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Archiv "Kooperationen: Arche Noah für die Seehofer-Springflut" (09.08.1993)

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POLITIK

Der Fakultätsrat akzeptierte die Empfehlungen einstimmig, und Ende 1992 schloß sich auch das Kuratori- um der Humboldt-Universität an.

Endlich schien es Planungssicherheit für die Charite zu geben. Da aber legte Anfang 1993 die vom Berliner Wissenschaftssenator berufene Ex- pertenkommission unter Prof. Dr.

Peter Scriba (München) ihre Vor- schläge vor. Der wichtigste: Das Kli- nikum Rudolf Virchow sollte aus der Freien Universität herausgelöst und, neben dem der Charite, organisato- risch der Humboldt-Universität zuge- schlagen werden. Dadurch könne in Berlin-Mitte „wieder eine nationale und internationale Spitzenstellung in der Konkurrenz der medizinischen Lehr- und Forschungsstätten erreicht werden", heißt es in dem Bericht.

Das Klinikum Steglitz sollte als Ein- richtung an der Freien Universität bleiben.

Damit waren beide Universitä- ten keineswegs einverstanden. Der Akademische Senat der Freien Uni- versität vermochte in dem Vorschlag keine Einsparungen zu erkennen.

Auch der Fakultätsrat der Charite lehnte die Empfehlungen ab. Dekan Harald Mau fühlte sich durch die

„Gigantomanie" des Vorschlags ei- ner Mega-Fakultät mit fast 3 000 Betten und 10 000 Mitarbeitern „an die Zeit vor 1989 erinnert". Die Cha- rite-Ärzte und -Schwestern fürchte- ten, die Umarmung durch das West- Berliner Klinikum könne zum Wür- gegriff werden, der von der Fakultät in Berlin-Mitte nichts als den guten Namen übriglassen würde.

Eine Zwangs-Ehe aber sollte es nicht werden, sagte Wissenschaftsse- nator Erhardt schon bei der Vorstel- lung dieses Konzepts. Später ließ er deutlich durchblicken, daß er die Ex- pertenkommission nur berufen habe, um ihre Empfehlungen als Druckmit- tel benutzen zu können. In der Tat ließen sich jetzt die drei Berliner Kli- nika dazu bewegen, unter Moderati- on des Wissenschaftsressorts gemein- same Sparvorschläge zu erarbeiten.

Das künftige Konzept sieht so aus:

Es wird weiterhin drei Klinika geben, jedes mit integrierter Vorkli- nik; also drei komplette medizinische Fachbereiche (oder Fakultäten). Je- de soll nur 200 Studienanfänger jähr-

KURZBERICHTE

lich zulassen und nicht mehr als 100 Hochschullehrer beschäftigen (was den Wegfall von insgesamt 70 Hoch- schullehrerstellen bedeutet). Zehn davon sollen flexibel besonders wis- senschaftlichen Schwerpunkten zu- geordnet werden können. Hinzu kommen 31 gemeinsame Stellen für Fachgebiete, die künftig in Berlin nur einmal vertreten sein sollen. Es wird vorgeschlagen, sie in zwei — im Cha- rite-Gelände zu lokalisierenden — Zentren zusammenzufassen, einem humanwissenschaftlichen (unter an- derem mit Psychologie, Soziologie, Ethik, Sozialmedizin) und einem ge-

„Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos”, kommentierte Dr.

Hans-Georg Fritz, Leiter des Sicher- stellungsausschusses der KV Berlin, den durch das GSG geschaffenen Engpaß bei den Niederlassungen. Al- lein in der Bundeshauptstadt lägen über 1 500 Zulassungsanträge vor.

Einerseits seien durch die ab 1. Okto- ber 1993 greifende Bedarfsplanung die Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte, die ihre Ausbildung noch nicht oder gerade erst abgeschlossen haben, schwer eingeschränkt. Ande- rerseits fühlten sich auch Inhaber be- reits bestehender Einzelpraxen durch den aufkommenden Konkur- renzdruck und durch wirtschaftliche Vorgaben des Gesetzgebers in ihrer Existenz bedroht. Der geschätzte Ge- winneinbruch je Arzt bei gedeckelter Gesamtvergütung liege bei durch- schnittlich rund 20 Prozent, zitierte Fritz den Hauptgeschäftsführer der

sundheitswissenschaftlichen (z.B. mit Epidemiologie, Versorgungsfor- schung, Allgemeinmedizin).

Auch einige teure und prestige- trächtige klinische Subspezialitäten wird es nicht in allen drei Klinika ge- ben. So sollen zum Beispiel Herz- transplantationen dem Deutschen Herzzentrum vorbehalten sein, die sonstige Herzchirurgie soll außerdem nur noch in der Charite stattfinden.

Für eine Übergangszeit wurden ihr zu den 100 Hochschullehrerstellen sogar noch neun zusätzliche zuge- standen, die beim Ausscheiden der jetzigen wegfallen. Rosemarie Stein

Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Dr. Rainer Hess.

Einen möglichen Ausweg aus diesem Dilemma sieht der selbst in einer Gemeinschaftspraxis niederge- lassene Internist Dr. Fritz in Koope- rationen. Zu diesem Zweck infor- mierte die KV Berlin mit Unterstüt- zung eines Rechtsanwalts auf zwei öffentlichen Veranstaltungen über verschiedene Möglichkeiten der Zu- sammenarbeit von ambulant tätigen Ärzten. „Vielfach besteht auch bei kooperationswilligen Ärzten wegen mangelnder Information eine große Scheu vor dem Schritt in eine ,Part- nerschaft'. Die Praxisbörse soll dazu dienen, diese Scheu zu überwinden", kommentierte Fritz die Aktion.

„Eine Gemeinschaftspraxis hat mehrere Vorteile", beschrieb der In- ternist seine persönlichen Erfahrun- gen. Abgesehen davon, daß in einer Kooperation in der Regel besser ge-

Kooperationen:

Arche Noah für die Seehofer-Springflut

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fühlt sich in die Pflicht genommen. Der Grund:

Die „Seehofer-Springflut", wie der Niederlassungsboom der rund 16 000 jungen Ärzte lapi- dar genannt wird, die aufgrund der durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) festgeleg- ten Bedarfsplanung in den Markt drängen. Hier will die KV Berlin mit einer „Praxisbörse"

helfen. Mittels dieser Börse, zu der in Berlin zwei Informationsveranstaltungen stattfanden, sollen kooperationswillige Ärzte zusammengebracht werden.

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 31/32, 9. August 1993 (21) A1-2109

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wirtschaftet werden könne, belebe ei- ne Zusammenarbeit auch den fachli- chen Austausch zwischen den Kolle- gen. Außerdem ließen sich Vertre- tungen im Krankheitsfall oder für die Urlaubszeit problemloser regeln.

Fritz bedauerte es daher sehr, daß der Bundesgesundheitsminister im Zuge der neuen Bedarfsplanung fast unbemerkt einen Passus aus der Zu- lassungsverordnung gestrichen habe, wonach selbst für den Fall von Zulas- sungsbeschränkungen die Möglich- keit der Gründung von Gemein- schaftspraxen vorgesehen war. Vor diesem Hintergrund konzentrierte sich das Interesse der Teilnehmer an den Informationsveranstaltungen vor allem auf zwei Fragen:

~"Wer darf überhaupt noch mit wem kooperieren?"

~"Welche rechtlichen und fi- nanziellen Bedingungen sind zu be- achten?"

Die erste Frage konnte relativ schnell und eindeutig beantwortet werden: Mögliche Formen ärztlicher Zusammenschlüsse wie Gemein- schaftspraxen, Praxisgemeinschaften oder Apparategemeinschaften wür- den durch das GSG grundsätzlich nicht eingeschränkt. Oberste Richt- schnur bei allen Kooperationen sei jedoch die Zulassungsbeschränkung.

Das heißt: Wenn laut Bedarfspla- nung ein Planbereich "voll" ist - ei- ne Überversorgung ist bereits bei zehnprozentiger Überschreitung der Sollzahlen erreicht - , könne sich auch für die Bildung von Zusammen- schlüssen kein Arzt mehr niederlas- sen. Gemeinschaftspraxen erhielten zwar im Gegensatz zur Praxisgemein- schaft nur einen Kassen-Stempel, aber auch hier würden so viele Arzt- sitze wie beteiligte Ärzte gezählt.

Fritz erinnerte in diesem Zusammen- hang daran, daß die Niederlassungs- beschränkungen in gleicher Weise für einen Arzt gelten würden, derbe- reits in einem Bezirk niedergelassen war, aus bestimmten Gründen aber eine Niederlassung in einem anderen Bereich anstrebt.

Relativ problemlos sei eine Nie- derlassung und somit auch die Grün- dung zum Beispiel einer Gemein- schaftspraxis für Ärzte, die ein Fach- gebiet vertreten, für das es noch kei- ne Bedarfsplanung gebe, meint Fritz.

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KURZBERICHTE

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Allerdings müsse berücksichtigt wer- den, daß die Bedarfsplanung alle zwei Jahre angeglichen wird.

Als einen weiteren und sicher- lich auch für wesentlich mehr Ärzte in Frage kommenden Ausweg sah Fritz die Anstellung von Dauerassi- stenten. Sein Rat an niedergelassene Ärzte, die an einer Kooperation in- teressiert sind: "Beantragen Sie beim zuständigen Zulassungsausschuß die Beschäftigung eines angestellten Arztes. Durch eine eventuelle späte- re Umwandlung dieser Stelle in eine Zulassung schaffen Sie sich die Mög- lichkeit zur Gründung einer Gemein- schaftspraxis." Dabei sei zu beach- ten, daß Assistenten zunächst nur mit einer halben Planstelle in die Be- darfsplanung eingingen.

Fragen nach den rechtlichen und finanziellen Aspekten von Koopera- tionen ließen sich nicht so leicht be- antworten. "Es gibt kein Patentre- zept", faßte Fritz diesen Komplex zu- sammen. Rechtsanwalt Dr. Karl- Heinz Schmitz fügte hinzu, daß im- mer im Einzelfall durchgerechnet werden müsse, welche Art der Zu- sammenarbeit für die Beteiligten

ökonomisch am sinnvollsten sei. Ist beispielsweise durch den Übergang von einer Einzel- zu einer Gemein- schaftspraxis keine Leistungsauswei- tung mehr möglich, sei es ratsam, le- diglich eine Gerätegemeinschaft zu bilden. Vor allem sei es aber wichtig, neben wirtschaftlichen und materiel- len Aspekten zu klären, wie hoch die Leistungsbereitschaft des oder der Partner sei. Dieses Problem würde häufig unterschätzt. Sollten dennoch große Unsicherheiten bezüglich einer künftigen "Partnerschaft" bestehen, sei es empfehlenswert, eine soge- nannte Innengesellschaft einzugehen und einen Kollegen zunächst nur im Angestelltenverhältnis zu beschäfti- gen. "Sie können dann mit Ihrem Partner vereinbaren, daß Sie zum Beispiel nach fünf Jahren eine Ge- meinschaftspraxis gründen werden, unter der Voraussetzung, daß die Zusammenarbeit zur beiderseitigen Zufriedenheit läuft", erläuterte Schmitz. In jedem Fall solle aber ein Sachverständiger hinzugezogen wer- den, um einen möglichst "wasser- dichten" Vertrag abzuschließen.

Petra Spielberg

Katechismus der katholischen Kirche

Keine Therapie um jeden Preis

Der neue Weltkatechismus der katholischen Kirche, der im November 1992 in französischer und italienischer Sprache erschienen war, liegt jetzt auch in Deutsch vor. Das Werk, das den katholischen Christen als Leitfaden für das Leben in Familie, Gesellschaft und Staat dienen soll, war zuletzt beim T rienter Konzil von 1566 überarbeitet worden. 1986 hatte Papst Jo- hannes Paulll. eine Kommission von zwölf Kardinälen und Bischöfen eingesetzt, die unter Leitung von Joseph Kardinal Ratzinger in sechsjähriger Arbeit einen Text formuliert hat, der den Problemen des Menschen in der modernen Weit Rechnung trogen soll. Er nimmt unter anderem auch zu Fragen wie Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Eu- thanasie und Organverpflanzungen Stellung.

Wer sich der Lektüre des rund 800seitigen Werkes gewidmet hat, wird festgestellt haben, daß viele Forderungen auf den traditionellen Moralvorstellungen der katholischen Kirche beruhen, so zum Beispiel bei

den Themen Ehe und Sexualität. Der

"Zweck der Ehe" ist die Fruchtbar-

keit, "denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein". Eine Empfängnisverhütung ist nur möglich, wenn "die Eheleute für A1-2110 (22) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 31/32, 9. August 1993

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