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Archiv "Telmisartan schützt ebenso wie Ramipril" (11.04.2008)

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A762 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1511. April 2008

A K T U E L L

DKV

Weniger Kunden in der Vollversicherung

Die DKV Deutsche Krankenversi- cherung AG spürt die Auswirkungen der jüngsten Gesundheits- reform: Im Jahr 2007 re- gistrierte die (gemessen an der Zahl der Versicherten) zweitgrößte private Kran- kenversicherung 8 100 we- niger Personen in der so- genannten Vollversiche- rung als im Jahr 2006.

„Hier wirkt sich insbeson- dere die dreijährige Wech- selsperre für Angestellte im Neugeschäft aus“, sag- te der Vorstandsvorsitzen- de, Günter Dibbern, bei der Bilanz- pressekonferenz in Köln.

Vor allem wegen des erschwerten Zugangs der Angestellten zur priva- ten Krankenversicherung und we- gen der Einführung des neuen bran- cheneinheitlichen Basistarifs mit Annahmezwang hat die DKV – wie 30 Konkurrenten auch – Verfas- sungsbeschwerde gegen das GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz einge- legt. Dibbern: „Wir streben eine höchstrichterliche Klarstellung dar- über an, wo die Grenzen des Gesetz- gebers bei der Gestaltung des Ge-

sundheitssystems verlaufen.“ Das Gesetz verletze grundgesetzlich ge- schützte Freiheitsrechte der Unter- nehmen und ihrer Kunden.

Die Beitragseinnahmen der DKV stiegen im abgelaufenen Geschäfts- jahr um 1,9 Prozent auf 3,72 Milliar- den Euro. Positiv wirkte sich dabei das gute Neugeschäft mit Zusatzver- sicherungen für gesetzlich Kranken- versicherte aus. Hier ist die DKV mit 2,39 Millionen Versicherten (plus 90 000) Marktführer. Die Beitrags- steigerungen hatten im Januar 2007 durchschnittlich 2,9 Prozent betragen.

Zu Beginn dieses Jahres wurden die Beiträge um vier Prozent „angepasst“.

Um die „interne Steuerung im Konzern stärker zum Ausdruck zu bringen“ (Dibbern), präsentierte die DKV ihre Zahlen erstmals gemein- sam mit der ebenfalls zur ERGO- Versicherungsgruppe gehörenden Victoria-Krankenversicherung. Dies sei allerdings keineswegs als Zeichen für eine baldige Fusion der beiden Krankenversicherer unter der Marke ERGO zu werten, betonte Dibbern auf Nachfrage. Dibbern ist auch Vor- standsvorsitzender der Victoria. JF

TELMISARTAN SCHÜTZT EBENSO WIE RAMIPRIL

Der blutdrucksenkende Wirkstoff Telmisartan bietet kardiovaskulären Hochrisikopatienten den gleichen Schutz wie die bisherige Standard- therapie mit Ramipril – er ist allerdings deutlich verträglicher. Eine Kombination der beiden Präparate mit unterschiedlichem Wirkmecha- nismus bringt hingegen keinen zusätzlichen Vorteil. Das ist das Ergebnis der ONTARGET*- Studie, die auf dem Jahreskongress des Ameri- can College of Cardiology in Chicago vorge- stellt worden ist und zeitgleich vom Studienlei- ter Prof. Salim Yussuf (Hamilton/Kanada) in der Onlineausgabe des „New England Journal of Medicine“ veröffentlicht wurde.

Telmisartan ist damit der einzige Wirkstoff unter den Angiotensin-II-Rezeptorblockern, der unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidenden Hochrisikopatienten eine über die reine Blut- drucksenkung hinausgehende Schutzwirkung

bietet. Diese Schutzwirkung war bisher nur für den häufig verwendeten ACE-Hemmer Ramipril nachgewiesen. In die Studie waren 25 620 Pa- tienten eingeschlossen und bis zu sechs Jahre beobachtet worden. Sie waren mindestens 55 Jahre alt (Mittel 66 Jahre), hatten einen normalen oder medikamentös gut eingestellten Blutdruck und ein hohes Risiko für kardiovas- kuläre Ereignisse (KHK, periphere arterielle Ver- schlusskrankheit, symptomatische Erkrankun- gen der Hirngefäße oder Diabetes mellitus mit bereits bestehenden Organschäden).

In die Leitlinen zur kardiovaskulären Sekundärprävention aufnehmen

Die Anzahl der gemeldeten kardiovaskulären Er- eignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Herzinsuffizienz und Tod war in der Ramipril- Gruppe (10 mg/Tag) und der Telmisartan-Gruppe

(80 mg/Tag) gleich (16,5 versus 16,7 Prozent).

Unter der Kombination waren es 16,3 Prozent.

Telmisartan wurde allerdings besser vertragen als Ramipril. Es traten seltener Husten (1,1 ver- sus 4,2 Prozent) und Angioödeme auf (0,1 ver- sus 0,3 Prozent). Die Rate von hypotensiven Symptomen war mit 2,6 Prozent bei dem Sartan, verglichen mit 1,7 Prozent, leicht höher.

Nach Ansicht von Prof. Dr. med. Michael Böhm (Universitätsklinikum Homburg/Saar) muss Telmisartan aufgrund dieser Ergebnisse nun gleichwertig als Alternative zu Ramipril in die Leitlinien zur Sekundärprävention kardio- vaskulärer Ereignisse aufgenommen werden.

Vorteile des Sartans seien die bessere Verträg- lichkeit und die längere Wirkung. zyl

*ONTARGET: The ongoing Telmisartan Alone and in Combi- nation with Ramipril Global Endpoint Trial

Beamtete Universitätsprofessoren, die in ihrer Eigenschaft als Chef- ärzte Privatpatienten behandeln, müssen der Klinik dafür einen Aus- gleich zahlen. Dabei ist ein Nut- zungsentgelt, das die Erstattung der Klinikkosten umfasst sowie einen Vorteilsausgleich von 20 Prozent der Bruttoeinnahmen aus Privatbe- handlungen, nicht zu beanstanden.

Das hat das Bundesverwaltungs- gericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 2 C 27.06). Prinzipiell reicht es dem Urteil zufolge aus,

dass der Vorteilsausgleich sachlich gerechtfertigt und der Höhe nach angemessen ist.

Dass Chefärzten mindestens die Hälfte der Bruttoeinnahmen bleiben müsse, lässt sich nach Ansicht der Verwaltungsrichter rechtlich nicht begründen. Sie verwiesen zudem darauf, dass Universitätskliniken ei- ne erhebliche Anziehungskraft auf Patienten ausübten. Diese könnten sich beamtete Chefärzte ohne ein unternehmerisches Risiko zunutze

machen. Rie

CHEFÄRZTE

Hohes Nutzungsentgelt ist zulässig

Günter Dibbern

Foto:dpa

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