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Bebauungsplan Nr. 121 Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet

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Academic year: 2022

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LANDKREIS ZWICKAU

Bebauungsplan Nr. 121

Zwickau-Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet

BEGRÜNDUNG

NACH § 9 ABS. 8 BAUGB

BEARBEITUNGSSTAND: 04/2021

PLANVERFASSER: BÜRO FÜR STÄDTEBAU GmbH CHEMNITZ LEIPZIGER STRASSE 207

09114 CHEMNITZ

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Stand: 04/2021

Stadt: Zwickau

Landkreis: Landkreis Zwickau Landesdirektion: Chemnitz

Land: Freistaat Sachsen

Der Bebauungsplan besteht aus:

- Teil A - Planzeichnung, Maßstab 1 : 1.000 und - Teil B – Textliche Festsetzungen

Die Begründung, Stand 04/2021, ist beigefügt.

VORHABENTRÄGER:

BNT Gartenstadt Zwickau GmbH

Schlemaer Straße 59 08280 Aue-Bad Schlema PLANVERFASSER:

Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Leipziger Straße 207 09114 Chemnitz Tel.: 0371/ 3674 170 Fax.: 0371/ 3674 177 e-mail: info@staedtebau-chemnitz.de Internet: www.staedtebau-chemnitz.de

Geschäftsführer: Stadtplaner Dipl.-Geogr. Thomas Naumann Leiterin Stadtplanung: Stadtplanerin M. Sc. Simone Freiberg

Verantwortl. Bearbeiterin: Dipl.-Ing. für Städtebau Annemarie Wenzel

Geschäftsleitung

Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Chemnitz, April 2021

(3)

Urheberrecht

Das vorliegende Dokument (Städtebauliche Planung) ist urheberrechtlich geschützt gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine (auch auszugsweise) Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Büro für Städtebau GmbH Chemnitz sowie der planungstragenden Kommune unter Angabe der Quelle zulässig.

(4)

INHALTSVERZEICHNIS

1 Allgemeine Begründung 4

1.1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans 4

1.2 Planungserfordernis 6

1.3 Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen 6

1.4 Bevölkerungsentwicklung 7

1.5 Wohnungsbedarf, Wohnbauflächenprognose und Bautätigkeit 10 1.5.1 Aufhebung von Beschlüssen in B-Planverfahren und von Satzungen für den

Wohnungsbau sowie B-Planänderungen 10

1.5.2 Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau, 12/2017 12

1.5.3 Wohnbauflächenpotenziale 14

1.5.4 Bautätigkeit und Nachfrage 16

1.5.5 Bedarf an Neuausweisungen 16

1.5.6 Zusammenfassung 17

2 Übergeordnete Planungen 19

2.1 Raumordnung und Landesplanung - Landesentwicklungsplan Sachsen 19

2.2 Regionalplan Südwestsachsen 21

2.3 Entwurf des Regionalplans der Region Chemnitz 23 2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Zwickau 2030 23 2.5 Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Zwickau 24

2.6 Flächennutzungsplan 24

3. Grundlagen 26

3.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans 26

3.2 Lage, örtliche Situation, Bestand 26

3.3 Eigentumsverhältnisse und Bodenordnung 29

3.4 Wasserwirtschaft 30

3.5 Geologie, Hydrogeologie 32

3.6 Altbergbau 32

3.7 Abfall, Altlasten, Bodenschutz 32

3.8 Immissionsschutz 33

3.9 Naturschutz 34

3.10 Wald, Waldumwandlungsverfahren 37

(5)

4. Städtebauliche Planung 39

4.1 Gestaltungskonzept 39

4.2 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen 41

4.2.1 Art der baulichen Nutzung 41

4.2.2 Maß der baulichen Nutzung 43

4.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise 44

4.2.4 Verkehrsflächen 44

4.2.5 Grünflächen 45

4.2.6 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von

Boden, Natur und Landschaft 45

4.2.7 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und

sonstigen Bepflanzungen 45

4.3 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen 46

5 Flächenbilanz 46

6 Trink- und abwasserseitige Erschließung 47

QUELLENVERZEICHNIS

Anlage 1: Luftbild mit Geltungsbereich

Anlage 2: Masterplan (Autor: MKH Architektur Gesellschaft von Architekten mbH, Gartenstadt Planitzer Straße Zwickau, 17.09.2020), verkleinert

Anlage 3: Bestandserfassung

(6)

1 Allgemeine Begründung

1.1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans

Die Stadt Zwickau als Oberzentrum und viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen steht im Wettbewerb mit angrenzenden Kommunen um Ansiedlungen, daraus resultierenden Ar- beitsplätzen und um Einwohner.

Es gibt in Zwickau einen großen Bedarf an Baugrundstücken für die Errichtung von Ei- genheimen. Die Nachfrage übersteigt bei Weitem das Angebot. In der Folge weichen immer mehr Bauwillige in das Umland aus. Ziel der Stadt muss es von daher sein, Bau- recht für Eigenheimstandorte zu schaffen. Eines der wenigen größeren noch zur Verfü- gung stehenden Flächen ist das betreffende Plangebiet.

Auch die wachsende Zahl an Bauanträgen belegt, dass der Bedarf und die Nachfrage nach Einfamilienhausstandorten vorhanden und verfügbare Standorte nicht ausrei- chend in günstiger Lage im Angebot sind. In der Bedarfsdeckung liegt ein wichtiges Potenzial für eine positive Entwicklung der Stadt Zwickau als lebenswerter Arbeits-, Wohn- und Lebensstandort. Um diesen Bedarf nachzuweisen, hat die Stadt eine Wohn- bedarfs- und Wohnbauflächenprognose in Auftrag gegeben, die mit Stand 12/2017 vor- liegt. Unter Berücksichtigung der darin aufgeführten Trends (Anstieg der Nachfrage, ak- tuelle Bautätigkeitsrate bleibt konstant und Rückgang der Neubautätigkeit) werden vo- raussichtlich neue Standorte in einem Umfang von 365 bis 465 Wohneinheiten im Prog- nosezeitraum bis 2030 nachgefragt.

Mit der Bebauung dieses Gebietes wird dem vorhandenen hohen Bedarf und dem ge- ringen Angebot an Baugrundstücken im Stadtgebiet von Zwickau Rechnung getragen.

Einer Abwanderung von bauinteressierten Familien ins Umland und in Nachbargemein- den kann auch damit entgegengewirkt werden.

Mit dem Standort zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg steht eine Fläche zur Verfügung, die mit dem rechtskräftigen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 001 für ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (Einkaufszentrum Planitzer Straße) zwar scheinbar über Baurecht verfügt, jedoch wurde dieses niemals umgesetzt. Auch die in der Folge seit 1999 gefassten Änderungsbeschlüsse für unterschiedliche Nutzungen ha- ben zu keiner baulichen Realisierung geführt.

(7)

Die BNT Gartenstadt Zwickau GmbH beabsichtigt als Vorhabenträger mit Blick auf die gegenwärtige Wohnraumsituation der Stadt, auf dem innenstadtnah gelegenen, inte- grierten Standort ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Mischgebiet zu entwickeln, d.

h., bei der Herstellung des Baurechts über einen Bebauungsplan mitzuwirken, die Er- schließung herzustellen sowie erschlossene und bebaute Grundstücke zu vermarkten.

Die Durchführung des Vorhabens und seine Finanzierung wird über einen abzuschlie- ßenden städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen Stadt und Vorhabenträger gesichert.

Die Entwicklung dieser scheinbar bereits mit Baurecht belegten Fläche in südlicher Randlage zur Kernstadt in verkehrsgünstiger Lage, insbesondere zum ÖPNV und zu allen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, entspricht dem Grundsatz des schonenden und sparsamen Umgangs mit Grund und Boden.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein all- gemeines Wohngebiet und für ein Mischgebiet zu schaffen. Im Wohngebiet sollen ca.

60 Wohneinheiten entstehen. Dabei ist in Anlehnung an die Baustruktur der benachbar- ten Geinitzsiedlung aus den 1930-er Jahren eine verdichtete, kompakte Bauweise vor- gesehen. Sie ermöglicht, sparsamer mit Fläche und Boden innerhalb des begrenzten Raumes des Innenstadtgebietes umzugehen. Mit einer vorwiegend aus Reihenhäusern bestehenden Bebauung soll eine neue, zeitgemäße Art von Gartenstadt entstehen. Der Anteil an gärtnerisch gestalteten Freiflächen an ein bis zwei Hausseiten kann auf diese Weise mit geringerem Flächenverbrauch optimiert werden. Über konzentrierte, zusam- menhängende, rückwärtige Grünräume werden positive Auswirkungen auch auf das Klima und den Artenschutz erwartet. Innerhalb des Mischgebietes soll eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe entstehen. Der Gewerbebestand wird dabei integriert.

Den derzeitigen Gehölzbestand im Geltungsbereich des Bebauungsplans, der als Wald eingestuft ist, gilt es dabei in Teilen zu bewahren und ihn in das städtebauliche Gesamt- konzept einzubinden.

(8)

1.2 Planungserfordernis

Um der Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern nachzukommen, sind in der Stadt Zwickau die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuausweisung von Flächen – vorzugsweise auf integrierten Standorten - zu schaffen.

Ein Planungserfordernis liegt vor, da sich die Flächen – obwohl in integrierter Lage im Anschluss an Siedlungsbereiche - dennoch im unbeplanten Außenbereich befinden. Mit dem Bebauungsplanverfahren wird Baurecht geschaffen und die geordnete städte- bauliche Entwicklung gesteuert. Der Bebauungsplan gibt den städtebaulichen Rahmen für die Bebauung sowie für grünordnerische Gestaltungsmaßnahmen vor. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung von Umweltbelangen und naturschutzrechtlichem Aus- gleich sowie für die Erschließung.

Für das erforderliche Verfahren der Waldumwandlung ersetzt der Bebauungsplan die ansonsten von der Forstbehörde separat durchzuführende standortbezogene Vorprü- fung des Einzelfalls gemäß § 3 c i. V. m. Anlage 1 Nr. 17.2.3 UVPG, da er bei der schutz- gutbezogenen Prüfung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 i.V.

m. § 2 a Nr. 2 BauGB auch für die betroffenen forstlichen Aspekte die Ausgangssituation beschreibt, die Auswirkungen der Waldumwandlung bewertet und den Ausgleich er- mittelt.

Mit dem beabsichtigten Vorhaben auf siedlungsnaher Fläche als Arrondierung der be- bauten Ortslage wird die Inanspruchnahme von Landschaftsräumen im Außenbereich für die Siedlungsentwicklung mit den damit verbundenen Eingriffen in Natur und Land- schaft reduziert und eine sinnvolle Nachverdichtung an einem städtebaulich integrier- ten Standort erreicht.

1.3 Verfahrensablauf und rechtliche Grundlagen

Der Stadtrat der Stadt Zwickau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 den Be- schluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet Zwickau- Schedewitz, zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet, un- ter der Beschluss-Nr. BV/120/2020 gefasst. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel ange- strebt, für ein Wohngebiet mit ca. 60 Wohneinheiten sowie für ein Mischgebiet Baurecht herzustellen. Mit der Neuaufstellung wird der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr.

001, Einkaufszentrum Planitzer Straße, ersetzt.

(9)

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Verfahren mit Umweltprü- fung nach Baugesetzbuch (BauGB).

Mit Rechtskraft dieses Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 001 Einkaufszentrum Planitzer Straße vollständig ersetzt. Die Geltungsbereiche beider Pläne sind identisch.

In gleicher Sitzung wurden den Geltungsbereich betreffende Änderungsbeschlüsse von 1999 und 2002 aufgehoben.

Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Zwickau Nr. 24 vom 28.10.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

1.4 Bevölkerungsentwicklung

Zunächst wird die Bevölkerungsentwicklung der vergangenen 10 Jahre betrachtet, um Anhaltspunkte für die künftige Entwicklung zu gewinnen und Schlussfolgerungen für den Wohnbedarf zu ziehen.

Jahr Einwohner Veränderungen zum Vorjahr

Zu- bzw. Abnahme

absolut %

31.12.2010 93.750

31.12.2011 92.826 - 924 - 1,0

31.12.2012 92.227 - 599 - 0,6

31.12.2013 91.564 - 663 - 0,7

31.12.2014 91.066 - 498 - 0,5

31.12.2015 91.123 + 57 + 0,1

31.12.2016 90.515 - 608 -0,7

31.12.2017 90.192 - 323 - 0,4

31.12.2018 89.540 - 652 - 0,7

31.12.2019 88.690 - 850 - 0,9

Tab. 1: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Zwickau 2010 bis 2019 (Quelle: Statistisches Landesamt des Frei- staates Sachsen)

(10)

Aus Tabelle 1 geht hervor, dass die Stadt Zwickau in den vergangenen 10 Jahren 5.060 Einwohner verloren hat, das sind etwa 5,4 % der Bevölkerung. Der Bevölkerungsrück- gang im Freistaat Sachsen innerhalb dieses Zeitraumes im Vergleich beträgt 1,9 %.

Betrachtet man die Bevölkerungsbewegungen ab 2013 näher, so ist zu konstatieren, dass die Sterblichkeitsrate wie zu erwarten leicht ansteigend ist. Der Überschuss der Zu- züge konzentriert sich hingegen auf die Jahre 2015 bis 2017 (aus den bekannten Grün- den der Asylpolitik) und nimmt in Folge stark ab.

Laut Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau1wären jährliche Wanderungsgewinne von mindestens 500 Personen erforderlich, um eine in etwa stabile Bevölkerungsentwicklung zu erreichen.

Überschuss Zu- bzw. Fortzüge Überschuss Lebendgeborene bzw. Gestorbene

2013 -146 -526

2014 -29 -487

2015 676 - 639

2016 Diese Daten sind vom Landesamt für Statistik bisher nicht veröffentlicht.

2017 233 -536

2018 4 -668

2019 -108 -716

Tab. 2: Bevölkerungsbewegungen der Stadt Zwickau 2013 bis 2019 (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen)

Am 19.05.2020 veröffentlichte das Statistische Landesamt die 7. Regionalisierte Bevöl- kerungsvorausberechnung (7. RBV). Sie zeigt die voraussichtliche Bevölkerungsentwick- lung für den Freistaat Sachsen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die kreisan- gehörigen Gemeinden für den Zeitraum 2019 bis 2035 in jeweils zwei Varianten auf. Da- bei stellt die Variante 1 die obere und die Variante 2 die untere Variante dar. Für die Stadt Zwickau ergibt sich die in Tab. 3 aufgeführte Entwicklung:

1TIMOUROU Wohn-& Stadtraumkonzepte Droyßig, Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau, 20.12.2017, Kapitel B 1

(11)

Variante 1 Variante 2 voraussichtliche

Bevölkerung

Veränderung gegenüber 2018

voraussichtliche Bevölkerung

Veränderung gegenüber 2018

absolut % absolut %

2018 89.540 100,0 89.540 100,0

2025 85.240 95,2 84.490 94,4

2030 81.810 91,4 80.100 89,5

2035 78.700 87,9 75.950 84,8

Tab. 3: Bevölkerungsprognose bis 2035 (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 7. Regio- nalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2019 bis 2035. Datenblatt Gemeinde Zwickau, Stadt. Gebietsstand: 01.01.2020)

Damit wird für den Zeitraum bis 2035 ein im Vergleich mit dem Freistaat Sachsen (Vari- ante 1: auf 96,8 %; Variante 2: auf 93,5 %) deutlich stärkerer Rückgang der Zwickauer Bevölkerung prognostiziert.

Auch der Vergleich von Jugend- und Altenquotienten fällt im Vergleich weniger günstig aus. Dabei ist der Jugendquotient als das Verhältnis der Anzahl der Personen unter 20 Jahren und der Altenquotient als das Verhältnis der Personen im Alter von 65 und mehr Jahren zu 100 Personen derselben Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter definiert.

Variante 1 Variante 2

Jugendquotient Altenquotient Jugendquotient Altenquotient Zwickau Sachsen Zwickau Sachsen Zwickau Sachsen Zwickau Sachsen

2018 28,3 30,7 52,0 46,3 28,3 30,7 52,0 46,3

2025 30,7 33,4 57,7 50,9 30,3 33,2 58,2 51,3

2030 31,0 34,3 63,1 55,1 30,4 33,9 64,6 56,3

2035 30,2 34,1 64,5 56,5 29,5 33,4 67,3 58,6

Tab. 4: Demografische Indikatoren zur Bevölkerungsentwicklung bis 2035 (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 7. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2019 bis 2035. Datenblatt Gemeinde Zwickau, Stadt. Gebietsstand: 01.01.2020)

Sowohl die prognostizierte Bevölkerungszahl als auch die Indikatoren der Entwicklung zeigen, dass die Stadt Zwickau Strategien für eine günstigere, möglichst stabile Entwick- lung intensiv befördern muss. Dazu gehört die gezielte Steuerung von Wanderungsge- winnen, um dem Sterbeüberschuss zu begegnen.

(12)

Abschließend soll die künftige Entwicklung der Altersgruppe der 25- bis 40-jährigen ex- plizit betrachtet werden, da sie der entscheidende Träger der Eigentumsbildung für den mittelfristigen Wohnraumbedarf ist (Tab. 5).

Altersgruppe der 25- bis 40-jährigen

Variante1 Variante2

Voraussichtliche Bevölkerung

absolut

Veränderung gegenüber 2018

in %

Voraussichtliche Bevölkerung

absolut

Veränderung gegenüber 2018

in %

2018 15.898 15.898

2025 13.420 - 15,6 13.210 - 16,9

2030 12.140 - 23,6 11.550 - 27,3

2035 12.400 - 22,0 11.460 - 27,9

Tab. 5: Bevölkerungsentwicklung in der Altersgruppe 25 - 40 bis 2035 (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, 7. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2019 bis 2035. Datenblatt Gemeinde Zwickau, Stadt. Gebietsstand: 01.01.2020)

Mit einem Rückgang von über einem Fünftel der Bevölkerung in der Altersgruppe 25 bis 40 in der günstigeren Variante 1 und über ein Viertel in Variante 2 der Bevölkerungsprog- nose ist auch hier erkennbar, dass wichtige stabilisierende Maßnahmen wie die Wohn- raumbereitstellung zu ergreifen sind, um Wanderungsverluste zu reduzieren und den in Zwickau Erwerbstätigen oder auch Menschen, die in ihre Heimatregion zurückkehren möchten, akzeptable Wohnangebote unterbreiten zu können. Dass es hierfür einen be- stehenden Bedarf gibt, ist in Abschnitt 1.5 nachfolgend beschrieben.

1.5 Wohnungsbedarf, Wohnbauflächenprognose und Bautätigkeit2

1.5.1 Aufhebung von Beschlüssen in B-Planverfahren und von Satzungen für den Woh- nungsbau sowie B-Planänderungen

Die Stadt Zwickau hat seit 2004 Beschlüsse innerhalb von nicht rechtskräftigen Bebau- ungsplanverfahren mit der Zielrichtung Wohnungsbau aufgehoben. Hauptgrund war, dass kein Vorhabenträger mehr zur Verfügung stand und die Anzahl der Baugrundstü- cke damals weit über dem Bedarf lag.

So wurden mit den entsprechenden Beschlüssen am 01.07.2008, 27.05.2010, 22.03.2018 und 25.10.2019 die Beschlüsse folgender B-Planverfahren aufgehoben:

2Stadtplanungsamt Zwickau, Gesamtaufstellung vom 24.03.2021

(13)

 Nr. 042B Zwickau-Marienthal „Werdauer Straße/südlich Fruchthof“ (heute B-Plan Nr.

115 Zwickau-Marienthal „Zwischen Werdauer Straße und Ulmenweg“),

 Nr. 054 Zwickau „Am Knappengrund“,

 Nr. 056 Zwickau-Hartmannsdorf „An der Dorfstraße nach Königswalde“,

 Nr. 074 Zwickau „Zwischen Karl-Keil-Straße/Wohngebiet Florian-Geyer-Weg/Tann- häuserweg“,

 Nr. 087 Zwickau-Oberplanitz „An der Rottmannsdorfer Straße“.

 Nr. 063 Zwickau-Pöhlau „Zwischen Pöhlauer Straße und Pöhlauer Bach“ (gegenüber Glück-Auf-Siedlung),

 Nr. 091 Zwickau-Niederhohndorf „Zwischen Niederhohndorfer Straße und Nieder- hohndorfer Querweg“,

 Nr. 062 Zwickau-Eckersbach „Trillerstraße-An der Gärtnerei“,

 Nr. 109 Zwickau-Mosel „Am Rittergut“.

Die Satzungen zur Aufhebung der rechtskräftigen B-Pläne für die Wohngebiete Nr. 313 für das Gebiet Zwickau-Crossen „Westlich der Rathausstraße“, Nr. 314 für das Gebiet Zwickau-Crossen „Östlich der Rathausstraße“ und Nr. 315 für das Gebiet Zwickau-Cros- sen „An der Lindenstraße“ (heute Paul-Leonhardt-Straße) sind seit dem 18.05.2011 in Kraft.

Die vorgesehene Kapazität der aufgehobenen Pläne betrug im Bereich des Ein- und Mehrfamilienhausbaus sowie der altengerechten Wohnungen insgesamt 730 Wohnein- heiten.

Es wurde durch Änderungen (überwiegend von Mehrfamilienhäusern zu Einfamilien- häusern) in den Bebauungsplänen Nr. 026.2 Zwickau „Trillerberg“, Nr. 076 Zwickau-Wei- ßenborn „Südlich Crimmitschauer Straße“ und Nr. 319.2 Zwickau-Cainsdorf „Kirchstraße“

die vorgesehene zu realisierende Kapazität wesentlich reduziert.

Bei den mittlerweile ausgelasteten großen Einfamilienhaus-Standorten Zwickau-Ober- planitz „Am Kreuzberg“ (B-Plan Nr. 068.1) und Zwickau-Eckersbach „Trillerberg“ (B-Plan Nr. 026.2) ist gegenüber der Planung eine Reduzierung der realisierten Wohneinheiten festzustellen. Dies ist vor allem auf einen geringeren Anteil von Doppelhäusern bzw. Rei- henhäusern zurückzuführen. Diese bisher eingerechnete höhere Reserve entfällt somit.

Noch bestehende Planverfahren werden weiterhin auf ihre Erforderlichkeit überprüft, entsprechend weitergeführt und beendet bzw. bei Notwendigkeit aufgehoben.

(14)

1.5.2 Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau, 12/2017

Im Kontext der bisher stattgefundenen und weiterhin auch im geringeren Umfang (bis 2017) stattfindenden Schrumpfung der Bevölkerung der Stadt Zwickau und dem sich trotzdem nach wie vor abzeichnenden Bedarf an Grundstücken zum Bau von Einfamili- enhäusern wurde 2017 eine Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose3von der Stadt in Auftrag gegeben. Diese bildet die Grundlage für die weiteren Planungen der Stadt im Bereich Wohnungsneubau und auch -rückbau. Sie ist Basis für die Fortschrei- bung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Zwickau 2030 (INSEK) und für die Überarbeitung des Themas Entwicklung der Wohnbauflächen des 2. Entwurfs des Flä- chennutzungsplanes (FNP). Beim FNP sind auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung (§ 1 Abs. 5 BauGB) für den Planungshorizont des FNP in den Fokus zu nehmen.

In der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose werden Szenarien und Strategien zur Marktentwicklung und u. a. die Handlungsfelder „Ein- und Zweifamilienhausbereich“

und „Mehrfamilienhausbereich“ und der Umgang mit dem „Leerstand“ betrachtet.

Grundlage für die prognostizierte Entwicklung bildet die 6. Regionalisierte Bevölkerungs- vorausberechnung für den Freistaat Sachsen 2015 bis 2030 - Variante 1 und die bisheri- gen Entwicklungen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass im Mehrfamilienhausbereich ange- sichts des aktuellen und auch zukünftig vorhandenen Überangebots von Wohnungen eine quantitative Prognose nicht sinnvoll ist. Es wird aus qualitativen Gründen aber auch weiterhin Neubau stattfinden, da sich der vorhandene Wohnungsbestand in einzelnen Segmenten wie z. B. den 1960er Neubauten mit dem entsprechenden Grundrisstyp nachteilig erweist.

Der vorhandene Wohnungsbestand kann nicht in allen Segmenten der aktuellen Nach- frage gerecht werden. Insbesondere werden in den Stadtteilen des Stadtbezirks Mitte aufgrund der dort immer noch steigenden Einwohnerzahl aus nachfrageorientierten Gründen neue Wohnungen im Geschosswohnungsbau im Sinne einer qualitativen Er- gänzung von Wohnraumqualitäten, Grundrissstrukturen oder energetischen Standards als notwendig angesehen. Auch barrierefreie/-arme Wohnungen für Senioren, die sich nicht im Bestand schaffen lassen, sind erforderlich. Da im Bereich der Mehrfamilienhäu- ser im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 029 Zwickau-Eckersbach

3TIMOUROU Wohn-& Stadtraumkonzepte Droyßig, Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau, 20.12.2017

(15)

„Trillerstraße/Finkenweg“ überwiegend Eigentumswohnungen geplant sind, wird die Er- höhung der Eigentumsquote der Zwickauer Bevölkerung in diesem Bereich unterstützt.

Unter Berücksichtigung der in der Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose aufge- führten Trends (aktuelle Bautätigkeitsrate bleibt konstant, Rückgang der Neubautätig- keit und Anstieg der Nachfrage) sind neue Standorte in einem Umfang von 365 bis 465 Wohneinheiten im Prognosezeitraum bis 2030erforderlich.

Detaillierter wurde in der Prognose das Handlungsfeld „Ein- und Zweifamilienhausbe- reich“4untersucht. Für die zukünftige Nachfrage wurde die Stärke der Altersgruppe der 30- bis unter 45-Jährigen zu Grunde gelegt, weil diese der entscheidende Träger der Eigentumsbildung sind. Dabei wurden drei Varianten – Anstieg, Trend und Rückgang - betrachtet. Für den Betrachtungszeitraum 2017 bis 2030 wurde ein Nachfragevolumen von 915 Wohneinheiten bei der Variante Anstieg und 825 Wohneinheiten bei der Vari- ante Trend ermittelt. Dabei ist bis 2021 noch mit einem leichten Anstieg des Bedarfs auf 68 bzw. 62 Wohneinheiten/Jahr und danach mit einem stetigen Rückgang bis auf 63 bzw. 53 Wohneinheiten/Jahr im Jahr 2030 zu rechnen.

Es ist vorgesehen, die oben genannte Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose im Jahr 2021 fortzuschreiben.

Demnach gehört Zwickau durch seine moderaten Wanderungsverluste und Sterbe- überschüsse zu den leicht schrumpfenden Städten, stabilisiert sich jedoch. Gleichzeitig hat sich gesamtstädtisch der Leerstand durch Städtebaumaßnahmen deutlich redu- ziert.

ZITAT5:„Da laut 6. Regionalisierter Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesam- tes die Einwohnerzahl Zwickaus bis 2030 sinken wird, nimmt mittelfristig auch die Zahl der Haus- halte ab. Sich verändernde Altersstrukturen und Präferenzen beim Zusammenwohnen ziehen veränderte Haushaltsgrößen nach sich, so dass von einer leicht sinkenden durchschnittlichen Haushaltsgröße ausgegangen wird. Deswegen wird bis 2020 die Zahl der Haushalte etwa kon- stant bleiben, um dann von 2020 bis 2030 um fast 2.400 Haushalte beziehungsweise 5 % abzu- nehmen."

ZITAT6:„Der Ein- und Zweifamilienhausbau spielt in Zwickau eine dominierende Rolle und auch in Zukunft werden Zwickauer Bürger in der Stadt ein Eigenheim nachfragen. Je nach Variante wird von einer Bauaktivität von 730 bis 915 Wohnungen im gesamten Zeitraum von 2017 bis 2030 ausgegangen. Dieser Nachfrage steht bis 2030 ein Angebot von rd. 720 Wohnungen gegenüber,

4Ebenda, Kapitel C 1 Handlungsfeld Ein- und Zweifamilienhausbereich

5Ebenda, Kapitel B 2 Prognostizierte Entwicklungen, Haushaltsprognose

6Ebenda, Kapitel C 1 Handlungsfeld Ein- und Zweifamilienhausbereich

(16)

inklusive Baulücken. Unabhängig davon, welche Variante zugrunde gelegt wird, tritt mittelfristig (ab 2021) ein Angebotsdefizit ein, welches dem obersten Ziel, die Zwickauer Bürger in der Stadt zu halten, entgegensteht. Schnelles Handeln ist somit wichtig. […] Notwendig ist die Ausweisung von neuen Baulandflächen sowohl im unteren als auch im oberen Marktsegment".

Dem seit dem 30.09.2020 rechtskräftigen B-Plan Nr. 112 Zwickau-Cainsdorf „An der Feld- straße“ mit geplanten17 Einfamilienhäusernwird mit der Analyse ein Wohnbauflächen- potenzial von Ein- und Zweifamilienhäusern zuerkannt. Dieses soll schnellstens aktiviert werden. Mit Realisierung des Standortes am Rande der innerstädtischen Baustrukturen des Stadtteils Cainsdorf wird eine Verdichtung des Stadtgebietes erzielt und die vorhan- dene Infrastruktur wie Straßennetz, Kanalisation, öffentliche Verkehrsmittel und andere Medien genutzt. Einer weiteren Zersiedlung des Stadtgebietes wird entgegengetreten.

Dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wird mit den Festsetzun- gen zur Baufeldgröße und zu Hinweisen Rechnung getragen.

1.5.3 Wohnbauflächenpotenziale Potenziale in Bebauungsplangebieten

Nachdem zurückliegend das Angebot die Nachfrage überstieg, sind jetzt auch die gro- ßen Wohnungsbaustandorte in den Bebauungsplangebieten B-Plan Nr. 068 Zwickau- Oberplanitz „Am Kreuzberg“, B-Plan Nr. 026 Zwickau-Eckersbach „Am Trillerberg“, B-Plan Nr. 312 Zwickau-Crossen „Am Angerberg“, B-Plan Nr. 076 Zwickau-Weißenborn „An den Libellenteichen“ und B-Plan Nr. 319 Zwickau-Cainsdorf „Kirchstraße“ vollständig bebaut bzw. vermarktet.

Der Standort B-Plan Nr. 029 Zwickau-Eckersbach „Trillerstraße/Finkenweg“ (30 Einfamili- enhäuser und 60 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern) ist seit dem 30.01.2021 rechts- kräftig. Mit den Erschließungsarbeiten wurde jedoch noch nicht begonnen. Der B-Plan Nr. 115 Zwickau-Marienthal „Zwischen Werdauer Straße und Ulmenweg“ (25 Einfamili- enhäuser) wurde vom Landkreis Zwickau mit Schreiben vom 08.03.2021 genehmigt und steht unmittelbar vor der Rechtskraft. Die Erschließungsarbeiten stehen noch aus. Der Standort B-Plan Nr. 112 Zwickau-Cainsdorf „An der Feldstraße“ (17 Wohneinheiten in Ein- familienhäuser) ist seit 30.09.2020 ebenfalls rechtskräftig. Der Erschließungsvertrag ist ge- schlossen. Mit den Erschließungsarbeiten wurde jedoch noch nicht begonnen.

In der letzten Zeit steht dem großen Bedarf kein entsprechendes Angebot mehr gegen- über. In den erschlossenen Bebauungsplangebieten und den Gebieten der bestehen- den Abrundungssatzungen stehen derzeit ca. 32 Baugrundstücke zur Verfügung, die

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sofort bebaubar wären. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse stehen jedoch nicht alle Bauplätze für eine Vermarktung zur Verfügung.

Die Wohnbauflächenangebote und –potenziale/Reserven (unbebaute Grundstücke) in den rechtskräftigen und erschlossenen Bebauungsplangebieten (§ 30 BauGB) und im Geltungsbereich der Innenbereichssatzungen (§ 34 BauGB) betragen 32 Baugrundstü- cke, in den laufenden Bebauungsplanverfahren entsprechend dem derzeitigen Pla- nungsstand 56 Baugrundstücke (ohne diesen Bebauungsplan) und in den im Entwurf des FNP (Stand 02/2013) dargestellten noch freien Neuausweisungenca. 129 Baugrund- stücke.

In verfahrensmäßig abgeschlossenen, aber derzeit noch nicht erschlossenen Bebau- ungsplangebieten stehen derzeit 77 Baugrundstücke für Einfamilienhäuser zur Verfü- gung.

Baulücken

Im Stadtgebiet sind derzeit kaum freie Bauflächen mehr verfügbar, da in den letzten Jahren eine Verdichtung erfolgte. So wurde am Neumarkt die westliche Platzfront und an der Max-Pechstein-Straße eine größere Baulücke mit Mehrfamilienhäusern bebaut.

In Planitz wurde die Fläche einer ehemaligen Textilfabrik („Aktivist-Fläche“) mit Förder- mitteln rückgebaut und beräumt. Aus förderrechtlichen Gründen darf die Fläche aber erst in 10 Jahren mit Wohnhäusern bebaut werden.

Zu beachten ist auch, dass etwa 1/3 der gesamten städtischen Fläche durch den Stein- kohlebergbau und dessen Hinterlassenschaften, den aktuellen und historischen Kies- und Lehmabbau, Altlasten und Brachen der industriellen Entwicklung, durch Privatbesitz, ausgewiesene Hochwasserschutzgebiete und der Flächenbeanspruchung der WISMUT für mehrere Generationen für eine bauliche Einwicklung ungeeignet ist (Quelle: Stadt Zwickau, Stadtplanungsamt).

Derzeit wird von der Stadt Zwickau ein Baulückenkataster für die Gesamtstadt erstellt.

Zu den Baulücken im unbeplanten Innenbereich (siehe Tabelle 6) lässt sich mitteilen, dass für die Stadtteile Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße, Bockwa, Cainsdorf, Hüt- telsgrün, Niederplanitz, Oberhohndorf, Oberplanitz, Pöhlau, Rottmansdorf und Weißen- born die Erhebung der Baulücken bereits durchgeführt wurde und die Eigentümer an- geschrieben wurden. Die anderen Stadtteile fehlen noch.

(18)

In den bereits erhobenen Stadtteilen gab es je nach Stadtteil für 50 bis 75% der Baulü- cken eine negative Rückmeldung bezüglich einer Bebauungsabsicht/einer Zuführung auf den Grundstücksmarkt. Zu diesen Zahlen werden noch die Werte hinzugerechnet, welche sich ergeben, wenn keine Rückmeldung erfolgte und die Nicht-Antwort als

„nein“ gewertet wurde. Somit lässt sich für die o.g. Stadtteile mitteilen, dass je nach Stadtteil für 79 bis 100% der erhobenen Baulücken kein Interesse an einer Zuführung auf den Grundstücksmarkt besteht und diese somit auch nicht frei verfügbar sind. Absolut ergeben sich für alle bisher bearbeiteten Stadtteile 87 Rückmeldungen mit „nein“, zu- züglich 47 weitere Nicht-Antworten, die als „nein“ gewertet wurden. Insgesamt sind dies 134 nicht frei auf dem Markt verfügbare Baulücken (Stand, 23.03.2021). Die bisher 14 positiven Rückmeldungen zur Verfügbarkeit einer Baulücke aus den 10 o.g. Stadtteilen (insgesamt 35 Stadtteile) zuzüglich 2 städtischen Grundstücken wurden auf das ge- samte Stadtgebiet hochgerechnet und ergeben 45 verfügbare Baulücken.

1.5.4 Bautätigkeit und Nachfrage

Trotz geringen Bevölkerungsrückgangs ist nach wie vor eine sehr hohe Nachfrage junger Familien nach Einfamilienhausstandorten zu verzeichnen. Dies wurde während der Bau- fachmessen der letzten Jahre besonders deutlich und zeigt in hohem Maße, dass junge Menschen in der Region wohnen möchten. Weitere Gründe dürften u.a. die durch die Eurokrise bedingte „Flucht in Sachwerte“ und die niedrigen Bauzinsen sein. In den Jah- ren2011 bis 2017wurden insgesamt 435 Bauanträge/Bauanzeigen für Einfamilienhäuser eingereicht, d.h. durchschnittlich62 Bauanträge/Bauanzeigen pro Jahr. In den Jahren 2018, 2019 und 2020wurde49, 58 und 50 Bauanträge/Bauanzeige für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser genehmigt (Quelle: Mitteilung Stadt Zwickau, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz vom 18.03.2021). Die ab 2018 niedrigeren Zahlen an Bauanträ- gen/Bauanzeigen sind vermutlich darauf zurückzuführen, dass immer weniger schnell verfügbare Baugrundstücke im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

1.5.5 Bedarf an Neuausweisungen

Insgesamt besteht in der Stadt Zwickau einzusätzlicher Bedarf an Neuausweisungenim 2. Entwurf des FNPvon 576 Wohneinheiten(im Ergebnis der Auslegung des Entwurfs des FNP wird in der weiteren Planung Abstand von dem geplanten Standort Zwickau-Mosel

„Am Kirchsteig“ genommen). Dies ist die grundsätzliche stadtweite Aussage, die in der Prognose getroffen wird und bei der Erstellung des 2. Entwurfs des FNP bei einem Pla- nungshorizont bis 2030 zu berücksichtigen ist.

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Der Gesamtbedarf der Wohneinheiten (entspricht Anzahl an Baugrundstücken für Ein- familienhäuser) im Stadtgebiet Zwickau, die Verteilung der Anzahl der Wohneinheiten in den verschiedenen Kategorien und die Anzahl des noch vorhandenen zusätzlichen Bedarfs an Neuausweisungen im 2. Entwurf des FNP ist Tabelle 6 zu entnehmen.

Die Tabelle 6 zeigt, dass im Stadtgebiet Zwickau ein zusätzlicher Bedarfan Neuauswei- sungen im 2. Entwurf des FNP von576 Wohneinheitenbesteht. Der in Aufstellung befind- liche Bebauungsplan Nr. 121 in Zwickau-Schedewitz „Zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg“ kann dazu beitragen, diesen Bedarf zu decken.

Kategorie Anzahl Wohneinheiten

Bedarf aus Wohnbedarfs- und Wohnbau-

flächenprognose 2017 915

abzügl. Baulücken im unbeplanten Innenbe- reich

45

(entsprechend dem bisherigen Bearbei- tungsstand auf das ges. Stadtgebiet hoch- gerechnet)

abzügl. Reserven in vorhandenen Bebauungs- plangebieten im ges. Stadtgebiet (§ 30 BauGB)

27 abzügl. laufende Bebauungsplanverfahren

(B-Plan Nrn. 113,117) 56

abzügl. abgeschl. Bebauungsplanverfahren, aber noch nicht erschlossene Gebiete (B-Plan Nrn. 29, 112, 114, 115)

77

abzügl. Satzungen (§ 34 BauGB) 5

abzügl. Reserven noch verfügbare Neuaus-

weisungen FNP-Entwurf (Stand 02/2013) 129

noch vorhandener zusätzlicher Bedarf an

Neuausweisungen im 2. Entwurf FNP 576

Tab. 6: Wohnbauflächenbedarf an Neuausweisungen nach Kategorien (Quelle: Stadtplanungsamt Zwickau, Stand 18.03.2021)

1.5.6 Zusammenfassung

Für die Gesamtstadt Zwickau besteht ein kurz- bis mittelfristiger Bedarf an Baugrundstü- cken. Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne wurden in der Prognose alle dem mittelfristigen Zeitraum (2021 - 2025) zugeordnet, da noch kein Planverfahren abge- schlossen ist und mit einer vollständigen Bebauung der Standorte im kurzfristigen Zeit- raum (2021) nicht zu rechnen ist.

(20)

Erkennbar ist, dass bei Berücksichtigung der Reserven (32 Wohneinheiten) und der an- genommenen Baulücken (ca. 45 Wohneinheiten) die Nachfrage im kurzfristigen Bereich (bei der Variante Anstieg: 255 Wohneinheiten) nicht gedeckt werden kann.

Den Bedarf sieht man in der seit Jahren anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser sowie in den steigenden Preisen für noch verfügbare Flächen auf- grund des knapper werdenden Angebots. Bisher konnte diese Nachfrage noch mit den vorhandenen Reserven in den großen Einfamilienhaus-Standorten Zwickau-Planitz „Am Kreuzberg“ (B-Plan Nr. 068.1) und Zwickau-Eckersbach „Trillerberg“ (B-Plan Nr. 026.2) ge- deckt werden. Diese Standorte haben sich aber schneller gefüllt als prognostiziert, u. a.

auch deshalb, weil kaum Doppelhäuser, sondern überwiegend freistehende Einfamili- enhäuser gebaut wurden. Um die sich abzeichnende Flächenknappheit und damit eine einhergehende Abwanderung in die Nachbarkommunen zu verhindern, ist die kurzfris- tige und mittelfristige Entwicklung weiterer Standorte dringend erforderlich. Nur so kann ein Angebotsdefizit vermieden werden.

Der in letzter Zeit neu erschlossene Standort B-Plan Nr. 107 Zwickau-Oberpanitz „Südlich Mendelssohnstraße“ ist bereits bebaut. Dies trifft auch für das B-Plangebiet Nr. 076 Zwickau-Weißenborn „Südlich Crimmitschauer Straße“ zu. Beide Standorte mit insge- samt 29 Baugrundstücken decken gerade mal den Bedarf eines Jahres (bei Mitnutzung von Baulücken, wie in der Prognose angenommen) und beheben das Problem nicht.

Im innenstadtnahen Bereich steht derzeit keine ausreichende Anzahl an Baugrundstü- cken mehr zur Verfügung, da alle Bebauungsplangebiete vollständig bebaut und Bau- lücken kaum vorhanden sind. Wie man den obigen Ausführungen entnehmen kann, benötigt die Stadt Zwickau weitere Baugebiete für Einfamilienhäuser. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 121 in Zwickau-Schedewitz „Zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg“ ist daher erforderlich, um den dringenden Bedarf decken zu kön- nen.

Aufgabe des Oberzentrums Zwickau ist es auch, ein breites Spektrum an Standorten an- zubieten. Bauwillige, die sich aus verschiedenen Gründen einen bestimmten Stadtteil ausgesucht haben, lassen sich nur schwer in einen anderen Stadtteil lenken. Der in Auf- stellung befindliche Bebauungsplan Nr. 121 in Zwickau-Schedewitz „Zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg“ befindet sich nahe der Innenstadt und ist in den Siedlungs- raum integriert. Er ist durch die Straßenbahn sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr

(21)

angeschlossen. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Einkaufs- und Freizeit- möglichkeiten.

2 Übergeordnete Planungen

Gemäß § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen die Ziele der Raumordnung zu beachten sowie die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermes- sensentscheidungen zu berücksichtigen. Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

Die Erfordernisse der Raumplanung ergeben sich auf der Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) aus dem Landesentwicklungsplan Sachsen vom 14.08.2013 (LEP 2013), aus dem Regionalplan Südwestsachsen (2008) sowie aus dem Re- gionalplanentwurf der Region Chemnitz.

2.1 Raumordnung und Landesplanung - Landesentwicklungsplan Sachsen7

Abb. 2: Auszug Karte 1 Raumstruktur LEP Sachsen 2013

7Landesentwicklungsplan 2013 v. 14. August 2013 (Sächs.GVBl. S. 582)

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Die Stadt Zwickau nimmt zentralörtliche Funktionen eines Oberzentrums in Westsachsen wahr und ist zwischen den beiden Oberzentren Plauen im Südwesten und Chemnitz im Nordosten innerhalb der Raumkategorie Verdichtungsraum gelegen, wobei die beiden Oberzentren Zwickau und Chemnitz einen gemeinsamen Verdichtungsraum ausbilden.

Die Lage des Stadtgebietes ist zwischen den BAB 4 im Norden und 72 im Süden äußerst verkehrsgünstig und über kurze, ausgebaute Strecken von Staats- und Bundesstraßen mit beiden Autobahnen verbunden. Zwickau befindet sich an den überregional be- deutsamen Verbindungs- und Entwicklungsachsen Dessau/Berlin - Leipzig – Karlovy Vary – Plzeň im Zuge der S 293n/B 93/B 101 und Hof/Nürnberg/München über Plauen nach Chemnitz im Zuge der BAB 72 sowie über die ausgebaute Staatsstraße S 293n und die BAB 4 an der West-Ost-Entwicklungsachse zwischen Erfurt/Frankfurt/M. über Chemnitz und Dresden nach Praha.

Entsprechend Landschaftsgliederung liegt die Stadtlandschaft Zwickau zwischen Erzge- birgsbecken und Unterem bis Mittlerem Westerzgebirge an der von Süden nach Norden die Stadt durchfließenden Zwickauer Mulde. Entsprechend Karte A 1.1 gehört die Stadt zum Kulturlandschaftsgebiet Vogtländische Heckenlandschaft mit einer teilweise hohen Prägung durch historische Kulturlandschaftselemente.

Folgende Ziele und Grundsätze des LEP 2013 sind für diese Planung relevant und finden entsprechend den Darlegungen in der Begründung Beachtung:

Ziele und Grundsätze LEP 2013 Begründung G 1.2.1 „Die Verdichtungsräume sollen in ihren

Potenzialen zur Mobilisierung von Innovation und Wachstum als landesweit und überregio- nal bedeutsame Leistungsträger weiter ge- stärkt werden. Dazu sollen

- Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie der Städtebau so erfolgen, dass verdich- tungs- und verkehrsbedingte Umweltbe- lastungen und Standortbeeinträchtigun- gen vermieden bzw. abgebaut,

- durch Koordinierung der Flächennut- zungsansprüche und eine effiziente Flä- chennutzung die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Infrastruktur nachhaltig ge- sichert […] werden.“

Die Entwicklung des Standortes in unmittelba- rer Nähe der Kernstadt auf einer Fläche, für die bereits einmal Baurecht geschaffen wurde, ohne dass eine Realisierung erfolgte, stellt eine Arrondierung der bestehenden Siedlungsbebauung unter Aufnahme der vor- gefundenen städtebaulichen Maßstäblich- keit mit dem Ziel der Entwicklung einer moder- nen, kompakten Gartenstadt unter Ausnut- zung der vorhandenen technischen, verkehr- lichen und sozialen Infrastruktur dar. Eine Standortbeeinträchtigung kann deshalb aus- geschlossen werden. Für die in den vergange- nen Jahrzehnten durch Sukzession entstan- dene Waldfläche, die eine gewisse Bedeu- tung für das Mikroklima hat, jedoch wenig Be- deutung für Artenschutz und keinen Erho- lungswert, wird eine Ersatzfläche in gleicher

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Größe für die Erstbeforstung vorgesehen. Die Inanspruchnahme wird auf das für die Ent- wicklung des Standortes unbedingt notwen- dige Maß beschränkt.

G 2.2.1.1„Die Neuinanspruchnahme von Frei- flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll in allen Teilräumen Sachsens vermindert wer- den. Bei der Neuinanspruchnahme von Flä- chen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll bei Kompensationsmaßnahmen vorrangig auf eine Entsiegelung hingewirkt werden."

Das Plangebiet zwischen Planitzer Straße und Obersteigerweg ist keine Neuinanspruch- nahme im eigentlichen Sinne sondern eine brachliegende bebaubare Fläche. Sie ist eine mit Baurecht belegte Fläche und stellt damit keinen neuerlichen Eingriff in Natur und Land- schaft dar. Durch jahrzehntelange Sukzession ist jedoch eine Waldfläche entstanden. Auf- grund des derzeitigen Zustands als Wald ge- mäß § 2 Abs. 1 und 2 SächsWaldG ist ein Wald- umwandlungsverfahren bei der Unteren Forst- behörde durchzuführen und eine Ersatzfläche – vorzugsweise eine geeignete Brachfläche – für die Erstaufforstung zu entwickeln.

Z 2.2.1.3„Die Festsetzung neuer Wohnbauge- biete soll in zumutbarer Entfernung zu den Ver- sorgungs- und Siedlungskernen erfolgen.“

Der Standort liegt im Stadtgebiet, südlich der Kernstadt. Somit sind fußläufig ebenso wie mit ÖPNV (verlängerte Straßenbahnlinie zum süd- westlichen Stadtteil Neuplanitz mit Haltestelle Geinitzstraße) alle Einrichtungen der Daseins- vorsorge erreichbar.

Z 2.2.1.4 „Die Festsetzung neuer Baugebiete außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn innerhalb dieser Ortsteile nicht ausrei- chend Flächen in geeigneter Form zur Verfü- gung stehen. Solche neuen Baugebiete sollen in städtebaulicher Anbindung an vorhan- dene im Zusammenhang bebaute Ortsteile festgesetzt werden.“

Z 2.2.1.9„Eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.“.

Das Plangebiet befindet sich auf einer unbe- bauten Fläche in integrierter Stadtlage. Die beabsichtigte kompakte Bebauung vorwie- gend mit Reihenhäusern führt in zeitgemäßer Interpretation einer Gartenstadt zu einer städ- tebaulichen Abrundung der benachbarten kleinteiligen, ebenfalls dichten Siedlungsbe- bauung aus den 30-er Jahren (Bergmanns- siedlung).

Die Ausweisung des Wohnungsbaugebietes basiert auf der Wohnbedarfs- und Wohnbau- flächenprognose der Stadt Zwickau mit Ge- genüberstellung des aktuellen Wohnraumpo- tenzials incl. innerstädtischer Baulücken.

2.2 Regionalplan Südwestsachsen8

Der raumordnungsrechtliche Rahmen des LEP 2013 wird in den Regionalplänen näher ausgestaltet und konkretisiert. Die Stadt Zwickau gehört zur Planungsregion Chemnitz,

8Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südwestsachsen (Regionalplan Südwestsachsen 2008) (SächsABl. Nr. 40/2011)

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organisiert im „Planungsverband Region Chemnitz“, als Rechtsnachfolger der Regiona- len Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen. Bis zur Rechtskraft der Gesamtfortschreibung des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Region Chemnitz gelten für die Stadt Zwickau die Ziele und Grundsätze des Regionalplans Süd- westsachsen (RPSW 2008) fort.

Planungsrelevant sind die unter 1 Siedlungsstruktur genannten Grundsätze und Ziele der Siedlungsentwicklung:

Ziele und Grundsätze RP SWS 2008 Begründung G 1.1.2 "Im Rahmen der Siedlungsentwick-

lung in der Region sind die Funktionen Woh- nen - Arbeiten - Versorgen - Erholen einander so zuzuordnen, dass kurze Wege erhalten bleiben bzw. entstehen, räumlich bedingter Verkehrsaufwand reduziert und der weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegengewirkt wird."

Der Standort ist in die räumliche Stadtstruktur integriert. Er liegt im Stadtgebiet, südlich der Kernstadt. Somit sind fußläufig ebenso wie mit ÖPNV (verlängerte Straßenbahnlinie zum süd- westlichen Stadtteil Neuplanitz mit Haltestelle Geinitzstraße) sowohl alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge als auch Arbeitsstätten und Naherholungseinrichtungen erreichbar.

G 1.1.4„Die Entwicklung der Siedlungen soll flächensparend erfolgen. Es sollen kom- pakte, nutzungsgemischte Siedlungsstruktu- ren erhalten bzw. wiederhergestellt und da- bei die Besonderheiten der Siedlungs- und Bauformen in den jeweiligen Teilräumen be- rücksichtigt werden.“

Z 1.1.7 "Die Entwicklung der Baugebiete durch die Kommunen ist hinsichtlich Größen- ordnung und Schwerpunktsetzung darauf zu richten, die Flächeninanspruchnahme im Au- ßenbereich zu minimieren [...]"

Das Plangebiet befindet sich auf einer unbe- bauten Fläche in Innenstadtlage. Die beab- sichtigte kompakte Bebauung vorwiegend mit Reihenhäusern führt in zeitgemäßer Inter- pretation einer Gartenstadt zu einer städte- baulichen Abrundung der benachbarten kleinteiligen, ebenfalls dichten Siedlungsbe- bauung aus den 30-er Jahren (Bergmanns- siedlung). Die kompakte Bauweise ermöglicht es, sparsamer mit begrenzten Flächen im städtischen Raum umzugehen.

Die Ausweisung des Wohnungsbaugebietes basiert auf der Wohnbedarfs- und Wohnbau- flächenprognose der Stadt Zwickau mit Ge- genüberstellung des aktuellen Wohnraumpo- tenzials incl. innerstädtischer Baulücken.

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist mit den Zielen und Grundsätzen des Regio- nalplanes Südwestsachsen vereinbar.

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2.3 Entwurf des Regionalplans der Region Chemnitz9

Weitere zu berücksichtigende Grundlage ist der Entwurf des Regionalplans (RP-E C) Re- gion Chemnitz, der vom 01.03.2016 bis 30.04.2016 öffentlich ausgelegen hat; parallel ist die Trägerbeteiligung zum Planentwurf erfolgt. Die darin enthaltenen Ziele sind in Auf- stellung befindliche Ziele der Raumordnung und damit als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen bei der Aufstellung die- ses Bebauungsplans zu berücksichtigen.

Für diesen Bebauungsplan relevante Inhalte über den rechtswirksamen Regionalplan Südwestsachsen 2008 hinaus bestehen nicht.

Die Vereinbarkeit dieser Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung kann hergestellt werden.

2.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Zwickau 203010

Am 24.10.2013 hat der Stadtrat der Stadt Zwickau unter der Drucksachen-Nr.

BV/205/2013 das INSEK Zwickau 2030 als Basis und strategische Zielstellung zur Entwick- lung der Stadt für die nächsten 10 bis 15 Jahre bestätigt und zugleich eine Fortschrei- bung bis zum Jahr 2020 beschlossen. Gegenwärtig wird an der Fortschreibung gearbei- tet. Ergebnisse liegen noch nicht vor, so dass auf den Stand 09/2013 zurückgegriffen wird.

Das INSEK ist Handlungsgrundlage nicht nur für die städtischen Planungen in den Berei- chen Stadtplanung, Stadtumbau und -sanierung sondern für die gesamtstädtische Ent- wicklung aller Bereiche von Wirtschaft, Verkehr, Kultur, Bildung und Sport vor dem Hin- tergrund der im Bearbeitungszeitraum bis 2013 vorhandenen und prognostizierten de- mografischen Entwicklung der Stadt. Insofern steht mit der Wohnbedarfs- und Wohn- bauflächenprognose 12/2017 auf dem Sektor Wohnraumentwicklung im Zusammen- hang mit der demografischen Entwicklung eine aktuellere informelle Planungsgrund- lage zur Verfügung.

9Planungsverband Region Chemnitz, Regionalplan Region Chemnitz, Entwurf für das Beteiligungsverfah- ren gem. §§ 9 und 10 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG. Beschluss Nr. 13/2015 der Verbandsversammlung v. 15. Dezember 2015

10KEWOG Städtebau GmbH Tirschenreuth Büro Leipzig, Integriertes Stadtentwicklungskonzept – INSEK Zwickau 2030, 09/2013

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Im INSEK Zwickau 2030 ist das Plangebiet innerhalb des Stadtteils 53 Schedewitz/Gei- nitzsiedlung Bestandteil des konsolidierungswürdigen Gebietes Wohnen. Als wichtiges Stadtentwicklungsprojekt wird die Planung und Realisierung des Wohnungsbaustandor- tes an der Planitzer Straße/Obersteigerweg aufgeführt – mit der Maßgabe der Ände- rung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 001.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans wird dem Ziel aus dem gesamtstädtischen Entwicklungskonzept entsprochen.

2.5 Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Zwickau11

Zeitgleich mit dem INSEK hat der Stadtrat der Stadt Zwickau auch das Energie- und Kli- maschutzkonzept als Handlungsgrundlage beschlossen, das u. a. auf dem Gebiet der Bauleitplanung Aussagen über die Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien trifft.

Mit den verschiedenen Strategien wird sich die weitere Bearbeitung – insbesondere im Umweltbericht zum Planentwurf - vertiefend auseinandersetzen und die Umsetzbarkeit auf der Ebene Bebauungsplan prüfen und berücksichtigen.

2.6 Flächennutzungsplan

Die Stadt Zwickau besitzt keinen wirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Der Entwurf mit Stand 02/2013 befindet sich in der Überarbeitung. Der Geltungsbereich des Bebauungs- plans ist als Wohnbaufläche, Mischbaufläche und Grünfläche dargestellt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 für das Gebiet „Zwickau-Schedewitz, zwi- schen Planitzer Straße und Obersteigerweg, Wohn- und Mischgebiet“ erfolgt als vorzei- tiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB. Es ist erkennbar, dass der dringende und nachgewiesene Grund der Bereitstellung von Wohnraum die Aufstellung erfordert.

Ebenso ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Arrondierung der Geinitzsied- lung von öffentlichem Interesse. Sie betrifft eine Fläche, die als Bauerwartungsland lange brach lag und sich ungeplant und ungeordnet durch Sukzession zum isoliert lie- genden Waldstück mit Trampelpfaden ohne einen Naherholungswert entwickelt hat.

Die Ziele und Inhalte dieses Bebauungsplans stehen der beabsichtigten gesamt-

11Seecon Ingenieure GmbH Leipzig, KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH Dresden, Ener- gie- und Klimaschutzkonzept Stadt Zwickau, 10/2013

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städtischen Entwicklung nicht entgegen – sowohl den Wohnungsbedarf betreffend als auch die planerischen Vorstellungen im INSEK und im Entwurf des FNP von 2013.

Abb. 3: Auszug Flächennutzungsplanentwurf, Stand 02/2013 (Quelle: Stadt Zwickau)

Im FNP-Entwurf ist erkennbar, dass die städtischen Planungsabsichten, für den Standort eine bauliche Entwicklung als Wohn- und Mischgebiet vorzubereiten und einen Gehölz- streifen entlang der Planitzer Straße zu erhalten, auch 2013 bestanden. Sie bestanden schon, als erkennbar war, dass das geplante Einkaufszentrum Planitzer Straße (Vorha- ben- und Erschließungsplan - VEP - Nr. 001) nicht realisiert werden würde. Bereits 1999 und 2002 wurden diesbezügliche Änderungsbeschlüsse gefasst, die jedoch zu keiner weiteren Entwicklung führten und mit dem Beschluss über die Neuaufstellung dieses Be- bauungsplans aufgehoben worden sind.

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3. Grundlagen

3.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist identisch mit dem VEP Nr. 001 Einkaufszentrum Planitzer Straße. Er erstreckt sich entlang der Planitzer Straße im Nord- westen, Bahnstraße im Norden, Obersteigerweg im Südosten und Kleingartenanlage Neues Leben im Südwesten.

Abb. 4: Stadtgrundkarte mit Geltungsbereich (Quelle: Stadt Zwickau)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Zwickau die Flur- stücke 1293/5, 1293/8, 1293/11, 1294/3, 1294/4, 1296/6 und 1971/8.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,53 ha.

3.2 Lage, örtliche Situation, Bestand

Administrativ gehört das Plangebiet entsprechend kleinräumlicher Gliederung im Stadt- bezirk Süd dem Stadtteil 53 Schedewitz/Geinitzsiedlung an. Es befindet sich südlich des Stadtbezirks Mitte mit der Kernstadt und südlich des Gleisbogens der überregionalen Ei- senbahnstrecke nach Aue-Bad Schlema. Die Planitzer Straße (Kreisstraße K 6704) mit Stadtbahntrasse nach Neuplanitz, die 2005 in Betrieb genommen wurde, und der Grün- zug entlang des Planitzbaches stellen eine markante Schneise innerhalb der baulich- räumlichen Stadtstruktur dar und bilden eine räumliche Grenze zum nordwestlichen

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Stadtgebiet mit Lebensmittelmarkt. Zwei Haltestellen der Stadtbahnlinie 3 – jeweils in Nähe der Verkehrskreuzungen Planitzer Straße mit Geinitzstraße und Planitzer Straße mit Bahnstraße gelegen – sind in kurzer Entfernung erreichbar, ebenso die Bushaltestelle. Der Haltepunkt der Erzgebirgsbahn und der Vogtlandbahn an der Bahnstraße gewährt ei- nen guten Anschluss an den regionalen ÖPNV.

Entlang der verkehrsbelasteten Planitzer Straße erstreckt sich das Plangebiet zwischen den beiden Verkehrsknotenpunkten Planitzer Straße/Bahnstraße (Reuterweg) im Nor- den und Planitzer Straße/Geinitzstraße/Am Fuchsgraben im Süden.

Abb. 5: Luftbild (Quelle: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), 2021

Zwischen Bahntrasse und Plangebiet im Norden gibt es einen geringfügigen Bestand an gewerblichen Einrichtungen, vorwiegend des Kfz-Gewerbes, der teilweise in das Plan- gebiet einbezogen wird. Im Nordosten grenzen entlang des Steigerweges einzelnste- hende Wohnhäuser an, bevor sich südöstlich der Siedlungsbereich, bestehend aus gleichmäßigen Reihenhauszeilen als geplante Anlage der 1930-er Jahre, anschließt. Die sich weiter südlich angrenzende Kleingartenanlage trennt ein Fußweg zur Planitzer Straße als kürzeste Verbindung u. a. zu ÖPNV und Lebensmittelmarkt vom Plangebiet.

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Abb. 6: Planitzer Straße, Blick Richtung Nord Abb. 7: Planitzbach mit begleitendem Gehweg, Blick Richtung Nord

Abb. 8: Gewerbe an der Bahnstraße Abb. 9: Bergarbeiter-Reihenhaussiedlung

Abb. 10: Fußweg entlang der Gartenanlage zwischen Obersteigerweg und Planitzer Straße

Abb. 11: Garagenanlage am Obersteigerweg, angrenzend zum Plangebiet

Das Plangebiet stellt einen durch Sukzession entstandenen naturnahen Bereich in städ- tischer Insellage dar. Vernetzte Grünstrukturen sind in der Umgebung nicht vorhanden.

Das Gebiet ist unbebaut und unversiegelt. Ein erheblicher Teil wird vom Laubbaumbe- stand geprägt. Durch die Untere Forstbehörde wird die Vorhabenfläche teilweise als Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) eingestuft.

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Abb. 12: Weg/Trampelpfad Richtung Planitzer

Straße Nord Abb. 13: Vegetation – Wald im Plangebiet

Der Bestand ist der Anlage 3 zur Begründung zu entnehmen.

Das nach Norden geneigte, am nordwestlichen Rand zur Planitzer Straße teils terrassen- artig abfallende Gelände weist etwa eine topografische Höhe zwischen 270,0 m ü NHN im Norden bis 282,5 m ü NHN im Süden des Plangebietes auf und ist mit Laubbäumen (vorwiegend Gemeine Esche, Spitzahorn, Gemeine Birke) überstanden. Fußwege bzw.

Trampelpfade im Nord- und im Südbereich zur Planitzer Straße werden aus der Siedlung heraus trotz ihres schlechten Zustandes stark frequentiert, z. B., um die Haltestellen von Straßenbahn und Bus zu erreichen. Entlang der Planitzer Straße selbst existiert auf Plan- gebietsseite – ausgenommen in Kreuzungs- bzw. Haltestellennahbereichen - kein Fuß- weg. Die Planitzer Straße bildet eine Allee.

3.3 Eigentumsverhältnisse und Bodenordnung

Der Investor, die BNT Gartenstadt GmbH, ist zugleich Eigentümer - mit Ausnahme des Flst.-Nr. 1293/6. Er agiert als Projektentwickler, Erschließungs- und Bauträger und beab- sichtigt die Veräußerung/Vermietung bebauter Grundstücke. Das Eigentum des ge- werblich genutzten Baugrundstücks Flst.-Nr. 1293/6 bleibt unverändert. Öffentliche Ver- kehrsflächen und Flächen, die für die Erschließung benötigt werden, werden nach Fer- tigstellung und nach bodenordnenden Maßnahmen an die Stadt übertragen. Die ver- bleibende Gehölzfläche zwischen Planitzer Straße und Wohngebiet bleibt in Privatei- gentum.

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3.4 Wasserwirtschaft12

Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet des Planitzbaches. Für den Planitzbach hat die Stadt Zwickau das Vorliegen eines potentiell signifikanten Hochwasserrisikos festgestellt und eine Hochwasserrisiko-Managementplanung durchgeführt. Im Zuge dieser Pla- nung wurden Karten erstellt, die das Ausmaß der Überschwemmungen für verschie- dene Wiederkehrintervalle zeigen. Die UWB weist darauf hin, dass entlang der Planitzer Straße das Bebauungsplangebiet an das Überschwemmungsgebiet (HQ100) und das überschwemmungsgefährdete Gebiet (HQ300) des Planitzbachs angrenzt und der be- troffene Bereich von jeglicher Bebauung freizuhalten ist.

Gemäß Umweltinformationssystem Sachsen13handelt es sich nicht um per Rechtsver- ordnung (§ 72 SächsWG) festgelegte Überschwemmungsgebiete. In dem Bereich des Bebauungsplangebietes konnte seitens der Stadt Zwickau weder eine Einschränkung durch das genannte Überschwemmungsgebiet (HQ100) noch durch das überschwem- mungsgefährdete Gebiet (HQ200/300) festgestellt werden.

Der Planitzbach ist ein berichtspflichtiges Gewässer der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Demzufolge besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der WRRL, wonach für den Planitzbach ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand zu erreichen ist. Gegenwärtig ist der ökologische Zustand schlecht, der chemische Zu- stand nicht gut. Die Hauptursachen für den schlechten ökologischen Zustand liegen in Defiziten bei der Gewässermorphologie, Durchgängigkeit und dem Wasserhaushalt.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Umsetzung der WRRL betrifft ebenfalls das Grundwas- ser. Die WRRL verfolgt auch das Ziel, einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand für das Grundwasser zu erhalten oder zu erreichen.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes wird aufgrund einer weiteren Flächenversiege- lung Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben. Hierdurch kommt es generell zu ei- nem immer schnelleren oberirdischen Wasserabfluss und geringerer Grundwasserneu- bildung. Der schnelle oberirdische Wasserabfluss führt neben einer Verschärfung der Hochwasserabflüsse zu längeren Niedrigwasserperioden und zu einer geringeren Was- serverdunstung. Bisher wurde auf die Wasserkreislaufkomponente Verdunstung kaum

12Stellungnahme Landkreis Zwickau vom 19.02.2021, UWB

13https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/

(33)

geachtet, was unter anderem auch am Aufheizeffekt städtischer Gebiete im Sommer wahrnehmbar ist.

Die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten müs- sen in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so geringgehalten werden, wie es tech- nisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Deshalb soll der Wasserhaushalt im bebauten Zustand dem des unbebauten Referenzzustandes möglichst nahekommen.

Ein Entwässerungskonzept ist zur Zeit in Arbeit, um die notwendigen Maßnahmen in Va- rianten zu untersuchen, die zu einer Minimierung des Niederschlagswasseranteils, der zum Planitzbach abgeleitet werden kann, führen. Die für den Bebauungsplan relevan- ten Aussagen werden im Planentwurf festgesetzt bzw. als Hinweise aufgenommen. Ziel ist es, den vorgefundenen natürlichen Wasserkreislauf

- Niederschlag – Verdunstung/Grundwasserneubildung durch Versickerung/direkter Abfluss auf der Geländeoberfläche zum Vorfluter –

trotz Bebauung weitgehend zu erhalten. Dazu gehören die Prüfung von Versickerungs- und Rückhaltemaßnahmen, Festsetzungen zu Gehölzschutz und Anpflanzungen, zur Wasserdurchlässigkeit von Bodenbelägen u. a. m.

Der Grundwasserflurabstand beträgt 10 m unter Gelände14.

Die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt gemäß § 60 Abs. 4 WHG den Gemeinden.

Diese können sich zur Erfüllung dieser Aufgabe auch Dritter bedienen. In Zwickau ob- liegt diese Aufgabe dem Regional-Wasser/Abwasser-Zweckverband Zwickau/Werdau (WWZ), die Betriebsführung obliegt der Wasserwerke Zwickau GmbH.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über das Kanalnetz der WWZ GmbH. Die Nieder- schlagswasserentsorgung kann nicht über den Mischwasserkanal der WWZ erfolgen, sondern ist dem Vorfluter zuzuleiten. Entsprechende Ermittlungen, Untersuchungen und Planungen erfolgen im Rahmen von Gutachten und der Erschließungsplanung, die pa- rallel zum Bebauungsplan durchgeführt wird.

Festgesetzte und geplante Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

14https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/46037.htm

(34)

3.5 Geologie, Hydrogeologie15

Das Plangebiet ist großräumlich dem deutschen Grundgebirge, teilräumlich der Vorerz- gebirgssenke und räumlich dem Fichtelgebirge/Erzgebirge zuzurechnen. Als Art der Be- festigung des Grundwasserleiters ist grobkörniges Lockergestein (Kies, Schotter) als sili- katisches Sedimentgestein anzutreffen. Hydraulisch wirksame Hohlräume werden durch quartäre Sande und Kiese im nördlichen Planbereich gebildet (Porengrundwasserlei- ter). Im südlichen Plangebiet sind Vulkanite (Sand, Kies, Steine, z. T. Lehm) anzutreffen.

Es ist dem Bereich der untergeordneten Kluft- und Karstgrundwasserleiter zuzurech- nen16.

Die Durchlässigkeit des Grundwasserleiters wird mit 1E-4 bis 1E-3 als sehr hoch ange- geben.

3.6 Altbergbau

Das Plangebiet befindet sich in einem Hohlraumgebiet nach § 8 SächsHohlrVO.

Über eventuell anzutreffende Spuren alten Bergbaus ist gemäß § 5 SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt in Kenntnis zu setzen.

Entsprechend § 9 Abs. 5 BauGB erfolgt eine Kennzeichnung in textlicher Form, da das gesamte Plangebiet als Teil eines umfangreichen, städtischen Hohlraumgebietes be- troffen ist.

3.7 Abfall, Altlasten, Bodenschutz

Die bau- und anlagebedingten Wirkungen der Planung auf den Boden durch Flächen- inanspruchnahme sowie direkte physikalische Einwirkungen auf den Boden mit seinen Wechselwirkungen auf andere betroffene Schutzgüter werden im Umweltbericht, der im weiteren Verfahren erarbeitet und Bestandteil der Entwurfsunterlagen wird, be- schrieben. Dabei werden Bodentyp, Bodenart, Eigenschaften und ggf. vorhandene Vorbelastungen erfasst und die nachfolgenden Kriterien herangezogen:

- Naturnähe des Bodens/ der Böden, - Wasserspeichervermögen,

- Filter- und Puffervermögen,

15https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/

16https://geoportal.bafg.de/

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- Lebensraumfunktion für Pflanzen- und Tiere.

Gemäß Umweltinformationssystem Sachsen17handelt es sich bei den anstehenden Bö- den am Standort um Böden aus Fluss- und Auenablagerungen. Es sind Stauwasserbö- den aus skelettführendem Schluff über Skelettsand ohne besondere Standorteigen- schaften. Sie verfügen über eine hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit (Kat. IV), ein ho- hes Wasserspeichervermögen (Kat. IV), einem mittleren Filter- und Puffervermögen für Schadstoffe (Kat. III) sowie eine hohe Erodierbarkeit (Kat. IV). Im Umweltbericht werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Beein- trächtigungen des Bodens sowie zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in das Schutz- gut Boden dargelegt.

Im Plangebiet befinden sich gemäß dem Sächsischen Altlastenkataster (SALKA) mit Da- tenstand vom 04.02.2021 keine Altlastenverdachtsflächen18.

3.8 Immissionsschutz

Die Nutzungen der südwestlich (Kleingartenanlage), südöstlich (Wohnbebauung, Ga- ragen) und östlich (Gewerbe) an den Geltungsbereich der Planung angrenzenden Flä- chen lassen keine relevanten Konflikte durch Immissionen erwarten19.

Zu beachten ist bei der weiteren Planung sowie im Rahmen der Umweltprüfung jedoch die Vorbelastung des Plangebietes durch Verkehrslärm (Planitzer Straße, Straßenbahn, Eisenbahnlinie). Die nachfolgende Kartierung20 ist dem Umweltinformationssystem Sachsen entnommen. Sie bezieht die Schallpegel der Planitzer Straße und der Straßen- bahn ein.

17https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/

18Stellungnahme Landkreis Zwickau vom 19.02.2021, UABB

19Ebenda, UIB

20https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/

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