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Academic year: 2022

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Auslobung

Anne-Frank-Schule

Neubau Planungswettbewerb nach RPW 2013

(2)

Inhaltsverzeichnis

A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen ... 4

1. Ausloberin ... 4

2. Anlass und Zweck des Wettbewerbs ... 4

3. Wettbewerbsart ... 5

4. Zulassungsbereich, Sprache der Wettbewerbsauslobung ... 5

5. Teilnahmeberechtigung ... 5

5.1 Anforderungen an die Teilnahme (RPW § 4.1) ... 5

5.2 Teilnahmehindernis ... 5

6. Preisgericht (RPW § 6) ... 6

7. Vorprüfung ... 6

8. Wettbewerbsleistung und Kennzeichnung ... 7

8.1 Geforderte Leistungen ... 7

9. Beurteilungskriterien Wettbewerbsergebnisse ... 9

9.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ... 9

9.2 Rückfragen ... 10

9.3 Abgabe ... 10

9.4 Preisgerichtsitzung und Bekanntmachung der Ergebnisse... 10

9.5 Ausstellung ... 10

10. Prämierungen ... 11

11. Abschluss des Wettbewerbs ... 11

12. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht ... 11

13. Nachprüfung ... 11

14. Vertraulichkeit ... 12

15. Vereinbarung zur Nutzung der digitalen Daten ... 12

B Wettbewerbsaufgabe ... 13

1. Anlass und Ziel ... 13

1.1 Neubau mit Erweiterungsmöglichkeiten ... 13

1.2 Provisorische Unterbringung der Primarstufe ... 14

2. Wettbewerbsgebiet ... 14

2.1 Lage im Stadtgebiet ... 14

2.2 Städtebaulicher Kontext ... 15

2.3 Außenanlagen, Bäume und Pausenflächen ... 16

3. Planungsrechtliche Vorgaben, Rahmenbedingungen ... 17

3.1 Gebäude auf dem Schulareal ... 17

3.2 Bebaubares Grundstück – Baufeld ... 20

3.3 Bebauungsplan ... 21

3.4 Baumbestand und Freiflächen auf dem Schulareal ... 22

3.5 Dach- und Fassadenbegrünung ... 23

3.6 Artenschutz ... 23

4. Verkehr und Erschließung ... 24

4.1 Individualverkehr ... 24

4.2 ÖPNV ... 24

4.3 Zufahrt Feuerwehr und Rettungsdienst ... 24

4.4 Anlieferung ... 24

4.5 Wegbeziehungen ... 24

4.6 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze ... 25

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5. Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ... 27

5.1 Schulbezirk ... 27

5.2 Leitbild der Schule ... 27

5.3 Bildungsgänge der Anne-Frank-Schule ... 28

5.4 Lehrkräfte ... 30

6. Aufgabenstellung/Raumprogramm ... 31

6.1Programmflächen und Funktionen ... 32

7. Barrierefreiheit ... 33

8. Brandschutz ... 33

9. Amok ... 34

10. Nachhaltiges Bauen, Wirtschaftlichkeit und technische Konzeption ... 35

10.1 Standortspezifische Rahmenbedingungen ... 36

10.2 Sommerlicher thermischer Komfort ... 36

10.3 Sanitäre Anlagen und Küche ... 37

10.4 Elektro ... 37

11. Bindende Vorgaben ... 37

12. Rechtliche Rahmenbedingungen ... 37

13. Anlagenübersicht ... 38

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A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31. Januar 2013 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 1. März 2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich.

Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat an der Vorbereitung des Wettbewerbes mitgewirkt und hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung. Die RPW 2013 gilt verbindlich für die Ausloberin und die

Wettbewerbsteilnehmenden, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.

Die Auslobung erhält die Eintragung 2021-3-25 bei der Architektenkammer Baden-Württemberg.

1. Ausloberin

Ausloberin ist die Stadt Karlsruhe vertreten durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Karlsruhe.

Anschrift Stadt Karlsruhe

Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe www.karlsruhe.de

Ansprechpartnerin:

Dipl.-Ing. (FH) Rosemarie Halilaj rosemarie.halilaj@hgw.karlsruhe.de

2. Anlass und Zweck des Wettbewerbs

Die Anne-Frank-Schule ist eine Gemeinschaftsschule mit Primar- und Sekundarstufe I. Sie liegt im Karlsruher Stadtteil Oberreut.

Auf dem Schulareal befinden sich ein Schulgebäude und vier Schulpavillons aus den 1960er Jahren, eine Ganztageseinrichtung für die Grundschule (Baujahr 2015), eine Einfeldsporthalle (Baujahr 1969) sowie Sportanlagen.

Das bestehende Schulgebäude und die Schulpavillons sollen durch eine neue Schulbebauung ersetzt und erweitert werden. Die neue Schulbebauung mit vierzügiger Grundschule und zweizügiger Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule hat eine Bruttogrundfläche von circa 8.300 Quadratmeter.

Ziel des Wettbewerbs ist es einen gestalterisch, funktional und städtebaulich stimmigen Gesamtentwurf zu erhalten, der konzeptionell zwei schrittweise ausführbare Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Die Erweiterungsmöglichkeiten beinhalten im ersten Schritt einen weiteren Klassenzug in der Sekundarstufe I und im zweiten Schritt die Einrichtung einer dreizügigen Sekundarstufe II (Oberstufe).

Dem Thema der Nachhaltigkeit und somit auch der Holzbauweise und Low-Tech wird besondere Bedeutung beigemessen.

(5)

3. Wettbewerbsart

Der Wettbewerb wird als nicht-offener Planungswettbewerb nach RPW mit vorgeschaltetem

Bewerbungsverfahren durchgeführt. Es sind in der EU-Veröffentlichung fünf gesetzte Teilnehmende angegeben, wovon ein gesetzter Teilnehmer die Teilnahme zurückgezogen hatte.

Nach Beurteilung der Teilnehmenden und ihrer Referenzen wurden durch ein Bewertungsgremium 20

Teilnehmende zur Wettbewerbsteilnahme ausgewählt, wovon 16 Teilnehmer gelost wurden und folgende vier Teilnehmende vorab gesetzt sind.

Die vier gesetzten Architekturbüros sind:

 h4a

 

Gessert + Randecker Architekten GmbH, Stuttgart

 Birk Heilmeyer und Frenzel

Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart 

 SWS Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB Strolz Weisenburger Scheidel, Karlsruhe

 Peter Krebs Architekt BDA Büro für Architektur, Karlsruhe

4. Zulassungsbereich, Sprache der Wettbewerbsauslobung

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

5. Teilnahmeberechtigung

5.1 Anforderungen an die Teilnahme (RPW § 4.1)

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architektinnen und Architekten.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt berechtigt sind.

Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen

Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.

Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf

Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen.

Für das Hinzuziehen von weiteren Fachplanern gelten keine besonderen Teilnahmebedingungen.

5.2 Teilnahmehindernis

Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 (2) beschriebenen.

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6. Preisgericht (RPW § 6)

Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Fassung der Auslobung gehört:

Preisrichter (stimmberechtigt):

 Daniel Fluhrer, Bürgermeister Stadt Karlsruhe

 Petra Scheuerer, Schul- und Sportamt, Stadt Karlsruhe

 Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe

 Prof. Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg

 Prof. Markus Neppl, Architekt, Köln

 Prof. Anne Sick, Architektin, Leiterin Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Caroline Reich, Architektin, Karlsruhe

Vertreter:

 Martina Beer, Schul- und Sportamt, Stadt Karlsruhe

 Christoph Klinkott, Architekt, Karlsruhe

 Markus Lanz, Architekt, Konstanz

 Frank Rieß, Architekt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Andreas Ringle, Architekt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

Sachverständige:

 Corinna Blume, stellvertretende Schulleitung Anne-Frank-Schule, Karlsruhe

 Ulrike Schlenker, Leiterin Stabstelle Projektcontrolling, Stadt Karlsruhe

 Johann Schwarz-Hemmerling, Schulleitung Anne-Frank-Schule, Karlsruhe

 Klaus Weindel, Stellvertretender Leiter Gartenbauamt, Stadt Karlsruhe

Gäste:

 Willi Hartmann, Bürgerverein Oberreut

7. Vorprüfung

Die Vorprüfung wird von folgenden Personen übernommen:

 Bernd Fuchs, Branddirektion, Stadt Karlsruhe

 Thomas Gillich, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Rouven Graeser, Gartenbauamt, Stadt Karlsruhe

 Rosemarie Halilaj, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Susanne Kamaras, Stabsstelle Projektcontrolling, Stadt Karlsruhe

 Ralf Knopf, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Helmar Köller, Bauordnungsamt Stadt Karlsruhe

 Itta Kraemer, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Johanna Neureuther, Stadtplanungsamt, Stadt Karlsruhe

 Herbert Probst, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Karlsruhe

 Claudia Scalercio, Schul- und Sportamt, Stadt Karlsruhe

Falls erforderlich, können weitere sachverständige Beratende hinzugezogen werden. Dabei vergewissert sich die Ausloberin, dass alle an der Vorprüfung Beteiligten unvoreingenommen sind.

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8. Wettbewerbsleistung und Kennzeichnung

Jeder Wettbewerbsteilnehmende darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Die eingereichte Wettbewerbsarbeit darf nur eine Lösung enthalten.

Die eingereichte Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Diese Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke angebracht sein (auf den Plänen 1 Zentimeter hoch, 6 Zentimeter breit).

8.1 Geforderte Leistungen

Der Entwurf ist unter Wahrung der Anonymität einzureichen. Zugelassen sind maximal vier Pläne DIN A0, Querformat. Die Pläne müssen als gerollter Plansatz eingereicht werden.

Fotorealistische Renderings sind nicht zugelassen und werden bei Darstellung abgedeckt. Piktogramme zur Erläuterung des Entwurfsprinzips sind zugelassen.

Lageplan 1:500 Darstellung des Gesamtkonzepts mit den beiden Erweiterungen (2. BA und 3. BA) sowie Erschließung und Einbindung in den Freiraum.

Die jeweiligen Höhenniveaus sind zu bezeichnen.

Die Bezugshöhe ist „114.85 ü. NHN“, sie liegt im nördlichen Eingangsbereich und ist Fertigfußbodenhöhe der best. Ganztageseinrichtung.

Modell 1:500 Darstellung des Modells in einheitlicher weißer Farbgebung auf der Grundlage der zugesendeten Einsatzplatte

Grundrisse 1:200 Grundrisse aller relevanter Ebenen mit Benennung der Räume und Angabe der Raumnummern, siehe Raumprogramm Anlage 6.0

Schnitte 1:200 alle relevanten Schnitte

Ansichten 1:200 alle relevanten Ansichten Fassadenschnitt und

Teilansicht 1:50

Darstellung der Gebäudehülle und angrenzender Innenräume im Bereich der Fassadenbegrünung.

Teilansicht zur Erläuterung des Gestaltungskonzepts und der Materialisierung sowie des energetischen Konzepts (natürliche Belichtung, Verschattung, Lüftung,

Nachtauskühlung durch freie Lüftung inkl. Kennzeichnung der Öffnungsflügel und so weiter) Technikkonzept schematische, zeichnerische Darstellung des Technikkonzeptes in den Grundrissen und Schnitten

(horizontale und vertikale Leitungsführung sowie die erforderlichen Technikflächen) Flucht- und

Rettungswegekonzept

auf der Grundlage der Schulbaurichtlinie schematische, zeichnerische Darstellung des 1. und 2.

Rettungsweges in den Grundrissen.

Nachhaltigkeit Textliche Darstellung besonderer, entwurfsspezifischer Qualitäten in Bezug auf die

Nachhaltigkeitsfelder Ökologie, Ökonomie, Funktionalität, Technik, Planung und Ausführung.

Flächennachweise Entsprechend der tabellarischen Raumprogrammübersicht, siehe Anlage 21.0, 21.1, 21.2 Flächenberechnung Flächenberechnung nach DIN 277 (NUF, VF, BGF) sowie BRI, A, V und PF (Programmfläche) Wirtschaftlichkeitskenndaten

für den 1. BA

entsprechend der tabellarischen Übersicht Formblatt, siehe Anlage 20.0 A/V, NUF/BGF, NUF/BRI, VF/NUF

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Konzeptionelle

Erweiterungsmöglichkeiten 1:500

Schematische, zeichnerische Darstellung (Grundrisse, Schnitt, Ansicht) der beiden Erweiterungen E1 + E2 (2. und 3. Bauabschnitt)

siehe Raumprogramm

2. Bauabschnitt: Anlage 6.1 Erweiterung 1 (E1), zur dreizügigen Sekundarstufe I

3. Bauabschnitt: Anlage 6.2 Erweiterung 2 (E2), zur dreizügigen Sekundarstufe II (Oberstufe) Konzept Provisorium

Primarstufe

Darstellung und Erläuterung des Standorts und Betriebs der Schulflächen für die Grundschule während der Bauphase

Erläuterungsbericht  Der Erläuterungsbericht soll maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Seine Inhalte sind in nachfolgenden Teilkapitel verpflichtend darzustellen: Leit- und Entwurfsidee (Bezüge im Städtebau und zum Außenraum/Freiflächen, Erschließung, Gestaltungskonzept des Gebäudes)

 1. Bauabschnitt, Durchführung der Baumaßnahmen mit Berücksichtigung des oben genannten Provisoriums für die Grundschule.

 2. Bauabschnitt/Erweiterung 1 (Durchführung der Baumaßnahmen, Bauabschnitte)

 3. Bauabschnitt/Erweiterung 2 (Durchführung der Baumaßnahmen, Bauabschnitte)

 Energiekonzept (Energiequellen, Heizen, Lüften, Nachtauskühlung, Nullenergiebilanz)

 Nachhaltigkeit (Baustoffauswahl, Wiederverwendbarkeit/Rezyklierbarkeit, Begrünung, Reinigung der Fassade, Wirtschaftlichkeit, konstruktive Nutzungsflexibilität)

Vorprüfungspläne Ein Satz gefalteter Vorprüfpläne (auf max. 90g/m²-Papier).

Mit Angabe der Raumbezeichnung, Raumnummernangaben und Flächenangaben in Quadratmeter.

Die Zuordnung aller Flächen aus den Wirtschaftlichkeitskenndaten nach DIN 277 muss nachvollziehbar und erkennbar sein.

Präsentationspläne Ein Satz Präsentationspläne und

ein Satz der Präsentationspläne verkleinert auf DIN A3 Digitale Daten Alle Unterlagen sind zusätzlich auf CD-ROM abzugeben, in den

Dateneinstellungen sind alle Hinweise auf den Verfasser zu vermeiden.

 Präsentationspläne im pdf-Format mit Maßstabsleiste

 Präsentationspläne im jpg-Format

 Erläuterungsbericht im pdf-Format

 Flächenermittlungspläne zur Ermittlung der

Wirtschaftlichkeitskenndaten im pdf-Format und dwg-Format (graphische Darstellung)

 Weitere Unterlagen, Berechnungen zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskenndaten und Nachhaltigkeit im pdf-Format

Die Daten dienen der Vorprüfung. Ein vertraulicher Umgang mit den Daten wird gewährleistet.

Ausstellungskarte Für die öffentliche Ausstellung werden die Teilnehmer gebeten eine Karte im DIN A5-Format mit Namen der Verfasser und aller Beteiligten zu erstellen. Diese muss zusammen mit den

Verfassererklärungen in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden.

Verfassererklärung Die Verfassererklärung muss in einem undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag entsprechend dem ausgegebenen Vordruck, mit Kennzahl versehen, zusammen mit den Entwurfsunterlagen abgegeben werden, siehe Anlage 13.

Verzeichnis Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

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9. Beurteilungskriterien Wettbewerbsergebnisse

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

 Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung und Qualität

 Funktion und Organisation

 Gestaltung

 Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit Termine

Veröffentlichung 9. August 2021

Bewerbungsschluss 13. September 2021

Ausgabe der Auslobungsunterlagen 3. Dezember 2021

Versand Modelleinsatzplatte 13. Dezember 2021

Ortstermin 7. Dezember 2021, 14 bis 15 Uhr

Rückfragen 3. Dezember bis 13. Dezember 2021

Rückfragenbeantwortung bis einschließlich 22. Dezember 2021

Abgabe Wettbewerbsarbeiten 7. März 2022 bis 15 Uhr

Abgabe Modell 11. März 2022 bis 15 Uhr

Preisgerichtssitzung 29. April 2022

Pressetermin 3. Mai 2022, 11 Uhr

Ausstellung voraussichtlich 3.Mai 2022, 12 Uhr

9.1 Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen

Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt am 3. Dezember 2021 über eine Internetplattform.

Die Internetplattform ist erreichbar unter:

https://wettbewerbe.karlsruhe.de/anne-frank-schule/

Die ausgewählten Teilnehmer und Teilnehmerinnen bekommen ein Passwort für den Zugang zur Internetplattform zugesandt und haben somit Zugang zur Wettbewerbsaufgabe und allen Wettbewerbsunterlagen.

Am Dienstag, 7. Dezember 2021 von 14 bis 15 Uhr findet für alle interessierten Wettbewerbsteilnehmenden ein Besichtigungstermin vor Ort statt, um sich über die Rahmenbedingungen zu informieren.

Dieser Termin gilt ausschließlich der Information. Fragen zum Wettbewerb werden nicht beantwortet.

Mündliche Auskünfte sind unverbindlich.

Treffpunkt:

Anne-Frank-Schule Gemeinschaftsschule (Eingang Schulhof – Nordseite)

Bonhoefferstraße 12 76189 Karlsruhe

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Ein Kolloquium entfällt. Rückfragen werden ausschließlich über die Internetplattform abgewickelt.

Für das Modell wird spätestens bis 13. Dezember 2021 eine Einsatzplatte im Maßstab 1:500 an die Teilnehmenden versandt.

9.2 Rückfragen

Bis einschließlich 13. Dezember 2021 können über die Internetplattform von den Teilnehmenden Rückfragen gestellt werden. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt spätestens bis einschließlich 22. Dezember 2021.

Die Fragen und Antworten werden allen Teilnehmenden im Forumsbereich zur Verfügung gestellt. Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Auslobung.

9.3 Abgabe

Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge ist Montag, 7. März 2022 bis 15 Uhr Abgabetermin des Wettbewerbsmodells ist Freitag, 11. März 2022 bis 15 Uhr

Die Arbeiten müssen spätestens an diesem Termin im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe bis 15 Uhr, Zimmer 302, 3. Obergeschoss, abgegeben werden.

Für Arbeiten und Modelle, die per Post oder einem vergleichbaren Transportunternehmen an nachfolgende Adresse aufgegeben werden, ist ebenfalls zu gewährleisten, dass diese zu den obengenannten Terminen bei der Ausloberin vorliegen:

Stadt Karlsruhe

Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft

Planungswettbewerb: „Neubau Anne-Frank-Schule“

Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe

Die Abgabetermine sind als Submissionstermine zu verstehen.

Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datums- und Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift zu verwenden:

Stadt Karlsruhe

Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Zähringerstraße 61

76133 Karlsruhe

9.4 Preisgerichtsitzung und Bekanntmachung der Ergebnisse

Die Preisgerichtsitzung findet am Freitag, 29. April 2022 statt. Allen Teilnehmenden wird das Wettbewerbsergebnis nach Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben.

Die Ausloberin beabsichtigt die Wettbewerbsarbeiten zu veröffentlichen und auszustellen.

9.5 Ausstellung

Die Ausstellungsart, bei einer Präsenzausstellung der Ausstellungsort sowie die Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. Die Ausstellung wird voraussichtlich unmittelbar nach dem Pressetermin eröffnet.

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die übrigen Arbeiten können nach Abschluss der Ausstellung bei der Ausloberin abgeholt werden.

Die Frist zur Abholung beträgt sechs Wochen nach Zugang des Protokolls der Jurysitzung. Erfolgt diese nicht, behält sich die Ausloberin vor, die Arbeiten nach oben genannter Frist zu entsorgen.

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10. Prämierungen

Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt 150.000 Euro netto zur Verfügung. Die Ermittlung der Preise basiert auf der HOAI.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 49.500 Euro 2. Preis 33.000 Euro 3. Preis 22.500 Euro 4. Preis 15.000 Euro

Anerkennungen insgesamt: 30.000 Euro

Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die ausgelobte Wettbewerbssumme sowie die Verteilung der Preise und Anerkennungen wie oben genannt abweichend aufteilen.

11. Abschluss des Wettbewerbs

Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmenden das Ergebnis der Preisgerichtssitzung unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt.

12. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht

Die Ausloberin wird eine der Preisträgerinnen oder einen der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den Leistungen für die Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume, gemäß HOAI

§ 34 LPH 2-9 (stufenweise) vorbehaltlich gemeinderätlicher Entscheidungen beauftragen.

Dies erfolgt im anschließenden Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung (VgV) in Form eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern.

Wettbewerb 60 Prozent

 Wettbewerbsergebnis 55 Prozent

 Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 5 Prozent

Vorstellung des Büros 40 Prozent

 Projektleiter, Projektteam 15 Prozent

 Vorgehens- und Arbeitsweise 10 Prozent

 Honorarvorstellung 15 Prozent

Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des

Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch RPW § 8 Abs. 3 geregelt.

13. Nachprüfung

Die Wettbewerbsteilnehmenden können behauptete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte

Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren zur Nachprüfung bei der Stadt Karlsruhe, vertreten durch das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe rügen.

Eine Rüge muss unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls, bei der oben genannten Adresse eingehen.

Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer.

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Im Anwendungsbereich der VgV können sich Wettbewerbsteilnehmer und Wettbewerbsteilnehmerinnen zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Bestimmungen über das Vergabe- oder Wettbewerbsverfahren außerdem an die zuständige Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl- Friedrich-Straße 17, 76133 Karlsruhe, Fax: +49 721 926-3985 wenden, wenn zuvor bei der Ausloberin innerhalb der genannten Frist Einspruch eingelegt wurde.

14. Vertraulichkeit

Alle Unterlagen der Ausloberin sind vertraulich zu behandeln. Veröffentlichungen oder Weitergabe an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Ausloberin.

15. Vereinbarung zur Nutzung der digitalen Daten

1. Der an die Wettbewerbsteilnehmenden übergebene Datenbestand darf ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung, zum Beispiel für eigene Zwecke, Aufbau eines digitalen Datenbestandes mit der Absicht der kommerziellen Nutzung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

2. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.

3. Bei der Bearbeitung der Daten sind die Datenschutz- und sonstigen Geheimhaltungsbestimmungen zu beachten.

4. Gewährleistung, Haftung:

5. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften führen die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten nach Bild und Koordinaten. Die Inhalte sind teilweise durch Digitalisierung entstanden.

6. Kleinmaßstäbliche und nicht lagetreue Kartenwerke sind nach den Regeln der Kartographie zu beurteilen. Es ist den Nutzungsberechtigten nicht gestattet, Veränderungen der von der Ausloberin überlassenen Daten im Sinne einer Aktualisierung selbst vorzunehmen.

7. Mit Abschluss und Beendigung des Auftrages sind die übergebenen Datenbestände von allen elektronischen Speichermedien zu löschen.

Die Auslobung wurde aufgestellt am 25. November 2021

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B Wettbewerbsaufgabe

1. Anlass und Ziel

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule gliedert sich in einen Primarbereich (Jahrgangsstufe 1 bis 4) und einen Sekundarbereich I (Jahrgangsstufe 5 bis 10). Aktuell sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie eine Essensausgabe für die Sekundarstufe in den Pavillons untergebracht und die Jahrgangsstufen 3 und 4 im Nordflügel des Hauptgebäudes. Für den Ganztagesbereich und die Mensa der Primarstufe wurde 2015 ein neues Gebäude an der Nordseite des Grundstücks errichtet.

Im Jahr 2017 wurde für die Erweiterung der Anne-Frank-Schule ein Planungswettbewerb im Rahmen eines VgV- Verfahrens durchgeführt. In der damaligen Wettbewerbsaufgabe war der Erhalt des bestehenden Schulgebäudes möglich. Der zur Realisierung beauftragte Entwurf sah eine Erweiterung und Modernisierung des

Bestandsgebäudes vor.

Inzwischen haben Sich die Anforderungen geändert:

Die prognostizierten Schülerzahlen haben sich erhöht. Spätere Erweiterungsmöglichkeiten der

Gemeinschaftsschule, beispielweise die Einrichtung einer Oberstufe (Sekundarstufe II), sollten möglich sein.

Im Zuge der Vorentwurfsplanung ergaben sich neue Erkenntnisse. Es stellte sich heraus, dass sehr umfangreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des bestehenden Tragwerkes erforderlich gewesen wären.

Nach verwaltungsinterner Beratung wurde deshalb entschieden einen neuen Wettbewerb mit einer

Neubaumaßnahme und geändertem Raumprogramm unter Berücksichtigung von Erweiterungsmöglichkeiten auszuloben.

1.1 Neubau mit Erweiterungsmöglichkeiten

Das bestehende Schulhaus und die vier Pavillons sollen durch eine neue Schulbebauung ersetzt werden. Eine spätere schrittweise Erweiterbarkeit soll möglich sein.

Erwartet wird ein funktional und gestalterisch ganzheitlicher Entwurf der das geforderte Raumprogramm abbildet, auf wirtschaftliche und nachhaltige Aspekte ausgerichtet ist und durch seine Qualität der städtebaulichen Lage überzeugt.

1. Bauabschnitt (1. BA)

Neubau vierzügige Primarstufe und zweizügig Sekundarstufe I

 Gem. Raumprogramm Anlage 6.0

 Bruttogrundfläche, circa 8.300 Quadratmeter

Die weiteren Erweiterungsschritte sollen bauabschnittsweise im Entwurf konzeptionell berücksichtigt werden.

2. Bauabschnitt (2.BA) Erweiterungsschritt 1,

 einen weiteren Klassenzug in der Sekundarstufe I (Raumprogramm Anlage 6.1)

 Bruttogrundfläche, circa 1.200 Quadratmeter

3. Bauabschnitt (3.BA) Erweiterungsschritt 2,

 Einrichtung einer dreizügigen Sekundarstufe II (Oberstufe, Raumprogramm Anlage 6.2).

 Bruttogrundfläche, circa 2.300 Quadratmeter

Mit dem Wettbewerb soll ein für diese Aufgabe geeignetes Planungsbüro ausgewählt werden. Die Stadt Karlsruhe wird einen der Preisträger oder Preisträgerinnen, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichtes, mit den Leistungen für den Hochbau gemäß § 34 LPH HOAI, 2-9 (stufenweise) vorbehaltlich gemeinderätlicher Entscheidungen beauftragen.

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1.2 Provisorische Unterbringung der Primarstufe

Während der Bauzeit müssen die Grundschülerinnen und Grundschüler der Primarstufe am Standort weiterhin unterrichtet werden.

Es ist vorgesehen die Pavillons 1 und 2 für ein Provisorium zu erhalten. Die Pavillons 3 und 4 befinden sich auf dem beplanbaren Baufeld. Sie können, je nach Wettbewerbsentwurf, für eine provisorische Unterbringung während der Bauzeit erhalten bleiben. Zusätzlich zu den Pavillons sind weitere provisorische Schulflächen für die Primarstufe auf dem Schulareal erforderlich, beispielsweise ein Containerprovisorium, siehe Anlage 7.

Der Standort und die Überlegungen zum Betrieb der provisorischen Schulflächen während der Bauphase sind im Entwurf darzustellen und zu erläutern.

Für die Auslagerung der Sekundarstufe I wird für die Bauzeit ein Gebäude im Stadtgebiet Karlsruhe angemietet.

2. Wettbewerbsgebiet

2.1 Lage im Stadtgebiet

Das Areal der Anne-Frank-Schule befindet sich im Südwesten der Stadt Karlsruhe im Stadtteil Oberreut. Der Stadtteil ist im Westen und Süden von Waldflächen umgeben. Der Stadtteil hat momentan circa 10.000 Einwohner und Einwohnerinnen aus unterschiedlichen Kulturkreisen.

Die Großwohnsiedlung Oberreut ist geprägt von Geschossbauten; unterteilt wird der Stadtteil in Wald- und Feldlage. Die ersten Wohngebäude entstanden ab dem Jahr 1964 im Bereich der Waldlage und bis in die 1990er Jahre im Bereich der Feldlage sukzessiv ergänzt. Aufgrund der Nachfrage an Wohnraum werden Potenzialflächen für weitere Neubauten betrachtet.

Hardtwald Waldlage

Feldlage

Grünzug

„Schmallen“

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2.2 Städtebaulicher Kontext

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Otto-Wels-Straße (1.) wird momentan das Versorgungszentrum für die Waldlage revitalisiert. Dies umfasst die Ansiedlung eines zeitgemäßen Nahversorgers in Kombination mit der Schaffung von Wohnbauflächen. Ein Neubau einer Kindertagesstätte wurde dort bereits realisiert.

Die Anne-Frank-Schule befindet sich in der Feldlage, in zweiter Reihe zur Otto-Wels-Straße als verkehrlichem Rückgrat des Stadtteils. Die Haupterschließung des Schulareals liegt im Norden an der Bonhoefferstraße. Die Auffindbarkeit und Adressbildung des Schulcampus im Zusammenhang mit der vorgelagerten öffentlichen Parkierung ist gegenwärtig schwierig und sollte verbessert werden.

Fachschule Glaser- handwerk

Kita Bonhoeffer-

straße

Anne-Frank- Schule 1.

Nahversorgung, Gesundheit, Kita

Jugend- und

Gemeinschaftszentrum, Gemeindezentrum Nahversorgung etc

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Die nördlich angrenzende Wohnbebauung variiert in der Geschossigkeit von sechs bis zwölf Geschossen. Im südlichen Bereich grenzt die Schule an die Bernhard-Lichtenberg-Straße mit ihrer Reihenhausbebauung an.

In westlicher Nachbarschaft liegt die Fachschule des Landesinnungsverbands für das Glaserhandwerk. An der Ostseite befindet sich die städtische Kindertageseinrichtung „Bonhoefferstraße“.

Der Grünzug „Schmallen“ verläuft entlang des östlichen Schulgeländes. Für den gesamten Stadtteil hat er eine wichtige Freiraum- und Klimafunktion.

Darüber hinaus werden auch in Oberreut aufgrund der steigenden Nachfrage nach Wohnraum Potenzialflächen für eine mögliche Nachverdichtung betrachtet. Eine denkbare Grundstücksoption stellt hierbei das Grundstück mit der Flurstücknummer 27258/1 nördlich an die Fachschule angrenzend dar, das sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe befindet.

2.3 Außenanlagen, Bäume und Pausenflächen

Der Schulhof der Anne-Frank-Schule besteht derzeit aus zwei Teilbereichen. Der Bereich zwischen dem Ganztagesbereich der Grundschule (Baujahr 2015) und dem abzubrechenden Hauptgebäude bildet die größte Freifläche. Hier sind im Zuge des Neubaus des oben genannten Ganztagesbereiches neue Nutzungsbereiche mit ergänzenden Spielangeboten geschaffen worden.

Der östliche Teil des Schulhofs wird durch die beiden südlichen Pavillons (3 und 4) sowie dem Eingangsbereich des Hauptgebäudes gebildet.

Alle Flächen haben einen größtenteils erhaltenswerten Baumbestand, siehe hierzu Abschnitt 3.4 Baumbestand.

(17)

3. Planungsrechtliche Vorgaben, Rahmenbedingungen

3.1 Gebäude auf dem Schulareal

Ganztagesbereich Primarstufe:

Der Ganztagesbereich (GT) mit Mensa für den Primarbereich wurde 2015 in Betrieb genommen.

Die westlich angegliederte Müllstation (MSt) muss von der Schulhofseite weiter zugänglich bleiben.

Der Ganztagesbereich der Primarstufe ist bereits im Bestand vorhanden und nicht im geforderten

Raumprogramm abgebildet. Die Zusammenhänge mit dem Neubau, beispielsweise die Wegebeziehungen und Erschließung, sind in die entwurflichen Überlegungen einzubeziehen.

GT

Schulgebäude

(Abbruch)

Pavillon 1

(Abbruch)

Pavillon 2

(Abbruch)

Pavillon 3

(Abbruch)

Pavillon 4

(Abbruch)

Sporthalle MSt

Sport- anlagen HWo.

N Bolzplatz

(18)

Pavillongebäude 1 bis 4:

Baujahr 1966, eingeschossige Pavillons in Kübler-Bauweise:

Derzeit ist im Pavillon 1 provisorisch eine Essensausgabe eingerichtet. Die Pavillons 2 bis 4 mit jeweils vier Klassenzimmern werden momentan von der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 und 2) genutzt.

Nach Fertigstellung des neuen Schulgebäudes sollen alle Pavillongebäude aufgegeben und abgerissen werden.

Bis dahin sind die Pavillons 1 und 2 als provisorische Ausweichfläche für die Grundschule während der Bauzeit vorgesehen. Je nach Entwurfskonzept könnten Pavillons 3 und/oder Pavillon 4 ebenfalls als Provisorium genutzt werden.

Sporthalle mit Sportanlagen:

Die Sporthalle, Baujahr 1966, und die dazugehörigen südlich gelegenen Sportanlagen bleiben erhalten. Die Sporthalle soll in den kommenden Jahren modernisiert werden. Die Modernisierung ist nicht Teil des Wettbewerbs.

Im Schulbetrieb erfolgt der Zugang über den Schulhof. Die Halle wird in den Abendstunden auch für den Vereinssport genutzt. Da der Schulhof abends geschlossen ist erfolgt der Zugang nach 17 Uhr über den Eingangsbereich an der nordwestlichen Gebäudeseite über den verkehrsberuhigten Zufahrtsweg zum Kindergarten.

(19)

Wohnhaus Hausmeister:

Das Wohnhaus des Hausmeisters (HWo) aus dem Jahr 1979 ist sanierungsbedürftig und kann, wenn im Rahmen des Entwurfs erforderlich, abgerissen werden. Ersatzflächen müssen nicht geschaffen werden.

Hauptgebäude:

Das bestehende Schulgebäude wird abgebrochen.

Nebenanlagen:

Einhausung Müllabstellplatz (MSt) abzubrechende Fahrradüberdachung

(20)

3.2 Bebaubares Grundstück – Baufeld

Weiße Markierung: Grundstücksgrenze des Schulareals; Blaue Markierung: Baugrenze gem. B-Plan;

Rote Markierung: bebaubarer Grundstücksbereich (Baufeld)

Gelbe Markierungspfeile: Eingänge der Abbruchgebäude; Blaue Markierungspfeile: Eingänge der Sporthalle

Das Schulareal (weiße Markierung) mit der Flurstücknummer „27260“ hat eine Größe von circa 25.560 Quadratmeter.

Das rot markierte Baufeld definiert den bebaubaren Grundstücksbereich für den Neubau der Schule und den beiden Erweiterungsmöglichkeiten.

Die Größe des Baufeldes (rot) beträgt circa 12.600 Quadratmeter.

Es liegt im Westen gleichauf mit der baurechtlichen Baugrenze. Im Norden und Osten stuft sich das Baufeld ab.

Im Süden hat das Baufeld, zum Erhalt des Baumbestandes entlang der südlichen Grundstücksgrenze etwa vier Meter Abstand zur Baugrenze und neun Meter zur Grundstücksgrenze.

Die vorhandene Zufahrt und Wegebeziehungen sind zu erhalten.

Die neuen Außenanlagen, beispielsweise Stellplätze können auch außerhalb des Baufeldes liegen.

N

(21)

3.3 Bebauungsplan

Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 516 „Oberreut Feldlage II“ von 1976. Das Grundstück der Schule ist dort als Baugrundstück für den Gemeinbedarf festgesetzt.

Es gelten folgende planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß Bebauungsplan:

 drei Vollgeschosse als Höchstgrenze

 Grundflächenzahl: 0.4

 Geschossflächenzahl: 1.0

(22)

3.4 Baumbestand und Freiflächen auf dem Schulareal

Eine Freiraumplanung ist nicht als Teilleistung der Wettbewerbsarbeit gefordert, jedoch ist im Zuge des hochbaulichen Entwurfes eine räumliche Aussage zur Anordnung der Schulhofbereiche im Sinne eines

Funktionskonzeptes zu treffen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die funktionale Verknüpfung der jeweiligen Schulgebäude mit ihren Nutzungen und dem zugehörigen Außenbereich zu legen.

Die Positionierung und Ausformung der neuen Bebauung soll derart angelegt sein, dass möglichst großflächige, zusammenhängende Freiflächen verbleiben und der Baumverlust möglichst gering ist.

Im Baumbestandsplan sind die Bestandsbäume nach Baumarten sowie Stammumfang eingetragen und nach den drei Hauptkategorien „erhaltenswert“, „bedingt erhaltenswert“ und „nicht erhaltenswert“ hinsichtlich der Erhaltenswürdigkeit klassifiziert:

Die „erhaltenswert“ eingestuften Bäume sind aufgrund ihrer guten Vitalität und ihres guten Habitus‘ zwingend zu erhalten. Eine Inanspruchnahme solcher Bäume ist nur im Einzelfall genehmigungsfähig.

In Kategorie der bedingt erhaltenswerten Bäume sind solche eingestuft, die vital sind und aufgrund ihrer Bedeutung für den Schulhof als Struktur und Schattenspender möglichst erhalten werden sollen.

Die als „nicht erhaltenswert“ klassifizierten Exemplare weisen Schädigungen auf und sind daher disponibel.

Ziel ist es möglichst viele Bäume zu erhalten.

Neben der Anordnung der Baukörper selbst sind auch die erforderlichen Arbeitsräume bei der Baudurchführung einzuplanen. Die Ausdehnung des Wurzelraumes eines Baumes korreliert in der Regel mit der Ausdehnung der Krone und ist dementsprechend zu berücksichtigen. Es wird auf die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe hingewiesen.

Baumbestandsplan (mit der bestehenden Bebauung), siehe Anlage 9.

(23)

3.5 Dach- und Fassadenbegrünung

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Tatsache, dass Karlsruhe eine der Großstädte in Mitteleuropa mit der höchsten sommerlichen Wärmebelastung ist, sind Begrünungsmaßnahmen am Gebäude wichtige Beiträge zur Klimaanpassung und daher in der Planung zwingend vorzusehen.

Flachdächer und flach geneigte Dächer sind grundsätzlich mit einer Extensivbegrünung auszustatten. Die Mindestdicke der Vegetationstragschicht beträgt zwölf Zentimeter (zuzüglich Dränschicht). Die erforderliche solare Dachnutzung ist nur in Verknüpfung mit der verpflichtenden Begrünung zulässig.

Fassadenbegrünungen können ebenfalls ein geeigneter Beitrag zur Erhöhung der Biomasse darstellen.

Es muss an geeigneter Stelle - jedoch mindestens an einer Fassadenseite - eine Fassadenbegrünung eingeplant werden.

Die Art der Begrünung ist im Detail zu erläutern und im Fassadenschnitt darzustellen.

Wirtschaftliche Aspekte für die Pflege der Fassadenbegrünung sind zu berücksichtigen.

3.6 Artenschutz

Auf dem Schulgelände und den vorhandenen Schulgebäuden gibt es ein großes Vorkommen von Vögeln (Haussperling und Hausrotschwanz) sowie von Eidechsen. Das Vorkommen weiterer Arten zum Beispiel Fledermäuse und Mauersegler im Bereich der Gebäude ist nicht auszuschließen und wird im Rahmen eines Artenschutzgutachtens geprüft.

Beim Abbruch der Schulgebäude verschwinden Quartiere der genannten Arten.

Es sind Ausgleichsmaßnahmen, wenn möglich an den neuen Gebäuden, für Haussperling, Hausrotschwanz und Mauersegler sowie Fledermäuse einzuplanen.

Großflächige Verglasungen sind zu vermeiden. Sollte das nicht möglich sein, so sind sie zur Vermeidung von Vogelschlag mit Vogelschutzglas zu planen.

(24)

4. Verkehr und Erschließung

4.1 Individualverkehr

Erschließung Schulgrundstück

Die Haupterschließung des Schulgeländes erfolgt über die Bonhoefferstraße. Dort befindet sich auch der Haupteingang der Schule. Der Zugang zum Schulgrundstück über die Bernhard-Lichtenberg-Straße (Südseite) wird von rund 40 Prozent der Schülerschaft aus den südlichen Quartieren Oberreuts genutzt. Die Anbindung über den südlich an das Schulareal gelegenen öffentlichen Kinderspielplatz ist lagemäßig im Wesentlichen beizubehalten. Es ist zu erwarten, dass mit dem Neubau und dem Flächenzuwachs künftig der Fahrradverkehr vor allem von der Südseite des Grundstücks zunehmen wird.

Elternhalt/Elterntaxi

Die Eltern können auf dem Parkplatz in der Bonhoefferstraße im öffentlichen Straßenraum halten, besondere Stellplätze werden nicht ausgewiesen.

Es ist darauf zu achten, dass fußläufige Zugangsmöglichkeiten auch von der Bernhard-Lichtenberg-Straße erhalten bleiben.

Schülertransfer Inklusionsbetrieb

Es werden im Endausbau maximal circa zwei bis drei Sprinterfahrzeuge die Inklusionskinder morgens zur Schule bringen. Die Touren kommen leicht versetzt zu Unterrichtsbeginn an der Schule an und holen die Schülerinnen und Schüler nachmittags wieder ab. Die Aufstellflächen für die erforderlichen Sprinterfahrzeuge sind entlang der Bonhoefferstraße vorgesehen. Im Wettbewerbsentwurf ist eine fußläufige barrierefreie Erschließung sowohl von der Bonhoefferstraße als auch von der Bernhard-Lichtenberg-Straße auf das Schulgrundstück vorzusehen.

4.2 ÖPNV

Das Grundstück ist durch Bus und Straßenbahn gut an das öffentliche Nahverkehrsnetz angebunden. In

fußläufiger Entfernung befinden sich Straßenbahn-Haltestelle Albert-Braun-Straße erreichbar mit der Tram 1 und der Buslinie 50, sowie eine weitere Busverbindung (Linie 51) von der Bernhard-Lichtenberg-Straße aus Richtung Hauptbahnhof.

4.3 Zufahrt Feuerwehr und Rettungsdienst

Die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste erfolgt über die Bonhoefferstraße.

4.4 Anlieferung

Die Anlieferung der Mensa für die Grundschule (Ganztagesbereich Primarstufe) erfolgt über die

Bonhoefferstraße. Ebenso sollten Anlieferung und Entsorgung der neuen Mensa der Sekundarstufe I über die Bonhoefferstraße sichergestellt sein.

4.5 Wegbeziehungen

Die Möglichkeit einer Durchwegung von südlicher Richtung (Bernhard-Lichtenberg-Straße) in Richtung der Wohnbebauung nördlich des Schulareals (Goerdelerstraße) soll für die Schulgemeinschaft bestehen bleiben.

Nicht zur Schule gehörende Personen benutzen den östlich gelegenen öffentlichen Fußweg.

(25)

4.6 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze

Derzeit sind 13 baurechtlich erforderliche PKW-Stellplätze auf dem Schulgelände für die bestehende

Ganztageseinrichtung der Grundschule ausgewiesen, siehe unten Übersicht Schulhofbereich „rote Markierung“.

Aufgrund von Parkmöglichkeiten außerhalb des Schulgeländes werden die vorhandenen Stellplätze nicht genutzt.

Zwischen dem abzubrechenden Hauptgebäude und dem Hausmeister-Wohnhaus befinden sich über den Schulhof erreichbare überdachte Fahrradstellplätze. Die Überdachung ist abgängig und soll abgebrochen werden.

).

Übersicht der bestehenden Stellplätze für PKW (rote Markierung) und Fahrräder.

Erster Bauabschnitt:

PKW-Stellplätze:

Auf dem Schulareal sind baurechtlich insgesamt 16 PKW-Stellplätze nachzuweisen, davon sind zwei Stellplätze barrierefrei entsprechend der DIN 18040-1 vorzusehen.

Fahrradstellplätze:

Es sind auf dem Schulareal insgesamt 261 Stellplätze für Fahrräder und Roller nachzuweisen, davon ein Drittel überdacht. Ein Teil der nachzuweisenden Stellplätze, circa 50 Stück, sind für die Grundschulkinder als

Rollerstellplätze vorzusehen. Die Fahrrad- und Rollerstellplätze sollten an beiden Eingängen verteilt sein, Haupteingang 60 % und Südeingang zur Bernhard-Lichtenberg-Straße ca. 40 %.

Zweiter Bauabschnitt, Erweiterung E1:

PKW-Stellplätze:

Es sind drei weitere PKW-Stellplätze nachzuweisen

Fahrradstellplätze:

weitere 56 Fahrradstellplätze auf dem Schulareal sind erforderlich.

Abbruch Abbruch

optional

Abbruch

Abbruch

Abbruch Abbruch

Abbruch vorhandener Über- dachung Fahrräder

Vorh. PKW- Stellplätze

(26)

Dritter Bauabschnitt, Erweiterung E2:

PKW-Stellplätze:

Es sind weitere acht PKW-Stellplätze erforderlich, davon ist ein PKW-Stellplatz barrierefrei vorzusehen.

Fahrradstellplätze:

Weitere 84 Fahrradstellplätze auf dem Schulareal sind erforderlich.

Nach Fertigstellung aller Erweiterungen ergeben sich insgesamt 27 PKW-Stellplätze und 401 Fahrrad- und Rollerstellplätze. Die PKW-Stellplätze sind auf den Wettbewerbsplänen darzustellen.

(27)

5. Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule

5.1 Schulbezirk

Die Anne-Frank-Schule ist die einzige Grundschule im Stadtteil. Alle in Oberreut lebenden Grundschulkinder gehören dem Schulbezirk der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule an.

Im Sekundarbereich ist neben der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule noch die Sophie-Scholl-Realschule in Oberreut verortet.

Im Schuljahr 2021/2022 besuchen rund 540 Schülerinnen und Schüler die Anne-Frank-Schule. In der Primarstufe der Gemeinschaftsschule, die von rund 310 Schülerinnen und Schüler besucht werden, finden sich bis auf wenige Ausnahmen Kinder aus Oberreut.

Die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule besuchen rund 230 Schülerinnen und Schüler.

Etwa die Hälfte von ihnen sind Jugendliche aus Oberreut. Die restlichen Lernenden kommen überwiegend aus den angrenzenden Stadtteilen sowie aus der Karlsruher Innenstadt.

Ein großer Anteil der Haushalte in Stadtteil zählt zum sozial benachteiligten Milieu. Viele Eltern mit schulpflichtigen Kindern sind geringfügig beschäftigt und haben mehrere unterschiedliche Arbeitsstellen.

Oberreut zählt zu den Karlsruher Stadtteilen mit den größten Anteilen von Deutschen mit erkennbarem Migrationshintergrund (23,7 Prozent), ebenso beim Migrantenanteil (37 Prozent) und einem hohen Anteil von Haushalten von Alleinerziehenden mit Kindern.

Viele Kinder und Jugendliche erfahren eine geringe Unterstützung im Bereich Bildung durch deren Elternhaus.

Den sich daraus ergebenden Anforderungen und Bedürfnissen entwickelte die Anne-Frank-Schule ein entsprechendes Leitbild und Schulprofil.

5.2 Leitbild der Schule

Grundlage unseres pädagogischen Konzepts ist eine umfassende Sicht des Menschen. Wir sind davon überzeugt, dass die Einzigartigkeit eines Jeden, die dadurch gegebene Vielfalt im gemeinsamen Lernen und Tun bereichernd und gewinnbringend für den Einzelnen und die Gemeinschaft ist.

Deswegen achten wir die Einzigartigkeit, wertschätzen wir die Vielfalt und leben wir die Gemeinsamkeit in unserer Schulgemeinschaft der Anne-Frank-Schule. Einzigartigkeit und Vielfalt begreifen wir als Chance, Gemeinsamkeit zu gestalten.

Dem Leitbild und Schulprofil der Schule entsprechend, sind Differenzierungsmöglichkeiten unabdingbar. Sie sollen sich aus der Raumanordnung und der Möglichkeit zur flexiblen und multifunktionalen Nutzung der Räume ergeben. Differenzierungsflächen sind notwendig für Arbeit in Kleingruppen, als Selbstlernorte oder zur

Umsetzung von kooperativen Lernformen. Das offene Arbeiten in der Gemeinschaftsschule erfordert offene Grundrisse und die Vernetzbarkeit einzelner Bereiche.

Besonderes Augenmerk soll auf den Verkehrsflächen liegen, die durch Anordnung und Ausgestaltung über ihren Zweck hinaus als Kommunikations- und Lernorte die Unterrichtsflächen ergänzen. Ruhebereiche und Aktivräume ergänzen das Angebot und helfen das soziale Miteinander zu stärken.

(28)

5.3 Bildungsgänge der Anne-Frank-Schule

A: Primarstufe (Grundschule) der Gemeinschaftsschule

Die Anne-Frank-Schule ist momentan in der Grundschule 3,5- bis 4-zügig, wird jedoch nach Fertigstellung eine vierzügige Grundschule sein. Im Schuljahr 2021/2022 besuchen 310 Schülerinnen und Schüler die Grundschule.

Aktuell sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 in den Pavillons untergebracht. Die Eltern haben die Möglichkeit für die Jahrgangsstufe 1 und 2 zu wählen, ob ihr Kind in einer Regelklasse oder einer jahrgangsgemischten Klasse unterrichtet werden soll.

Das jahrgangsgemischte Arbeiten fordert differenziertes und individualisiertes Unterrichten.

Das Lernen findet in Groß- und Kleingruppen und in Einzelarbeit statt. Die unterschiedlichen Arbeitsformen benötigen flexible Raumkonzepte. Ein gut einsehbarer Differenzierungsraum zwischen je zwei Klassenräumen ist unabdingbar. Strukturierte Räume, in denen die Lernmaterialien gut sichtbar bereitgestellt werden können, geben Orientierung und ermöglichen individualisiertes und differenziertes Lernen.

Zusätzlich zum Unterricht gibt es Angebote im musisch-künstlerischen Bereich (Grundschulchor, Orff-Gruppe, Theater-AG), im naturwissenschaftlichen Bereich (Primarforscher) und in der Bewegungserziehung (Kooperation Schule – Verein, Jugendbegleiterprogramm).

Des Weiteren besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags- und Ganztagsschule.

Ganztagsgrundschule in Wahlform

Im Schuljahr 2014/2015 wurde mit zwei ersten Klassen im Ganztagsbetrieb an der Anne-Frank-Schule

begonnen. Seit dem Endausbau der Primarstufe im Schuljahr 2017/2018 besuchen durchschnittlich etwas mehr als die Hälfte der Grundschülerinnen und Grundschüler die Ganztagsgrundschule.

Um eine sinnvolle Rhythmisierung umsetzen zu können, wird versucht die Ganztagsgrundschülerinnen und Ganztagsgrundschüler in Lerngruppen zusammen zu fassen.

Durch die Einrichtung einer Ganztagsschule werden zeitliche Bedingungen geschaffen, die einen sinnvollen Wechsel von Lernzeit im Klassenverband, individueller Lernzeit und Entspannungs- und Bewegungszeiten ermöglichen. Ein strukturierter Tagesablauf gibt Sicherheit, gleichbleibende Bezugspersonen schaffen Geborgenheit. Ganztagsschule bedeutet Unterricht am Vormittag und am Nachmittag.

Der Ganztagsbetrieb bedingt verschiedene räumliche Anforderungen. Der Ganztagesbereich der Primarstufe mit Küche, Essensräumen sowie Aktiv- und Kreativräumen wurde im Jahr 2015 bereits fertiggestellt. Im

Unterrichtsalltag zeigt sich, dass Ganztagesschülerinnen und Ganztagesschüler auch Rückzugs- und Differenzierungsräume benötigen, die unmittelbar an das jeweilige Klassenzimmer grenzen.

Aufbewahrungsmöglichkeiten für Unterrichtsmaterialien, Garderoben sowie Platz für Schuhe, Vesperboxen, Bücher, Hygieneartikel und so weiter sind unabdingbar.

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Kinder und somit auch Kinder mit Beeinträchtigungen an einer Regelschule gemeinsam unterrichtet werden. Inklusion muss nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006 künftig an allen Schulen umgesetzt werden (seit 2009 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben). Die Anne-Frank-Schule ist eine inklusive Schule. Im Rahmen der Inklusion werden Kinder mit unterschiedlicher Beeinträchtigung einer Lerngruppe zugeordnet. Sonderschullehrkräfte werden unterstützend nach Vorgabe des Landes Baden-Württemberg eingesetzt, sie ergänzen und begleiten den Unterricht.

Derzeit werden an der Anne-Frank Gemeinschaftsschule 18 Kinder in der Primarstufe und 22 Jugendliche in der Sekundarstufe I inklusiv beschult.

Seit dem Schuljahr 2012/2013 findet eine inklusive Beschulung von Kindern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Sprache statt. Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wurden auch Schüler aufgenommen, die einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich Lernen und Geistige Entwicklung haben.

In der Primar- und Sekundarstufe werden im Schuljahr 2021/22 zielgleich 24 Kinder und Jugendliche und weitere 16 zieldifferent beschult. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen am Regelunterricht teil, werden aber zusätzlich von Sonderpädagogen in den Bereichen Sprache/Kommunikation und in den Bereichen

Lernen/Arbeiten unterstützt.

(29)

Die inklusive Beschulung erfordert die Möglichkeit der inneren und äußeren Differenzierung. Neben entsprechend ausgestatteten Klassenzimmern (flexible Möblierung, Stellwände, …) sind Kursräume und Differenzierungsflächen in Nähe der Klassenzimmer unerlässlich. Diese werden sowohl für die Einzelarbeit als auch für die Arbeit in Kleingruppen genutzt.

Anspruch an das Raumkonzept

In der Primarstufe der Gemeinschaftsschule werden stark individualisierende Lernformen bereits jetzt umgesetzt.

Neben den strukturellen Differenzierungsmaßnahmen (Jahrgangsmischung, Ganztagsschule, Inklusion, Förderkonzept), die fest verortete Differenzierungsräume benötigen, finden sich viele individuelle Lösungen.

Die Schule wird von Lesehelfern und Jugendbegleitern in ihrer Arbeit unterstützt. Sie betreuen einzelne Schüler am Vor- und Nachmittag. Außerdem ist die unterrichtliche Arbeit so organisiert, dass sich immer wieder

Kleingruppen im Klassenraum und auf den Fluren bilden. In den (noch) bestehenden Schulgebäuden findet man überall in den Pavillons und im Haupthaus Ecken und Nischen, in die sich Schülergruppen oder Erwachsene mit Schülerinnen und Schülern zum Arbeiten zurückziehen.

Die zu errichtenden Räumlichkeiten sollten diesem Anspruch genügen. Offene, Klassen und Jahrgänge verbindende, Lernflächen sind notwendig. Wichtig bei der Anordnung der Klassenzimmer ist, dass Jahrgänge räumlich zusammenhängen, um so gemeinsames Lernen zu stärken und Individualisierung unter Wahrung der Aufsicht ermöglichen.

B: Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule

Die Anne-Frank-Schule startete zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 mit dem Ausbau zur Gemeinschaftsschule.

Sie ist zweizügig konzipiert. Der Endausbau wurde im Jahr 2019/2020 erreicht. Derzeit besuchen rund 320 Schülerinnen und Schüler die Gemeinschaftsschule der Sekundarstufe I. Sie werden von Lehrkräften aus der Sekundarstufe I (Werkrealschule und Realschule), aus dem Gymnasium und der Sonderpädagogik unterrichtet.

Jede Schülerin und jeder Schüler hat eine Lehrkraft, die ihn als Lernbegleiterin oder Lernbegleiter in seinem Lern- und Arbeitsverhalten berät.

Die Arbeitsweisen der Gemeinschaftsschule (eigenständiges Lernen, angeleitetes Lernen, kooperatives Lernen) erfordern geeignete räumliche Voraussetzungen.

Die Gemeinschaftsschule bietet alle Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) an. Die

Schülerinnen und Schüler werden bestmöglich nach ihren Fähigkeiten und Interessen gefordert und gefördert.

Dazu garantiert die Gemeinschaftsschule eine anregende Lernumgebung, eine differenzierende

Unterrichtsorganisation mit ausgeprägten Phasen des eigenverantwortlichen und des kooperativen Lernens. Eine Aufteilung der Schülerinnen und Schüler nach Leistungsgruppen erfolgt nicht.

Sie ist eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, in der sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam lernen und in ihren Begabungen gefördert werden.

Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule. Sie benötigt neben Küche, Aufenthalts- und Speiseraum auch Rückzugsräume und Aktivräume. Die Schülerinnen und Schüler verbringen den ganzen Tag an der Schule. Die Räume sind so einzubinden, dass sie multifunktional genutzt werden können.

Dabei soll auch die Möglichkeit der Nutzung des Ganztagesbereiches für Informationsveranstaltungen und Aufführungen planerisch berücksichtigt werden.

Einzelarbeitsplatz – Differenzierungsraum – Lernatelier

Das pädagogische Konzept der Anne-Frank-Schule sieht vor, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 die Lerngruppen den Einzelarbeitsplatz im Lerngruppenraum haben. Hier findet auch die Einzelarbeit statt.

Für die Phasen des Inputs, der Differenzierung und des Gruppenlernens stehen jeweils pro Jahrgang ein Lernatelier (Inputraum) zur Verfügung. Auf diesen müssen beide Lerngruppen eines Jahrgangs unmittelbar zugreifen können.

Den Jahrgangsstufen 8 bis 10 wird ein Lernatelier angeboten, in dem sich Einzelarbeitsplätze und Gruppenarbeitsplätze befinden.

Die Arbeitsweisen der Gemeinschaftsschule erfordern flexible, offene Räume, Flächen für die Formen des Austausches, der Gruppenarbeit und des Rückzuges. Es sind hierfür Aufenthaltsbereiche, Nischen und Sitzinseln gewünscht.

Für eine bessere Aufsicht der Schülerinnen und Schüler der Bereiche/Jahrgangsstufen sind gut einsehbar gestaltete Bereiche (Cluster) zu bilden.

(30)

Die Anpassung des Lernumfeldes umfasst auch die Möglichkeit offener Grundrisse und die Vernetzbarkeit einzelner Bereiche. Besonderes Augenmerk sollte auf Erschließungsflächen liegen, die durch Anordnung und Ausgestaltung über ihren Erschließungszweck hinaus als Kommunikations- und Lernorte die Unterrichtsflächen ergänzen können. Siehe auch Raumprogramme, Anlage 6.0 und 6.1.

C: Sekundarstufe II der Gemeinschaftsschule

Es ist geplant, an die dreizügige Sekundarstufe I eine dreizügige gymnasiale Oberstufe anzugliedern. Die gymnasiale Oberstufe erfordert einen eigenen Unterrichtsbereich sowie entsprechende Räumlichkeiten für die Lehrkräfte (Lehrerzimmer, Lehrerarbeitsraum, Lehreraufenthaltsraum) und zusätzliche Verwaltungsräume.

Die Arbeitsweisen der Gemeinschaftsschule (eigenständiges Lernen, angeleitetes Lernen, kooperatives Lernen, Coaching) und das Kurssystem der Oberstufe in J1 und J2 erfordern geeignete räumliche Voraussetzungen.

Diese unterscheiden sich von den räumlichen Anforderungen der Oberstufe des allgemeinen Gymnasiums im Bereich des eigenverantwortlichen Lernens.

In der Jahrgangsstufe 11 findet der Unterricht und die Schülerarbeitsphasen überwiegend im

Lerngruppenverband statt. Das bedeutet, dass Lerngruppenräume angeboten werden müssen, die einen Unterricht in Klassenstärke ermöglichen.

In den Jahrgangsstufen J1 und J2 (Kurssystem) ist in den Hauptfächern mit Kursgrößen in Klassenstärke zu rechnen. Entsprechende Räume in Lerngruppengröße sind auch hier notwendig. Darüber hinaus werden Räume für die Umsetzung des Kurssystems und zur Differenzierung benötigt.

Desweitern ist die gymnasiale Oberstufe eine Schule mit inklusivem Bildungsangebot, die entsprechende räumliche Voraussetzungen benötigt.

Die Arbeitsweisen in der gymnasialen Oberstufe der Gemeinschaftsschule erfordern flexible, offene Räume, Flächen für die Formen des Austausches, der Gruppenarbeit und des Rückzuges. Es sind hierfür

Aufenthaltsbereiche, Nischen und Sitzinseln gewünscht.

Aus Aufsichtsgründen ist es günstig, die Bereiche/Jahrgangsstufen in Cluster zu denken und mit guter Einsehbarkeit zu gestalten.

Die Anpassung des Lernumfeldes umfasst auch die Möglichkeit offener Grundrisse und die Vernetzbarkeit einzelner Bereiche. Besonderes Augenmerk sollte auf Erschließungsflächen liegen, die durch Anordnung und Ausgestaltung über ihren Erschließungszweck hinaus als Kommunikations- und Lernorte die Unterrichtsflächen ergänzen können. Siehe auch Raumprogramm, Anlage 6.2.

5.4 Lehrkräfte

Durch die veränderte Gesellschaft und besonders durch die Ganztagesschule haben sich auch die Arbeit und die Arbeitszeiten der Lehrerschaft verändert. Lehrer und Lehrerinnen an Ganztagesschulen verbringen bis zum späten Nachmittag ihre Zeit mit den Schülerinnen und Schülern in der Schule, bereiten dort unter anderem auch ihren Unterricht vor oder nehmen an vielen Teamsitzungen teil.

Daher ist es wichtig, genügend Arbeitsplätze für die Lehrerschaft zur Verfügung zu stellen, aber auch Räume, in die man sich zurückziehen kann oder in denen Konferenzen und Teamsitzungen stattfinden können.

(31)

6. Aufgabenstellung/Raumprogramm

Wie unter B.1 beschrieben sollen die bestehenden Schulgebäude durch eine Neubaumaßnahme ersetzt werden und zukünftig schrittweise in Richtung dreizügige Sekundarstufe I (E1) sowie dreizügige Sekundarstufe II (E2) erweitert werden können.

1. Bauabschnitt

Es soll im ersten Bauabschnitt ein funktional und gestalterisch schlüssiges Konzept für die vierzügige Grundschule und zweizügige Sekundarstufe I mit Einbindung der vorhandenen Ganztageseinrichtung der Grundschule und den unten genannten vorgezogenen Maßnahmen auf Grundlage des geforderten Raumprogramms (Anlage 6.0) entstehen.

Die Erweiterung um einen Klassenzug in der Sekundarstufe I (E1) sollte eine gute Anbindung und räumliche Verknüpfung an die bereits bestehenden Klassenzüge haben.

Dies betrifft besonders die Nutzung der Gemeinschaftsflächen mit Mensa, Aktiv- und Ruheräume und so weiter, sowie die Sanitär- und Technikflächen.

Um größere Umbauten zu umgehen und eine zentrale Lage zu ermöglichen, werden die genannten Flächen für den weiteren Klassenzug bereits als „vorgezogene“ Maßnahmen im ersten Bauabschnitt aufgenommen.

(Siehe Raumprogramm 6.0, vorgezogene Erweiterung 1 zur Dreizügigkeit).

Bis zum Betrieb der dreizügigen Sekundarstufe I sollen die Gemeinschaftsbereiche multifunktional und räumlich abtrennbar genutzt werden können, zum Beispiel für Arbeitsgruppen, als Versammlungsräume oder ähnliches.

Die Aufgabenstellung des Wettbewerbs bezieht sich auf folgende grundlegende entwurfliche Bestandteile:

 Einbindung des Entwurfes in die bestehenden Strukturen

 Erschließungskonzept und Wegeführung

 Vorentwurf des Neubaus unter Berücksichtigung des Raumprogramms (siehe Anlage 6.0)

 Entwicklung eines Raumgefüges, das die Umsetzung des pädagogischen Konzepts unterstützt (Flexibilität und Vernetzbarkeit)

 Konzeptionelle Entwurfsidee für die beiden Erweiterungsmöglichkeiten beziehungsweise Bauabschnitte, gemäß Raumprogramm 6.1 und 6.2 (siehe folgende Erläuterungen)

 Energetische und gestalterische Konzeption mit Einbindung einer Dach- und Fassadenbegrünung

 Konzept für Technik und Nachhaltiges Bauen

 Konzeption der Flucht- und Rettungswege

Der Entwurf ist im Modell darzustellen. Die beiden Erweiterungsschritte „E1“ und „E2“ sollen im Modell dargestellt werden, beispielsweise durch „anbaubare“ Modellbaukörper.

2. Bauabschnitt/Erweiterung 1

Erweiterung der Sekundarstufe I um einen weiteren Klassenzug. Einige Flächen sind bereits im ersten Bauabschnitt enthalten (siehe erster Bauabschnitt).

Die Erweiterungsflächen des Raumprogramms 6.1 sind strukturell und organisatorisch an die Flächen des ersten Bauabschnitts anzubinden.

Der Erweiterung E1 ist konzeptionell und in reduziertem Maßstab (1:500) darzustellen und die bauliche Umsetzung zu erläutern.

3. Bauabschnitt/Erweiterung 2

Erweiterung der Gemeinschaftsschule um eine dreizügige Sekundarstufe II (Oberstufe)

Die Erweiterungsflächen des Raumprogramms 6.2 sind konzeptionell zu entwickeln, in reduziertem Maßstab (1:500) darzustellen und die bauliche Umsetzung zu erläutern.

(32)

6.1 Programmflächen und Funktionen

Die Ausloberin fordert die Erstellung eines Vorentwurfes unter Berücksichtigung des vorliegenden

Raumprogramms. Die Angaben zu den beiden Erweiterungsmöglichkeiten sollen konzeptionell dargestellt werden. Siehe Anlagen Raumprogramme 6.0, 6.1 und 6.2.

Übersicht der Programmflächen und den Bauabschnitten

Funktionsbereiche 1. Bauabschnitt 2. Bauabschnitt Erweiterung 1 „E1“

3. Bauabschnitt Erweiterung 2 „E2“

Raumprogramm Anlage 6.0 Anlage 6.1 Anlage 6.2

Primarbereich

Allgemeiner Unterrichtsbereich

1.400 m² -- --

Sekundarbereich I

Allgemeiner Unterrichtsbereich

1.260 m² 436 m² --

Sekundarbereich II

Allgemeiner Unterrichtsbereich

-- -- 620 m²

Naturwissenschaftlicher Bereich 216 m² 108 m² 216 m²

Musischer Bereich 198 m² 78 m² 180 m²

Technischer Bereich 414 m² -- 125 m²

Gemeinschaftsbereich SK I 918 m² In 1. BA enthalten --

Gemeinschaftsbereich SK II -- -- 70 m²

Info- und Technischer Bereich 117 m² -- --

Lehrer- und Verwaltungsbereich 424 m² 100 m² 168 m²

Programmflächen Gesamt 4.947 m² 722 m² 1.379 m²

Sanitärflächen Ja In 1. BA enthalten ja

Technikflächen ja entwurfsabhängig entwurfsabhängig

Lehrer- und Verwaltungsbereich

Der in den Raumprogrammen ausgewiesene Verwaltungsbereich der Gemeinschaftsschule dient dem Personal der gesamten Schule.

Ganztagesbereich

Der Ganztagesbereich der Primarstufe ist nicht in dem geforderten Raumprogramm enthalten, da diese Funktionen bereits in dem 2015 in Betrieb genommenen Gebäude aufgenommen sind.

Der in den Raumprogrammen angegebene Ganztagesbereich (Ruheraum, Mädelsraum, Aktivräume) im Bereich der Gemeinschaftsflächen richtet sich an die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I beziehungsweise

Sekundarstufe II.

Mensabereich

In einer Ganztagsschule kommt dem gemeinsamen Mittagessen eine wichtige Bedeutung zu. Dabei stärkt eine gesunde und frische Ernährung in gemeinsamen auch das soziale Miteinander sowie die pädagogische

Gesundheitsförderung. Idealerweise sind die Räumlichkeiten auch für Schulveranstaltungen nutzbar.

Die Mensa ist in ihrer Funktion ein wichtiger Baustein im Rahmen des Gesamtkonzeptes. Die Verpflegung erfolgt im Cook and Chill Verfahren. Die Versorgung erfolgt im Zweischichtbetrieb. Die Anlieferung der neuen Mensa ist im Entwurf darzustellen.

(33)

Die Räume der Mensa sollen der Schulgemeinschaft auch außerhalb der Essenzeiten als Treffpunkt,

Versammlungsort und zur Begegnung zur Verfügung stehen. Beispielsweise finden in der Schule im Rahmen der Demokratieerziehung regelmäßig Schülervollversammlungen statt. Diese sind ein zentrales Element im

Schulkonzept der Anne-Frank-Schule.

Eine erdgeschossige Lage der Räume ist ausdrücklich gewünscht, um eine Nutzung der Räume für außerschulische Veranstaltungen mit direktem Zugang vom Außenraum zu ermöglichen.

Erschließung/Eingangssituation

Für die neue Schule soll ein zentraler und deutlich erkennbarer Eingangsbereich vorgehalten werden. Eine eindeutige Adressbildung ist erwünscht.

Müllstation

Die westlich des Gebäudes für den Ganztagesbereich der Primarstufe angegliederte Müllstation dient auch dem neuen Schulgebäude und muss von der Schulhofseite weiter zugänglich bleiben.

Die Ausweisung zusätzlicher Flächen für Müll ist nicht erforderlich.

Weitere Erläuterungen sind den Bemerkungen in den Raumprogrammen zu entnehmen.

(Siehe Anlagen 6.0, 6.1 und 6.2)

7. Barrierefreiheit

Alle Ebenen des Gebäudes müssen barrierefrei zugänglich sein.

Gleiches gilt auch für den Außenraum der Schule. Es gilt die DIN 18040.

8. Brandschutz

Im Rahmen des Wettbewerbs ist für den Neubau ein Flucht- und Rettungswegekonzept zu entwickeln, das schematisch dargestellt werden muss. Die Vorgaben der Muster-Richtlinie für bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (MSchulbauR) und die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sind den Planungen zugrunde zu legen.

Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:

Bauordnungsrechtliche Einordnung

Die Vorgaben der LBO/LBOAVO Baden-Württemberg sind den Planungen zu Grunde zu legen.

Schulen unterliegen gem. § 38 LBO dem Tatbestand des Sonderbaus/ungeregelter Sonderbau.

Schutzziele

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Zufahrt für die Feuerwehr/Rettungsdienst

Es muss eine zentrale Zufahrt auf das Schulgelände vorhanden sein.

Eine Aufstellfläche für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr muss nicht explizit ausgewiesen werden.

Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sind gemäß VwV Feuerwehrflächen einzuhalten.

 Die Bewegungsflächen für die Einsatzfahrzeuge müssen sich auf dem Schulhof befinden.

Baulicher Brandschutz

Räume über 100 Quadratmeter: siehe Teil 2, Abschnitt 1, VStättVO

aus Räumen über 100 Quadratmeter Rettungswege, Führung und Bemessung nach VStättVO, Abschnitt 2, § 6

Unterteilung in Nutzungseinheiten

Unterteilung in Brandabschnitte

Lernbereiche: In Hinblick auf neue Schulformen ist das Angebot offener Lern- und Aufenthaltsbereiche möglich, wenn in Bezug auf den Brandschutz die vorgegebenen Schutzziele eingehalten sind.

Referenzen

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