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4. Städtebauliche Planung 1 Gestaltungskonzept 23

4.2 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen .1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO sowie als Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO festgesetzt.

Nach § 4 Abs. 2 BauNVO sind in den Allgemeinen Wohngebieten zulässig:

1. Wohngebäude,

2. nicht störende Handwerksbetriebe,

3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Nach § 6 Abs. 2 BauNVO sind in den Mischgebieten zulässig:

1. Wohngebäude,

2. Geschäfts- und Bürogebäude,

3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beher-bergungsgewerbes,

4. Sonstige Gewerbebetriebe,

5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Wohngebiete (WA)

Die Stadt plant in den WA die Errichtung von ca. 60 Wohneinheiten, vorwiegend in Form von Reihenhäusern, aber auch Einzel- oder Doppelhäuser sind möglich. Darüber

hinaus sind auch andere im WA zulässige Nutzungen möglich. Damit wird dem Ge-bietsstatus eines WA entsprochen.

Folgende nach § 4 Abs. 2 BauNVO zulässige Nutzungen werden ausgeschlossen:

 die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Spei-sewirtschaften,

 Pflegeeinrichtungen als Anlagen für gesundheitliche Zwecke.

Diese Einrichtungen sind in fußläufiger Entfernung vorhanden bzw. unterzubringen; der Einzugsbereich des Gebietes und seine verkehrliche Erschließung sowie die beabsich-tigten kleinteiligen Strukturen sind für eine Ansiedlung nicht geeignet. Außerdem werden Pflegeheime ausgeschlossen.

Folgende nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden nicht Bestandteil des Bebauungsplans:

 Betriebe des Beherbergungsgewerbes,

 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,

 Anlagen für Verwaltungen,

 Gartenbaubetriebe,

 Tankstellen.

Diese Nutzungen ziehen Fahrverkehr sowohl durch ihre eigentliche Nutzung als auch durch Besucher nach sich, der in den Wohngebieten zu Lärmbelästigung führen kann und für die weder Größe und Lage des Plangebietes noch die verkehrliche Erschließung geeignet sind.

Zu den Wohngebietsflächen zählen auch Stellplatzflächen außerhalb des Baugrund-stücks, die im Zuge der Bearbeitung des B-Planentwurfs einer Zuordnung bedürfen. Sie dienen dem erforderlichen Stellplatznachweis nach SächsBO.

Mischgebiete (MI)

Vorgesehen ist ein mehrgeschossiges Mehrzweckgebäude mit Wohn- und Gewerbe-nutzungen (Dienstleistungen) mit Tiefgarage sowie die Sicherung und mögliche Erweite-rung des gewerblichen Bestandes.

Die nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen Pflegeeinrichtungen, Gartenbaube-triebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen bzw. nicht Bestand-teil des Bebauungsplans.

Auch hier wird das begründet mit der ungeeigneten Lage und Größe der Bauflächen.

Städtebauliche Absicht ist es, dem markanten städtischen Platz und Verkehrsknoten Pla-nitzer Straße/Bahnstraße einen baulichen, dominanten Akzent zu verleihen und eine ge-wisse Torsituation zu erzeugen, bevor aus Richtung Süden nach der Bahnüberführung die südliche Kernstadt mit Stadthalle, Einkaufszentrum und weiteren städtischen Funkti-onen erreicht wird. Die ausgeschlossenen Nutzungen sind hierfür ungeeignet.

Vergnügungsstätten sind aufgrund der Wohnnähe nicht zulässig.

4.2.2 Maß der baulichen Nutzung

In den WA wird entsprechend § 17 Abs. 2 BauNVO die Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 ge-ringfügig überschritten. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit 0,9 festgesetzt und liegt aufgrund der festgesetzten Zweigeschossigkeit unter der Obergrenze von 1,2.

Die Überschreitung der GRZ wird städtebaulich mit der beabsichtigten kompakten Bau-struktur begründet, die zu einem sparsameren Flächenverbrauch und damit zu weniger Versiegelung insgesamt führt. Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnver-hältnisse werden dadurch nicht beeinträchtigt, da ausgleichende Freiflächen optimiert und zusammenhängend im rückwärtigen Hausbereich angeordnet werden. Zusätzli-chen Ausgleich bietet das große Areal einer langgestreckten privaten Grünfläche, die – außerhalb des zu erhaltenden Gehölzbestandes entlang der Planitzer Straße - als Park mit Spiel- und Erholungsbereichen dem Wohngebiet zugeordnet ist.

Im MI entsprechen die Kennziffern zur Bestimmung des Maßes der Nutzung den Ober-grenzen nach § 17 Abs. 1 BauNVO.

Die Zahl der Vollgeschosse wird entsprechend der umgebenden Bebauung auf zwei Vollgeschosse festgesetzt, mit Ausnahme der als städtebauliche Dominante beabsich-tigten drei- bis viergeschossigen Gebäudekomplexes im nordwestlichen Bereich.

4.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise

Die Baugrenzen werden so festgesetzt, dass die Häuser vom öffentlichen Straßenraum zurückgesetzt eingeordnet werden müssen.

In den Baufeldern sind zwischen Baugrenze und Verkehrsfläche auf der Erschließungs-seite keine Garagen zulässig. Die Fläche ist, insbesondere im WA, für den notwendigen Stellplatznachweis auch als Carport vorgesehen. Darüber hinaus soll eine Begrünung der Vorgärten im WA bzw. der Bereiche entlang der Planitzer Straße und Bahnstraße im MI erfolgen.

In allen Teilbaugebieten des WA und MI wird eine offene Bauweise festgesetzt. Im WA sind Reihenhäuser konzipiert, aber auch Einzel- und Doppelhäuser sind möglich.

4.2.4 Verkehrsflächen

Die Festsetzungen betreffen ausschließlich die Wohnanlage. Mischgebietsnutzungen werden von der außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Bahnstraße erschlossen.

Die Verkehrsflächen werden als verkehrsberuhigte Bereiche mit gleichberechtigter Nut-zung aller Verkehrsteilnehmer ausgebildet. Das ist möglich, da der Durchfahrtsverkehr ausgeschlossen ist und die Flächen in kurze Abschnitte für den Anliegerverkehr geglie-dert sind. Im südwestlichen und nordöstlichen Bereich wird jeweils ein Wendehammer für die Nutzung durch dreiachsige Müllfahrzeuge ausgebildet. Alle Flächen sind mit Kur-venradien und Breiten von 6,0 m für den Begegnungsverkehr Lkw (Feuerwehr, Rettungs-dienst, Notfahrzeuge, WinterRettungs-dienst, Möbeltransport u. ä.) – Pkw dimensioniert. Sollten ei-nige Grundstücke im südwestlichen Bereich durch die Abfallentsorgung nicht bedient werden können, so sind die Behälter am Abholtag an geeigneter Stelle bereitzustellen.

Die festgesetzten Fußgängerbereiche sichern kurze Wegeverbindungen für die Bewoh-ner des Gebietes und der angrenzenden Siedlung zu den Haltestellen von Straßenbahn und Bus, aber auch zu Einkaufsstätten und dem Grünzug entlang des Planitzbachs.

Für die Besucher des Wohngebietes wird ein Teil der Stellplätze als öffentliche Parkplätze angeboten.

4.2.5 Grünflächen

Die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dient zum Einem dem funktionellen Ausgleich für die kleinen Wohnungsbaugrundstücke und bietet Möglich-keiten der Erholung und Aufenthalt mit Sitz-, Sport- und Spielgelegenheiten für Kinder einer jungen Altersgruppe. Zum Anderen dient sie der weitgehenden Sicherung des Baumerhalts mit positiven Wirkungen auf das Mikroklima, den Artenschutz und dem op-tischen Schutz entlang der Planitzer Straße.

Die private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten dient der Sicherung der Bestandsnutzung.

4.2.6 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-den, Natur und Landschaft

Die festgesetzten Maßnahmen dienen insbesondere dem Klimaschutz sowie dem Aus-gleich im Rahmen einer dauerhaften Umwandlung von Waldfläche in eine andere Nut-zungsart nach § 8 Abs. 1 SächsWaldG. Die Lage der Ersatzflächen zum Ausgleich der nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung ist in die Festsetzungen aufgenommen, die Ersatzfläche wird in Abschnitt 3.8 beschrieben. Die Eingriffsregelung wird Bestandteil des weiteren Planverfahrens und des parallelen Waldumwandlungsverfahrens.

4.2.7 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bin-dungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

Die Festsetzungen beinhalten Pflanzgebote auf den privaten Grundstücksflächen – so-wohl auf dem Baugrundstück als auch auf der Grünfläche als straßenbegleitende Baumreihe und auf den Stell-/Parkplatzanlagen. Sie dienen dem Klima- und dem Arten-schutz, aber auch der ökologischen Vernetzung und dem Einfügen in die Geinitzsied-lung mit ihren Hausgärten.

Entlang der Planitzer Straße sollen große Teile des Baumbestandes erhalten werden. Sie bilden weiterhin ein Mikroklima aus, sorgen für Staub- und Schadstoffbindung der ver-kehrsbelasteten Planitzer Straße und dienen dem Artenschutz.