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Gefährdung durch künstliche optische Strahlung

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Academic year: 2022

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(1)

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS

Gefährdung durch künstliche optische Strahlung

Dr. Marc Wittlich

(2)

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 2

Was ist „Optische Strahlung“?

100 nm 1 mm

„Optische Strahlung“

Bild: Wikipedia

„Elektromagnetische Felder“

„Ionisierende Strahlung“

(3)
(4)

Biologische Wirkung optischer Strahlung

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 4

Das Auge

Gefährdung

Gefährdung

Gefährdung

UV-C Hornhautentzündung Bindehautentzündung

Licht Photochemische und

photothermische Schädigung der Netzhaut

IR-A Grauer Star

Thermische Schädigung der Netzhaut

UV-B Hornhautentzündung Bindehautentzündung Grauer Star

IR-B Grauer Star

Thermische Schädigung der Netzhaut

UV-A Grauer Star IR-C Thermische Schädigung der

Netzhaut

(5)

Biologische Wirkung optischer Strahlung

Die Haut

Gefährdung

Gefährdung

UV-C Sonnenbrand Präkanzerosen Karzinome

IR-A Thermische Schädigung

UV-B Spätpigmentierung Hautalterung

Karzinome

Siehe auch UV-C

Gefährdung IR-B Thermische Schädigung

UV-A Sofortpigmentierung Hautalterung

Karzinome

Licht Photosensitive Reaktionen Thermische Schädigung

IR-C Thermische Schädigung

(6)

Rechtslage zum Schutz der Arbeitnehmer

23.05.2013

UV-Strahlung, Dr. Marc Wittlich Seite 6

Setzt die Richtlinie 2006/25/EG über „Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen von

künstlicher optischer Strahlung“ in nationales Recht um Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen

durch künstliche optische Strahlung

(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)

27. Juli 2010

(7)

Expositionsgrenzwerte – geregelt in §6 OStrV

• §6 OStrV verweist gleitend auf Anhänge der Richtlinie 2006/25/EG:

§6(1) OStrV → 2006/25/EG – Anhang I: Inkohärente optische Strahlung

§6(2) OStrV → 2006/25/EG – Anhang II: Laserstrahlung

Für inkohärente optische Strahlung:

• 15 Expositionsgrenzwerte

• davon 13 für die Augen 1 für die Haut

1 für Haut und Augen

(8)

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 8

Welche Expositionsgrenzwerte für inkohärente optische

Strahlung gibt es und wie sind sie anzuwenden?

(9)
(10)

Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und Auswahl von Schutzmaßnahmen

• Schutz der Augen und der Haut notwendig

• Schutz vor indirekter Auswirkung notwendig

23.05.2013

UV-Strahlung, Dr. Marc Wittlich Seite 10

Eine Messung der individuellen Exposition ist notwendig!

S – T – O – P

• Expositionsgrenzwerte können überschritten werden

(11)

S ubstitution T echnisch O rganisatorisch P ersönlich

(12)

Situation 1: Glasbearbeitung mit Gasbrennern

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 12

Gasflamme und erhitztes Werkstück

Exponierte Hände

und Unterarme Exponiertes

Gesicht Exponierte Augen

(ggf.)

Exponierter Nacken durch Nachbararbeits- platz

Nachbararbeitsplatz

im „Schulbanksystem“

(13)

Mit welchen Gefährdungen wird allgemein gerechnet?

• Hitze

• Infrarotstrahlung

• Blendung

• Verbrennungsgefahr

Wurden die Gefährdungen

gemäß OStrV alle erkannt?

(14)

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 14

Spektrum einer Gasflamme

Wellenlänge [nm]

500 1000 1500 2000 2500 3000

dE /d [m W /m ² nm ]

0 20 40

60 UV VIS IR

Was bedeutet dies für die Gefährdungsbeurteilung?

(15)

Spektrum einer Gasflamme

(16)

Schlussfolgerungen für die Gefährdungsbeurteilung

• Expositionsgrenzwerte können überschritten werden:

• für Infrarotstrahlung

• für Ultraviolettstrahlung

• Schutz der Augen und der Haut notwendig

• Schutz vor indirekter Auswirkung notwendig

• Schutzmaßnahmen gemäß T-O-P-Prinzip auszuwählen

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 16

Eine Messung der individuellen

Exposition ist notwendig!

(17)

Situation 2: Gießerei

• Hohe Temperaturen

• Große Flächen

Die Strahlungsquelle entspricht einem thermischen Strahler

→ Planck‘sches Strahlungsgesetz

(18)

Spektrum einer Schmelze

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 18

UV VIS IR

Wellenlänge [nm]

500 1000 1500 2000 2500 3000

d E /d [m W /m ² n m ]

0 100 200 300 400

T = 1400 °C

Thermische Schädigungen und Verbrennungen möglich!

Problem: Hohe IR-Bestrahlungsstärken

(19)

Spektrum einer Gasflamme

(20)

Schlussfolgerungen für die Gefährdungsbeurteilung

• Expositionsgrenzwerte können überschritten werden:

• für Infrarotstrahlung

• je nach Temperatur auch für UV-Strahlung

• Schutz der Augen und der Haut notwendig

• Schutzmaßnahmen gemäß T-O-P-Prinzip auszuwählen

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 20

Eine Messung der individuellen Exposition ist eventuell notwendig!

!

(21)

Zuletzt: Der Büroarbeitsplatz

Problem: keines im Sinne der OStrV!

(keine Überschreitung der Expositionsgrenzwerte)

Die Gefährdungsbeurteilung im Sinne der OStrV ist in verkürzter Form durchzuführen!

Überschreitung der Grenzwerte bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und

Einrichtung des Arbeitsplatzes gemäß ArbStVO nicht zu erwarten

Quelle: Osram

(22)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

23.05.2013

Fachveranstaltung des ABS, © Dr. Marc Wittlich Seite 22

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