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H. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

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MBl. LSA Nr. 50/2006 vom 18. 12. 2006

H. Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt;

Änderung

RdErl. des MLU vom 24. 11. 2006 – 22.2-22302/2

Bezug:

Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16. 11. 2004 (MBl. LSA S. 685)

I.

Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:

1. In Nr. 1.3 werden nach dem Klammerzusatz „(GVBl.

LSA S. 454)“ die Wörter „ , in der jeweils geltenden Fassung,“ eingefügt.

2. In Nr. 2.2.3 Satz 1 wird das Wort „Lochersedimenten“

durch das Wort „Lockersedimenten“ ersetzt.

3. In Nr. 2.2.4 wird das Wort „Landesraumtypen“ durch das Wort „Lebensraumtypen“ ersetzt.

4. Nr. 2.2.5 Satz 3 wird aufgehoben.

5. Nr. 3.2.1 wird wie folgt geändert:

a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

b) In Satz 1 wird das Wort „Biotopwert“ durch die Wörter „Biotop- oder Planwert“ ersetzt.

c) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 an- gefügt:

„Das ist insbesondere dann gegeben, wenn die in Anlage 2 dargestellten Funktionen von besonderer Bedeutung beeinflusst werden können oder Aus- wirkungen deutlich über die unmittelbar vom Ein- griff betroffene Fläche oder über die Fläche für Kompensationsmaßnahmen hinausgehen (z. B. bei Fließgewässern oder Emissionen sowie bei Aus- wirkungen auf das Landschaftsbild). Um eine grundsätzlich gleichrangige Berücksichtigung aller betroffenen Schutzgüter in ihrer besonderen Aus- prägung im Verfahren zu ermöglichen, ist die im Regelverfahren entsprechend Nr. 3.1 durchgeführte Bewertung und Bilanzierung verbal-argumentativ zu ergänzen.“

6. Der Nr. 3.2.2 wird folgender Satz 2 angefügt:

„Die Auswirkungen auf den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild müssen entsprechend differenziert und in problemangemessener Tiefe behandelt und beur- teilt werden; dabei kann schutzgutbezogen auf Bewer- tungsverfahren des jeweiligen Fachrechts zurück- gegriffen werden.“

7. Nr. 3.2.3 erhält folgende Fassung:

„3.2.3 Die verbal-argumentative Zusatzbewertung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Ver- fahren nach Nr. 3.1 zu einer offenbar falschen oder erheblich unvollständigen Bewertung oder Bilanzie- rung führt.“

8. Die Nrn. 3.2.3.1 und 3.2.3.2 werden aufgehoben.

9. In Nr. 5 Satz 4 wird das Wort „zwei“ durch das Wort

„vier“ ersetzt.

10. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In Zeile „ZOZ“ Spalte 3 (Biotopwert) wird das Zeichen „-“ durch die Zahl 5 ersetzt.

b) In den Zeilen der nachstehenden Einzelcodes wird in Spalte 4 (Planwert) jeweils das Zeichen „-“

durch die folgende entsprechende Zahl ersetzt:

743

Code Planwert

WUB 3

FQD 12

FBF 10

FFD 10

FKB 7

MXA 1

MXB 2

AI. 5

AG. 5

AWA 5

ZAA 0

ZAB 8

ZAC 0

ZAY 5

ZOA 5

ZOB 5

ZOC 0

ZOD 7

ZOE 0

ZOF 5

ZOG 5

ZOH 0

BW., BD.,

BS., 0

BK., BI.

BE. 0

BX. 0

PT. 6

PS. 4

AKE 6

VWA 6

VWB 3

(2)

MBl. LSA Nr. 50/2006 vom 18. 12. 2006

c) In Zeile „VY“ Spalte 4 (Planwert) wird die Zahl „0“

eingefügt.

11. Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a) Abschnitt „Schutzgut Arten und Lebensgemein- schaften“ wird wie folgt geändert:

aa) Nach Buchst. b wird folgender neuer Buchst. c eingefügt:

„c) relative Seltenheit eines Biotop- oder Art- vorkommens,“

bb) Die bisherigen Buchst. c und d werden Buchst. d und e.

b) Abschnitt „Schutzgut Boden“ wird wie folgt ge- ändert:

aa) Der bisherige Buchst. a wird Buchst. b.

bb) Der bisherige Buchstabe b wird Buchst. c.

cc) Der bisherige Buchst. c wird Buchst. a.

II.

Dieser RdErl. tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

An die

für die Eingriffsregelung nach den §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zuständigen Behörden

744

Code Planwert

VWC,

VWD 0

VSA 2

VSB, VSC,

VSY 0

VPX 2

VPZ 0

VHA,

VHB 0

VHC 0

VHD 6

VBA,

VBY 0

VBB 5

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