied und Trauer in Zeiten von Corona“ oder eine Abendreihe zum Thema „Demenz“ mit dem Vorsitzenden der Bayerischen Alzheimergesellschaft sind ebenso Teil des neuen Programmes wie spirituelle und philosophische Angebote. (Pflege)teams finden neue Wege der Supervison und Stärkung und auch ein Koopera- tionsangebot mit dem Bayerischen Hospiz- und Pallia- tivverband finden sich im Portfolio.

Diese neuen sowie die zum Teil terminlich neu angesetzten Veranstaltungen und Seminare sind online unter www.hos- piz-akademie.de zu finden.

Weiterführende Informationen und Anmeldemöglichkeit fin - den Sie unter www.hospiz-akademie.de oder werktags telefonisch unter der Rufnummer der Hospiz-Akademie Bamberg (Tel. 0951 9550722).

Landratsamt Bamberg

Nicht immer ist „Ohne Maske“ ein Verstoß gegen Seuchen-Richtlinien

Immer wieder begegnen Ihnen beim Einkaufen oder z.B. in Be hörden Menschen, die trotz Maskenpflicht keine solche tra- gen. Dabei muss die Person nicht zwangsläufig gegen eine Seuchen-Richtlinie verstoßen, sondern ist womöglich von Sei- ten ihres Arztes von der Pflicht zum Tragen der Maske aus gesundheitlichen Gründen befreit. Viele Menschen mit Behin- derung können eine Maske nicht tragen, weil dies Ihnen Ihre Behinderung nicht erlaubt.

Deshalb die Bitte: Manche Menschen ohne Maske haben durchaus triftige Gründe, diese nicht aufzusetzen, sehen Sie Ihnen das nach.

Peter Müller,

Behindertenbeauftragter Landkreis Bamberg

Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.

Allein im Verein?

Vereinsforum der CariThek bietet Seminar über Gewinnung und Bindung Ehrenamtlicher an

Manche Ehrenamtliche fühlen sich wie Einzelkämpfer. Sie übernehmen im Verein immer mehr Aufgaben, weil es sonst niemand tut, es aber gemacht werden muss. Mit dieser Situa- tion will das Freiwilligenzentrum CariThek Vereinsverantwortli- che nicht allein lassen. Es bietet daher im Rahmen des Ver- einsforums ein Seminar an, das aufzeigt, welche Wege sich bewährt haben, wenn man dringend nach Verstärkung sucht.

Die Teilnehmenden lernen außerdem, wie sie die neu gewon- nenen Freiwilligen gut einbinden und langfristig halten kön- nen.

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Zielgruppe des Seminars sind schwerpunktmäßig Menschen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren. Aber auch Enga- gierte und Verantwortliche aus anderen Bereichen sind will- kommen.

Das Seminar findet am Freitag, 26. Juni 2020, statt. In welcher Form das Seminar durchgeführt wird, hängt von den dann gel- tenden Corona-Schutzmaßnahmen ab. Wenn es als Präsenz- veranstaltung abgehalten werden kann, dann in der Zentrale des Diözesan-Caritasverbandes, Obere Königstraße 4b, 96052 Bamberg, von 9.30 bis 16.30 Uhr. Andernfalls wird es als Webinar in verkürzter Form angeboten. Referent ist Jürgen Griesbeck von der Seniorenakademie Bayern.

Bei Interesse ist auf jeden Fall eine Anmeldung erforderlich bis 19. Juni 2020 an bei Seniorenakademie Bayern, Telefon 089 5447940, www.seniorenakademie.bayern (Buchungsnum- mer: VA_45917). Die Teilnahme ist kostenlos.

Alle Interessierten erhalten Informationen, wie das Seminar ab gehalten wird, und bei Bedarf Unterstützung bei der Einrich- tung des Webinarzugangs.

Stadt Bamberg / Landratsamt Bamberg

Video-Sprechtag Sicherung und Nachfolge am 17. Juni 2020

Sie haben Fragen zu Controlling, Organisation, Finanzierung, Marketing, Vertrieb, Personal, Planung oder zu Nachfolgere- gelungen? Sie benötigen Unterstützung, da Ihr Unternehmen im Zuge der Corona-Krise in Schieflage geraten ist? Sie suchen einen neutralen und unabhängigen Ansprechpartner, der wertvolle Tipps und Hilfestellung bieten kann? Dann nut- zen Sie den Sprechtag mit Vertretern der Aktivsenioren Bay- ern und der oberfränkischen Kammern, den die Wirtschafts- förderungen von Stadt und Landkreis Bamberg monatlich anbieten.

Am Mittwoch, den 17. Juni 2020 ab 9.00 Uhrfindet der näch- ste Sprechtag zur Unternehmenssicherung und -nachfolge aus Hygieneschutzgründen in Form einer Videokonferenz statt.

Die Einzelberatungen werden über die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Bamberg koordiniert. Eine Anmeldung ist unter Tel. 0951 85-223 oder E-Mail: rainer.keis@lra-ba.bay- ern.de bei Herrn Rainer Keis unbedingt erforderlich.

Landratsamt Bamberg

Langjährige Ehrenamtliche – Vorschläge gesucht!

Anregungen zur Ehrung von Ehrenamtlichen können ab sofort am Landratsamt eingereicht werden.

Ehrenamtliche sollen für ihr 20- bzw. 10-jähriges Engagement in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspo- litik zum Wohle des Landkreises ausgezeichnet werden – das hat der Kultur- und Sportausschuss des Landkreises Bamberg

vor Jahren beschlossen. Zusätzlich wurde ein Sonderpreis in Form eines Geldpreises für Vereine mit hervorragender Jugendarbeit ins Leben gerufen.

Vor diesem Hintergrund nimmt das Landratsamt Bamberg ab so fort wieder Vorschläge für zu Ehrende entgegen.

Vorschlagsberechtigt sind neben Landrat, Bürgermeister und Mitglieder des Kreistages auch der BLSV, der Bayer. Sport- schützenbund sowie der Bayer. Rad- und Kraftfahrerbund Solidarität. Im kulturellen und sozialen Bereich sind es die Vor- sitzenden der Verbände, Vereine oder sonstigen gemeinnützi- gen Organisationen.

Die Vorschläge können bis 1. Juli 2020 beim Landratsamt Bamberg, Fachbereich Kultur und Sport, eingereicht werden.

Entsprechende Formulare können im Internet unter www.landkreis-bamberg.de/Ehrungen abgerufen werden. Für weitere Infor ma- tionen steht der Fachbereich Kultur und Sport gerne zur Verfügung (Tel. 0951 85-622).

Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V.

Das Caritas Beratungshaus Geyerswörth ist wieder geöffnet!

Terminvergabe nur nach telefonischer Vereinbarung In den letzten Wochen waren die Beratungsstellen des Caritas Beratungshauses Geyerswörth, bedingt durch die aktuelle Situation, für den Publikumsverkehr geschlossen. Stattdessen erfolgte die Beratung telefonisch oder online und nur in Notfäl- len persönlich. Seit Montag, 18. Mai 2020, sind die Beratungs- stellen zu den üblichen Öffnungszeiten, unter Berücksichti- gung der erforderlichen Schutzvorkehrungen und Einhaltung der hygienischen Standards, wieder geöffnet.

Wichtig:Bei der Beratung ist das Tragen des Mund-Nasen- schutzes zum Schutz aller Beteiligten Voraussetzung.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich:

Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V.

www.caritas-bamberg-forchheim.de

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BUND Naturschutz Bamberg

Veranstaltungen im Juni 2020

Jäger der Nacht – Kleine Vampire in Bamberg

Am Samstag, 13. Junilädt der BUND Naturschutz Bamberg zu einer Fledermausführung ein. Bei Einbruch der Dämme- rung werden die Geheimnisse des einzigen fliegenden Säuge- tiers erkundet. Mit Nachtsichtfernglas, Batdetektor und etwas Glück werden die geschützten Tiere sicht- und hörbar. Die ungefähr 2-stündige Führung leitet der Biologe Christoph Die- dicke, bei dem eine Anmeldung bis 10. Juni unter diedicke

@naturerlebnis-bamberg.de oder 0160 7744854 möglich ist.

Der genaue Treffpunkt und die Uhrzeit werden bei der Anmel- dung bekannt gegeben. Ein kleiner Teilnahmebeitrag wird erhoben. Bei der Veranstaltung werden die Corona-Schutz- maßnahmen wie Abstandsregeln und Führen einer Kontaktli- ste berücksichtigt.

Pflanzenwelt des Steppenheidewaldes am Hörnerstein Am Samstag, 20. Juni um 14 Uhrist die vielfältige Flora im geschützten Landschaftsbestandteil Steppenheidewald am Hörnerstein bei Königsfeld Ziel einer Exkursion des BUND Naturschutz Bamberg. Das fast 7 Hektar große Schutzgebiet weist einen besonders wertvollen Steppenheidewald, ver- zahnt mit Halbtrockenrasen und Felsbandfluren auf. Die na - turkundliche Wanderung wird von Diplom-Geograph Hermann Bösche geleitet und dauert ungefähr 3 Stunden. Die Teilnah- me ist kostenlos, doch Spenden sind willkommen. Es wird um Anmeldung bis 12. Juni an bamberg@bund-naturschutz.de gebeten. Der genaue Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. Bei der Veranstaltung werden die Corona- Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Führen einer Kon taktliste berücksichtigt.

Baumeister am Bach –

Entdeckungsreise zu Dämmen und Burgen

Gemeinsam machen sich Groß und Klein am Samstag, 20.

Juni bei Einbruch der Dämmerung auf die Suche nach den Spuren des Bibers, erfahren über die Eigenheiten und Essge- wohnheiten des Nagetiers und bewundern seine Bauwerke.

Auch die Frage, warum er überhaupt Bäume fällt, wird beant- wortet. Mit viel Glück und Geduld besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, dem scheuen Tier zu begegnen. Die Biberwande- rung des BUND Naturschutz ist für Familien mit Kindern ab 5 Jahren geeignet. Die ungefähr 2-stündige Veranstaltung leitet

der Biologe Christoph Diedicke, bei dem auch die Anmeldung bis 17. Juni unter diedicke@naturerlebnis-bamberg.de oder 0160 7744854 möglich ist. Der genaue Treffpunkt und die Uhr- zeit werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. Ein kleiner Teilnahmebeitrag wird erhoben. Bei der Veranstaltung werden die Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Füh- ren einer Kontaktliste berücksichtigt.

Naturschätzen auf der Spur –

Klingengraben und „Schlafberg“ bei Oberhaid

Die Hänge der Haßberge, der geschützter Landschaftsbe- standteil „Schlafberg“ und kleine Täler wie der Klingengraben gehören zu den wertvollsten botanischen Kleinoden des nord- westlichen Landkreises Bamberg. Auf einer abendlichen Runde am Freitag, 26. Junigibt es eine Vielfalt an gefährde- ten Biotoptypen wie Nasswiesen, Magerrasen und Sandfluren und damit zahlreiche seltene Pflanzen zu entdecken. Außer- dem kann die Auswirkung der Flurneuordnung auf die Land- schaft betrachtet werden, genauso wie die strukturelle Verän- derung in der Landwirtschaft. Der naturkundliche Spaziergang wird von der Diplom-Geographin Brigitte Weinbrecht geleitet.

Die Teilnahme ist kostenlos, doch Spenden sind willkommen.

Treffpunkt zu der ungefähr 2,5-stündigen Runde ist um 18 Uhr.

Anmeldung ist bis 24. Juni an bamberg@bund-naturschutz.de oder unter 0951 5190611 möglich. Der genaue Treffpunkt wird bei der Anmeldung bekannt gegeben. Die Corona-Schutz- maßnahmen wie Abstandsregeln und Führen einer Kontaktli- ste werden berücksichtigt.

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Unser Geschenk

Bei unseren Mut-Mach-Aktionen in der schwierigen Corona-Zeit wurdenalleSeniorenangerufen, besucht und beschenkt, die im JahreskreislaufdieHilfsangebote und Veranstaltungen der Maria- Betz-Stiftungnutzen.WollenSie auch dazugehören?

Nach der langen Corona-Pause startete wieder unser

Spazier-Treff

jeden Dienstag um 9.00 Uhr am Kreislehrgarten inKleingruppenmitausreichendAbstand.

Trudl schrieb:„Seit Jahren bin ich bei jedem Mittags-Treff. Herrlich!

Da kommt so eine „Corona“ und treibt uns auseinander. Ja sie will uns sogar einsperren. Damit wir nicht schimpfen, bekommen wir Maulkorbpflicht. Das ganzeLebenist jetzt anders.Dasmacht uns traurig. Allein im Haus: Einsam!

Aber Achtung: Die MBS versteht es uns durch wöchentliche Aktionen spüren zu lassen,daß wiraltenLeute nichtverges- sen sind. Wenn wir Sorgen haben, sie hilft.Wirsind inbestenHänden.Danke“

Mittags-Treff, Mittwoch um Zwölf.

Welcher… Wir lassen uns überraschen.

ABL 4.06.2020

Förderung und Hilfe für Senioren

Maria-Betz-Stiftung

Sprechstunde im Rathaus Oberhaid Montag & Donnerstag 8.00 bis 11.00 Uhr - Telefon 922313

S e n i o r e n - S e i T e

Fränkische Schweiz-Museum, Pottenstein

Erweiterung der Öffnungszeiten

Seit zwei Wochen ist das Fränkische Schweiz-Museum wieder für das Publikum geöffnet. In den nächsten Wochen wird auch der Tourismus in der Fränkischen Schweiz nach und nach anfahren. Das Mu seum erweitert daher seine Öffnungszeiten ganz er heb lich. Das Museum öffnet nun auch montags von 10 bis 17 Uhr.

Während der Hochphase von Corona gab es einige Gesprä- che zwischen Gastgebern der Region und Museumsleitung.

Dabei ging es auch um die Frage, wie man sich gegenseitig unterstützen kann. Immer wieder wurde dabei von Seiten der Gastgeber der Wunsch geäußert, dass das Museum seine Pforten auch montags für Besucher öffnet. Denn Touristen stehen ungern vor verschlossenen Türen, da oftmals nur ein eng begrenztes Zeitkontingent für die Freizeit zur Verfügung steht.

Für die Gastgeber sind die Verlässlichkeit und der nieder- schwellige Zugang der Institution wichtig. Seit einiger Zeit, verstärkt durch Corona, verändern sich die Gewohnheiten der Urlaubsplanung ganz erheblich. Erlebnisse werden bereits im Vorfeld einer Reise geplant. Durch die jetzt erfolgte Erweite- rung der Öffnungszeiten können Gastgeber das Museum fest in ihr Programmangebot integrieren. Wie so etwas aussehen kann, sieht man an der Jugendherberge Pottenstein. Dort gibt es eine buchbare Reise, die einen Besuch in das Fränkische Schweiz-Museum gleich einschließt.

Neben der großen ständigen Ausstellung mit 43 Räumen zeigt das Fränkische Schweiz-Museum auch Sonderausstellungen.

Dieses Jahr heißt die Sonderausstellung „Blickwinkel – Die Fränkische Schweiz vor der Fotografie“. Zahlreiche Program- me der Museumspädagogik, wie Expeditionsblätter, Grusel- führungen und auch Abenteuerrätsel bringen zusätzliche Abwechslung in den Besuch des Museums. Führungen sind derzeit wegen Corona allerdings nicht möglich.

Die Bewohner der AWO-Seniorenwohnanlage Oberhaid bedanken sich ganz herzlich bei der Gaststätte Mohl aus Unterhaid für das leckere Essen.

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Kath. Pfarrkirche

St. Bartholomäus

Oberhaid (OH)

Bürozeiten im Pfarrbüro: Dienstag und Freitag von 9 bis 11 Uhr · Mittwoch von 16.30 bis 18.30 Uhr · Tel. 09503 206 In dringenden Fällen, falls Sie im Pfarramt Oberhaid niemanden erreichen, wenden Sie sich bitte

an das Katholische Pfarramt Hallstadt, Telefon 0951 71465.

Achtung! Die Kürzel in Klammern stehen für Oberhaid (OH), Unterhaid (UH) und Staffelbach (STB).

Kuratie

St. Barbara

Unterhaid (UH)

Filialgemeinde

St. Cyriakus

Staffelbach (STB) Kirchliche Nachrichten

Samstag, 6. Juni

18.00 Vorabendmesse (OH) Sonntag, 7. Juni

8.30 Eucharistiefeier (OH) 10.30 Eucharistiefeier (OH) Dienstag, 9. Juni

18.00 Abendlob Mittwoch, 10. Juni

18.30 Vorabendmesse (OH) Donnerstag, 11. Juni

8.30 Eucharistiefeier (OH) 10.30 Eucharistiefeier (OH) Freitag, 12. Juni

8.00 Eucharistiefeier (OH) Samstag, 13. Juni

18.00 Vorabendmesse (OH) Sonntag, 14. Juni

8.30 Eucharistiefeier (OH) 10.30 Eucharistiefeier (OH) Dienstag, 16. Juni

18.00 Rosenkranz / Hl. Stunde Mittwoch, 17. Juni

18.30 Eucharistiefeier (OH) Donnerstag, 18. Juni

18.00 Rosenkranz / Hl. Stunde

Kurzfristige aktuelle Änderungen

entnehmen sie bitte der Gottesdienstordnung!

Für die Gottesdienstteilnahme in St. Bartholomäus Ober haid ist ab sofort keine telefonische Anmeldung mehr erforderlich. Am Eingang der Kirche liegen Listen auf, in welche die Gottesdienstbesucher eingetragen werden. Weiterhin bestehen die erforderlichen Sicher- heitsmaßnahmen.

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Evangelisch- lutherisches

Pfarramt Hallstadt

Wegen der aktuellen Situation entfallen die bisher geplanten und zum Teil schon bekannt gemachten Veranstaltungen. Wir werden aber wieder Gottesdienste am Sonntag halten. Aber informieren Sie sich doch bitte immer wieder auch aktuell auf unserer homepage (http://www.evang-johanneskirche-hall- stadt.de) und in der Presse. Es ist schwer zur Zeit auf lange Sicht zu planen. finden Sie auch Anregungen und Links, wie Sie Ihren Glauben in dieser Zeit zuhause leben können. Die Johanneskirche ist täglich offen für Ihren Besuch. Sie finden Zeit für sich und für Gott. Texte, Bilder, Gebete liegen zum Mit- nehmen aus.

Wenn Sie sich einsam fühlen und gerne ein Gespräch führen wollen, dann rufen Sie doch gerne an: 0951 71575.

Wir vermitteln Ihnen auch Hilfe, wenn Sie z. B. selbst nicht ein- kaufen können.

Sonntag, 7. Juni

9.30 Gottesdienste in kurzer Form in der Evang. Johanneskirche mit Prädikantin Susanne Freund 10.30 Gottesdienste in kurzer Form

in der Evang. Johanneskirche mit Prädikantin Susanne Freund Sonntag, 14. Juni

9.30 Gottesdienste in kurzer Form in der Evang. Johanneskirche mit Pfr. Schlechtweg

10.30 Gottesdienste in kurzer Form in der Evang. Johanneskirche mit Pfr. Schlechtweg

Sonntag, 21. Juni

9.30 Gottesdienste in kurzer Form in der Evang. Johanneskirche mit Pfrin. Wittmann-Schlechtweg 10.30 Gottesdienste in kurzer Form

in der Evang. Johanneskirche mit Pfrin. Wittmann-Schlechtweg

Sonntag, 28. Juni

9.30 Gottesdienste in kurzer Form

in der Evang. Johanneskirche zur Kirchweih mit Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg 10.30 Gottesdienste in kurzer Form

in der Evang. Johanneskirche zur Kirchweih mit Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg

Wegen der Teilnahmebegrenzung auf 40 Gottesdienstbesu- cher*innen finden jeweils zwei Gottesdienste. Um besser zu verteilen, bitten wir die Gemeindeglieder aus Breitengüßbach, Kemmern und Oberhaid in den Gottesdienst um 9.30 Uhr zu gehen, die Hallstadter um 10.30 Uhr. Bitte bringen Sie eine Mund-Nasen-Maske mit. Vielen Dank!

Kontakt:

Evang.-luth. Pfarramt Hallstadt

Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg Johannesstraße 4

96103 Hallstadt Tel. 0951 71575

mail: pfarramt.hallstadt@elkb.de

Internet: www.evang-johanneskirche-hallstadt.de

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Aber du bist überall, wo wir sind.

Ewald Herrmann

† 16. März 2020

Danke sagen wir allen, die sich in den schweren Stunden mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfäl - tige Weise bekundeten.

Unser besonderer Dank gilt dem RSC Concordia Oberhaid für den würdevollen Nachruf.

Elfriede Herrmann

mit Kindern

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