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Nutzungsbedingungen der PCT-Software Capturno. Präambel

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Academic year: 2022

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1 Nutzungsbedingungen der PCT-Software Capturno

Präambel

(1) Die PCT digital GmbH, Kiel (nachfolgend „PCT“) bietet im Rahmen des Application Service Provi- dings (nachfolgend „ASP“) ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) mit Capturno eine Softwarelö- sung zur digitalen Leistungserfassung an (nachfolgend „Software“). Kunden können ausschließ- lich Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, nicht Verbraucher i.S.v. § 13 BGB werden. Die Software ist eine Standardsoftware, die dem Kunden über ein externes Rechenzentrum zur Nutzung bereitgestellt wird und über eine Anbindung an eine App zwecks Erfassung und Verwaltung von Serviceleistun- gen verfügt. Als Anlage 1 ist diesen Nutzungsbedingungen die Leistungsbeschreibung der Soft- ware beigefügt.

(2) Für die Zurverfügungstellung und den Einsatz der Software gelten die nachfolgenden Nutzungs- bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen eines Kunden werden nur an- erkannt, wenn PCT ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, soweit PCT einen Kundenauftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vor- behaltlos ausführt. Von diesen Vereinbarungen abweichende oder diese Vereinbarungen ergän- zende Abreden bedürfen der Schriftform.

§ 1

Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der ASP-Nutzung ist die Bereitstellung der Software und die Einräumung der für die Nutzung im vertragsgegenständlichen Umfang erforderlichen Nutzungsrechte daran gegen Zah- lung der vereinbarten laufenden Vergütung. Dies beinhaltet die – soweit erforderlich – laufende Aktualisierung der vertragsgegenständlichen Version der Software durch Pflegemaßnahmen.

(2) PCT ist berechtigt, sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu be- dienen. Insbesondere wird PCT zum Zwecke der Leistungserbringung externe Rechenzentrums- betreiber zum Hosting der Software einsetzen.

§ 2

Bereitstellung und Testversion

(1) PCT stellt dem Kunden die Software mit Vertragsschluss auf einer zentralen Datenverarbeitungs- anlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend zusammenfassend „Server“) in

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2 der jeweils aktuellen Version mietweise gegen laufende Vergütung zur Nutzung bereit. Der Ver- tragsschluss erfordert eine Registrierung des Kunden auf dem von PCT angebotenen Portal. Mit erfolgreicher Registrierung steht die Software zur Nutzung zur Verfügung. PCT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch neuere Versionen im Rahmen der Leistungserbringung statt der bei Vertragsschluss aktuellen Version zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht für den Kunden unzumutbar ist.

(2) PCT stellt dem Kunden die Software auf Wunsch für einen Testzeitraum von bis zu 14 Tagen unentgeltlich zur Verfügung. PCT empfiehlt ausdrücklich vor einem operativen Einsatz der Soft- ware die Erprobung zu Testzwecken durch Nutzung der unentgeltlichen Testversion. Die Test- version verfügt über sämtliche Funktionalitäten der Software; lediglich die Nutzbarkeit ist auf 14 Tage beschränkt. Die Nutzung im operativen Echtbetrieb der Testversion ist untersagt. Die Test- version dient ausschließlich internen Erprobungszwecken. Der Kunde kann den unentgeltlichen Test der Software jederzeit beenden oder durch Eingabe der erforderlichen Informationen im Kundenaccount und Bestätigung der dort hinterlegten Schaltfläche in eine entgeltliche Nutzung umwandeln. Soweit der Kunde nicht die Vollversion der Software beauftragt, endet die Nutz- barkeit der Software in der Testversion automatisch nach Ablauf der vorgenannten Frist.

(3) Sofern mit Bereitstellung einer aktualisierten oder geänderten Version eine dauerhafte Ein- schränkung der Funktionalitäten oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird PCT dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde einer Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung vorgenommen und die Software in der geänderten Fassung Vertragsbestandteil. PCT wird den Kunden bei jeder Ankündigung entsprechender Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Folgen des Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit auf- merksam machen.

(4) PCT hält auf dem Server ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Software auch Speicherplatz für die vom Kunden mit Nutzung der Software erzeugten Daten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) zur Verfügung.

(5) Übergabepunkt für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist der Routerausgang des für die Bereitstellung der Software zum jeweiligen Leistungszeitpunkt eingesetzten Rechenzentrums.

§ 3

Technische Verfügbarkeit

(1) PCT schuldet eine Mindestverfügbarkeit des Servers von 99,5 % im Kalenderjahresmittel. Hier- von ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung oder Software-Updates sowie Zeiten, in

(3)

3 denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbe- reich von PCT liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Von PCT durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldete Nichtverfügbarkei- ten stellen ungeachtet der vereinbarten Mindestverfügbarkeit stets eine vertragswidrige Nicht- verfügbarkeit dar. Die vorstehenden Regelungen zur Verfügbarkeit gelten nicht für die Testver- sion (§ 2 Abs. 2).

(2) Sofern der Kunde Kenntnis von Störungen bei der Nutzung des Servers erlangt, wird er dies PCT unverzüglich mitteilen.

§ 4

Pflegeleistungen, Reaktionszeit

(1) PCT übernimmt die laufende Pflege der Software in technischer Hinsicht. PCT wird Mängel inso- weit innerhalb angemessener Frist beseitigen. Sollte eine Mangelbehebung nicht zeitnah nach Zugang der Mangelmeldung möglich sein, wird PCT dies dem Kunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der voraussichtlich für die Mängelbeseitigung zu veranschlagen ist, geson- dert mitteilen. PCT entscheidet nach eigenem Ermessen über die Art der Mangelbeseitigung.

Insoweit ist PCT insbesondere berechtigt, dem Kunden Umgehungslösungen (Work Arounds) zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Klassifizierung von auftretenden Mängeln erfolgt nach Abstimmung der Vertragspartner im Rahmen einer Unterteilung in drei Dringlichkeitsstufen. Betriebsverhindernde Mängel sind der Dringlichkeitsstufe 1 zugeordnet. Schwerwiegende Fehlfunktionen, die jedoch einen Betrieb noch zulassen der Dringlichkeitsstufe 2 und alle weiteren Mängel der Dringlichkeitsstufe 3. Bei Mängeln der Dringlichkeitsstufe 1 und 2 stellt PCT eine Reaktionszeit auf die eingehenden Man- gelmeldungen von 24 Stunden sicher. Die Mangelbearbeitung auf Ebene der Dringlichkeitsstufe 3 erfolgt in angemessener Zeit. Abweichende Vereinbarungen dazu können sich aus den verein- barten Lizenzpaketen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung ergeben.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Nutzung der Software einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht über- tragbare sowie auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte. Die Zurverfügung- stellung der Software erfolgt ausschließlich zur Erfassung und Verwaltung von Serviceleistungen des Personals des Kunden sowie ausschließlich für die eigenen Verwendungszwecke des Kun- den. Die Nutzungsbefugnis der Software ist inhaltlich beschränkt auf die Anzahl der vom Kunden bei PCT erworbenen Nutzungsrechte (concurrent users), die der Kunde im Rahmen eines

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4 auszuwählenden Lizenzpaketes beauftragt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen bzw. Dritten zugänglich zu machen. Die Vervielfältigung, Veräußerung oder zeitlich begrenzte Überlassung, die Vermietung oder der Verleih der Software an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Durch Nachträge ist der Nutzungsumfang, d. h. die Anzahl der nutzenden User, durch Upgrade auf ein anderes Lizenzpaket skalierbar. Für nachträglich beauftragte weitere Nutzungsrechte gelten sämtliche Regelungen dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.

(3) Soweit PCT während der Laufzeit geänderte Versionen der Software zur Verfügung stellen sollte oder die Software anderweitig ändert, gilt die vorstehende Rechteeinräumung entsprechend für die geänderten Inhalte.

(4) Mit Beendigung dieses Nutzungsverhältnisses entfallen eingeräumte Nutzungsrechte mit sofor- tiger Wirkung. Der Kunde ist nach Vertragsbeendigung nicht weiter zur Nutzung der Software berechtigt. PCT ist berechtigt, durch technische Maßnahmen die Nutzbarkeit der Software nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu unterbinden.

§ 6

Supportleistungen von PCT

(1) Die Annahme von Störungsmeldungen erfolgt per E-Mail unter support@capturno.de. Die Bear- beitung von Störungsmeldungen erfolgt ausschließlich während der üblichen Geschäftszeiten („Service- und Supportzeit“) (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00, ausgenommen ge- setzliche Feiertage im Bundesland Schleswig-Holstein). Laufende Supportleistungen werden entweder telefonisch, per E-Mail oder Fernzugriff erbracht.

(2) Die Inanspruchnahme von Supportleistungen nach diesem Vertrag darf ausschließlich durch Mitarbeiter des Kunden, die hinreichend mit den Abläufen der Software und dem System des Kunden geschult sind, erfolgen.

(3) Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sowie gegen gesonderte Vereinbarung und Vergü- tung wird PCT Beratungsleistungen in Form von allgemeinen Anwenderhinweisen, speziellen Hinweisen und/oder Informationen zu wichtigen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Software erbringen. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die etwaige Beauftra- gung gesonderter Beratungsleistungen bzw. Schulungsleistungen ggf. einen angemessenen zeit- lichen Vorlauf bis zur Erbringung der Leistungen benötigt.

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§ 7

Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird ihm bzw. den persönlichen Nutzern des Kunden zugeordnete Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff Dritter schützen und nicht an unberech- tigte Nutzer weitergeben.

(2) Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass er – soweit dies vorgesehen ist – bei Übermittlung von eigenen Inhalten auf den Server von PCT sämtliche dem etwa entgegenstehende Rechte Dritter beachtet. Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Inhalte zu verwenden, an denen er alle insoweit jeweils erforderlichen Rechte innehat. Im Falle einer Inanspruchnahme von PCT durch Dritte wegen vom Kunden zu verantwortender Inhalte wird der Kunde PCT insoweit von allen Forde- rungen freistellen.

(3) Der Kunde wird vor Versendung von Daten oder Informationen an PCT diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

(4) Der Kunde wird PCT Mängel an Vertragsleistungen unverzüglich nach Kenntniserlangung anzei- gen. Soweit PCT wegen unterlassener oder verspäteter Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig Ab- hilfe schaffen kann, sind Ansprüche des Kunden gegen PCT ausgeschlossen.

(5) Verletzt der Kunde eine der in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Regelungen, kann PCT im Falle der Nutzung der Software nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden in Textform den Zugriff des Kunden auf die Software sperren, wenn die Verletzung hierdurch abgestellt wer- den kann. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung von PCT weiterhin oder wieder- holt die Regelungen und hat er dies zu vertreten, so ist PCT berechtigt, den Vertrag ohne Einhal- tung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Rechte von PCT blei- ben unberührt.

§ 8 Vergütung

(1) Das Angebot von PCT steht dem Kunden für die ersten 14 Tage nach erfolgreicher Registrierung im Rahmen der Testversion (§ 2 Abs. 2) kostenfrei zur Verfügung.

(2) Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der Größe der Lizenzpakete und ergibt sich aus der Preisliste (Anlage 2) sowie ggf. folgenden Nachträgen dazu. Die Vergütung versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und wird je nach gebuchtem Paket monatlich oder jährlich im Voraus (ggf. zeitanteilig für den ersten Vertragsmonat bei untermonatiger Beauftra- gung) zur Zahlung an PCT fällig.

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6 (3) Soweit der Kunde während der Vertragslaufzeit zusätzliche User benötigt und entsprechende Lizenzpakete hinzubucht, werden diese zunächst anteilig bis zur nächsten Abrechnungsperiode und sodann laufend im Rahmen der vereinbarten üblichen Abrechnungsrhythmen in Rechnung gestellt.

§ 9

Datensicherheit, Datenschutz

(1) Der Kunde verarbeitet im Rahmen der von PCT bezogenen vertragsgegenständlichen Leistungen personenbezogene Daten Dritter. Insoweit steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendba- ren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes PCT von Ansprüchen Dritter frei.

(2) PCT wird die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragserfassung, -bearbeitung und -ab- wicklung erforderlichen personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gelten- den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten.

(3) PCT wird im Rahmen der vertraglichen Leistungen als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig.

Insoweit gelten die gesondert mit dem Kunden zu vereinbarenden Bestimmungen zur Auf- tragsverarbeitung nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO, die als Anlage Auftragsverarbeitung Be- standteil dieses Vertrages werden.

(4) PCT trifft geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen nach dem anerkannten Stand der Technik im Verantwortungsbereich von PCT. PCT schützt ins- besondere die in ihrem Zugriff liegenden Systeme sowie die den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Daten und gegebenenfalls sonstige Daten gegen unbefugte Kenntnis- nahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe.

§ 10

Haftung, Verjährung

(1) PCT haftet für Schäden, die durch PCT, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ver- ursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für vorsätz- lich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die PCT eine Garantie übernommen hat und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflich- ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für

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7 einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf einen Betrag in Höhe von € 100.000,00 je Schadensfall beschränkt. PCT hält in mindestens dieser Höhe eine entsprechende Deckung für eine Betriebshaftpflichtversicherung vor. Eine weitergehende Haftungshöchst- summe bedarf einer neuen Kalkulation und entsprechender gesonderter Vereinbarungen zwi- schen den Vertragspartnern.

(2) Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden gegen PCT beträgt ein Jahr. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von PCT und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie i.S.v. Abs. 1 S. 2 gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des ver- tragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn PCT ausreichende Gelegenheit zur Mängelbe- seitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung von PCT nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit PCT nicht arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

§ 11

Vertragslaufzeit und -beendigung

(1) Dieser Vertrag tritt mit der Bereitstellung der Software durch Akzeptanz dieser Nutzungsbedin- gungen bei Registrierung im Portal von PCT in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer geschlos- sen. Ist im Rahmen der Lizenzpakete eine monatliche Zahlung vereinbart, gilt Folgendes: Der Vertrag ist monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats, erstmalig jedoch mit Wirkung zum Ende des zweiten Vertragsmonats kündbar.

Ist im Rahmen der Lizenzpakete die jährliche Zahlung vereinbart, gilt Folgendes: Der Vertrag ist zum Ende des ersten Vertragsjahres kündbar und verlängert sich mangels Kündigung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ende eines Vertragsjahres. Die Kün- digung bedarf der Textform. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichti- gem Grund bleibt unberührt.

(2) Mit Beendigung des Vertrages entfällt zugleich die Möglichkeit des Zugriffs auf Dokumentatio- nen, da die entsprechenden Dokumentationen durch PCT gelöscht werden. Der Kunde ist daher angehalten, entsprechende Dokumentationen vor Beendigung des Vertrages eigenständig zu si- chern.

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§ 12

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Verein- barung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

(2) Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedin- gungen etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Kiel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.

Die Vertragspartner werden in einem solchen Falle die ganz oder teilweise ungültige und/oder nichtige und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzen, die dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich nahe kommt. Vorstehende Regelung gilt im Falle von Vertragslücken entsprechend.

Stand Januar 2021

Anlagen:

Anlage 1: Leistungsbeschreibung

https://staging-apis.capturno.de/attachments/3-Anlage_1_Leistungsbeschreibung_Capturno.pdf Anlage 2: Preisliste

https://staging-apis.capturno.de/attachments/4-Anlage_2_Preisliste_Capturno.pdf Anlage Auftragsverarbeitung

https://staging-apis.capturno.de/attachments/2-Anlage_Vereinbarung_zur_Auftragsverarbei- tung_nach_Art_28_DSGVO_Capturno_Plattform.pdf

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