• Keine Ergebnisse gefunden

PRESSEMITTEILUNG 02.05.2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "PRESSEMITTEILUNG 02.05.2018"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MINISTERIUM FÜR VERKEHR DIE PRESSESTELLE

Dorotheenstraße 8 · 70173 Stuttgart (VVS: Charlottenplatz) · Behindertengerechte Parkplätze vorhanden Telefon 0711 231-5841 · Telefax 0711 231-5899 · presse@vm.bwl.de

www.vm.baden-wuerttemberg.de · www.facebook.com/winnehermann · www.twitter.com/winnehermann

PRESSEMITTEILUNG 02.05.2018

Mobilitätspakt für den Wirtschaftsraum Heilbronn-Neckarsulm macht Fortschritte

Minister Hermann: Anreize für Umstieg der Pendler vom Auto auf ÖPNV und Fahrrad schaffen - Steuerungskreis hat über die weitere Umsetzung beraten Der zwischen Verkehrsministerium, der regionalen Wirtschaft und der kommunalen Ebene im Raum Heilbronn-Neckarsulm vereinbarte Mobilitätspakt macht Fortschritte.

„In der Region haben alle Akteure die Lösung der Verkehrsprobleme mit großem En- gagement, innovativen Ideen und auch finanziellen Beiträgen angepackt. Und die ers- ten Erfolge sind auch schon sichtbar“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann nach einer Sitzung des Steuerungskreises am Mittwoch (2.05.2018) in Stuttgart.

Vereinbart wurden dabei bessere Takte im Schienenverkehr, zusätzliche Spät- und Frühverbindungen, der Ausbau des betrieblichen Mobilitätsmanagements bei den gro- ßen Betrieben in der Region, Verbesserungen an der Bahn- und an der Straßeninfra- struktur sowie eine möglichst rasche Realisierung der geplanten Radschnellverbin- dung zwischen Bad Wimpfen und Heilbronn. Außerdem soll bis Juni eine großräu- mige Verkehrsuntersuchung als Datenbasis für die weitere Arbeit im Mobilitätspakt fertiggestellt werden.

Das Ministerium für Verkehr, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) sowie die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Karlsruhe (AVG) haben in den ver- gangenen Monaten gemeinsam die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Raum Heilbronn-Neckarsulm vo- rangetrieben.

Im Juli 2017 hatten sich unter der Leitung von Verkehrsminister Hermann, Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Landkreises Heilbronn, der Städte Heilbronn und Neckarsulm, der NVBW, der AVG sowie der Unternehmen AUDI AG und Schwarz Gruppe auf ein „Zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept für den Wirtschaftsraum Heil- bronn-Neckarsulm“ geeinigt und eine entsprechende gemeinsame Erklärung unter- zeichnet.

(2)

Zum Hintergrund

Partner des Mobilitätspaktes sind im Einzelnen:

- Ministerium für Verkehr BW

- Albtal-Verkehrs-Gesellschaft Karlsruhe - Audi AG

- Landkreis Heilbronn

- Nahverkehrsgesellschaft BW - Regierungspräsidium Stuttgart - Schwarz Gruppe

- Stadt Heilbronn - Stadt Neckarsulm

Zum Mobilitätskonzept im Einzelnen:

a) ÖPNV

Das Arbeitsprogramm ÖPNV setzt sich aus kurzfristigen und langfristigen Maßnah- men zusammen. Dabei geht es u.a. um Fahrplanverbesserungen im Bereich Neckarsulm Nord (z.B. für Audi-Schichtarbeiter).

Die Partner vereinbaren weiterhin eine Verbesserung des Angebotes der Franken- bahn (Eisenbahnstrecke Stuttgart-Würzburg), Modernisierungen weiterer Bahnhofsta- tionen und Maßnahmen zum Anheben der Streckengeschwindigkeit.

b) Straße

Zweiter Schwerpunkt des Mobilitätskonzeptes ist ein Arbeitsprogramm Straßenver- kehr. Hier gilt es vor allem, kurzfristig auf eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit der A 6 bis zum Abschluss des 6-streifigen Ausbaus zu reagieren, infolgedessen auch das nachgeordnete Straßennetz an vielen Stellen überlastet ist. Für die Beurteilung der zukünftigen Verkehrssituation wird derzeit – im Auftrag der Audi AG und der Schwarz Gruppe – eine großräumige Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2030 erstellt, auf deren Grundlage dann die Bereiche mit weitreichenderem Hand- lungsbedarf ermittelt werden sollen.

(3)

In die großräumige Verkehrsuntersuchung gehen folgende mittel- und langfristige Maßnahmen ein:

- A 6, 6-streifiger Ausbau AS Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg - B 27, höhenfreier Anschluss der Binswanger Straße

- L 1100, 2-bahniger Ausbau Heilbronn-Neckargartach – AS Heilbronn/Untereises- heim

- Nordumfahrung Frankenbach/Neckargartach (1. Bauabschnitt)

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der großräumigen Verkehrsuntersuchung wird das Land ein Gesamtkonzept für den Streckenzug L 1100 – L 1101 erstellen. Der Aus- bau der bundeseigenen Wehr- und Kanalbrücke wird im Rahmen dessen im Einzel- nen betrachtet.

Mögliche Umbaumaßnahmen an verkehrswichtigen Knotenpunkten im Zuge der L 1101 auf Markung der Stadt Neckarsulm, der mögliche Ersatzneubau eines Brü- ckenbauwerks am Knotenpunkt A 6/L 1101 sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung der Stadt Bad Wimpfen runden das Arbeitsprogramm bezüglich mittel- und langfristiger Maßnahmen ab.

c) Rad

Radschnellverbindungen sind neue überörtliche Netzelemente für den Alltagsverkehr in Verdichtungsräumen. Als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsraums Heilbronn-Neckarsulm streben Land, Landkreis sowie die Städte Heilbronn und Neckarsulm die Umsetzung einer Radschnellverbindung in Nord-Süd-Richtung an.

d) Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Firmen AUDI AG und Schwarz Gruppe tragen zum starken Wirtschaftswachstum der Region Heilbronn-Franken bei. Mit ihrem betrieblichen Mobilitätsmanagement nehmen die Unternehmen in diesem Bereich eine Vorreiterrolle für die regionale In- dustrie ein. Zum Zweck der Erschließung ihrer Standorte und Liegenschaften im Raum Heilbronn/Neckarsulm haben Audi und Schwarz Gruppe ein Verkehrsleitbild entwickelt, welches eine Lenkung des Individualverkehrs der Mitarbeitenden, der Kunden- und Besucherströme sowie des Materialverkehrs anstrebt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(3) In der Aktualisierungsmeldung zwei Monate vor Zahlung der ersten Ausgleichszuweisung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 PflAFinV) sind die NN-Meldungen soweit wie möglich durch namentliche

Etwa sechs von zehn Befragten sind der Auffassung, dass mehr Radwege, Rad- schnellwege sowie Fahrradabstellplätze gebaut werden sollten – auch wenn dafür Parkplätze und

LPK erreicht Klarstellung hinsichtlich der Priorisierung von Psychologischen Psychothera- peut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bei Covid-19-Impfungen

Da verschiedene Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden, baurechtlich genehmigungsfrei sind, ist es notwendig,

Dabei führte er aus, wie es nach der Abnahme an hartgewebiger Substanz in der Extrak- tionsalveole zum Knochenverlust kommt und welche Schwie- rigkeiten sich hierdurch in

Donnerstag war dann auch unsere Rechtsbeirätin RAin Jennifer Jessie vor Ort und stand allen Interessentinnen für Fragen zu Familie & Beruf, Schwangerschaft und Still-BV und

Bei der Verhandlung der Höhe der Pauschalen für das Jahr 2024 wird eine Basisberichtigung zwischen der Tarifannahme für das Jahr 2023 (3,06 % in der P-Tabelle und 2,50 % in

Im Zuge der steigenden Anforderungen und zunehmenden Aufgabenbereiche für anleitende Fachkräfte in der generalistischen Pflegeausbildung gewinnt die Praxisanleitung