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Archiv "Krankenhaus und Praxis: Referat zu Punkt 8 der Tagesordnung „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer“" (02.06.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung

80. DEUTSCHER ÄRZTETAG

Der 79. Deutsche Ärztetag im Mai 1976 in Düsseldorf hatte sich in ei- ner Entschließung erneut sehr deut- lich zum kooperativen Belegarztwe- sen in den deutschen Krankenhäu- sern bekannt. Gleichzeitig wurden damit unsere Vorstellungen im

„Blauen Papier" weiterentwickelt.

Dieses kooperative Belegarztwesen soll, so forderte der Ärztetag, so schnell wie möglich überall dort ein- geführt werden, wo in den Kranken- häusern der Grund- und Regelver- sorgung über die Besetzung oder Neubesetzung von Arztstellen für bisher hauptberufliche Kranken- hausärzte zu befinden ist. Entschei- dender Vorteil dieser unserer Re- formvorstellungen ist es, daß in je- der Fachabteilung nicht nur ein Be- legarzt tätig wird, sondern mehrere Belegärzte gleicher Fachrichtung gemeinsam in einer Fachgruppe zu- sammenwirken. Damit wird nicht nur das qualifizierte Angebot an fachärztlicher Versorgung vermehrt und verbreitert, sondern auch die Präsenz des Belegarztes am Kran- kenhaus verbessert. Jedem hierzu bereiten und qualifizierten niederge- lassenen Arzt soll auf Dauer die Möglichkeit zu solcher Tätigkeit im Krankenhaus gegeben werden.

Sie alle kennen die politischen Schwierigkeiten, die den Belegärz- ten heute gemacht werden. Sie ken- nen auch das schöne Lippenbe- kenntnis in der Begründung zum Kostendämpfungsgesetz, man wolle das Belegarztwesen fördern. Denn Sie wissen auch, daß die Paragra- phentexte genau das Gegenteil be-

wirken würden, wenn sie so reali- siert werden sollten, wie das die Bundesregierung vorgesehen hat.

Sie führten nämlich zu einem weite- ren Abbau belegärztlicher Lei- stungen.

Manchem ideologisch geprägten Zeitgenossen, der die Menschen nur in Arbeitgeber und Arbeitnehmer einteilen kann, mag der Gedanke unheimlich erscheinen, daß eine Gruppe von Freiberuflern gemein- sam auch die stationäre Versorgung der Patienten im Krankenhaus ge- währleisten soll und kann. Dabei be- weist aber das Ausland deutlich, daß so etwas möglich ist und zum gro- ßen Nutzen der Patienten geschieht.

Denken Sie nur an die USA und an- dere englischsprachige Länder.

Weshalb so frage ich alle Skeptiker

—soll man sich solche Erfahrungen

—unter Berücksichtigung spezieller deutscher Bedürfnisse — nicht auch in unserem Gesundheitswesen in al- ler Breite zunutze machen? In ein- zelnen Krankenhäusern wird in un- serem Lande bereits bewiesen, daß das kooperative Belegarztwesen auch hier sinnvoll praktiziert werden kann.

Belegarztwesen:

Zwei

große Widerstände

In der politischen Realität stehen dem Belegarztwesen zwei große Wi- derstände entgegen: Die staatliche Krankenhausplanung und das noch abwartende Verhalten vieler Kran- kenhausträger. In der Krankenhaus-

planung wird mehr und mehr die Schließung von Belegabteilungen und deren Umgestaltung in soge- nannte Chefarztabteilungen ange- strebt und durchgesetzt. Dabei wird vor allem mit dem Argument gear- beitet, das Belegarztwesen sei ineffi- zient, habe eine längere Verweildau- er zur Folge und sei zudem auch noch teurer als die Behandlung durch hauptberufliche Kranken- hausärzte.

Dabei wird geflissentlich übersehen, daß diese Behauptungen, zumindest für das kooperative Belegarztwesen, nicht stimmen können. Denn erstens wird durch die Tätigkeit einer Fach- gruppe von mehreren Belegärzten in einer Krankenhausabteilung das An- gebot an fachärztlicher Leistung vergrößert und verbreitert. Das Krankenhaus wird also durch Beleg- ärzte effizienter.

Zweitens bewirkt die gemeinsame Belegung eines Bettenpotentials ei- ner Abteilung durch mehrere Beleg- ärzte, wie wir das vorschlagen, daß die Nachfrage nach Belegbetten und deren Ausnützung besser gesteuert werden kann. Heute ist es doch im Einzelbelegsystem nicht selten so, daß der Belegarzt nach seinem Ver- trag nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet ist, eine bestimm- te Zahl von Krankenhausbetten ständig_ zu belegen. Natürlich kann das zu einer längeren Verweildauer führen. Das darf man aber nicht un- seren Reformvorschlägen vor- werfen.

Teurer kann das kooperative Beleg- arztwesen schon deshalb nicht sein, weil die durchgehende ambulante und stationäre Behandlung eines Patienten durch denselben von ihm frei gewählten Arzt zwangsläufig ko- stensparend wirken muß. Denn es gibt keine Reibungsverluste beim Übergang von einer Behandlung in die andere. Dies ist ein Vorteil, den übrigens nur diese Art der Verbin- dung von Krankenhaus und Praxis leisten kann. Er wäre nicht gegeben, sondern würde geradezu in sein Ge- genteil verkehrt, wenn etwa eine In- stitution die ambulante Behandlung im Krankenhaus übernehmen wür-

Krankenhaus und Praxis

Referat zu Punkt 8 der Tagesordnung

„Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer"

Dr. med. Friedrich-Wilhelm Koch, Präsident der Ärztekammer Nordrhein

und Vorsitzender des Bundesärztekammer-Ausschusses

„Krankenhaus und Praxis"

1478 Heft 22 vom 2. Juni 1977

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

de. Ich meine damit die von uns al- len immer wieder nachdrücklich ab- gelehnte vor- und nachstationäre Behandlung durch die Institution Krankenhaus, die übrigens auch die Krankenhausträger selbst in ihrer großen Mehrzahl nicht wollen. Im übrigen hält das Kassenarztrecht ein Arsenal von Regeln bereit, die be- wirken, daß auch das belegärztliche Honorar nicht in den Himmel wächst.

Wir meinen, das sei bei dieser Gele- genheit mit erwähnt, daß die derzeit bestehenden Unterschiede zwi- schen der Honorierung von operativ tätigen Belegärzten und ihrer kon- servativ tätigen Kollegen harmoni- siert werden müssen, um die Tätig- keit auch in den konservativen Fä- chern auf Dauer attraktiv zu ma- chen. Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung hat einen ersten Schritt in diese Richtung bereits mit den Vertragspartnern im Ersatzkassen- sektor getan. Dafür möchte ich hier ausdrücklich danken und eine wei- tere gleichgerichtete Entwicklung für alle Kassenarten empfehlen.

Der zweite Widerstand gegen das Belegarztwesen kommt aus den Kreisen mancher Krankenhausträ- ger. Sie sind sich offenbar nicht si- cher, welche Konsequenzen für ihre innere Organisation damit verbun- den sein werden. Wir haben deshalb im Auftrag des Vorstandes der Bun- desärztekammer mehrfach Gesprä- che hierüber mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und einer eigens dort eingerichteten Kommis- sion „Belegarztwesen" geführt. Die- ser Kommission gehören u. a. der Präsident der Deutschen Kranken- hausgesellschaft, Prälat Mühlen- brock, ihr Hauptgeschäftsführer, Prof. Hans-Werner Müller, Prof.

Eichhorn für das Deutsche Kranken- hausinstitut sowie erfahrene Beleg- ärzte und hauptberufliche Kranken- hausärzte an. Unsererseits haben an diesen Kommissionsberatungen der Zweite Vorsitzende der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Herr Kol- lege Schmitz-Formes, ferner Herr Wirzbach für die Geschäftsführung der Kassenärztlichen Bundesverei- nigung sowie Herr Vogt für die Ge-

Dr. Friedrich-Wilhelm Koch berichtete vor dem Ärztetag über das Modell eines modernisierten, kooperativen Beleg- arztwesens und dessen Realisierungs- möglichkeiten

schäftsführung der Krankenhaus- ausschüsse der Bundesärztekam- mer und zuletzt auch Herr Kollege Bourmer im Hinblick auf die Auswir- kungen auf die innere Struktur der Krankenhäuser teilgenommen.

Erhaltung der

Selbstverwaltung

Der entscheidende Punkt für unsere Gesprächspartner auf der Kranken- hausseite war die Erhaltung der Selbstverwaltung und Gestaltungs- freiheit der Krankenhausträger. Und wir haben ihnen mit aller Deutlich- keit versichert, daß in diese Rechte durch die von uns angestrebte Re- form des Belegarztwesens nicht ein- gegriffen werden soll. Der einzelne Krankenhausträger muß also frei sein und frei bleiben in seiner Ent- scheidung, das Belegarztwesen ein- zuführen. Er soll dazu nicht von Staats wegen gezwungen werden.

Wir hoffen aber zuversichtlich, daß die Ärzte die Krankenhäuser — wie zuvor ihre Dachgesellschaft — mit unseren besseren Argumenten überzeugen und auf diesem Wege für die Reform werden gewinnen können. Im übrigen haben wir den Vertretern der Deutschen Kranken-

Krankenhaus und Praxis

hausgesellschaft versichert, daß mit dem kooperativen Belegarztwesen kein Chaos ins Krankenhaus einzie- hen wird. Vielmehr plädieren wir eindeutig für die Erhaltung klarer Verantwortungsbereiche gegenüber dem Krankenhausträger und in der Versorgung der Patienten.

In unseren Gesprächen sind wir fer- ner übereingekommen, das koope- rative Belegarztwesen in bestehen- den Belegabteilungen, aber auch bei anderen Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung mo- dellhaft zu erproben. Außerdem ha- ben wir verabredet, gemeinsam die hierfür erforderlichen Organisa- tionsempfehlungen und Vertrags- grundsätze zu erarbeiten; dazu ge- hört zum Beispiel die Revision der

„Belegarzt-Grundsätze" von 1959.

Parallel zu den Verhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesell- schaft wird das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung eine Untersuchung über die Wirtschaft- lichkeit des kooperativen Belegarzt- wesens durchführen. Wir hoffen, daß auch damit bewiesen werden kann, daß diese Form ärztlicher Be- rufstätigkeit insgesamt nicht teurer ist als die Versorgung in kleinen Krankenhäusern durch hauptberuf- liche Krankenhausärzte.

Näheres dazu ist in den „Thesen"

ausgeführt, die Ihnen der Vorstand der Bundesärztekammer als Ärzte- tagsumdruck vorgelegt hat. Darin ist auch, wie schon Kollege Bourmer erwähnte, die Arbeit des Ausschus- ses „Krankenhaus und Praxis" mit eingeflossen. Von Seite 16 an sind unsere Vorstellungen dargestellt.

Sie sind gegenüber den bisherigen Aussagen der Ärztetage wesentlich konkretisiert und verfeinert worden.

Unterstützen Sie uns nun bitte bei unseren Bemühungen durch Ihr zu- stimmendes Votum, indem Sie die Entschließung auf Ärztetagsum- druck Nr. 1 annehmen. Damit wird die Bundesärztekammer und der Aus- schuß „Krankenhaus und Praxis" be- auftragt, den bisher beschrittenen Weg, auf dem wir leider erst noch am Anfang stehen, fortzusetzen. >

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 22

vom 2. Juni 1977 1479

Referenzen

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