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Gleichzeitig beobachten wir in der schulärztlichen Praxis immer mehr Kinder mit Konzentrations- und Lernstörungen

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Academic year: 2022

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M 188/2006 GEF 7. März 2007 GEF C

Motion

0403 Lemann, Langnau (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 27 Eingereicht am: 04.09.2006

Für aufgeklärte Kinder und Jugendliche

Der Kanton Bern informiert Eltern, Lehrer/Lehrerinnen und Schulkinder regelmässig über die Risiken der nichtionisierenden Strahlung NIS und wie sie diese Belastung im Sinne der Vorsorge selber verringern können.

Begründung: Viele Eltern sind besorgt über die Belastung ihrer Kinder mit nichtionisierender Strahlung wie Mobilfunk, Radio und– Fernseherwellen, schnurlose Telefone, Computer. Die Zunahme der elektromagnetischen Immissionen steigt weiter an.

Gleichzeitig beobachten wir in der schulärztlichen Praxis immer mehr Kinder mit Konzentrations- und Lernstörungen. Ein allfälliger Zusammenhang zwischen solchen Gesundheitsstörungen und der nichtionisierenden Strahlung ist noch ungenügend erforscht. Die jüngste ETH-Studie erfasst nur Einwirkungen der UMTS- Strahlung von 45 Minuten wöchentlich in 4 Sitzungen. Obschon die Versuchspersonen keine negativen Wirkungen gezeigt haben, sind die Entwarnungsmeldungen nach Veröffentlichung der Studie im Frühjahr 2006 irreführend. Bürger und Bürgerinnen, die sich nicht näher mit dieser Thematik befassen, wiegen sich möglicherweise in falscher Sicherheit, und gerade die anfälligste Bevölkerungsgruppe der Kinder und Jugendlichen wird mit aggressiven Werbemethoden der Handy- Anbieter ausgesetzt, um zum Beispiel abends stundenlang gratis telefonieren zu können. Dabei ist klar, dass gerade dieses Telefonieren eines der grössten Risiken darstellt.

Im April veröffentlichte der Bundesrat unter Federführung des Bundesamtes für Gesundheit BAG den Bericht: „Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz “ www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00053/02644/02645/index.html?lang=de-19k. In diesem Bericht wird festgehalten, dass die Information der Bevölkerung über NIS ungenügend ist, und dass in Bezug auf Sicherheit und auf den Gesundheitsschutz betreffend NIS- Geräten und „auf verschiedenen Ebenen Handlungsbedarf besteht“.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 11.09.2006

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Antwort des Regierungsrates

Die nichtionisierende Strahlung (NIS) gehört mit der ionisierenden Strahlung zum elektromagnetischen Spektrum. Diese Schwingungen breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit aus und weisen je nach Frequenz (Anzahl Schwingungen pro Sekunde) unterschiedliche Eigenschaften (und deshalb unterschiedliche Anwendungen) auf. Die NIS wird in optische Strahlung (infrarote Strahlung, sichtbares Licht und ultraviolette Strahlung) und in elektromagnetische Felder (EMF) aufgeteilt und hat unter anderem folgende Quellen:

Bereich Unterbereich Quellen (zum Beispiel) Elektromagnetische

Felder (EMF)

statische EMF Magnetfeld der Erde,

Magnetresonanztomo-graphie, Tram, Trolleybus, Transportmagnete

niederfrequente EMF Eisenbahn, Stromübertragung, Stromanwendung, elektrische Haushaltgeräte

hochfrequente EMF Radio und Fernsehsender, Mobiltelefone, Basisstationen, Mikrowellenofen, Kochgerät, Radar

Optische Strahlung UV-Strahlung Sonne, UV-Lampen, Solarien, Laser

Das Spektrum der natürlichen und künstlichen Quellen von nichtionisierender Strahlung ist also sehr breit. Der Bereich der EMF ist gekennzeichnet durch die schnelle Entwicklung neuer Technologien. Die Palette der Produkte mit NIS-Anwendung wird sehr schnell erweitert.

In der Schweiz wurde am 1. Februar 2000 die eidgenössische Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in Kraft gesetzt. Die NISV deckt nur den Bereich der EMF von ortsfesten Anlagen ab (z. B. Mobilfunkantennen); die optische Strahlung sowie die EMF von Geräten wie Haushaltgeräten oder Mobiltelefonen werden durch sie nicht erfasst. Der Regierungsrat entnimmt der Begründung der Motionärin, dass die gewünschte Aufklärung der Kinder und Jugendlichen die durch die NISV nicht gedeckten Bereiche (die optische Strahlung und die EMF von Geräten) betrifft, hauptsächlich aber die Mobiltelefone.

Der Regierungsrat hat sich in seinen Antworten auf die Motion Hofmann (M 203/2006;

Bevölkerung vor Elektrosmog schützen) und auf die Interpellation Sommer (I 160/2006;

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Einwirkungen durch Mobilfunkantennen) ausführlich zum Thema NIS geäussert. In diesen Antworten wurde bereits erwähnt, dass die interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes in dem von der Motionärin erwähnten Bericht für den Bereich der Mobilfunkantennen festhält, das die Regeln der NISV in der Schweiz klar und im internationalen Vergleich streng sind. Für die Mobiltelefone gelten in der Schweiz die europäischen Grenzwerte. Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Bundesrats, dass die Schweiz keine eigenen Grenzwerte für Geräte aufstellen soll.

Was die gesundheitlichen Auswirkungen der EMF anbelangt, wird in dem von der Motionärin erwähnten Bericht des BAG unter anderem festgehalten, dass „hochfrequente

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EMF von Mobil-Telefonen schwache Veränderungen der Hirnaktivität verursachen können.

Unklar ist aber, ob und inwieweit diese Veränderungen die Gesundheit beeinflussenN Offen sind weiterhin Fragen bezüglich einer postulierten Elektrosensibilität bestimmter Personen (gesundheitliche Beeinträchtigungen, die von den Betroffenen auf den Einfluss von EMF zurückgeführt werden) sowie zu einer allfälligen besonderen Empfindlichkeit.“ Im Gegensatz dazu ist klar bewiesen, dass UV-Strahlung zu schwarzem Hautkrebs (Melanom) und optische Strahlung, insbesondere Laserstrahlung, zu Augenschäden führen können.

In diesem Zusammenhang sollte erwähnt werden, dass das im Jahre 2005 genehmigte nationale Forschungsprogramm NFP 57 „NIS, Umwelt und Gesundheit“ wissenschaftliche Schlüsselfragen zu den möglicherweise gesundheitsschädlichen Auswirkungen der von den heutigen und künftigen Technologien erzeugten NIS untersuchen soll. Das NFP wird unter anderem den Einfluss dieser Strahlung auf das Wohlbefinden und Verhalten oder auf die Gehirnaktivitäten und den Schlaf untersuchen. Zudem wird es Erkenntnisse über grundlegende Mechanismen zwischen elektromagnetischen Feldern und biologischen Systemen zu gewinnen versuchen.

Der Informationsbedarf der Bevölkerung wurde in einer Befragung zu NIS und Schall erfasst und im Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Nr. 51 vom 13. Dezember 2004 veröffentlicht

(www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00053/02644/index.html?lang=de). Fazit dieser Stu- die war, dass im Gegensatz zu Schall und UV bei EMF die Informationsverantwortung mehrheitlich dem Staat zugeordnet wurde und dass in Bezug auf EMF die schweizerische Bevölkerung noch sehr unwissend war. Aufgrund dieser Studie sah sich das BAG

gefordert, die notwendigen Informationen leicht zugänglich und allgemein verständlich zur Verfügung zu stellen. Auf der Website des BAG

(www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00053/00673/index.html?lang=de) können unter anderem Faktenblätter zu verschiedenen EMF-Quellen herunter geladen werden (Schnurlostelefon, Babyfon, Energiesparlampen, niederfrequente EMF im Auto, Handy- Telefonieren: Massnahmen zur Reduktion der Strahlenbelastung, Funkkopfhörer, Induktionskochherd) und eine Broschüre über Strahlung und Gesundheit, Mobile Telekommunikation. Weitere Informationsmittel über Mobil telefonieren (inklusive für Lehrpersonen) sind zum Beispiel unter www.jugend-wirtschaft.info veröffentlicht.

Auf der Stufe Volksschule besteht im Kanton Bern zurzeit kein expliziter Auftrag zur Aufklärung der Kinder über die Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung. Es kann sein, dass dieses Thema im Fach Natur, Mensch, Mitwelt innerhalb eines anderen Themenaspekts von einzelnen Lehrpersonen behandelt wird. Die Unterlagen des BAG oder von Jugend und Wirtschaft könnten zu diesem Zweck von Lehrerinnen und Lehrern und älteren Jugendlichen genutzt werden. Sehr wahrscheinlich wird die Website des BAG von Kindern und Jugendlichen nicht häufig genutzt, eher jene von Jugend und Wirtschaft.

Um den Zugang dieser Information zu verbessern, sollten geeignete Wege gefunden werden (z.B. verlinken mit anderen "jugendgerechten und jugendbenutzten" Websites).

Anlässlich der obligatorischen schulärztlichen Untersuchung in der 8. Klasse kann das Thema mit den Jugendlichen behandelt werden. Auf dem Fragebogen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion über den Gesundheitszustand wird gefragt, ob der Schüler/die Schülerin die gesundheitlichen Auswirkungen bei häufigem Gebrauch von TV, PC und Handy kennt.

Gemäss dem Bericht des BAG „Nichtionisierende Strahlung und Gesundheitsschutz in der Schweiz“ aus dem Jahre 2006 sollte unter anderem die Information der Bevölkerung zu allgemeinen gesundheitsrelevanten Themen bezüglich NIS verbessert werden.

Diesbezüglich ist zu entnehmen: „Die betroffenen (Bundes)Ämter sollen in

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Zusammenarbeit mit Konsumenten- und Patientenorganisationen, der Ärzteschaft sowie mit Industrie und Handel überprüfen, wie dieses Ziel am besten erreicht wird.“

Der Regierungsrat hat für das Anliegen der Motionärin Verständnis, stellt aber fest, dass grundsätzlich das Bundesamt für Gesundheit für eine umfassende und verständliche Information der Bevölkerung zum Thema NIS zuständig und sogar in diesem Bereich gefordert ist. Er möchte zurzeit darauf verzichten, den Schulen eine systematische und generelle Aufklärung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und der Lehrpersonen zu verordnen. Dies nicht zuletzt, da die Schulen immer mehr neue Aufgaben wahrnehmen sollten. Trotzdem ist die Erziehungsdirektion bereit, im Rahmen der Überarbeitung des neuen Lehrplans das Anliegen zu überprüfen und allenfalls unter Berücksichtigung der vom BAG erarbeiteten Informationsmittel für die Bevölkerung aufzunehmen.

Der Regierungsrat ist deshalb bereit, die Forderung zur regelmässigen Information der Lehrpersonen, der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die Risiken der nichtionisierenden Strahlung NIS und wie sie diese Belastung im Sinne der Vorsorge selber verringern können als Postulat entgegen zu nehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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