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Nächster Schritt für Neubaugebiet

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Academic year: 2022

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Nächster Schritt für Neubaugebiet

Mit breiter Mehrheit von 9 zu 2 Stimmen (ohne Enthaltung) beauftragte der Bauausschuss der Gemeinde Anfang Feb- ruar die Verwaltung, den nächsten Schritt für das neue Wohnbaugebiet südlich der Einkaufsmärkte zu gehen. Zu- vor hatte ein Planungsbüro, in der Sitzung in der Jahnhalle, zweiersteVariantenunddenkbareFlächenbilanzenfürdas rund 15 Hektar umfassende Gelände den Ausschussmit- gliedern und Verwaltungsvertreten vorgestellt. Dabei sind die beiden Planentwürfe kompatibel, das heißt nahezu je- des einzelne Element ist austauschbar. Eine der beiden Va- rianten ähnelt dem „Bahnhofsviertel“ mit einem Gewerbe- streifen entlang der Eisenbahn als Lärmschutz, vergleich- bar dem Mischgebiet „In den Fuchslöchern“.

Die Präsentation wurde sodann allen Bauausschuss- und RatsmitgliedernvonderVerwaltungzurVerfügunggestellt.

Die Fraktionen sollen nun erste Ideen, Anregungen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise sammeln und der Verwaltung bis Anfang März zuleiten. Eine erneute Be- fassung ist dann für den nächsten Bauausschuss Mitte März geplant.

Der übergeordnete Planungsverband in Mannheim hatte der Gemeinde unlängst eine Entwicklungsperspektive von 14,1 Hektar in den nächsten Jahren bescheinigt.

„Ich freue mich über diese Entwicklung und den deutlichen Beschluss im Bauausschuss, muss aber mögliche Interes- senten noch um Geduld bitten. Bis in dem Gebiet gebaut werden kann, werden noch mindestens vier Jahre verge- hen“, so Bürgermeister Michael Müller nüchtern-zuver- sichtlich.DamitverbindeterdieHoffnungaufeinregelrech- tes klima- und umweltfreundliches Vorzeigeprojekt mit Dachbegrünungen, Photovoltaik, Grünzügen im Gebiet unddemVerbotvonsogenanntenSteingärten.„Andersals in bestehenden Quartieren, können wir hier noch alles ge- stalten, wir stehen ganz am Anfang“, freut sich Müller ab- schließend.

Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim, Bürgermeister Michael Müller, Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim, Tel. 06239/939-0, Telefax 06239/939-299.

Verantwortlich für Nachrichten u. Hinweise: Corina Ewerth, amtsblatt@bobenheim-roxheim.de Eine Korrektur der abgegeben Texte hinsichtlich der Rechtschreibung erfolgt nicht mehr.

FürdenAnzeigenteil:RainerZais,Fieguth-Amtsblätter,SÜWEVertriebs-undDienstleistungs-GmbH,NiederlassungKaiser-Wilhelm-Str.34,67059Ludwigshafen,Tele- fon 06321 3939-60, Fax 06321 3939-66, e-mail: anzeigen@amtsblatt.net.

Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich und wird kostenlos allen Haushaltungen durch den Verlag zugestellt. Einzelstücke können bei der Gemeindeverwaltung und dem Verlag bezogen werden. Redaktionsschluß: montags 12.00 Uhr. Anzeigenschluß im Verlag: dienstags 12.00 Uhr.

Das Foto zeigt eine von zwei in sich kompatible erste Varianten.

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Amtlicher Teil Wahlbekanntmachung

Am Sonntag, dem 14. März 2021, findet die Wahl zum 18. Landtag vonI.

Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr . Die Gemeinde ist in folgende 8 Stimmbezirke eingeteilt:II.

Stimmbezirk 101 Bobenheim Wahlraum: Friedrich-Ludwig-Jahnhalle Stimmbezirk 102 Bobenheim Wahlraum: Grundschule Pestalozzi Stimmbezirk 103 Bobenheim Wahlraum: Realschule plus Stimmbezirk 201 Roxheim Wahlraum: Kurpfalztreff Stimmbezirk 202 Roxheim Rheinschule (Pausenhalle) Stimmbezirk 203 Roxheim Rheinschule (Mensa) Stimmbezirk 204 Roxheim Rheinschule (Turnhalle) Stimmbezirk 205 Roxheim Martin-Luther-Gemeindehaus.

In der Gemeinde sind die folgenden Wahlräume zur Erleichterung der Teil- nahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen barrierefrei eingerichtet:

Stimmbezirk 101 Bobenheim Wahlraum: Friedrich-Ludwig-Jahnhalle Stimmbezirk 102 Bobenheim Wahlraum: Grundschule Pestalozzi Stimmbezirk 103 Bobenheim Wahlraum: Realschule plus Stimmbezirk 201 Roxheim Wahlraum: Kurpfalztreff

Stimmbezirk 202 Roxheim Wahlraum: Rheinschule (Pausenhalle) Stimmbezirk 204 Roxheim Wahlraum: Rheinschule (Turnhalle) Stimmbezirk 205 Roxheim Wahlraum: Martin-Luther-Gemeindehaus Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerver- zeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können inner- halb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahl- raum wählen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angege- ben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind 4 Briefwahlvorstände gebildet.

Diese treten am 14. März 2021, um 10.30 Uhr, in nachfolgenden Gebäuden zusammen:

Rathaus, Rathausplatz 1

Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle, Jahnstraße 6 Feuerwehrgerätehaus, Pfalzring 1

Katholisches Pfarrheim „St. Antonius“, Roxheimer Str. 4a

Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des StimmbezirksIII.

wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

GewähltwirdmitamtlichenStimmzetteln.JedeWählerinundjederWählerer- hält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

DieamtlichenStimmzettelenthaltenamoberen,rechtenRandeineAusstan- zung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wähle- rinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so ge- nannteStimmzettelschablonenrichtigeinlegenzukönnen,umanschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abge- ben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landes- stimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahl- kreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oderStandesunddesOrtesderHauptwohnungderBewerberinnenundBe- werber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreis- vorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Na- menund,sofernsieeineKurzbezeichnungverwenden,auchdiese,beiWahl- kreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelas- senen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberin- nen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wähler- vereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in ei- nen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich ma- chen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfallswelcherErsatzbewerberinoderwelchemErsatzbewerbersie gelten soll,

und ihre Landesstimme in der Weise,

dasssieaufdemrechtenTeildesStimmzettels(Blaudruck)durcheinineinen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.

DerStimmzettelmussvondenWählerinnenundWählernineinerWahlkabine desWahlraumesoderineinembesonderenNebenraumgekennzeichnetund inderWeisegefaltetwerden,dassseineStimmabgabenichterkennbarist.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgendeIV.

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öf- fentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahl- geschäfts möglich ist.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der WahlV.

im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises b) durch Briefwahloder

teilnehmen.

WerdurchBriefwahlwählenwill,musssichvonderGemeindeverwaltungei- nen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie ei- nen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unter- schriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an- gegebenen Gemeindeverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege- benen Gemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

JederStimmberechtigtekannseinStimmrechtnureinmalundnurpersönlichVI.

ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).

WählerinnenundWähler,diedesLesensunkundigoderwegeneinerkörperli- chen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, kön- nensichzurStimmabgabederHilfeeineranderenPersonbedienen.DieHilfe- leistunghatsichaufdieErfüllungderWünschederWählerinoderdesWählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver- pflichtet,diesiebeiderHilfestellungvonderWahleinesanderenerhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbei- führt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf JahrenodermitGeldstrafebestraft.Unbefugtwähltauch,werimRahmenei- nerzulässigenAssistenzentgegenderWahlentscheidungdesStimmberech- tigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Stimmberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist jeweils strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestab-VII.

stands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt (Abstandsgebot,§ 2 Abs.4Satz1i.V.m.§1Abs.2der15.CoBeLVO).Diesgiltauch,wenneineMund- Nasen-Bedeckung getragen wird.

Im Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie im Wahlraum selbst gilt grundsätzlich die Maskenpflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 1 Abs. 3 Satz 4 der15.CoBeLVO).WervorsätzlichoderfahrlässigdieMaskenpflichtnichtein- hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 Satz 1 Nr. 7der 15. CoBeLVO).

Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, sollten sie vor der Aushändigung des Stimmzettelsaufgefordertwerden,ihreMund-Nasen-BedeckungzurIdenti- tätsfeststellungkurzfristigabzunehmen.DabeiistderMindestabstandvon 1,5 Metern zu anderen im Raum befindlichen Personen einzuhalten. Der WahlvorstandhatWählerndieStimmabgabesolangezuverweigern,bisdie-

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sediezurFeststellungderIdentitäterforderlichenMitwirkungshandlungen nachgeholt haben.

Bobenheim-Roxheim, den 15.02.2021

Die Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 28a Absätze 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. De- zember 2020 (BGBl. I S. 3136) geändert worden ist in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10.03.2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Ge- setzes vom 15.10.2012 (GVBl Seite 341) i.V.m. § 23 der Fünfzehnten Corona- BekämpfungsverordnungRheinland-Pfalz(15.CoBeLVO)vom8.Januar2021, in der aktuell gültigen Fassung, folgende

Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

1. Abweichend von §§ 4, 5 der Landesverordnung über Aufnahmen, Be- suchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgeset- zesüberWohnformenundTeilhabezurVerhinderungderweiterenAusbrei- tungdesCoronavirusgiltfürdieEinrichtungennach§36Abs.1Nr.2IfSGmit Ausnahme der Hospize eine Zutrittsbeschränkung dergestalt, dass Bewoh- nerinnen und Bewohner täglich nur noch eine Besucherin oder einen Besu- cher für eine Besuchsdauer von einer Stunde erhalten dürfen.

Abweichend von § 5 Abs. 4 der in Ziffer 2 bezeichneten Landesverordnung sind Besucherinnen und Besucher verpflichtet, eine zertifizierte FFP2-Maske zutragen(CE-Kennzeichenmit4-stelligerPrüfstellennummer)odereineent- sprechende Maske, die der gleichen DIN entspricht, zu tragen.

VonZiffer1ausgenommensindtherapeutischodermedizinischnotwendige Besuche durch Fachpersonal, das Betreten durch Handwerker für nicht auf- schiebbare bauliche Maßnahmen am Gebäude sowie Reparaturen an Infra- struktureinrichtungen.EbenfallsausgenommensindBesuchevonPersonen im Sinne des § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrich- tungenderEingliederungshilfenachden§§4und5desLandesgesetzesüber Wohnformen und Teilhabe zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus.DiesePersonenhabenihrenBesuchtelefonischbeiderEinrich- tung anzukündigen.

Einrichtungennach§1Abs.1Nr.1und2derLandesverordnungüberAufnah- men,Besuchs-undAusgangsrechtesowieTestungeninPflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dürfen von Personen, die nach

§19 der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung eingereist sind, nicht betreten werden,solangeeinePflichtzurAbsonderungbesteht.DieAusnahmennach

§ 20 der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung sind nicht anwendbar.

Die Einrichtungen können - ggf. auch unter Auflagen- Ausnahmen zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Ein besonderes be- rechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei der Begleitung von Schwer- kranken oder Sterbenden. Sofern Ausnahmen zugelassen werden, muss dennoch durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mi- tarbeiterinnenundMitarbeitersowieanderePersonenindenjeweiligenEin- richtungen nicht gefährdet werden.

2. Die übrigen Regelungen der 15. CoBeLVO sowie weitergehende Regelun- gen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 15. CoBeLVO) bleiben unberührt.

3. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor- schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen. Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG handelt ordnungswidrig, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73

Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

4. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensge- setz – VwVfG). Sie gilt bis zum 28.02.2021.

Die Regelungen der Ziffer 2 bis 5 der Allgemeinverfügung vom 29.01.2021 gelten noch bis 14.02.2021. Danach tritt die Allgemeinverfügung vom 29.01.2021 nach der dortigen Ziffer 8 außer Kraft.

5. DieAllgemeinverfügungistkraftGesetzessofortvollziehbarnach§28Ab- satz 3 IfSG in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Rechtsbehelfe haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Begründung: Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begrün- dung kann in der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen in der Abteilung 2 – Recht, Ordnung und Verkehr zu den übli- chenÖffnungszeitensowieaufderHomepagedesRhein-Pfalz-Kreiseseinge- sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffent- licher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form WiderspruchbeiderKreisverwaltungRhein-Pfalz-Kreis,Europaplatz5,67063 Ludwigshafen a.Rh. eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elek- tronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Doku- ment mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmen- bedingungenzubeachten,dieimInternetauftrittdesRhein-Pfalz-Kreisesun- ter http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation

aufgeführt sind.

Eswirddaraufhingewiesen,dasseinWiderspruchgegendieseAllgemeinver- fügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

AufAntragkanndasVerwaltungsgerichtin67433NeustadtanderWeinstra- ße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG ha- ben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnah- men keine aufschiebende Wirkung.

Ludwigshafen, 12. Februar 2021 gez. Clemens Körner, Landrat

Der Bürgermeister gratuliert im Namen der Gemeinde

Am 22.02.2021 zum 85. Geburtstag Frau Elisabeth Nowottny Am 23.02.2021 zum 82. Geburtstag Herrn Helmut Moll Am 23.02.2021 zum 81. Geburtstag Frau Renate Hofmann Am 24.02.2021 zum 88. Geburtstag Frau Gislinde Ahl

Am 25.02.2021 zum 84. Geburtstag Herrn Wolf-Dietrich Cybinski Am 25.02.2021 zum 83. Geburtstag Frau Martha Hemmerle Am 25.02.2021 zum 80. Geburtstag Frau Marianne Drabold Am 26.02.2021 zum 85. Geburtstag Frau Inge Kirner Am 26.02.2021 zum 83. Geburtstag Frau Anita Gauer Am 26.02.2021 zum 90. Geburtstag Herrn Willfried Krüger Am 27.02.2021 zum 90. Geburtstag Frau Charlotte Ranzenberger Am 27.02.2021 zum 84. Geburtstag Frau Irma Noe

Am 27.02.2021 zum 84. Geburtstag Herrn Gerhard Strobel Am 27.02.2021 zum 83. Geburtstag Frau Doris Paul

Am 27.02.2021 zum 80. Geburtstag Frau Rosemarie Schambach

AuchallennichtgenanntenGeburtstagskindernmöchtedieGemeindeaufdiesem WegedieherzlichstenGlück-undSegenswünscheübermittelnundfürdieZukunft alles Gute wünschen.

Ende Amtsblatt Bobenheim-Roxheim

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Kurzinformation der Gemeindeverwaltung Stellenausschreibung

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim sucht zum schnellstmöglichen Zeit- punkt für verschiedene Vertretungsfälle in ihrer Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“

mehrere Erzieher (m/w/d) mit verschiedenen Wochenarbeitszeiten in der Entgeltgruppe S 08a.

Der Einsatz erfolgt in Regelgruppen. Die Stellen sind befristet, aufgrund El- ternzeit – und/oder Krankheitsvertretungen.

Wir erwarten gute Teamfähigkeit, große Belastbarkeit und einen staatlich anerkannten Abschluss im Erziehungsbereich oder vergleichbar. Ihre Be- werbung (mit den entsprechenden Unterlagen) richten Sie bitte an die Ge- meindeverwaltung - Personalverwaltung -, Rathausplatz 1, 67240 Boben- heim-Roxheim.

Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung auch online unter personalverwal- tung@bobenheim-roxheim.de entgegen.

Bei Rückfragen: Frau Blanz 06239-9991077

InformationenzumBewerbungsverfahrennachderDatenschutzgrund- verordnung, zur Gleichstellung und zur Gemeinde Bobenheim-Roxheim finden Sie auf unserer Homepage unter www.bobenheim-roxheim.de .

Radtouren mit Jürgen Fuchs

Aufgrund der Corona-Situation werden die geplanten Radtouren nicht stattfinden.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Anmeldungen werden normalerweise an der Infozentrale im Rathaus entgegengenommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jürgen Fuchs (Tel: 6944).

Kriminalpräventiver Rat

Vorsitzender: Bürgermeister Michael Müller Geschäftsführer: 1. Beigeordneter Dr. Frank Peter

Terminvereinbarung unter der Rufnummer: 06239/939-1309.

Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Aktuelle Informationen zur Bekämpfungsverordnung und Hygienevor- schriften erhalten Sie auf unserer Homepage. Die jeweils gültige Verord- nung wird im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus für Sie ausge- hängt.

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeits- bereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehö- rennebendemRhein-Pfalz-KreisauchdieStädteLudwigshafen,Frankenthal undSpeyer.DieZahlendermitdemCoronavirusinfiziertenPersonenseitBe- ginndesAusbruchsunddieaktuellenZahlensindaufdenSeitendesMiniste- riums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie einzusehen:

https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesund- heitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infekti- onsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

NacheinemBeschlussdesOberverwaltungsgerichtessindkünftigdieZahlen eines Landkreises auf die Ortsgemeinden runter zu brechen.

Die aktuellen gemeldeten Personenzahlen auf die Gemeinden des Rhein- Pfalz-Kreises sind unter folgendem Link ein zu sehen:

https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/Fallzahlen

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Abdem10.MärzistderWertstoffhofauchwiedermittwochsgeöffnet.

Der Wertstoffhof ist samstags von 8.00 bis 12.30 Uhr geöffnet!

Gemäß des § 5 (13. CoBeLVO) - Voraussetzungen für die Öffnung von öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen – kann der Wertstoffhof nur unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen geöffnet werden.

Sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen, gelten

• das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1,

• die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4

• und die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7.

Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung oder auf Parkplätzen.

Zu beachten ist daher, dass

• ein gleichzeitiger Einlass von maximal fünf Fahrzeugen und/oder Fußgängern erlaubt ist,

• einAbstandsgebotvonmindestens1,5Meter(besser2Metern)zwischen denPersonenaufdemWertstoff-oderBauhofgewährleistetwerdenmuss,

• eineMaskenpflicht–dasTrageneinerMund-Nasenbedeckung–füralle Personen auf dem Gelände verpflichtend ist

• und auch das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (Maske) in Wartebereichen, Warteschlangen und Parkplätzen erforderlich ist.

Wahlhelfergesucht

LiebeMitbürgerinnenundMitbürger,

amSonntag,dem14.März,findetinRheinland-PfalzdieLandtagswahlstatt.FürdieDurchführungdieserWahl werden viele ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt. Neben den bereits eingeteilten Wahlhelfern benötigen wir weiterePersonen,aufdiewirbeiAusfallbereitsberufenerWahlhelferkurzfristigzurückgreifenkönnen.

ZudenAufgabenderWahlhelfergehörendieAusgabederStimmzettelsowiedasAuszählenderStimmenund die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. In den Wahllokalen gibt es ein Hygienekonzept, um so- wohl die Wahlhelfer als auch die Wähler vor einer Infektion zu schützen. Die einzige Voraussetzung für die Teilnahme als Wahlhelfer: Sie müssen stimmberechtigt sein. Alle Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhevon30,--€.

Sollten Sie Interesse haben, bei der Durchführung der Landtagswahl mitzuwirken, melden Sie sich bitte bei FrauManuelaLemster,Tel.06239939-1309oderperMailanmanuela.lemster@bobenheim-roxheim.de FürIhreUnterstützungbedankeichmichimVoraus.

IhrMichaelMüller,Bürgermeister

Lokale Nachrichten

Impressum Lokale Nachrichten Bobenheim-Roxheim

Herausgeber: Fieguth-Amtsblätter, SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungs-GmbH, Nieder- lassung Friedrichstr. 59, 67433 Neustadt, Tel. 06321 3939-60, anzeigen@amtsblatt.net LokaleNachrichtenBobenheim-Roxheimerscheintwöchentlichfreitagsundwirdkostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim verteilt. Sofern eine Zu- stellung aufgrund von unvorhersehbaren Störungen nicht erfolgt sein sollte, kann die je- weils aktuelle Ausgabe unter www.wochenblatt-reporter.de/fieguth eingesehen werden Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH

Zustellung: PVG Ludwigshafen, vertrieb@amtsblatt.net, Tel. 0621-572498-38 Anzeigenberatung: Heidi John, Tel 06321 3939-62, anzeigen@amtsblatt.net Anzeigenpreisliste vom 1.1.2021

FürnichtveröffentlichteodernichtrechtzeitigveröffentlichteAnzeigenoderTextewirdkein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fo- tos wird keine Haftung seitens des Verlages übernommen.

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Ferienbetreuung2021

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird in den ersten beiden Sommerferienwochen vom19.07.2021bis30.07.2021wiedereineFerienbetreuungfürsechsjährigebiszehn- jährige Kinder aus Bobenheim-Roxheim und Kleinniedesheim, die eine Bobenheim- RoxheimerGrundschulebesuchen,organisieren.

DabeikommenauspädagogischenGründenausnahmslosnursolcheKinderinFra- ge,dieunterdiefestgelegteAltersbeschränkungfallen.

VeranstaltungsortistvoraussichtlichdieRheinschule.DieKostenbetragen120,00€

proKind,darinenthaltensinddieBetreuung,Frühstück,MittagessensowieGeträn- ke.Ab sofort können berufstätige Alleinerziehende und Eltern, die beide berufstätig sind,ihreKinderzurFerienbetreuunganmelden.VoraussetzungfürdieAnmeldung ist die Vorlage des Nachweises der Berufstätigkeit (Bescheinigung/en Arbeitgeber oderaktuelleLohnabrechnung/en–Geldbeträgekönnengeschwärztwerden).

AbMärzistdieAnmeldungdannfüralleElternmöglich.

Anmeldeschlussistder31.03.2021.

Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Die Anmeldeformulare können im Internetheruntergeladenwerden.

NachEingangdervollständigenundunterschriebenenAnmeldungwirdeineBestä- tigungmitZahlungshinweisenübersandt.SobalddieKostenderBetreuunggezahlt wurden,gilt/geltendasKind/dieKinderalsangemeldet.

Auf der Homepage der Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim kann unter www.bobenheim-roxheim.dedasAnmeldeformularheruntergeladenwerden.

DieFerienbetreuung2021wirdsichwiebereits2020unterBeachtungderHygiene- RegelnderCORONA-PandemiewahrscheinlichdeutlichvondenvergangenenFeri- enprogrammen unterscheiden. So können wir Stand heute höchstens 3 fest zuge- teilteGruppenmitjeweils15KindernmitAbstands-und

Hygieneregeln betreuen, falls die gleichen Regeln und Bedingungen wie im Som- mer2020GrundlagefürdieBetreuungseinwerden.

Wirhoffen,dasssichdieBedingungenbiszudenSommerferienwiederverbessern, können Ihnen aber nicht garantieren, dass ein Ferienprogramm stattfindet. Diese Entscheidung ist letztendlich abhängig vom Infektionsgeschehen im Juni/Juli 2021 unddengeltendenVorgabenderGesundheits-undInfektionsschutzbehörden.

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Büchereien

Pfalzring 39a , 67240 Bobenheim-Roxheim Tel. 06239-6100, Fax: 06239-929292,

E-Mail:gemeindebuecherei@bobenheim-roxheim.de

Die Gemeindebücherei ist bis auf Weiteres ge- schlossen . Es ist ein Abholdienst für bestellte Medien eingerichtet.

Click & Collect – so wählen Sie Medien aus:

SiesucheninunseremOnline-KatalognachverfügbarenMe- dien und klicken auf „vorbestellen“. Wir erhalten Nachricht undsuchenallesfürSieheraus.AmnächstenAbholtagliegen die Medien fertig verbucht im Vorraum der Bücherei für Sie bereit.

Alternativ können Sie uns Ihre Wünsche gerne auch telefo- nisch oder per Mail mitteilen.

OderwirstellenIhnenÜberraschungspaketezusammen,z.B.Bilderbücher…

Die kontaktlose Rückgabe ist am Rückgabefenster möglich.

Servicezeiten:

Dienstag 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr

Aktuelle Informationen finden Sie immer auf unserer Homepage oder über unsere App B24.

Kath. öffentl. Büchereien

Katholische Öffentliche Bücherei, St. Maria Magdalena

Rheinstraße 13, Postanschrift Haus St. Dominikus Rheinstraße 21 67240 Bobenheim-Roxheim koeb.roxheim@bistum-speyer.de

Die Bücherei ist bis auf Weiteres geschlossen.

LiebeLeserInnen,immernochisteinBesuchderBüchernichtmöglich.Möch- tenSieMedienzurückgebenoderneueausleihen,könnenwirdasübereinen Bring-undHoldienst,vonTürzuTür,ermöglichen.BitterufenSieunsanunter Tel. 06239/ 8744, damit wir eine Übergabe unter Einhaltung der Hygienevor- schriften, verabreden können.

Gibt es ein Buch, das Sie gerne lesen möchten, dann schreiben Sie uns:

koeb.roxheim@bistum-speyer.deundwirreservierendiesesfürSie.Wirfreu- en uns über Ihr Interesse und über Ihre Unterstützung.

Katholische Öffentliche Bücherei St. Laurentius Pfarrheim St. Antonius – Roxheimer Straße 4a

Postanschrift: Ernst-Roth-Straße 4 - 67240 Bobenheim-Roxheim

Wegen des aktuellen Lockdowns bleibt unsere Bücherei bis auf Weite- res geschlossen! Wir hoffen, dass wir bald wieder für Sie öffnen können.

Aktuelles auch unter: www.pfarrei-bobenheim-roxheim.de

Kindergärten und Schulen Integrative Gemeindekindertagesstätte

Breslauer Str. 24, 67240 Bobenheim-Roxheim

Ansprechpartner:HerrDewald,StellvertreterinFrauIversen, Tel. 7199 Email: kitarox@bobenheim-roxheim.de

Gemeindekindertagesstätte HausderkleinenFüße

Ernst-Roth-Str. 1a, 67240 Bobenheim-Roxheim Tel: 06239/9991077

Email: kitabob@bobenheim-roxheim.de

Ansprechpartnerin: Frau Blanz, Stellvertreterin: Frau Wiche

Kindertagesstätte Am Rathaus

Rathausplatz 1, 67240 Bobenheim-Roxheim Tel: 06239/9991057

E-Mail: kitaamrathaus@bobenheim-roxheim.de

Ansprechpartner: Herr Kopp, Stellvertreterin: Frau Barleben

Kath. Kindertageseinrichtung Edith Stein

Pfalzring 59, 67240 Bobenheim-Roxheim,

Tel. 06239/6501, kita.roxheim@bistum-speyer.de Ansprechpartnerin:FrauWagner

www.pfarrei-bobenheim-roxheim.de/kindertageseinrichtungen

Prot. Kindertagesstätte Löwenzahn

Raiffeisenring 12, 67240 Bobenheim-Roxheim Tel: 06239/4546

Email: kigaloewenzahn-bobenheim@t-online.de

Kath. Kindertageseinrichtung St. Laurentius

Raiffeisenring 5 , 67240 Bobenheim – Roxheim

Tel.: 06239 1305 mail: kita.bobenheim@bistum-speyer.de Ansprechpartnerin: Frau Reißmann

www.pfarrei-bobenheim-roxheim.de/kindertageseinrichtungen

Prot. Kindertagesstätte Regenbogen

Berliner Str. 2, 67240 Bobenheim-Roxheim Tel. 06239/70 43,

Email: Kita-regenbogen-bobrox@evkirchepfalz.de

Sozialverein Kunterbunt- Familienbüro

- Kontaktstelle für Familien und familienorientierte Gruppen

Leitung: Andrea Hettmannsperger, Sprechzeit: freitags 10-11 Uhr im Martin-Luther-Gemeindehaus.

BittehinterlassenSieaußerhalbderSprechzeiteineNachrichtaufdemAnrufbeantworter!

Tel.: 06239/7031, E-Mail:

andrea.hettmannsperger@sozialverein-kunterbunt.de

- Babysittervermittlung: Wir vermitteln Ihnen Babysitter, die Freude undSpaßamUmgangmitKindernhaben.DieBetreuungIhrerKinderüber unsere Babysitter erfolgt zu einem fairen Preis, die Vermittlung ist kostenlos.

- Tagesmutterbörse: Eltern, die eine Betreuung für Ihr Kind suchen, haben hierdieMöglichkeit,ganztags,halbtagsoderzuflexiblenZeitendiesesAnge- bot in Anspruch zu nehmen.

Immer wieder suchen wir liebevolle, zuverlässige Tagespflegepersonen.

Wenn Sie gerne stunden- oder tageweise ein Kind betreuen möchten, dann melden Sie sich bitte im Familienbüro.

- Kontaktvermittlung zu Beratungsstellen

- Hilfeleistungen und Kunterbuntangebote für Kinder und Familien Eltern-Kind-Kreise:DieEltern-Kind-KreisemüssenleiderbisaufWeiteres coronabedingt ausfallen!

Kleiderkammer im Kleinerweg:

DieKleiderkammerbleibtbisaufWeiteresgeschlossen.IndringendenFällen kontaktieren Sie bitte das Familienbüro.

DringendeBitte:keineKleiderspendenaußerhalbderÖffnungszeitabstellen!!!

Lebensmittelausgabe der Frankenthaler Tafel – Ausgabe jetzt vor dem Kurpfalztreff:

Vorübergehend findet die Lebensmittelausgabe jeden Mittwoch gegen 12:30 Uhr vor dem Kurpfalztreff (unter den Arkaden) statt. Bitte bringen Sie eine Maske mit und warten Sie VOR der Eingangstür.

Sielmanns-Naturranger-Gruppe: Derzeit finden keine Rangertreffen statt.Ansprechpartner: Lukas und Manuel Hettmannsperger, Tel. 995089

Anträge auf Lernmittelfreiheit

Annahmeschluss: 15. März 2021

Anträge auf Lernmittelfreiheit im Rahmen der Schulbuchausleihe für alle Schüler der allgemeinbildenden Schulen – Grundschule Pestalozzi und GrundschuleRheinschule-müssenbisspätestens15.März2021beiderGe- meindeverwaltung, Zimmer 106, Frau Schwaab, Tel. 939-1106, eingegangen sein.FolgendeUnterlagenmüssenbeigefügtwerden:NachweisüberJahres- einkommen 2019, z. B. Einkommensteuerbescheid 2019; aktueller Bescheid über ALG II, Formular für Alleinerziehende, Unterhalt, Kindergeldbescheid.

Die Formulare werden durch die Schulen auf der Homepage zur Verfügung gestellt. Sie können aber auch im Internet

http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/schuljahr-20202021.html ausgedruckt werden.

Anträge für Schüler der weiterführenden Schulen (ab 5. Klasse) müssen beim jeweiligen Schulträger (z. B. Realschule plus Bobenheim-Roxheim:

Kreisveraltung Rhein-Pfalz-Kreis, Gymnasien usw.: Stadt Frankenthal, Stadt Worms) gestellt werden.

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Aktuelle Termine Müllabfuhrtermine

Samstag, 20.02.2021 Schadstoffmobil Dienstag, 23.02.2021 Bioabfall

Dienstag, 02.03.2021 Restabfall/Wertstoffe Dienstag, 09.03.2021 Bioabfall

Verzögerte Müllabfuhr wegen Schnee und Glätte

Aufgrund der aktuellen Wetterlage können sich die planmäßigen Abfuhrter- mine in den Gemeinden des Rhein-Pfalz-Kreises verzögern. Nicht geräumte undgestreuteSeitenstraßenkönnenzumTeilnichtgefahrenfreivondenEnt- sorgungsfahrzeugen befahren werden. Die Entsorgungsbetriebe sind be- müht, zeitnah die ausgefallenen Abfuhren nachzuholen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht geleerte Abfallbehälter zur Abholung be- reitstehen zu lassen.

Besonders beim Bioabfall kommt es zusätzlich zu unvollständigen Leerun- gen, da die Abfälle in der Biotonne festfrieren und sich bei der Leerung nicht lösen lassen. Es empfiehlt sich, insbesondere bei einer verzögerten Abfuhr, wiederholt für eine Lockerung der Abfälle zu sorgen. Auf www.ebalu.de wer- dennützlicheTippszumUmgangmitderBiotonnebeifrostigenTemperatu- ren zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht oder nur teilweiseentleerteBehältererstbeimnächstenAbfuhrterminwiedergeleert werden.

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet um Verständnis und besondere Be- achtung der Hinweise zur Biotonne.

Gleichstellungsbeauftragte

Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten Sylvia Lobocki (mit Terminabsprache)

Bitte vereinbaren Sie einen Termin nach Absprache: Telefon: 6864. Sie kön- nen auch eine E-Mail senden an: sylvia.lobocki@bobenheim-roxheim.de

Hilfsdienste

VdK Ortsverband Bobenheim-Roxheim

Sozialverband VdK

DergrößteSozialverbandDeutschlandsberätSiebeiFra- gen des Renten- und Schwerbehindertenrechts, bei

Problemen mit der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, wir helfen in Fragen des Sozialen Entschädigungsrechtes.

Mitglieder wenden sich bitte an die VdK-Kreisgeschäftsstelle in 67059 Lud- wigshafen, Bismarckstr. 49, oder nutzen sie die Außensprechstunde in Fran- kenthal. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, werden die Sprechstunden in LudwigshafennurnochnachTerminvereinbarung-Telefon-Nr.0621-59130- 0-durchgeführt.TelefonischeAuskünfteerhaltenSieindringendenFällenje- weils Montag, Mittwoch und Donnerstag in Ludwigshafen von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr unter der obigen Telefon-Nr.

Wollen Sie Mitglied werden, wenden Sie sich an die Ansprechpartner vor Ort oder nutzen Sie das Internet (http://www.vdk.de/kv-ludwigshafen/).

Ihre Ansprechpartner vor Ort sind: Hansjörg und Helga Samsel Tel.: 2387

Fachdienst für Hörgeschädigte

DerIntegrationsfachdienstbietethörgeschädigtenMenschenBeratung,Hil- fe und Unterstützung bei Problemen im Zusammenhang mit einer berufli- chen Tätigkeit oder Ausbildung wie auch bei der Arbeitssuche.

Sprechstunde: Mittwoch 16.00 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt: Fachdienst für Hörgeschädigte, Europaring 18, 67227 Frankenthal, Tel. 06233/88920, Fax: 06233/889220,

e-mail: info@ifd-hoergeschaedigte.de Homepage: www.ifd-hoergeschaedigte.de

Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Gemeinde Holger Voll

Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, Holger Voll, steht Ihnen gerne zu Ihrer Beratung und Unterstützung nach vorheriger Terminvereinbarung zur Ver- fügung.

MeineSprechstundefindetjeden2.und4.MontagimMonatvon17.00Uhr–

18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 103 ausschließlich nach telefonischer Vor- anmeldungundunterBeachtungderHygienemaßnahmenstatt.BeiBe- darf komme ich auch gerne zu Ihnen. Während dieser Zeit bin ich telefonisch unterderRufnummer939-1103erreichbar.AußerhalbderSprechstundebin ich per Email: behindertenbeauftragter@bobenheim-roxheim.de oder tele- fonisch unter 0163 9153524 erreichbar.

Seniorenecke Sicherheit für Senioren

Als zertifizierte Sicherheitsberater stehen Ihnen in Bobenheim-Roxheim

Karl Först Günter Weiß

Telefon 06239 601221 Telefon 06239 2770

@: karl.foerst@t-online.de Mobil 0172 7338962

@: g.a.weiss@web.de mit Rat und Tat zur Verfügung.

Die Sicherheitsberater für Senioren sind von der Polizei ausgebildet.

Rufen Sie uns gerne an, schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir helfen Ihnen gerne weiter, vermitteln Kontakte zu allen

öffentlichen Stellen, wie Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt und Polizei.

Jugendecke Jugendräume

Bobenheim-Roxheim,

Wegen der aktuellen Situation um Corona und auf Grundlage

der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, bleibt das Ju- gendzentrum bis auf weiteres geschlossen.

Trotzdem sind wir für euch da. Montag bis Freitag, in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr könnt ihr uns telefonisch (4945) erreichen. Außerdem könnt ihr euch per Mail ( juz@bobenheim-roxheim.de ) und über den Anrufbeantwor- ter an uns wenden. Wir werden uns dann schnellst möglich mit euch in Ver- bindung setzen. Einzeltermine für Beratung, sonstige Hilfen oder einfach ein Gespräch,sindebenfallsdurchführbar.Bleibtgesundundwirsehenunshof- fentlich bald. Heimo und Peter

Jugendbeauftragte der Gemeinde

PiaMaffenbeierstehtallenBürgerinnenundBürgernBobenheim-Roxheims bei Fragen und Anliegen, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen betreffen,zurSeite.DieskannnebendenBereichenAntragsstellung,Kinder- betreuung und Freizeitgestaltung auch die Entwicklung von neuen Angebo- ten in der Gemeinde oder die Vernetzung von Kindern und Jugendlichen mit dem Themenbereich Politik sein.

Liebe Kinder und Jugendliche,

ihrwisst,wiemandieDorffestefürEuchbessermachenkönnte?IhrhabtIde- en, was Bobenheim-Roxheim für Euch tun könnte? Ihr seid auf der Suche nach einem Verein oder einer Veranstaltung und findet nicht das Richtige?

IchfreuemichüberallEureAnliegen,FragenundIdeenundhöreEuchgerne zu. Ihr dürft mir gerne eine E-Mail schreiben, sodass ich schon einmal weiß, um was es geht und dann können wir uns gerne weiter dazu austauschen.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Euch.

Jugendbeauftragte Pia Maffenbeier

Tel. Sprechzeiten freitags 15.00 -18.00 Uhr, Rufnummer 01621391935 jugendbeauftragte@bobenheim-roxheim.de

Beirat für Migration

Der Beirat für Migration und Integration...

.Sie haben Fragen, Anliegen oder möchten uns unterstützen? Sprechen Sie uns einfach an!

Unsere Mitglieder

Andrea Hettmannsperger, Vorsitzende Tel. 0157-59028921 Denise Gosslau, Stellvertreterin Tel. 06239-9295774 Quyen Bayer, Stellvertreterin Tel. 06239-9965599 Marcel Marner, Stellvertreter Tel. 0177-2124803

Tanya Bianchino Tel. 06239-5080260

Housen Gauer Email:housenalhakeem@yahoo.de

Sie erreichen uns auch über die Mailadresse:

Migrationsbeirat@bobenheim-roxheim.de

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Umweltbeauftragte der Gemeinde Umweltbeauftragte der Gemeinde

Haben Sie ein Anliegen, welches den Umweltschutz in unserer Gemeinde be- trifft? Liegt Ihnen ein Umweltthema besonders am Herzen und Sie wissen nicht, wen Sie damit ansprechen können? Dann sind Sie bei mir genau richtig.

KontaktierenSiemichgerneunterderRufnummer0162/1377152oderschrei- benSiemireineE-MailmitIhremAnliegen,ichwerdemichdannschnellstmög- lichmitIhneninVerbindungsetzen.IchfreuemichaufeinenAustauschmitIh- nen. umweltbeauftragte@bobenheim-roxheim.de. Schauen Sie auch gerne aufderInternetseitederGemeindeunterwww.bobenheim-roxheim.deunter derRubrikLebenundWohneninderUmwelteckevorbei.

Herzliche Grüße Nicole Born

Sammelaktion: Aus ALT mach NEU! Nächster Sammeltermin ist am Freitag, den 19.02.2021 von 17 – 18 Uhr am Eingang der Rheinschule (alte/kaputte Handys, Brillen, Naturkorken, Kronkorken, CDs, DVDs, Stifte, Kullis, Tipp-Ex- Mäuse, Textmarker)

Terminverschiebung: Der 3. Umweltspaziergang findet am Samstag, den 20.02.2021um10.00Uhr(ca.1–1,5Stunden)statt.DerSpaziergangwirdco- ronabedingtwiederinKleinstgruppenstattfinden.WerLustundZeithatmit- zumachen, zieht wieder durch den Ort, sammelt mit und schickt mir ein Foto vom Standort der gesammelten Werke an meine o.g. Mail-Adresse.

Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Hl. Petrus

Pfarramt - Zentralbüro, Rheinstraße 13, 67240 Bobenheim-Roxheim, Telefon 06239/1278,Mail: pfarramt.bobenheim-roxheim@bistum-speyer.de Homepage www.pfarrei-bobenheim-roxheim.de

Bürozeiten

Montags bis freitags von 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Donnerstagnachmittags von 15:30 bis 18:00 Uhr.

DiePfarrbürosbleibenweiterhinfürBesuchergeschlossen.HabenSieeinAn- liegen oder Fragen, rufen Sie vorher an und vereinbaren Sie einen Termin.

AktuelleInformationenzudenGottesdiensten:

ImFebruarfindenkeineöffentlichenGottesdienstestatt.EswerdenGottesdiens- te per Livestream angeboten, die nicht öffentlich sind, eine Teilnahme ist nicht möglich.DochkönnenSieaufdemYouTube-KanalderPfarreidieGottesdienste mitverfolgen.

Diese werden zu den bereits bekannten Terminen angeboten:

Donnerstags, 18:30 Uhr Eucharistiefeier und sonntags, 10:30 Uhr Amt.

WeitereGottesdienste,z.B.ankirchlichenFeiertagenaufunseremYouTube- Kanal „Pfarrei Hl. Petrus Bobenheim-Roxheim“, Link: www.youtu- be.com/channel/UCKu8_mKXVoH2ekXlgeIKhxw, oder wenn Sie in das Such- feld bei YouTube „livestream gottesdienst bobenheim-roxheim“ eingeben unddortdasLogounsererPfarreiauswählen.DannbekommenSiealleunser Livestream-Gottesdienste angezeigt.

Einladung zur Firmvorbereitung

DiesesJahrbietetdiePfarreiHl.PetruswiederallenkatholischenJugendlichen ab 14 Jahren an, sich firmen zu lassen:

Herr Pfr. Markus Hary lädt ein, das Sakrament der Firmung zu empfangen.

In unserer Pfarrei wird die Firmung am 3. und 4. Juli 2021 gespendet.

Bitte melde Dich im Pfarramt Zentralbüro oder per Email pfarramt.boben- heim-roxheim@bistum-speyer. Bitte gib bei der Anmeldung Deine Mailad- resse an, damit ich mit Dir in Kontakt treten kann.

Hast Du bereits einen persönlichen Brief erhalten? Wenn nicht, dann melde Dich bitte bis zum 20. Februar 2021.

Intentionen – Messstipendien

DiebestelltenGebetsanliegenderGemeindemitglieder,werdenabsofortim Livestream-Gottesdienst donnerstags um 18:30 Uhr verlesen, für die abge- sagten Gottesdienste im Januar.

Kindergottesdienst im Livestream

Es werden auch Kindergottesdienste im Februar über den Livestream ange- boten. Diese werden gesendet am Samstag, 27. Februar, 16:00 Uhr.

Liebe Kinder, da wir uns zu unseren Kindergottesdiensten nicht gemeinsam inderKirchetreffenkönnen,ladeicheuchein,dochzusammenGottesdienst über das Internet zu feiern. Über unsere Homepage oder unseren YouTube- Kanal „Pfarrei Hl. Petrus Bobenheim-Roxheim“ könnt ihr mitfeiern. Es soll aber nicht so sein, dass ihr wie in einem Film nur zuschaut, sondern dass ihr aktivmitmachenkönnt.DazukönntetihreinpaarDingefürdenGottesdienst jeweils richten und vorbereiten. Hier findet ihr auch für die Gottesdienste je- weils eine Bastelanleitung. Vielleicht habt ihr Lust, schon vor dem jeweiligen Kindergottesdienst zu basteln. Die Materiallisten und Bastelanleitungen für die Gottesdienste findet ihr jeweils zeitnah beim entsprechenden Termin.

Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auf der Homepage der Pfarrei und des Bistums Speyer (www.bistum-speyer.de) und im Aushang.

InformationderRegionalverwaltungLudwigshafen:67069Ludwigshafen am Rhein, Madrider Weg 17, Tel.: 0621/5 98 08—0.

Katholische Krankenseelsorge in Notfällen an Sonn– u. Feiertagen: Tel.

06233/51 11 00 4, vom Vorabend 20:00 Uhr bis Folgetag 8:00 Uhr.

Prot. Kirchengemeinde Roxheim-Bobenheim

Prot. Pfarramt, Mittelstr. 10, Tel.: 7031/ Fax 4277 Mail: Pfarramt.Roxheim@evkirchepfalz.de

Sie können gern zu jeder Zeit mit Pfr. Hettmannsperger auch telefonisch ei- nenTerminvereinbaren.IndenZeiten,indenenSieimGemeinde-oderPfarr- büroniemanderreichenkönnen,istimmerderAnrufbeantwortergeschaltet, auf den wir schnellst möglich reagieren. Pfrn. Tarasinki erreichen Sie unter 0151 41443320 oder per Mail unter pfn_sabine_t@web.de

Bitte beachten Sie: Montags ist das Pfarramt geschlossen!

Gottesdienste sind leider auch weiterhin abgesagt:

In einer durchgeführten Abstimmung via E-Mail haben die Mitglieder des er- weiterten Presbyteriums gemeinsam entschieden, dass es auch weiterhin, mindestensbiszumEndederoffiziellverordnetenCorona-Beschränkungen, keinen Gottesdienst in Kirche oder Gemeindehaus geben soll.

Indem wir uns selbst beschränken, wollen wir zumindest einen kleinen Bei- trag dazu leisten, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet.

Dies verstehen wir auch als Akt der Nächstenliebe nicht nur den potentiell Kranken gegenüber, sondern auch gegenüber allen Beschäftigten im Ge- sundheitswesen,diejetztschonbisanihreLeistungsgrenzengefordertsind.

Wir werden unsere Gottesdienste/Predigten in Text- und Hörversion auf un- serer Homepage anbieten: www.ihre-protestanten-bobrox.de

DieGottesdienstewurdenschwerenHerzensabgesagt,damitwirdas„Fürch-

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tet euch nicht“ der Weihnachtsbotschaft nicht ins Gegenteil verkehren.

Vielesistabgesagt.AngesagtaberbleibtGottesNähezuuns.Spürbarinjedemlie- ben Wort füreinander - gesprochen oder geschrieben – erfahrbar in jeder Geste, diedementspricht,wasdieJahreslosungfür2021vonunsfordert:

Jesus Christus spricht: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist.“

Bleibt behütet und bleibt stark. Euer Pfarrer Ralf Hettmannsperger Corona-Impfung

Sie haben noch keinen Termin für die Corona-Impfung? Wir wollen Sie un- terstützen!AusderpersönlichenErfahrungimFamilienkreis,wieschweres istundwievielGeduldesbraucht,einenTerminfürdiedringendnotwendi- geCorona-Impfungzuerhalten,bietenwirhiermitallenLeserinnenundLe- sernan,dasswirSieunterstützenundversucheneinenTerminimImpfzent- rum für Sie auszumachen.

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot ist nicht auf Mitglieder unserer Kirchen- gemeinde begrenzt, sondern gilt allen, die Unterstützung benötigen.

Wir im Pfarramt und Mitglieder des Presbyteriums, die auf Verschwiegen- heit verpflichtet sind, werden Sie unterstützen.

Der erste Schritt: Rufen Sie uns an: Tel.: 7031

Alle weiteren Formalitäten werden wir dann mit Ihnen absprechen.

Ökumenische Aktion - Glocken laden ein zum täglichen Gebet:

Täglich werden um 19:30 Uhr unsere Glocken einladen besonders an die Menschenzudenken,denendieseZeitAußergewöhnlichesabverlangt,aber auchanalle,dieeinempersönlichliebsind.Schönwärees,wennSiedazueine Kerze ins Fenster stellen könnten, damit wir auch so warmes Licht in diese dunkle, kalte Zeit aussenden.

Vereinsmitteilungen SC Bobenheim- Roxheim e.V.

ÖffnungszeitenderGeschäftsstelle

dienstags17 - 19 Uhr donnerstags 15:30 Uhr – 17:30 Uhr Tel. 06239-2451

Unsere Geschäftsstelle ist zu den o.g. Zeiten besetzt. In dringenden Fällen kann ein persönlicher Termin telefo- nisch vereinbart werden.

Sprechstunden des Vorstands:

Da unsere Vorstandssitzungen aktuell nur digital geführt werden, ist ein Termin nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Tel. 06239-2451, E-Mail: info@sc-bobenheim-roxheim.de

Ab sofort sind wir nur telefonisch, schriftlich oder per Mail zu erreichen.

Vereins-Gaststätte SC Bobenheim-Roxheim Am Binnendamm 20, Tel. 06239-2522

Pächterin: Evá Tokayne Pászti

Abhol- und Lieferservice Tel: 06239/2522 Öffnungszeiten: täglich von 11:00 - 22:00 Uhr

Sa,So und Feiertage von 11:00-24:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um Unterstützung unserer Gast- stätte.NebeneinertelefonischenBestellungkannauchonlinegeordertwer- den. Eine aktuelle Karte finden Sie auf unserer Homepage.

NEU ! Online-Angebot unserer Gymnastikabteilung:

M O N T A G: Rückenfitness Plus (1) über Zoom mit Sabine, 18.45-19.30 Uhr Jedermänner über jitsi.meet mit Thomas, 19.00-19.45 Uhr

D I E N S T A G: Fitness-Mix über Zoom mit Zámira, 18.00-18.45 Uhr M I T T W O C H: Bodyworkout über Zoom mit Sabine, 18.45-19.30 Uhr Bodyforming/BBP über jitsi.meet mit Julia, 19.50-20.35 Uhr

Rückenfitness Plus (2) über Zoom mit Manuela, 20.00-20.45 Uhr

So kannst Du mitmachen: Über die Geschäftsstelle (Tel.: 2451) oder die Ab- teilungsleitungGymnastik(JuliaErban,Tel.:995435)bekommstDudenKon- takt zum jeweilige/n ÜL/*in mitgeteilt. Die Anmeldung/Zugangsdaten zum Online - Sportangebot erhältst Du dann vom Übungsleiter/*in selbst.

SV 1914 Roxheim Tennis

1.Vorsitzender: Ralf Knecht

Brunhildstr. 4 67240 Bobenheim-Roxheim Handy: +4915114249083

E-Mail: ralf.knecht@sv1914roxheim-tennis.de

Termine und Kontakt: https://www.sv1914roxheim-tennis.de/?Termine https://www.facebook.com/SV1914RoxheimTennis Information für die Mitglieder:

Die bisher noch freigegebenen Plätze 1 und 2 auf unserer Tennisanlage sind witterungsbedingt nicht mehr bespielbar und jetzt ebenfalls gesperrt.

Achtung:AlleTermine/VeranstaltungenvorbehaltlichderweiterenEntwick- lung der Corona-Pandemie, sowie der behördlichen Freigaben.

Termine:Der geplante 1.Arbeitseinsatz, am Samstag den 20.02.2021 muss, aufGrunddesverlängertenLockdowns,aufSamstagden06.03.2021,10Uhr, verschobenwerden.ZielistesmiterstenBaumschnitt-undGrünarbeitendie Anlage für die kommende Saison vorzubereiten.

Der SV Roxheim 1914 stellt folgende Mannschaften 2021:

Für die Sommerrunde 2021 sind aktuell 6 Mannschaften gemeldet: Herren 65 (Doppelrunde), Herren 55 (4er), Herren 50 (6er), Damen 40 (6er), Jungen U 15 (4er), sowie Mädchen U 18 (4er).

DieMannschaftderDamen40wirdzusätzlich,fallsesdieRegelungenzurCo- rona-Pandemie zulassen, auch an der Winter-Meden-Runde teilnehmen.

Derzeit suchen wir noch weitere Mitspieler zum Aufbau einer Mannschaft Herren 40.

Weitere Mitspieler in allen Mannschaften sind herzlich willkommen.

Termine sind einzusehen auf unserer Webseite unter:

https://www.sv1914roxheim-tennis.de/?Termine Gaststätte „die 14-er“: Telefon: 06239/9991010 Öffnungszeiten:

Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.

Samstag nach Absprache

Sonntagvon15:00Uhrbis23:00Uhr.LetzterSonntagimMonatgeschlossen.

Speisen ab 17 Uhr zu den o.g. Öffnungszeiten

Achtung: Auch der Betrieb der Gaststätte unterliegt den Bestimmun- gen zur Corona-Pandemie.

Radfahrerverein „All-Heil“ 1898 e.V.

1. Vors. Görtz Karl- Heinz, Tel. 06239/7788 2.Vors.GörtzThomas,Tel.06239/1090 www.RV-Bobenheim-Roxheim.de

NEUIGKEITEN , VEREINSMITTEILUNGEN, TERMINE

siehe hierzu unsere Facebook Seite „ Radfahrerverein All - Heil 1898 Bobenheim Roxheim

NaturFreunde Deutschlands OG Bobenheim-Roxheim e.V.

1. Vorsitzender: Manfred Zimmermann, Handy 0151 21192865 2. Vorsitzender: Werner Krauß, Tel. 06239/2709

Kassierer: Andreas Müller, Tel. 06239/995853 Schriftführerin: Ingrid Krauß, Tel. 06239/2709

AufgrundderCoronaKrisemüssenzurZeitalleVereinsaktivitätenruhen.

WegenderKontaktbeschränkungenwährendderCoronaKriseundderdamitver- bundenenAuflagensindunserVereinsgeländeunddas„Walter-Wilhelm-Haus“lt.

VorstandsbeschlussleiderauchimFebruar2021nochgeschlossenundsomitfal- lenallegeplantenTreffenwieSing-undSpieleabendebisaufWeiteresaus.

VereinfürVogelschutzund Vogelliebhaber1956e.V.

ÖffnungszeitenunsererGaststätte„ZumVogelpark“

imAbhol-undLieferserviceTel:06239/6859 Di-So:12.00Uhr–20.00Uhr,Mo:Ruhetag

Schützenverein Bobenheim- Roxheim 1972 e.V.

Ansprechpartner:

Vorsitzender Frank Ackermann Tel.: 06239/7069 Fax: 06239/409327 vorstand@sv-bobenheim-roxheim.de

Stellv. Vorsitzender Adalbert Schmitt, Tel. 06239/7098 Schriftführer Stephan Stockmann, Tel. 06241/9771646 schriftfuehrer@sv-bobenheim-roxheim.de

Homepage: www.sv-bobenheim-roxheim.de

Der Schützenverein muss bis auf Weiteres den Trainings- und

Schießbetrieb, sowie auch den Gaststättenbetrieb komplett einstellen!

Die Vereinsmeisterschaft ist ausgesetzt bzw. unterbrochen bis 03/2021!

Verein für Naturschutz und Heimatpflege e.V.

Liebe Vereinsmitglieder,

leiderhatunsdiePandemienochimmerfestimGriff,sodaßwirdievorgese-

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heneJahreshauptversammlung-MitgliederversammlungfürdasGeschäfts- jahr 2020 auf einen späteren Termin verschieben müssen. Sobald es die Si- tuation zuläßt, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Mehr über unsere Ak- tivitäten und Veranstaltungen unter: www.namu-borox.de

Wassersportverein Roxheim von 1955 e.V.

Interimsvorstand:

1.Vorsitzender:CarstenKoehler,1.Vorsitzender@wsv-roxheim.de 2.Vorsitzender:MarcoKaiser,2.Vorsitzender@wsv-roxheim.de Kassenwart: Margret Schmitt, Kassenwart@wsv-roxheim.de

Aktuelles:

AufgrundderaktuellenRegelungenzurEindämmungderCorona-Pandemie istdasmonatlicheFreitags-Treffen(immerderersteFreitagimMonat)bisauf Weiteres ausgesetzt und das Vereinsheim geschlossen.

DienächsteVorstandssitzungfindetam25.2.2021um18UhralsVideokon- ferenz statt. Weitere Infos und Kontaktdaten: http://www.wsv-roxheim.de

ChorvereinigungBobenheim-Roxheime.V.

1. Vors. Gerdi Schäfer, Tel. 06239-7777, Fax: 06230-920779 2. Vors.: Zofia Magiera,

E-Mail: info@chorvereinigung-bobenheim-roxheim.de www.chorvereinigung-bobenheim-roxheim.de

Das Sängerheim muss weiterhin geschlossen bleiben.

„Männer-Chor 1844“

www.chorvereinigung-bobenheim-roxheim.de info@chorvereinigung-bobenheim-roxheim.de Gospel-Chor „voices@heaven“

www.voicesatheaven.de info@voicesatheaven.de

Ansprechpartner: Gerald Ingermann Tel. 06359-9613017, gi_ingermann@gmx.de Shanty-Chor „Die Landratten“

www.die-landratten.de

Ansprechpartner: Gerdi Schäfer 06239 - 7777 info@die-landratten.de

Landfrauenverein Bobenheim-Roxheim

Ansprechpartner:

Barbara Rahn, Tel. 926296 Gudrun Hiller, Tel. 2794 Liebe Mitglieder,

alleTerminederLandfrauensindbisaufWeiteresaufgrundderCorona-Pan- demie abgesagt. Wir hoffen auf das baldige Ende dieser so schwierigen Zeit, damit unser gemeinsames LandfrauenAngebot wieder aufgenommen wer- den kann.

Ihr Vorstandsteam

Angelsportverein Bobenheim 1956 e.V.

Ansprechpartner

1. Vorsitzender Leo Höning, 06239/4989

2. Vorsitzender Reiner Schoninger, 06239/979005 Jugend

Du hast Interesse mit anderen Jugendlichen Natur zu erleben?

Melde dich einfach bei Christian Decher (0178/2994266). Er beantwortet dir gerne alle deine Fragen.

Theaterkreis Bobenheim-Roxheim

1. Vorsitzender: Thomas Andres 0175 / 23 05 686 2. Vorsitzende: Andrea Kühn 0160 / 75 80 228

Tel.KontaktaufnahmeanWerktagenbittennach19:00Uhr https://www.theaterkreis1975.de/

Parteien CDU Fraktion

Bobenheim-Roxheim

Fraktion

UnserereguläreFraktionssitzungfindetwiederamDienstagden23.02.2021 um 19:00 Uhr, wieder virtuell per Skype statt. Unsere Ratsmitglieder können Sie aber gerne auch unter folgenden Telefonnummern erreichen:

Georg Zwilling (Fraktionsvorsitzender) 9741989

Christian Reber (Stellvertreter) 5086107

Marco Erban (Stellvertreter) 995435

Michael Voll 929892

Klaus Graber 3503

Tobias Walter 995132

Rita Regenauer-Steiner 99130

Sylvia Lobocki 6864

Franz Freer 4090190

Michael Remmele 99274

Ortsverband Unseren Vorsitzenden Georg Zwilling können Sie unter Tel.

9741989erreichen,unserestellvertretendeVorsitzendeAngelikaWolfmüller unter Tel. 920 128. Sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich einfach auf unserer Facebookseite der CDU Bobenheim-Roxheim https://www.face- book.com/cdu.bobenheim.roxheim/. Dort finden Sie Informationen über Veranstaltungen, Termine und vieles mehr.

Junge Union Ortsverband: Unsere Ansprechpartner für alle politisch inter- essierten,jungenLeutesindunserVorsitzenderAlexanderKowollikunterTel.

3948 und Medienbeauftragter Jan Wolfmüller unter Tel. 920128. Weiterhin stehen die stellvertretenden Vorsitzenden Jamina Hadjou und Benedikt Gra- ber ebenfalls für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Weitere Informa- tionen direkt auf der Facebookseite der JU Bobenheim-Roxheim oder unter www.cdu-bobenheim-roxheim.de.

SPD Fraktion und Ortsverein Bobenheim-Roxheim

Fraktion

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 22.02.2021 um 17.00 Uhr findet unsere Fraktionssitzung als Web-Sitzung statt. Achtung geänderte Uhrzeit. Für Ihre

Anliegen und Anregungen können Sie unsere Fraktionsmitglieder gerne te- lefonisch unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern erreichen:

Rainer Schiffmann, Fraktionsvorsitzender 1639

Elfi Guth, stellv. Fraktionsvorsitzende 2572

Heidelore Bigott , stellv. Fraktionsvorsitzende 3120

Holger Voll 6472

Manuel Hettmannsperger 0163/1501830

Oswald Fechner 8886

Jens Becker 9973400

Gerhard Schlieger 0177/5037869

Kai Neiheiser 0171/8305767

SPD-Ortsverein: Die Meinung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger liegt unsamHerzen.Umsicherzustellen,dassunsIhreAnliegenerreichen,bieten wir eine Vielzahl an Kontaktmöglichkeiten.

Jens Becker (Vorsitzender) 9973400

Michael Müller (stellv. Vorsitzender) 926419

Heidelore Bigott (stellv. Vorsitzende) 3120

PerE-MailerreichenSiedenVorstanduntervorstand@spd-boro.de.Zudem verfügt jedes Vorstands- und Fraktionsmitglied über eine eigene E-Mail- Adresse. Diese und ein Kontaktformular finden Sie auf unserer Internetseite www.spd-boro.de. Dort informieren wir auch über aktuelle Ereignisse, Ter- mineundAnträge.AuchüberfacebookkönnenSieunskontaktieren,dieSei- te finden Sie unter fb.me/spd.boro.

Wir freuen uns auf den persönlichen Kontakt mit Ihnen!

Jusos:AlsJugendorganisationderSPDistunserwichtigstesAnliegen,jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeit zu geben, Bobenheim-Rox- heim nach ihren Vorstellungen mitzugestalten.

Anregungen, Wünsche und Ideen können an jusos@spd-boro.de oder an David Radulovic (0152/36301206) gerichtet werden.

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Freie Wählergruppe Bobenheim-Roxheim e. V.

Die Mitglieder der FWG treffen sich wöchentlich diens-

tags um 19.00 Uhr zur Fraktionssitzung im Sozialraum (UG). Sollten Sie Inte- resse an einer Mitarbeit haben oder uns etwas mitteilen wollen, wenden Sie sich bitte an unseren Fraktionssprecher, Manfred Schärf,

Email: manfredschaerf@yahoo.de oder mobil unter 0152 28142466 . Besuchen Sie uns im Internet unter www.fwg-bobenheim-roxheim.de oder schicken Sie uns eine E-Mail unter fwg-bobenheim-roxheim@t-online.de

Bündnis 90/ Die Grünen

Unsere nächste Fraktionssitzung findet am Dienstag, den 23.Februar2021ab18:30UhrCoronabedingtalsvirtuelle Sitzung satt. Interessierte Nichtmitglieder sind selbstver-

ständlichzujederSitzungherzlichwillkommen.BittemeldenSiesichfrühzei- tig per email bei matthias.vettermann@grueneboro.de

Ihre Ansprechpartner: Oliver Bittern, Tel. 5087143, Matthias Vetter- mann, Tel. 4999

Email: pia.maffenbeier@grueneboro.de Unsere Internetseite: www.grueneboro.de

Bereitschaftsdienste

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Frankenthal

Stadtklinik Frankenthal Elsa-Brandström-Str. 1 67227 Frankenthal Telefonnummer 116117 (ohne Vorwahl)

Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale:

Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 Uhr – 7.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 7.00 Uhr

Freitagab 16.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr

BeiakutenlebensbedrohlichenNotfällen,wiestarkenHerzbeschwerden,Be- wusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungs- dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.

Was ist bei Erkrankungen zu tun?

Soweit es dem Erkrankten möglich ist, sollte er in die ärztliche Notfalldienst- zentrale kommen.

InanderenFällenbereitenSiedaherbitteAntwortenauffolgendeFragenvor:

• Wer ist erkrankt? Der/Die Kranke sollte wenn möglich selbst mit dem Arzt/Ärztin sprechen.

• Von wo sprechen Sie? Kann man Sie zurückrufen?

• Wo wohnt der/die Erkrankte? Genaue Adresse und Zufahrtsweg angeben.

• Seit wann bestehen die Beschwerden?

• War die/der Kranke bisher gesund?

• Nimmt er/sie regelmäßig Medikamente?

• Welche Medikamente wurden in den letzten Stunden eingenommen?

Zahnärzte

Wochenende: Tel. 06359/12 31

Notfalldienst: BZK Pfalz, Brunhildenstr. 1, 67059 Ludwigshafen

Augenärztlicher Notfalldienst

Tel-Nr.: 0180-5011230

Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Frankenthal

Gasnotruf Tel. 06233/602-222 Stromstörung Tel. 06233/602-444

Apotheken Bereitschaft

0180-5-258825-PLZ* * PLZ des aktuellen Standortes (0,14€/Min.dt.Festnetz;max.0,42€/Min.Mobilfunknetz) 19.02.2021

Columbus-Apotheke am Speyerer Tor, Speyerer Str. 58, 67227 Frankenthal Telefon: 06233/26229

20.02.2021

Hirsch-Apotheke am Wormser Tor, Foltzring 1, 67227 Frankenthal Telefon: 06233/27420

21.02.2021

Rathaus-Apotheke, Hauptstr. 21, 67258 Heßheim Telefon: 06233/70244

22.02.2021

Einhorn-Apotheke, Rathausplatz 11, 67227 Frankenthal Telefon: 06233/27334

23.02.2021

Luther-Apotheke, Brauereistraße 2, 67549 Worms Telefon: 06241/57924

24.02.2021

City-Apotheke, Speyerer Str. 11, 67227 Frankenthal Telefon: 06233/88960

25.02.2021

Apotheke im Kaufland, Wormser Str. 109, 67227 Frankenthal Telefon: 06233/366326

Mitteilung anderer Behörden uns Stellen Die Jugendsammelwoche

des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz vom 22.04. bis 01.05.2021 Jedes Jahr werden junge Menschen aktiv, um Geld für Jugendarbeit zu sam- meln. In diesem Jahr ist es aufgrund der Pandemie besonders schwierig für die eigenen Aktivitäten und für Projekte anderer Kinder und Jugendlicher sammeln zu gehen. Aber auch während Corona wird Jugendarbeit überall in Rheinland-PfalzdurchehrenamtlicheTätigkeitgetragenundorganisiert.Die- ses große Engagement braucht Unterstützung, auch finanziell. Volker Stein- berg, Vorsitzender des Landesjugendringes Rheinland-Pfalz, ruft alle Kinder und Jugendliche dazu auf, an der Jugendsammelwoche, unter Beachtung al- ler geltenden Corona-Regeln, teilzunehmen und bittet alle Spender*innen um Unterstützung der Jugendsammelwoche.

Alle Informationen zu Ablauf, Sammlung und Anmeldung sind auf der Ju- gendsammelwochen-Homepage abrufbar. Unter www.jugendsammelwo- che.dekönnensichInteressierteanmelden.AnderSammlungdürfensichal- le Jugendgruppen in Rheinland-Pfalz beteiligen, unabhängig von einer Mit- gliedschaft im Landesjugendring.

DieJugendsammelwocheistdurchdenErlaubnisbescheidderAufsichts-und DienstleistungsdirektionTriervom20.07.2020,Aktenzeichen15750-2/23ge- nehmigt und wird in ihrer Durchführung behördlich überwacht.

Petra Becker

Finanzen/Buchhaltung/Jugendsammelwoche Telefon: 0 61 31 / 96 02 05, E-Mail: becker@ljr-rlp.de

Werden Sie Moor- und Klimaschützer!

Gärtnern Sie torffrei!

Weitere Infos unter www.NABU.de/moorschutz

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Batterie-Mythen

Akku.Ob Smartphone, Notebook oderelektrischeZahnbürste:Invielen GerätendesAlltagssteckenAkkus,die ständig be- und entladen werden.

Geht der Strom zur Neige, geht's an die Steckdose. So einfach das ist. Zu beachten gibt es trotzdem einiges.

Denn schon beim Aufladen lässt sich die Lebensdauer verlängern. „Mo- derneLithium-Ionen-Akkus,diemitt- lerweile in allen Smartphones und Laptops stecken, haben die längste Lebensdauer, wenn sie sich von der Ladung her immer zwischen 30 und 80 Prozent bewegen“, erklärt Blasius Kawalkowski vom Technik-Magazin

„Inside-digital.de“.

„Dieses sogenannte flache Zyklisie- ren in einem begrenzten Ladefens- ter wirkt sich positiv auf die Lebens- dauer von Lithium-Ionen-Batterien aus, da die Materialien weniger be- ansprucht werden“, erklärt Tobias Placke vom MEET Batteriefor- schungszentrum der Uni Münster den Nutzen davon, den Akku nie voll aufzuladenundnieleerlaufenzulas- sen.„Nahezu alle Akkus verfügen heute über eine Ladeelektronik. Die sorgt dafür, dass bei einer Tiefenentla- dung das Gerät abgeschaltet wird, um den Energieträger beispielswei- se vor einem Kurzschluss zu schüt- zen“, erklärt Kawalkowski. „Denn wenn die Spannung unter die Entla- deschlussspannung sinkt, wird der Akku dauerhaft beschädigt.“

Wie halten Akkus wirklich länger?

Schutz durch Abschalten

Der Abschalt-Schutzmechanismus sollte keinesfalls dadurch ausgehe- belt werden, dass das Smartphone zu früh wieder angeschaltet wird.

Heißt: Ist der Akku doch einmal so tief entladen worden, dass das Han- dy sich automatisch ausgeschaltet hat, sollte es nicht gleich wieder ein- geschaltet werden, sobald das Netz- teil angeschlossen ist. Besser wartet mandamit,biswiederetwasStromin den Akku geflossen ist.

AuchkommtesderLebensdauerzu- gute, wenn Akkus weder extremer KältenochHitzeausgesetztwird.„Bei Kälte kann es dazu kommen, dass der Ionentransport in der Zelle ver- langsamt wird, was den Widerstand

in der Batterie erhöht und die Nut- zung einschränkt“, erklärt Placke.

Starke Hitze wiederum könne sich negativ auf die Lebensdauer von Li- thium-Ionen-Batterien auswirken, dadanndieMaterialienimAkkustär- ker abbauen. Ein Smartphone sollte daher im Winter ebenso vor extre- mer Kälte geschützt werden wie im Sommer vor Hitze.

Die Lebensdauer eines Akkus wird in Ladezyklen gemessen und liegt je nachQualitätdesAkkusbeizwischen 500 und 2000 Ladezyklen. Hierbei zählenaberimmernurkompletteLa- devorgänge beziehungsweise eine Entladung von 20 bis 95 Prozent, er- klärt Christian Just von der „Compu- ter Bild“. Es sei also kein Nachteil,

„wenn das Smartphone zwischen- durchangestecktundnurfür20Pro-

zent geladen wird.“

Mehr Ampere

Unterm Strich werden Akkus immer leistungsfähiger.DasimJahr2000er- schienene Nokia 3310 zum Beispiel hatteeinendicken,großenAkku,der eine Kapazität von 900 Milliampere- stunden (mAh) aufwies. „Das aktuel- le Samsung Galaxy S20 Ultra hat ei- nenflachenAkkumit5000mAh“,ver- gleicht Kawalkowski Handy-Akkus von heute und vor 20 Jahren.

Dass die potenten Smartphone-Ak- kus heute trotzdem schneller wieder aufgeladen werden müssen, liegt an ihrer Ausstattung. „Das Display ist der größte Stromverbraucher“, sagt Kawalkowski. „Je größer es ist und je höheresauflöst,umsokürzerdieAk- kulaufzeit.“ Daneben würden viele Apps den Stromverbrauch nach obentreiben,wennsieübermehrere Stundentäglichgenutztwerden.Wer bei seiner Kamera oder anderen Ge- räten mit Wechselakkus arbeitet, sollte diese am besten bei Tempera- turen zwischen null und fünf Grad aufbewahren. Unter diesen Bedin- gungen verlieren die Stromspeicher amwenigstenLeistung,erklärtBlasi- us Kawalkowski. Der mitunter emp- fohlene Kühlschrank als Aufbewah- rungsort berge jedoch die Gefahr, dassFeuchtigkeitdortOxidationver- ursacht und Akkus schädigen kann, warnt Kawalkowski. „Der bessere Ort, um Akkus längere Zeit einzula- gern, ist daher ein kühler und zu- gleich trockener Keller.“ |dpa

„Daten als Eintrittspreis“

Clubhouse im Stiftung-Warentest-Check

Verbraucherschutz.Clubhouse sammelt unnötig viele Daten und verstößt mit ihrer Daten- schutzerklärung gegen die Da- tenschutzgrundverordnung.

Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest, die die der- zeit nur für iOS verfügbare App für Live-Diskussionen unter die Lupe genommen hat. Wolle sich Clubhouse in Europa lang- fristigalssozialesNetzwerketa- blieren, müsse der Betreiber beim Datenschutz nachbes- sern.

Allen, die Clubhouse trotzdem schon jetzt nutzen oder nutzen wollen, raten die Warentester:

Freundinnen und Freunde, die man einladen möchte, sollte man vorab um Zustimmung bitten, damit deren Kontaktda- ten nicht ungewollt bei Club- house landen. Denn der Anbie- ter Alpha Exploration räume

sichdasRechtein,dieerfassten Kontaktdaten für Marketing- und Werbezwecke zu verwen- den.Wer gar keine Freunde einla- denmöchte,könnederAppüb- rigens auch ganz untersagen, das Adressbuch einzusehen.

Immerhin:BeiderDatenstrom-

Analyse konnte nicht festge- stellt werden, dass das kom- plette Adressbuch zum Anbie- ter-Serverübertragenwird.

Dafür aber viele weitere Daten:

Erfasst und versendet werden den Angaben zufolge unter an- derem wo man sich aufhält, was für ein Smartphone man

nutzt, bei welchem Mobilfunk- anbieter man ist, welche Chat- räume man besucht hat und wie lange man dort war sowie wann und wie lange man die Appinsgesamtverwendethat.

Einige dieser Daten fließen an Clubhouse-Server, andere an Apple und wieder andere zur Datenanalyse-Firma Amplitude in den USA. Außerdem wichtig zu wissen: Der Anbieter schnei- det laut eigenen Angaben alle Diskussionenmitundspeichert siezumindesttemporär.

Insgesamt werten die Waren- tester das Abgreifen der per- sönlichen Daten als „Eintritts- preis“ für Clubhouse. Die Män- gellistederExpertinnenundEx- perten ist aber noch länger. Sie kritisieren weiterhin, dass deutschsprachige Clubhouse- Nutzerinnen und -Nutzer sich nicht ausreichend über die Da-

tenschutzpraktiken von Alpha Exploration informieren kön- nen, weil die Datenschutzerklä- rung bisher nur auf Englisch vorliegt.

Verstöße gegen EU-RechtWei- tere zentrale Ergebnisse der Prüfung: Die Rechte, die sich der Anbieter für die Verwen- dung der Nutzerdaten ein- räumt, seien zu weitgehend.

Verbraucherinnen und Ver- braucher würden nicht ausrei- chend über ihre Rechte aufge- klärt.

Es werde zudem kein Verant- wortlicher benannt, der für die Datenverarbeitung zuständig ist.UndesfehleeinImpressum.

Somit verstoße das Clubhouse- Angebot in mehreren Punkten gegen europäisches Recht, ins- besondere gegen die Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO).|dpa

Immer schön zwischen 30 und 80 Prozent: Wer den Ladezustand sei- nes Smartphones in diesem Bereich hält, sorgt für ein längeres Akku-

Leben. FOTO: ANDREA WARNECKE/DPA-MAG

Vom Promi-Talk bis zur Experten-Diskussion: Club- house ist spannend, verlangt aber allen, die mitreden wollen, einiges an Daten ab. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-MAG

(14)

10576645_20_2

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beantwortet mit seinen Gästen Ihre Fragen rund um

die Corona-Schutzimpfung im Livestream am 20.2. um 14.00 Uhr auf

ZusammenGegenCorona.de/live

LIVE

TALK

IMPFSTOFFE FÜR DEUTSCHLAND

Rund 3,3 Millionen Impfungen sind in den ersten sechs Wochen bereits durchgeführt worden – rund 1 Million Menschen haben auch schon ihre Zweitimpfung erhalten (Stand: 8. Februar 2021).

Noch ist der Impfstoff knapp. Aber alle produzierenden Unternehmen, die EU, der Bund, die Länder und die vielen Menschen aus den Gesundheitsberufen geben alles und krempeln die #ÄrmelHoch – damit wir schneller impfen können.

Impfstart 27.12.2020

Frühling 2021

Sommer 2021 Februar

2021

Etappe 1. 2.

Etappe 3.

Etappe

Ziel erreicht.

Durch hohe Impfquote alle schützen:

Herdenimmunität erreichen Impfangebot für

· alle älteren Menschen

· exponierte Berufe (insbesondere Gesundheits- und Pö egeberufe)

· Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen

Impfangebot für alle Erwachsenen Impfangebot für

· Bewohner:innen von Pö egeheimen

· über 80-Jährige

Lieferung der drei Impfstoffe im 1. Quartal

Gesamtmengen Deutschland aus EU-Bestellungen, gemäß Planzahlen der Hersteller, abhängig von Einhaltung der geplanten Liefertermine

Durch die Zulassung des Impfstoffes von AstraZeneca können im Februar rund 1,7 Mio. Menschen zusätzlich ihre Erstimpfung erhalten.

BioNTech/Pf zer

≈ 10,3 Mio.

Moderna

≈ 1,8 Mio.

AstraZeneca

≈ 5,6 Mio.

+

Der Etappenplan 2021: Wer wird wann geimpft?

Fragen & Antworten, Videos, Downloads und Newsletter unter Corona-Schutzimpfung.de Stellen Sie Ihre Fragen beim kostenfreien Info-Telefon unter 116 117

Bleiben Sie auf dem Laufenden:

bmg.bund bmg_bund

Bundesministerium für Gesundheit bundesgesundheitsministerium

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