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Feuerbrand: Ein-schränkung des Verstellens von Bienen 2008

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SCHWEIZ. Z. OBST-WEINBAU Nr. 5/08 15 diensten des Zielgebiets Kon-

takt aufzunehmen ist und die Bienen verantwortungsvoll ver- stellt werden. Das bedeutet, dass bei grosser Infektionsge- fahr durch Feuerbrand freiwil- lig noch einige Tage mit dem Verstellen zugewartet wird oder dass die Möglichkeit des Kühlstellens oder das Verbrin- gen in Höhenlagen über 1200 m ü.M. während zwei Tagen genutzt wird.

Die für 2008 befristete Zu- lassung von Streptomycin zur Eindämmung von Feuerbrand in Obstanlagen ergibt neue Rahmenbedingungen für das Verstellen von Bienen. Die Obstproduzenten, die 2008 das Produkt voraussichtlich einsetzen werden, müssen sich bei der zuständigen kan- tonalen Stelle anmelden. Die Imker können sich bei diesen kantonalen Stellen oder über das Internet unter www.feu- erbrand.ch ab Mitte März in- formieren. Aktuelle Informa- tionen betreffend Feuer- brand-Blüteninfektionsgefahr sind auf dem Internet unter derselben Adresse (URL) pu- bliziert.

Informationen über kanto- nale Regelungen zur Ein- schränkung des Verstellens von Bienen sind auf dem Inter- net unter www.bienenverstell- verbot.info-acw.ch oder bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.

MARKUSBÜNTER, ACW, UND

ALFREDKLAY, BLW Einzelherd in befallsfreie

Gemeinden ist zwischen dem 1. April und dem 30.

Juni verboten. Das Verbot kann maximal einen Monat verlängert werden, wenn Wirtspflanzen im Befallsge- biet noch in Blüte stehen.

In besonders frühen Lagen oder wenn aufgrund beson- derer klimatischer Verhält- nisse die Vegetationsperi- ode früher beginnt als üb- lich, kann das Verbot höchs- tens einen Monat früher angeordnet werden. Diese Massnahme bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienenvölkern und Schwär- men sowie das Auf- und Ab- führen von Begattungskäst- chen im Zusammenhang mit den Belegstationen.

Ausgenommen von den Massnahmen sind: Bienen, die in Höhenlagen über 1200 m ü.M. verbracht werden;

Bienen, die vor dem Verstel- len während mindestens zwei Tagen eingesperrt wer- den können oder in Höhen- lagen über 1200 m ü.M. ver- bracht werden (kommt vor allem für Schwärme, Klein- völker und Begattungskäst- chen in Frage, ist aber auch bei Standvölkern möglich);

Bienenköniginnen (mit Be- gleitbienen) in Zusätzern.

Wir möchten die Imker, die Bienen verstellen, daran erin- nern, dass vor dem Verstellen gegebenenfalls auch mit den kantonalen Pflanzenschutz-

Feuerbrand: Ein- schränkung des Verstellens von Bienen 2008

Die für das Verstellen von Bie- nen geltenden Bestimmungen sind in der «Richtlinie Nr. 2 des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom 22. Dezember 2006 für die zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen zur Verhinderung der Einschlep- pung und Ausbreitung von Feu- erbrand» festgelegt.

Angesichts des diffusen Vor- kommens des Feuerbrands in einem grossen Teil der Schweiz spielen die Bienen bei der Ausbreitung des Feuer- brands keine so wichtige Rolle mehr wie noch vor einigen Jahren. Infolge des extrem schlimmen Feuerbrandjahrs 2007, als die Krankheit auch in Teilen des Schutzgebiets wüte- te, wurden die Kantone Bern und Graubünden am 1. Okto- ber 2007 vom Schutzgebiet ausgeschlossen. Das Verstellen von Bienen aus dem Nicht- Schutzgebiet in das Schutzge- biet ist weiterhin verboten;

zum Schutzgebiet gehören zur- zeit noch die Kantone Frei- burg, Waadt und Wallis.

Gestützt auf die Verord- nung über Pflanzenschutz (SR 916.20 Art. 29 ff) vom 28. Fe- bruar 2001 sowie die Richtli- nien Nr. 2 des BLW gilt:

Das Verstellen von Bienen aus dem Nicht-Schutzge- biet in das Schutzgebiet so- wie innerhalb des Schutz- gebiets aus Gemeinden mit

Regionen im Schutzgebiet: Das Verstellen von Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet in das Schutzgebiet sowie innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden ist verboten. (Auskunft: zuständige Stelle des Kantons).

Kantone/Regionen im Nicht-Schutzgebiet (kantonale Bestimmungen bezüglich Bienenverstellen vorbehalten; Auskunft: zuständige Stelle des Kantons).

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Feuerbrand - Bienenzone 2008

ZugelasseneVerstellungen

Schweizerkarte «Feuerbrand – Bienenzone 2008».

Gute Stimmung bei deutschen Bodensee- Obstbauern

Die deutschen Bodensee-Obst- bauern sind mit der Apfelernte 2007 zufrieden. Diese fiel um 30% besser aus als 2006 und erreichte 300 000 Tonnen.

Auch der Absatz laufe sehr gut und die Qualität stimme, zi- tiert die Nachrichtenagentur SDA Eugen Setz, Geschäftsfüh- rer der Obstregion Bodensee.

Von August bis Dezember sei- en fast doppelt so viele Boden- see-Äpfel verkauft worden wie im gleichen Zeitraum 2006.

Setz hält die Marktlage für sehr stabil. Die Obstbauern im Osten Europas hätten Ernteein- bussen von rund 50% zu ver- kraften. Dadurch stiegen die Preise für Most- und Saftobst so- wie für Tafelobst. Selbst die im Frühjahr eintreffenden Importe von der Südhalbkugel trüben den positiven Markttrend laut Setz nicht, weil die Ernte dort voraussichtlich geringer aus- fällt als im Vorjahr und in Euro- pa derzeit mit 2.7 Millionen Tonnen nur etwa fünf Prozent mehr Tafeläpfel lagern als 2006.

LID

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