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Heute sind Handänderungs- und Pfandrechtssteuern rein fiskalisch motiviert

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M 006/2009 JGK 14. Januar 2009 JGK C Motion

0039 Kommission HPG (Blank, Aarberg)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.12.2008

Aufhebung des Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtssteuer

Der Regierungsrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Aufhebung des HPG auszuarbeiten.

Begründung

Die Handänderungs- und Pfandrechtssteuer in der heutigen Form ist aus einer Gemengsteuer entstanden. Diese Gemengsteuer diente zur Deckung der Kosten der Grundbuchämter und damit der Deckung der in Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen erforderlichen staatlichen Tätigkeit.

Heute sind Handänderungs- und Pfandrechtssteuern rein fiskalisch motiviert. Neben diesen Steuern werden Grundbuchgebühren verlangt. Letztes Jahr wurde dieser Gebührentarif massiv erhöht. Die Grundbuchgebühren (die neben den Handänderungs- und Pfandrechtssteuern bei jeder Eintragung im Grundbuch bezahlt werden müssen) decken die Kosten der Grundbuchämter vollumfänglich.

Handänderungssteuern sind ein Mobilitätshindernis. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind mehr als früher gezwungen, flexibel auf Veränderungen des Arbeitsmarkts und des persönlichen Umfelds zu reagieren und ihre Wohnliegenschaften manchmal mehrmals in ein paar Jahren zu kaufen bzw. zu verkaufen. Es ist nicht einzusehen, weshalb jedes Mal ohne jegliche Gegenleistung eine Steuer an den Kanton bezahlt werden muss. Handänderungs- und Pfandrechtssteuern sind ausgesprochen asozial. Der Steuersatz ist für wohlhabende und weniger gut gestellte Steuerpflichtige gleich hoch.

Die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern hemmen aber auch die Entwicklung unseres Wirtschaftsstandorts Bern. Auf Standortentscheide für Unternehmen, die nota bene auch Arbeitsplätze schaffen, wirken sich Handänderungs- und Pfandrechtssteuern negativ aus.

Besteuert werden Investitionen. Gerade im heutigen, wirtschaftlich schwierigen Umfeld müssten wir solche Steuern vermeiden.

Andere Kantone haben Handänderungs- und Pfandrechtssteuern nie gekannt. Der Kanton Zürich und der Kanton Schwyz haben die entsprechenden Steuern kürzlich abgeschafft.

Das Grundeigentum wird im Übrigen durch eine ganze Reihe von Spezialsteuern belastet.

Steuern, die bei keinen anderen Vermögensanlagen anfallen, zum Beispiel:

- Grundstückgewinnsteuern - Liegenschaftssteuern

- Verschiedenste Gemeindeabgaben wie Schwellentellen und Gebühren - Eigenmietwert

- etc.

Die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern als rein fiskalische Belastungen des Grundeigentums sind damit abzuschaffen und das entsprechende Gesetz ist aufzuheben.

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Es wird Dringlichkeit verlangt.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat lehnt die Motionsforderung ab, und zwar aus folgenden hauptsächlichen Gründen:

1. Die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern bringen dem Kanton Bern durchschnittlich Einnahmen in der Höhe von rund CHF 120 Millionen jährlich. Nach Ansicht des Regierungsrates kann der Kanton Bern aus den folgenden finanzpolitischen Überlegungen im jetzigen Zeitpunkt nicht auf Steuereinnahmen in diesem Ausmass verzichten:

Nach der Verabschiedung des Voranschlags 2009 und des Aufgaben-/Finanzplans 2010-2012 am 27. August 2008 durch den Regierungsrat hat sich die finanzpolitische Lage des Kantons Bern als Folge der Finanzmarktkrise innert kürzester Zeit deutlich verschlechtert. Weltweit hat sich die Konjunktur stark abgeschwächt. In einigen Ländern herrscht bereits seit mehreren Monaten Rezession. Eine Lagebeurteilung des Regierungsrates per Mitte Oktober 2008 hat gezeigt, dass sich die Auswirkungen der Finanzmarktkrise voraussichtlich in erheblichem Mass auch in den Steuererträgen des Kantons Bern niederschlagen werden. Dies führt für den Kanton Bern zu einem grundlegend veränderten finanzpolitischen Szenario.

In der nachstehenden Tabelle wird die aktuelle finanzpolitische Ausgangslage in Bezug auf die politisch im Zentrum stehende Grösse «Neuverschuldung» (negativer Finanzierungssaldo) aufgezeigt. Die Zahlen beruhen auf den aktualisierten Steuerertragsprognosen von Mitte Oktober 2008. Die Tabelle enthält zudem die Steuerausfälle ab dem Jahr 2010 als Folge des in der Novembersession 2008 ange- nommenen Auftrags Kohler-Jost / Brand / Friedli betreffend Senkung der Steueranlage um einen Steuerzehntel im Jahr 2010.

Tabelle 1

In Millionen CHF Aufgaben- / Finanzplan

2010 2011 2012 Finanzierungssaldo nach Aktualisierung der

Steuerertragsprognose 13.10.2008 -72 -82 1) -136 1) Annahme parlamentarischer Auftrag Kohler/Jost -150 -155 2) -160 2) Finanzierungssaldo nach Novembersession 2008 25.11.2008 -222 -237 -296

Schuldenzunahme Total 2010-2012 -755

Schuldenzunahme pro Jahr 2010-2012 -252

1 ohne Ausgleich kalte Progression

2 Obschon die Anlagesenkung um einen Steuerzehntel (parlamentarischer Auftrag Kohler-Jost/

Brand/Friedli) bis zur geplanten Revision des Steuergesetzes im Jahr 2011 befristet werden soll, wird bei der vorstehenden zahlenmässigen Darstellung der Einfachheit halber mit einer Weiterführung der Anlagesenkung über das Jahr 2010 hinaus gerechnet. Die per 2011 geplante Steuergesetzrevision dürfte voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen, welche sich in der Grössenordnung eines Anlagezehntels bewegen.

Auch ohne die Auswirkungen einer allfälligen Annahme der Motion zur Änderung des Handänderungs- und Pfandrechtssteuergesetzes (HPG) in der Höhe von CHF 120 Millionen haben sich die finanziellen Aussichten des Kantons Bern im Vergleich zu den Ende August 2008 durch den Regierungsrat verabschiedeten Zahlen stark verschlechtert. Zum heutigen Zeitpunkt muss als Folge der sinkenden Zuwachsraten bei den Steuererträgen und der Annahme des parlamentarischen Auftrags Kohler-Jost / Brand / Friedli ohne Gegenmassnahmen in den Finanzplanjahren 2010 bis 2012 mit einer

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Neuverschuldung von über CHF 660 Millionen gerechnet werden. In den vorstehenden Zahlen noch nicht enthalten sind zudem weitere drohende Mehrbelastungen, wie beispielsweise die Revision des Krankenversicherungsgesetzes, welche ab dem Jahr 2012 den Finanzhaushalt des Kantons Bern jährlich mit voraussichtlich über CHF 250 Millionen belasten wird.

Aufgrund der stark verschlechterten konjunkturellen Entwicklung sowie der Annahme des parlamentarischen Auftrags Kohler-Jost / Brand / Friedli durch den Grossen Rat anlässlich der Novembersession 2008 wäre bei einer allfälligen Annahme der Motion zur Änderung des Handänderungs- und Pfandrechtssteuergesetzes aus Sicht des Regierungsrates eine Neuverschuldung nicht mehr vermeidbar.

Der Regierungsrat vertritt jedoch die klare Auffassung, dass eine Neuverschuldung grundsätzlich nicht aktiv geplant bzw. in Kauf genommen werden soll. Eine aktiv geplante Neuverschuldung würde aus Sicht des Regierungsrates nicht nur eine klare Abkehr von einer stabilen und zuverlässigen Finanzpolitik bedeuten, sondern wäre auch standortpolitisch ein denkbar schlechtes Signal.

2. Die Meinung der Kommissionsmehrheit, wonach die Handänderungs- und Pfandrechtssteuern investionshemmend wirken würden, was aufgrund der drohenden Rezession falsche Signale setze, teilt der Regierungsrat nicht. Einerseits zeigt die Erfahrung, dass Grundstücke in konjunkturschwachen Zeiten nicht als Spekulations-, sondern als Anlageobjekte dienen. Dementsprechend kommt es zu weniger Handänderungen, welche besteuert werden können. Anderseits ist Art. 24 HPG zu beachten, wonach die Steuer erlassen werden kann, wenn die Förderung der Wirtschaft dies rechtfertigt.

Entgegen der Ansicht der Kommissionsmehrheit ist der Regierungsrat auch nicht der Ansicht, die Handänderungs- und Pfandrechtssteuer stehe im Widerspruch zu Förderungen des Wohneigentums oder im Widerspruch zu Bestrebungen für die Steigerung der Standortattraktivität des Kantons Bern. Auch wenn die Handänderungs- und Pfandrechtssteuer im Einzelfall aus Sicht des Erwerbers eine Belastung darstellt, so fällt sie angesichts der Gesamtbelastung durch einen Eigentumserwerb insgesamt nicht entscheidend ins Gewicht.

3. Ein Blick auf die umliegenden Kantone zeigt, dass nebst dem Kanton Bern die meisten anderen Kantone ebenfalls eine Handänderungssteuer kennen. Eine entsprechende Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu dieser Frage entspricht zwar nicht ganz dem neusten Stand (Januar 2004).1 Eine Umfrage in einigen ausgewählten Kantonen (AG, BL, FR, LU, NW, OW, SO, SG, UR, ZH, ZG, VS) hat jedoch ergeben, dass im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks in den meisten Kantonen eine Abgabe zu bezahlen ist. Während die einen Kantone wie der Kanton Bern eine Handänderungssteuer erheben (BL, FR, LU, NW, OW, SO, SG, VS), erheben andere eine sogenannte Gemengsteuer2 (AG, UR). Nur in wenigen Kantonen wurde die Handänderungssteuer in den letzten Jahren komplett abgeschafft (ZG und ZH, wobei in ZH die Gebühr zur Zeit noch einen fiskalischen Anteil enthält).

1publiziert unter http://www.estv.admin.ch/d/dokumentation/publikationen/dok/dossier/d17.pdf

2 Definition Gemengsteuer: Verbindung einer Steuer mit einer Kausalabgabe, indem die Abgabe als Gegenleistung für eine staatliche Leistung erscheint, aber bedeutend höher angesetzt wird, als es die Grundsätze für ihre Bemessung zulassen würden.

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4. Etwas anders sieht es bei den Pfandrechtssteuern aus. Nur wenige Kantone kennen eine Pfandrechtssteuer im eigentlichen Sinn (FR, VS). Hingegen verlangen einige Kantone anstelle einer Gebühr eine Gemengsteuer (AG, LU, SO, UR, NW).

Die Frage der Beibehaltung der Pfandrechtssteuer ist im Grossen Rat letztmals am 17.

November 2005 diskutiert worden. Mit Ziffer 3 der Motion 096/2005 Kneubühler (Kein weiterer Standortnachteil für den Kanton Bern – Reduktion resp. Aufhebung der Handänderungs- und Pfandrechtssteuer) war gefordert worden, die Pfandrechtssteuer aufzuheben. Der Grosse Rat lehnte diese Forderung mit 119 Nein gegen 42 Ja bei 7 Enthaltungen ab (Tagblatt des Grossen Rates 2005, Seite 1118ff).

Der Regierungsrat erachtet die Pfandrechtssteuer auch heute als gerechtfertigt, und er hält deren Höhe für durchaus vertragbar. Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass einmal errichtete Schuldbriefe auch nach der Amortisation der damit verknüpften Darlehensschulden nicht gelöscht werden müssen und bei einer späteren Belehnung ohne Steuerfolge wieder verwendet werden können. Der Kanton Bern erhebt keine Steuer bei der Übertragung von Pfandrechten.

Die Aufgabe der Pfandrechtssteuer allein hätte jährliche Mindereinnahmen von rund SFr. 10 Mio. pro Jahr zu Folge.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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