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Meinungsfreiheit. Wohin führt die Einschränkung von politischen Rechten und Meinungsfreiheit

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Academic year: 2022

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Meinungsfreiheit

Wohin führt die Einschränkung von

politischen Rechten und Meinungs-

freiheit ?

(2)

Die Infografiken finden Sie unter

www.fluktuation.world/fakten

(3)

Die hier präsentierten Fakten weisen auf Zusammen- hänge von Flucht und Fluchtursachen hin.

Sie haben nicht den Anspruch, vollständig zu sein, sondern zeigen einzelne Aspekte des Themas auf. Die visualisierten Daten sind nicht wertend zu verstehen.

Unser Ziel war, eine Auseinandersetzung mit dem Thema anzustossen, insbesondere mit den Fragen

« Was zwingt Menschen zur Flucht ? » und « Welche Rolle spielt die Schweiz dabei ? ».

Folgende Themen werden in diesem Band behan- delt :

• In welchen Ländern ist freie Meinungsäusserung möglich, ohne Sanktionen befürchten zu müssen ?

• Aus welchen Ländern stammen die Asylsuchen- den in der Schweiz ?

• Wie viele Menschen, die ein Gesuch gestellt ha- ben, erhalten tatsächlich Asyl ?

• Wie unterscheidet sich die Lebensgestaltung von Asylsuchenden, anerkannten Flüchtlingen und Schweizer Bürgern und Bürgerinnen ?

Die Infografiken finden Sie auch unter www.fluktua- tion.world/fakten

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Reporters without borders, « 2016 World press freedom index », 29.03.2017

Die Rangliste der Pressefreiheit ist ein wichtiges Instrument.

Sie vergleicht die Situation für Journalisten in 180 Ländern.

Diese Momentaufnahme basiert

auf einer Bewertung des Plura-

lismus, der Unabhängigkeit der

Medien, der Qualität des gesetz-

lichen Rahmens und der Sicher-

heit der Journalisten in jedem

Land.

(5)

problematisch ziemlich gut

gut

schlecht sehr schlecht

(6)

Staatssekretariat für Migration, «Asylstatistik 2017», 22.01.2018

Eritrea, wichtigstes Herkunftsland von Asylsuch­

enden in der Schweiz (3375 Gesuche im Jahr 2017;

5178 im Jahr 2016) liegt im Pressefreiheits­Ran- king an Stelle 179 von 180 und ist damit erstmals seit 10 Jahren nicht mehr auf dem letzten Platz.

Nordkorea belegt statt dessen neu den letzten Platz.

(7)

Auf Eritrea folgen weitere wichtige Herkunftsländer wie Syrien (1 951 Gesuche, 9 % weniger als im Vorjahr), Afghanistan (1 217 Gesuche, –62,3 %), Türkei (852 Gesuche, +62 %), Somalia (843 Gesuche, –46,7 %) und Sri Lanka (840 Gesuche, –38,8 %). Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz 18 088 Asylgesuche gestellt.

Staatssekretariat für Migration «Asylstatistik 2017», 22.01.2018

– 62.3 %

+ 62 %– 9 % ­ 46.7 % – 38.8 %

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25.8 %

Im Jahr 2017 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) 27 221 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt, das sind 4 078 weniger als 2016. 6 360 Personen er- hielten Asyl, die Anerkennungsquote (Asylgewäh- rung) lag damit bei 25,8 Prozent (2016: 22,7 %).

Staatssekretariat für Migration «Asylstatistik 2017», 22.01.2018

(9)

18 088

Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz 18 088 Asylgesu- che gestellt. Dies ist auf die nach wie vor zahlreichen Krisen- und Konfliktherde im Nahen Osten und auf dem afrikanischen Kontinent zurückzuführen.

Staatssekretariat für Migration «Asylstatistik 2017», 22.01.2018

(10)

SRF, «Neue Sozialhilfestatistik», 19.12.2017

2016 bezogen in der Schweiz 273 273 Personen Sozialhilfe. Das sind 3,3 % der ständigen Wohn- bevölkerung. Von allen Sozialhilfebezügern ma- chen Schweizer 42 %, Personen aus EU­Staaten 23 % und Personen aus aussereuropäischen Ländern 35 % aus.

(11)

Zensur, Drohungen, Morde – Journalisten leben welt- weit gefährlich. Der Spielraum für Journalisten wird weltweit immer enger.

SRF, «Weltweites Ranking», 26.04.2017

(12)

Informationsplattform humanrights.ch, « Hassreden:

Die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit », 06.02.2017

Hassreden sind Äusserungen, die zur Diskriminie- rung von und Feindseligkeit sowie Gewalt gegen Per- sonen und Gruppen aufgrund ihrer Rasse, Religion, Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuellen Orien- tierung oder Geschlechtsidentität, einer Behinde- rung oder Krankheit und so fort aufrufen.

(13)

Informationsplattform human rights, « Die Rassismus-Strafnorm Art. 261bis StGB », 14.04.2016

Die Rassismus­Strafnorm Art. 261bis StGB schützt vor rassistischer Diskriminierung, die in der Öffentlich- keit stattfindet. Es werden Handlungen unter Strafe gestellt, die sich gegen Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion richten.

Rassismus-

Strafnorm

(14)

Schweizerische Flüchtlingshilfe, « Anerkannte Flüchtlinge (Asylgewährung) », 09.04.2017

Asylsuchende und ihre Familien haben während des Asylverfahrens keinen Anspruch auf Familienzusam- menführung.

Familie

(15)

Asylsuchende dürfen in den ersten drei

Monaten nicht ar- beiten. Aber auch danach finden Asyl- suchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flücht- linge kaum Arbeit.

SRF «Flüchtlinge und Asylbewerber», 20.12.2017

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Meinungsfreiheit – Fluktuation – Geschichten unterwegs

© fluchtpunkt Innenarchitektur & Szenografie, 2017.

Zweite Auflage 2018 Idee und Umsetzung:

fluchtpunkt Innenarchitektur & Szenografie Recherche und Zusammentragen der Fakten:

Magdalena Urrejola Balçak Grafische Umsetzung:

Vera Reifer und Laura Tobler

Wir danken der Lokalgruppe 5 Basel von Amnesty International für die Genehmigung, die in ihrem Auftrag zu unseren Themen zusammengestellten Daten für das Projekt « Waffenexport – Fluktuation – Geschichten unterwegs » zu verwenden.

Kontakt:

fluchtpunkt

Innenarchitektur & Szenografie Vogesenplatz 1

CH – 4056 Basel

info@fluktuation.world

Referenzen

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