• Keine Ergebnisse gefunden

Rundschreiben zur Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transportvorgängen (§ 69 Absatz 4 StrlSchV)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Rundschreiben zur Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transportvorgängen (§ 69 Absatz 4 StrlSchV)"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

An die

für den Vollzug der Strahlenschutzverordnung zuständigen Obersten Landesbehörden

gemäß Verteiler Per E-Mail

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strah­

lung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) Abgabe radioaktiver Stoffe (§ 69)

Aktenzeichen: RS II 3 – 15260/9 Bonn, 15.12.2006

Seite 1 von 6

Sehr geehrte Damen und Herren,

an den Bundesumweltminister ist die Bitte herangetragen worden, zu einem Vorschlag „zur praxisgerechten Anwendung“ der Regelung des

§ 69 Abs. 4 StrlSchV bei der Abgabe radioaktiver Stoffe nach Transpor­

vorgängen Stellung zu nehmen.

Es wurde vorgetragen, dass aus logistischen Gründen die Übergabe der Radiopharmaka nicht immer „von Hand zu Hand“ innerhalb der Öff­

nungszeiten der Arztpraxen oder nuklearmedizinischen Abteilungen der Krankenhäuser durchgeführt werden könne. Wenn der Fahrer in diesen Fällen die Schlüsselgewalt zu einem geeigneten Aufbewahrungs­

raum hätte, könnten die radioaktiven Stoffe in diesem eingestellt wer­

den, ohne dass eine direkte körperliche Übergabe an den Empfänger erfolgt. Der Empfänger könnte dann die radioaktiven Stoffe zu einem späteren Zeitpunkt entgegennehmen. Der Aufbewahrungsraum würde entsprechend verschlossen werden um die radioaktiven Stoffe zu si­

chern.

BMU hat diesen Vorschlag geprüft.

Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn

POSTANSCHRIFT

Postfach 12 06 29, 53048 Bonn

TEL +49 - (0) 22899 - 305 - 2971

FAX +49 - (0) 22899 - 10305 - 2971 andreas.czepuck@bmu.bund.de www.bmu.de

Zustell- und Lieferadresse: Robert-Schuman-Platz 3, Zufahrt über Heinrich-von-Stephan-Straße, 53175 Bonn

(2)

§ 69 Abs. 4 StrlSchV sieht eine direkte Übergabe der radioaktiven Stoffe vom Fahrer an den Empfänger oder eine von ihm berechtigte Person vor um den sicheren Verbleib zu gewährleisten und die Verantwortlichkeit klar festzulegen. Dementsprechend hat der Länderausschuss für Atom­

kernenergie – Fachausschuss Strahlenschutz bereits 1984 beschlossen, dass bei der hier beschriebenen Fallgestaltung grundsätzlich nur eine direkte Übergabe zulässig sei, die jeweils zuständigen Behörden aber im Einzelfall Ausnahmen für den Beförderer und den Empfänger zulassen können, wenn der Strahlenschutz – hier Schutz von Personen und Vor­

kehrungen gegen Entwendungen - auch auf andere Weise gewährleistet werden kann. Hiervon müsse sich die Behörde im Einzelfall überzeu­

gen. Dabei sei ein strenger Maßstab anzulegen.

Aus Sicht des BMU spricht auch heute nichts gegen die Gestattung einer Ausnahme nach §114 StrlSchV der direkten Übergabe sofern sicherge­

stellt ist, dass ein missbrauchssicheres Verfahren gewährleistet wird.

Herr Minister Gabriel hat in diesem Sinne geantwortet (s. Anlage).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

(Dr. Czepuck) Anlagen 1

(3)

b

Verteiler Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) Umweltministerium

Baden-Württemberg

z.H. Frau Brigitte Hahn o.V.i.A.

-Referat 46- Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Umweltministerium Baden-Württemberg

z.H. Herrn Christian Grimm o.V.i.A.

-Referat Umweltradioaktivität / Strahlen­

schutz-

Kernerplatz 9 70182 Stuttgart Umweltministerium Baden-Württemberg

z.H. Herrn Dr. Bernd Nahrath o.V.i.A.

-Referat 36- Kernerplatz 9 70182 Stuttgart

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales, und Verbraucherschutz des Landes Berlin z.H. Herren Beihl/Diehl o.V. i.A.

-Referat II G 5- Oranienstr. 106

Umweltministerium Baden-Württemberg

z.H. Herrn Jürgen Fuchs o.V.i.A.

-Referat 36- Kernerplatz 9 70182 Stuttgart

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

z.H. Herrn Dr. Rudolf Dehos o.V.i.A.

-Referat 96-

Rosenkavalierplatz 2 81925 München

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin

z.H. Herrn Dr. Bernd Leps o.V.i.A.

-Referat VIII A 1- Brückenstr. 6 10179 Berlin

Ministerium für Ländliche Entwicklung,

Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Branden -Referat 34-

z.H. Frau Susann Tillack o.V.i.A.

Heinrich-Mann-Allee 103

(4)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg

z.H. Frau Reni Löffler o.V.i.A.

-Referat 36-

Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam

Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Ju­

gend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen

z.H. Herrn Helmut Schwertner o.V.i.A.

-Referat 23-

Doventorscontrescarpe 172 (Block D) 28195 Bremen

Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Amt für Arbeitsschutz

z.H. Frau M. Schnatz-Büttgen o.V.i.A.

-Referat G 23 / AS 211 - Strahlenschutz Billstr. 80

20539 Hamburg

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz z.H. Herrn B. Müller-Kiemes o.V.i.A.

-Referat IV 5- Mainzer Str. 80 65189 Wiesbaden

Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales der Freien Hansestadt Bremen

z.H. Frau Andrea Kraft o.V.i.A.

-Referat 31-

Doventorcontrescarpe 172 (Block D) 28195 Bremen

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt -IB- Amt für Immissionsschutz und Betriebe- z.H. Herrn Dr. Michael Urbach o.V.i.A.

Postfach 26 11 51 20501 Hamburg

Umweltministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

z.H. Frau Kristina Martinek o.V.i.A.

-Referat 560-

Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 44 39135 Magdeburg

(5)

Sozialministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

z..H. Herrn Dr. Ulrich Chill o.V.i.A.

-Referat IX 630 a- Werderstr. 124 19055 Schwerin

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen z.H. Frau Ingrid Lucks o.V.i.A.

-Referat II 3­

Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen z.H. Frau Dr. Claudia Fiebig o.V.i.A.

-Abt. V – Referat 8 – Strahlenschutzvorsorge- Schwannstr. 3

40476 Düsseldorf

Ministerium für Umwelt, Forsten

und Verbraucherschutz des Landes Rheinl.­

Pfalz

z.H. Herrn Günter Roos o.V.i.A.

-Referat 1081-

Kaiser-Friedrich-Str. 1

Niedersächsisches Umweltministerium

z.H. Herrn Dr. Hans-Christian Schober o.V.i.A.

-Referat 43 – Strahlenschutz und Anlagensicherung

bei kerntechnischen Anlagen- Archivstr. 2

30169 Hannover

Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie

des Landes Nordrhein-Westfalen z.H. Herrn Jürgen Schmitt o.V.i.A.

-Abt. IV- Haroldstr. 4 40213 Düsseldorf

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinl.-Pfalz

z.H. Herrn Friedrich Eberbach o.V.i.A.

-Abt. 1081-

Kaiser-Friedrich-Str. 1 55116 Mainz

Ministerium für Umwelt des Saarlandes z.H. Herrn Dr. Lorenz Kasper o.V.i.A.

-Referat E/6­

Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken

(6)

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft -Referat 54-

z.H. Herrn Frank Leder o.V.i.A.

Archivstraße 1 01075 Dresden

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt

z.H. Herrn Dr. Stock o.V.i.A.

-Referat 16-

Olvenstedter Str. 4 39108 Magdeburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

des Landes Schleswig-Holstein z.H. Herrn Andreas Ernst-Elz o.V.i.A.

-Referat 25 – Strahlenschutz- Adolf-Westphal-Str. 4

24143 Kiel

Ministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt

z.H. Herren Dr. Mikoleit / Dr. Groh o.V.i.A.

-Referat 43-

Turmschanzenstr. 25 39114 Magdeburg

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

des Landes Schleswig-Holstein z.H. Herrn Dr. Jürgen Müller o.V.i.A.

-Referat 61 – Abt. Reaktorsicherheit Adolf-Westphal-Str. 4

24143 Kiel

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

z.H. Herrn G. Zimmermann o.V.i.A.

Abteilung 4, Referat 46 Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt

(7)

Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin

Herrn Alexanderstraße 3, 10178 Berlin

+49 – (0)3018 – 305 - 2000

Dr. Michael Meister, MdB +49 – (0)3018 – 305 - 2046

Gartenstraße 19. sigmar.gabriel@bmu.bund.de

64625 Bensheim

Berlin, · ·

18.Okt. 2006

Sehr geehrter Herr Kollege,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. August 2006, in dem Sie um Prüfung und Stellung­

nahme zu dem Anliegen von Herrn Strecker nach einer praxisgerechten Anwendung des

§ 69 Abs. 4 der Strahlenschutzverordnung·bitten.

Die Strahlenschutzverordnung fordert grundsätzlich bei Transportvorgängen eine direkte Übergabe der radioaktiven Stoffe vom·Beförderer an den Empfänger oder eine von ihm be­

rechtigte Person. Das von Herrn Strecker vorgeschlagene Verfahren, die radioaktiven Stoffe aus logistischen Gründen ohne direkte Übergabe lediglich in gesicherte Räume abzuliefern,

erscheint grundsätzlich nachvollziehbar. Voraussetzung ist allerdings, dass im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden kann, dass Unbefugte nicht an die radioaktiven Stoffe ge­

langen können. Ist dies gewährleistet, kann eine entsprechende behördliche Gestattung über

§ 114 Strahlenschutzverordnung erfolgen.

Da das vorgeschlagene Verfahren von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt, kann ich eine generelle Zulassung nicht befürworten. Die zuständige Behörde muss in jedem

einzelnen Fall prüfen, ob die Gegebenheiten vor Ort auch die notwendige Sicherheit der ra­

dioaktiven Stoffe gewährleisten. Auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Terrorgefahr hat die Sicherung und Sicherheit radioaktiver Stoffe besondere Bedeutung, so dass solche

Übergaberegelungen im Einzelfall geprüft werden müssen.

Haltestelle Alexanderplatz S-Bahn 5, 7, 9, 75 U-Bahn: 2, 5, 8 Tram: M4, M5, M6 Bus: 100, 200, 248, M48, TXL

(8)

schen Gründen gewünscht wird und gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Übergabe durch ein missbrauchssicheres Verfahren ersetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen·

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Januar 2020 mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) ausgestattet sein. Diese Frist wurde mit BMF-Schreiben vom 06. 1010) durch eine

bekannt gegeben, dass die Finanzverwaltung von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und

Welche konkreten Gesundheitsgefahren lösen die erhöhten Benzo[a]pyren - Immissionen, neben der Aufnahme über Nahrungspflanzen, über die Inkubati- onswege Luft, Boden und

a) Die außerunterrichtlichen Ferienangebote werden als schulische Ver- anstaltung in Form von Gruppenangeboten an Förderschulen insbe- sondere mit offenem

☐ Ich versichere, dass das Vorhaben nach den Bestimmungen der Richtlinie über die Förderung von individuellen Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler mit Be- darf

Wenn der Auflösungsbeschluss bereits weitergehende Rechtswirkun- gen erzeugt hat und die Auflösung der Schule bereits begonnen hat, muss die Schule unter Einhaltung

Zweck der Richtlinie ist die Förderung der Gewässerent- wicklung zum Erreichen des guten ökologischen Zustands oder Potenzials der Gewässer nach den §§ 27 bis 31 des Gesetzes

Aufgrund besonderen Beschlusses des Vorstandes können Beihilfen in einzelnen Härtefällen, in denen die Tierseuchen- kasse zu einer Entschädigung oder Beihilfe sonst nicht ver-