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Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen Menschen mit Demenz in unserer Gemeinde Schulung für Gewerbebetriebe: Kreisnachrichten

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Ausgabe 18/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 28.04.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Bald wird es wieder wärmer.

Balkon, Loggia und Terrasse erwachen zu neuem Leben.

Im Freien zu sitzen beim Le- sen und Essen, Licht und Son- ne zu tanken, tut gut. Doch viele ältere Menschen nutzen ihr „Zimmer im Freien“ selten, aus Angst zu stolpern. Schwel- len und Höhenunterschiede bilden gefährliche Stolperfal- len. Einen Servierwagen nach draußen zu schieben ist un-

möglich. Für Rollstuhlbenut- zer sind die Schwellen oft un- überwindlich.

Welche Möglichkeiten es gibt, schwellenlos nach draußen zu gelangen, erklären ger- ne die Fachleute der Landes- beratungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ kosten- los und firmenunabhängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.30 bis 17.00 Uhr bei der Kreisverwaltung

Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen

Bernkastel-Wittlich, Kurfür- stenstraße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungstermin ist Dienstag, der 12. Mai 2015.

Vorhandene Planunterlagen sollten zum Beratungstermin mitgebracht werden.

Eine Voranmeldung ist er- forderlich bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14- 2237, E-Mail: ulrich.hohns@

bernkastel-wittlich.de.

Lange Schlangen an den Kas- sen im Einkaufsladen, Kas- sengeklingel, zusätzlich Hin- tergrundmusik. Dann ist man schließlich an der Reihe, ver- sucht den Einkauf so schnell wie möglich zu verstauen und sucht schließlich unter den Bli- cken der wartenden Kunden nach dem passenden Klein- geld, das einem vielleicht auch noch herunterfällt. Das kann großen Stress bedeuten, insbesondere für Menschen, die aufgrund einer Demenzer- krankung in ihrer Alltagskom- petenz eingeschränkt sind.

Viele Menschen mit Demenz leben im Anfangsstadium der Erkrankung zuhause und ver- sorgen sich selbst, besonders dann, wenn sie allein sind, weil der Partner gestorben ist und die Kinder weit weg woh- nen. Und Einkaufen bedeu- tet für einen Demenzkranken ein Stück Selbständigkeit, die so lange wie möglich erhalten bleiben sollte. Zudem bietet Einkaufen auch die Gelegen-

heit, nachbarschaftliche Kon- takte zu pflegen.

Wie können wir für dieses oder ein ähnliches Szenario ei- nen unterstützenden Umgang mit demenzerkrankten Bür- gern im Alltagsleben finden?

Gerade der Einzelhandel steht hierbei oft vor Problemen:

soll oder darf ich Dementen was verkaufen? Wie gehe ich am besten mit Dementen in meinem Laden um?

Im Rahmen des Bundesmo- dellprogramms „Lokale Alli- anzen für Menschen mit De- menz“ werden Möglichkeiten und Wege entwickelt, die Er- krankten und ihren Familien konkret helfen, trotz Demenz ihren Alltag so normal wie möglich weiter zu leben.

Im Landkreis Bernkastel-Witt- lich bietet das DRK- Bildungs- werk Eifel-Mosel-Hunsrück e.V. mit dem Demenzprojekt

„Zeitlos – Demenz-Offensive im Landkreis Bernkastel-Witt-

lich“, eine lokale Allianz, in der sich die Pflegestützpunkte Bernkastel-Wittlich, der DRK- PflegeService Wittlich sowie die Schwerpunktberatungs- und Koordinierungsstelle Fachstelle Demenz des Ca- ritasverbandes Mosel-Eifel- Hunsrück e.V. und die Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich gemeinsam für eine Sensibili- sierung der Öffentlichkeit im Themenfeld Demenz und den Ausbau von Teilhabemög- lichkeiten für demenzkranke Menschen einsetzen.

Mit dem Ziel, das Bewusst- sein von Gewerbetreibenden zu schärfen, lädt das Netz- werk alle am Thema Interes- sierten zu einer kostenfreien Schulung „Menschen mit De- menz in unserer Gemeinde“

am 19. Mai 2015, 18:30 Uhr, in das Kreishaus in Wittlich ein.

Landrat Gregor Eibes, der die Schirmherrschaft der Schu- lung übernommen hat, wird

die Veranstaltung im großen Sitzungssaal N8 der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eröffnen.

Im Anschluss an die rund 1,5 Stunden dauernde Schulung erhalten teilnehmende Un- ternehmen des Einzelhandels einen Aufkleber „demenzge- schulter Einzelhandel“, der als Orientierung und Willkom- mensgruß in Geschäften ange- bracht werden kann.

Zur besseren Planbarkeit der Veranstaltung werden Anmel- dungen erbeten an Klaus Hof- mann, Leiter des DRK Bildungs- werkes Eifel-Mosel-Hunsrück e.V., Tel.: 06561/6020-610, E-Mail: Klaus.Hofmann@Bil- dungswerk.DRK.de oder an Mirko Nagel, Geschäftsstel- le Sozialplanung der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Tel. 06571/14-2408, E-Mail:

Mirko.Nagel@Bernkastel- Wittlich.de.

Schulung für Gewerbebetriebe:

Menschen mit Demenz in unserer Gemeinde

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NACHRUF

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Rudi Brück

aus Thalfang.

”Selbstverwaltung lebt von der tätigen Mitarbeit seiner Bürger an gemeinsamen Interessen und Aufgaben.“

-Freiherr vom Stein-

Rudi Brück hat mit großem Verantwortungsbewusstsein und viel Empathie über Jahrzehnte Kommunalpolitik auf den verschiedenen kommunalen Ebenen mitgestaltet.

Von 1964 bis 1999 war er als Mitglied des Kreistages, zu- nächst des Altkreises Bernkastel und anschließend des Landkreises Bernkastel-Wittlich, des Kreisausschusses und weiterer seiner Ausschüsse tätig.

In dieser langen Zeit hat er sich kompetent und uneigen- nützig für das Wohl und die Anliegen der Menschen in un- serem Landkreis, insbesondere für die Menschen im Huns- rück engagiert.

In Anerkennung seiner großen Verdienste um das Gemein- wohl wurden ihm viele hohe Ehrungen zuteil. Er wurde mit der Freiherr-vom-Stein-Plakette, der Großen Ehrung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, dem Bundesverdienst- kreuz am Bande und dem Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Familie.

Wir werden Rudi Brück ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich Gregor Eibes

Landrat Die Servicestelle Freiwilliges Engagement der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich teilt mit, dass die Leitstelle Ehren- amt und Bürgerbeteiligung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei ein Förderpro- gramm zur Unterstützung eh- renamtlicher Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen aufgelegt hat.

Damit soll das ehrenamt- liche Engagement vieler Bür- gerinnen und Bürger, das zur

Verbesserung der Lebenssitu- ation der Flüchtlinge beiträgt, unbürokratische Unterstüt- zung erfahren.

Gefördert werden ehrenamt- lich organisierte Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen.

Die Projektförderung erfolgt in Form einer Erstattung von nicht gedeckten Auslagen für Aktionen oder Initiativen (Sachaufwendungen).

Gefördert werden können Projekte von Einzelpersonen

Neues Förderprogramm für ehrenamtliche Aktivitäten zugunsten von Flüchtlingen

sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen (Vereine oder Initiativen), die ehrenamtlich ein Kleinprojekt zur Unterstüt- zung von Flüchtlingen durch- führen.

Eine kommunale oder son- stige Kofinanzierung ist nicht erforderlich. Die Projektför- derung erfolgt einmalig und als Fehlbedarfsfinanzierung in Höhe von maximal 150 Euro.

Der Antrag auf diese Förde- rung ist vor Beginn des Klein-

projekts formlos schriftlich an die Staatskanzlei Rheinland- Pfalz, Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung, Peter-Alt- meier-Allee 1 in 55116 Mainz beziehungsweise per E-Mail an leitstelle@stk.rlp.de zu richten.

Auskünfte erteilt auch Moni- ka Scheid, Tel.: 06571/142208, E-Mail: monika.scheid@bern- kastel-wittlich.de von der Ser- vicestelle Freiwilliges Engage- ment der Kreisverwaltung.

Der Beirat für Menschen mit Be- hinderungen setzt sich für die Belange und Interessen beein- trächtigter Menschen im Land- kreis Bernkastel-Wittlich ein. Auf seine Initiative hin können über die Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Euro-WC-Schlüssel zur Nutzung von behindertenge- rechten Toiletten an öffentlichen Autobahnen und in vielen Städ- ten und Gemeinden Deutsch- lands und Europas bezogen wer- den. Mit dem Schlüssel können auch manche Schranken ge- öffnet werden, die eine barri- erefreie Zufahrt auf öffentlich genutzten Grundstücken er- möglichen, die ansonsten ge- sperrt ist. Auch der Behinder- tentoilettenführer „Der Locus“

kann bei der Kreisverwaltung gekauft werden, in dem europa- weit circa 9.000 Standorte von Behindertentoiletten beschrie- ben sind. Der Euro-WC-Schlüs- sel und/oder das Buch „Der Lo- cus“ (Ausgabe 2007) können bei der Bürgerberatung der Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Tel.: 06571/142700, Fax:

06571/2500 während der Öff- nungszeiten unter folgenden Vo- raussetzungen erworben wer- den:• Vorlage des Schwerbehin- dertenausweises mit einem Grad der Behinderung von

70 % und Merkzeichen G oder einem höheren Grad der Behinderung. Unabhän- gig vom Grad der Behin- derung liegen die Voraus- setzungen bei folgenden Beeinträchtigungen vor:

Mulitpler Sklerose, Coli- tis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhn- licher Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Schwerbe- hinderte, die hilfsbedürftig sind. Falls Sie an einer die- ser Krankheiten/Behinde- rungen leiden und (noch) keinen Schwerbehinderten- ausweis haben bzw. ein Grad der Behinderung von weni- ger als 70 % besteht, genügt die Kopie eines Kranken- hausberichts, eines Attestes des behandelnden Arztes oder ein vergleichbares Do- kument, aus dem die Art der Einschränkung ersichtlich ist sowie die Notwendigkeit zur Nutzung einer behinderten- gerechten Toilette.

• Zahlung eines Entgelts von 20 Euro je Einheitsschlüs- sel beziehungsweise 8 Euro je Verzeichnis „Der Lo- cus“. Wird sowohl ein Ein- heitsschlüssel als auch ein Verzeichnis „Der Locus“

erworben, beträgt der Ge- samtpreis 27 Euro.

Schlüssel für behinderten-

gerechte Toiletten

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

================================================================

Odert Aufm Wäldchen Landwirtschaftsfläche 126,32 ar Hunolstein Tiedenhofen Landwirtschaftsfläche, Schutzfl. 152,73 ar Hunolstein Tiedenhofen Landwirtschaftsfläche, Schutzfl. 50,65 ar Hunolstein Tiedenhofen Landwirtschaftsfläche 52,79 ar Merscheid Auf Götzenfeld Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 183,03 ar Merscheid Heinzerbach Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 173,70 ar Elzerath In der Schleifwies Geb.- und Freifläche,, 183,86 ar

Landwirtschaftsfläche, Waldfl.

Heinzerath Bei Waischborn Landwirtschaftsfläche 119,15 ar Heinzerath In der Heinzerbach Landwirtschaftsfläche, Waldfl. 234,09 ar Heinzerath Im Spitzenmorgen Landwirtschaftsfläche 213,05 ar Niederemmel ober dem Hintereierweg Landwirtschaftsfläche 25,10 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 11.05.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

bewirkt das Einwerfen von Alt- glas, besonders in leere Con- tainer, oft störende Geräusche für die Menschen, die in der Nähe der Container wohnen.

„Besonders ärgerlich ist die Nichteinhaltung der Einwurf- zeiten“, kritisiert Abfallberater

Stefan Lex von der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich. Die Zeiten sind aus gutem Grund auf Werktage von 7 bis 19 Uhr beschränkt, um die Lärmbelä- stigung der Nachbarschaft in Grenzen zu halten. Neben den Einwurfgeräuschen stören Mo- torenlärm an- und abfahrender Autos und laut zuschlagende Fahrzeugtüren besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen.

Lex weist darauf hin, dass Ver- stöße gegen die Einwurfzeiten mit Bußgeldern geahndet wer- den. Auch werden an den Alt- glascontainern öfters leere Tü-

Rücksichtsvolle Benutzung der Glascontainer schont die Nerven der Anwohner

ten, Kartons, zerbrochenes Fensterglas und andere Abfäl- le abgelegt. Lex appelliert ein- dringlich an die Bürgerinnen und Bürger, die Einwurfzeiten einzuhalten und keine Abfäl- le neben die Behälter zu stel- len. Weitere Informationen zur Altglassammlung sind im Ab- fallratgeber 2015 auf Seite 16 aufgeführt. Dieser kann unter www.bernkastel-wittlich.de/

abfallentsorgung.html herun- tergeladen werden. Hier fin- den Interessierte auch eine Liste mit Standorten der Alt- glascontainer im Landkreises Bernkastel-Wittlich.

Die Musikschule des Land- kreises Bernkastel-Witt- lich bietet ab Mai an acht Abenden einen Ukulele-Kurs für erwachsene Anfänger an. Grundlagen des Ukule- le-Spiels können ohne musi- kalische Vorkenntnisse rela- tiv leicht erlernt werden. Die Spieltechnik konzentriert sich hauptsächlich auf die Liedbe- gleitung mit Akkorden und Schlagrhythmen.

Der Kurs findet ab dem 5.

Mai jeweils dienstags von 18 bis 19 Uhr in der Kurfürst- Balduin-Realschule plus in Wittlich statt, kostet 80 Euro

und wird von Bettina Ant ge- leitet. Inhalte und Lernziele sind Grundlagen der Liedbe- gleitung, Grundakkorde und Schlagmuster, die Vermitt- lung von Notenkenntnissen, Tipps zur richtigen Haltung sowie zum effektiven Üben.

Informationen und Anmel- dung bei der Musikschule des Landkreises, Kurfürstenstr.

16 (Besucheradresse: Kurfür- stenstr. 67) in Wittlich, Tel.:

06571/14-2398, E-Mail: do- ris.meier@bernkastel-witt- lich.de, Internet: www.mu- sikschule.bernkastel-wittlich.

de.

Ukulele-Kurs für Anfänger

In der Hexennacht, der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, ist der eine oder andere Scha- bernack guter Brauch, so auch das Verstecken von Gegenstän- den unvorsichtiger Mitbürger.

Der Betrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel- Wittlich bittet die Bürgerinnen und Bürger, die Mülltonnen nach Möglichkeit in Garagen oder Schuppen unterzustel- len oder zu sichern, um zu ver- hindern, dass die Mülltonnen

„weggehext“ werden.

Abfallberater Stefan Lex bittet die Einwohnerinnen und Ein- wohner der Gemeinden, wo Anfang Mai Sperrmüll, Gelbe Säcke oder Altpapier abge- fahren wird, diese erst am Vor- tag der Sperrmüllabfuhr be- reit zu stellen. „Dadurch wird vermieden, dass in der Hexen- nacht mit den Abfällen Unfug getrieben wird oder sich Per- sonen daran verletzen. Zudem gewährleistet dies die Wah- rung des Ortsbildes am Maifei- ertag“ so Lex.

Mülltonnen vor Hexen sichern

Öffentliche Ausschreibung: Elektro- arbeiten/ Metallbau/ Trockenbau Bauvorhaben:

Elektro- / Brandschutzsanierung Lie- sertalschule, Petrusstraße 28, 54516 Wittlich

Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Tel. 06571-142238 , E-Mail: elisabeth.

thieltges@bernkastel-wittlich.de Planung:

Insta Plan -Technisches Planungsbüro Bottler- Brückenstr. 1,

54472 Veldenz, Tel.: 06534 949015, E-Mail: hb@instaplan.de

Leistungen:

Elektroarbeiten (insbes. komplette Erneuerung der Verteilung)

Metallbau (insbes. Brandschutztüren) Trockenbau (insbes. Bandrasterdecken) Submissionen:

Freitag, 22.05.2015 ab 11.00 Uhr Die detaillierten Langtexte der öf- fentlichen Ausschreibungen können im Internet unter www.bernkastel-

wittlich.de/ausschreibungen.html abgerufen werden. Die Angebots- unterlagen können bis 19.05.2015 an- gefordert werden.

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 25.04.2015

i. A. Burkhard Born

Bekanntmachung der Muffelwildhe- gegemeinschaft Kondel

Am 14.03.2015 fand die Mitglieder- versammlung der Muffelwildhegege- meinschaft Kondel in Oberscheidwei- ler (Oberscheidweilerer Mühle) statt.

Die Niederschrift dieser Mitglieder- versammlungen wird in der Zeit vom 11.05. bis 24.05.2015 bei der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, Zim- mer N 309, öffentlich ausgelegt. Sie können dort während den Öffnungs- zeiten bzw. nach vorheriger Terminab- sprache (unter Tel. 06571/14-2253) eingesehen werden.

Wittlich, den 23.04.2015

Muffelwildhegegemeinschaft Kondel Edgar Naumann, Vorsitzender

Im Landkreis Bernkastel-Witt- lich werden pro Jahr zwischen 3.700 und 4.000 Tonnen Alt- glas in die Altglascontainer geworfen. Dies entspricht cir- ca 33 bis 36 Kilogramm pro Einwohner. Obwohl die Glas- container lärmgedämmt sind,

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