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mit Schwerpunkt: Ha

Die Fakultätsvertetung Elektrotechnik war Mitte November auf Seminar. Als Unterkunft wurde eine Selbstversorgerhütte auf der Tauplitz gewählt und als Rahmenprogramm eine Wanderung durch verschneite Berge. Die Wanderung bietet eine gute Gelegenheit zu ,,Einzelgesprächen", die

Hütte zu Diskussionen in der Gruppe. .

Bei den Diskussionen wurden einige Themenfürdie Arbeit der Fakultätsvertetung diskutiert und Beschlüsse vorformuliert. Einer dieser Punkte waren die Kriterien für eine Habilitation. Die Habilitation ist die Verleihung der Lehrbefugnis als Universitätsdozentfürein wissenschaftliches Fachgebiet. Mit der Habilitation sind einige Rechte verbunden, so z.B.: Lehre frei auszuüben oder die Einrichtungen der Vniverstitätfürwissenschaftliche Arbeiten benutzen zu dürfen. Daher ist es notwendig, die Voraussetzungen für eine Habilitation und die fachlichen sowie didaktischen Fähig- keiten eines Habilitationswerbers genau zu prüfen.

Ein wesentlicher Punkt im Ablauf eines Habilitationsverfahrens ist die Prüfung der wissenschaftli- chen Qualifikation.Inder Sitzung vom 30.11.1998 der Fakultätsvertretung Elektrotechnik wurde folgender Text einstimmig beschlossen:

Gemäß § 28 (5)VOG 1993 erfolgt die Prüfung der wissen- schaftlichen Qualifikation auf Grundlage der Habilitations- schrift UND der sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten. Als wissenschaftliche Arbeiten sind zu werten: Publikationen, Kongreßbeiträge, Patente.

Anden Habilitationswerber/die Habilitationswerberin sind als Anforderungen das Vorliegen der Habilitationsschrift, mindestens einer Publikation in einer internationalen Zeit- schrift mit internationalem reviewing ("Impactliste") und zumindest ein Beitrag als Vortragender bei einem Internationa- lem Kongreß zu stellen:

Die studentischen Mitglieder in den Habilitations-

kommissionen werden ihr Stimmverhalten beim Abschluß des ersten Abschnittes des Habilitationsverfahrens auf diese Kriterien abstimmen.

E&T-INFO Dezember '98 Seite 11

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